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Transkript:

Schule Fislisbach Fislisbach, Dezember 2013 Kindergartenreglement Schule Fislisbach, Birmenstorferstasse 11, 5442 Fislisbach Tel. 056 493 10 80, Fax 056 493 05 80 www.schulefislisbach.ch

Vorwort Durch die Annahme der Initiative Stärkung der Volksschule im Frühling 2012 verändert sich auch im Kindergarten vieles. Ziel dieses Reglements ist, die Eltern der neuen Kindergartenschüler möglichst umfassend über bestehende und neue Regelungen zu informieren. Mit Schüler sind immer auch Schülerinnen gemeint. Der Kindergarten ist seit dem Schuljahr 12/13 Teil der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist seither für alle Kinder obligatorisch. Im ganzen Kanton wird der Kindergarten mit jeweils zwei Schuljahrgängen geführt und fördert die Entwicklung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Gemeinschaftsfähigkeit. Damit schafft er die nötigen Voraussetzungen für das schulische Lernen in der Primarschule. Unsere qualifizierten Kindergartenlehrpersonen, die Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache und die schulische Heilpädagogin stehen den Eltern und Kindern in diesem neuen Lebensabschnitt zur Seite und lassen ihnen die entsprechende Unterstützung zukommen. 1. Eintritt Der Eintritt erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres. Der Besuch ist unentgeltlich. Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind regelmässig und pünktlich in den Unterricht zu schicken. Seit dem Obligatorium ist der Kindergarten ein eigenständiger Teil der Volksschule, folglich ist der Eintritt in den Kindergarten gleichzeitig auch der Eintritt in die Volksschule. Alle Kinder, die bis am 30. Juni 2013 ihr viertes Lebensjahr vollendet haben, treten diesen Sommer in den Kindergarten ein. Eine vorzeitige Aufnahme ist nicht möglich. Kinder, die in ihrer Entwicklung weit voraus sind, können den Kindergarten schneller durchlaufen und früher in die Primarschule übertreten. Eltern können ein Gesuch an die Schulpflege stellen, wenn sie ihr Kind später in den Kindergarten eintreten lassen wollen. Dies ist vor allem für Kinder gedacht, die zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni geboren sind. Es ist keine Begründung und kein Fachbericht des Schulpsychologischen Dienstes nötig. Die Schulpflicht beginnt mit dem späteren Eintritt in den Kindergarten und wird dadurch nicht verkürzt. Ein späterer Eintritt ist in der Regel nur auf Beginn des nächsten Schuljahres möglich. 2

2. Verschiebung des Stichtages Bis 2012 war der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten der 30. April. Bis spätestens 2018 muss der Stichtag auf den 31. Juli verschoben werden. In Fislisbach verschieben wir den Stichtag wie folgt: Im Sommer 2013 traten diejenigen Kinder in den Kindergarten ein, welche bis am 31. Mai 2013 ihr viertes Lebensjahr vollendet hatten. Im Sommer 2014 treten diejenigen Kinder in den Kindergarten ein, welche bis am 30. Juni 2014 ihr viertes Lebensjahr vollendet haben und im Sommer 2015 treten diejenigen Kinder in den Kindergarten ein, welche bis am 31. Juli 2015 ihr viertes Lebensjahr vollendet haben. 3. Unterricht und Unterrichtssprache Der Stundenplan, der Ferienplan und weitere wichtige Unterlagen werden den Eltern der neuen Kindergartenschüler in der Regel vor den Sommerferien am Bsüechlitag abgegeben. Während 70% des Unterrichtes wird die Mundart gefördert. 30% des Unterrichtes findet in Standardsprache statt. Die Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterrichten immer in Standardsprache. 4. Der Kindergartenweg Bitte gehen Sie den Kindergartenweg bereits vor Schulbeginn mit Ihrem Kind einige Male und lernen Sie es das richtige Verhalten im Strassenverkehr. Die Polizei führt zu Beginn des Schuljahres und im Januar jeweils den Verkehrskundeunterricht durch. Dieser ergänzt Ihre Bemühungen, dem Kind richtiges und sicheres Verhalten zu zeigen. Das Kind soll zu Fuss in den Kindergarten kommen, so lange wie nötig in Ihrer Begleitung, mit der Zeit selbständig. Mehr dazu erzählt Ihnen die Regionalpolizei am Informationsabend und beantwortet auch gerne Ihre Fragen. Fahrräder, Kick-Boards, Inline-Skates und Rollbretter auf dem Kindergartenweg sind gefährlich. Um im Strassenverkehr gut sichtbar zu sein, tragen alle Kinder auf dem Kindergartenweg einen orangen Leuchtstreifen, welcher Ihr Kind ebenfalls am Bsüechlitag von der Klassenlehrperson erhält. 3

5. Kleidung Die Kinder sollen zweckmässig gekleidet in den Kindergarten kommen. Sie haben ein Paar Finken mitzubringen. Achten Sie bitte darauf, dass diese eine rutschfeste Sohle haben. 6. Znüni Ein gesundes Znüni soll im Kindergartentäschli mitgebracht werden (z.b. Obst, Karotten, Brot). Im Sinne der Kariesprophylaxe sollen keine Süssigkeiten mitgegeben werden. 7. Absenzen Sollte ihr Kind ohne Ihre Nachricht dem Unterricht fernbleiben, kontaktiert Sie die Lehrperson 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn telefonisch. Wenn Ihr Kind krank ist, melden Sie es bitte telefonisch vor Unterrichtsbeginn im Kindergarten ab. Während der Unterrichtszeit sollen keine Telefonate geführt werden. 8. Urlaubsregelungen und Dispensationen Für den obligatorischen Kindergarten gelten die gleichen Urlaubsregelungen wie an den anderen Stufen der Volksschule. Der Unterricht ist verpflichtend, Urlaub kann nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gewähret werden. Urlaubsgesuche sind deshalb frühzeitig schriftlich und begründet an die Schulleitung Kindergarten einzureichen. Pro Quartal kann die Lehrperson einen halben Tag Urlaub ohne Begründung gewähren ( 38 Abs.1 Schulgesetz). Die Mitteilung der Eltern an die Klassenlehrperson muss zwei Tage vorher erfolgen. Weitere Hinweise zu den Urlaubsgesuchen finden Sie auf dem Ferienplan und auf der Homepage unserer Schule: www.schulefislisbach.ch Auf Antrag der Eltern können junge Kinder des ersten Kindergartenjahres zu Beginn des Schuljahres von einem Wochenhalbtag Unterricht dispensiert werden. Der Antrag ist an die Schulleitung Kindergarten einzureichen. 4

9. Krankheit / Allergien / Besonderes Die Kinder sind der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Aufsicht unterstellt. Bei ansteckenden Krankheiten dürfen die Kinder den Kindergarten nicht besuchen. Krankheiten, Allergien, bisherige Therapien, sowie allfällige Gebrechen oder Besonderheiten wie zum Beispiel Probleme bei der Blasenkontrolle oder Betreuung an einem Tagesplatz sind auf dem Anmeldeformular unter Bemerkungen aufzuführen. Die Schüler des zweiten Kindergartenjahres werden jeweils im Herbst von der Schulärztin untersucht. Auf Wunsch kann dieser Untersuch auch beim Hausarzt des Kindes erfolgen. 10. Besuche Besuche der Eltern sind sehr erwünscht. Gespräche (auch telefonische) mit der Kindergartenlehrperson müssen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Ohne vorhergehende Abmachung mit der Lehrperson dürfen die Kinder keine Geschwister oder andere Kinder und auch keine Haustiere in den Kindergarten bringen. 11. Angebote des Kindergartens Deutsch als Zweitsprache Kinder, deren erste erlernte Muttersprache nicht Deutsch ist, haben Anrecht auf entsprechende Förderung. Während dem Kindergartenunterricht werden die Kinder durch eine speziell ausgebildete Deutsch als Zweitsprache -Lehrperson in Standardsprache unterrichtet. Dieser Unterricht findet integriert im Kindergartenalltag statt. Schulische Heilpädagogik Eine Lehrperson für schulische Heilpädagogik unterrichtet gemeinsam mit der Klassenlehrperson einige Stunden pro Woche. Was in Fislisbach bereits seit Sommer 2011 stattfindet, gilt seit Sommer 2013 für alle Kindergärten des Kantons. Ziel der schulischen Heilpädagogik ist eine bestmögliche Förderung aller Kindergartenschüler. Sprachheilunterricht (Logopädie) Um Kinder mit Sprachauffälligkeiten frühzeitig zu unterstützen, werden Reihenuntersuchungen durch den Logopäden oder die Logopädin der Schule durchgeführt. Wenn eine Therapie notwendig ist, besprechen die Logopäden mit den Eltern das weitere Vorgehen. 5

Zahnpflege Eine ausgebildete Zahnpflegerin besucht die Kinder regelmässig im Unterricht und übt mit ihnen das Zähneputzen. Im zweiten Kindergartenjahr wird die Kindergartenlehrperson einmal pro Woche mit den Kindern die Zähne mit Fluorgelée putzen. Für die Eltern führen die Zahnpflegerinnen eine Informationsveranstaltung zum Thema Zahnpflege durch. Rückenschule Gesamtgesellschaftlich nehmen Rückenbeschwerden im Jugend- und Erwachsenenalter exponentiell zu. Die Schule Fislisbach reagiert darauf mit dem Projekt Ufrächt des Vereins Kinder hoch3. Vierteljährlich werden die Schüler auf kindgerechte Art in Rückenanatomie, Aufbau der Wirbelsäule und korrekter Sitzhaltung unterrichtet. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite: www.kinderhoch3.ch Bei 12. Schulpsychologischer Dienst (SPD) - Entwicklungsverzögerungen - Störungen im Sozialverhalten - Schulreifeabklärungen und weiteren schulischen Problemen kann der SPD beigezogen werden. Dies ist auf Wunsch der Lehrpersonen und/oder der Eltern möglich. Die Anmeldung zur Abklärung erfolgt in der Regel durch die Schule mit dem Einverständnis der Eltern. Bitte wenden Sie sich bei Fragen immer zuerst an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. 13. Vorzeitiger Übertritt in die Primarschule Ein vorzeitiger Übertritt in die Primarschule ist für Kinder, die bereits früher die nötige Schulbereitschaft zeigen, möglich. Er erfolgt jedoch nur in eindeutigen Fällen. Das Kind tritt während des laufenden Schuljahres vom ersten ins zweite Kindergartenjahr über. Bis zu Beginn der Herbstferien des 1. Kindergartenjahres sollte dieser Gedanke mit der Klassenlehrperson Ihres Kindes besprochen werden. Der vorzeitige Übertritt kann auch durch die Kindergartenlehrperson angeregt werden. Das genaue Vorgehen wird mit betroffenen Eltern direkt besprochen. 6

Schulleitung Kindergarten und Primarschule Fislisbach Wichtige Telefonnummern Kindergarten Leematten: 056 / 493 19 62 Kindergarten Moosäcker: 056 / 493 22 68 Schulleitung Kindergarten: 076 / 411 15 48 Schulleitung Primarschule: 056/ 470 23 44 Fislisbach, im Dezember 2013 Dieses Reglement ersetzt alle früheren Ausgaben. 7