Kleine Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Martin Beck (GRÜNE)

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Transkript:

Drucksache 17 / 12 964 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Beck (GRÜNE) vom 09. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2013) und Antwort Wie viele Wohnungslose und Wohnungsnotfälle gibt es in Berlin? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Weiß der Senat, wie viele wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen im Jahr 2012 in Berlin gelebt haben und aktuell leben (wenn ja, bitte Informationen aufgeschlüsselt nach en, Geschlecht und gesamt angeben)? 2. Wie viele ordnungsbehördliche Unterbringungen nach ASOG wurden der Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales im Jahr 2012 aus den jeweiligen en gemeldet (bitte Daten aus den bezirkseigenen Geschäftsstatistiken, die der Senatsverwaltung gemäß AZG zur Verfügung gestellt werden)? Zu 1. und 2.: Wegen der hohen Fluktuation von wohnungslos gemeldeten Menschen in den en sind vergleichbare statistische Daten nur durch Stichtagserhebungen sinnvoll zu erheben. Mit Stichtag 31.12.2012 waren 11.046 wohnungslose Personen in Berlin behördlich registriert. Die Personenzahlen pro setzen sich zusammen aus: untergebrachte Wohnungslose in vertragsfreien Einrichtungen nach dem Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetz (ASOG) (sdaten) Wohnungslose, die in Pensionen, Hostels etc. untergebracht waren (s-daten) untergebrachte Wohnungslose in kommunalen Einrichtungen bzw. in Einrich-tungen mit vertraglich gesicherten Belegungsrechten einzelner e (-sdaten) Wohnungslose, die sich in Maßnahmen gem. 67 ff SGB XII befanden (Quelle OPEN/PROSOZ) Anzahl wohnungslose Personen Stichtag 31.12.2012 Mitte 1.354 Friedrichshain-Kreuzberg 556 Pankow 959 Charlottenburg-Wilmersdorf 754 Spandau 430 Steglitz-Zehlendorf 437 Tempelhof-Schöneberg 1.105 Neukölln 2.047 Treptow-Köpenick 549 Marzahn-Hellersdorf 1.001 Lichtenberg 1.178 Reinickendorf 676 Gesamt 11.046 Von den 11.046 Personen befanden sich 4.707 in betreuten Wohnmaßnahmen gemäß 67 ff SGB XII (s. auch Antwort zu Frage 3.) 413 waren in kommunalen bzw. Einrichtungen mit vertraglichen Belegungs-rechten zwischen und Platzanbieter untergebracht und 5.926 in vertragsfreien ASOG-Unterbringungseinrichtungen die in der Berliner Unterbringungsleitstelle gelistet sind bzw. in Pensionen, Hostels etc. Rund 92 % aller Wohnungslosen lebten 2012 in Einpersonenhaushalten. Deren Geschlechterverteilung lag bei 18 % Frauen und 82 % Männer. 3. Wie viele Menschen erhielten im Jahr 2012 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (bitte nach Leistungstypen Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (72WUW), Betreutes Einzelwohnen (72BEW), Betreutes Gruppenwohnen (72BGW), Betreutes Gruppenwohnen für ehemals Drogenabhängige nach abgeschlossener Therapie (72DBW), Übergangshaus (72UGH), Kriseneinrichtung (72KRI) und Krankenstation (72KST))? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Zu 3.: Die Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Leistungstyp 2012 Personen davon Frauen davon Männer Wohnungserhalt und Wohnungserlangung 2.805 1.156 1.649 (WUW) Betreutes Einzelwohnen (BEW) 5.985 2.360 3.625 Betreutes Gruppenwohnen für ehemals 468 113 355 Drogenabhängige (DBW) Betreutes Gruppenwohnen (BGW) 694 142 552 Übergangshaus (UGH) 727 173 554 Kriseneinrichtung (KRI) 319 172 147 gesamt 10.998 4.116 (37 %) 6.882 (63 %) Die unterjährigen Verweildauern der Klientinnen und Klienten in den jeweiligen Einzelmaßnahmen (Leistungstypen) begründet den Unterschied zwischen Stichtagserhebung (4.707 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger am 31.12.2012) und Jahresgesamterhebung. Seit 01.7.2008 werden aufgrund fehlender Nachfrage keine Krankenstationsplätze von Leistungsanbietern mehr betrieben. 4. In wie vielen sog. Träger-Wohnungen erfolgten Angebote der Wohnungslosenhilfe (bitte wenn möglich mit Anzahl der jeweiligen Plätze)? Was unternimmt der Senat, um die Träger dabei zu unterstützen, neue Objekte für Einrichtungen und Wohnungen zu finden? Zu 4.: Sogenannte Trägerwohnungen werden zur Durchführung von ambulanten Maßnahmen nach 67 ff SGB XII für wohnungslose Leistungsberechtigte vorgehalten. Die Träger mieten Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt als Hauptmieter an und schließen auf der rechtlichen Grundlage des 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB für den Maßnahmezeitraum befristete Untermietverträge mit den Leistungsberechtigten ab. Die Kosten der Unterkunft/Mietkosten werden in der Regel nach dem SGB II übernommen. Sie sind nicht Bestandteil einer Maßnahme nach 67 ff SGB XII. Die Wohnungen sind am Ende der Maßnahme von den Leistungsberechtigten zu verlassen, um zum einen neuen Leistungsberechtigten Plätze anbieten zu können, zum anderen, weil Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber seit einigen Jahren überwiegend nicht mehr bereit sind, bei Abschluss der Maßnahme mit den Leistungsberechtigten selbst dauerhafte Mietverträge abzuschließen. Die Leistungsberechtigten bleiben während der Zeit der Maßnahme im Status wohnungslos. Sie sind zur Wohnungssuche auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen und sollen dabei von den Leistungsanbietern im Rahmen der Maßnahme unterstützt werden. Die wohnungslosen Wohnungssuchenden können u. a. Wohnberechtigungsscheine mit besonderem Wohnraumbedarf beantragen und wenn sie laufende Hilfen nach SGB II oder XII beziehen, steht ihnen nach 6 Abs. 8 der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) eine 10%ige Überschreitung der angemessenen Miethöhe zu. Im Leistungstyp Betreutes Einzelwohnen (BEW) waren 4.617 Plätze zum Stichtag 31.12.2012 zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und 49 Leistungsanbietern vereinbart. Listen über die aktuelle Anzahl und Lage von Maßnahmewohnungen müssen die Leistungsanbieter zur Einsicht im Bedarfsfall vorhalten. Aus verwaltungsökonomischen Gründen führt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales keine Gesamtlisten über Wohnungen aller Leistungsanbieter, da die Trägerwohnungen nicht Bestandteil der Vereinbarungen über Betreutes Einzelwohnen sind und die Anzahl und Lage der Wohnungen einer gewissen Fluktuation unterliegen. Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage ist eine Abforderung der Listen und Zusammenstellung der Wohnungszahlen an einem Stichtag nicht zu leisten. Im Leistungstyp Betreutes Gruppenwohnen waren 455 Plätze zum Stichtag 31.12.2012 in 136 Maßnahmewohnungen vereinbart und im Leistungsangebot Betreutes Gruppenwohnen für ehemals Drogenabhängige nach abgeschlossener Therapie mit insgesamt 248 Plätzen in 81 Trägerwohnungen. Beim Betreuten Gruppenwohnen werden im Gegensatz zum Betreuten Einzelwohnen die Vereinbarungen mit Standorten der einzelnen Wohnungen abgeschlossen, da diese Wohnungen räumlichen Mindeststandards unterliegen, die eine individuelle Prüfung voraussetzen. Aber auch beim Betreuten Gruppenwohnen sind die Kosten der Unterkunft/Mieten nicht Bestand-teil der Einzelvereinbarungen gemäß 75 ff SGB XII mit den Leistungsanbietern. Die Auslastung der vereinbarten Plätze im Betreuten Einzelwohnen und Betreuten Gruppenwohnen lag in den letzten fünf Jahren relativ konstant zwischen 76 und 80 %. Damit überstieg der Angebotsumfang immer den Bedarf an benötigten Plätzen. 5. Wie viele niedrigschwellige Angebote für wohnungslose Menschen wurden im Jahr 2012 in Anspruch genommen (bitte nach Angebotstypen: insbes. Beratungsstellen, Straßensozialarbeit, Praxen für Wohnungslose/Arztmobil, Bahnhofsdienste, Notübernachtungen, Kältehilfe)? 2

Zu 5.: 2012 wurden im Rahmen des Integrationsprogramms Soziales elf Projekte in fünf Angebotstypen für wohnungslose Menschen gefördert. Die Nutzerzahlen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Sie beinhalten nicht die Häufigkeit der Nutzung der Angebote durch die einzelne Person. So kann z. B. von den 2.059 Personen in den ganzjährigen Notübernachtungen jede Person dort unterschiedlich viele Nächte im Jahr verbracht haben. Außerdem steht es jeder Nutzerin oder jedem Nutzer der Projekte frei mehrere Angebotstypen aufzusuchen z. B. Notübernachtung, Beratungsstelle und ambulante medizinische Versorgung, weshalb Mehrfachnennungen über die Angebotstypen hinweg nicht ausgeschlossen sind. Angebotstyp Nutzerzahlen davon Frauen davon Männer Beratungsstellen für Wohnungslose 4.643 34,7 % 65,3 % Straßensozialarbeit 1.443 35,4 % 64,6 % ambulante medizinische Versorgung 1.190 17,0 % 83,0 % Bahnhofsdienste 1.491 23,9 % 76,1 % Notübernachtungen 2.059 23,6 % 76,4 % 6. Wie viele Menschen nahmen im Jahr 2012 im Bereich der Jobcenter Leistungen in Anspruch, darunter auch Wohnungsnotfallhilfe (bitte unterscheiden nach: Mietschulden, Räumungsklagen, Wohnraumversorgung, Prävention) und reguläre Leistungsgewährung? Zu 6.: Sofern unter regulären Leistungen laufende Leistungen zum Lebensunterhalt zu verstehen sind, haben mit Stichtag 31.12.2012 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 314.721 Bedarfsgemeinschaften in Berlin diese Leistungen erhalten. Dies entspricht bei einer durchschnittlichen Personenzahl von 1,8 pro Bedarfsgemeinschaft rund 567.000 Personen. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, für die im Jahr 2012 Schuldenübernahmen zur Sicherung der Unterkunft und damit zum Wohnungserhalt übernommen wurden, ist der Antwort zu Frage 10 zu entnehmen. Eine Differenzierung, ob der Schuldenübernahme eine Räumungsklage zu Grunde lag, erfolgt bei der Datenerfassung nicht. Weitere Präventivmaßnahmen zur Wohnungssicherung durch die Jobcenter erfolgen durch die Möglichkeit von Direktüberweisung der Mieten an Vermieterinnen und Vermieter gemäß 22 Abs. 7 SGB II. Daten hierzu werden jedoch statistisch nicht erfasst. Eine direkte Vermittlung von Wohnraum an SGB II Leistungsberechtigte gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Jobcenter. Für Wohnungsnotfälle, die über Anträge auf Mietentschuldung gemäß 22 Abs. 8 SGB II hinausgehen sind die Fachbereiche Soziale Wohnhilfen in den bezirklichen Sozialämtern zuständig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern sollten bei Erkenntnissen über evtl. vorliegende Wohnungsproblemlagen ihrer Kundinnen und Kunden die Kolleginnen und Kollegen der Sozialämter kontaktieren oder die Kundinnen und Kunden an das zuständige Sozialamt zur weiteren Beratung verweisen. 7. Inwieweit setzt sich der Senat für einen angemessenen Datenaustausch über wohnungslose ALG II-Beziehende ein? Wann ist mit einer verbesserten Datengrundlage zu rechnen? Zu 7.: In der Vereinbarung gemäß 44 b SGB II hat das Land Berlin mit der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Ende 2010 Regelungen für die Jobcenter zu grundlegenden organisatorischen Strukturen und Abläufen getroffen. Dazu gehört u. a., dass für den Bereich der Wohnungsnotfallhilfe sowie für die Leistungserbringung für Wohnungslose organisatorische und personelle Vor-kehrungen getroffen werden, um eine umfassende und effektive Leistungsgewährung in enger Abstimmung mit den sämtern zu gewähren. Zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und allen sämtern von Berlin wurde im November 2013 eine Vereinbarung zur Regelung anonymisierter Datenmitteilungen über bezirklich untergebrachte wohnungslose Personen/Haushalte gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bzw. nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) geschlossen, in der u. a. die Kennziffern, zwei Erhebungsstichtage im Jahr und die Übermittlungstermine an die für Soziales zuständige Senatsverwaltung festgelegt sind. Außerdem sind die e verpflichtet sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten der untergebrachten wohnungslosen Personen/Haushalte mit den Leistungen für Kosten der Unterkunft gemäß SGB II für die Unterbringung zwischen dem jeweiligen samt und dem Jobcenter abgeglichen werden, um den Nachweis für den tatsächlichen Aufenthalt der untergebrachten wohnungslosen Personen/Haushalte am jeweiligen Erhebungsstichtag zu erhalten. 8. Wie vielen Menschen wurden im Jahr 2012 über das geschützte Marktsegment Wohnraum vermittelt; gibt es eine Warteliste und welche Haushaltsgrößen können nur unzureichend bedient werden (bitte nach en)? 3

Zu 8.: Im Jahr 2012 wurden insgesamt 1.109 Mietverträge mit marktsegmentberechtigten Bürgerinnen und Bürgern geschlossen: Anzahl Mietverträge Mitte 133 Friedrichshain-Kreuzberg 79 Pankow 166 Charlottenburg- 80 Wilmersdorf Spandau 67 Steglitz-Zehlendorf 55 Tempelhof-Schöneberg 58 Neukölln 80 Treptow-Köpenick 79 Marzahn-Hellersdorf 51 Lichtenberg 166 Reinickendorf 46 Hestia e. V. 49 (Frauenhäuser) Der Anteil von Mehrzimmerwohnungen lag bei 501 Wohnungen und damit weit über der Erfüllungsquote von 260 Wohnungen. Bei Einzimmerwohnungen konnten 607 Mietverträge realisiert werden. Damit wurde die vereinbarte Quote von 1.116 um 54 % unterschritten. Die Gründe für die nicht erbrachte Wohnungsquote durch die Wohnungsbaugesellschaften sind u. a. ein sehr geringer Leerstand und kaum vorhandene Mieterfluktuation in diesem Wohnungssegment. Die Zahlen der Marktsegment-Berechtigten sind in den en sehr unterschiedlich (niedrigster Wert 2012: 181 Berechtigte, höchster Wert: 360 Berechtigte). Im Dezember 2012 waren in den Berliner en insgesamt 1.511 Haushalte vermittlungsberechtigt. Davon waren 976 Einpersonenhaushalte und 535 Mehrpersonenhaushalte. 9. Wie viele Räumungsmitteilungen und wie viele Räumungsklagen sind der Senatsverwaltung für Soziales aus dem Jahr 2012 bekannt (bitte wenn möglich nach en)? Zu 9.: Der nachstehenden Tabelle sind die Anzahl der Räumungsmitteilungen von den Amtsgerichten zu entnehmen, die die bezirklichen Sozialämter 2012 erhalten haben. Die Angaben sind nicht vollständig, da in Neukölln und Reinickendorf seit April 2006 die Jobcenter alle Amtsgerichtsmitteilungen erhalten. Diese schicken nur die Meldungen an das jeweilige Sozialamt weiter, die nicht ihren Kundinnen und Kunden zuzuordnen sind. Amtsgerichtsmitteilungen über Räumungsklagen gem. 22 Abs. 9 SGB II und 36 Abs. 2 SGB XII Mitte 1.100 Friedrichshain- 743 Kreuzberg Pankow 666 Charlottenburg- 692 Wilmersdorf Spandau 887 Steglitz-Zehlendorf 414 Tempelhof- 535 Schöneberg Neukölln 895 Treptow-Köpenick 630 Marzahn-Hellersdorf 1.187 Lichtenberg 739 Reinickendorf 364 Gesamt 8.852 Kein konnte entsprechend des angemeldeten Bedarfes ausreichend mit Wohnungen für Einpersonenhaushalte versorgt werden. Aber auch für Großfamilien ab acht Personen wurde es schwieriger angemessenen Wohnraum zu finden. Eine Aufschlüsselung bezirksbezogen nach Haushaltsgrößen wird nicht dokumentiert. 4

10. Wie viele Schuldenübernahmen zur Sicherung der Unterkunft erfolgten im Jahr 2012 (bitte wenn möglich nach en)? Zu 10: Im Jahr 2012 wurden insgesamt von 10.787 Bedarfsgemeinschaften/Haushalten Mietschulden durch Jobcenter bzw. Sozialämter übernommen. Die Auflistung nach Rechtsgrundlagen und en sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl Mietschuldenübernahmen gem. 22 Abs.8 SGB II Anzahl Mietschuldenübernahmen gem. 36 Abs. 1 SGB XII Mitte 395 457 Friedrichshain-Kreuzberg 283 521 Pankow 530 632 Charlottenburg-Wilmersdorf 234 1.059 Spandau 300 409 Steglitz-Zehlendorf 88 399 Tempelhof-Schöneberg 279 660 Neukölln 206 596 Treptow-Köpenick 542 355 Marzahn-Hellersdorf 526 370 Lichtenberg 945 241 Reinickendorf 406 354 Gesamt 4.734 6.053 11. Fühlt sich der Senat im Rahmen seiner gesamtstädtischen Verantwortung verantwortlich für die Versorgung von Wohnungsnotfällen in Berlin? Wenn ja, durch welche Qualitätskontrollen und Datenermittlungen verschafft er sich seine Planungsgrundlagen? 12. Bewertet der Senat die Berliner Angebote zur Wohnungslosen- und Wohnungsnotfallhilfe als ausreichend, bedarfsgerecht und erfolgreich wenn ja, warum wenn nein, welche Maßnahmen zur Verbesserung plant der Senat? 13. Welche landesrechtlichen Regelungen sind aus Sicht des Senats für eine bedarfsgerechte und datengestützte Wohnungslosen- und Wohnungsnotfallhilfe notwendig? Zu 11. bis 13.: Der Senat sieht sich in der gesamtstädtischen Verantwortung bei Grundsatzthemen der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik. Er unterstützt die e bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben z. B. als örtliche Sozialhilfeträger für die Umsetzung des SGB XII und im Rahmen der Kältehilfe. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung ist verantwortlich für das Hilfesystem von ambulanten und stationären betreuten Wohnformen im Zusammenhang mit Leistungen nach 67 ff SGB XII sowie für die Angebote der Wohnungslosenhilfe im Integrationsprogramm Soziales. Diese Verantwortlichkeit beinhaltet die qualitativen und quantitativen Gesichtspunkte gleichermaßen. Als kommunaler Träger der Leistungen nach 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II nimmt außerdem der Senat z. B. die Aufgabe zur Regelung für die Kosten der Unterkunft mit spezifischen Inhalten für wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Leistungsberechtigte war. Die Angebote des abgestuften Hilfesystems für Wohnungslose in Berlin sieht der Senat - insbesondere im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland - als vorbildlich und erfolgreich an. Dass alleine 43 % aller wohnungslosen Personen professionelle Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach 67 SGB XII erhalten und in Berlin individuelle Unterstützungsmaßnahmen zum Wohnungserhalt und zur Wohnungserlangung angeboten werden, gehören u. a. zu den nennenswerten Erfolgsbeispielen. Der Senat hält die bestehenden landesrechtlichen Regelungen, die vorhandenen Datenbanken/EDV-Programme und bestehenden Vereinbarungen zwischen den zuständigen Senatsverwaltungen und den sämtern von Berlin zum jetzigen Zeitpunkt für ausreichend. Berlin, den 05. Februar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2014) 5