Weg mit dem Papier. Digitalisierung und Veränderung der Geschäftsprozesse. Industrie- und Handelskammer Trier Trier,

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Transkript:

Weg mit dem Papier Digitalisierung und Veränderung der Geschäftsprozesse Industrie- und Handelskammer Trier Trier, 24.10.2016 Seite

Einzelphänomene!? GoBD (GDPdU) ELStAM SEPA elektronische Steuererklärung Digitalisierung der Geschäftsprozesse elektronischer Rechnungsverkehr E-Government E-Bilanz neuer Personalausweis (npa) Seite 2

Agenda Grundlagen der elektronische Archivierung GoBD Ersetzendes Scannen Dokumentenmanagement (DMS) Elektronische Rechnungsstellung Definition und Pflichtangaben Trend Digitalisierung Rechtliche Rahmenbedingungen ZUGFeRD Digitaler Belegaustausch (Buchführung Online) Seite 3

GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Seite 4

Warum GoBD? Stichwort: Digitale Unveränderbarkeit Seite 5

GoBD - Welche Regelungen galten bisher? GoB bis 1995 ( Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ) GoBS ab 1995 ( Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme ) GDPdU ab 2002 ( Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen ) GoBIT ab 2012 von der AWV* als Entwurf für modernisierte GoBS GoBD ab 2015 durch die Finanzverwaltung veröffentlicht am 14. November 2014 *Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.v. Seite 6

GoBD betroffene Prozesse und IT-Systeme (GoBD Rz 16/20) Kassen Rechnungseingangsbuch Berechnungen von Darlehen, Eigenverbrauch (Steuer)-Rückstellungen, Bestandsveränderungen... (Vor-)Systeme mit Grundaufzeichnungsfunktionen Warenwirtschaft Faktura Rechnungsausgangsbuch Finanzbuchführung Jahresabschluss (Haupt-)Systeme mit Journal-/Kontenfunktionen Materialwirtschaft A P Gewinn. Anlagenbuchführung Archivsysteme (u.a. DMS) Lohnabrechnung Zeiterfassung für Lohn o. Faktura Fahrtenbuch Taxameter Seite 7

Die Taktik der Finanzverwaltung GoBD Zusammenhänge: von der E-Bilanz bis zur Betriebsprüfung E-Bilanz XBRL-Datei Finanzamt Automatisierte Veranlagung Steuerberater Daten vermehrt digital ESt-/KSt- Deklaration Abweichungsanalysen auf Basis xbrl-daten Veranlagt Unternehmen Risiko-orientierte Prüfung häufiger die Richtigen prüfen Betriebsprüfung Die progressive und retrograde Prüfung gilt nicht nur vom Beleg bis zum Jahresabschluss, sondern auch vom Beleg bis zur Steuererklärung und zurück (GoBD Rz 33). Seite 8

Überblick GoBD Finanzverwaltung bündelt GoBS und GDPdU (inkl. FAQ) in den GoBD Zusammen mit Wirtschaftsverbänden konnten einzelne Verbesserungen erzielt werden, insgesamt verbleiben aber zahlreiche Kritikpunkte. Explizite Ausdehnung auf alle steuerlichen Aufzeichnungspflichten (auch über Buchführung i.e.s. hinaus, z.b. EÜR). Konkretisierungen und Verschärfungen hinsichtlich des Aufzeichnungszeitpunktes (konkrete Orientierungsfristen) und von Unveränderbarkeiten/Protokollierungen (z.b. späte Festschreibung deutlich eingeschränkt). Konkretisierungen bei Aufbewahrungsumfang und form z.b. Einzelaufzeichnungspflichten bei Vorsystemen, Stammdaten, maschinelle Auswertbarkeit GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Seite

Erleichterungen durch die GoBD Kontierung auf dem Beleg kann unter bestimmten Umständen wegfallen. (DATEV-Unternehmen-online-Szenario und elektronisches Bankbuchen ist damit gedeckt) Möglichkeit des ersetzenden Scannens (elektronische Archivierung i.v.m. Vernichtung von Papier) wird auf die Ebene der GoBD akzeptiert und konkretisiert. ZUGFeRD-Standard (Format für elektronische pdf-rechnung) wird explizit unter Ordnungsmäßigkeitsgesichtspunkten für die maschinelle Auswertbarkeit akzeptiert. Klarstellung: Keine Aufbewahrungspflicht für E-Mails, wenn diesen nur Transportfunktion zukommt (z.b. für angehängte PDF-Rechnung). Seite 10

Überblick über die zentralen Regelungen der GoBD Überblick über die Themen, die in den GoBD abgehandelt werden, mit Sicht auf den IT-Verarbeitungsprozess. Belegfunktion Grundaufzeichnungsfunktion Journal, Konten/ Kontenfunktion Deklaration Aufbewahrung und maschinelle Auswertbarkeit Jeder Geschäftsvorfall muss belegt werden. Beispiele: Rechnung, Schnittstellen- Datei aus Faktura, Steuerbescheid Beispiele: Kassenbuch, Rechnungseingangsbuch, Rechnungsausgangsbuch in Faktura-System Finanzbuchführung mit Nebenbüchern Anlagen-, Offene Posten- Lohn u. Gehaltsbuchführung Umsatzsteuervoranmeldung Jahres-Steuererklärung, E-Bilanz Von digitalen Belegen, steuerrelevanten Dokumenten, Grundaufzeichnungen und Buchungen Empfehlung: Beachten Sie auch Info-DB 1080608 mit übergreifenden Informationen zu den GoBD! Seite 11

GoBD Inhalte, Begriffe der GoBD (nicht abschließend) Unveränderbarkeit? Das zum Einsatz kommende DV-Verfahren muss die Gewähr dafür bieten, dass alle Informationen (Programme und Datenbestände), die einmal in den Verarbeitungsprozess eingeführt werden (Beleg, Grundaufzeichnung, Buchung), nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden können (GoBD Rz 108). Seite 14

Wo ist der Zusammenhang? Ersetzendes Scannen Verfahrensdokumentation GoBD E- Rechnung ZUGFeRD Seite 15

Herausforderung Elektronische Archivierung Die Speicherung gewaltiger Datenmengen in Form einer elektronischen Archivierung wird eine der zukünftigen Herausforderungen für Unternehmen. Seite 16

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Handelsrecht Steuerrecht Gesetzliche Schriftform Spezialregelungen Handelsgesetzbuch (HGB) Abgabenordnung (AO) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Medizin Buchführungspflicht Aufbewahrung Aufzeichnungen Aufbewahrung Gesetzliche Schriftform Öffentliche Verwaltung Umsatzsteuergesetz (UStG) Zivilprozessordnung(ZPO) Sozialgesetze Anforderungen an Rechnungen Beweiskraft Finanzdienstleister Seite 17

Aufbewahrungsfristen (gültige Rechtslage) Generell gilt: die Zehnjahresfrist beginnt mit dem 31. Dezember des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Rechnungserhalt per E-Mail (z.b. Rechnung in Textform) führt dazu, dass auch die E-Mail archiviert werden muss Thema: E-Mail-Archivierung Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen sowie die zu deren Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen empfangene und abgeschickte Handels- und Geschäftsbriefe Buchungsbelege sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind 10 Jahre 6 Jahre 10 Jahre 6 Jahre Seite

Ersetzendes Scannen Seite

Ersetzendes Scannen von buchungsrelevanten Belegen Was ist Ersetzendes Scannen? Kann ich meine Belege nach dem Scannen wegwerfen? Empfehlung bisher: NEIN Empfehlung künftig: JA, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden Seite 20

Voraussetzungen für das Ersetzende Scannen Voraussetzung für die Vernichtung der Papierbelege Archivierungssoftware revisionssicheres Archiv für eine unveränderbare Speicherung der Belege, wie z. B. DATEV Unternehmen online Verfahrensdokumentation Prozesse vom Eingang des Papierbelegs über den Scanvorgang bis hin zur Vernichtung müssen dokumentiert sein Seite 21

Muster-Verfahrensdokumentation Muster für Verfahrensdokumentation damit gescannte Papierbelege vernichtet werden können Veröffentlich von BStBK und DStV im Marz 2014 Grundlage: TR Resiscan und Simulationsstudie ersetzendes Scannen Starkes Argument zur Positionierung der digitalen Buchführungsprozesse! Seite 24

Vorteile für das Unternehmen Unternehmensprozesse werden noch weiter optimiert Archivflächen und Prozesskosten werden reduziert Verschlankung der Ablage Einmalaufwand sorgt für langfristige Vorteile weniger Aufwand bei der Suche nach digitalen Belegen schneller, ortsunabhängiger Zugriff auf alle Belege Seite 25

Dokumentenmanagement (DMS) Seite

Dokumentenmanagement bei zunehmender Digitalisierung unverzichtbar Seite 27

Dokumenten-Management-System (DMS): Folgen der steigenden Informationsmengen 80 % der Geschäftsdokumente liegen in unstrukturierter Papierform vor! Ein Dokument wird durchschnittlich fünfmal kopiert! (Quelle: Gartner Group) 50 % der Arbeitszeit in Büro und Verwaltung wird mit der Suche nach Dokumenten und Informationen verbracht!? 25 % aller Informationen in Unternehmen gehen verloren! Seite 28

Einsatzszenario im Unternehmen: Vom Rechnungseingang bis zur Buchung Beleg- bzw. Rechnungseingang scannen indexieren Verantwortlicher Prüfung und Freigabe geprüft Workflow-Unterstützung durch Weiterleitungsfunktion zur Kenntnisnahme zur Erledigung Genehmigungsprozesse papierbehafteter Arbeitsschritt Finanzbuchführung Original an das Archiv Beleg digital buchen geprüft digitalisierter Arbeitsschritt gebuchte Belege werden für Datenaustausch mit Kanzlei exportiert Seite 29

Agenda Grundlagen der elektronische Archivierung GoBD Ersetzendes Scannen Dokumentenmanagement (DMS) Elektronische Rechnungsstellung Definition und Pflichtangaben Trend Digitalisierung Rechtliche Rahmenbedingungen ZUGFeRD Digitaler Belegaustausch (Buchführung Online) Seite 30

Der Druck steigt und kommt näher! (Österreich als Vorbild?) Ab 1.1.2014 Pflicht in Österreich (z.b. Dänemark seit 2005) Pflicht in der Schweiz seit 2016 Seite

Definition Rechnung und Definition erechnung Definition Rechnung: (UStG 14) Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Definition erechnung: (UStG 14) Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Übermittlungswege per Email (Bilddatei, Textdatei) DE-MAIL oder E-POSTBRIEF Computerfax/Faxserver Webdownload EDI (Datenaustausch) Seite 32

Formelle Prüfung nach 14 (4) UStG: Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, 1 1 3. das Ausstellungsdatum, 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer), 5 3 4 6 5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung, 6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung 7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ( 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, 8 7 8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und 9. in den Fällen des 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers 2 Seite

Das bringt Ihnen der Einsatz von erechnungen Durch die Digitalisierung des Rechnungsverkehrs kann das Unternehmen auf Anforderungen wichtiger Geschäftspartner reagieren. Zeit einsparen (Transportwege, Liquidität). das Unternehmensimage modernisieren. umweltbewusst agieren. Kosten für Papier, Druck, Porto senken. Seite 34

Prozesskosten (beispielhaft) für Rechnungssender Drucken Kuvertieren Verschicken Zahlung oder Mahnung Zahlungsabgleich Cash Management Archivierung Vollkosten Papier 3,90 0,50 4,50 2,20 11,10 elektronisch, automatisiert 0 0,40 3,00 0,80 4,50 * Einsparung pro Rechnung 6,60 = 59 % Quelle: Billentis Marktstudie 2014 E-Rechnung Drei Impulsgeber verändern den Markt *Berücksichtigt sind 0,30 Transaktionskosten für E-Invoicing Dienstleister Seite 35

Prozesskosten (beispielhaft) für Rechnungsempfänger Empfangen Zuordnen Erfassen Prüfen Bestellabgleich Reklamation bearbeiten Zahlung Cash Management Archivierung Vollkosten Papier 1,10 3,00 4,00 2,50 4,80 2,20 17,60 elektronisch, automatisiert 0 0 1,20 2,00 2,00 0,80 6,40 * Einsparung pro Rechnung 11,20 = 64 % Seite 36 Quelle: Billentis Marktstudie 2014 E-Rechnung Drei Impulsgeber verändern den Markt *Berücksichtigt sind 0,40 Transaktionskosten für E-Invoicing Dienstleister

Rechtliche Anforderungen erechnungen Seite

Sicherheitstechnische und rechtliche Anforderungen an eine elektronische Rechnung (ab 1. Juli 2011) Authentizität Echtheit der Herkunft Integrität Unversehrtheit des Inhalts Lesbarkeit Lesbarkeit der Rechnung eindeutige Identifizierung des Rechnungsausstellers keine Veränderung der Daten gewährleistet durch innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad alternativ: QES oder EDI während der Aufbewahrungsfrist verfügbar und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar elektronisch übermittelte Rechnungen bedürfen der Zustimmung des Empfängers Zustimmung bedarf keiner besonderen Form Einvernehmen der elektronischen Übermittlung ausreichend Es genügt das Praktizieren des Verfahrens und damit die stillschweigende Billigung Seite 39

Relevante Prüfschritte eines Innerbetrieblichen Kontrollverfahrens Prüfung der Lesbarkeit der Rechnung Prüfung der Herkunft der Rechnung. Anhaltspunkt kann bspw. ein Abgleich der Absenderadresse mit der angegebenen Bankverbindung oder Steuernummer sein Prüfung auf doppelte Rechnung Prüfung, ob die Rechnung sachlich richtig ist, z.b. durch Abgleich der Rechnung mit Liefer- und Leistungsnachweisen, Bestellungen, Verträgen oder Vereinbarungen Prüfung, ob die richtigen Leistungsmengen und die vereinbarten Preise in Rechnung gestellt wurden Prüfung, ob alle Angaben gem. 14 (4) UStG auf der Rechnung enthalten und korrekt sind Prüfung, ob die Rechnung rechnerisch richtig ist Seite 40

erechnung Aufbewahrung Archivierungspflichten sind unverändert: Aufbewahrung über 10 Jahre Anforderung an Aufbewahrung geregelt nach 14b UStG, 147 AO, GoBD (ehemals GoBS, GDPdU) Die Erfüllung ist nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Eine Verletzung kann als eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des 26a Abs. 1 Nr. 2 UStG geahndet werden. Seite 41

Praxisbeispiele erechnung Seite

Praxisbeispiel: Webdownload und Signatur Vorgehen: Überprüfung der Signatur (QES) oder Innerbetriebliches Kontrollverfahren Seite 43

Beispiel für innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad Muster Serviceschein Muster Rechnung Seite 44

Eine erechnung zu erstellen ist bestimmt schwierig und passt nicht zu meinem Arbeitsablauf!? Seite 45

Seite 46

Seite 47

Seite 48

ZUGFeRD Seite

erechnungen in Europa/Deutschland: Formate heute und Ausblick 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % reine Strukturdaten EDI, XML 2000 2010 2020 elektronische Bilder PDF Quelle: Billentis Marktstudie 2012 E-Rechnungen als Chance in einem veränderlichen Marktumfeld Hybrid PDF + XML Seite 50

ZUGFeRD FeRD: Forum elektronische Rechnung Deutschland Unabhängiger Mittler an der Schnittstelle von Ministerien, Verbänden und Unternehmen Ergebnis: einheitliches Rechnungsdatenformat Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. Eine nationale Plattform von Ministerien, Verbänden und Unternehmen, um Akzeptanz und die Verbreitung elektronischer Rechnungen in Deutschland zu schaffen. Aufgabe: Thema elektronische Rechnungen unter technischen, geschäftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aufzubereiten sowie geeignete Maßnahmen zum raschen und einfachen Einsatz elektronischer Rechnungen vorzubereiten, zu koordinieren und umzusetzen. www.ferd-net.de (XML-) Rechnungsdaten ZUGFeRD: Zentrale User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland Seite 51

ZUGFeRD ZUGFeRD Zentrale User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland (XML-) Rechnungsdaten einheitliches Rechnungsdatenformat Nutzen des ZUGFeRD-Datenmodells für Unternehmen: Versand und Empfang elektronischer Rechnung so einfach wie Papierrechnungen Austausch elektronischer Rechnungen für jeden Teilnehmer ohne vorherige Absprache Optionale Nutzung der strukturierten Daten Optimierte Prozesse beim Rechnungsempfänger mit strukturierten Daten Jede, auf dem ZUGFeRD-Datenmodell basierende, Rechnung muss eine vollständige, gültige Rechnung darstellen Branchenübergreifender Rechnungsstandard Seite 52

ZUGFeRD Beispielrechnung im ZUGFeRD-Format PDF/A-3 PDF-Rechnung Integrierte XML-Datei Seite 53

Zahlungsverkehr mit ZUGFeRD-Format Kennung ZUGFeRD Wertekontrolle ZUGFeRD-Daten Daten direkt in Erfassungsfelder Bankverbindungsdaten aus Seite 54

Wie funktioniert s? Für Anwender Fragen Sie Ihre Lieferanten nach ZUGFeRD Rechnungen. Fragen Sie Ihre Softwarehersteller und Dienstleister, wann diese ZUGFeRD unterstützen. Für Softwarehersteller Holen Sie sich die Spezifikation aus dem Web (www.zugferd.de) Viele Tools (auch Open Source) stehen bereit Seite 55

Umsetzung und Verbreitung von ZUGFeRD > 3.000 Downloads der ZUGFeRD-Spezifikation > 80 aktive, benannten Unterstützer bei Software-Herstellern und Service-Provider Lösungen für Excel-Anwender (Bsp. CIB einvoice) Hersteller von ERP und Warenwirtschaftslösungen (Bsp. Sage, SAP, Hamburger Software, Scopevisio, DATEV, ), auch OpenSource (Bsp. Fakturama) und Add-Ons (Bsp. für Navision und Lexware) Dienstleister (Bsp. z-rechnung.de, ximantix, ecosio.at) Zunehmend mehr ZUGFeRD-Anwender in der Presse Öffentlich Verwaltung, Bsp. Bundesverwaltungsamt Konsumgüterindustrie, Bsp. Storck Großhandel, Bsp. Beck aus Nürnberg Seite 56

Digitalisierung - GoBD Zusammenhänge Trend zur Digitalisierung, ZUGFeRD, ersetzendes Scannen GoBD Ersetzendes Scannen Aufbewahrungspflicht von elektronischen Belegen, Daten aus Vorsystemen und Stammdaten (Bare und Unbare Geschäftsvorfälle) Eingescannte Papierbelege Ein- und Ausgangsrechnungen als PDF Aufbewahrung eingescannter Belege und Vernichtung Papier-Belege Ein- und Ausgangsrechnungen als PDF mit XML- Rechnungsdaten-Daten PDF u./o. ZUGFeRD Wer erstellt schon ZUGFeRD-Rechnungen? http://www.rechnungsaustausch.org/zugferd-software-anbieter.htm Seite 57

Exkurs: elektronische Kassensysteme 01.01.2017 01.01.2020 01.01.2022 Seite 58

Arten von Kassensystemen Kassentypen Offene Ladenkasse Elektronische Registrierkassen PC-(Kassen-) Systeme App - Systeme Weitere Kassen vivjanna13 / fotolia.com Geldlade Schuhkarton Mechanische Registrierkasse Mit und ohne elektronisches Journal Einzel- und Mehrplatz- Kassensysteme Back-Office- System (Verbundsysteme) Handhelds (z.b. Orderbird) Speicherung im Gerät oder der Cloud Björn Wylezich / fotolia.com Auszug Bild Casio Europe DATEV eg, Christian Goede Foto: Vectron Systems DATEV eg, Christian Goede Foto: Vectron Systems Seite 59

Anforderungen an Registrierkassen ab 01.01.2017 Registrierkassen NUR noch mit Datenhaltung, d.h. Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle (z.b. Verkäufe, Entnahmen ) Komplette Datenspeicherung im Gerät oder komplette Archivierung über Schnittstelle (10 Jahre verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar) Zusätzlich aufbewahrungspflichtig (auch in Papierform!) alle zum Verständnis der Einzeldaten erforderlichen Organisationsunterlagen (z.b. Bedienungs- und Programmieranleitung etc.) Seite 60

Gesetzesentwurf für Kassen ab 01.01.2020 Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie Technische Verordnung zu Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Verpflichtete (BSI) zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ab 01.01.2020 unangemeldete Kassen-Nachschau und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen Keine Einführung einer Registrierkassenpflicht, keine Bonausgabepflicht fotogestoeber / fotolia.com Seite 61

Agenda Grundlagen der elektronische Archivierung GoBD Ersetzendes Scannen Dokumentenmanagement (DMS) Elektronische Rechnungsstellung Definition und Pflichtangaben Trend Digitalisierung Rechtliche Rahmenbedingungen ZUGFeRD Digitaler Belegaustausch (Buchführung Online) Seite 62

Digitalisierung Belegaustausch (Buchführung Online) Seite

Beispiel für digitale Unternehmensprozesse Erkennen Sie diesen Pendelordner wieder? Seite 64

Wie erfolgt meistens der Belegablauf? für die Steuerkanzlei Schwachstellen unvollständige Informationen Zeitverzug zwischen Buchen und Geschäftsbetrieb logistischer Aufwand Ablage im Unternehmen Seite 65

Buchführung mit Zukunft digitaler Belegaustausch für die Steuerkanzlei Alle Belege Stichwort Qualitätsbuchführung Ablage im Unternehmen Ihr Vorteil logistischer Aufwand entfällt Belege bleiben im Unternehmen kein Zeitverzug zwischen Buchen und Geschäftsbetrieb aktuelle Auswertungen in Echtzeit ermöglichen aktuellen Überblick, da alle Infos enthalten sind und: die Belege sind revisionssicher für die Betriebsprüfung archiviert Seite 66

Ansicht der Belege Online Belegbearbeitung Seite

Thomas Biermann DATEV eg Telefon +49 911 319-48899 E-Mail thomas.biermann@datev.de Internet www.datev.de/unternehmensloesungen Seite

Noch keinen Steuerberater? Steuerberater-Suchdienst Seite 69

Wie wird bei elektronischen Rechnungen verfahren? Eingangsbearbeitung inhaltliche Prüfung formelle Prüfung Buchung Archivierung Zahlung Was und warum Es gilt zu gewährleisten, dass Rechnungen in angemessener Zeit in Augenschein genommen werden. Prüfung, ob die Rechnung eine Zahlungsverpflichtung begründet. Prüfung, ob die Rechnung den formellen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht und rechnerisch richtig ist. Die Belege sollen zeitnah und unverändert gebucht werden. Elektronische Rechnungen müssen elektronisch aufbewahrt werden und mindestens 10 Jahre lesbar sein. Durch die Zahlung wird abschließend dokumentiert, dass es sich um eine ordnungsgemäße Rechnung gehandelt hat. Tipps & Tricks Richten Sie eine spezielle E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang ein. Schauen sie täglich in das Postfach, beachten Sie dabei die Spam-Filter. Prüfen Sie die Lesbarkeit der Rechnung. Bestehen Sie ggf. darauf, dass Ihnen nur Rechnungen im PDF-Format zugestellt werden. So ist die Lesbarkeit auch über einen längeren Zeitraum sichergestellt. Kennzeichnen Sie die Rechnung als eingegangen, z. B. in dem Sie diese in einen speziellen Ordner verschieben. Prüfen Sie die Herkunft der Rechnung. Anhaltspunkt kann bspw. ein Abgleich der Absenderadresse mit der angegebenen Bankverbindung oder Steuernummer sein. Prüfen Sie, ob die Rechnung sachlich richtig ist, z. B. durch Abgleich der Rechnung mit Lieferund Leistungs-nachweisen, Bestellungen, Verträgen oder Vereinbarungen. Prüfen Sie, ob die richtigen Leistungsmengen und die vereinbarten Preise in Rechnung gestellt wurden. Legen Sie fest, wie mit fehlerhaften Rechnungen in Ihrem Unternehmen verfahren werden soll. Prüfen Sie, dass die Rechnung nicht schon mal geschickt wurde (doppelte Rechnung). Prüfen Sie, ob alle Angaben gem. 14 (4) UStG auf der Rechnung enthalten und korrekt sind (siehe andere Seite). Prüfen Sie dabei insbesondere, dass die Bezeichnung Ihres Unternehmens korrekt ist ein Liefer- oder Leistungsdatum angegeben wurde. Prüfen Sie, ob der Rechnungsgesamtbetrag richtig berechnet wurde. Kennzeichnen Sie die Rechnung als geprüft, z. B. durch Verschieben in einen speziellen Ordner. Übergeben Sie die Rechnungen regelmäßig und zeitnah an Ihre Steuerkanzlei oder Buchführung. Bringen Sie die Kontierung auf dem Rechnungsbeleg auf oder stellen Sie sicher, dass zwischen dem elektronischen Rechnungsbeleg und dem korrespondierenden Buchungssatz ein Bezug besteht oder hergestellt werden kann. Legen Sie die Rechnungen inhaltlich unverändert nach einem einheitlichen Schema ab. Nutzen Sie dazu eine durchgängige Systematik, z. B. Rechnungsdatum und Rechnungsnummer. Führen Sie ggf. ein Rechnungseingangsbuch Archivieren Sie auch die Mail, wenn diese relevante Informationen zur Rechnung enthält. Archivieren Sie die Rechnungen auf einem elektronischen Medium, das Veränderungen nicht zulässt (bzw. diese protokolliert). Überlegen Sie, ob ein elektronisches Archiv für Sie sinnvoll ist, da nur spezielle CDs/DVDs in 10 Jahren noch lesbar sind. Achten Sie auf die Inanspruchnahme von Skonto. Achten Sie darauf, Doppelzahlungen zu vermeiden. Vermeiden Sie Barzahlungen oder fordern Sie eine Quittung an, damit Sie einen Beleg über die Zahlung vorweisen können. Stellen Sie sicher, dass ein Bezug zwischen Zahlung und Rechnung hergestellt werden kann, z. B. indem Sie in der Überweisung das Rechnungsdatum und die Rechnungsnummer angeben. Kennzeichnen Sie die Rechnung als bezahlt, z. B. durch Verschieben in einen speziellen Ordner. Dokumentieren Sie die für Ihr Unternehmen festgelegte Verfahrensweise und stellen Sie sicher, dass diese auch eingehalten wird. Seite