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1 Amtsgericht Oranienburg - Das Präsidium - Az.: 320-14 (P) 2016 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 und Sitzungsplan gültig ab 1.1.2016

2 I. Allgemeiner Teil 1. Bestimmung der Zuständigkeit 1.1 Die Zuständigkeit wird durch den Nachnamen des Antragsgegners, Beklagten, Beschuldigten, Erblassers etc. bestimmt, soweit die Zuständigkeit nicht abweichend nach Eingangsreihenfolge geregelt ist. Ist kein Antragsgegner etc. vorhanden, ist der Nachname des Antragstellers oder Geschädigten maßgeblich. Sind mehrere Personen beteiligt gilt Folgendes: 1.2. Natürliche Personen In Strafsachen bestimmt der Name des ältesten Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten die Zuständigkeit. Bei Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt richtet sich die Zuständigkeit nach dem Namen des erstgenannten Geschädigten. Bei den anderen Sachen ist die Bezeichnung desjenigen maßgebend, dessen Anfangsbuchstabe im Alphabet an erster Stelle steht (ohne Rücksicht darauf, an welcher Stelle er genannt ist). Versicherungen bleiben für die Bestimmung der Zuständigkeit außer Betracht. Hat der Name mehrere Bestandteile, ist der erste großgeschriebene maßgebend. 1.3. Juristische Personen Bei Körperschaften kommt es, wenn der Name eine Ortsbezeichnung enthält, auf den Anfangsbuchstaben dieser Ortsbezeichnung an. Bei Handelsgesellschaften, sonstigen Gesellschaften, Genossenschaften, Gewerkschaftsvereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen juristischen Personen, soweit sie nicht unter die oben genannten Körperschaften fallen, kommt es auf den Anfangsbuchstaben der Firma oder der sonstigen Benennung an. Bestandteile der aus mehreren Wörtern bestehenden Firma oder sonstige Benennungen, welche die juristische Form (auch in Abkürzung) oder die Art der Gesellschaft, Genossenschaft usw. bezeichnen, wie z. B. die Wörter Firma, Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Anstalt, Verband, Verein, Institut sowie die Bezeichnung evangelische, katholische und Verwandtschaftsbezeichnungen bleiben außer Betracht. Die Regelung gilt entsprechend, wenn ein Einzelkaufmann unter seiner im Handelsregister eingetragenen Firma verklagt wird. Bei Firmen, die nicht unter die oben genannten Handelsgesellschaften, sonstige Gesellschaften usw. fallen, kommt es auf den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Firmeninhabers an.

3 1.4 Weicht die gewählte Schreibweise von der üblichen oder amtlichen ab (z. B. C statt K oder Z) so gilt diese. Ä, Ö, Ü und ß werden wie AE, OE, UE und SS behandelt. 1.5 Für die Bestimmung der Zuständigkeit ist der Tag des Eingangs bei Gericht maßgeblich. Ist die Sache in eine falsche Abteilung gelangt, ist die Abgabe an die richtige Abteilung nicht mehr möglich, wenn in der Sache verhandelt, Strafbefehl erlassen oder eine ähnliche Maßnahme getroffen wurde. Bearbeitungen wegen besonderer Eile begründen keine Zuständigkeit. 1.6 Entstehen Zweifel über die geschäftsplanmäßige Zuständigkeit ist die Angelegenheit vom Richter mit schriftlicher Begründung dem Präsidium zur Entscheidung anzutragen. 2. Besondere Bestimmungen in Familiensachen Neueingänge in Familiensachen werden ab dem 01.01.2015 im Turnus auf die für Familiensachen eingerichteten Abteilungen (31 F/ 32 F/ 33 F/ 34 F/ 35 F/ 36 F /39 F) verteilt. Ausgenommen sind Adoptionssachen und Verfahren nach 50 VersAusglG. 2.1 Aufteilung in Sachgebiete Es sind folgende Turnusse innerhalb der Familiensachen eingerichtet: - Turnus A: Scheidungssachen - Turnus B: Übrige Familiensachen Die durch die irrtümliche Eintragung eines Verfahrens im falschen Turnus entstehende Verschiebung für nachfolgend eingetragene Verfahren wird nicht korrigiert. 2.2 Reihenfolge der Verteilung Die Verteilung innerhalb jedes Turnus richtet sich nach der Eingangsreihenfolge. Der Turnus lautet ab dem 01.01.2016: Abt 31, Abt 32, Abt 33, Abt 34, Abt 35, Abt 36, Abt 36, Abt 39, Abt 32, Abt 33, Abt 34, Abt 35, Abt 36, Abt 36, Abt 39 Der Jahreswechsel berührt den Turnusstand nicht. 2.3 Ausnahmen vom Turnus Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, sind gemäß 23 b Absatz 2 GVG derselben Abteilung zuzuweisen (kraft Sachzusammenhang).

4 Die Zuständigkeit der weiteren Sache folgt der Zuständigkeit der zuerst anhängig gewordenen Familiensache, sofern diese richterlich noch nicht abschließend behandelt ist. Eine Sache gilt als abschließend behandelt, wenn über den Verfahrensgegenstand abschließend richterlich (regelmäßig durch Beschluss) befunden wurde. Eine Scheidungssache ist abschließend behandelt, wenn auch alle Folgesachen behandelt wurden. Liegt ein Sachzusammenhang vor, wird der neue Antrag der Abteilung, die kraft Sachzusammenhang zuständig ist, zugewiesen. Dieser Antrag wird auf dem nächsten freien Listenplatz der danach zuständigen Abteilung vermerkt. Der Turnus wird sodann bei dem zunächst unberücksichtigt gebliebenen Listenplatz fortgesetzt. Der aufgrund des Sachzusammenhangs bereits bedachte Listenplatz ist bei der fortlaufenden Eintragung bereits belegt.sofern ein Sachzusammenhang irrtümlich angenommen wurde, verbleibt es bei der einmal angenommenen Zuständigkeit. Wird ein Sachzusammenhang übersehen, wird das Verfahren der kraft Sachzusammenhang zuständigen Abteilung unter Belegung des nächsten freien Listenplatzes zugeordnet. Sobald im Turnus der dadurch belegte Listenplatz an der Reihe ist, erhält statt der kraft Sachzusammenhang aufnehmenden Abteilung die abgebende Abteilung den nächsten neuen Antrag zugeordnet. Die durch die irrtümliche Eintragung des Antrags entstehende Verschiebung für die nachfolgenden Anträge wird nicht korrigiert. Wegen der Einzelheiten der Durchführung der Turnusregelung wird auf die Anlage Durchführung der Turnusregelung in Familiensachen Bezug genommen. 3. Besondere Bestimmungen in Strafsachen 3.1. Die vom Revisionsgericht an eine andere Abteilung verwiesenen Sachen ( 354 Abs. 3 StPO) gehen in die Abteilung des Erstvertreters. 3.2. Eröffnet ein Amtsrichter das Hauptverfahren nach 209 Abs. 1 StPO oder 209 a Ziffer 2 StPO oder gibt er die Sache zur Anklage vor einem Gericht niedrigerer Ordnung an die Staatsanwaltschaft zurück, so bleibt der Richter der Abteilung, in der eröffnet oder zurückgegeben wurde, für das weitere Verfahren zuständig. 3.3. Die Zuständigkeit der Abteilung erstreckt sich auf alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verfahren (Strafbefehlsverfahren, Privatklagesachen, Gs- Sachen Vollstreckungsaufgaben, Bewährungsaufsicht). 3.4. Der zuerst in einer Gs-Sache tätige zuständige Richter bleibt für sämtliche folgenden richterlichen Ermittlungshandlungen in dieser Sache zuständig. 3.5 Besondere Bestimmungen in Ordnungswidrigkeitssachen Neueingänge in Ordnungswidrigkeitssachen Erwachsener werden der Eingangsreihenfolge nach auf die Abteilungen 13d, 13e, 13f verteilt. Bei der Aufteilung auf die Abteilungen sind folgende Turnusse eingerichtet: - Turnus A Verkehrsordnungswidrigkeiten - Turnus B Erzwingungshaftsachen - Turnus C Sonstige

5 Von der Turnusregelung sind Verfahren die nach Rechtsbeschwerde an eine andere Abteilung zurückverwiesenen werden ausgenommen. Verfahren aus der - Abteilung 13d gehen in die Abteilung 13e - Abteilung 13e gehen in die Abteilung 13f - Abteilung 13f gehen in die Abteilung 13d. 4. Besondere Regelungen für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Neueingänge in Zivilsachen (Abt. C) werden seit dem 01.01.2014 der Eingangsreihenfolge nach auf die für Zivilsachen eingerichteten Abteilungen 20 C, 21 C, 22 C, 23 C verteilt. Der Jahreswechsel berührt den Turnusstand nicht. 4.1 Aufteilung in Sachgebiete Bei der Aufteilung auf die Abteilungen sind folgende Turnusse eingerichtet: - Turnus A: Wohnungseigentumssachen - Turnus B: Nachbarschafts-, Bau-Architektensachen, Arzthaftungssachen - Turnus C: Verkehrsunfallsachen, Reisevertragssachen - Turnus D: Mietsachen - Turnus E: Sonstige Zivilsachen - Turnus F: H-Sachen - Turnus G: AR-Sachen - Turnus H: Arrestanträge, Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 5. Änderung der Geschäftsverteilung Wird die Geschäftsverteilung geändert, bleiben die bis zum Stichtag eingegangenen Sachen in der alten Abteilung, sofern keine abweichende Regelung aus dem Geschäftsverteilungsplan ersichtlich ist. In Strafsachen gehen auch die Altverfahren in die neue Abteilung über, sofern diese bei Beschlussfassung noch nicht terminiert sind. In Betreuungssachen (Abt 41-46) gehen auch die Bestände auf den nach der im besonderen Teil geregelten Geschäftsverteilung zuständigen Dezernenten über. Bereits anberaumte Verkündungstermine bleiben von der Änderung der Zuständigkeit generell unberührt. 6. Vertretungen 6.1. Bei Verhinderung des ordentlichen Abteilungsrichters ist der im Geschäftsverteilungsplan benannte Richter zuständig. Ist auch der Erst- und Zweitvertreter verhindert, erfolgt die Vertretung durch die übrigen Richter des jeweiligen Sachgebiets, notfalls des Amtsgerichts. Maßgebend ist der alphabetisch nachfolgende Nachnamen, ausgehend vom ordentlichen Abteilungsrichter. 6.2. Über Richterablehnungen entscheidet der Zweitvertreter. Soweit kein Zweitvertreter bestimmt ist, gilt 6.1 Satz 2.

6 7. Besondere werktägliche Bereitschaftsdienstregelung in Betreuungssachen Für unaufschiebbare Maßnahmen des Betreuungsrichters bei Entscheidungen über vorläufige Betreuungen, vorläufige Unterbringungen (mit Ausnahme unterbringungsähnlicher Maßnahmen) und Entscheidungen nach 1904 BGB sowie für die unaufschiebbaren Maßnahmen des Familienrichters der Abteilungen 32 bis 35 in Gewaltschutzsachen und Verfahren nach 1666 BGB sind an den Werktagen im täglichen Wechsel die folgenden Richter im folgenden Turnus zuständig: Montag RinAG Czyszke Dienstag RiAG Stavemann Mittwoch RinAG Werth Donnerstag RiAG Stark Freitag RinAG/RiAG im Turnus Czszke/Stavemann/Werth/Stark 8. Richterlicher Eildienst/Bereitschaftsdienst an Feiertagen und Wochenenden Der richterliche Bereitschaftsdienst findet zentral für den Landgerichtsbezirk am Amtsgericht Neuruppin (Konzentrationsgericht) statt. Die Einteilung der zuständigen Richter erfolgt mit gesondertem Beschluss des Präsidiums des Landgerichts Neuruppin. Der richterliche Bereitschaftsdienst findet außerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts von 7:00 bis 21:00 Uhr für unaufschiebbare richterliche Maßnahmen und Entscheidungen im Strafverfahren, nach dem Polizeigesetz und BbgPsychKG statt. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr An Sonnabenden, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und dienstfreien Werktagen findet in Zivilsachen und in Verfahren die sich nach dem FamFG richten ein Bereitschaftsdienst statt, soweit der Antrag jeweils bis 12:00 Uhr beim Bereitschaftsgericht eingegangen ist. Soweit der Bereitschaftsdienst wegen Verhinderung des Eingeteilten von dessen Vertreter wahrgenommen wird, wird der Vertretene zuständiger Bereitschaftsdienstrichter für den nächsten Bereitschaftsdienst seines Vertreters. 9. Güterichter Das Amtsgericht Oranienburg sieht im Hinblick auf die beim Landgericht Neuruppin zentral für den Landgerichtsbezirk eingerichtete Güterichterstelle von der eigenständigen Benennung eines Güterichters ab. Anhängige Verfahren vor dem Amtsgericht Oranienburg, für die ein Güteverfahren nach 278 Abs. 5 ZPO oder 36 Abs. 5 FamFG eingeleitet werden soll, werden an den Güterichter des Landgericht Neuruppin verwiesen.

7 II. Besonderer Teil Abteilungen 1-10 (Sonstiges) Abteilung 1: Abteilung 2: nicht belegt Todeserklärungs- und Stiftungssachen Abteilung 3: Beratungshilfesachen Richter/in: RinAG Werth Vertreter/in: RinAG Czyszke gerade Endziffern Richter/in: RinAG Fritz Vertreter/in: RiAG Heide ungerade Endziffern Richter/in: RinAG Heide Vertreter/in: RinAG Fritz Abteilung 4: Aufgebots-, Erbbaurechts-, Grundbuch- und Wohneigentumssachen 4.1. Erbbaurechts- und Grundbuchsachen einschließlich der richterlichen Aufgaben gemäß 30 Bbg AGBGB vom 28.07.2000 4.2. Wohnungseigentumssachen Eingänge bis 30.06.2007 4.3. Aufgebotssachen gerade Endziffern Richter/in: RinAG Fritz Vertreter/in: RiAG Heide ungerade Endziffern Richter/in: RinAG Heide Vertreter/in: RinAG Fritz Abteilung 5: Mahnsachen Richter/in: DAG Adamus Abteilung 6: Die dem Richter am Amtsgericht gem. 38 ff. GVG obliegenden Aufgaben bezüglich der Schöffen Richter/in: RiAG Steiner Vertreter/in: RiAG Passerini Abteilung 6: Die dem Jugendrichter gem. 35 JGG i.v.m. 38 GVG obliegenden Aufgaben bezüglich der Jugendschöffen Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt

8 Abteilung 7/8: Vollstreckungssachen gem. 14 Nr. 5 Satz 2 AktO Bbg Abteilung 9/91:Forderungspfändungen und Anträge nach 14 Nr. 5 Satz 1 AktO Bbg gerade Endziffern Richter/in: RinAG Fiedler Vertreter/in: RiAG Damerau ungerade Endziffern Richter/in: RiAG Damerau Vertreter/in: RinAG Fiedler Abteilung 10: Richterliche Geschäfte, die im Geschäftsverteilungsplan nicht gesondert erfasst sind Richter/in: DAG Adamus Abteilungen 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19 (Strafsachen) Die Einzelrichter sind auch zuständig für Ermittlungs- und Freiheitsentziehungssachen (insbesondere Abschiebehaft etc.) einschließlich der richterlichen Zuständigkeit nach dem Polizeirecht mit Ausnahme der Unterbringungssachen nach 151, 312 FamFG. Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende Abteilung 11: Strafsachen vor dem Jugendrichter Buchstaben A - K Richter/in: Rin AG Arbandt Vertreter/in: RiAG Passerini Buchstaben L - Z Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt Abteilung 16: Strafsachen vor dem Jugendschöffengericht Buchstaben L - Z Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt Abteilung 17 Strafsachen vor dem Jugendschöffengericht Buchstaben A - K Richter/in: RinAG Arbandt Vertreter/in: RiAG Passerini

9 Verfahren gegen Erwachsene Abteilung 12: Strafsachen vor dem Schöffengericht Richter/in: RiAG Steiner Vertreter/in: Rin AG Speidel-Mierke Erweitertes Schöffengericht 2. Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Speidel-Mierke Abteilung 12a: Strafsachen vor dem Schöffengericht nach Zurückverweisung ( 354 Abs. 2 S. 1 StPO) - Eingänge ab 01.01.2014. Im Übrigen bleibt es bei der Geschäftsverteilung gemäß GVBL vom 01.01.2015 Richter/in: RinAG Speidel-Mierke Vertreter/in: Ri AG Passerini Abteilung 14: Strafsachen Buchstaben A, C, D, E, F, H, S, T, U, V, N Buchstabe W (Eingänge bis 31.12.2015) Richter/in: RiAG Steiner Vertreter/in: RinAG Speidel-Mierke Abteilung 15: Strafsachen Buchstaben G, M Richter/in: RinAG Arbandt Vertreter/in: RiAG Passerini Abteilung 18: Strafsachen Buchstaben B, K, O, P, Q, X, Y, Z und Eingänge ab 01.01.2016 Buchstabe W Richter/in: RinAG Speidel-Mierke Vertreter/in: RiAG Steiner Abteilung 19: Strafsachen Buchstaben I, J, L, R Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt

10 Abteilungen 13: Ordnungswidrigkeiten Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende Abteilung 13 c: Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt Verfahren gegen Erwachsene Neueingänge ab dem 01.01.2016 werden gemäß Turnusregelung fortlaufend auf die Abteilungen 13d/13e/13f aufgeteilt. Abteilung 13d: Abteilung 13e: Abteilung 13f: Richter/in: RinAG Speidel-Mierke Vertreter/in: RiAG Steiner Richter/in: RinAG Arbandt Vertreter/in: RiAG Passerini Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Speidel-Mierke Wegen der vor dem 01.01.2016 anhängig gewordenen Verfahren wird auf den Geschäftsverteilungsplan vom 01.06.2015 Bezug genommen. Abweichend davon geht der Bestand an Verfahren der Abteilung 13b mit den Endziffern: - 0/1/2 in die Abteilung 13f - 3/4/5 in die Abteilung 13e - 6/7/8/9 in die Abteilung 13d über.

11 Abteilungen 20 30: Zivilsachen Ab dem Jahr 2014 werden die neuen Verfahren gemäß Turnusregelung fortlaufend auf die Abteilungen 20/21/22/23 aufgeteilt. Wegen der vor dem 01.01.2014 anhängig gewordenen Verfahren wird auf den Geschäftsverteilungsplan vom 01.01.2015 Bezug genommen. Abteilung 20: Richter/in: RinAG Heide Vertreter/in: RinAG Fritz Zweitvertreter: RiAG Damerau Abteilung 21: Richter/in: RiAG Damerau Vertreter/in: RinAG Fiedler Zweitvertreter: RinAG Heide Abteilung 22: Richter/in: RinAG Fritz Vertreter/in: RinAG Heide Zweitvertreter: RinAG Fiedler Abteilung 23: Richter/in: RinAG Fiedler Vertreter/in: RiAG Damerau Zweitvertreter: RinAG Fritz Abteilungen 31-40: Familiensachen/Familienstreitsachen Abteilung 37: Adoptionen Richter/in: RinAG Fritz Vertreter/in: RinAG Heide Zweitvertreter/in: RinAG Wirth Abteilungen 38: Versorgungsausgleichsverfahren nach 50 VersAusglG Richter/in: DAG Adamus Vertreter/in: RiAG Dr. Jahnke Die Übrigen Familiensachen/Familienstreitsachen werden gemäß der Reihenfolge in der Turnusregelung auf die Abteilungen 31/32/33/34/35/36/39 aufgeteilt.

12 Abteilung 31: Abteilung 32: Abteilung 33: Richter/in: DAG Adamus Vertreter/in: RiAG Dr Jahnke Zweitvertreter: RinAG Wirth Richter/in: RinAG Czyszke Vertreter/in: RinAG Werth Zweitvertreter: RiAG Stavemann Richter/in: RiAG Stark Vertreter/in: RiAG Stavemann Zweitvertreter: RinAG Werth Abteilung 34: Abteilung 35: Abteilung 36: Abteilung 39: Richter/in: RinAG Werth Vertreter/in: RinAG Czyszke Zweitvertreter: RiAG Stark Richter/in: RiAG Stavemann Vertreter/in: RiAG Stark Zweitvertreter: RinAG Czyske Richter/in: RiAG Dr. Jahnke Vertreter/in: RinAG Wirth Zweitvertreter/in: DAG Adamus Richter/in: RinAG Wirth Vertreter/in: RiAG Dr. Jahnke Zweitvertreter: DAG Adamus

13 Abteilungen 41-50:Betreuungs- und Unterbringungssachen (Erwachsene) Abteilung 41 Betreuungssachen und Zuweisungssachen nach 340 FamFG (ab 01.09.2009) sowie weitere nicht im Geschäftsverteilungsplan genannte richterlichen Obliegenheiten in der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffend Volljährige Abteilung 42 Vormundschaftssachen betreffend Minderjährige (Eingänge bis 31.08.2009) Abteilung 44: Unterbringungssachen; Verfahren nach 312 FamFG (Eingänge ab 01.09.2009) Abteilung 46: Standesamtssachen und Adoptionen (Eingänge bis 31.08.2009) Buchstaben H, I, K, L, Richter/in: Vertreter/in: Zweitvertreter: RinAG Werth RinAG Czyszke RiAG Stark Buchstaben J, Q, R, S, V Richter/in: Vertreter/in: Zweitvertreter: RinAG Czyszke RinAG Werth RiAG Stavemann Buchstaben A, B, D, E, F, U, W Richter/in: Vertreter/in: Zweitvertreter: RiAG Stark RiAG Stavemann RinAG Werth Buchstaben C, G, M, N, O, P, T, X, Y, Z Richter/in: Vertreter/in: Zweitvertreter: RiAG Stavemann RiAG Stark RinAG Czyske

14 Abteilungen 51, 52 Nachlasssachen Abteilung 51: Buchstaben A - K Richter/in: DAG Adamus Vertreter/in: Rin Wirth Zweitvertreter: RiAG Dr. Jahnke Abteilung 52: Buchstaben L - Z Richter/in: DAG Adamus Vertreter/in: Rin Wirth Zweitvertreter: RiAG Dr. Jahnke Oranienburg, den 09.12.2015 Das Präsidium des Amtsgerichts Sitzungsplan ab 1. Januar 2016 Saal Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag I Arbandt Passerini - Steiner - II Speidel-Mierke - Arbandt Passerini - III Steiner Speidel-Mierke Steiner IV - Stark Stavemann Czyszke Stavemann V Fritz Damerau Fritz Damerau VI Czyszke Wirth Adamus Wirth - VII Heide Fiedler Heide Fiedler - VIII Dr. Jahnke Werth Dr. Jahnke Werth -