7. Die Gaswirtschaft 2 Qualitäten von Erdgas H-Gas (high), hoher Energieinhalt kommt meistens aus den GUS-Staaten und aus der Nordsee der Erdgasfelder von Norwegen, Niederlande und Dänemark L-Gas (low), niedriger Energieinhalt L-Gas kommt verstärkt im norddeutschen Raum vor. Das Bundesland Niedersachsen hat eigene Erdgas-Quellen. Auch über die Niederlande wird L-Gas importiert Unterschiede Gas- Strom Gas ist kein homogenes Gut Gas ist speicherbar Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-1
Die Gaswirtschaft Nettoverbrauch in Deutschland rund 1.145 TWh/a (= 1.145.000.000.000 kwh/a) Verwendung von Gas in Deutschland 2002 Eigenverbrauch der Gaswirtschaft, Verluste und Speichersaldo 7% Ausfuhr 7% Eisen- und Stahlindustrie 10% Chemie 14% Sonstige Abnehmer 10% Private Haushalte 26% Übriges Produz. Gewerbe (inkl. Stromversorgung) 26% Quelle: BMWi, 2007 Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-2
Die Gaswirtschaft Erdgasaufkommen in Deutschland 2005 Frühere SU 35% Sonstige 4% Inlandsgewinnung 16% Niederlande 18% Norwegen 27% Quelle: BMWi, 2007 Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-3
Erdgasfelder in Deutschland Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-4
(2) Deutschland hängt im immer größeren Maße an den Erdgasimporten aus Russland und Norwegen Deutschland 16 % Niederlande 18 % Norwegen 27 % Russland 35 % GUS Dänemark / Großbritannien 4 % NL D 2 bcm Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-5
Erdgaspreis In der Regel Gaspreisbindung an Heizöl (HEL, HSL) Kohleindex Rohöl-Rotterdam-Notierung ICE-Index Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-6
Gaspreise im internationalen Vergleich Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-7
Lieferkette Produzent (z.b. Gasprom) Ferngasunternehmen (z.b. Ruhrgas) Regionale Gasversorger (z.b. Bayerngas) Händler (z.b. Nuon) Endverteilung (z.b. Stadtwerke) Kunde Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-8
Erdgastransport Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-9
Vertragskonstruktionen im Gasbereich 20, Abs. 1b EnWG fordert die Abwicklung des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen über lediglich zwei Verträge Alle Netzbetreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, untereinander in dem Ausmaß verbindlich zusammenzuarbeiten, das erforderlich ist, damit der Transportkunde zur Abwicklung eines Transportes auch über mehrere, durch Netzkopplungspunkte miteinander verbundene Netze nur einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag abschließen muss, es sei denn, diese Zusammenarbeit ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar.
Kooperation der Netzbetreiber im Gasbereich Das Zweivertragsmodell Einspeisevertrag Enthält Kapazität vom Einspeisepunkt in das Marktgebiet bis zum VP Ausspeisevertrag Enthält Kapazität vom VP bis zum Ausspeisepunkt, also über alle nachgelagert in das Marktgebiet integrierten Netzbetreiber Über den Ausspeisevertrag wird unmittelbarer Zugang zum VP in einem Marktgebiet eröffnet Kapazitätsbuchung nach oben hin zum VP erfolgt intern zwischen den Netzbetreibern Bestellung erfolgt an (virtuellen) Netzkopplungspunkten Es erfolgt eine Entgeltwälzung bis zum Verteilernetz und eine Kostenwälzung in die Endverteilernetze VP* FNB NKP RNB NKP VNB Einspeisevertrag Ausspeisevertrag * Virtueller Punkt an dem Gas gehandelt werden kann
Kooperation der Netzbetreiber im Gasbereich Verträge im 2-Vertragsmodell Kooperationsvertrag FNB Rahmenvertrag Rahmenvertrag RNB Netzkopplungs -vertrag Netzkopplungs -vertrag Bilanzkreisvertrag (Führen eines Bilanzkreises) Einspeisevertrag Ausspeisevertrag Händler als Transportkunde Gasliefervertrag VNB Marktgebiet Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Letztverbraucher = Anschlussnehmer
Kooperation der Netzbetreiber im Gasbereich Verträge im 2-Vertragsmodell Kooperationsvertrag FNB Rahmenvertrag Rahmenvertrag RNB VNB Marktgebiet Netzkopplungs -vertrag Netzkopplungs -vertrag Bilanzkreisvertrag (Führen eines Bilanzkreises) Einspeisevertrag Ausspeisevertrag Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Händler Gasliefervertrag Letztverbraucher = Anschlussnehmer = Transportkunde
Erdgasbeschaffung Preisfindung: Anlegbarkeit: Anlegbarkeit ist die Ermittlung aller rechenbaren und nichtrechenbaren Faktoren beim Vergleich zwischen Erdgaseinsatz und Wettbewerbsenergie Abhängig vomn Einsatzzweck z.b. Kapitalkosten (kein Lager notwendig) Wartungskosten (keine Tankreinigung, einfachere Anlagen) Betriebskosten (keine Entsorgungskosten) Sonstiges (Umweltfreundlichkeit, Sauberkeit) Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-14
Erdgasbeschaffung Netzzugang 2-Vertragsmodell Gas (Energie) Staatliche Belastungen Realität: zu 95% Vollversorgungsverträge d.h. Netznutzung durch Lieferanten Wesentliche Stellschrauben: a) Arbeitspreis, Leistungspreis, Festpreis, Ölpreisbindung b) Laufzeit des Vertrages
Erdgasbeschaffung Preise In der Regel Gaspreisbindung an Heizöl (HEL, HSL) Kohleindex Rohöl-Rotterdam-Notierung ICE-Index Sommersemester 2008 Energierecht und Energiewirtschaft 7-16