Sind Erzeugnisse von den REACH-Anforderungen betroffen? 15. Dezember 2008 Olaf Dechow 1
Agenda 1. Global player Otto Group 2. Betroffenheit und Empfehlungen aus Sicht eines Importeurs/Händlers 3. Zusammenfassung 2
Die Otto Group ein global agierendes Unternehmen 123 Unternehmen in 19 Ländern ca. 53,000 Mitarbeiter Umsatz: 11,1 Milliarden 3
Der Hauptkatalog ist weiterhin das Flagschiff von OTTO Ca. 20 Millionen Exemplare 1000 Seiten 100 Spezialkataloge 4
Agenda 1. Global player Otto Group 2. Betroffenheit und Empfehlungen aus Sicht eines Importeurs/Händlers 3. Zusammenfassung 5
Zitate trifft die Hersteller von chemischen Substanzen, nicht die Hersteller von elektrischen Geräten hat keine Relevanz für einen Importeur von Produkten 6
Mögliche Optionen - Umgang mit Herangehensweise an a) Abwarten hohes Risiko u.a. durch - Inverkehrbringungsverbote - Imageschäden - Rechtsverstöße (Gefängnisstrafe!) b) Theoretischer Ansatz Gefahr, sich zu verzetteln c) Praktischer Ansatz Eingrenzung und Fokussierung 7
Klärung der Betroffenheit Händler Importeur aus Nicht- EU-Staaten Stoffe/Chemikalien?? Zubereitungen?? Erzeugnisse inkl. Verpackungen?? Was sind Sie? Händler und/oder Importeur? 8
Betroffenheit Wo sind Sie betroffen? OTTO konzentriert sich auf folgende relevante Felder: Importeur von Zubereitungen aus Nicht-EU-Ländern (Artikel 6) Händler und Importeur von SVHCs in Erzeugnissen (Artikel 7.2 und 33) 9
Betroffenheit: Händler und Importeur von SVHC in Erzeugnissen Zentrale Frage: Welche Substanzen haben eine Relevanz? Welche Produkte/Verpackungen sind betroffen? Welche Schritte sind einzuleiten? 10
ECHA-Kandidatenliste mit 15 Stoffen Anthracene 4,4'- Diaminodiphenylmethane Cobalt dichloride Dibutyl phthalate (DBP) Diarsenic pentaoxide Diarsenic trioxide Sodium dichromate, dihydrate 5-tert-butyl-2,4,6-trinitro-m-xylene (musk xylene) Bis (2-ethyl(hexyl)phthalate) (DEHP) Hexabromocyclododecane (HBCDD) Alkanes, C10-13, chloro (Short Chain Chlorinated Paraffins) Bis(tributyltin)oxide Lead hydrogen arsenate Triethyl arsenate Benzyl butyl phthalate (BBP) Stand 09.12.2008 11
Welche besonders besorgniserregende Substanzen haben eine Relevanz bei Textilien/ Hartwaren/ Verpackungen in einer Größenordnung größer 0,1 %? Anthracene 4,4'- Diaminodiphenylmethane Cobalt dichloride Dibutyl phthalate (DBP) Diarsenic pentaoxide Diarsenic trioxide Sodium dichromate, dihydrate 5-tert-butyl-2,4,6-trinitro-m-xylene (musk xylene) Bis (2-ethyl(hexyl)phthalate) (DEHP) Hexabromocyclododecane (HBCDD) Alkanes, C10-13, chloro (Short Chain Chlorinated Paraffins) Bis(tributyltin)oxide Lead hydrogen arsenate Triethyl arsenate Benzyl butyl phthalate (BBP) 12
Welche besonders besorgniserregende Substanzen haben eine Relevanz bei Textilien/Hartwaren/ Verpackungen in einer Größenordnung größer 0,1 %? Bis (2-ethyl(hexyl)phthalate) (DEHP) Di butyl phthalate (DBP) Benzyl butyl phthalate (BBP) Weichmacher in PVC-Produkten, wobei DEHP aufgrund des Preises verstärkt zum Einsatz kommt, insbesondere in PVC-Kabeln Einsatz in Dichtungsmitteln, Lacken und Klebern 13
Welche besonders besorgniserregende Substanzen haben eine Relevanz bei Textilien/Hartwaren in einer Größenordnung größer 0,1 %? Hexabromocyclododecane (HBCDD) Flammschutzmittel, u.a. in Styropor Isolationsschäume EPS (expandierter Polysyren- Hartschaum) und XPS (extrudierter Polystyren- Hartschaum). Durch Ausrüstung mit HBCDD Einhaltung der strengen Brandschutzgesetze bei Gebäuden. HIPS-Gehäusen, Spezialtextilien und Spezialmöbel. Typische Einsatzkonzentrationen von HBCDD sind rund 0,7% in EPS, 2,5% in XPS und 6 15% in Textilien. 14
Welche besonders besorgniserregende Substanzen haben eine Relevanz bei Textilien/Hartwaren in einer Größenordnung größer 0,1 %? Cobalt(II)-chlorid Wegen des typischen Farbwechsels dient es als Feuchtigkeits-Indikator in Trockenmitteln wie etwa Silica-Gel (Blaugel -blaues Silicagel) 15
Relevanz bei zwei Artikeln Artikel 7.2 relevant für Importeure Mitteilung an die ECHA ab 01.06.2011, wenn SVHC >0,1 % in Erzeugnissen vorhanden sind und die Menge >1 Tonne für das Gesamtsortiment pro Jahr und Unternehmen Artikel 33 relevant für Händler und Importeure Ab Ende Oktober 2008 Auskunftspflicht bei Kundenanfragen Automatische Auskunftspflicht bei gewerblichen Abnehmern 16
Auskunftspflicht Artikel 33 - Imageverlust trotz Rechtskonformität 1) Rechtlich Rechtzeitige Mitteilung über den SVHC > 0,1 % 2) Imageverlust Ggf. großer Imageschaden Schadstoffe bei Firma XXX 17
Mögliche Betroffenheit: DEHP Raffrollo PVC-Fliese Falttür WC-Sitz Fernglas Gartentischdecke Gartenstuhl, Z.B. Bezug Flachbildschirm, z.b. Netzkabel Bügeleisen, z.b. Netzkabel Staubsauger z.b. Kabel Navigationsgerät z.b. Saugnapf Geschirrspüler Gymnastikball Fahrradsattel Fahrradschloss 18
Mögliche Betroffenheit: Textilien und DEHP T-Shirt mit Druck z.b. im Druck Kleid mit Pailletten, in den Pailletten Tasche aus Kunstleder BH-Verschlüsse Knöpfe Gürtel aus Kunstleder Verpackungen Korsett Textilien aus Kunstleder Sportschuh, z.b. Leuchtstreifen Freizeitschuh z.b. Sohle Kindersandale, z.b. Obermaterial 19
Hansecontrol: ein zuverlässiger Partner der Otto Group eines der modernsten Schadstofflabore weltweit Labore in Hamburg und Hongkong Mehr als 100 Mitarbeiter Spezialisiert auf die Analyse von verbotenen Schadstoffen in Handelswaren wie Textilien, Schuhen und u.a. elektrischen Produkten Über 80.000 Laboruntersuchungen pro Jahr www.hansecontrol.de 20
Hansecontrol zeichnet sich durch eine schnelle Bearbeitungszeit aus Einsatz u.a. von Gas-Chromatographen Plasma-Massenspektrometern 21
Artikel 55 Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender dürfen Stoffe, die im Anhang 14 aufgenommen wurden, nur verwenden, wenn sie zugelassen sind. Ggf. erhebliche Auswirkungen für Importeure 22
Welche Schritte sind einzuleiten? Hausinterne Festlegung, dass SVHC > 0,1 % im Erzeugnis verboten sind Einsatz einer Schadstoffverbotsliste Ausschluss z.b. von PVC in Textilprodukten Auslistung von Produkten mit > 0,1% SVHC Infoschreiben/Sensibilisierungsschreiben an die Lieferanten Nachfragen beim Lieferanten Suche nach Ersatzstoffen in Zusammenarbeit mit der chemischen Industrie Vertragliche Regelungen Verlangen von Sicherheitsdatenblättern für Vorprodukte Stichproben Dokumentation der (Nicht-) Betroffenheit 23
Agenda 1. Global player Otto Group 2. Betroffenheit und Empfehlungen aus Sicht eines Importeurs/Händlers 3. Zusammenfassung 24
Zusammenfassung ist sehr komplex Konzentration auf - Artikel 6 (Zubereitungen) - 7.2 (SVHC) - 33 (Auskunftspflicht) Konzentration auf den Stoff DEHP Durchführung von Stichproben 25
Haben Sie all Ihre Puzzleteile zusammen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Olaf Dechow Otto (GmbH & Co KG) Wandsbeker Str. 3-7 22172 Hamburg olaf.dechow@ottogroup.com 26