D CH 09: Arbeitslosenversicherung

Ähnliche Dokumente
D CH 06: Unfallversicherung

Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis

D CH 10: Familienleistungen

============================================================================

Leistungsansprüche für die Auslandschweizer

D CH 01: Grenzüberschreitende Mobilität

Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III. Teilarbeitslosengeld

Das Ende der Anwendung der Rechtsprechung Miethe im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Informationsschreiben

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Arbeitslosengeld. Voraussetzungen

IV-Rundschreiben Nr. 182 vom 18. Juli 2003

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Informationen zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosengeld. Leistungsempfänger ger in absoluten Zahlen, 1994 bis bis in Tsd

1. Arbeitslosigkeit in der Schweiz 13

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht

Beispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden)

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedsstaaten 1)

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Arbeitslosenversicherung

4. Arbeitslosenversicherung

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,

Inhaltsübersicht. Seite. I. Überblick 11

A5 Arbeitslosenversicherung

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 51 SGB IX Weiterzahlung der Leistungen

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 141 SGB III. Persönliche Arbeitslosmeldung

Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen

vom 15. Januar 1979 Inkrafttreten: 1. Januar 1980

Sozialversicherungsrechtliche Stolpersteine bei Arbeitsverhältnissen von Grenzgängern

A) Inhaltsverzeichnis

Arbeitslosenversicherung: Überblick

DIENSTE UND LEISTUNGEN DER AGENTUR FÜR ARBEIT. Entgeltsicherung. für ältere Arbeitnehmer Fragen, Antworten, Tipps

Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

Kurzarbeitergeld Eine Leistung der Agentur für Arbeit.

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart

Für Beschäftigte der Bauwirtschaft. Saison Kurzarbeitergeld

GA Seite 1 (04/2012) 161. Änderungen

Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer 303. Informationen und Tipps. Logo

Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz)

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter

Beschäftigung für einen im Ausland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedsstaaten 1)

Elternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben

Zusammentreffen von Erwerbstätigkeiten & Soziale Sicherheit

D CH 10: Familienleistungen

In allen übrigen Fällen erhalten Sie ein volles Taggeld in der Höhe von 70 % des versicherten Verdienstes.

Die Arbeitslosenkasse Ihre Partnerin

3 Höhe HI HI Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts HI Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist

Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS)

Ausstrahlung/Entsendung, Fallkonstellationen

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?

1. Angaben zum Reisenden. Antrag für die Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften Vordruck A1 Bescheinigung.

Mutterschaftsentschädigung

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 1a - 327, 310 SGB III

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis

Amt für Gesundheit KVG-Versicherungspflicht

Vorwort - Preface 3. Teil I: Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten 1. Regelungen zur Sozialversicherung in Deutschland 10

Informationen zum weiteren Vorgehen nach Beendigung des Arbeitslosengeld I

BESCHLÜSSE UND EMPFEHLUNGEN

Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes

Fachliche Weisungen. Arbeitslosenversicherung. Viertes Buch Sozialgesetzbuch SGB IV. 3 bis 6 SGB IV. Aus- und Einstrahlung

Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes

Dach Wir arbeiten vernetzt. Ziel Gemeinsam Chancen für die berufliche Integration ermöglichen

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf

Wegweiser für Grenzgänger aus Deutschland in die Schweiz

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Postfach Bonn

DIE IM JAHR 1992 GEMACHTE ERFAHRUNG, ALS ÜBER DEN BEITRITT DER SCHWEIZ ZUM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM ABGESTIMMT WURDE

Initiale Persönliche Absicherung für Selbständige

Ziele des Gründungszuschusses

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Fragebogen für Arbeitnehmer

Mitarbeiterinformation vom 21. September 2018 Konkurs SkyWork Airlines AG in Liquidation

Vorbemerkungen 2. Erläuterungen Arbeitslose insgesamt Arbeitslose Frauen Arbeitslose Schwerbehinderte 17

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen

ON! Reihe Arbeit DVD 2 Soziales Netz Aufgaben und Ziele Arbeitsmaterialien Seite 1. Das Sozialversicherungssystem als Grundstein des Sozialstaates

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005

Saisonarbeitskraefte.de Ltd alle Angaben ohne Gewähr!

Herausgegeben von: Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian. in Kooperation mit:

Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) Generalversammlung des VAE vom 15. März 2018

10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II

Firma... Tel. Nr... Strasse... Fax-Nr... PLZ/Ort... Praktikumsverantwortliche Person... Name, Vorname... Strasse... Fax-Nr... Geburtsdatum... SV Nr...

Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Transkript:

1. Das ist in der Schweiz anders... 2 2. Zwischenstaatliches Recht... 2 3. Gemeinschaftsvorschriften... 2 3.1. Zuständig für vollarbeitslose Grenzgänger: Wohnsitzstaat... 2 3.2 Ausnahme: Zuständigkeit des Beschäftigungsstaats... 2 4. So ist die Situation in der Schweiz... 3 4.1 Beiträge und Leistungen... 3 4.2 Was muss ein Arbeitnehmender im Falle eines Arbeitsverlustes unternehmen?. 3 5. Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland... 4 5.1 Arbeitslos gemeldet und aktiv Arbeit suchend... 4 5.2 Verfügbarkeit... 4 5.3 Die Anwartschaftszeit muss erfüllt sein... 4 5.4 Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes in Deutschland... 4 6. Sozialversicherung... 5 7. Informationen und Beratung vor Ort... 6 7.1. EURES-Berater/innen in der Schweiz (Auswahl)... 6 7.2 EURES-Berater/innen in Deutschland (Auswahl)... 6 7.3 Arbeitslosenkassen in der Schweiz... 7 7.4. Arbeitsagenturen in Deutschland... 7 Hinweis: Um der besseren Lesbarkeit willen wird im Text darauf verzichtet, durchgängig die männliche und weibliche Form nebeneinander zu verwenden. Steht die männliche Form allein, sind immer auch Frauen angesprochen. Wichtiger rechtlicher Hinweis: Für die vorliegende Information besteht Haftungsausschluss

1. Das ist in der Schweiz anders Die Arbeitslosenversicherung sieht eine maximale Bezugsdauer von 2 Jahren vor. Die Anzahl der Arbeitslosentaggelder ist abhängig vom Alter/Unterhaltspflicht und geleisteter Beitragszeit d.h. zwischen 200 bis 520 Taggelder. Das Arbeitslosengeld wird von Montag bis Freitag ausbezahlt, also 5 Tage pro Woche. Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben selbständig erwerbende Personen. 2. Zwischenstaatliches Recht Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) und die EFTA-Konvention koordinieren die verschiedenen nationalen Systeme der sozialen Sicherheit, ohne sie jedoch zu vereinheitlichen. Jedes Land behält seine Struktur, Art und Höhe der Beiträge sowie seiner Versicherungsleistungen bei. Die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 sind auf die Staatsangehörigen der Schweiz und der Europäischen Union anwendbar, Die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hingegen sind auf die Bürgerinnen und Bürger der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) anwendbar. 3. Zuständigkeit 3.1. Zuständig für vollarbeitslose Grenzgänger: Wohnsitzstaat Die Verordnung besagt, dass der Staat, in welchem eine Person wohnt, für die Erbringung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zuständig ist. Als Arbeitnehmer in der Schweiz zahlen Grenzgänger Beiträge in die Schweizer Arbeitslosenkasse. Im Falle eines Arbeitsplatzverlustes erhalten sie jedoch Arbeitslosengeld im Wohnsitzstaat, also in Deutschland, nach dessen Rechtsvorschriften. Jedoch werden die Zeiten der Versicherung, der Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach dessen Rechtsvorschriften berücksichtigt. Ausserdem legt die Verordnung den Rahmen zur Berechnung der Leistungen fest. 3.2 Ausnahme: Zuständigkeit des Beschäftigungsstaats Grenzgänger erhalten bei Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehenden Arbeitsausfall (Schlechtwetter) Arbeitslosenleistungen des Beschäftigungsstaates (Schweiz), als ob sie dort wohnten. In der Schweiz beitragspflichtige Arbeitnehmende haben des Weiteren Anspruch auf Insolvenzentschädigungen, wenn gegen ihren Arbeitgeber der Konkurs eröffnet wird und ihnen Lohnforderungen zustehen. Die Insolvenzentschädigung deckt Lohnforderungen für die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses. Zuständig sind ausschliesslich die öffentlichen Arbeitslosenkassen. Die Adressen finden Sie unter www.treffpunkt-arbeit.ch > Adressen > Arbeitslosenkassen. 2/7

Weitere Informationen befinden sich unter www.treffpunkt-arbeit.ch > Arbeitgeber > Versicherungsleistungen 4. So ist die Situation in der Schweiz 4.1 Beiträge und Leistungen Als Arbeitnehmer in der Schweiz zahlen Grenzgänger Beiträge in die Schweizer Arbeitslosenkasse. Im Falle eines Arbeitsplatzverlustes erhalten sie jedoch Arbeitslosengeld im Wohnsitzstaat, also in Deutschland, nach dessen Rechtsvorschriften. Grenzgänger erhalten bei Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehenden Arbeitsausfall (Schlechtwetter) Arbeitslosenleistungen des Beschäftigungsstaates (Schweiz), als ob sie dort wohnten. Vollarbeitslose (ehemalige) Grenzgänger haben Anspruch auf den Zugang zur öffentlichen Arbeitsvermittlung in der Schweiz. Sie können sich bei einem RAV (als nicht anspruchsberechtigte Stellensuchende) zur Arbeitsvermittlung anmelden. Zuständig ist das RAV des Betriebssitzes des letzten Arbeitgebers. 4.2 Was muss ein Arbeitnehmender im Falle eines Arbeitsverlustes unternehmen? Der Arbeitnehmende muss sich unverzüglich bei der für seinen deutschen Wohnort zuständigen Arbeitsagentur persönlich arbeitslos melden, sobald er den Zeitpunkt der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses kennt (nach Erhalt der Kündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages; falls er in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht, muss er sich drei Monate vor Fristablauf melden). Der Arbeitnehmende benötigt dazu seinen Personalausweis oder eine Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Bei der Arbeitsagentur erhält er den Antrag auf Arbeitslosengeld. Zur Einhaltung der Meldepflicht genügt eine telefonische Meldung unter der Nummer +49 (0)1801 555 111, eine Meldung per Email oder über die Website www.arbeitsagentur.de (> Jobbörse > Arbeitsuchend melden). Allerdings muss dieser Meldung eine persönliche Arbeitsuchendmeldung nach Terminvereinbarung folgen. Eine verspätete Meldung bei der Agentur für Arbeit führt zur Kürzung des Arbeitslosengelds. Gleichzeitig wendet sich der Arbeitnehmende in der Schweiz an die Arbeitslosenkasse oder dem SECO und beantragt mit dem Formular 716 053d das Formular (PD) U1. Um dieses Formular zu erhalten, muss er vom Arbeitgeber die Arbeitgeberbescheinigung, Formular Nummer 716.052d, beantragen und vorlegen (Download des Formulars unter: http://www.treffpunkt-arbeit.ch/downloads/formulare/arbeitslos/). Mit diesem Formular U1 weist er bei der deutschen Arbeitsagentur nach, dass er in der Schweiz beitragspflichtig beschäftigt war und in die Schweizer Arbeitslosenkasse einbezahlt hat. Diese Zeiten zählen dann für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld wie deutsche Beitragszeiten. 3/7

5. Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland 5.1 Arbeitslos gemeldet und aktiv Arbeit suchend Ein Stellensuchender ist dann arbeitslos, wenn er vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis steht und eine versicherungspflichtige Tätigkeit sucht, die mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst. Eine wesentliche Voraussetzung ist die aktive Beschäftigungssuche, d.h. er muss alle Möglichkeiten nutzen, um seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen). Der Stellensuchende muss sich persönlich bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. 5.2 Verfügbarkeit Der Stellensuchende muss für Vermittlungsbemühungen seiner Arbeitsagentur zur Verfügung stehen und bereit sein, jede zumutbare Beschäftigung oder Massnahme der beruflichen Eingliederung anzunehmen. Er muss gesundheitlich in der Lage sein, eine Beschäftigung aufzunehmen. 5.3 Die Anwartschaftszeit muss erfüllt sein Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war. Zeiten eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung bis zu einem Monat werden mitgerechnet. Es können auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt werden. Kein Anspruch besteht, wenn eine Erwerbstätigkeit (Beschäftigung, selbständige Tätigkeit) von mindestens 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird. 5.4 Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes in Deutschland Für die Höhe des Arbeitslosengeldes sind von Bedeutung: das beitragspflichtige Arbeitsentgelt der letzten 52 Wochen die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse die Anzahl der Kinder Arbeitslose mit mindestens einem steuerlich berücksichtigungsfähigen Kind erhalten 67 % des letzten Nettoarbeitsentgelts, Arbeitslose ohne Kind erhalten 60 %. Der wöchentliche Leistungssatz wird aus einem pauschalierten Nettoarbeitsentgelt errechnet. Das pauschalierte Nettoentgelt weicht in der Regel von Ihrem letzten tatsächlichen Nettoentgelt ab. Die Leistungssätze werden jährlich neu festgesetzt und je nach Lohnsteuerklasse getrennt berechnet. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes hängt von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie vom Alter der betroffenen Person ab. 4/7

Versicherungsdauer Alter Bezugsdauer 12 Monate 6 Monate 16 Monate 8 Monate 20 Monate 10 Monate 24 Monate 12 Monate 30 Monate Ab 50. Lebensjahr 15 Monate 36 Monate Ab 55. Lebensjahr 18 Monate 48 Monate Ab 58. Lebensjahr 24 Monate Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, kann der Arbeitslose unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten. Eine weitere Anspruchsvoraussetzung hierfür ist die Bedürftigkeit des Antragstellers. Jede Änderung muss unverzüglich der Arbeitsagentur mitgeteilt werden. 6. Sozialversicherung Während des Bezuges von Arbeitslosengeld ist der Arbeitslose grundsätzlich krankenund pflegeversichert. Seine Arbeitsagentur zahlt für die Zeit des Leistungsbezuges Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger, wenn er im letzten Jahr vor Beginn der Zahlung rentenversicherungspflichtig war. War er nicht versicherungspflichtig, kann er die Versicherungspflicht beantragen. Als Leistungsempfänger ist er gegen Unfall versichert, wenn er auf besondere Aufforderung hin die Agentur für Arbeit oder andere Stellen (z.b. Vorstellung beim Arbeitgeber) aufsucht. 5/7

7. Informationen und Beratung vor Ort 7.1. EURES-Berater/innen in der Schweiz Folgende EURES-Beraterinnen und EURES-Berater in der Schweiz informieren und beraten bei Fragen über Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz: Rosa Maria HALTER, EURES-Beraterin Kanton Aargau, Amt für Wirtschaft und Arbeit Rain 53 CH-5001 AARAU Martin KAESER, EURES-Berater Kanton Basel-Stadt, Amt für Wirtschaft und Arbeit Hochstr. 37 CH-4002 BASEL Anita SCHERRER, EURES-Beraterin Kanton Schaffhausen, Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV Mühlentalstrasse 105 CH-8200 SCHAFFHAUSEN Kevin HEDINGER, EURES-Berater Kanton St. Gallen, Amt für Arbeit Unterstrasse 22 CH-9001 ST. GALLEN Peter HUBER, EURES-Berater Kanton Thurgau, Amt für Wirtschaft und Arbeit Thundorferstrasse 37 CH-8510 FRAUENFELD Monika MIRASOLA, EURES-Beraterin Kanton Zürich, Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV Lagerstrasse 107 CH-8004 ZUERICH Tel.: +41 (0)62 835 19 60 Mail: rosa-maria.halter@ag.ch Tel.: +41 (0)61 267 50 28 Mail: martin.kaeser@bs.ch Tel.: +41 (0)52 632 70 28 Mail: anita.scherrer@ktsh.ch Tel.: +41 (0)58 229 47 64 Mail: kevin.hedinger@sg.ch Tel.: +41 (0)52 724 13 20 Mail: peter.huber@tg.ch Tel.: +41 (0)43 259 65 78 Mail: monika.mirasola@vd.zh.ch Eine Übersicht aller Schweizer EURES-Beratenden finden Sie unter: www.eures.ch > Was ist EURES > Kontaktpersonen 7.2 EURES-Berater/innen in Deutschland Die Kontaktangaben der Deutschen EURES-Beratenden finden Sie unter: https://ec.europa.eu/eures/public/en/homepage > EURES Dienstleistungen > Was kann EURES für Sie tun? > EURES-Berater suchen One- Stop Shop EURES - T- Oberrhein 6/7

Anja Taupitz Deutschland: 0761 202 69 111 Frankreich: 03 67 68 0100 Schweiz: 0848 22 66 88 info@eures-t-oberrheit.eu Hannah Waldvogel Deutschland: 0761 202 69 111 Frankreich: 03 67 68 0100 Schweiz: 0848 22 66 88 info@eures-t-oberrheit.eu 7.3 Arbeitslosenkassen in der Schweiz http://www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/erste_schritte/ 7.4. Arbeitsagenturen in Deutschland Die Service-Nummern: Tel: 0800 / 45555 00 (für Arbeitnehmer)* Tel: 0800 / 45555 20 (für Arbeitgeber)* Montag bis Freitag von 08:00 18:00 Uhr erreichbar. * Gebührenfrei - Diese Service-Nummern sind aus dem Ausland nicht über alle Netzanbieter zu erreichen. Aus dem Ausland +49 911 1203 10 10 (gebührenpflichtig). 7.4.1 Arbeitsuche www.arbeitsagentur.de > Jobbörse > Finden Sie eine passende Stelle oder www.arbeitsagentur.de > Für Bürgerinnen & Bürger > Arbeit und Beruf > Arbeitsuche 7.4.2 Leistungen bei Arbeitslosigkeit www.arbeitsagentur.de > Für Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit 7/7