GHS /CLP Stoffbeschränkungen in der Abfallwirtschaft Donnerstag, , Uhr

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1 Dr. Dipl.Chem. Beate Kummer, Fachtoxikologin Kummer:Umweltkommunikation GmbH Bonn/Rheinbreitbach GHS /CLP Stoffbeschränkungen in der Abfallwirtschaft Donnerstag, , Uhr Recy & DepoTech, , Leoben Themenblock: Internationale Abfallwirtschaft

2 Inhalte EU-Umweltaktionsprogramm GHS-/CLP-System Der europäische Abfallkatalog POPs und Abfallmanagement Weitere Herausforderungen Bildquelle: 2

3 EU Strategie: Non-Toxic Environment 7. Umweltaktionsprogramm ( ): Auftrag an Europäische Kommission bis 2018 eine EU- Strategie für eine ungiftige Umwelt zu entwickeln cencenelec.eu Das Programm basiert auf einem langfristigen Zukunftskonzept: Quelle:Europäische Kommission 3

4 2017: Veröffentlichung Studie zur Non-Toxic Environment Zur Vorbereitung der Strategie für eine ungiftige Umwelt wurde eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Stellt aktuellen Stand der Dinge dar Identifikation von Lücken und Defiziten in der aktuellen EU-Chemikalienpolitik & den gesetzlichen Rahmenbedingungen Folgende Aspekte werden hierbei betrachtet: Substitution Chemikalien in Erzeugnissen und ungiftige Stoffkreisläufe Verbesserter Schutz von Kindern und gefährdeten Gruppen vor schädlicher Belastung durch Chemikalien Sehr persistente Chemikalien Politische Möglichkeiten, Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit Programm zur Entwicklung neuer, nicht bzw. weniger giftiger Substanzen Frühwarnsysteme zur Untersuchung einer ungiftigen Umgebung, die frei von Expositionen ist, um alle Belastungen von gefährlichen Stoffen zu minimieren und zu eliminieren 4

5 Entwicklung Der Rohstoffvielfalt /Komplexität nimmt zu: auch in Abfällen AI Ag C Ca Cd Ce Co Cr Cu Fe Ga Ge C Ca Fe 1700 In K Li Mg AI C Ca Mn Mo Ce Co Cr Nb Ni P Cu Fe Mg Pb Pt Re Mn Mo Ni REE Rh Ru C Ca Co Pb Pt Si Si Sn Ta Cu Mn Pb Sn Th T Te Th Sn W Fe i V W Ti U V W Quelle: Universität Augsburg Quelle:Dr. Peter Mösle 5

6 Umwelt- und Toxizitätsrelevanz Gefahrstoffe Wo spielt Einstufung heute eine Rolle? Sanierungspflichten Prüfwerte Maßnahmenwerte Abfalldeklaration Altproduktrücknahme Export/ Import Chemikalienrecht Bodenschutzrecht Abwasser Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Wasserrecht Gefahrstoffe Einstufung und Kennzeichnung Prüfvorschriften Lagerung Risikobewertung Abfallrecht Transportrecht Gefahrgut Straße Schiene Luft See Binnenschifffahrt Beschränkungen Verbote Integrierte Produktpolitik Verbraucherschutz Produktpolitik Arbeitsschutzrecht/ Anlagensicherheit Grenzwerte am Arbeitsplatz Schutzmaßnahmen Umgangsvorschriften Gefährdungsermittlung Brand- und Explosionsschutz Anlagenrecht Genehmigung Störfallrecht Immissionsbegrenzungen Emissionsbegrenzungen Umweltverträglichkeitsprüfungen 6

7 Umweltrelevante Stoffe/ Gefahrstoffe GHS Global Harmonised System Globally Harmonized System (GHS) of classification and labelling of chemicals Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Einstufung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch CLP-Verordnung genannt, Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) nach dem Global Harmonised System (GHS). Die CLP-Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft und hat durch die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung zum Ziel, das Schutzniveau im Umgang mit Chemikalien zu erhöhen. Die CLP-Verordnung löste schrittweise die bisherige Stoffrichtlinie 67/548/EWG und die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG zum 1. Juni 2015 ab. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Gemische konnte bereits vor dem 1. Juni 2015 nach den Vorschriften der CLP-Verordnung erfolgen, die Bestimmungen der Zubereitungsrichtlinie fanden in diesem Fall keine Anwendung. Umweltschutzbeauftragter (TÜV) Tag 1 - Rev

8 Umweltrelevante Stoffe/ Gefahrstoffe Beispiel Gefahrstoffe Gefahrgut (ADR) Umweltschutzbeauftragter (TÜV) - Rev

9 Information für Abfalltransport Beispiel Batterien und Akkumulatoren (ungefährliche Abfälle werden zu Gefahrgut beim Transport): Nach Gefahrgutrecht sindlithiumhaltige Batterien (keine toxischen Inhaltsstoffe) der ADR- Klasse9 zugeordnet: UN 3090 (Lithium-Metall-Batterien) UN 3091 (Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen oder Lithium- Metall- Batterien, mit Ausrüstungen verpackt) UN 3480 (Lithium-Ionen-Batterien) Industriebatterien und lose Zellen, Blei- und Ni/Cd-Akkumulatoren (toxische Inhaltsstoffe), geschlossenes System mit intaktem Gehäuse sind von ADR- Vorgaben freigestellt, sofern sie unbeschädigt und gegen Kurzschluss gesichert sind 9

10 Umweltrelevante Stoffe/ Gefahrstoffe Überblick Gefahrenmerkmale Gesundheitsgefahren Akute Toxizität Ätzung/Reizung der Haut Schwere Augenschädigung/-reizung Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut Keimzell-Mutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan- Toxizität (einmalige Exposition) Spezifische Zielorgan- Toxizität (wiederholte Exposition) Aspirationsgefahr Gefahrstoffe Umweltgefahr Gewässergefährdend Die Ozonschicht schädigend (ohne Kennzeichnung) Physikalische Gefahren Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Entzündbare Aerosole Entzündend (oxidierend) wirkende Gase unter Druck stehende Gase Entzündbare Flüssigkeiten Entzündbare Feststoffe Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische Selbstentzündliche (pyrophore) Flüssigkeiten Selbstentzündliche (pyrophore) Feststoffe Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Entzündend (oxidierend) wirkende Flüssigkeiten Entzündend (oxidierend) wirkende Feststoffe Organische Peroxide Auf Metalle korrosiv wirkend Umweltschutzbeauftragter (TÜV) Tag 1 - Rev

11 Umweltrelevante Stoffe/ Gefahrstoffe CLP - Gefahrenhinweise Gefahrensymbole Gefahrenpiktogramme + Signalwort ACHTUNG oder GEFAHR R-Sätze H-Sätze (Hazard Statements) + EUH-Sätze (besondere Gefährdungen) S-Sätze P-Sätze (Precautionary Statements) Umweltschutzbeauftragter (TÜV) Tag 1 - Rev

12 GHS/CLP deckt alle gefährlichen Stoffe und Mischungen ab (z.b. Schwefelsäure) in verschiedenen Anwendungen: Arbeitsplatz, Verbraucher, Forschung und Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Transport. GHS/CLP betrifft nicht Erzeugnisse (Batterie, Spielzeug..) s. auch REACh-Verordnung. Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. Offene Frage: Was ist mit Abfällen? Stoff, Mischung, Erzeugnis?? 12

13 Umweltrelevante Stoffe/ Gefahrstoffe Beispiel Gefahrstoffe Abfall Abfalldeklaration: Einteilung u.a. nach H-Sätzen (siehe AVV) Grundlage u. a. Gefährlichkeitsmerkmale Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG sowie POP-Verordnung Deklaration der Abfälle bei Spiegeleinträgen: Entscheidung gefährlicher Abfall bzw. nicht gefährlicher Abfall Beispiel: Abfälle mit Spiegeleintrag *: Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind : Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Umweltschutzbeauftragter (TÜV) Tag 1 - Rev

14 Neuer Abfallkatalog/ LoW -List of Waste (Entscheidung 2000/532/EC) Welche Abfallarten gibt es? 4 Kriterien ungefährl. Spiegeleinträge oder gefährliche Spiegeleinträge * Batterien und Akkumulatoren (einschl ) Batterien und Akkumulatoren, andere als..unter * absolut nicht-gefährlicher Abfall Alkali-Batterien andere Batterien und Akkumulatoren absolut gefährlicher Abfall * Bleibatterien * NiCd Batterien 14

15 HP -Kriterien statt H -Kriterien Beispiele für gefährliche Eigenschaften aus VO 1357/2014: HP 3 entzündbar: Entzündbarer flüssiger Abfall mit einem Flammpunkt unter 60 C Mit Wasser reagierender Abfall, der bei Berührung mit Wasser gefährliche Mengen entzündbarer Gase abgibt HP 4 reizend: Der bei einer Berührung auf Hautverätzung 1 A (H314), Hautreizung 2 (H315) zu Grunde zu legender Berücksichtigungsgrenzwert beträgt 1 % HP 6 akute Toxizität: Folgende Berücksichtigungsgrenzwerte für die akute Toxizität 1, 2 oder 3 (H 300, H310, H330..): 0,1 % und für die akute Toxizität 4 (H302, H312..): 1 % HP 9 infektiös: Keine Grenzwerte, s. Vorgaben der Mitgliedstaaten HP 10 reproduktionstoxisch: Folgende Berücksichtigungsgrenzwerte für Repr. 1A (H360): 0,3 %... HP 13 sensibilisierend: Stoffe im Abfall mit Hinweis H317/H334 und Konz.Grenze 10 % HP 14 ökotoxisch: Kriterien wurden in einem Gutachten für die EU ermittelt (s. aktuelle Entscheidung)!!!Außerdem: POPs prüfen, Grenzwerte ergeben sich aus der POP-Verordnung (EG/850/2004), z.b. PCB- und dioxinähnliche Stoffe, Pestizide 15

16 Was sind POPs (s. POP-Verordnung, EG/850/2004)? POP steht für persistent organic pollutants = persistente, bioakkumulierbare, gesundheitsgefährliche und Stoffe mit hohem Ferntransportpotenzial.müssen zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. Typischerweise wendet man den Begriff der POP auf die Organochlor-Insektizide, einige industriell hergestellte Chemikalien (PCB) sowie Nebenprodukte von Herstellungs- und Verbrennungsprozessen (Dioxine) an (s. Anhang IV der POP-Verordnung), polychlorierte Biphenyle (PCB)... Die Entsorgungswege sind in Anhang V, Teil 1, der POP- Verordnung festgelegt: D9: chemisch/physikalische Behandlung D10: Verbrennung an Land R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung (mit Ausnahme PCBhaltiger Abfälle) R4: Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen, ausgenommen PCB..alle Verfahren, die zur Rückgewinnung von POP führen, sind verboten. 16

17 Was sind POPs? Einstufung POP-Abfall gem.pop-verordnung (insgesamt 25 POPs, Grundlage Stockholm-Konvention) Stoff Tetrabromdiphenylether Pentabromdiphenylether Hexabromdiphenylether Heptabromdiphenylether Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS) PCDD/PCDF DDT (1,1,1-Trichlor-2,2 bis (4-chlorphenyl)ethan) Chlordan Hexachlorcyclohexane (α-, β-, γ-, δ-hch) Dieldrin Endrin Heptachlor Hexachlobenzol Chlordecon Aldrin Pentachlobenzol (PeCB) Polychlorierte Biphenyle (PCB gesamt) Mirex Toxaphen Hexabrombiphenyl Konzentrationsgrenze nach Art. 7 Abs.4a mg/kg* [als Summenparameter] 50 mg/kg* 15 μg I-TE(kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg [*Beschluss der LAGA] POP-Abfall! 17

18 Beispiel: HBCDD-Entsorgung Dämmstoffe aus Polystyrol sind, sofern sie HBCDD enthalten, bei Abbruch oder Sanierungsmaßnahmen getrennt zu sammeln. Die POP-Verordnung ((EG) Nr. 850/2004) fordert in Art. 7 (2), dass POP-haltige Abfälle so beseitigt werden, dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden (z.b. Verbrennung: HBCDD wird vollständig zerstört und das enthaltene Brom als Salz in der Abgasreinigung aufgefangen, dann Verfüllung in Hohlräumen). 18

19 EU: Toxfree-Environment Konsequenzen für Industrie und Umwelt PHASE-OUT Stoffbeschränkungen Urheber: <a href=' / 123RF Lizenzfreie Bilder</a> 19

20 Wo können noch POPs enthalten sein? Eine Übersicht der bromierten Flammhemmer HBCD DecaBDE EEE Produkte Kunststoffteile c-pentabde Gesetze c-octa BDE IT Elektronik (microprocessors, computer Servers, modems, printers, copy Machines ) Behausung BDP RDP TBBPA Annex XIV POP Stockholm E-Kleingeräte (hair dryers, heaters, TV sets, laptops E-Großgeräte (tumble dryers, dishwashers, Washing machines ) Leiterplatten Kabel Stecker & Co DOPO EBP ATH MDH ATO Br d PS Restriction under RoHS Restriction under REACH No restriction Mel.Cyanurate Source: EFRA 20

21 ..nicht zu vergessen: REACh Art. 33 / 0,1 %-Regelung für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) Teilerzeugnisse, auf die ggf. die 0.1 %-Regel auch angewendet werden muss: Abnehmbare Holzfüße von Möbelstücken Autoersatzteile Spielzeug mit Zubehör einzelne Schrauben Opinion from Commission Legal Service???? Wie ist die 0,1% - Regel zu erfüllen bei verwerteten Abfällen??? 21

22 Guidance on substances in articles Worauf bezieht sich die 0,1 %-Regel? EU-GH-Urteil, Sept. 2015: once an article always an article : Bsp.: PC/ Leiterplatte/ Steckverbindungen Unter diesen Umständen entscheidet der Gerichtshof, dass jedes Erzeugnis, das Bestandteil eines zusammengesetzten Produkts ist, unter die fragliche Unterrichtungs-und Informationspflicht fällt, wenn es einen besonders besorgniserregenden Stoff ( svhc-stoff ) in einer Konzentration von über 0,1 % (w/w)enthält Diskussion/EU-Consultation 2018: Sind Abfälle zu beseitigen, wenn 0,1 % (w/w) überschritten werden? 22

23 Was sind SVHCs Stoffe auf der REACH- Kandidatenliste? (Annex XIV) Substance identification Substance name CAS number EC number Authority Reason for proposing Date of publication Deadline for commenting Link to the Annex XV report Link to commenting form Anthracene Germany PBT 30/06/08 14/08/08 Anthracene 4,4'- Diaminodiphenylmethane Germany CMR 30/06/08 14/08/08 4,4'- Diaminodiphenylmethane Dibutyl phthalate Austria CMR 30/06/08 14/08/08 Dibutyl phthalate Cyclododecane France PBT 30/06/08 14/08/08 Cyclododecane Cobalt dichloride France CMR 30/06/08 14/08/08 Cobalt dichloride Diarsenic pentaoxide France CMR 30/06/08 14/08/08 Diarsenic pentaoxide Diarsenic trioxide France CMR 30/06/08 14/08/08 Diarsenic trioxide Sodium dichromate, dihydrate France CMR 30/06/08 14/08/08 Sodium dichromate, dihydrate 5-tert-butyl-2,4,6-trinitro-mxylene (musk xylene) m-xylene (musk xylene) 5-tert-butyl-2,4,6-trinitro Netherlands vpvb 30/06/08 14/08/08 Bis (2- Bis (2-ethyl(hexyl)phthalate) Sweden CMR 30/06/08 14/08/08 ethyl(hexyl)phthalate) (DEHP) (DEHP) Hexabromocyclododecane Hexabromocyclododecane Sweden PBT 30/06/08 14/08/08 (HBCDD) (HBCDD) Alkanes, C10-13, chloro (Short Chain Chlorinated Paraffins) United Kingdom PBT 30/06/08 14/08/08 Alkanes, C10-13, chloro (Short Chain Chlorinated Paraffins) Bis(tributyltin)oxide Norway PBT 30/06/08 14/08/08 Bis(tributyltin)oxide Lead hydrogen arsenate Norway CMR 30/06/08 14/08/08 Lead hydrogen arsenate Triethyl arsenate Norway CMR 30/06/08 14/08/08 Triethyl arsenate Benzyl butyl phthalate Austria CMR 30/06/08 14/08/08 Benzyl butyl phthalate Anzahl an SVHC Stoffen auf der REACH-Kandidatenliste: 191 (Stand Oktober 2018) 23

24 Errichtung einer SVHC Datenbank bei der ECHA Neue Datenbank soll bis Ende 2019 eingerichtet werden basiert auf Abfallrahmenrichtlinie Informationen u.a. für Betreiber und Verbraucher von Abfallbehandlungsanlagen soll Verbrauchern helfen, Entscheidungen für sicherere Produkte zu treffen stärkt die Notwendigkeit einer guten Kommunikation in der Lieferkette Ziele: Verbesserung des Risikomanagements von Chemikalien bei der Verwertung von Abfällen Förderung ungiftiger Stoffkreisläufe Erhöhung des Drucks, SVHC zu ersetzen 24

25 Weltweite Regulierung: Stoffbeschränkung nehmen zu!! Compliance: Bei zunehmender Globalisierung vieles im Blick behalten Country REACH RoHS WEEE (electric and electronic appliances) Battery ErP (energy related products) Packaging Restriction for ozone depleting substances EU x x x x x x Switzerland x x x x x Northamerica x x x x x x Canada (x) x x USA (x) partly (x) partly x Southamerica x x x x x Argentina (x) (x) (x) (x) Source: Fraunhofer IPA 10/compliance_awareness.jpg 25 25

26 SVHC: Besorgniserregende Stoffe in Abfällen Wertstoff oder Schadstoff? CdTe, Pb, GaAs, InGaAs, Sb, Quelle: Rotter

27 Weitere kritische Stoffe in Erzeugnissen: Rückbau und Recycling Regulierte Stoffe: PCB Asbest PAK HBCD und Vorgänger Schwermetalle SVHC: DEHP, DBP, Störende Erzeugnisse,Polymere,Produkte: Plastik- Ve rb u nde 3D-Bauteile Quelle: IGUTECGmbH 27

28 Große Herausforderungen GHS, CLP, REACh. REACh-Registrierung beim Inverkehrbringen von Sekundärrohstoffen prüfen (z.b. Importe aus Nicht-EU-Ländern) CLP-Notifizierung bei Importen auf den EU-Markt (eingestufte Stoffe/Mischungen) 0,1 %-Regel der REACh-Verordnung prüfen beim Inverkehrbringen von Erzeugnissen aus Abfällen (z.b. Kunststoff-Produkte, Stichwort: svhc-stoffe ) Andere POPs im Blick haben: PAKs in Gummi/Bodenbelägen, Dioxine in der Asche aus Verbrennungsanlagen, PCBs in Altölen.) Weitere gefährliche Stoffe/Umweltgifte in der Abfallwirtschaft mit Potenzial zur Getrennthaltungspflichten, Nachweispflichten : Asbest und andere künstl. Mineralfasern in verschiedenen Alltagsprodukten in Gebäuden TiO 2 -Verbote/-Beschränkungen in Farben (HP 7) Bildquelle: 28

29 CONTACT: Dr. Dipl.Chem. Beate Kummer, Kummer:Umweltkommunikation GmbH Gebrüder-Grimm- Str Rheinbreitbach

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