Antrag auf Zulassung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften zum WS 20 (1. Fachsemester)

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Transkript:

Charité Universitätsmedizin Berlin Akademische Verwaltung Referat Studienangelegenheiten Postanschrift: Charité Universitätsmedizin Berlin Akademische Verwaltung Referat für Studienangelegenheiten Charitéplatz 1 10117 Berlin Eingangsstempel Antrag auf Zulassung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften zum WS 20 (1. Fachsemester) Achtung: Voraussetzung zur Bewerbung (siehe Anlage zur Zulassungssatzung) Bitte diesen Antrag in Druckbuchstaben (Kugelschreiber) und mit Hilfe des beiliegenden Schlüsselverzeichnisses und des Hinweismaterials ausfüllen. 1. Angaben zur Person: (Umlaute ohne Umwandlung: ä = ä, ß = ß, usw.) 1.1. Nachname: 1.2. Vorname: 1.3. Geburtsort: 1.4. Geburtsdatum: Geschlecht: (W= weibl., M= männl.) 1.5. Staatsangehörigkeit: (internationales Kfz-Kennzeichen) 1. Postanschrift 1.6. Zusatz (z.b. bei Pohl): 1.7. Straße, Nr.: 1.8. Postleitzahl: 1.9. Land: 1.10. Ort: 1.11. Telefon (mit Vorwahl): Wichtig!!! Beachten Sie bitte, dass die Beantwortung der Fragen zu Punkt 1.12. bis 1.13. eine eidesstattliche Erklärung ist! 1.12. Waren oder sind Sie bereits an deutschen Hoch-/ Fachhochschulen Ja Nein eingeschrieben? (Studienbescheinigung mit Anzahl der Hochschulsemester einreichen!) 1.12.1. Wenn "Ja", wie viele Semester insgesamt: (einschließlich. Fachhochschul- und Urlaubssemester) 1.12.2. Wie viele Semester von 1.12.1. waren Semester in der ehemaligen DDR (Anzahl) (Zeitraum bis 31.03.1991)? 1.13. Haben Sie bereits ein Hoch-/ Fachhochschulstudium abgeschlossen? Ja Nein Wenn "Ja", ist eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (mit Notenangabe) Ihres Erststudiums erforderlich.

2. Angaben zum Antrag 2.1. Studiengang-Nr. (s. Schlüsselverzeichnis): 2.2. Angestrebtes Abschlussziel. (s. Schlüsselverzeichnis): Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 2.3. Art der HZB (s. Schlüsselverzeichnis): 2.4. Durchschnittsnote der HZB (z.b. 2,4):, 2.5. Datum des Erwerbs der HZB: 2.6. Haben Sie eine besondere HZB? Ja Nein 2.7. Stellen Sie zum Hauptantrag Sonderanträge? Ja Nein Wenn ja, füllen Sie bitte die Felder unter Punkt 3. aus: 3. Sonderanträge Diesen Teil des Antrages brauchen Sie nur auszufüllen, wenn Sie einen oder mehrere Sonderanträge stellen wollen. Bitte beachten Sie beiliegende Hinweise. Zutreffende Anträge kennzeichnen Sie bitte mit J im entsprechenden Kästchen. Zum Hauptantrag: 3.1. Härtefallantrag (ärztliches Gutachten beifügen) 3.2. Bevorzugte Auswahl (nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs) 3.3. geleisteter Dienst 3.4. Berufsausbildung vor Erwerb der HZB - Ausbildungsdauer in Monaten 3.5. Hinderung Berufsabschluss vor Erwerb der HZB - Dauer der Hinderung in Monaten hier nicht ausfüllen Härte Dienst Bev.Zul Warte Vor HindVor HäPkte 3.6. Berufsausbildung nach Erwerb HZB WarteNach 3.7. Hinderung Berufsabschluss nach Erwerb HZB HindNach 3.8. Verbesserung HZB (Schulgutachten mit Vorschlag beifügen) Antrag Verbesserung Note auf Antrag Anrechnung Wartezeit VerbNote NoteNeu VerbZeit Wartezeit Weitere Anträge zum Hauptantrag bitte auf einem gesonderten Blatt beifügen!

Erklärung des Bewerbers Ich beantrage die Zuteilung eines Studienplatzes (Zulassung) nach Maßgabe meiner vorstehenden Angaben. Mein Antrag nimmt nur am Zulassungsverfahren teil, wenn meine Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung (HZB), zur Wartezeit und ggf. zu den Sonderanträgen in Form von amtlich beglaubigten Kopien belegt sind und ich die eidesstattliche Erklärung zu bisherigen Studienzeiten abgegeben habe. Mein Antrag ist nur fristgemäß gestellt, wenn er bis zum 15. Juli beim Fachbereich Medizin der Charité Universitätsmedizin Berlin eingegangen ist (es gilt nicht das Datum des Poststempels!). Ich versichere, dass meine Angaben wahr und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren bzw. bei Feststellung nach der Einschreibung zum Widerruf der Zulassung führen. Ort, Datum Unterschrift (ohne Unterschrift ist der Antrag ungültig!) Rechtsgrundlagen: Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in der jeweils gültigen Fassung Berliner Hochschulzulassungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung Satzung zur Festsetzung der Zulassungszahlen

Schlüsselverzeichnis zu 2.2. Studiengang - Nr.: 232 zu 2.3. Angestrebter Abschluss: 82 (Bachelor) zu 2.4. Art der Hochschulzugangsberechtigung Allgemeine Hochschulreife 03 Gymnasium (ahr) Gymnasien mit reformierter Oberstufe, Aufbaugymnasien, sonstige Gymnasien (ohne berufliche Gymnasien), kooperative Gesamtschulen 06 Gesamtschule (ahr) Einschl. Freier Waldorfschulen und Gymnasialzügen an Integrierten Gesamtschulen 09 Erweiterte Oberschule (ahr) Einschl. Spezialschulen und Spezialklassen 12 Kollegschule (ahr) Kollegschulen in Nordrhein-Westfalen, ggf. entsprechende Einrichtungen in anderen Ländern 18 Fachgymnasium (ahr) Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR) 21 Berufsoberschule (ahr) Nur in Verbindung mit dem Zeugnis über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 27 Abendgymnasium (ahr) Einschl. Lehrgänge an Volkshochschulen (ehemalige DDR), wenn für die 2. Fremdsprache ein zusätzliches Zertifikat vorgelegt werden kann 29 Kolleg (ahr) Kollegs: Institute zur Erlangung der Hochschulreife einschl. kirchlicher Bildungseinrichtungen (ehemalige DDR) 31 Studienkolleg (ahr) 1) Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland 33 Begabtenprüfung (ahr) Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis 34 Beruflich Qualifizierte (ahr) Hochschulzugang ohne HZB. Abzugrenzen von der Begabtenprüfung (Sign. 33) und Eignungsprüfung für Kunst- und Musikhochschulen (Sign. 91) 35 Abschluss oder Zwischenprüfung an einer Fachhochschule (ahr) 37 Externenprüfung/Sonstige Studienberechtigung (ahr) 91 Studienberechtigung ohne formale Hochschulreife (ahr) 94 Ohne Angabe (ahr) Einschl. Fachhochschulstudiengänge an Gesamthochschulen oder entsprechender Studiengänge Lehrgänge bei Bundeswehr bzw. Bundesgrenzschutz, Abschluss für Nichtschüler gemäß landesrechtlichen Vorschriften (z.b. aus staatlich nicht anerkannten Gymnasien), landesinterne Sonderregelungen Eignungsprüfung für Kunst-, Musikhochschulen

Fachgebundene Hochschulreife 43 Fachgymnasium (fghr) Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR) 44 Berufsoberschule (fghr) Einschl. technischer - und Wirtschaftsoberschulen 45 Fachakademie (fghr) Einschl. Berufsakademien (ohne Baden-Württemberg) 46 Abschluss oder Zwischenprüfung an einer Fachhochschule (fghr) 49 Abschluss an einer Fach- und Ingenieurschule (fghr) Einschl. Fachhochschulstudiengänge an Gesamthochschulen Betrifft nur Abschlüsse im Gebiet der (ehemaligen) DDR 51 Studienkolleg (fghr) 1) Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland 52 Begabtenprüfung (fghr) Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis 53 Beruflich Qualifizierte (fghr) Hochschulzugang ohne HZB. Abzugrenzen von der Begabtenprüfung (Sign. 52) und Eignungsprüfung für Kunst- und Musikhochschulen (Sign. 92) 55 Sonstige Studienberechtigung (fghr) 92 Studienberechtigung ohne formale Hochschulreife (fghr) 95 Ohne Angabe (fghr) Z.B. erste Prüfung der päd. Assistenten unter bestimmten qualifizierenden Voraussetzungen (BY), ggf. landesinterne Regelungen, Sonderreifeprüfung nach Vorkursen für Facharbeiter an Hochschulen Eignungsprüfung für Kunst-, Musikhochschulen Außerhalb des Bundesgebietes erworbene HZB 39 Allgemeine Hochschulreife Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher der Studienkollegs 59 Fachgebundene " Hochschulreife 79 Fachhochschulreife " Hinweise zum Datenschutz: Diese Daten werden erhoben auf der Grundlage von 6 des Berliner Hochschulgesetzes vom 13.02.2003 (BerlHG, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 82), der Studentendatenverordnung vom 01.03.2003 (GVBl. S. 129), 3 des Hochschulstatistikgesetzes (HstatG) vom 02.11.1990 (Bundesgesetzblatt S. 2414), 10 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (BstatG) vom 02.08.2000 (BGBl. I, S. 1201) erhoben und gespeichert. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung Rechnung getragen. Zulässig ist die Weiterleitung von Einzelangaben ohne Nennung von Namen und Anschrift durch die statistischen Ämter und die erhebende Hochschule an die fachlich zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden sowie an die von diesen bestimmten Stellen und Personen auf Verlangen und soweit dies ohne Gefährdung der Geheimhaltung möglich ist durch die statistischen Ämter für wissenschaftliche Zwecke. Von der Hochschule dürfen Ihre Angaben für verwaltungsinterne Zwecke auch mit Namen und Anschrift verwendet werden.

Charité Universitätsmedizin Berlin Akademische Verwaltung Referat Studienangelegenheiten Charitéplatz 1 10117 Berlin Antrag auf Zulassung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften zum WS 20 (1. Fachsemester) nach 11, Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) Schulabschluss (z.b. Oberschule, Realschule, Fachschule usw.) Bezeichnung und Ort der Schule:...... Berufsabschluss Abschlussdatum: Durchschnittsnote:.., Berufsbezeichnung:...... Berufstätigkeit und zeitliche Abfolge: Abschlussdatum: Durchschnittsnote:.., (Bestätigungen der Arbeitgeber beilegen - ohne Bestätigung werden die Berufsjahre nicht berechnet)

Charité Universitätsmedizin Berlin Akademische Verwaltung Referat Studienangelegenheiten Charitéplatz 1 10117 Berlin Zusatzbogen für Bewerber der Gesundheitswissenschaften Erforderliche Unterlagen für das: Studium mit HZB (allgemeine Hochschulreife) 1. Amtlich beglaubigte Zeugniskopie über den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 2. Amtlich beglaubigte Zeugniskopie einer abgeschlossenen Berufsausbildung (siehe Anlage) und der Nachweis der Berufszulassung (Urkunde) 3. Aktueller tabellarischer Lebenslauf Studium nach 11 BerlHG (Bewerber ohne allgemeine Hochschulreife) 1. Anstelle des Abiturzeugnisses eine beglaubigte Abschrift des Realschulabschlusszeugnisses oder eines anderen, vergleichbaren allgemeinbildenden Schulabschlusses (mit Notenangabe) 2. Amtlich beglaubigte Zeugniskopie (mit Notenangabe) einer abgeschlossenen Berufsausbildung (siehe Anlage) und der Nachweis der Berufszulassung (Urkunde) 3. Aktueller tabellarischer Lebenslauf 4. Nachweise der Berufstätigkeiten (mindestens vierjährige Tätigkeit im Beruf) Der Antrag auf Zulassung kann nur dann am Zulassungsverfahren teilnehmen, wenn alle erforderlichen Unterlagen bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist) vorliegen. Charité Universitätsmedizin Berlin Akademische Verwaltung Referat Studienangelegenheiten Charitéplatz 1 10117 Berlin

Anlage zur Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften an der Charité Universitätsmedizin Berlin Berufe nach 2 Abs.2 sind: Altenpflegerin / Altenpfleger Ergotherapeutin / Ergotherapeut Gesundheits- u. Krankenpflegerin / Gesundheits- u. Krankenpfleger² Gesundheits- u. Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- u. Kinderkrankenpfleger³ Hebamme / Entbindungshelfer Logopädin / Logopäde Physiotherapeutin / Physiotherapeut ² Berufsbezeichnung vor 2002: Krankenschwester / Krankenpfleger. ³ Berufsbezeichnung vor 2002: Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger.

Hinweise für das Ausfüllen des Antrages auf Zulassung Bitte beachten Sie die hier angegebenen Regeln zum Ausfüllen Ihres Zulassungsantrages und tragen Sie die notwendigen Angaben sorgfältig in die entsprechenden Felder ein! 1. Angaben zur Person Benutzen Sie für j e d e s Zeichen (Buchstabe, Ziffer, Komma, Bindestrich usw.) bitte genau ein Rasterfeld. Beim Eintragen einer -1- schreiben Sie diese bitte nicht als Strich, sondern als arabische Ziffer. Der Buchstabe -i- ist mit einem i-punkt zu versehen, um Lesefehler bei der Bearbeitung der Unterlagen zu vermeiden. Halten Sie sich beim Ausfüllen an die Angaben in Ihrem Personalausweis oder Pass. 1.1. Nachname Tragen Sie Ihren Familiennamen ein! 1.2. Vorname Tragen Sie hier Ihren Vornamen ein und durch ein Leerzeichen getrennt eventuelle Namenszusätze! 1.3. Geburtsort 1.4. Geburtsdatum 1.5. Staatsangehörigkeit Tragen Sie das internationale KFZ-Kennzeichen des Staates ein, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. 1.6. Zusatz Tragen Sie hier die Zusätze zur Postanschrift (z.b. bei Pohl ) ein! Beachten Sie bitte, dass die Postanschrift eine eindeutige Postzustellung ermöglichen muss. 1.7. Straße, Nr. Lassen Sie zwischen Straße und Hausnummer ein Leerzeichen frei. Hier werden auch Postfach usw. angegeben. 1.8. Postleitzahl 1.9. Land (wenn Postanschrift im Ausland) 1.10. Ort 1.11. Telefon 1.12. - Wir möchten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beantwortung dieser Fragen nach 4 der 1.13. Hochschulzulassungsverordnung eine eidesstattliche Erklärung ist. 2. Angaben zum Antrag 2.1. Tragen Sie die Schlüsselnummer des von Ihnen gewünschten Studienganges (siehe Schlüsselverzeichnis) ein. 2.2. Tragen Sie hier das angestrebte Abschlussziel mit der entsprechenden Schlüsselnummer (siehe Schlüsselverzeichnis) ein.

Die nächsten Felder erfragen Angaben zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Punkt 2.3. bis 3.2. und 3.4. bis 3.8. trifft nur für Bewerber mit der allgemeinen Hochschulreife/Abitur (nicht für Bewerber nach 11) zu. 2.3. Tragen Sie bitte die Art der HZB entsprechend dem beigefügtem Schlüsselverzeichnis ein. 2.4. Tragen Sie die Durchschnittsnote der HZB ein. 2.5. Tragen Sie bitte das Datum der Ausstellung Ihrer HZB ein. 2.6. Wenn Sie eine besondere HZB im Sinne der Hochschulzulassungsverordnung haben, tragen Sie bitte hier J ein, ansonsten bleibt das Feld leer. 2.7. Wenn Sie zum Hauptantrag Sonderanträge stellen wollen, müssen Sie auf der folgenden Seite des Antrages mindestens eines der entsprechenden Felder ausfüllen. Beachten Sie bitte, Sonderanträge treffen nicht für Bewerber nach 11 BerlHG zu (außer Punkt 3.3.)! 3. Sonderanträge Die Hochschulzulassungsverordnung sieht eine Reihe von Sonderregelungen für bestimmte Bewerbergruppen vor. Wenn Sie sich entschließen, einen (oder mehrere) Sonderantrag zu stellen, beachten Sie bitte folgendes: Fügen Sie Sonderanträgen in jedem Fall Unterlagen (Bescheinigungen, Gutachten, fachärztliche Gutachten usw.) bei, die die im Sonderantrag genannten Umstände auch einem fremden Betrachter nachvollziehbar und einleuchtend erscheinen lassen. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein, Kopien müssen beglaubigt sein. Bedenken Sie dabei, dass wir bei der Beurteilung und Bewertung von Sonderanträgen einen strengen Maßstab anlegen müssen im Interesse einer Chancengleichheit anderer Bewerber. Die detaillierten Bestimmungen zu den Sonderregelungen finden Sie in der Hochschulzulassungsverordnung. 3.1. Wenn Sie einen Härtefallantrag gemäß Hochschulzulassungsverordnung stellen, tragen Sie bitte J ein, ansonsten bleibt das Feld leer. Der Härtefallantrag bezieht sich immer auf die Person des Antragstellers. 3.2. Bevorzugte Auswahl: Legen Sie bei J dem Bewerbungsantrag Ihren Zulassungsbescheid und Nachweis des geleisteten Dienstes (beglaubigte Kopie) bei. 3.3. Tragen Sie bitte ein, ob Sie im Sinne der Hochschulzulassungsverordnung Dienst geleistet haben. Das sind: Wehrdienst Zivildienst Freiwilliges soziales Jahr mindestens 2-jähriger Dienst als Entwicklungshelfer Betreuung/Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren. Legen Sie bei J dem Bewerbungsantrag einen Nachweis (beglaubigte Kopie) bei. 3.4. Wenn Sie vor dem Erwerb der HZB einen berufsqualifizierenden Abschluss nach der Hochschulzulassungsverordnung erlangt haben, tragen Sie in diesem Fall ein J und die Dauer der Ausbildung (Monate) ein. 3.5. Wenn Sie aus einem in der Hochschulzulassungsverordnung genannten Gründe daran gehindert waren, vor dem Erwerb der HZB einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erwerben, tragen Sie bitte ein J ein und die Anzahl der Monate, in denen die Hinderungsgründe gegeben waren.

3.6. Tragen Sie ein J ein, wenn Sie nach Erwerb der HZB einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangt haben oder mindestens 3 Jahre berufstätig waren.( Hochschulzulassungsverordnung) 3.7. Waren Sie aus einem in der Hochschulzulassungsverordnung genannten Gründen daran gehindert, nach dem Erwerb der HZB einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erlangen oder mindestens 3 Jahre berufstätig zu sein, so tragen Sie ein J ein. 3.8. Bei der Vergabe der Studienplätze sind die Durchschnittsnote und die Wartezeit (Zeit zwischen Erwerb der HZB und geplantem Studienbeginn) wichtige Auswahlkriterien. Die Hochschulzulassungsverordnung sieht deshalb die Möglichkeit vor, in Sonderfällen auf Antrag diese Kriterien zu verbessern. Eine solche Ausnahmesituation liegt vor, wenn der Bewerber aus in seiner Person liegenden, von ihm nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert war, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen bzw. früher seine HZB zu erwerben (Nachweis der Schule erforderlich). Es sei an dieser Stelle nochmals daran erinnert, dass bei der Bewertung einer solchen Ausnahmesituation ein sehr strenger Maßstab anzulegen ist. Wenn Sie der Meinung sind, eine Ausnahmesituation ist in Ihrem Fall gegeben und Sie einen entsprechenden Antrag stellen, der auf ein Gutachten der Schule gestützt sein muss, tragen Sie ein J ein. Haben Sie ein J eingetragen, muss eines der beiden Felder ausgefüllt werden: Tragen Sie die Note ein, die Sie als Durchschnittsnote beantragen. Tragen Sie die Anzahl der Semester ein, die zusätzlich als Wartezeit berücksichtigt werden soll. Legen Sie das Schulgutachten dem Bewerbungsantrag bei! Bewerber, die sich nach 11, Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bewerben: Füllen den Antrag auf Zulassung unter Punkt 1. bis Punkt 2.3. und Punkt 3.3. aus. Zusätzlich muss auch der Antrag auf Zulassung nach 11, Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) ausgefüllt werden. Bitte vergessen Sie nicht, die Erklärung des Bewerbers einschließlich der Zusatzerklärung mit Ort und Datum zu versehen und zu unterschreiben. Ohne Unterschrift gilt der Antrag auf Zulassung als nicht gestellt! Hinweis: Falls Sie über die Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen eine Quittung benötigen, bereiten Sie bitte für die Mitarbeiter des Referates für Studienangelegenheiten eine solche Bescheinigung (adressierter und frankierter Rückumschlag bzw. Karte) zur Unterschrift vor. Die Bewerbungsunterlagen bitte ohne Bewerbungsmappen oder Folien einreichen!

Charité Universitätsmedizin Berlin Akademische Verwaltung Referat Studienangelegenheiten Charitéplatz 1 10117 Berlin Terminplan zum Wintersemester 2011 (Gesundheitswissenschaften) für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren an der Charité Universitätsmedizin Berlin - bis 15.07.2011 Bewerbungszeitraum (Ausschlussfrist) die Bewerbungsunterlagen sind zu richten an: siehe Deckblatt (Antrag auf Zulassung) - 31.08.2011 Versand der Bescheide - 13.09.2011 Einschreibung / technische Immatrikulation - 14.09.2011 Einschreibung / technische Immatrikulation (nur persönliche Einschreibung oder durch eine bevollmächtigte Person möglich) - 16.09.2011 Versand der Zulassungsbescheide 1. Nachrückverfahren - 23.09.2011 Einschreibung / technische Immatrikulation 1. Nachrückverfahren (nur persönliche Einschreibung oder durch eine bevollmächtigte Person möglich) - 27.09.2011 Versand der Zulassungsbescheide 2. Nachrückverfahren - 06.10.2011 Einschreibung / technische Immatrikulation 2. Nachrückverfahren (nur persönliche Einschreibung oder durch eine bevollmächtigte Person möglich)