Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel Oldenburg West

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NEU (s. Bewerberinformation Nr. 1 vom 02.09.2016) An die Bieter Ansprechpartner Reiner Bick Durchwahl 460 529-20 E-Mail bick@zvbn.de 24. August 2016 Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel Oldenburg West Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie die Verdingungsunterlagen für die europaweite Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West. 1 Art, Ort und Umfang der Leistung und Auftraggeber Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien einschließlich der jährlichen Eventverkehre anlässlich des Oldenburger Stadtfestes und des Oldenburger Kramermarktes und der Nachtlinien N25 und N 27 - ergibt sich aus den Fahrplänen (Anlage 2) und umfasst zurzeit ein Volumen von rund 1.538.000 Fahrplankilometern pro Jahr. Ausschreibende Stelle ist der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN). Durch ihn erfolgt auch die Zuschlagserteilung. 2 Ausführungszeitraum Die Betriebsaufnahme hat am 01.08.2017 zu erfolgen. Der Betrieb des Verkehrs endet am 31.07.2027. 3 Art der Vergabe Die Leistungen werden im Offenen Verfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der seit dem 18.04.2016 geltenden Fassung (nachfolgend VgV) vergeben.

4 Aufschrift und Form der Angebote, Fristen und Termine Die geforderten Nachweise und das Angebot müssen bis zum 10.10.2016 12:00 Uhr (Ende der Angebotsfrist) schriftlich im verschlossenen Umschlag mit dem auf dem Umschlag angebrachten deutlichen Vermerk Vergabe Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West - Nicht öffnen - dem Auftraggeber vorliegen. Die Adresse lautet: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) z.hd. Herrn Reiner Bick Willy-Brandt-Platz 7 28215 Bremen Die Angebote sind zweifach vorzulegen (1 Original und 1 als solche gekennzeichnete Kopie). Die Angebote sind in allen ihren Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen. Dem Angebot sind die in Anlage 1 Vordruck 1 genannten Nachweise beizufügen. Preise sind in Eurocent und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Die in den Vergabeunterlagen zwingend formulierten ( ist, muss, sind, hat zu etc.) Leistungs- und Qualitätsstandards sind für den Bieter bindend. Angebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Das Angebot muss unterschrieben sein und hat alle zwingend formulierten Ausschreibungsvorgaben vollständig zu erfüllen. Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die vom Bieter nicht zu vertreten sind. Die eben aufgestellten Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist. Die Bindefrist endet am 31.01.2017, 24:00 Uhr. Sollte absehbar sein, dass ein Zuschlag aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens bis zum Ende der Bindefrist nicht erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer angemessenen Verlängerung der Bindefrist aufzufordern. Seite 2

5 Nebenangebote und Losvorbehalte Nebenangebote sind ausgeschlossen. Die Leistungen werden in 2 Losen (Los 1 = Linienverkehr im Linienbündel Oldenburg West ohne Nachtlinien N 25 und 27 und Los 2 = Nachtlinien N 25 und 27 im Linienbündel Oldenburg West) vergeben. Bei einem Gesamtangebot für beide Lose sind zwingend auch Angebote für die betroffenen Einzellose abzugeben. 6 Unterschriftserfordernisse Bei folgenden Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich: die Erklärung zur Abgabe eines Angebots (Anlage 1 Vordruck 1) die Eigenerklärung des Bieters (Anlage 1 Vordruck 5) die Tariftreueerklärung des Bieters nach 5 Abs. 1 NTVergG (Anlage 1 Vordruck 6) 7 Ansprechpartner auf Seiten des Bieters Der Bieter hat in seinem Angebot in der Anlage 1 Vordruck 1 einen zur Abgabe von Erläuterungen des Angebotes autorisierten Ansprechpartner zu benennen, mit dem der Auftraggeber bzw. die von ihm beauftragten Dritten während der Phase der Auswertung der eingegangenen Angebote und der Phase der Entscheidung über den Zuschlag in allen Angelegenheiten, die sein Angebot betreffen, Kontakt aufnehmen können. Anzugeben sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Fax- und Telefonnummer des Ansprechpartners. 7a Tariftreue- und Mindestentgelterklärung des Bieters Am 01.01.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in Kraft getreten, welches durch entsprechendes Änderungsgesetz zum 01.07.2016 in Teilen neu gefasst wurde. Das NTVergG gilt gemäß seines 2 Abs. 4 im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs für alle öffentlichen Aufträge, die Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sind und ist daher u.a. für öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene anzuwenden. Nach 5 Abs. 1 NTVergG dürfen öffentliche Dienstleistungsaufträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, dass sie mindestens nach dem in Niedersachsen für repräsentativ erklärten Tarifvertrag entlohnen; hierfür ist das in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und sind während der Ausführungsfrist die Änderungen nachzuvollziehen. Dieses gilt auch beim Einsatz von Subunternehmern. Für den öffentlichen Personenverkehr auf der Straße ist der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Nds.) als alleiniger repräsentativer Tarifvertrag vorgegeben. Für die Abgabe der nach dem Vorgenannten bzw. nach dem NTVergG erforderlichen Verpflichtungserklärungen ist Anlage 1 Vordruck 6 zu verwenden. Seite 3

8 Einsatz von Subunternehmern Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Subunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist Anlage 1 Vordruck 3 zu verwenden. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die unter Ziffer 9 dieses Anschreibens genannten Nachweise auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsvertrag. 9 Eignungskriterien und Ausschlussgründe gemäß 122 ff. GWB Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des 122 GWB nachzuweisen. Dies soll durch Vorlage der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte ÖPNV- Leistungen) geschehen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach 124 GWB) wird hingewiesen. Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die in diesem und im nächsten Absatz genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zudem ist von den Bietern ein aktueller Handelsregisterauszug beizubringen. Näheres ist den in Anlage 1 Vordruck 1 formulierten Anforderungen der Vergabestelle an die von den Bietern zu erbringenden Nachweise zu entnehmen, worauf an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, Seite 4

vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht! Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bestbieter Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach 150a Gewerbeordnung. Die Einholung von Auskünften bei weiteren Stellen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister (nähere Einzelheiten siehe Anlage 1) für jedes Mitglied und die übrigen Nachweise für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Seite 5

10 Bietergemeinschaften Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Dazu ist die Anlage 1 Vordruck 1 zu verwenden. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. 11 Wertungskriterien Neben dem Vollkostenpreis laut Kalkulationsblatt wird beim Wertungspreis die zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen P2 (zeitbezogene Kosten) und P3 (fahrleistungsbezogene Kosten) berücksichtigt. Für den Zeitraum des Auftrags sind spürbare Preissteigerungen bei diesen Preisbestandteilen zu erwarten, insbesondere im Bereich der Energiekosten, die aus heutiger Sicht nicht bezifferbar sind. Für den Wertungspreis wird unterstellt, dass die Summe der genannten Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit (2017-2027) um 15 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 15 Prozent auf die Summe der genannten Preisbestandteile der einzelnen Angebote vorgenommen: Vollkostenpreis + (Preisbestandteil P2 + Preisbestandteil P3) * 0,15 = Wertungspreis Wird ein Gesamtangebot für die beiden Lose abgegeben und ist der angebotene Wertungspreis für das Gesamtangebot günstiger als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist der Wertungspreis für die Gesamtangebote nicht günstiger als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, dann erhält den Zuschlag das jeweils preisgünstigste Angebot je Los. 12 Nachprüfungsbehörde Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Wettbewerber an folgende Nachprüfungsbehörde wenden: Vergabekammer Bremen Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72 28195 Bremen Tel.: +49 421 361 10333 E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Seite 6

13 Besondere Vertragsbedingungen Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den Verkehrsvertrag nach Anlage 3 ab. 14 Rückfragen Ansprechpartner für die Bieter Rückfragen sind unverzüglich vorzugsweise per E-Mail an vergabestelle@zvbn.de oder schriftlich bzw. fernschriftlich in deutscher Sprache ausschließlich an die unter Nr. 1 bezeichnete ausschreibende Stelle zu richten. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 29.09.2016; 14:00 Uhr Später eingegangene Rückfragen können nicht mehr beantwortet werden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, so hat dieser die ausschreibende Stelle unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen vor seiner Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Rechtzeitig gestellte Rückfragen werden per E-Mail oder schriftlich bzw. fernschriftlich beantwortet. Sowohl Fragen als auch Antworten werden auch den anderen Bewerbern mitgeteilt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Mit freundlichen Grüßen Reiner Bick stellv. Geschäftsführer Anlagen Seite 7