Palliative Basisversorgung

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Transkript:

Konzept Palliative Basisversorgung Altenpflegeheim St. Franziskus Achern

Vernetzte palliative Basisversorgung in den Einrichtungen: Pflegeheim Erlenbad, Sasbach Altenpflegeheim St. Franziskus Sozialstation Achern 1. Einleitung...3 2. Definition Palliative Basisversorgung...3 3. Ziele unserer gemeinsamen Arbeit...4 4. Maßnahmen zur Palliativen Basisversorgung in unseren Einrichtungen...5 4.1. Biographiearbeit...5 4.2. spezielle Pflege in der Sterbebegleitung...5 4.3. interdisziplinäre Zusammenarbeit...6 4.4. Ernährung/ Nahrungsverweigerung unter ethischen Aspekten...6 4.5. Umsetzung Expertenstandard Schmerz...7 4.6. Besonderheiten bei Menschen mit Demenz...7 4.7. Sterbebegleitung...7 5. Qualifizierung unserer Mitarbeiter...8 5.1. Fortbildung Palliative Praxis...8 5.2. Einführung von Qualitätszirkeln...8 2

1. Einleitung Jeder Mensch ist ein Geschöpf Gottes, ist einmalig und besitzt eine unverfügbare Würde. Das verpflichtet uns, das Leben der Mitmenschen in gleichem Maße zu achten, zu entwickeln und zu schützen wie das eigene Leben. Unsere Arbeit orientiert sich an dem einzelnen Menschen, seiner Bographie, seinen Wertvorstellungen, seinen Gewohnheiten und seinen individuellen Bedürfnissen. Wir legen Wert auf eine bedarfsgerechte Begleitung. Neben der Pflege sind uns Gespräche, psychosoziale Betreuung und Sterbebegleitung ein wichtiges Anliegen. Die Konfession und Nationalität spielt hierbei keine Rolle. Wir sehen den Menschen in seinem gesamten sozialen Lebensumfeld und beziehen seine Freunde und Angehörigen mit ein. 2. Definition Palliative Basisversorgung Palliativpflege ist die ganzheitliche Pflege von Patienten, deren Krankheit nicht mehr kurativ behandelbar ist und deren Lebenserwartung relativ kurz ist. Dabei stehen die Behandlung von Schmerzen und Nebenwirkungen der Behandlung, sowie die Hilfe bei psychologischen, sozialen und seelsorgerischen Problemen an erster Stelle. Das Ziel der Palliativen Versorgung ist es, die bestmöglichste Lebensqualität für Patienten und deren Angehörigen zu erreichen. 3

3. Ziele unserer gemeinsamen Arbeit Die Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen ist uns als kirchliche Einrichtungen ein besonders wichtiges Anliegen. Jeder Schwerkranke/Sterbende und seine Bezugspersonen sollen individuelle Betreuung und Begleitung erfahren. Im Vordergrund stehen für uns dabei nicht die Lebensverlängerung, sondern die bestmögliche Lebensqualität und die Wahrung der Menschenwürde eines Jeden bis zu seinem Lebensende. Die Begleitung, Betreuung und Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen sind Bestandteil unseres Pflegealltags und gehören zu den Kernaufgaben der professionellen Pflege. Palliativpflege kann nicht verordnet werden. Sie ist vielmehr eine Haltung und Einstellung von allen an der Pflege Beteiligten und orientieren sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen. Wichtig sind hierbei die Linderung von Leiden mittels einer frühen Wahrnehmung von Bedürfnissen der betroffenen Menschen und der sorgfältigen Einschätzung und Behandlung von Schmerzen, sowie das Erkennen von physischen, psychosozialen und spirituellen Problemen. Es spielt keine Rolle, ob die Pflege und Versorgung zu Hause oder im Pflegeheim stattfindet. In jeder Einrichtung handeln wir gemäß unserer Leitlinie zur Palliativen Versorgung. Es gibt immer einen kompetenten Ansprechpartner. So kann die Lebensqualität verbessert und ein Sterben in vertrauter Umgebung ermöglicht werden. Oft können wir im Endstadium einer Krankheit nicht mehr für Pflegebedürftige tun, als für sie da zu sein. Wichtig ist für uns die Verknüpfung von ambulanter und stationärer Pflege. Betroffene Menschen erfahren eine einheitliche Pflege und Begleitung, ihre Familien werden entlastet und unterstützt. Den Wechsel von ambulanter zu stationärer Pflege und umgekehrt verstehen wir als einen fortlaufenden Prozess. 4

4. Maßnahmen zur Palliativen Basisversorgung in unseren Einrichtungen In unseren Einrichtungen stützen wir uns auf jahrelange Erfahrung in der Palliativen Basisversorgung. Die gemeinsamen grundsätzlichen Richtlinien werden in jeder Einrichtung individuell gestaltet. Wir beachten die Festlegungen in einer Patientenverfügung und tragen nach unseren Möglichkeiten dazu bei, dass der Wille des Betroffenen Beachtung findet. 4.1. Biographiearbeit Die Spuren der Lebensgeschichte eines Menschen zu kennen ist für uns eine sehr wichtige Voraussetzung für die Begleitung Schwerkranker und Sterbender. Wir als Pflegende erfahren in der Biographiearbeit wie die Lebensgeschichte des Menschen zu seiner Krankengeschichte wurde, wie sich die Bedürfnisse entwickelten. Damit wird sein Verhalten für uns verständlicher. Dies eröffnet uns die Möglichkeit, individuell und entsprechend angepasst zu pflegen. 4.2. spezielle Pflege in der Sterbebegleitung Eine spezielle Pflege am Lebensende stellt für uns den Menschen mit seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Dabei orientieren wir uns an der angestrebten subjektiven Lebensqualität. Dies bedeutet, auf die Situation des sterbenden Menschen Rücksicht zu nehmen, sich ganz auf dessen begrenzte Lebenserwartung und sein Sterben einzustellen. Gespräche, Zuwendung und Vertrauen sind hierbei von größter Bedeutung. Neben den klassischen Verfahren zur Symptomlinderung, kann Pflege durch Phantasie und Einfallsreichtum über unkonventionelle und nicht primär therapeutische Verfahren einen positiven Einfluss auf die Behandlung ausüben. 5

4.3. interdisziplinäre Zusammenarbeit Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung, um die Palliative Basisversorgung durchzuführen. Wir sind offen und bereit, mit allen Beteiligten aus dem therapeutischem Team zu kooperieren, wenn es dem Wohle der Betroffenen bzw. deren Familien dient.. was ALLE angeht, können nur ALLE angehen 4.4. Ernährung/ Nahrungsverweigerung unter ethischen Aspekten Unser pflegerisches Handeln in der Ernährung während der Sterbephasen, orientiert sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Betroffenen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Mensch sich noch selbständig ernähren kann oder auf künstliche Ernährung angewiesen ist. Es ist unser professioneller Anspruch zu informieren, zu beraten, zu vermitteln und zu begleiten. In der letzten Lebensphase rückt das Thema Ernährung in den Hintergrund. In Vordergrund aller unserer Maßnahmen steht die Erhaltung und Verbesserung des Allgemeinbefindens. 6

4.5. Umsetzung Expertenstandard Schmerz Wichtig ist für uns die Linderung von Leiden durch eine frühe Wahrnehmung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen. Hierbei orientieren wir uns an den jeweiligen hauseigenen Prozessen und am Expertenstandard Schmerz 4.6. Besonderheiten bei Menschen mit Demenz Ein besonderes Anliegen ist uns als professionelle Helfer die Pflege und Begleitung von Menschen mit einer Demenz. Sie erfahren in der Sterbephase die gleiche ganzheitliche, respektvolle Begleitung wie andere Menschen. Für die angemessene Begleitung nutzen wir die Kenntnisse über seine Biographie und beobachten das Verhalten und seine Reaktionen auf unsere Angebote. Wir lassen die Kommunikation und Beziehung zu ihnen nicht abreißen. Wenn eine zugewandte, lebendige Beziehung erhalten bleibt, kann es gelingen, Schmerzen und Beschwerden zu erkennen, zu beseitigen oder zu lindern. 4.7. Sterbebegleitung Jeder Sterbende und seine Bezugsperson erfahren individuelle Betreuung und Begleitung. Wir tragen Sorge dafür, dass der Umgang zwischen dem Pflegepersonal, dem Sterbenden und den Angehörigen durch Offenheit und Wertschätzung geprägt ist. 7

5. Qualifizierung unserer Mitarbeiter 5.1. Fortbildung Palliative Praxis Wir schulen unsere Mitarbeiter/innen unter anderem nach dem Curriculum der Robert Bosch Stiftung Curriculum zur Begleitung alter Menschen am Lebensende. Sechs Mitarbeiter pro Einrichtung nehmen an der gemeinsamen Fortbildung teil. Die mindestens einmal jährlich stattfindenden Fortbildungen sind im jeweils hauseigenen Fortbildungsplan ausgewiesen. Einrichtungsübergreifende und externe Angebote werden nach Bedarf besucht. 5.2. Einführung von Qualitätszirkeln Zur Qualitätsverbesserung wird ein interner und ein externer Qualitätszirkel gebildet. Am externen sind aus jeder Einrichtung zwei Mitarbeiter beteiligt. Der interne setzt sich u.a. aus den Mitarbeitern zusammen, die an der oben genannten Schulung teilgenommen haben. 8