Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 18. November 2008, 20.00 Uhr, Schulhaus Geltwil



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Transkript:

Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 18. November 2008, 20.00 Uhr, Schulhaus Geltwil Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Kottmann Jürg, Gemeindeammann Zemp Susanne, Gemeindeschreiberin Egli Heidi Stimmberechtigte: 123 quorum: 25 (1/5 davon) Anwesend: 34 Referendum: Sämtliche heute gefassten Beschlüsse, welche das quorum nicht erreichen, unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Einwohnergemeindeversammlung wird auf Tonband aufgenommen. Begrüssung Gemeindeammann Jürg Kottmann begrüsst alle Anwesenden zur heutigen Gemeindeversammlung. Speziell begrüsst werden die Verwaltungsangestellten Susanne Zemp und Gaby Vollenweider und die Jungbürgerinnen und Jungbürger. Heidi Egli wird vorab der Dank für die Stimmenzählung ausgesprochen. Gemeindeammann Jürg Kottmann weist darauf hin, dass die Versammlungsunterlagen fristgerecht versandt wurden und vom 4. bis 18. November 2008 auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme aufgelegen sind.

Traktandenliste 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Mai 2008 2. Kredit im Betrage von Fr. 10'000.-- für die Erneuerung des Spielplatzes beim Schulhaus Geltwil 3. Voranschlag 2009 mit einem Steuerfuss von 105 % 4. Orientierungen, Verschiedenes Die Traktanden werden in der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Reihenfolge behandelt. Jungbürgeraufnahme Im Jahr 2008 können vier Jungbürgerinnen und Jungbürger begrüsst werden. In diesem Jahr volljährig geworden sind Marina Gerber, Fabian Schambron, Ladina Somalvico und Miriam Strebel. Es sind alle Jungbürgerinnen und Jungbürger anwesend. Mit dem Erreichen des 18. Altersjahres erhalten die Jungbürger Rechte und Pflichten. So haben sie eine rechtsgültige Unterschrift, dürfen den Führerausweis erlangen, dürfen Aktien kaufen und können auch das Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen. Es ist ein Schritt Richtung Eigenverantwortung und Mitsprache. Bis jetzt wurden sie begleitet von Familie, Freunden und Bekannten und auf sie können die Jungbürgerinnen und Jungbürger bestimmt weiterhin zählen. Zur Erinnerung an die Jungbürgeraufnahme erhalten die Jungbürger das Buch Ifäll und Usfäll vom Freiämter Dichter Josef Villiger, einen Kugelschreiber mit eingraviertem Namen und einen Gutschein für ein Dessert im Restaurant Strebel, einzulösen nach der Gemeindeversammlung. Traktandum 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Mai 2008 Gemeindeammann Jürg Kottmann weist darauf hin, dass das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Mai 2008 in den Versammlungsunterlagen abgedruckt ist. Diskussion keine Antrag Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Mai 2008 sei zu genehmigen. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Mai 2008 wird einstimmig genehmigt.

Traktandum 2 Kredit im Betrage von Fr. 10'000.-- für die Erneuerung des Spielplatzes beim Schulhaus Geltwil Gemeinderat Peter Feldmann informiert, dass an der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Mai 2008 ein Überweisungsantrag genehmigt wurde mit dem Auftrag an den Gemeinderat, eine vorzeitige Erneuerung der Schulhausumgebung bzw. des Spielplatzes beim Schulhaus zu prüfen und eine Vorlage auszuarbeiten. In diesem Zusammenhang weist der Gemeinderat darauf hin, dass im Frühjahr 2009 eine Volksabstimmung über das Bildungskleeblatt stattfindet. Die Annahme dieser Vorlage wird auf das aktuelle Schulsystem grosse Auswirkungen haben. Im Rahmen der Analyse der Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem Schulhaus hat der Gemeinderat Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf festgestellt. Der folgende Antrag über die Erneuerung des Spielplatzes soll dem Bedarf nicht zuwiderlaufen. Es besteht die Idee, dass das alte Spielgerät beim Parkplatz ersetzt wird. Es ist schon älter und bei einem Augenschein mit dem BfU-Beauftragten wurde festgestellt, dass es ersetzt werden sollte. Vorgesehen ist ein Kombi-Gerät, wo gut geklettert werden kann, aber auch eine Schaukel vorhanden ist. Momentan fehlt auch eine Sitzgelegenheit. Es ist daher zusätzlich eine Sitzbank vorgesehen. Als Standort dieses Gerätes bestehen zwei Varianten. Zum einen am bisherigen Standort oder auch im Bereich neben der Kletterstange. Der Gemeinderat hat Offerten eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf ca. Fr. 10'000.--. Für die Baustelleninstallation, Demontagen, Geländeanpassungen Fr. 1'200.--, das Gerät Montana Fr. 4'820.--, die Sitzbank Fr. 800.--, Geländeanpassung Schnitzelweg, Schnitzelplatz als Fallschutz Fr. 1'500.-- und Unvorhergesehenes Fr. 974.-- sowie Mehrwertsteuer von Fr. 706.--. Diskussion Schulpflegepräsidentin Hedi Beck erkundigt sich, ob das Gerät eine Schaukel hat. Gemeinderat Peter Feldmann orientiert, dass auf dem gezeigten Bild keine Schaukel vorhanden ist. Beim anzuschaffenden Gerät aber eine solche vorgesehen ist. Frau Barbara Somalvico erkundigt sich, ob die Sitzbank nicht mit einer Lehne ausgestattet werden kann. Gemeinderat Peter informiert, dass die Möglichkeit besteht. Diese Variante ist einfach etwas teurer. Der Gemeinderat hat auch noch geprüft, ob die Sitzbank selber angefertigt werden kann. Die vorgeschlagene Variante ist aber längerfristig besser. Herr Roger Stoller erkundigt sich, ob es für die Gemeinde Geltwil eine Auswirkung hat, wenn der Kanton die Schülerzahl von 12 auf 24 erhöht. Gemeindeammann Jürg Kottmann orientiert, dass es Auswirkungen hat. Er nimmt dazu aber später Stellung. Antrag Dem Kreditbegehren für die Erneuerung des Spielplatzes beim Schulhaus im Betrage von Fr. 10'000.-- sei zuzustimmen. Dem Kreditbegehren für die Erneuerung des Spielplatzes beim Schulhaus im Betrage von Fr. 10'000.-- wird mit grosser Mehrheit und einer Gegenstimme zugestimmt.

Traktandum 3 Voranschlag 2009 mit einem Steuerfuss von 105 % Gemeinderat Urs Hornecker informiert, dass der Voranschlag auf einem Steuerfuss von 105 % basiert. Darin berücksichtigt ist die dritte Etappe der Teilrevision des Steuergesetzes. Was noch nicht berücksichtigt ist, sind die Auswirkungen der Gemeindereform. In den Finanzausgleich ist ein Betrag von Fr. 9'000.-- auszurichten. Das ist das erste Mal der Fall. Bisher erhielt die Gemeinde jeweils Finanzausgleich. Als Kompensation im Übergangsrecht der Aufgabenteilung erhält Geltwil einen Beitrag von Fr. 12'000.--. Trotz der Zahlung in den Finanzausgleich erhält die Gemeinde einen Übergangsbeitrag. Der Voranschlag zeigt einen Ertrag und einen Aufwand von Fr. 838'598.--, also ein ausgeglichenes Resultat. Im Vergleich zum Vorjahr werden die Investitionen auf ein Minimum von Fr. 45'000.-- reduziert. Beim Ertrag ist ersichtlich, dass im Vergleich zur Rechnung 2007 beim Voranschlag 2009 der Steuerertrag wesentlich kleiner budgetiert wurde. Dabei berücksichtigt wurde zum einen die Steuerfussreduktion von 118 auf 105 % und zum anderen die Änderung bei der Besteuerung der Dividenden. In der Rechnung 2007 ist auch zu berücksichtigen, dass einmalige Steuernachzahlungen aus Vorjahren erfolgten. Weiter zu sehen ist die Veränderung beim Finanzausgleich-Übergangsbeitrag, welcher ebenfalls geringer ausfällt. Der Steuerertrag macht 59 % der Einnahmen aus. Aber auch die Mieteinnahmen des Mehrfamilienhauses und der Wohnung im Schulhaus machen 18 % aus. Ohne diese Einnahmen wäre die Abhängigkeit von den Steuereinnahmen sehr gross. Schwankungen bei den Steuereinnahmen würden sich sehr stark auswirken. Ein grosser Anteil von 14 % des Voranschlages beinhalten Entgelte. Zum einen sind 50 % davon Benützungsgebühren und Dienstleistungen wie Abwasser-, Wasser- und Abfallgebühren. Im weiteren sind 13 % Gebühren für Amtshandlungen und 20 % Schulgelder. Beim Aufwand ist ersichtlich, dass die grösste Position die Bildung ist, aber auch die allgemeine Verwaltung einen rechten Anteil bildet. Prozentual macht die Umwelt 15 % aus (Bruttobetrag). Demgegenüber stehen die Wasserzinsen und Abwassergebühren. Wenn man es netto betrachtet, macht die Umwelt lediglich noch 3 % aus. Bei der Aufteilung im Bereich Bildung ist zu berücksichtigen, dass 50 % der Bildungsausgaben als Vergütung an den Kanton, 9 % Berufsausbildung und 3 % Kindergarten, also insgesamt 62 % der Ausgaben, nicht direkt beeinflussbar sind. Im Rahmen der Aufgabenteilung hat sich dieser Teil noch stark verändert. Der übrige Teil ist beeinflussbar bei der Schulanlage mit 14 %, Musikschule, Handarbeit/Hauswirtschaft, Volksschule allgemein mit 14 % und Übriges. Bei den Investitionen von Fr. 45'000.-- sind der Restbetrag aus der Erneuerung der Wasserversorgung von Fr. 30'000.-- und der Schulraumanalyse von Fr. 15'000.-- berücksichtigt. Gemeinderat Urs Hornecker hält fest, dass zum Voranschlag generell die Aussage gemacht werden kann, dass der Voranschlag ausgeglichen präsentiert wird. Es wurde kein Risiko eingegangen. Der Voranschlag konnte aber erst nach Überarbeitung ausgeglichen gestaltet werden. Das bedeutet, dass trotz der guten Vorjahresresultate die Auswirkungen der Aufgabenteilung und der Reduktion des Steuerfusses nicht ausgeblieben sind. Es muss also weiterhin generell die Devise sein, nur das auszugeben, was wirklich notwendig ist. Dies ist auch auf dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftssituation notwendig, welche direkte Auswirkungen auf die Steuereinnahmen haben kann. Deshalb auch der Hinweis und die Bitte an die Stimmberechtigten sich zurückzuhalten mit der Anmeldung von Bedürfnissen. Diskussion Keine Antrag Der Voranschlag 2009 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 105 % sei zu genehmigen. Der Voranschlag 2009 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 105 % wird einstimmig genehmigt.

Traktandum 4 Orientierungen, Verschiedenes Schulraumanalyse und Machbarkeitsstudie Gemeindeammann Jürg Kottmann informiert, dass an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2007 ein Kredit für eine Schulraumanalyse und Machbarkeitsstudie zum Bildungskleeblatt bewilligt wurde. Diese Analyse befasst sich vor allem im Hinblick auf die Reform der Volksschule mit den Räumlichkeiten und soll mehr Aufschluss geben. Vom Büro Metron Raumplanungs AG wurden erste Grundlagen erarbeitet. Auf diesen kann nun weitergearbeitet werden. Sobald konkrete Lösungsvorschläge vorhanden sind, wird wieder informiert. Gemeindeammann Jürg Kottmann kommt auf die Anfrage von Herrn Roger Stoller zurück und informiert, dass es markante Änderungen bezüglich Schülerzahlen gibt. 24 ist die genannte maximale Schülerzahl pro Klasse. Die minimale Klassengrösse wird nicht von 12 auf 24 erhöht. Herr Roger Stoller fragt nach, ob nicht kleinere Gemeinden zur Schliessung der Schule gezwungen werden. Gemeindeammann Jürg Kottmann schliesst dies nicht grundsätzlich aus. Aber das Bildungskleeblatt lässt sehr viel Spielraum zur Ausgestaltung der Schule gerade in kleinen Gemeinden. Die Lösungsmöglichkeiten müssen aber zuerst ausgearbeitet werden. Wasserversorgung Gemeindeammann Jürg Kottmann informiert, dass im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten an den Anlagen der Wasserversorgung Geltwil das gesamte Versorgungsnetz der Gemeinde Geltwil morgen Mittwoch, 19. November 2008 von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr abgestellt wird. In dieser Zeit ist kein Wasserbezug möglich. Es wird um Verständnis gebeten. Allgemeine Diskussion Herr Roger Stoller erkundigt sich, ob die defekten Wasserleitungen vom gestrigen Rohrbruch ersetzt werden. Vizeammann Bruno Rey informiert, dass diese Wasserleitungen demnächst 50 Jahre alt sind, die Alterserwartung aber bei 80 Jahren liegt. Ein Ersatz ist nicht vorgesehen und die Kosten für die Erneuerung wären sehr hoch. Wasserleitungsbrüche sind jederzeit möglich und können bei Spannungen auftreten. Frau Melanie Gerber erwähnt, dass seit einigen Wochen bei der Parzelle Beeler im Schürrain ein Bauprofil steht. Sie persönlich und andere Anwohner sind erschrocken ob der Höhe des Projektes. Es ist ihr klar, dass dieses Land nicht mehr der Gemeinde gehört. Sie erachtet dies aber nicht als unumstösslich und könnte sich gut vorstellen, dass dort ein schöner Platz mit einem Baum gestaltet wird. So könnte für die Überbauung und das Dorf eine Art Dorfplatz entstehen. Als wichtigstes Argument erachtet sie, dass im unmittelbaren Umkreis viele Familien mit Kindern wohnen. Für diese Kinder besteht kein Platz zum spielen ausser die Dorfstrasse. Auch die Schürrainstrasse ist nicht mehr so autofrei. Vom Oberdorf geht man zudem nicht zum Schulhaus zum spielen. Es wäre eine Idee. Es würde die Gemeinde punkto Familienfreundlichkeit aufwerten. Die Gemeinde würde natürlich dadurch kein Geld gewinnen, aber sicher viele Herzen. Vielleicht besteht die Möglichkeit dies zu prüfen. Gemeinderat Peter Feldmann erachtet es als sehr schwierig darauf eine Antwort zu geben. Es gibt viele Argumente und viele Gegenargumente. Es sind allenfalls auch die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dies auf dem demokratischen Wege mit einem allfälligen Antrag gelöst werden kann. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Grundstücke an Alfred Beeler verkauft wurden. Er hat die Überbauung erstellt und der Gemeinderat steht hinter diesem Vorhaben. Er gibt Melanie Gerber aber recht, dass dort sehr verdichtet gebaut wird. Wenn das Haus so gebaut wird wie es profiliert wurde, sehr hoch und sehr verdichtet, ist alles zu. In der Kernzone ist die verdichtete Bauweise zugelassen. Man könnte Herrn Alfred Beeler anfragen, ob er das Grundstück verkauft. Wenn die Gemeindeversammlung diesen Auftrag erteilt, macht dies der Gemeinderat.

Frau Manuela Forrer sieht die Möglichkeit einer Einsprache durch die Gemeinde, da sie mit dem Mehrfamilienhaus Nachbarin zu diesem Grundstück ist. Bei der Abstimmung zum Verkauf der Grundstücke wurde ein Projekt vorgestellt und auf dieses haben sich die Stimmbürger eingelassen. Zur Zeit wohnen relativ viele Leute auf diesem Flecken, was nicht immer einfach ist. Gemeinderat Peter Feldmann hält fest, dass die Gemeinde Bewilligungsbehörde ist. Sie muss prüfen, ob das Bauvorhaben dem Gesetz entspricht. Momentan ist die Situation so, dass das Baugesuch nicht ausgeschrieben ist. Man hat vielleicht festgestellt, dass die erste Profilierung bereits herabgesetzt wurde. Da es vier Wohnungen sind, gilt es als Mehrfamilienhaus und hat weiterführende Vorschriften, welche in der ersten Projekteingabe nicht berücksichtigt wurden. Das Baugesuch befindet sich zur Zeit in der Überarbeitung. Das ist der aktuelle Stand. Für die Einwohnergemeinde als Eigentümerin des Mehrfamilienhauses kann es keinen Sinn machen Einsprache zu erheben, da es ein Verstoss gegen Treu und Glauben wäre. Es ist über den normalen rechtlichen Weg vorzugehen, wenn das Baugesuch zur Prüfung eingereicht wird. Dann ist es auf die kantonalen und gemeindlichen gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Herr Eddy Schambron hält fest, dass auf dem Ortsbürgergrundstück hinter dem Feuerwehrmagazin ebenfalls gleich hoch gebaut werden kann. Dort kann eine gewaltige Mauer erstellt und weil es am Hang liegt ein Gebäude mit drei Stockwerken gebaut werden. Die Besitzerin dieser Parzelle ist die Ortsbürgergemeinde und im Protokoll der letzten Versammlung tönt es, wie wenn das zugelassen würde. Gemeinderat Urs Hornecker hält fest, dass er vorher von Begehrlichkeiten gesprochen hat. Jetzt stehen wir vor einer. Das Land kosten Fr. 320.-- pro m2. Er weiss nicht, ob wir als Gemeinde das Geld so ausgeben könnten. Herr Eddy Schambron hält fest, dass das Grundstück für die Ortsbürgergemeinde nichts gekostet hat. Es wurde geschenkt. Gemeinderat Urs Hornecker weist darauf hin, dass er vom Grundstück Beeler spricht. Gemeinderat Peter Feldmann informiert, dass das Ortsbürgerland in der Kernzone liegt und gleich gebaut werden kann wie bei der Überbauung Beeler. Der Gemeinderat kann nicht willkürlich sagen, das darf man und das darf man nicht. Die Praxis in der Kernzone ist relativ flexibel. Der Ortsbildschutz des Kantons redet ebenfalls mit und wird beigezogen. Gestützt darauf entscheidet der Gemeinderat. Es ist nicht so, dass das Dorf verschandelt wird. Der Gemeinderat macht es sich nicht einfach und sagt, hier darf nichts gehen. Innerhalb eines bestimmten Rahmens muss gebaut werden können und es darf nicht willkürlich gehandelt werden. Was aber gemacht werden kann, ist ein Antrag zu stellen, dass die Ortsbürgerparzelle in eine andere Zone umgeteilt werden soll. Das liegt im Rahmen der Möglichkeiten. Gemeinderat Peter Feldmann macht den Hinweis, dass ein Interessent vorhanden war, welcher das Land erwerben wollte und ein Projekt für ein Haus hatte. Der Gemeinderat hat das Projekt dem Ortsbildschutz zur Prüfung vorgelegt. Das Projekt wurde aber durch den Ortsbildschutz abgelehnt und es ist davon auszugehen, dass das Kaufinteresse nicht mehr vorhanden ist. Es ist also nicht alles möglich. Es muss ins Dorf passen und der Bauordnung entsprechen. Herr Roger Stoller findet die Idee des Spielplatzes grundsätzlich gut. Er fragt sich aber, wie man in Geltwil ein Zentrum schaffen kann bei der vorhandenen geografischen Lage. Herr Ernst König sieht die Gefahr, wenn zugewartet wird, dass Beeler plötzlich einen Käufer für seine Parzelle findet und man dann keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr hat. Das Gebäude ist viel zu gross. Frau Manuela Forrer erinnert sich, dass der Ortsbildschutz gesagt hat, die Käsi solle das höchste Haus sein. Das Mehrfamilienhaus müsse etwas tiefer und das vor der Liegenschaft König deutlich kleiner sein. Sie kann nicht nachvollziehen, weshalb jetzt ein Mehrfamilienhaus gebaut werden kann. Gemeinderat Peter Feldmann informiert, dass wohl ein Baugesuch eingereicht wurde, dieses aber noch nicht öffentlich aufliegt, weil bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind. Es stehen wohl Profile, aber das eingereichte erste Projekt musste zurückgewiesen werden, weil es den baulichen Vorschriften nicht entsprochen hat. Gestützt darauf kann auch keine Aussage gemacht werden, ob dort gebaut wird. Es ist denkbar, dass ein Baugesuch für ein Zweifamilienhaus eingereicht wird. Oder er baut das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, wofür er eine Baubewilligung hat. Es entzieht sich unserer Kenntnis, was geplant ist. Das was jetzt profiliert ist, ist bisher nicht eingegeben worden.

Gemeindeammann Jürg Kottmann erkundigt sich, ob eine Formulierung eines Antrages erfolgt, unter Anbetracht des Quadratmeterpreises von Fr. 320.--. Gemeinderat Peter Feldmann informiert, dass ein Antrag gestellt werden müsste mit dem Auftrag an den Gemeinderat den Erwerb des Grundstückes zu prüfen. Herr Roger Stoller erachtet dies aufgrund des Bodenpreises als nicht realistisch. Herr Eddy Schambron stellt den Antrag, der Gemeinderat solle eine Umzonung der Parzelle der Ortsbürgergemeinde in eine andere Zone prüfen, damit genau das nicht möglich wird, was jetzt auf der Parzelle von Alfred Beeler schief laufen könnte. Also ein Antrag auf Prüfung einer Umzonung von der Kernzone in eine dorfverträgliche Zone, zum Beispiel Einfamilienhauszone. Gemeinderat Peter Feldmann hält fest, dass es beim Antrag wohl um eine Prüfung des Anliegens geht. Es ist abzuklären, welche Bedeutung dies hat und welche Einschränkungen entstehen. Dies wird der Gemeinderat an der nächsten Gemeindeversammlung präsentieren und auch das Verfahren erklären. Überweisungsantrag Der Gemeinderat wird beauftragt, eine Umzonung der Parzelle der Ortsbürgergemeinde beim Feuerwehrmagazin zu prüfen. Dem Überweisungsantrag zur Prüfung einer Umzonung der Parzelle der Ortsbürgergemeinde beim Feuerwehrmagazin wird mit 23 Ja-Stimmen und 6-Nein-Stimmen zugestimmt. Schulpflegepräsidentin Hedi Beck macht noch eine Konkretisierung bezüglich der Anfrage zu den Mindestschülerzahlen. Im Protokoll der letzten Gemeindeversammlung war enthalten, dass im Bildungskleeblatt vorgesehen ist die Mindestschülerzahl auf 24 festzulegen. Die Gemeinde Geltwil hat gemerkt, dass dies in den Gesetzesänderungen so vorgesehen ist. Geltwil und andere kleine Gemeinden haben sich erfolgreich gewehrt und der Gesetzestext ist entsprechend angepasst worden und so sieht es jetzt auch das Bildungskleeblatt vor, dass die Mindestschülerzahl weiterhin 12 beträgt. Gemeindeammann Jürg Kottmann bedankt sich bei allen, welche sich während des Jahres für Geltwil in Geltwil einsetzen. Er wünscht allen ein gesundes, fröhliches Jahresende. Gemeindeammann Jürg Kottmann dankt den Anwesenden für ihr Erscheinen und kann die Einwohnergemeindeversammlung um 20.45 Uhr als geschlossen erklären. EINWOHNERGEMEINDE GELTWIL Der Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin: Jürg Kottmann Susanne Zemp