Empfehlung zur Auswahl von Feuerwehr- Schutzbekleidung

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Transkript:

GUVI vfdb 5 6 Empfehlung zur Auswahl von Feuerwehr Schutzbekleidung vfdb 5, GUVI S T A T U S: E N T W U R F Vorwort...3 Rechtsgrundlagen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes... Gefährdungsbeurteilung für die Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung (PSA).... Allgemeine Aspekte.... Prinzipien der Gefährdungsbeurteilung...5.3 Gefährdungsbeurteilungen.... Handhabung der Gefahrenmatrix... 3. Auswahl, Pflege und Handhabung von PSA...9 3. Informationsgewinnung...9 3. Trageversuche...9 3.. Prüfungsaspekte...9 3.. Prüfverfahren... 3..3 Handhabung in der Praxis... 3.. Ausbildung/Einweisung zur Handhabung von PSA... 3.3 Dokumentation... Darstellung und Beschreibung verschiedener PSAGruppen.... PSA für Brandbekämpfung (BBK) (TR).... PSA für Brandbekämpfung (BBK)...3.3 PSA für Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung (BBK*).... PSA für technische Hilfeleistung Tierrettung (TRT*)...6.5 PSA für technische Hilfeleistung Wald (TRW)...7.6 PSA für Wasserrettung (WRD*)... Seite von

GUVI vfdb 5 6.7 PSA für Wasserrettung (WRD**)...9. PSA für Wasserrettung (WRD***)...3.9 PSA für Rettungdienst (RD*)...3. PSA für Rettungdienst (RD**)...3. PSA für Rettungdienst (RD***)...33. PSA für Rettungdienst (RD***)...3.3 PSA für allgemeine Dekontaminations und Desinfektionsmaßnahmen (ABC**)...35. PSA für ABCEinsatz (ABC*)...37.5 PSA für AEinsatz (ABC**)...3.6 PSA für ABCEinsatz (ABC**)...39.7 PSA für ABCEinsatz (ABC***).... PSA für ABCEinsatz (ABC***)... Seite von

GUVI Vorwort vfdb 5 6 Die vorliegende wurde vom TechnischWissenschaftlichen Beirat (TWB) dem vfdbreferat Persönliche Schutzausrüstung und dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) erarbeitet und wird den deutschen Feuerwehren als Handhabungsempfehlung zur Verfügung gestellt. Dieses Dokument wurde sorgfältig von den Experten der VFDB erarbeitet und vom Präsidium der VFDB verabschiedet. Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen. Eine Haftung der VFDB und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen. Die VFDB verweist auf die Notwendigkeit, bei Vertragsabschlüssen unter Bezug auf VFDBDokumente, die konkreten Leistungen gesondert zu vereinbaren. Die VFDB übernimmt keinerlei Regressansprüche, insbesondere auch nicht aus unklarer Vertragsgestaltung. Der Schriftleiter VFDB gibt die Veröffentlichungen der vfdbdokumente in der VFDB Zeitschrift bekannt. Diese kann als Leitfaden für die Auswahl zur Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung herangezogen werden. Damit soll allen Feuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (die bei der Ermittlung von feuerwehrspezifischen (Einsatz) Risiken und Zuordnung persönlicher Schutzausrüstung auf Schwierigkeiten gestoßen sind und allein eine umfassende Analyse nicht bewerkstelligen können) ein Hilfsmittel an die Hand gegeben werden. Für die hier vom Ref. erarbeitete sind die üblichen Gefahren zugrunde gelegt worden, die für alle konventionellen Feuerwehreinsatzaufgaben (Brandbekämpfung im Innen und Außenbereich, technische Rettung, Einsätze gemäß FwDV 5 und sonstige Hilfeleistungen) anzunehmen und im Tätigkeitsfeld der meisten Feuerwehren auch anzutreffen sind. Auch auf europäischer Ebene wurde erkannt, dass Feuerwehren bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützt werden müssen. Aus diesem Grund wurde ein umfassender Katalog möglicher Gefahren zusammengestellt. Darüber hinaus enthält auch der Anhang von EN 69 relevante Informationen. Gefahren nach diesen Ausarbeitungen sind in Tabelle 3 aufgeführt. Diese / GUVInformation richtet sich in erster Linie an den Träger der Feuerwehr nach landesrechtlichen Vorschriften und soll ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Unfälle und Gesundheitsgefahren bei Ausbildung, Übungen und Einsätzen vermieden werden können. Der Träger der Feuerwehr kann bei Beachtung der hier aufgeführten Empfehlungen, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren getroffen hat. Siehe Technical Report N3 des CEN/TC 6/JWG FFPPE: `Risk Assessment Guidelines for choosing PPE for firefightersa vom 3. November. Seite 3 von

GUVI vfdb 5 6 Durch diese wird berücksichtigt, dass die Organisationsstruktur der deutschen Feuerwehren zur Absicherung des Grundschutzes häufig die Zusammenarbeit von Feuerwehren unterschiedlicher Hoheitsträger erforderlich macht. Rechtsgrundlagen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes Diese /GUVI erläutert die PSABenutzungsverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention" (GUVV A ) und insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (GUVV C 53) hinsichtlich der Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung für Feuerwehren. In dieser /GUVI sind die Vorschriften des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG),der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSABenutzungsverordnung PSA BV) sowie der Achten Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen. GPSGV) berücksichtigt. Die in dieser /GUVI enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. Aus den zitierten rechtlichen Grundlagen ist zu entnehmen, dass der Träger der Feuerwehr der Beschaffung jeglicher PSA eine Gefährdungsbeurteilung voranstellen muss. Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung ist der konventionelle Einsatz und Übungsdienst bei deutschen Feuerwehren. Gefährdungsbeurteilung für die Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Allgemeine Aspekte Während einer Brandbekämpfung, technischen Rettung oder anderer Hilfeleistungen können Feuerwehrleute auf viele unterschiedliche Gefahren treffen. Diese sind möglichts ganz auszuschalten oder zu mindest auf ein vertretbares Risiko zu verringern. Hierzu müssen: die möglicherweise vorhandenen Gefahren, die Wahrscheinlichkeit, dass Feuerwehrleute ihnen ausgesetzt sind, sowie Seite von

GUVI die möglichen Folgen einer solchen Exposition vfdb 5 6 ermittelt werden. Diese drei Schritte werden auch unter dem Begriff der Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst.. Prinzipien der Gefährdungsbeurteilung Für eine Gefährdungsbeurteilung müssen zunächst die Gefahren erfasst werden, die im Einsatz und bei Übungen auftreten können. Bei der Erfassung der Gefahren stellte sich heraus, dass es notwendig ist, bestimmte Einsatzszenarien zugrunde zu legen. Diese sollten mit standardisierten Szenarien aus örtlichen Brandschutzbedarfsplänen im Einklang stehen. Vom Ref. wurden, wie in Tabelle aufgeführt, 5 repräsentative Szenarien gewählt. Seite 5 von

GUVI vfdb 5 6 Tabelle : Einsatzszenarien für die Gefährdungsbeurteilung Brandbekämpfung Außen (BBK) Brandbekämpfung im Freien. Brandbekämpfung Innen (BBK) Brandbekämpfung im Gebäude. Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung. Der Treppenraum ist verqualmt. Technische Rettung (TR) Unfall mit einer eingeklemmten / eingeschlossen Person. Technische Infrastrukturen und Betriebsstoffe können im Umfeld nicht ausgeschlossen werden. Wasserrettung (WR) Rettung einer im Wasser treibenden Person. Rettungsdienst (RD) Medizinische Erstversorgung einer leblos vorgefundenen Person mit möglichem Infektionsrisiko. ABCEinsatz nach FwDV 5 (ABC) Austritt von Stoffen im Bereich der Gefahrengruppe IIAIIIA, IIB IIIB und IIC IIIC. In allen Fällen kann eine Personenrettung erforderlich sein. Für jedes dieser Szenarien wurden aufgrund von Erfahrungswerten mit den Vorgaben aus Tabelle Wahrscheinlichkeiten festgelegt, mit denen die einzelnen Gefahren auftreten. Bei der Ausführung der Gefährdungsbeurteilung für die unterschiedlichen Einsatzszenarien war Grundlage, dass die jeweilige Gefahr auf eine völlig ungeschützte Einsatzkraft einwirkt. Seite 6 von

GUVI vfdb 5 6 Dabei haben sowohl das Niveau der Ausbildung, die Qualität der Fortbildung, Einsatzerfahrung, das jeweilige taktische Vorgehen, als auch die operativen Abläufe der einzelnen Feuerwehr einen Einfluss auf die spezifische Beurteilung. Tabelle : Einteilung der Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Gefahren und deren möglichen Folgen Wert Wahrscheinlichkeit Wert Schweregrad (W) (F) (Folgen für die Feuerwehrleute) nie nie ausnahmsweise gelegentlich 3 Sehr wahrscheinlich x /Jahr x /Jahr x /Woche ohne Folgen gering mäßig hoch z. B. leichte Verletzungen: kleine Schnittwunden, Abschürfungen, Verstauchungen, oberflächliche Verbrennungen, Kreislauf leicht belastet z. B. schwerere Verletzungen: Knochenbrüche; ernsthafte Verbrennungen. Grades u. ä., Kreislaufstörungen z. B. Lebensbedrohung, Kreislaufinsuffizienz immer täglich Extremfall Tod Anmerkungen: " ist nur zulässig, wenn absolut keine Gelegenheit besteht, auf die Gefahr zu treffen. Die physiologische Belastung des Trägers durch die persönliche Schutzausrüstung (z.b. Gewicht der PSA, Wärmestau etc.) muss dabei auch in die Bewertung einfließen, da diese einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheitsgefährdung des Feuerwehrangehörigen ausüben kann 3. Die Gefährdungsbeurteilung muss außerdem alle Aspekte in Betracht ziehen, die zwischen dem Ausrücken von der Wache und der Rückkehr zum Standort relevant werden können. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Einsatztätigkeiten bei den Feuerwehren kann durch Anwendung der nachfolgenden Formel für jede möglicherweise anzutreffende Gefahr das zugehörige Risiko ermittelt werden. Durch diese Vorgehensweise lässt sich deutlich herausstellen, wo Entscheidungen zur Sicherstellung angemessener und richtiger Leistungsstufen für die Schutzausrüstung der Feuerwehrleute getroffen werden müssen (Prioritätenliste). Die Werte wurden im Vergleich zu Anhang G EN 69 geändert, um die Abstufung zwischen den Leistungsstufen der Schutzkleidungsnormen deutlich zu machen. 3 (siehe auch STATTStudie des Innenministeriums BadenWürttemberg unter www.fitforfirefighting.de). Seite 7 von

GUVI vfdb 5 6 Bei der Auswahl geeigneter PSA ist dann diejenige Gefahr maßgeblich, die die schwerwiegendsten Folgen erwarten lässt. Es ist unwahrscheinlich, dass alle aufgeführten Gefahren während eines Einsatzes gleichzeitig anzutreffen sind. Die Liste der Gefahren erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht uneingeschränkt auf jede Feuerwehreinheit übertragbar. Gefahrenmerkmale dürfen und müssen entsprechend den örtlichen Bedingungen und Anforderungen durch jede Feuerwehr, die eine spezifische Gefährdungsbeurteilung durchführt, hinsichtlich der Bewertung von der Häufigkeit des Auftretens und dem Schweregrad der Folgen für ihren Betreuungsbereich angepasst werden. Dieses kann im Einzelfall eine Erhöhung der Sicherheitsanforderung zur Folge haben (z. B. bei der Zuständigkeit für petrochemische Anlagen), lässt aber auch eine Reduzierung des Schutzniveaus (z. B. Einsatz ohne umluftunabhängiges Atemschutzgerät) zu. Das einer bestimmten Gefahr zugeordnete Risiko R ergibt sich mathematisch als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit W (siehe Wert W Tabelle ) und den zu erwartenden Folgen F, (siehe Wert F Tabelle ) d.h. R = W x F.3 Gefährdungsbeurteilungen Bei flächendeckender Betrachtung über alle Feuerwehren der Bundesrepublik kann für die in Tabelle 3 aufgelisteten Gefahren prinzipiell ein Durchschnittswert für die Häufigkeit angegeben werden, mit der diese Gefahren in Bezug auf die angegebenen Einsatzszenarien (siehe Tabelle ) auftreten. Mit steigendem Risiko wächst jedoch die Anforderung an den Träger der Schutzkleidung hinsichtlich des taktischen Verhaltens und der Kenntnis über Anwendung und Grenzen der gesamten PSA im Einsatzfall. Unterhalb eines Risikowertes von ist die Mindestausstattung von Einsatzkräften mit der Grundausrüstung gemäß UVV Feuerwehren Feuerwehrschutzanzug (Leistungsstufe ) Feuerwehrhelm FeuerwehrSchutzhandschuhe FeuerwehrSicherheitsschuhwerk als ausreichend zu betrachten. Ab einem Risikowert von oder höher ist neben einer besonderen fachlichen und körperlichen Eignung der Einsatzkräfte (z.b. spezielles Brandbekämpfungstraining, ABCAusbildung, erweiterte Hilfeleistungsausbildung) auch eine zusätzliche Schutzausrüstung (z.b. umluftunabhängiges Atemschutzgerät, CSA, Flammschutzhaube etc.) erforderlich. Seite von

GUVI vfdb 5 6 In der nachfolgenden Tabelle 3 (Gefährdungsmatrix) sind den Einsatzszenarien aufgrund empirischer Ermittlungen entsprechende Risikowerte zugeordnet, die sich durch die Wirkung der näher bezeichneten chemischphysikalischen Vorgänge auf den ungeschützten menschlichen Körper und der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens ergeben (Spalte 3 bis Spalte ). Daraus lässt sich die Art der erforderlichen Schutzausrüstung ableiten (eingeteilt nach Schutzstufen PSA I, PSA II, PSA *, PSA ** und PSA ***. Diese Schutzstufen sind in Abschnitt dargestellt und detailliert beschrieben. Abb. : Erläuterung der Tabelle 3 Nach diesem Verfahren wurden Risiken von Feuerwehren auch in Irland, Frankreich, Schweden und Norwegen ermittelt, die mit den in Tabelle 3 aufgeführten Werten im Wesentlichen übereinstimmen. Seite 9 von

GUVI vfdb 5 6 Für besondere Einsatzszenarien (z.b. Tierbiss) sind in der Spalte 5 entsprechende Hinweise aufgeführt, die das taktische Verhalten betreffen bzw. für die Beschaffung spezifischer Schutzausrüstung relevant sind (z.b. Normverweise).. Handhabung der Gefahrenmatrix Die Beschaffung jeglicher PSA durch den Träger des Feuerschutzes setzt eine Gefährdungsbeurteilung voraus, die den Vorgaben der 9/656/EWG entsprechen muss. Die eigentliche Beschaffung erfolgt dann auf der Grundlage bzw. den Ergebnissen dieser Analyse. Die nachfolgende Gefährdungsbeurteilung kann als Basis übernommen und/oder ggf. durch eine eigene Bewertung modifiziert werden. Seite von

GUVI vfdb 5 6 Tabelle 3: Gefährdungsmatrix () () (3) () (5) (6) (7) () (9) () () () (3) () (5) Gefährdung (Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe) Besondere Hinweise ABC RD WR TR BBK BBK ABC RD WR TR BBK BBK. Thermische Gefährdungen Konvektive Wärme Strahlungswärme Bei Bränden in geschlossenen Räumen häufig anzutreffen. Heiße eingeatmete Luft kann die Atemwege gefährden. Bei BBK kann die Einsatzkraft im Ereignisfall von der Strahlungsquelle zurückweichen. 3 3 I II I (II) II * Reflektierende Schutzkleidung bei starker Wärmestrahlung Kontaktwärme Hier sind nur einzelne Körperteile betroffen. I II I Offene Flamme Auch Stichflammen oder Flammen in Verbindung mit Entstehungsbränden (TR). 6 I II I * Geschmolzenes Material (Metall / Kunststoff) z.b. Abtropfende Deckenverkleidung. I II * Glut Hier sind nur einzelne Körperteile betroffen (Fußbereich). I II Flash Over Auswirkungen nur in geschlossenen Räumen möglich. II Funken Auch Schleiffunken. I I I Seite von

GUVI vfdb 5 6 () () (3) () (5) (6) (7) () (9) () () () (3) () (5) Gefährdung (Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe) Besondere Hinweise ABC RD WR TR BBK BBK ABC RD WR TR BBK BBK. Strahlung Elektromagnetische Wellenstrahlung (technisch) z.b. Laser, Mikrowelle. Im Einsatzfall sind diese Systeme in der Regel abgeschaltet. Radioaktive Kontamination Beurteilungsgrundlage FwDV 5 EN 7, EN 7, EN 7, EN 7, EN (Augenschutz) * * * * * EN 73, EN Bestrahlung mit α, β, γ oder Röntgenstrahlung Beurteilungsgrundlage FwDV 5 * * * * * EN 73, EN Es gibt keine Strahlenschutzkleidung für γ und Röntgenstrahlung. Risikominimierung durch Begrenzung der Aufenthaltsdauer, Vergrößern des Abstandes und Nutzung von Abschirmung, Inkorporation Beurteilungsgrundlage FwDV 5 * * * * * EN 73, EN 3. Elektrische Gefährdung Lichtbögen Einsatz der Feuerwehr nur bei abgeschalteten Systemen Statische Elektrizität Durch Eigen oder Fremdladung I I I * EN 35, EN 9/ Seite von

GUVI vfdb 5 6 () () (3) () (5) (6) (7) () (9) () () () (3) () (5) Gefährdung (Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe) Besondere Hinweise ABC RD WR TR BBK BBK ABC RD WR TR BBK BBK Hochspannung Bsp. elektrisch Betriebene Schienenfahrzeuge Kein Schutz durch PSA, abschalten!!! Niederspannung Häufiger Einsatz im Bereich V bis V I I I * Kein vollständiger Schutz durch PSA, abschalten!!!. Einflüsse durch die Umgebung Warme Umgebung z.b hohe Außentemperatur, aufgewärmte Räume. Im Innenangriff ist die konvektive Wärme Beurteilungskriterium Siehe auch 9 Zeile (ggf. Kühlweste) Kalte Umgebung Unterkühlung, partielle Erfrierungen, Schwächung einzelner Körperfunktionen I I * * * Kalte Oberfläche Einzelne Körperteile können betroffen sein I * Windzug Kein Sturm z.b. Hochleistungslüfter I I I * Niederschlag Regen, Schnee etc. 3 3 3 3 3 I I I * * * Ggf. Witterungsschutz nach EN 33 Spritzwasser Sensible Sinnesorgane I I I * * Sturz ins Wasser Unterkühlung * Ggf. Absturzsicherung durch Leinen Seite 3 von

GUVI vfdb 5 6 () () (3) () (5) (6) (7) () (9) () () () (3) () (5) Gefährdung (Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe) Besondere Hinweise ABC RD WR TR BBK BBK ABC RD WR TR BBK BBK Verlust der Auftriebsmöglichkeiten Ertrinken * 5. Mechanische Gefährdungen Stichverletzung 3 6 I I I * * * * Besondere PSA bei TR Wald (Schnittschutz) Schnittverletzung I I I * * * Abschürfung I I I * * * fallender Gegenstand Fallende Gegenstände oder Einsatzausrüstung oder Trümmer I I I * fliegende Partikel (z.b. Schleiffunken) I Zusatzschutz für Augen nach EN 66 Auf und Anprall blaue Flecken I I I * * * Auffangverletzung Sprungtuch, Aufnahme von Geräten I I I Kein vollständiger Schutz durch PSA möglich Druckbelastung Quetschungen, Einsatz von Geräten I I I * Einzelne Gliedmaßen betrfoffen; vollständiger Schutz durch PSA nicht möglich Seite von

GUVI vfdb 5 6 () () (3) () (5) (6) (7) () (9) () () () (3) () (5) Gefährdung (Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe) Besondere Hinweise ABC RD WR TR BBK BBK ABC RD WR TR BBK BBK Schwerkraftphänomen / Abbremsung bei Sturz z.b. Sturz von Leiter oder Dach: Einsatz in einer Höhenrettungsgruppe ist nicht berücksichtigt Schutz nur durch Absturzsicherung mit Leinen, Gurten und Geschirre möglich Ausrutschen Schnee und Eisklätte, Schmierstoffe 3 6 3 6 3 6 3 6 I I I * * * Vibration = und damit keine Schutzmaßnahmen erforderlich Tierbisse z.b. Schlange, Katze, Insektenstiche I * Ggf. Spezialhandschu he nach EN Imkerschutzkleidung Schussverletzung Risiko allenfalls in Verbindung mit Polizeieinsätzen Im besonderen Einzellfall: Weste nach ISO/FDIS 76 Freisetzung unter Druck befindlicher Flüssigkeiten (z.b. Hydrauliköl) Einsatz mit hydraulischem Spreiz und Schneidgerät I * Bei hohen Drücken kein vollständiger Schutz möglich; Augenschutz EN 66 Beschleunigte fliegende Teile Schlauchkupplung, plötzliche Ablösung unter Spannung stehender Teile I I I * 6. Lärm kommt praktisch bei jedem Einsatz vor (z.b. Aggregate, Motorsäge etc.) Im Einzelfall (z.b. Motorsägeneinsat z) Gehörschutz nach EN 35: 3 Seite 5 von

GUVI vfdb 5 6 () () (3) () (5) (6) (7) () (9) () () () (3) () (5) Gefährdung (Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe) Besondere Hinweise ABC RD WR TR BBK BBK ABC RD WR TR BBK BBK 7. Sichtbedingte Gefährdungen fehlende Sichtbarkeit Arbeiten auf öffentlichen nicht abgesperrten Verkehrsflächen, Einsatzkräfte sind in unübersichtlichen Einsatzstellen ansonsten schwer wiederzuerkennen. I * Ggf. zusätzliche Warnkleidung nach EN 7. Biologische / chemische Gefährdungen Der Schweregrad wird in Verbindung mit dem entsprechenden Brandfall bzw. als die am wahrscheinlichsten auftretende Verletzung angenommen. explosive Stoffe und explosive Artikel Thermische und mechanische Verletzung möglich Kein vollständiger Schutz durch PSA möglich ExSchutz beachten entzündbare feste und flüssige Stoffe I I I * oxidierend wirkende Stoffe * giftige Substanzen * RL infektiös wirkende Stoffe z.b Tierseuchenbekämpfung, Einsatz in biologischen Anlagen * * RL 6 ätzende Stoffe I * RL Seite 6 von

GUVI vfdb 5 6 () () (3) () (5) (6) (7) () (9) () () () (3) () (5) Gefährdung (Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe) Besondere Hinweise ABC RD WR TR BBK BBK ABC RD WR TR BBK BBK erstickend wirkende Stoffe * RL unter Druck verflüssigte tiefkalte Gase * Im Einzelfall spezielle Schutzausrüstun g wie z.b. Thermounterwäsc he andere Stoffe mit spezifischen Gefahrenmerkmalen (z.b. kanzerogen) * RL / RL Gase * RL / RL Kontamination durch Körperflüssigkeiten I * * Im Rettungsdienst RL 6; ggf. Handschutz EN EN 55 Brandrauch Die Bewertung bezieht sich auf einen Feuerwehrmann im Gefahrenbereich 6 I II RL 9. Sonstige Gefährdungen Es wird hier ausnahmsweise davon ausgegangen, dass der Feuerwehrmann gängige Schutzkleidung nach DIN EN96 trägt. physiologische Belastungen durch Wärme / Kälte nicht bzgl. Wasserrettung I II I * * * Ggf. zusätzliche Unterbekleidung Seite 7 von

GUVI vfdb 5 6 () () (3) () (5) (6) (7) () (9) () () () (3) () (5) Gefährdung (Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende Gefährdungsbeurteilung Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe (Schutzstufe) Besondere Hinweise ABC RD WR TR BBK BBK ABC RD WR TR BBK BBK physiologische Belastungen durch Erhöhung der Körperkerntemperatur bei schwerer Arbeit unter isolierender PSA Eingeschränkter Schutz durch Kühlwesten möglich, Reduzierung der einsatzbedingten Arbeitsphasen Abspaltung von der taktischen Einheit Schutz vorrangig nur durch taktische Maßnahmen; ggf. Blitzleuchten o.ä. Flüssigkeitsverlust In der Regel wird bei allen Tätigkeiten ein Flüssigkeitsverlust auftreten. Aufnahme von Flüssigkeit (Elektrolytersatz); Begrenzung der Einsatzzeit; ggf. Kühlwesten Seite von

GUVI vfdb 5 6 3. Auswahl, Pflege und Handhabung von PSA Ausgehend von der MusterGefährdungsanalyse und einer individuellen Analyse für eine Feuerwehr sind im Zusammenhang mit dem Einsatz geeigneter PSA noch weitere Kriterien relevant. Erste Hinweise hierzu geben die der Gefährdungsanalyse zugrunde liegenden Aspekte: Beschreibung der Einsatztätigkeiten Auflistung der spezifischen Gefährdungsmerkmale Beurteilung der Einzelgefährdungen Berücksichtigung der Nutzungsfrequenzen Einschätzung der Einsatzerfahrung der auszustattenden Einheiten Betrachtung der örtlichen Einsatzorganisation Einfluss geografischer, klimatischer Gegebenheiten Daraus resultieren die drei wesentlichen Fragestellungen:. Welche Körperteile sind zu schützen?. Welches Schutzniveau ist erforderlich und wird angestrebt? 3. Welche geeigneten Regelwerke können als technische Grundlage herangezogen werden? 3. Informationsgewinnung Die Zusammenstellung von Informationen zu bestimmter PSA aus verschiedenen Quellen kann als Entscheidungshilfe für die Auswahlentscheidung hilfreich sein. Beispielhaft zu erwähnen sind: Marktanalysen spezifische Analyse, Prüfungsergebnis von Produkten Differenzierung von Schutzstufen Testverfahren und Zertifikate Kompatibilitätsanalysen Auswertung von Einsatz und Übungsberichten Nutzungserfahrung aus anderen artverwandten Arbeitsbereichen (z. B. THW, Hilfsorganisationen, Industrie, Militär) 3. Trageversuche Neben der theoretischen Vorbereitung von Beschaffungsentscheidungen sind praktische Anwendungen unerlässliche Hilfsmittel für die Auswahl geeigneter PSA. Hierzu sollten folgende Arbeitsschritte vollzogen werden: 3.. Prüfungsaspekte An und Ablegen der PSA Bewertung der Geschwindigkeit und Handhabung Anpassung an verschiedene Körperformen und größen Seite 9 von

GUVI vfdb 5 6 subjektive Beurteilung des Tragekomforts Ermittlung des Gewichtes der PSA Beurteilung der Kompatibilität mit anderen notwendigen Elementen der PSA (z. B. Helm, Atemschutzmaske o. ä.) Beurteilung der Kompatibilität bei gleichzeitigem tragen von PSA mit nicht schützender persönlicher Ausrüstung (z.b. Beleuchtungsgerät, Fangleine, usw.) Prüfung der umfassenden Schutzwirkung in verschiedenen Arbeitspositionen (bücken, Leiter steigen, tragen etc.) abschließende Betrachtung, ob alle denkbaren Tätigkeiten des Einsatzalltags mit der ausgewählten PSA auch in Kombination möglich sind (insbesondere bei Multifunktionalitätsanspruch, Wichtung) 3.. Prüfverfahren Auswahl der Probanden aus dem gesamten Kreis der Anwender als Querschnitt aller Alters, Größen und Dienstranggruppen Heranziehung einer statistisch repräsentativen Anzahl an Probanden Ausarbeitung gleichartiger Fragestellungen für alle Probanden (z. B. einheitliche Fragebögen) ja nein Fragestellung Beurteilungsskala für mathematische Auswertung Gruppenverfahren sind denkbar, bei notwendiger Ankleidehilfe (z. B. CSA) sinnvoll Überprüfung der PSA sowohl als Einzelelement als auch in Kombination bedarfsorientierte Durchführung von Zusatztests z. B. Beflammungstest Prüfpuppentest Labortest zur Waschfestigkeit Dekontaminationsfähigkeit UVBeständigkeit Abriebfestigkeit chemische Grundresistenz... Sofern keine Möglichkeiten zur Durchführung bestimmter Testverfahren gegeben sind, Anfrage beim DFV, LFV oder bei Berufs und Werkfeuerwehren. 3..3 Zusätzliche Auswahlkriterien Nachfolgende Kriterien können zudem die Auswahlentscheidung beeinflussen, da diese zum Teil auch kostenrelevante Bedeutung haben: Wartungs und Pflegeaufwand Art der Qualitätssicherung beim Hersteller notwendige Inspektionsmodalitäten und Verfahren bis zur Nutzungsaufnahme Ausmusterungsaspekte Lieferzeiten (Standardgrößen, Sondergrößen) Bandbreite der lieferbaren Größen Lieferbedingungen Vertriebs und Servicenetz Leasingoptionen Lagerhaltung... Seite von

GUVI vfdb 5 6 Verpackung und Lagerung Verteilungs und Ausgabemodalitäten Möglichkeiten der zusätzlichen einsatztaktischen Modifikation (Funktionskennzeichnung, Farbgebung etc.) Wechselwirkung bei Adaption (z. B. Aufnähen von Stadtwappen u. ä.) 3.. Ausbildung/Einweisung zur Handhabung von PSA Die sachgerechte Handhabung der PSA erfordert zumindest eine Einweisung. Empfohlen wird die Aufnahme in die Grundausbildung von Feuerwehreinsatzkräften unter Berücksichtigung folgender Inhalte: Grenzen und Möglichkeiten der einzelnen PSA Darstellung des Schutzumfanges und möglicher Schutzeinschränkungen Effekte bei Langzeitnutzung (z. B. Hitzestress) korrektes Anlegen sachgerechte Lagerung und Pflege sachgerechte Reinigung einschließlich Trocknung und Imprägnierung Dekontaminationsmöglichkeit Alterungsaspekte Ausmusterungskriterien 3.3 Dokumentation Zur Vervollständigung der Informationen zur Auswahl und Anwendung von PSA wird auf die Notwendigkeit zur Dokumentation hingewiesen: Archivierung von Herstellerinformationen und Nutzungshinweisen Festhalten von Herstellungs und Ausgabedaten Erstellung von Inspektionslisten Reparaturnachweise Seite von

GUVI vfdb 5 6 Darstellung und Beschreibung verschiedener PSAGruppen. PSA für Brandbekämpfung (BBK) (TR) Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung im Freien / Technische Rettung PSA I Ausrüstung: siehe unten Helm: pren 3 mind. Typ A optional Typ B Einsatzjacke: EN 69, mind. Stufe Handschuhe: EN 659 Einsatzhose: EN 69, mind. Stufe Stiefel: EN 59 Typ I D alternativ Typ I D optional Atemschutz nach RL Seite von

GUVI vfdb 5 6. PSA für Brandbekämpfung (BBK) PSA II Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung im Innenangriff Ausrüstung: siehe unten Helm: pren 3 mind. Typ A optional Typ B Isoliergerät: RL Atemanschluss: RL Flammschutzhaube DIN EN 39 Einsatzjacke: EN 69, Stufe Handschuhe: EN 659 Einsatzhose: EN 69, Stufe Stiefel: EN 59 Typ I D Seite 3 von

GUVI vfdb 5 6.3 PSA für Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung (BBK*) PSA * Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung Ausrüstung: wie bei BBK, zusätzlich siehe unten Reflektierender Vollschutzanzug: DIN EN 6 optional: nur Haube / Handschuhe Seite von

GUVI vfdb 5 6 Alternativen: Seite 5 von

GUVI vfdb 5 6. PSA für technische Hilfeleistung Tierrettung (TRT*) PSA * Einsatzaufgabe: Wespenbekämpfung Ausrüstung: Imkerschutzkleidung Unterkleidung BBK ohne Helm und Handschuhe Imkerschutzanzug optional: nur Haube / Handschuhe Stiefel: EN 59 Typ I D Seite 6 von

GUVI vfdb 5 6.5 PSA für technische Hilfeleistung Wald (TRW) PSA * Einsatzaufgabe: Arbeiten mit der Motorkettensäge Ausrüstung: Schnittschutz Unterkleidung BBK Feuerwehrhelm pren 3 optional: Industrieschutzhelm nach EN 397 Augen und Gesichtsschutz EN 5 optional: mit Industrieschutzhelm nach EN 397 Schutz nach EN 73 Kapselgehörschutz EN 35 Fuß und Beinschutz EN 56 Stiefel: EN 59 Typ I D Seite 7 von

GUVI vfdb 5 6.6 PSA für Wasserrettung (WRD*) PSA * Einsatzaufgabe: Personenrettung auf dem Wasser ggf. mit Feuerwehrboot (RTB) nach DIN 96 Ausrüstung: BBK optional ohne Helm, mit leichtem Schuhwerk und Rettungsweste Rettungsweste DIN EN 39 optional: Hochseerettungsweste EN / ISO Zusatzausstattung: mindestens Feuerwehrleine DIN 9 optional: Sicherheitsleine DIN EN 95 Seite von

GUVI vfdb 5 6.7 PSA für Wasserrettung (WRD**) PSA ** Einsatzaufgabe: Personenrettung auf dem Wasser / Eis Ausrüstung: Überlebensanzug, Rettungsweste Unterkleidung BBK ohne Helm und Handschuhe Rettungsweste DIN EN 39 optional: Hochseerettungsweste EN / ISO Überlebensanzug EN ISO 57 T T3 Zusatzausstattung: Sicherheitsleine DIN EN 95 Seite 9 von

GUVI vfdb 5 6. PSA für Wasserrettung (WRD***) PSA *** Einsatzaufgabe: Tauchereinsatz zur Personenrettung im und unter Wasser Ausrüstung: Leichttauchgerät Tauchgerät: RL 3 mit integrierten Tarier und Rettungsmitteln (DIN EN 9 bzw. DIN EN 6 Tauchanzug einschl. Stiefel und Handschuhe: DIN EN 5 Sicherheitsleine DIN EN 95 Seite 3 von

GUVI vfdb 5 6.9 PSA für Rettungdienst (RD*) PSA * Einsatzaufgabe: Rettungsdienst, Behandlung und Transport von Patienten Ausrüstung: siehe unten Einsatzjacke und Hose: EN 33, pren 533,EN 7 Nitrilhandschuhe EN 37 Sicherheitsschuhe EN 3 Seite 3 von

GUVI vfdb 5 6. PSA für Rettungdienst (RD**) PSA ** Einsatzaufgabe: Versorgung und Transport von Patienten mit übertragbaren Krankheiten (mäßiges Infektionsrisiko) Ausrüstung: Haube: siehe unten Schutzbrille: EN 66 Partikel filtrierende Halbmaske: EN 9 FFP3 Schutzmantel: ASTM F67: Nitrilhandschuhe EN 37 Sicherheitsschuhe EN 3 Seite 3 von

GUVI vfdb 5 6. PSA für Rettungdienst (RD***) PSA *** Einsatzaufgabe: Versorgung und Transport von Patienten mit übertragbaren Krankheiten (hohes Infektionsrisiko) Ausrüstung: siehe unten Schutzbrille: EN 66 Partikel filtrierende Halbmaske: EN 9 FFP3 Schutzanzug: RL 6, Typ Nitrilhandschuhe EN 37 Sicherheitsschuhe EN 3 Seite 33 von

GUVI vfdb 5 6. PSA für Rettungdienst (RD***) PSA *** Einsatzaufgabe: Versorgung und Transport von Patienten mit lebensbedrohenden kontagiösen Infektionskrankheiten Ausrüstung: siehe unten Schutzanzug nach RL 6, Typ 3 mit Gebläsefilter EN 9, KlasseTH3 oder TM3 Nitrilhandschuhe EN 37 Seite 3 von

GUVI vfdb 5 6.3 PSA für allgemeine Dekontaminationsund Desinfektionsmaßnahmen (ABC**) PSA Dekon Einsatzaufgabe: Dekon von Personen Ausrüstung: siehe unten Helm: pren 3 Schutzbrille: EN 66 (dicht schließend) Partikel filtrierende Halbmaske: EN 9 FFP3 optional: Atemschutz nach RL Schutzkleiddung RL 6, Typ Nitrilhandschuhe EN 37 Stiefel: EN 59 Typ I D optional: Typ3 Seite 35 von

GUVI Alternativ: vfdb 5 6 Helm: pren 3 Atemanschluss mit Filter: RL Schutzkleiddung RL 6, Typ Nitrilhandschuhe EN 37 Stiefel: EN 59 Typ I D optional: Typ3 Seite 36 von

GUVI vfdb 5 6. PSA für ABCEinsatz (ABC*) PSA * Einsatzaufgabe: A, B und CEinsatz mit Menschenrettung (nach FwDV 5) Ausrüstung: wie bei BBK, zusätzlich siehe unten MHK ist nicht möglich!! Schutzhaube gegen radioaktive Kontamination: Seite 37 von

GUVI vfdb 5 6.5 PSA für AEinsatz (ABC**) PSA ** Einsatzaufgabe: AEinsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II Ausrüstung: Isoliergerät: RL wie unten, evtl. zusätzlich Einsatzjacke und Einsatzhose BBK bei Brandbekämpfung Helm: pren 3 Atemanschluss: RL Zusätzlich: Dosiswarngerät: DIN EC 656/VDE9 Zusätzlich: Personendosimeter (unter dem Anzug): ISO 757 Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination: EN 73 Nitrilunterhandschuhe EN 37 Handschuhe: EN 659 Stiefel: EN 59 Typ I D Seite 3 von

GUVI vfdb 5 6.6 PSA für BCEinsatz (ABC**) PSA ** Einsatzaufgabe: BC Einsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II Helm: pren 3 Isoliergerät: RL Atemanschluss: RL Schutzkleidung BEinsatz: RL 6, Typ 3 CEinsatz: EN 65 Handschuhe: EN 37 Stiefel: EN 59 Typ 3 I D Seite 39 von

GUVI vfdb 5 6.7 PSA für CEinsatz (ABC***) (nach FwDV 5 geeignet für den AB und CEinsatz) PSA *** Einsatzaufgabe: CEinsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II Ausrüstung: siehe unten, Isoliergerät oder Atemanschluss sind durch die Außenlage nicht gegen Chemikalien geschützt. Isoliergerät: RL Helm: pren 3 Schutzkleidung RL, Typ b ET (fest eingebaute Maske) Seite von

GUVI vfdb 5 6. PSA für CEinsatz (ABC***) (nach FwDV 5 geeignet für den AB und CEinsatz) PSA *** Einsatzaufgabe: CEinsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II Ausrüstung: siehe unten Helm: pren 3 Schutzkleidung RL, Typ a ET Seite von