Konzept Prävention sexueller Gewalt im Kinderheim Hubelmatt

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Transkript:

1. Kultur 1.2 Verhaltenskodex 1. Grundhaltung Die Grundhaltung der Trägerschaft und der Mitarbeitenden ist im Leitbild und im sozialpädagogischen Konzept festgelegt. Als Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt müssen wir uns mit dieser Grundhaltung identifizieren können. 2. Private Beziehungen zu Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Private Beziehungen zwischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu Mitarbeitenden des Kinderheims Hubelmatt sind Kontakte ausserhalb des Arbeitsauftrages. Private Beziehungen sind mit der professionellen Grundhaltung in der Regel unvereinbar. Private Kontakte sind nur dann vereinbar mit dem beruflichen Auftrag, wenn diese pädagogisch begründbar und mit dem Team, sowie der Heimleitung abgesprochen sind. 3. Sexuelle Ausbeutung Handeln im affektiven Bereich verlangt von allen Mitarbeitenden ein hohes Mass an Reife und Bewusstsein. Körperkontakt und Zärtlichkeit zu einem Kind oder Jugendlichen, kann rasch in den Bereich des sexuellen Übergriffs gerückt werden. Daher ist ein bewusster Umgang und wohlüberlegtes Handeln angezeigt. - Was Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt im Bereich der affektiven Erziehung tun, müssen sie vor sich selber, dem Team, der Heimleitung und der Trägerschaft jederzeit darlegen, sowie nachvollziehbar und fachlich begründen können. - Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt müssen in der Lage sein, kritische Rückmeldungen und Vorbehalte aus dem Team, der Heimleitung oder der Trägerschaft aufzunehmen und Korrekturen im Verhalten umzusetzen. - Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt halten sich an das gesetzliche Verbot von körperlichen, sexuellen, kulturellen und religiösen Übergriffen und reagieren entschieden auf festgestellte Missachtungen. - Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt kennen das Präventionskonzept zu sexueller Ausbeutung und verpflichten sich danach zu arbeiten. - Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt sind verpflichtet, Auffälligkeiten der Heimleitung zu melden. - Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt wissen, dass Verletzungen des Verhaltenskodexes und der fachlichen Standards arbeitsrechtlich als Kündigungsgrund gelten. Der Arbeitgeber behält sich vor, eine sofortige Freistellung und eine Strafanzeige zu veranlassen. 4. Verpflichtungserklärung Ich habe den Verhaltenskodex und das Konzept Prävention sexueller Gewalt im Kinderheim Hubelmatt gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Luzern, den.. Name, Vorname: Unterschrift:.. 3

1.3 Fachliche Standards Kinderheim Hubelmatt 1. Grundsätzliches Wir gehen davon aus, dass eine flache Hierarchie und eine hohe Partizipation innerhalb des Betriebes eine wesentliche Grundlage zur Verhinderung von Übergriffen aller Art sind. Transparenz und Informationsfluss unter den Mitarbeitenden und gegenüber den Vorgesetzten muss gewährleistet sein. So kann eine hohe Transparenz unter den Mitarbeitenden, gegenüber den Vorgesetzten und damit auch gegenüber den Kindern und Jugendlichen, sowie den Eltern und Aufsichtsorganen gewährleistet werden. Die fachlichen Standards sind für alle Mitarbeitenden verbindlich. Abweichungen sind nur nach Absprache im Team und mit Bewilligung der Heimleitung möglich. Bei 1:1 Situationen können andere Mitarbeitende jeder Zeit eintreten. Der Zutritt zu den Wohngruppen ist jederzeit gewährleistet. Aussagen von Kindern und Jugendlichen über problematische Erlebnisse werden ernst genommen und überprüft. Mitarbeitende des Kinderheimes Hubelmatt nehmen ihre diffusen Gefühle und Ängste war, nehmen diese ernst und gehen diesen nach, bis sie eingeordnet werden können oder sich auflösen. 2. Zuwendung und Rituale auf der Wohngruppe Körperkontakt Kinder und Jugendliche haben Bedürfnisse für Körperkontakte, wie anlehnen, auf dem Schoss sitzen, in den Arm nehmen usw. Wir nehmen auf diese Bedürfnisse Rücksicht, da sie für eine natürliche und gesunde Entwicklung wichtig sind. Kinder werden nur auf ihre eigene Initiative in die Arme oder auf den Schoss genommen. Es ist wichtig sich selbst gut wahrzunehmen und den Kindern und Jugendlichen mitzuteilen, wenn persönliche Grenzen oder der Rahmen der professionellen Rolle überschritten werden. Dies, im Sinne einer Vorbildfunktion und zur Vermeidung einer Reviktimisierung/ Reinszenierung.. Allgemein gilt bei Körperkontakt: Keine Berührungen im Intimbereich (Po, Scheide, Penis und weibliche Brust). Küssen Den Mitarbeitenden ist das Küssen von Kindern und Jugendlichen untersagt. Den Kindern und Jugendlichen ist das Küssen von Mitarbeitenden untersagt. Massagen Klassische Massagen sind nur durch ausgebildete Fachleute und mit Bewilligung der Heimleitung möglich. Basale Stimulation (BS) BS findet in einem geöffneten Raum statt (Transparenz). 4

Im ISB wird festgehalten wann eine BS stattfand und -findet. BS finden nur statt, wenn weitere Mitarbeitende auf der Wohngruppe sind. Hygiene Ziel ist, dass ein Kind seine Körperpflege (waschen, duschen, baden) möglichst selbständig vornehmen kann. Sollte es einmal Hilfe benötigen, so geschieht dies nach Möglichkeit durch eine Person gleichen Geschlechts. Hilfe beim An- oder Umziehen Die Hilfe und Unterstützung beim An- oder Umziehen darf nur bei (leicht) geöffneter Türe erfolgen. Bett Die Betten der Kinder und Jugendlichen sind ein privater und geschützter Raum. Mitarbeitende legen sich nicht zu den Kindern und Jugendlichen ins Bett. Kinder und Jugendliche legen sich nicht zu den Mitarbeitenden ins Bett. Sprache Wir sprechen im Kinderheim Hubelmatt in einer anständigen, angenehmen, wohlwollenden und nicht sexualisierten Sprache. 3. Gesprächssituationen Allgemein Transparenz ist wichtig. Die Mitarbeitenden auf den Wohngruppen wissen, wer mit welchem Kind oder Jugendlichen wo ist und was sie machen (z.b. Bezugspersonengespräch im Sitzungszimmer). Die geplanten Gespräche sind in der Wohngruppenagenda eingetragen. Aufklärungsgespräche Die Zuständigkeit der Aufklärungsarbeit muss mit den Eltern und den Mandatsführenden besprochen werden. Kulturelle oder auch religiöse Unterschiede werden berücksichtigt. Grundsätzlich gilt bei Aufklärungsgesprächen, dass sie in einem gleichgeschlechtlichen Rahmen stattfinden. 5

Interne Angebote Die Mitarbeitenden welche nur Stundenweise interne Angebote abdecken (Nachhilfe, Kunsttherapie usw.) verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltsenskodex und der Fachlichen Standards. Bei der Einzelförderung und der Hausaufgabenhilfe sind die Termine besprochen, geplant und in der Wohngruppenagenda eingetragen. Bei der Türe zur Maltherapie steht Therapiestunde, und der Zutritt muss jederzeit gewährleistet sein. 4. Externe Tätigkeit Erlebnispädagogik Bei erlebnispädagogischen Projekten muss die Planung mit den Eltern, den Mandatsführenden und der Heimleitung abgesprochen sein. Erlebnispädagogische Projekte dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Mitarbeitenden geleitet werden. Externe Übernachtungen Über externe Übernachtungen sind die Eltern, die Heimleitung, sowie die Mandatsführenden informiert. Bei jeder Planung mit externen Übernachtungen wird die Zimmereinteilung besprochen und schriftlich festgehalten. Mitarbeitende schlafen getrennt von den Kindern. Nach dem Lager / Wochenende reflektieren wir gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen und halten dies schriftlich fest. Die Zimmer sind geschlechterspezifisch einzuteilen. Betreuung der Kinder und Jugendlichen im privaten Rahmen Besuche oder Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im privaten Umfeld der Mitarbeitenden sind nur in Not- oder Ausnahmesituationen von der Heimleitung bewilligt, müssen pädagogisch begründet, sowie mit den Eltern, dem Team der Wohngruppe, der Heimleitung und nach Absprache mit den Mandatsführenden abgesprochen sein. Hallenbad Duschen und Umziehen im Hallenbad erfolgt selbständig bei den Kindern und Jugendlichen. Kinder/Jugendliche und Mitarbeitende gehen nicht in dieselbe Umkleidekabine. Die Normalität ist, dass sich Frauen/Mädchen und Knaben/Männer in den jeweilig angeschriebenen Garderoben und Duschen aufhalten. Ausnahmen bei kleinen Kindern, welche Unterstützung benötigen, müssen auf der Wohngruppe besprochen werden. 6

5. Kinder in externen Angebote Allgemein Die verantwortlichen Mitarbeitenden prüfen das externe Angebot und nehmen mit den verantwortlichen Personen Kontakt auf, besichtigen das externe Angebot, machen Trainingsbesuche, studieren Ausschreibungen usw. Ein regelmässiger Austausch mit externen Ansprechpersonen und den Kindern und Jugendlichen findet statt. Die Kinder und Jugendlichen sind darüber informiert. Externe Freiwillige Externe Freiwillige haben dieselben Anstellungsbedingungen wie Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt. Dies beinhaltet einen Strafregisterauszug, Referenzen und die Unterschrift bei Verhaltenskodex und fachlichen Standards. Externe Übernachtungen Die zuständigen Mitarbeitenden des Kinderheims Hubelmatt überprüfen bei externen Organisationen, ob ein Konzept zur Prävention sexueller Übergriffe besteht. Über externe Übernachtungen sind die Eltern, die Heimleitung, sowie allenfalls die Mandatsführenden informiert. Bei jeder Planung mit externen Übernachtungen wird die Zimmereinteilung besprochen. Nach dem Lager / Wochenende reflektieren wir gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen halten dies schriftlich fest. Die Zimmer sind geschlechterspezifisch einzuteilen. Kontaktfamilien Für die Kontaktfamilien gelten die gleichen Anstellungsbedingungen wie für Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt. Dies beinhaltet einen Strafregisterauszug, Referenzen und die Unterschrift bei Verhaltenskodex und fachlichen Standards. Die Wochenenden und Schulferien werden mit den Kindern und Jugendlichen, den Eltern, den Mandatsführenden und den Kontaktfamilien geplant und nachbearbeitet. Die zuständigen Mitarbeitenden besuchen die Kontaktfamilien mindestens einmal jährlich. Bei den Kindern und Jugendlichen wird nachgefragt, wie sie die Zeit in der Kontaktfamilie erleben. Auffälligkeiten müssen im ISB festgehalten werden und der Interventionsablauf ist zwingend einzuhalten. 6. Hauswirtschaft und Verwaltung Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen finden nur statt, wenn sie mit der Wohngruppe abgesprochen und transparent gemacht worden sind. Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen findet nur in Räumen statt, welche unverschlossen und von aussen einsehbar sind. 7

Für die emotionale und körperliche Entwicklung sowie die persönlichen Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien sind die Mitarbeitenden auf den Wohngruppen zuständig. Spontane Körperkontakte sind auf Initiative der Kinder möglich und erlaubt. Die MA achten aber darauf, ihre professionelle Distanz einzuhalten (siehe 2. Rituale und Zuwendung auf den Wohngruppen) Im Alltag sind die Mitarbeitenden dafür verantwortlich klare Grenzen zu setzen und sich wenn nötig Unterstützung bei den Vorgesetzten zu holen. 8