Finanzplatz Slowakei AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA. In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

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Transkript:

Finanzplatz Slowakei AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

Länderprofil Slowakei Stand: April 2013 Währung: Euro (seit 1. Jänner 2009) Bruttoinlandsprodukt und Budget 2011 2012 2013e 2014f Reales BIP, in % p.a. 3,2 2,0 0,9 2,5 Nominelles BIP, in Mrd. EUR 69,1 71,5 73,2 76,3 BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR 18684 19129 19302 19786 Industrieproduktion, in % p.a. 7,3 8,1 1,4 3,0 Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP -4,9-4,7-2,9-2,4 Inflation und Beschäftigung Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in % 13,4 13,9 14,2 13,6 Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR 786 805 823 847 Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a. 3,9 3,6 2,2 2,5 Handels und Leistungsbilanz Güterexporte, in Mrd. EUR 57,0 62,8 65,0 69,4 Güterimporte, in Mrd. EUR 56,0 59,2 60,6 65,0 Leistungsbilanz, in Mrd. EUR -1,4 1,6 2,1 2,2 Leistungsbilanz, in % des BIP -2,0 2,2 2,9 2,9 Auslandsverschuldung, in % des BIP 76,3 71,2 69,9 74,7 Wechselkurs und Zinsen EUR/USD 1,39 1,29 1,33 1,33 Geldmarktsatz EURIBOR (Durchschnitt) 1,4 0,6 0,3 0,9 Länderrating S&P A Moody s A2 Fitch A+ 2

Finanzplatz Slowakei 1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes... 4 2. Gesellschaftsrecht... 5 3. Steuern, Abgaben und Recht... 6 4. Schiedsgericht für Streitfälle... 11 5. Förderungen... 13 6. Risikoabsicherung und Finanzierungen... 16 7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Tatra banka, a.s.... 21 8. Tatra banka, a.s. in der Slowakei... 24 9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Tatra banka, a.s. und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk... 25 Wichtiger Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige Erstinformation für Geschäftsbeziehungen mit der Slowakei zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei Beratung oder Angebot bzw. Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. Quelle: Raiffeisen Bank International AG WKO: Länderreport Slowakei; Fachreports: Firmengründung und Steuern in der Slowakei; Eigentum und Forderungen in der Slowakei, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Redatktionsschluß: Mai 2013 3

1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes Positive Entwicklungen Die Erwartungen für das BIP für die nächsten Jahre bis 2015 sehen ein Wachstum von durchschnittlich 2,3 % pro Jahr vor. Das Wachstum der Slowakei wird in erster Linie von Nettoexporten vorangetrieben, vor allem von der ausländischen Nachfrage nach slowakischen Automobilteilen. Der stärkste Abnehmer der Exporte ist klar Deutschland, er ist der wichtigste Handelspartner der Slowakei. Hierbei unterstützend ist vor allem die stärkere Nachfrage nach Autos in China, Russland und USA. Die Exporte stiegen um 9 % in den ersten drei Quartalen 2012, die Importe um nur 2 %. Diese schlechte Entwicklung rührte von einem Sinken des staatlichen Konsums und kaum Veränderungen im privaten Konsum. Dies wiederum sind die Konsequenzen von fiskalpolitischen Sparmaßnahmen, die dieses Jahr eingeführt wurden und sich zum Ziel gemacht haben, das staatliche Budgetdefizit zu dezimieren. Auch die Reallöhne haben eine eher fallende Tendenz, was nicht nur an den neu eingeführten Sparmaßnahmen lag, sondern an einem Anstieg der Inflation und einer hohen Arbeitslosenquote. Da wir aufgrund der Schuldenkrise und dem damit verbundenen Sinken der Nachfrage nach slowakischen Gütern von einem nur moderaten Wirtschaftswachstum (durchschnittlich 0,7 % p.a.) in den ersten drei Quartalen 2013 ausgehen, wird die slowakische Wirtschaft gegen Ende 2013 wieder stärker Fahrt aufnehmen und mit 1,5 % p.a. wachsen. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weitgehend gut. Ende 2010 hat eine positive Entwicklung begonnen, es hat ein Anstieg der Erwerbstätigen um insgesamt 2 % stattgefunden. Die Arbeitslosenquote hat sich auch verbessert, betrug aber 2012 immer noch 13,9 %. Regional gesehen ist die Arbeitslosenquote im östlichen Teil des Landes am höchsten, und dies liegt u.a. an schlecht strukturierten Faktoren wie z.b. schwacher Arbeitsmobilität, an einer Ungleichverteilung der Möglichkeiten und an einer großen Anzahl an Roma. Die ansteigenden Investitionen wirken wachstumsfördernd für die slowakische Wirtschaft. Schon 2010 kam ein Wachstumsschub und im Jahr 2011 soll dieser fortwähren. Einen anhaltenden Aufschwung verspricht sich die Slowakei vor allem von steigenden Investitionsaktivitäten, sowohl von in- als auch ausländischen Unternehmen. Private Unternehmen werden voraussichtlich in Branchen wie Energiewirtschaft, Maschinenbau und Kunststoffindustrie investieren. Der Finanzminister revidierte bereits seine Prognosen für die Steuereinnahmen von 2013-2016 nach unten. Die entstehende Lücke 2013 sollte durch bereits beschlossene Steuererhöhungen jedoch geschlossen werden, weshalb wir davon ausgehen dass die Slowakei das Maastricht Defizitziel von maximal 3 % des BIP erfüllen wird. Nichtsdestotrotz wird es für die kommenden Jahre zusätzlicher Ideen brauchen, um das Defizit langfristig unter der 3 % Grenze zu halten. Die Prophezeiungen für die nächsten Jahre sehen weitgehend positiv aus. Es wird ein stabiles Wachstum des BIP erwartet und auch die Exporte in die wichtigsten Handelspartner der Slowakei, nämlich nach Deutschland und in die Tschechische Republik, werden ansteigen. So werden die Nettoexporte auch weiterhin der treibende Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung der Slowakei sein. Der private Konsum wird sich in diesem Jahr wahrscheinlich noch nicht verbessern da sich der Arbeitsmarkt zurückhaltend zeigt, und auch die Arbeitslosigkeit wird kaum zurückgehen. 4

2. Gesellschaftsrecht Firmengründung Das Handelsgesetzbuch sieht für ausländische Firmen folgende Möglichkeiten vor, wie sie in der Slowakei tätig werden können: Errichtung eines Organisationsteiles des österreichischen Unternehmens Filiale, selbständige Niederlassung Gründung einer Tochtergesellschaft mit 100 % Vermögensbeteiligung Beteiligung an einer bereits bestehenden slowakischen juristischen Person Gründung einer juristischen Person alleine oder gemeinsam mit anderen Rechtspersonen Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) nach den EU-Vorschriften Grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme oder grenzüberschreitende Verschmelzung durch Neugründung von Gesellschaften auf dem Gebiet des EWR 5

3. Steuern, Abgaben und Recht Die Slowakei hat ein vergleichbares Steuersystem wie auch andere EU-Mitgliedsstaaten. Die wichtigsten Steuern sind Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer. Mit dem 1.1.2012 ist in der Slowakei eine neue Prozessordnung im Steuerbereich in Kraft getreten. Die Bestandteile der Reform zur Steuer- und Zollverwaltung sind vor allem auf die die Vereinheitlichung der Erhebung von Steuern, Zöllen und Versicherungsbeträgen gerichtet (Programm UNITAS). Der Start von UNITAS wurde jedoch verschoben; die erste Phase beginnt nicht vor 2014. Mit Gültigkeit 1.1.2013 werden Zustellungen an Steuer- und Zollbehörden (z.b. Steuererklärungen) nur noch auf elektronischem Wege möglich sein und zwar mittels gesicherter elektronischer Unterschrift oder anhand einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Steuerverwalter über elektronische Zustellung. Die slowakische Regierung hat Ende Mai 2012 das Ende des Flat Tax - Einheitssteuersatzes von 19 Prozent eingeläutet. Ab 1. Jänner 2013 werden Gewinne von Unternehmen mit 23 Prozent besteuert. Statt einer Flat Tax wird in Zukunft eine progressive Einkommensteuer zur Anwendung kommen. Für die sogenannten Besserverdienenden gilt dann ein Lohn- und Einkommensteuersatz von 25 Prozent. Über den Schwellenwert für die höhere Besteuerung wird noch entschieden. Aktuell ist von Bruttomonatseinkommen von mindestens 2.750 EUR die Rede. Eine Liste von deutschsprachigen Steuerberatern bekommen Sie auf Anfrage direkt vom AußenwirtschaftsCenter Pressburg. Einkommenssteuer Der Einkommensteuersatz beträgt noch 19 %; der Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuerbemessungsgrundlage für natürliche Personen setzt sich aus den einzelnen Einkunftsarten, wie z. B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, unternehmerischer Tätigkeit und Vermietung, Kapitalvermögen und aus sonstigen Einkünften zusammen. Der Steuerfreibetrag beträgt zurzeit EUR 3.644,74. Das in Form von Finanzvermietung (Finanzleasing) angeschaffte Vermögen wird gleichermaßen wie das durch Kauf angeschaffte Vermögen abgeschrieben (gilt für Verträge die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen wurden). Seit 2012 wird bei der Abschreibung erstmalig angesetzter Sachanlagen nur der entsprechende Monatsanteil des Erwerbsjahres berechnet. Der Steuerverwalter kann einem Arbeitgeber der steuerpflichtig ist eine Strafe in der Höhe von mind. EUR 15 pro Arbeitnehmer (insgesamt max. EUR 30.000) auferlegen, wenn dieser die Lohnsteuerjahresabrechnung nicht durchgeführt hat. 6

Unternehmensbesteuerung/Körperschaftssteuer Der Körperschaftssteuersatz beträgt 19 %. Die Steuerbemessungsgrundlage ist das Jahresergebnis das nach den slowakischen Buchhaltungsvorschriften ermittelt und für Steuerzwecke angepasst wurde. Unter Umständen ist es möglich, Jahresabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Im Allgemeinen kann man sagen, dass solche Posten steuerlich absetzbar sind, die zur Erzielung, Sicherung und Aufrechterhaltung des steuerpflichtigen Einkommens des Unternehmens entstehen. Doppelbesteuerungsabkommen Die Slowakei hat ca. 60 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossenen. Einige stammen noch aus den Zeiten der Tschechoslowakei, wobei die Slowakei diese als Rechtsnachfolger übernommen hat. Mit Österreich wurde bereits 1978 ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Die Liste der Länder, mit denen die Slowakei ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, können Sie auf Anfrage direkt von dem AußenwirtschaftsCenter Pressburg erhalten. Umsatzsteuer/UID-Nummer Das slowakische Parlament hat mit Wirksamkeit 01.01.2011 Änderungen im Steuerrecht beschlossen: Der Mehrwertsteuerbasissatz wurde vorübergehend von 19 % auf 20 % angehoben und der niedrigere Steuersatz von 6 %, der beim Hofverkauf zur Anwendung kam, wurde abgeschafft. Der niedrigere Steuersatz für Bücher, Medikamente und ähnliches von 10 % bleibt unverändert. Die Anhebung der Mehrwertsteuer bereitete das Finanzministerium als vorübergehende Maßnahme vor, deren Gültigkeit endet, wenn das Haushaltsdefizit wieder die Maastricht-Kriterien erfüllt (unter 3 % des Bruttoinlandsprodukts). Slowakische UID-Nummer sind im folgenden Format: SK12345678. Die UID-Nr. können Sie unter folgendem Link überprüfen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/ Pflichtregistrierung Hat ein Unternehmen in zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten es muss sich nicht um ein Kalenderjahr handeln einen Umsatz von EUR 49.790 erzielt (35.000 beim Versandhandel mit ausländischem Sitz), ist es verpflichtet, sich zur Umsatzsteuer zu registrieren. Der Antrag muss bis zum 20. Tag des Folgemonats eingereicht werden. Folgende Dokumente sind vorzuweisen: 7

Kopie des Handelsregisterauszuges Ausgefülltes Antragsformular auf UST-Registrierung verfügbar auf www.drsr.sk Erreicht ein Steuersubjekt beim Verkauf eines Baus oder Grundstückes die Registrierungsschwelle von EUR 49.790 wird es seit dem 01.04.2012 gesetzlich automatisch zum Umsatzsteuerzahler. Registrierungspflicht besteht für natürliche/juristische Personen, wenn diese Waren aus der EU mit einem Wert von (mehr als) EUR 13.941,45 in einem Kalenderjahr erwerben. In solchen Fällen muss sich die Person bereits vor dem Warenerwerb steuerlich registrieren lassen. Eine Registrierung ist ebenfalls notwendig, wenn eine steuerpflichtige Person, die kein Steuerzahler in der Slowakei ist, Empfänger einer Dienstleistung von einer ausländischen Person aus einem anderen Mitgliedstaat ist. Wenn eine steuerpflichtige Person, die kein Steuerzahler ist und die im Inland ihren Sitz, den Ort der Unternehmenstätigkeit, eine Betriebsstätte, den Wohnsitz hat oder sich im Inland gewöhnlich aufhält, eine Dienstleistung liefert, bei der der Lieferort in einem anderen Mitgliedstaat liegt, ist sie verpflichtet, einen Antrag auf die Steuerregistrierung vor der Dienstleistungslieferung zu stellen. Mit Wirksamkeit ab 1. April 2009 ist eine rückwirkende Registrierung in der Slowakei möglich. Im Fall einer rückwirkenden Registrierung können die Unternehmen den Anspruch auf den Umsatzsteuerabzug für den Zeitraum geltend machen, in dem sie registriert werden sollten. Diese Möglichkeit setzt voraus, dass die Unternehmen zuerst die Steuerpflichten begleichen müssen, die sich auf diesen Zeitraum beziehen. Neue Regeln in der Slowakei führen die Gruppenregistrierung ein. Mehrere steuerpflichtige Personen, die ihren Sitz, den Ort der Unternehmenstätigkeit oder eine Betriebstätte im Inland haben und welche finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch verbunden sind, können als eine steuerpflichtige Person betrachtet werden. Reverse Charge System Das Reverse Charge System ist in der Slowakei bekannt. Um zu wissen, für welche Leistungen es anzuwenden ist, informieren Sie sich bitte direkt bei dem AußenwirtschaftsCenter Pressburg. Vorsteuerabzug Der Steuerzahler kann die Vorsteuer für Waren und Dienstleistungen abziehen, die er für Zwecke seiner unternehmerischen Tätigkeit verwendet hat. 8

a) Er kann die Vorsteuer abziehen, wenn: die Vorsteuer gegen ihn durch einen anderen Zahler im Inland aus Waren und Dienstleistungen geltend gemacht wurde, die dem Zahler geliefert wurden oder geliefert werden sollen. die Vorsteuer von ihm aus Dienstleistungen und aus mit Installation oder Montage gelieferten Waren von Lieferanten geltend gemacht wurde, bei denen er verpflichtet ist, die Steuer zu zahlen. die Steuer durch ihn beim Warenerwerb aus einem anderen Mitgliedstaat im Inland geltend gemacht wird. die Steuer bei der Wareneinfuhr im Inland an den Steuerverwalter bezahlt wird. b) Proportionaler Steuerabzug Wenn eine gleichzeitige Lieferung von Waren bzw. Erbringung von Dienstleistungen (DL) erfolgt, bei denen der Steuerzahler die Steuer (nicht) abziehen kann, ist er verpflichtet, die proportionale Steuer geltend zu machen. Proportionale Steuer = Steuer x Koeffizient Koeffizient = Erträge (Einkünfte) ohne Steuern für Waren u. DL, bei denen die Steuer abgezogen wird Erträge (Einkünfte) ohne Steuern für alle Waren und DL Der Koeffizient wird immer am Anfang des Kalenderjahres aus den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres neu berechnet und muss während des ganzen Jahres verwendet werden. c) Der Zahler kann die Steuer nicht abziehen: bei Kauf von Waren und Dienstleistungen für Bewirtungs- und Unterhaltungszwecke, durchlaufende Kosten (z. B. Gebühren, die der Anwalt im Namen und auf die Rechnung des Klienten zahlt, sind keine Aufwendungsposten des Anwalts und bei der Berechnung des Entgeltes werden diese von ihm in die Besteuerungsgrundlage nicht einbezogen). Weiters kann der Zahler die Steuer nicht von Waren und Dienstleistungen geltend machen, die er zur Lieferung von steuerbefreiten Waren und Dienstleistungen verwendet (Postdienstleistungen, Gesundheitspflege, Kulturdienstleistungen, Finanzdienstleistungen usw.). Ausnahmen bilden Versicherungsund Finanzdienstleistungen, wenn der Kunde auf dem Gebiet der EU keinen (Unternehmens-)Sitz, keine Betriebsstätte und keinen Wohnsitz hat oder wenn diese Dienstleistungen direkt mit einer Warenausfuhr außerhalb des Gebiets der EU verbunden sind. 9

Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2010 kann die Umsatzsteuer auch beim Kauf oder der Miete von Personenkraftwagen und bei Kauf von Zubehör (z. B. elektrische Fensterheber, Klimaanlage, zentrale Türverschließung u.ä.) abgezogen werden, wenn diese für unternehmerische Zwecke genutzt werden. Vergütungsverfahren Eine ausländische Person, die kein in der Slowakei registrierter Steuerzahler ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Steuerrückerstattung in der Slowakei. Eine derartige Voraussetzung ist z.b. wenn die ausländische Person bewegliches Vermögen und Dienstleistungen von einem in der Slowakei zur Steuer registrierten Unternehmen geliefert bekommt Lieferort muss in der Slowakei sein und die Summe der USt für ein Kalenderjahr mehr als EUR 50 beträgt. Das Finanzamt Bratislava 1 erstattet die Steuer auf Grund eines Antrags auf Steuerrückerstattung innerhalb von vier Monaten ab Einreichung des Antrags zurück. Der Antrag auf USt- Rückerstattung muss spätestens bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Die angeführte Vorgehensweise der USt-Rückerstattung für ausländische Personen aus einem anderen Mitgliedstaat bezieht sich auf die nach dem 31. Dezember 2009 eingereichten Anträge. Der Antrag auf die Steuererstattung wird für einen Zeitraum von höchstens einem Kalenderjahr gestellt. Der Steuererstattungsantrag kann für einen kürzeren Zeitraum als ein Kalenderjahr, nicht aber kürzer als drei Kalendermonate, gestellt werden, wenn die Summe der Steuer, derer Erstattung beantragt wird, mindestens EUR 400 ist. Zuständige Behörde für die USt.-Rückerstattung an ausländische Personen: Der Antragsteller macht den Anspruch auf die Steuererstattung geltend, indem er einen Antrag auf die Steuererstattung in elektronischer Form über das elektronische Portal im Mitgliedstaat stellt, in dem er den Sitz, den Ort der Unternehmenstätigkeit, eine Betriebsstätte, den Wohnsitz hat oder in dem er sich für gewöhnlich aufhält. Verbrauchssteuer In der Slowakei gibt es eine Verbrauchsteuer auf Mineralöle, Bier, Wein, Spirituosen, Tabakprodukte, elektrische Energie, Kohle und Erdgas. 10

6. Schiedsgericht für Streitfälle Die Slowakei hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar. Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung an: Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich. Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar): Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen bei Schiedsklauseln: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt... (einer oder drei); es ist...materielles Recht anzuwenden; die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist... Detaillierte Auskünfte: Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich Dr. Manfred Heider, T 05 90 900-4398, F 05 90 900-216, E arb@wko.at, W wko.at/arbitration Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht, wie z. B. jenes der Internationalen Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in Österreich durch ICC Austria vertreten. 11

Daraus ergeben sich folgende Varianten: Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich. Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr gleichstarker Partner ist mit der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z. B. jenes der Internationalen Handelskammer (ICC). Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Auch in anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte: ICC Austria, Internationale Handelskammer Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T 05 90 900-3701, F 05 90 900-3703, E icc@wko.at, W www.icc-austria.org. 12

5. Förderungen EU-Kohäsionspolitik 2007 2013 Ausgangssituation/ Status Quo Die verschiedenen Regionen Europas, vornehmlich Zentral- und Südosteuropa, weisen große Unterschiede in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf. Die EU hat sich drei politische Ziele gesetzt, um einen Ausgleich innerhalb dieser Regionen zu schaffen: Ziel Konvergenz Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Europäische Territoriale Zusammenarbeit Prioritäten Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand (früher Ziel 1) Förderung von Innovation, nachhaltiger Entwicklung, Unterstützung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitik Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit (bisher INTERREG) Quelle: EnterpriseEuropeNetwork Für die Umsetzung dieser politischen Ziele stellt die Europäische Union Strukturfondsmittel (EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, ESF: Europäischer Sozialfonds und Kohäsionsfonds) in Höhe von EUR 347,4 Mrd. zur Verfügung. Bei diesen EU-Fördermitteln handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. 70 60 50 40 30 20 20 0 Polen Aufteilung der EU-Mittel nach Ländern 2007 2013 (in Mrd. Euro) Tschechien Ungarn Rumänien Slowakei Litauen Bulgarien Lettland Slowenien Estland 13

Aufbau der Förderprogramme / Vom EU-Ziel zum nationalen Förderprogramm Aus den oben genannten EU-Zielen definieren die einzelnen EU Mitgliedsstaaten ihre nationalen und regionalen Prioritäten, aus denen sich die einzelnen Operationalen Förderprogramme (OPs) ableiten. Die Operationalen Programme werden nach Regionen und nach Themen strukturiert. Innerhalb dieser Programme sind Förderschwerpunkte ( Priority Axis ) festgelegt, für die von Brüssel genehmigte Richtlinien gelten. Als Schwerpunkte für die einzelnen Länder gelten folgende Themen: Innovation, Forschung & Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Umweltschutz, Ausbildung, KMU, Transport und Regionalförderungen. Für die Vergabe der Förderungen sind eigene nationale Förderstellen (Ministerien und Investitionsagenturen) zuständig. Während in Österreich Förderungen in Rahmenprogrammen laufend beantragt werden können, werden die Förderungen in Osteuropa im Rahmen von Calls (Auschreibungen) vergeben. Für jeden der oben genannten Förderschwerpunkte gibt es ein- bis zweimal im Jahr Ausschreibungen, die für ein bis drei Monate geöffnet sind. Die wesentlichen Bewertungskriterien für Unternehmensförderungen sind Firmengröße, Standort und Inhalt des Förderprojektes. Wie kommt Ihr Unternehmen zu Förderungen? Während die Ausschreibungen geöffnet sind, können klar definierte Projekte eingereicht werden. Akzeptiert werden nur vollständige Anträge (Projektbeschreibung, Genehmigungen, Planungsrechnung, ) in der jeweiligen Landessprache. Die eingereichten Projekte werden dann von Evaluatoren anhand eines Punktesystems gemäß den im Programm vorgeschriebenen/festgelegten Richtlinien bewertet. Alle Projekte innerhalb eines Calls unterliegen einem Wettbewerb. Nur jene mit der höchsten Punktezahl kommen in die engere Auswahl für Förderzusagen. Zeitrahmen für ein Förderprojekt: 2 Wo 2 3 Wo 6 8 Wo 45 Tage 45 Tage 30 Tage 30 Tage 6 Mo ( )( )( ) ( )( )( )( )( ) Beispiel: Antrag & Abwicklung für innovative Investition > Problem + Analyse 1. Projektbeschreibung Klärung rechtl. Details+ Unterlagen Ausarbeitung Detailantrag + alle Beilagen Einreichen Antrag Deadline! Formale Prüfung > Prüfung Inhalt + Evaluierung Förder-Vertrag 1. Rate Zahlung Zwischenbericht + Zwi. Abrechnung > > > > > > Start ca. 3 Mo ca. 6. Mo ca. 7. Mo ca. 8. Mo Vom Antrag bis zur möglichen Auszahlung der Fördermittel ist es ein komplexer und zeitintensiver Prozess. Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen und deren Zielvorgaben ist gefordert. 14

Nationale Förderungen Zusätzlich zu den EU Strukturmitteln können Unternehmen auch Förderungen aus nationalen Mitteln beantragen. Für die Förderfähigkeit des Investitionsprojektes ist die wirtschaftliche Bedeutung für das Land oder die Region sehr wichtig. Bewertungskriterien sind dabei Mindestinvestitionsvolumen und die Anzahl von geschaffenen Arbeitsplätzen sowie deren Mindestbehaltefrist. Folgende Investitionsanreize sind möglich: Steuermäßigungen, -stundungen und -erlässe Zuschüsse Darlehen Bürgschaften Beteiligungen Begünstigter Grundstückserwerb Diese unterliegen allerdings den jeweiligen nationalen Vorschriften (Sonderwirtschaftszonen, Investitionszertifikate, ) und müssen bei regionalen Förderstellen beantragt werden. Achtung! Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden. Die Förderrichtlinien müssen sich in der Projektbeschreibung widerspiegeln. Richtlinien können sich während der Ausschreibung im Detail ändern und müssen daher immer aktuell verfolgt werden. Investitionspläne dürfen nie von Förderungen abhängig gemacht werden das Projekt muss sich auch ohne Förderungen rechnen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderungen. Für nähere Informationen siehe http://www.ri.co.at/index.php?id=307 oder kontaktieren Sie unseren Förder-experten: Peter Roba, Radovan Mik TATRA BANKA, A.S. Hodžovo nám. 3 SK-811 06 Bratislava Tel.: +421 2 5919 1652 (Peter Roba) Tel.: +421 2 5919 1824 (Radovan Mik) E-mail: peter_roba@tatrabanka.sk E-mail: radovan_mik@tatrabank.sk 15

6. Risikoabsicherung und Finanzierungen Absicherungen von Investitionen im Ausland aws (Austria Wirtschafts Service GmbH = Förderstelle des Bundes) Die aws übernimmt im Rahmen des Ost-West-Fonds Garantien zur Absicherung des wirtschaftlichen Risikos bei Beteiligungsinvestitionen inländischer Unternehmen im Ausland. Es werden zwei Absicherungsstrukturen angeboten: die Direktgarantie oder die Finanzierungsgarantie mit oder ohne Risk-Sharing. www.awsg.at Direktgarantie Im Rahmen der Direktgarantie sichert die aws einen möglichen Misserfolg (Insolvenz oder insolvenzähnlicher Tatbestand) eines Beteiligungsprojekts ab und verpflichtet sich, einen bestimmten Kapitalbetrag bis zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen. Direktgarantie zur Abdeckung des Projektrisikos: Österreichisches Unternehmen Direktgarantie EUR 50 Beteiligung EUR 100 Inland Ausland Beteiligungsunternehmen Die aws garantiert die eingesetzten Eigenmittel bis zu 50 %, falls das Auslandprojekt scheitert. Das Garantieentgelt beträgt für KMU 0,5 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages. Bei Großunternehmen wird maximal ein Drittel des Projektvolumens garantiert. Das Garantieentgelt wird nach marktkonformen Gesichtspunkten festgelegt. 16

Finanzierungsgarantie Bei der Finanzierungsgarantie sichert die aws dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors (Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab. Die Finanzierungsgarantie deckt maximal 80 % des Kreditbetrages ab. Finanzierungsgarantie zur Abdeckung des Kreditrisikos: Österreichisches Unternehmen Kredit EUR 70 Finanzierungsgarantie in Höhe von 80 % des Kredites, das sind 56 Mio. Beteiligung EUR 100 BANK Inland Ausland Beteiligungsunternehmen Bei Großunternehmen garantiert die aws maximal ein Drittel des Projektvolumens. Das Garantieentgelt beträgt für KMU ab 0,3 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages, bei Großunternehmen erfolgt eine Festlegung des Garantieentgeltes nach marktkonformen Gesichtspunkten. Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing oder Kombination aus Direktgarantie und Finanzierungsgarantie Ergänzend zur Finanzierungsgarantie kann das wirtschaftliche Risiko eines Beteiligungsprojektes im Ausland abgesichert werden (Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing). Scheitert das Beteiligungsprojekt, tritt die aws in die Finanzierung ein und gewährt eine günstigere Finanzierungsform (soft loan). Alternativ kann auch eine Barwertabfindung zur vorzeitigen Rückführung der Finanzierung angeboten werden. Zu beachten ist, dass Risk-Sharing nur dann von der aws akzeptiert wird, wenn gewährleistet ist, dass die österreichische Muttergesellschaft die Beteiligung nicht vorsätzlich scheitern lassen kann (z. B. mittels stark überhöhter Verrechnungspreise). 17

Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing zur Abdeckung des Kreditrisikos und zur Abdeckung des Projektrisikos: Österreichisches Unternehmen Risk-Sharing Beteiligung EUR 100 Kredit EUR 70 BANK Finanzierungsgarantie in Höhe von 80 % des Kredites Inland Ausland Beteiligungsunternehmen Das Garantieentgelt beträgt 0,3 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages + zusätzlich 0,2 % pro Halbjahr für das Risk-Sharing (gilt für KMU). Für Großunternehmen erfolgt die Festlegung des Entgeltes nach marktkonformen Gesichtspunkten. Zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten/Kredite für Internationalisierungsprojekte: OeKB (Österreichische Kontrollbank AG) Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und Auslandsinvestitionen sind ein gutes Risikomanagement sowie attraktive Finanzierungen für Unternehmen unerlässlich. Die OeKB bietet mit den Exportgarantien des Bundes, Wechselbürgschaften und Refinanzierungsmöglichkeiten über die Hausbank jene Instrumente, die österreichische Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken. Durch die Ausstellung und Abwicklung von Exportgarantien fungiert die OeKB somit als Export Credit Agency (ECA) der Republik Österreich. Exportgarantien schützen Ihr Unternehmen vor Produktions- und Zahlungsausfallsrisken (aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen im Abnehmerland) bei Exportgeschäften. Bei Auslandsinvestitionen sichert die Exportgarantie gegen politische Risken ab. Das vielfältige Angebot an Absicherungsmöglichkeiten steht allen Klein-, Mittel- und Großunternehmen, zur Verfügung. Wenn durch das Exportgeschäft bzw. die Auslandsinvestition ein Beitrag zur Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz (z. B.: Export von Waren/Dienstleistungen vorwiegend österreichischen Ursprungs, Dividendenrückflüsse, Zins- und Kapitalrückflüsse, Arbeitsplatzschaffung in Österreich, know-how-transfer etc.) erbracht wird, ist ein wesentliches Kriterium für eine Haftungsübernahme durch die OeKB erfüllt. Weitere Informationen zur Absicherung mit Exporthaftungen des Bundes finden Sie auch direkt auf der OeKB-Homepage (www.oekb.at). 18