Moderationsförderung für Bewohnergenossenschaftsinitiativen. - Aufbau einer ModeratorInnen - Datenbank

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Transkript:

Moderationsförderung für Bewohnergenossenschaftsinitiativen - Aufbau einer ModeratorInnen - Datenbank Auslober Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (FM) 1

Inhalt Teil A Erläuterung der Moderationsförderung für Bewohnergenossenschaftsinitiativen 1. Zielsetzung 2. Fördervoraussetzungen für Bewohnergenossenschaftsinitiativen 3. Ansprechpartnerinnen Teil B - Bewerbung für die Aufnahme in die ModeratorInnendatenbank 1. Durchführen des Verfahrens 2. Angebotsabgabe 3. Erteilung Zuschlag 4. Sonstiges 2

Teil A - Erläuterung der Moderationsförderung für Bewohnergenossenschaftsinitiativen 1. Zielsetzung - Förderung von Bewohnergenossenschaftsgründungen Wohnungsgenossenschaften in Deutschland haben eine lange Tradition, die bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Ihre Prinzipien sind allerdings stets aktuell geblieben. Ziel der Wohnungsgenossenschaften war es von Anfang an, ihren Mitgliedern bezahlbaren und attraktiven Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Die Organisationsform als Wohnungsgenossenschaft ermöglichte damals wie heute eine Selbsthilfe in der Wohnungsversorgung. Daneben zählen Selbstverwaltung und Selbstverantwortung zu den Grundsätzen der Genossenschaften: Sie bieten die Möglichkeit zur Beteiligung und Mitbestimmung. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie steigender Immobilien- und Mietpreise in den Städten und des daraus resultierenden wachsenden Bedarfs an bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnungen scheinen die sozialen Maximen der Wohnungsgenossenschaften eine Alternative zu renditeorientierten Investoren zu sein. Während in anderen Bundesländern Wohnprojekte in der Rechtsform der Genossenschaft also eine bedeutende Rolle spielen, stellt sie in Rheinland-Pfalz nur einen sehr kleinen Teil der Wohnraumversorgung dar. Derzeit sind im Genossenschaftsregister nur 40 Genossenschaften im Wohnsektor eingetragen. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist ein zentraler Schwerpunkt der Wohnungspolitik des Landes Rheinland-Pfalz. Das genossenschaftliche Wohnen vereint hierbei viele Vorteile des Wohneigentums mit der Flexibilität des Wohnens zur Miete und bietet die Chance, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Es ist Ziel der Landesregierung, die Neugründung von Wohnungsgenossenschaften zu fördern. Die Moderationsförderung für Bewohnergenossenschaftsinitiativen des Landes Rheinland- Pfalz wurde im August 2015 im Auftrag des Finanzministeriums ins Leben gerufen, um Initiativen, die zur Schaffung von nachhaltig bezahlbarem und selbstgenutztem Wohnraum eine Bewohnergenossenschaft gründen möchten oder sich nach Gründung in der Realisierungsphase befinden, zu unterstützen. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig pro Jahr ca. 5-10 Moderationen vergeben werden. Erfahrungsgemäß liegt der Schwerpunkt der Initiativen beim Aufbau neuer, gemeinschaftlicher Wohnformen. Die Initiativen werden bei der Antragstellung in der Regel von der Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz begleitet. 3

2. Fördervoraussetzungen für Bewohnergenossenschaftsinitiativen 1. Da insbesondere bei Projektinitiativen die Mitglieder im Verlauf der Zeit wechseln können, ist ein bestimmbarer feststehender verantwortlicher Gruppenkern erforderlich. 2. Das Grundstück bzw. das zu erwerbende Objekt muss mindestens in der Form vorhanden sein, dass die Gruppe über eine Reservierung und Verkaufszusicherung verfügt. 3. Mit dem Projekt muss auch geförderter Wohnraum entstehen. Mindestens 30 % der Wohnungen sollten daher als geförderter Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz geplant sein. 4. Um das geplante Projekt zu realisieren, wird ein entsprechendes Maß an Eigenkapital vorausgesetzt. Zu diesem Zweck ist ein Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Aufgaben der Moderation Grundsätzlich soll die Moderationsförderung den Gruppen ermöglichen, je nach aktuellem Entwicklungsstand und konkreter Problemstellung eine individuelle Hilfestellung durch einen externen Berater zu erhalten. Die Unterstützung durch den Moderator kann hierbei von der Beratung bei der Entwicklung eines Konzeptes über die Begleitung bei Behördenmaßnahmen bis hin zum Teamcoaching reichen. Sowohl ökonomische als auch gruppendynamische und planerisch-bauliche Hemmnisse sollen so verringert werden. Hingegen ist es nicht Ziel der Förderung, für die Initiative ein bestehendes rechtliches Problem zu lösen oder die Beauftragung eines Architekten, Rechtsanwalts oder Steuerberaters zu übernehmen. Die Beratungsleistung wird für einen konkreten problembehafteten Projektabschnitt gewährt. Der erfolgreiche Abschluss ist zu dokumentieren, bzw. das Nichterreichen des Zieles vom Berater im Abschlussbericht zu begründen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Moderator und der Bewohnergenossenschaft sollte nicht länger als 6-8 Monate dauern. 4. Ansprechpartnerinnen Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Frau Bianca Klein Tel. 06131-16 5128 Email: Bianca.Klein@fm.rlp.de www.fm.rlp.de 4

Frau Hildegard Klaus Tel. : 06131-16 5134 Email: Hildegard.Klaus@fm.rlp.de www.fm.rlp.de Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Frau Berit Herger Landesberatungsstelle Neues Wohnen RLP Hölderlinstraße 8 55131 Mainz Tel. 06131-206937 Email: bherger@lzg-rlp.de www.lzg-rlp.de 5

Teil B 1. Bewerbung für die Aufnahme in die ModeratorInnendatenbank Für die Aufnahme in die Datenbank ist eine besondere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erforderlich. Zum Nachweis dienen Referenzen und Eigenerklärungen der Unternehmen, die der Bewerbung beizufügen sind. Bewerber, die in der Datenbank aufgenommen werden, können zukünftig zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ein Anspruch auf Abgabe eines Angebots besteht jedoch nicht. Es ist beabsichtigt, pro Antrag einer Bewohnergenossenschaftsinitiative mindestens drei Angebote einzuholen. Für diese Beratungsleistung stehen jeweils maximal 10.000 Euro zur Verfügung. Daher erfolgt diese Auftragsvergabe unterhalb der für öffentliche Auftraggeber festgesetzten Schwellenwerte und ist somit nicht EU-weit auszuloben. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes wird im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung in Anlehnung an die VOL/Teil A entsprechend der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz vom 24.04.2014 (MinBl. S. 48) des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung erfolgen. 2. Aufnahme in die Datenbank Die Bewerbungen sollen Aussagen zu folgenden Kriterien liefern: Aufgabenverständnis, Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen (Referenzen), Organisationsform, Infrastruktur und Personalkapazitäten zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrages über die gesamte Laufzeit, Qualifikation des einzusetzenden Personals, Beispiele für Arbeits- und Zeitplanung. Über die Aufnahme in die Moderatorendatenbank für Bewohnergenossenschaftsinitiativen entscheidet eine fachgerecht eingesetzte Jury. Im Anschluss werden die Bewerber schriftlich informiert. 3. Angebotsabgabe Die Unversehrtheit und Vertraulichkeit der Angebote werden gewährleistet. Die Angebote sind auf dem Postweg oder per Email zu übersenden. Die Bewerbungen müssen die geforderten Angaben und Erklärungen einschließlich der Referenzen enthalten. 6

Ministerium der Finanzen Frau Hildegard Klaus Email: Hildegard.Klaus@fm.rlp.de Tel. : 06131 16-5134 4. Sonstiges Die Aufnahme in die Datenbank entbindet nicht von einer späteren Angebotsabgabe. Hierfür werden die Bewerber je nach Aufgabenstellung der Bewohnergenossenschaftsinitiative für eine Angebotsabgabe aufgefordert. Die Adressen und Daten werden nur für den beschrieben Zweck bei dem Auslober aufbewahrt und verwandt. Die Aufnahme in die Datenbank erfolgt nach persönlicher Einwilligung des Bewerbers. Aus der Aufnahme in die Datenbank lassen sich keine Ansprüche (Verträge o.ä.) an das Land Rheinland-Pfalz ableiten. Im Auftrag gez. Bianca Klein Mainz, den 16. März 2016 7