5. Rechenschaftsbericht gem. 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2009

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1 Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Internet-Auftritt der Gemeinde Vorstellung der gemeindeeigenen Homepage 2. Baupläne 3. Dorferneuerungsmaßnahmen im Gemeindeteil Kreuzthal Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Riedbach für die Umgestaltung des Dorfplatzes einschl. der Beleuchtung und Begrünung 4. Antrag des Caritas-Vereins St. Magdalena Humprechtshausen e.v. auf Bezuschussung der durchgeführten Renovierung des Eingangsbereiches des Kindergarten im Gemeindeteil Humprechtshausen 5. Rechenschaftsbericht gem. 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 sowie Feststellungs - und Entlastungsbeschluss der Jahresrechnung 2009 gem. Art. 102 Abs. 3 GO 7. Gemeinde-Allianz Hofheimer Land; Erstellung eines Integrierten Ländlcihen Entwicklungskonzepts (ILEK) i.v.m. einer Planung zur Anpassung der öffentlichen Daseinsvorsorge an den demographischen Wandel 8. nochmals: Mietvertrag mit der Deutschen Funkturm GmbH aus dem Jahre 1984 über die Errichtung eines Fernseh-Füllsenders auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 1460, Gemarkung Kleinmünster; Verlängerung des Vertrages und Mitbenutzung der Funkübertragungsstellen durch den digitalen Behördenfunk (BOS) 1. Internetauftritt der Gemeinde Riedbach; Vorstellung der gemeindeeigenen Homepage Der Gemeinderat beschloss am (TOP d), dass die Homepage der Gemeinde Riedbach von Frau Anna Lenhard, Theres, neu zu gestalten ist. Vor Kurzem wurde der Internet-Auftritt der Gemeinde Riedbach ( fertig gestellt. Dipl. Designerin (FH) Lenhard erläuterte dem Gremium die Homepage. 2. Baupläne: Folgenden Bauanträgen hat der Gemeinderat zugestimmt: - Dieter Kerzinger, Tekturplan zum Neubau einer Garage für Schlepper im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 573 der Gemarkung Kleinsteinach

2 - Dieter Kerzinger, Tekturplan zum Neubau einer landwirtschaftlichen Verladehalle im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 575/7 der Gemarkung Kleinsteinach 3. Dorferneuerungsmaßnahmen im Gemeindeteil Kreuzthal; Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Riedbach für die Umgestaltung des Dorfplatzes einschl. der Beleuchtung und Begrünung Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Riedbach hat mit Schreiben vom zu den o. a. Maßnahmen eine Vereinbarung über die Ausführung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms unter Kostenbeteiligung vorgelegt. Der Gemeinderat stimmte dieser Vereinbarung zu. Die voraussichtlichen Baukosten für die Umgestaltung des Dorfplatzes einschl. der Beleuchtung und Begrünung im Gemeindeteil Kreuzthal belaufen sich auf ,00 (einschl. Baunebenkosten). Durch die Vereinbarung sind von der Gemeinde ,00 zu übernehmen. Die Teilnehmergemeinschaft beteiligt sich an den förderfähigen Kosten für die Umgestaltung des Dorfplatzes und die begleitende Grünordnung mit 57 % (ohne Baunebenkosten) sowie für die dorfgemäße Beleuchtung mit 30 % (ohne Baunebenkosten). 4. Antrag des Caritas-Vereins St. Magdalena Humprechtshausen e. V. auf Bezuschussung der durchgeführten Renovierung des Eingangsbereichs des Kindergartens im Gemeindeteil Humprechtshausen Durch den Caritas-Verein St. Magdalena Humprechtshausen e. V. wurde bereits Anfang des Jahres eine Erneuerung des Eingangsbereiches des Kindergartens im Gemeindeteil Humprechtshausen vorgenommen wurde. Insgesamt sind Materialkosten in Höhe von 457,50 (brutto) angefallen. Da das Gebäude im Eigentum der Gemeinde Riedbach übernimmt die Gemeinde die angefallenen Materialkosten. 5. Rechenschaftsbericht gem. Art. 102 Abs. 1 GO i. V. m. 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2009 Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2009 wurde gem. Art. 102 Abs. 1 GO i. V. m. 81 Abs. 4 KommHV in Form eines Kompendiums zur Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat nahm den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2009 zur Kenntnis. Mit der Deckung der außer- und überplanmäßigen Ausgaben durch die Inanspruchnahme der Deckungsringe bzw. durch sonstige Einsparungen bestand Einverständnis 6. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 sowie Feststellungs- und Entlastungsbeschluss der Jahresrechnung 2009 gem. Art. 102 Abs. 3 GO Gemeinderat Schuler gab in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Niederschrift über die örtliche Prüfung der

3 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 vom bekannt. Einwendungen wurden nicht erhoben. Gemeinderat Schuler beantragte hiernach die Entlastung der Jahresrechnung 2009 zu erteilen. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wurde gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt 1. Einnahmen Anordnungen auf den Haushaltsansatz Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt ,36 Erlass laufendes Jahr ( 32 Abs. 1 KommHV) 0,00 0,00 Solleinnahmen , ,36 Erlass auf Kasseneinnahmereste aus dem Vorjahr Sonstige Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr Summe der bereinigten Solleinnahmen 0,00 0,00 330, , , ,36 2. Ausgaben Sollausgaben , ,36 Summe bereinigter Sollausgaben , ,36 Fehlbetrag 0,00 0,00 Überschuss 0,00 0,00 Die Entlastung zur Jahresrechnung der Gemeinde Riedbach für das Haushaltsjahr 2009 wurde gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt. 7. Gemeinde-Allianz Hofheimer Land; Erstellung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) i. V. m. einer Planung zur Anpassung der öffentlichen Daseinsvorsorge an den demographischen Wandel Die Gemeinde-Allianz Hofheimer Land, in der auch die Gemeinde Riedbach Mitglied ist, möchte sich für den demographischen Wandel rüsten. Aus diesem Grund soll ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) in Verbindung mit einer Planung

4 zur Anpassung der öffentlichen Daseinsvorsorge erstellt werden. Es sollen auf möglichst breiter Basis Anpassungsstrategien entwickelt werden, um die Herausforderungen des demographischen Wandels zu bewerkstelligen. Hierbei ist angedacht, dass die Bürger intensiv mit einbezogen werden, um gemeinsame Handlungsstrategien zu erarbeiten. Es sollen zukunftsorientierte, nachhaltige Lösungsansätze und Projekte in interkommunaler Abstimmung zur Stärkung der Region entstehen. Im Rahmen einer Abstimmung sämtlicher Bürgermeister der Gemeinde-Allianz am wurde besprochen, dass ein geeignetes Büro zur Erstellung dieses Konzeptes durch ein Bewerbungsverfahren ermittelt werden sollte. Gleichzeitig wurde das Leistungsprofil, das die Grundlage zur Angebotsabgabe darstellt, geklärt. Die Auswahl des entsprechenden Büros ist für Anfang 2011 vorgesehen. Voraussichtlich wird parallel dazu am 21. und ein entsprechendes Strategieseminar stattfinden. Die Kostenobergrenze dieses Konzeptes wurde auf ,00 festgelegt. Eine Bezuschussung ist vorgesehen durch das Amt für Ländliche Entwicklung, die Regierung von Unterfranken (Städtebauförderung) und durch den Landkreis Haßberge. Voraussichtlich werden daher nur ca. 15 % bis 20 % der Gesamtkosten von der Gemeinde-Allianz zu tragen sein, die diesen Betrag gem. den Einwohnern auf die beteiligten Gemeinden umlegt. Abschließend wurde dem Gremium das Leistungsprofil vorgestellt. Die Gemeinde Riedbach stimmte der Durchführung bzw. der Erstellung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) i. V. m. einer Planung zur Anpassung der öffentlichen Daseinsvorsorge an den demographischen Wandel zu. Die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten werden anteilsmäßig nach Einwohnern übernommen. 8. nochmals: Mietvertrag mit der Deutschen Funkturm GmbH aus dem Jahr 1984 über die Errichtung eines Fernseh-Füllsenders auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 1460, Gemarkung Kleinmünster; Verlängerung des Vertrages und Mitbenutzung der Funkübertragungsstellen durch den digitalen Behördenfunk (BOS) Der Gemeinderat setzte sich mit dem Mietvertrag der Deutschen Funkturm GmbH bezüglich der Verlängerung des Vertrages und der Mitbenutzung durch den digitalen Behördenfunk (BOS) bereits in der Sitzung vom (TOP 7) auseinander. Ein Beschluss wurde damals nicht gefasst, da noch Informationen zu verschiedenen Punkten eingeholt werden sollten. Zurzeit sind zwei Funkanlagen für Mobilfunk (D1 und D2) auf diesem Mast installiert. Die Grenzwerte sind gem. einer Rückfrage bei der Immissionsschutzbehörde eingehalten. Wie in ähnlichen Fällen dürfte die Strahlenbelastung auch hier bei ca. 0,01 % des Grenzwertes sein. Weiterhin wurde dargelegt, dass der Netzaufbau für den digitalen Behördenfunk (BOS) in ganz Bayern im Jahr 2012 abgeschlossen sein soll. Insgesamt werden vom Freistaat Bayern nahezu 1 Milliarde Euro für den Aufbau und den Betrieb investiert. Zudem wurde darauf verwiesen, dass einzelne konkrete Standorte öffentlich behandelt werden können, aber aus Sicherheitsgründen

5 (Abhörsicherheit) Übersichtskarten sowie technische Detailangaben zu den Basisstationen grundsätzlich der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Neben der zusätzlich zu errichtenden BOS-Anlage ist geplant, auf diesem Mast eine LTE-Anlage zur breitbandmäßigen Erschließung zu installieren. Im Rahmen einer ausgiebigen Diskussion wurde u. a. von einzelnen Gemeinderäten darüber berichtet, dass die Strahlenbelastung für den BOS-Digitalfunk zwar im Grenzbereich liege, aber jedoch wesentlich höher als bei Mobilfunksendeanlagen sei. Daneben wurden einzelne Aspekte, wie Versorgungssicherheit, Verrücken des Standortes bei der Errichtung eines Ersatzmastes (Statikproblem), staatliche Aufgabe zur Errichtung des Funknetzes,... beleuchtet. Ein von 1. Bgm. Bayer gestellter Antrag auf Verlängerung des Mietvertrages und Mitbenutzung der Funkübertragungsstelle durch den digitalen Behördengang (BOS) unter den Voraussetzungen, dass der Vertrag nur befristet bis 2022 verlängert wird, keine Verlängerungsoption vorhanden ist, die Gemeinde ein Mitspracherecht bei einer neuen Errichtung des Mastes hat und die Strahlenbelastung für den BOS-Funk vorgelegt wird fand nicht die notwendige Mehrheit.

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