1. NAME UND SITZ 3 2. ZWECK UND MITTEL 3 3. MITGLIEDSCHAFT 3



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Transkript:

Inhaltsverzeichnis 1. NAME UND SITZ 3 2. ZWECK UND MITTEL 3 3. MITGLIEDSCHAFT 3 3.1 Aktivmitglied... 3 3.2 Passivmitglied... 3 3.3 Ehrenmitglied... 3 3.4 Gönnermitglieder... 3 3.5 Rechte... 4 3.6 Pflichten... 4 3.7 Austritt aus dem Akkordeon YES... 4 3.8 Ausschluss aus dem Akkordeon YES... 4 4. ORGANISATION 4 4.1 Die Generalversammlung... 4 4.2 Der Vorstand... 5 4.2.1 PräsidentIn... 6 4.2.2 Vize-PräsidentIn... 6 4.2.3 AktuarIn... 6 4.2.4 KassierIn... 6 4.2.5 MaterialverwalterIn... 6 4.2.6 EventmanagerIn... 6 4.2.7 BeisitzerIn... 6 4.3 Die Musikkommission... 6 4.4 Die Kontrollstelle / Rechnungsrevision... 7 4.5 Verbandsmitgliedschaft... 7 5. HAFTUNG 7 6. FINANZEN 7 7. STATUTENÄNDERUNGEN UND AUFLÖSUNG DES VEREINS 7 8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 7 Statuten Akkordeon YES_mit Logo - 2013.doc vom 15.04.2012 ii

1. Name und Sitz Unter dem Namen Akkordeon YES (Young Emotional Sound) besteht ein Verein von unbeschränkter Dauer im Sinne von Art. 60 ff, ZGB mit Sitz in 5735 Pfeffikon LU. 2. Zweck und Mittel Akkordeon YES will als Orchester verschiedene Musikerinnen und Musiker allen Alters zum gemeinsamen Musizieren zusammen bringen. Dabei stehen Proben, Kameradschaftlichkeit, gemeinschaftlicher Vereinsgeist und der Beitrag zur kulturellen Vielfältigkeit im Vordergrund. In erster Linie soll die Akkordeonmusik gefördert und gepflegt werden. Das Ziel ist es Konzerte, Auftritte und Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen und an Wettspielen u.ä. teilzunehmen. Eine weitere Ambition besteht darin, mit Musikschulen aus der Region zusammen zu arbeiten und junge Musiktalente zum Mitmachen im Orchester zu animieren. Eine zusätzliche Gruppierungen in Form eines Juniorenorchesters z. Bsp. soll angestrebt werden. 3. Mitgliedschaft Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck des Vereins unterstützen. Akkordeon YES besteht aus: 3.1 Aktivmitglied kann jede natürliche Person werden, die das Beitrittsgesuch schriftlich dem Vorstand eingereicht hat. Über den Beitritt entscheidet der Vorstand; ein abweisender Entscheid kann an die Generalversammlung weitergezogen werden. Der Eintritt in den Verein ist jederzeit möglich. 3.2 Passivmitglied kann jede natürliche Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützen möchte. Die Passivmitgliedschaft wird nach dem schriftlichen Einreichen des Beitrittsgesuches durch den Beschluss des Vorstandes erworben. Der Vorstand kann eine Aufnahme ohne Angaben von Gründen ablehnen. Der Beschluss des Vorstandes ist endgültig. Passivmitglieder werden zu allen musikalischen Veranstaltungen eingeladen und erhalten Freibillete. 3.3 Ehrenmitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich im oder für den Verein in besonderer Weise verdient gemacht hat. Nach 25 jähriger Vereinsmitgliedschaft wird ein Mitglied auch zum Ehrenmitglied ernannt. Die Ernennung wird mit der Übergabe einer Auszeichnung verbunden. Ehrenmitglieder werden zu allen musikalischen Veranstaltungen eingeladen und erhalten Freibillete. 3.4 Gönnermitglieder kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützen möchte. Gönnermitglieder werden zu allen musikalischen Veranstaltungen eingeladen. Statuten Akkordeon YES_mit Logo - 2013.doc vom 15.04.2012 3 / 7

3.5 Rechte Aktivmitglieder, Passivmitglieder und Ehrenmitglieder haben das Stimmrecht an der Generalversammlung, wobei auf jedes Mitglied eine Stimme fällt. Juristische Personen bestimmen einen Vertreter an der Generalversammlung. Stimmberechtigte Mitglieder haben das Recht, an der Generalversammlung zu traktandierten Geschäften Stellung zu nehmen und Anträge zu stellen. Sie können die Traktandierung von Geschäften für die Generalversammlung verlangen und der Generalversammlung hierzu Anträge stellen. 3.6 Pflichten Die Pflichten der Mitglieder richten sich nach diesen Statuten. Aktivmitglieder haben insbesondere die Pflicht an der jährlichen Generalversammlung, an den Proben und an den Veranstaltungen und Konzerten teilzunehmen. Falls ein Aktivmitglied die Probe oder einen Anlass nicht besuchen kann, ist dies frühzeitig dem Dirigenten zu melden. Eine allfällige Teilnahmeverhinderung an der Generalversammlung ist dem Vorstand mindestens sieben Tage im Voraus zu melden. Alle Mitglieder haben den von der Generalversammlung beschlossenen Mitgliederbeitrag jährlich zu bezahlen. 3.7 Austritt aus dem Akkordeon YES Die Mitgliedschaft kann auf Ende des Vereinsjahres gekündigt werden. Ein Vereinsjahr dauert vom 01. April bis 31. März. Der Rücktritt muss schriftlich dem Vorstand erklärt werden. Das austretende Mitglied muss seinen finanziellen Verpflichtungen für das ganze laufende Vereinsjahr nachkommen. Austretende Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 3.8 Ausschluss aus dem Akkordeon YES Mitglieder die gegen die Interessen des Vereins handeln oder dem Ansehen des Vereins schaden, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Er kann jederzeit erfolgen, wobei der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr geschuldet bleibt. Ausgeschlossene Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 4. Organisation Die Organe sind Die Generalversammlung Der Vorstand Die Musikkommission Die Kontrollstelle 4.1 Die Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung, die alljährlich stattfindet, ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch schriftliche Einladung der Präsidentin oder des Präsidenten einberufen. Ausserordentliche Generalversammlungen können von der Hälfte der Aktivmitglieder verlangt werden. Anträge der Mitglieder sind bis spätestens drei Wochen vor der Generalversammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen. Den Vorsitz hat die Präsidentin oder der Präsident; im Verhinderungsfall die Statuten Akkordeon YES_mit Logo - 2013.doc vom 15.04.2012 4 / 7

Vizepräsidentin oder der Vizepräsident oder ein anderes Vorstandsmitglied. Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung werden mit relativem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid. Jedes Aktivmitglied, Passivmitglied und Ehrenmitglied verfügt über eine Stimme. Bei Déchargeerteilung, einem Rechtsgeschäft oder einem Rechtsstreit zwischen einem Mitglied und Akkordeon YES sind die betreffenden Mitglieder von der Abstimmung ausgeschlossen. Die Generalversammlung behandelt insbesondere folgende Geschäfte: Begrüssung Wahl der Stimmenzähler Genehmigung der Stimmenzähler Abnahme des Protokolls der letzten Generalversammlung Jahresberichte der Präsidentin oder des Präsidenten und der Dirigentin oder des Dirigenten Dirigentenhonorar Festsetzung der Mitgliederbeiträge (Aktive, Passive und Gönner) Jahresrechnung und Revisionsbericht Budget für das kommende Vereinsjahr Entlastung des Vorstandes Mutationen Wahlen Jahresprogramm Ehrungen Anträge der Mitglieder und Statutenrevision Verschiedenes Der Vorstand kann die Reihenfolge ändern oder zusätzliche Traktanden hinzufügen. 4.2 Der Vorstand Die Gründer von Akkordeon YES haben ein Anrecht auf einen Vorstandsposten, müssen diesen jedoch nicht nutzen. Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl, mindestens aber fünf Mitgliedern und wird von der Generalversammlung auf eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand konstituiert sich selber und vertritt den Verein in allen Belangen. Er verfügt über eine Kompetenzsumme für ausserordentliche Beschaffungen, welche 500 CHF pro Vereinsjahr nicht überschreiten darf. Mögliche Rollen, wovon bei Bedarf auch mehrere auf einer Person vereint sein können, sind: Statuten Akkordeon YES_mit Logo - 2013.doc vom 15.04.2012 5 / 7

4.2.1 PräsidentIn Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Vorstandssitzungen und Generalversammlung. Sie oder er überwacht den gesamten Vereinsbetrieb und die Vollziehung der gefassten Beschlüsse. Sie oder er bestimmt Ort und Zeit der Sitzungen. Im Verhinderungsfalle wird sie oder er von der Vize-Präsidentin oder vom Vize-Präsidenten vertreten. 4.2.2 Vize-PräsidentIn Die Vize-Präsidentin oder der Vize-Präsident ist die Stellvertretung der Präsidentin oder des Präsidenten. Sie oder er unterstützt nötigenfalls die anderen Vorstandsmitglieder. Ihr oder ihm kann auch eine zusätzliche Charge zugesprochen werden. 4.2.3 AktuarIn Die Aktuarin oder der Aktuar führt bei den Sitzungen und Versammlungen das Protokoll. Sie oder er erledigt die schriftlichen Arbeiten und ist für die Datenverwaltung verantwortlich (Mitgliederverzeichnis usw.). 4.2.4 KassierIn Die Kassierin oder der Kassier verwaltet das ganze Rechnungs- und Buchhaltungswesen und hat alljährlich zuhanden der GV Bericht und Budget vorzuzeigen. Auch das Versenden von Rechnungen und überprüfen von bezahlten Mitgliederbeiträgen ist seine Aufgabe. 4.2.5 MaterialverwalterIn Die Materialverwalterin oder der Materialverwalter ist verantwortlich für die sorgfältige Verwaltung des Vereinsinventars. 4.2.6 EventmanagerIn Die Eventmanagerin oder der Eventmanager ist verantwortlich für die Planung und Durchführung der Konzerte, Auftritte und Veranstaltungen sowie Vereinsinterne Reisen. Er kann bei Bedarf noch einen zweiten Eventmanager als Unterstützung beantragen. Dieser kann aus dem Vorstand wie auch aus den Mitgliedern stammen. 4.2.7 BeisitzerIn Beisitzer unterstützen den Vorstand bei ihren Geschäften. 4.3 Die Musikkommission Die Musikkommission lenkt das musikalische Geschick des Orchesters. Sie ist zuständig für die Suche und Festlegung eines Mottos und in Folge für die Stückauswahl. Auch zu den Aufgaben gehören die Planung von Auftritten und Auftrittsorten. Diese setzt sich aus der Dirigentin oder dem Dirigenten, zwei Vereinsmitgliedern und dem Eventmanager zusammen. Bei Abstimmungen fallen auf alle Mitglieder eine Stimme, die Dirigentin oder der Dirigent hat zwei Stimmen. Die Leitfunktion des Orchesters übernimmt die Dirigentin oder der Dirigent. Diese oder dieser wird in der Regel zu den Vorstandssitzungen eingeladen. Statuten Akkordeon YES_mit Logo - 2013.doc vom 15.04.2012 6 / 7

4.4 Die Kontrollstelle / Rechnungsrevision Für die Überprüfung der Jahresrechnung werden zwei Mitglieder als Rechnugsrevisorinnen bzw. Rechnugsrevisoren bestimmt. Diese sind verpflichtet, die Wahl für mindestens eine Amtsdauer anzunehmen. Die Kontrollstelle hat jährlich die Bücher und zu prüfen und schriftlichen Bericht zuhanden der Generalversammlung zu erstatten. 4.5 Verbandsmitgliedschaft Der Verein soll dem Verband "Akkordeon Schweiz Region Nordwestschweiz" angeschlossen sein. Dieser kann an der Generalsversammlung durch eine Zweidrittelmehrheit bestimmt werden. 5. Haftung Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung von Mitgliedern ist ausgeschlossen. 6. Finanzen Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus Mitgliederbeiträgen Freiwilligen Zuwendungen Erträge aus Überschüssen von Konzerten und Veranstaltungen andere Einnahmen 7. Statutenänderungen und Auflösung des Vereins Für die Änderung der Statuten ist ein Drittel der an der Generalversammlung anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Die Auflösung des Vereins kann nur durch einen Generalversammlungsbeschluss herbeigeführt werden, der Dreiviertel aller stimmenden Mitglieder auf sich vereinigt. Nach Auflösung des Vereins wird das restliche Vereinsvermögen unter den Aktivmitgliedern aufgeteilt. Trotz einer allfälligen Mitgliedschaft im "Akkordeon Schweiz Region Nordwestschweiz" wird nach einer Auflösung nichts in die Verbandskasse fliessen. 8. Schlussbestimmungen Die Vorliegenden Statuten wurden durch die Gründungsversammlung in 5735 Pfeffikon LU am 16.05.2012 genehmigt und treten ab sofort in Kraft. Statuten Akkordeon YES_mit Logo - 2013.doc vom 15.04.2012 7 / 7