Vertrag. - nachfolgend Kuratorium genannt - kostenlos übereignet. über die tibertragung der Betriebspoliklinik im Haus der Ministerien in 0st-Berlin

Ähnliche Dokumente
Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Dreiseitiger Vertrag

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI. für Leistungen der Tagespflege

Vereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren. gem. 73c SGB V. zwischen

Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK)

Stadtwerke Nortorf AöR

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V

Der Ergänzungs-/ Änderungsvertrag wird nachfolgend zusammen mit der Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht. Wolgast,

z w i s c h e n u n d

1. Nachtrag zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege vom in der Fassung vom

Vereinbarung zur Errichtung der Schlichtungsstelle gemäß 49 BMV-Ä und 45 EKV. zwischen

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Empfehlungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfspauschale im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser.

Kündigung der DMP Diabetes m. 1 und 2-Verträge der HEK zum 31. Dezember 2015

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

Vereinbarung. zur Durchführung eines Frühstudiums

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

zwischen der AOK Sachsen-Anhalt (AOK) Lüneburger Str Magdeburg und der

Vertrag. zwischen der evangelischen Kirchengemeinde., vertreten durch den Kirchenvorstand, im Folgenden Kirchengemeinde

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

EurAsia Heart A Swiss Medical Foundation

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Städtebaulicher Vertrag

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege. zwischen

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V

AKG e.v. Mustervertrag 1. Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen. Sponsoringvertrag

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege

Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screenings in Sachsen-Anhalt. zwischen

AKG e.v. Mustervertrag 2. Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen unter Beteiligung einer Agentur. Sponsoringvertrag

Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am

Dienstleistungsvertrag

10.2 Gesetzentwürfe der Bundesregierung untergliedert nach Ressorts

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege

Rahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über

Zusatzvereinbarung zum Kooperationsvertrag

Zusatzvereinbarung über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach 87 b SGB XI.

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung

V E R T R A G zur Durchführung des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening in Thüringen vom

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Kooperationsvereinbarung

Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Freistaat Thüringen (LRV Thüringen)

der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Hoppegarten

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe

Anwendungsvereinbarung Onkologie (Verbände der Krankenkassen)

Wörterbuch. barrierefrei, Barrierefreiheit BMASK

Vertrag über die Errichtung einer Praxisgemeinschaft

Peter Joachim Lapp. Der Ministerrat der DDR

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg

Artikel 1. Übertragung von Aufgaben. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe


Das Land Baden-Württemberg sucht. einen neuen Landes behinderten beauftragten. oder eine Landes behinderten beauftragte.

2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

zum Regierungsentwurf vom eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG)

Eintrag Notar. hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als alleinvertretungsberechtigter

ZustAO Beih. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP)

Teil. Datum

Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag)

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem

Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag

Fortbildungsvertrag. zwischen dem/der. (Auftraggeber/in) und der

Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung von Schulsozialarbeit. zwischen

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag

6. Protokollnotiz. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. und. den Landesverbänden der Krankenkassen. und.

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der AOK Bayern Die Gesundheitskasse,

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer. Teilnahmeerklärung des Leistungserbringers zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1

Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Freistaat Thüringen (LRV Thüringen)

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014

Vereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

Personaldienstleistungen. Geschäftsbereich Öffentlicher Sektor. Unsere Leistungen 59

Honorarvereinbarung 2016

M e r k b l a t t. Partner sind ausschließlich Institutionen, die mittelbar oder unmittelbar mit der Thematik Pflege betraut sind.

Vereinbarung Mammographie-Screening (Verbände der Krankenkassen)

Vereinbarung. zwischen. dem Land Sachsen-Anhalt. (im folgenden: das Land) und. dem Bistum Magdeburg, dem Erzbistum Berlin. (im folgenden : die Kirche)

Tauschvertrag für Zahlungsansprüche (ohne Fläche)

Vereinbarung. die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als landwirtschaftliche

W i d e r s p r u c h. gegen den Honorarbescheid für das Quartal vom eingelegt.

Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2

Satzung für das Alten- und Pflegeheim der Ev. Kirchengemeinde Scherfede-Rimbeck

Umsetzungsvereinbarung. Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen)

MUSTER Kooperationsvertrag interaktiv

Rahmenvereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zur Besonderen Versorgung nach 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge in der Fassung vom

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/2001. Beschlussempfehlung

Transkript:

- Vertrag über die tibertragung der Betriebspoliklinik im Haus der Ministerien in 0st-Berlin zwischen dem Ministerium für Gesundheitswesen und dem Kuratorium Gesundheitszentrum am Potsdamer Platz - Verein zr-rr Förderung medizinischer und sozialer Betreuung e.v. - nachfolgend Kuratorium genannt - Dem Kuratorium wird vom Ministerium für Gesundheitswesen die gesamte bewegliche Ausstattung (medizinisches Gerät, Ausrüstung, Mobiliar etc.), die sich in der Betriebspoliklinik im Haus der Ministerien, Leipziger Straße 5-7, Berlin 1080, und in ihren n (siehe Anlage) befindet, kostenlos übereignet.

(\ (2) Das Ministerium überträgt ab 01. 10. 1990 die eigenverantwortliche Führung der Poliklinik im Haus der Ministerien auf das Kuratorium. 0as Ministerium für Gesundheitswesen gewährleistet bis zum 31.L2.1990 die Finanzierung der Betreuungsleistungen der Poliklinik im Haus der Ministerien gemäß Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Gesundheitswesen und der Zentralverwaltung der Sozialversicherung vom 7.9.L990. (r) Das Kuratorium überninrnt die Rechte und Pfli.chten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen der Betriebspoliklinik bis einschließlich 71.12.90. Die endgüitige Behandlung dieser Arbeitsverhältnisse wird mi-t den nach Art. Il Abs. 1 Satz 2 des Einigungsvertrages i.v.m. der Protokollnotiz hierzu zuständigen Verwaltungsstellen des Landes Berlin nach Maßgabe der An1age I, Kapitel XIX Sachgebiet A, Abschnitt III des Einigungsvertrages geregelt werden. Im übrigen wird das Kuratorium aus dem Risiko freigeste}lt, nach dem ll.l2.l990 gegen seinen l,lillen Ansprüchen aus Arbeitsund AnstellungsverhäItnissen ausgesetzt zu sein. : (+) Das Kuratorium verpflichtet sich, unter Beachtung des Gebots der hjirtschaftlichkeit, die der Betriebspoliklinik übertragenen und im gesamtstaatlichen Interesse liegenden personalärztlichen, präventiven, kurativen und rehabilitativen Betreuungsaufgaben fortzuführen.

Das Kuratorium informiert Kraft seines Amtes die kassenärztliche vereinigung, die zuständigen Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und die zuständigen Behörden über die Übernahme der Betriebspoliklinik und die Rechtsnachfolge durch das Kuratorium' (5) Sollte eine Bestinrnung dieses Vertrages nichtig sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestirnmungen nicht berührt. Der Minister und das Kuratorium verpflichten sich, an stelle einer nichtigen Bestinunung eine Vereinbarung zu treffen, d e dem Sinn und dem Zweck dieses Vertrages soweit wie möglich entspricht. Anderungen, Ergänzungen und eventuelle Nebenabreden bedürfen der gleichen Form, in der dieser Vertrag abgeschj-ossen wird' Berl in,,:, rl '1,I L'LL L L für Gesundheitswesen rl-i / I/",^,/,, / / Lf /2.-n1-u/z!...'. Dr. sc. ned. G. Torschke Geschäftsführer des Kuratfrium t,[,*uru) W. Hotfnad'n Geächäftsflihrer des Kuratoriums Anlage: Liste der n Dr. sc. r:red. 7,:ipf,el Stadt'rat für Gesundhe:1 '-( ", "l l(;nn,,, (' n- z el. ö't '/rl t,; da a { \u ti 2L. t,.: kq,-^o'l? U lru rt1 4',1

a ') l,li.nisterium für Bildung und \{issenschaft Unter den Linden 44/60 1080 Berlin Auf.Jensrelle PaIast der RePublil< Marx-EngeIs-PIatz AußensteIIe Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz Waldorvallee 117 1157 Berlin Staatliche Zentralverwaltung Hans-Beimler-Straß e 7O/72 1026 BerIin für Statistil< AußenstelIe Versorgungseinrichtung des Mj-nisterrates Majakowskiring 50 ll10 Berlin Verwaltung der Wirtschaftsbetriebe Rapsweg 5) 1140 Berlin Sport- und Erholungszentrum Leninallee 77 1017 Berlin BAGUT Buchholzp' 3ur :2c >>/61 1Il0 Berlin (ru'r^ lri

? Anlalre ' Allgemeiner Deutscher Nachrichtendj_enst l'4olistraße I 1026 BerIin Ministerium der Justiz CIara-Zett<in-Straße 9l 1080 BerIin Fernmeldeamt der Regierung Klosterstraße 52 AußensteIle Institut für Internationale Politik und Wirtschaft Breite Straße 11 AUbe,,. L(,r au rrrrrrsterium für Außenwirtschaft Unter den Linden 44/68 I0B0 Berl i.n Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Marx-Engel s-p1 atz 1020 BerIin AußensteIIe Ministerium für Ernährung, Land und Forst Köpenicker Allee 39/51 1157 Berlin