63/15 Bauantrag Nr. 426/15 Außentreppe für Gemeindehaus als Fluchtweg, Flur-Nr. 4, Gemarkung Ippesheim Oben näher bezeichneter Bauantrag (Eingang 26.01.2015) liegt zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen wird auf den Nr. 48/14 vom 15.10.2014 verwiesen. Die Errichtung der Außentreppe ist nur möglich, wenn das gemeindeeigene Grundstück Flur-Nr. 1 geringfügig überbaut wird. Nach eingehender Beratung stimmt der Marktgemeinderat dem Bauantrag zu. Mit dieser Zustimmung geht die Duldung der Überbauung zum Zwecke der Errichtung der Fluchttreppe einher. 64/15 13. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Fortschreibung des Teilkapitels B II 1.1.1. (neu) Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen - erneutes ergänzendes Beteiligungsverfahren Mit Schreiben vom 01.12.2014 (Eingang 04.12.2014) gibt der Regionale Planungsverband Westmittelfranken erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme. Mit vom 12.06.2013 ( Nr. 409/13) nahm der Marktgemeinderat im ergänzenden Beteiligungsverfahren die Planung zustimmend zur Kenntnis. Für das Gemeindegebiet und Umgebung ergeben sich keine Änderungen gegenüber diesem Verfahren. Der Marktgemeinderat nimmt die Planung zustimmend zur Kenntnis.
65/15 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; Neukalkulation der Wassergebühren zum 01. Januar 2015 Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Wassergebühren zum 31.12.2014 ausläuft, müssen die Abwassergebühren ab dem 01. Januar 2015 neu kalkuliert werden. Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde bei der kalkulatorischen Verzinsung die Halbwertmethode angewandt. Der Zinssatz wird rückwirkend für die Jahre 2011 bis 2014 auf 5 % festgesetzt. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinssituation wird der Zinssatz ab dem 01.01.2015 mit 4,5 % vorgesehen. Mit diesen Eckdaten wurde die Nachkalkulation der Jahre 2010 bis 2014 durchgeführt. Der Stand der Sonderrücklage für zukünftige Investitionen im Bereich der Wasserversorgungsanlage wird zum 31.12.2014 132.183,00 betragen. Die Vorkalkulation ist für die Jahre 2015 und 2016 erfolgt. Es ergibt sich eine Verbrauchsgebühr, unter Beibehaltung der bisherigen Grundgebühr und ohne Anrechnung der in den Jahren 2010 bis 2014 der Sonderrücklage zugeführten Beträge, in Höhe von 1,33 netto je Kubikmeter Wasser (bisher 1,31 netto). ns der Kämmerei wird deshalb vorgeschlagen, die bisherigen Grundgebühren in Höhe von 65,42, 78,50 bzw. 91,60 netto je Zähler beizubehalten und die Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,31 netto je Kubikmeter Wasser zu belassen. Diese bisherige Wassergebühr gilt seit dem 01.01.2013. i.kraft getr. Grundgebühr (gestaffelt) brutto Verbrauchsgebühr 4 cbm/h 10 cbm/h 16 cbm/h brutto 01.01.2004 80,25 96,30 112,35 1,83 01.01.2007 70,00 84,00 98,00 1,73 01.01.2012 70,00 84,00 98,00 1,52 01.01.2013 70,00 84,00 98,00 1,40 Entscheidung des Marktgemeinderates Ippesheim in der Sitzung am 04.02.2015: ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Nach ausführlicher Beratung beschließt der Marktgemeinderat Ippesheim die bisherige Grundgebühren in Höhe von 65,42 netto (70 brutto), 78,50 netto (84,00 brutto) und 91,60 netto (98,01 brutto) je Zähler beizubehalten und die Verbrauchsgebühr bei der Höhe von 1,31 netto (1,40 brutto) je Kubikmeter Wasser zu belassen. Der Kalkulationszeitraum wird vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018 festgesetzt.
66/15 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01. Januar 2015 Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Abwassergebühren zum 31.12.2014 ausläuft, müssen die Abwassergebühren ab dem 01. Januar 2015 neu kalkuliert werden. Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde bei der kalkulatorischen Verzinsung die Halbwertmethode angewandt. Der Zinssatz wird rückwirkend für die Jahre 2011 bis 2014 auf 5 % festgesetzt. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinssituation wird der Zinssatz ab dem 01.01.2015 mit 4,5 % vorgesehen. Als Anteil der Straßenentwässerung werden 20 % der Betriebskosten der Abwassereinrichtung, ohne die Kläranlagenkosten, gebührenmindernd berücksichtigt. Mit diesen Eckdaten wurde die Nachkalkulation der Jahre 2011 bis 2014 berechnet. Hier ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 2.977,99. Der Stand der Sonderrücklage für zukünftige Investitionen im Bereich der Abwasseranlagen wird zum 31.12.2014 voraussichtlich 85.000 betragen. Die Vorkalkulation ist für die Jahre 2015 bis 2018 erfolgt. Es wird der Überschuss des vorhergehenden Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd berücksichtigt. Dadurch ergibt sich eine kostendeckende Verbrauchsgebühr, unter Beibehaltung der bisherigen Grundgebühr, in Höhe von 2,81 je Kubikmeter Abwasser. ns der Kämmerei wird deshalb vorgeschlagen, die bisherige Grundgebühr in Höhe von 70,00 je Zähler und die bisherige Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,80 je Kubikmeter Abwasser beizubehalten und den Kalkulationszeitraum auf 4 Jahre festzusetzen. Diese bisherige Abwassergebühr gilt seit dem 01.01.2013. i. Krft getr. Grundgebühr Verbrauchsgebühr 01.01.2004 85,00 3,07 01.01.2007 70,00 2,90 01.01.2013 70,00 2,80 Entscheidung des Marktgemeinderates Ippesheim in der Sitzung am 04.02.2015: ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Nach ausführlicher Beratung beschließt der Marktgemeinderat Ippesheim die bisherige Grundgebühr in Höhe von 70,00 je Zähler und die bisherige Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,80 je Kubikmeter Abwasser beizubehalten. Der Kalkulationszeitraum wird vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018 festgesetzt.
Investitionsplanung 2015 Jedem Marktgemeinderat liegt ein Entwurf zur Investitionsplanung 2015 bis 2018 vor. Die Haushaltsstellen zusammen mit dem Ergebnis aus 2014 werden im Einzelnen durchgesprochen. Folgende Änderungen werden angemerkt: Der Ansatz für den Erwerb von beweglichem Vermögen für den Bauhof wird auf 20.000 erhöht. Die Vorsitzende gibt bekannt, dass für den Ausbau des Kernwegenetzes statt der bisher in Aussicht gestellten Förderung in Höhe von 75 % nunmehr von einer Förderung in Höhe von 50 % ausgegangen werden muss (lt. Information von Herrn Gartzke). Die so vorberatene Investitionsplanung wird Bestandteil des Haushaltsplans, der in der nächsten Gemeinderatssitzung verabschiedet werden wird. 67/15 Gemeindehalle Herrnberchtheim Erneuerung des östlichen Giebels Am 16.01.2015 fand im Vorgriff des Einbaus der Sektionaltore ( Nr. 61/14 vom 10.12.2014) eine Ortsbesichtigung statt. U. a. nahm 3. Bgm. Lilli daran teil und regt an, im Zuge des Einbaus die Verschalung des Giebels zu erneuern; zu erwartende Kosten ca. 1.500. Die Ausführung soll entsprechend dem Westgiebel in Lärche erfolgen. Der Marktgemeinderat stimmt der Erneuerung des Ostgiebels zu.
68/15 Gemeindehalle Herrnberchtheim Einbau einer zusätzlichen Tür Ebenfalls wird angeregt, am großen Schubtor des Hallenanbaus eine Eingangstür zu schaffen. Es bietet sich an, auch diese Maßnahme im Zuge der anstehenden Umbauten durchzuführen. Der Marktgemeinderat stimmt dem Einbau einer Eingangstür zu. 69/15 Schloss Lichtenstein Aufmaße und Rettungspläne Mit Schreiben vom 29.01.2015 bietet das Architekturbüro Hahn wie folgt an: Zur Erstellung der Flucht- und Rettungswegpläne benötigen wir ausreichend genaue Grundrisspläne im Maßstab 1 : 100. Diese Pläne werden digital gezeichnet mit CAD. Hierzu ist ein Aufmaß der Räume, Flure etc. notwendig und die Eingabe in das CAD. Die Flucht- und Rettungswegpläne erhalten Sie gedruckt auf stärkeres Papier (100 gr) und als PDF. Sie können die Pläne dann laminieren oder hinter einem Glasrahmen (Stück ca. 60,00 zu beziehen bei Krönlein) an die entsprechenden Positionen an die Wände anbringen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1.760 brutto. Der Marktgemeinderat beschließt das Architekturbüro Hahn mit Aufmaß und Erstellung der Rettungspläne zu beauftragen.