August 2010 Gregor Straka Dipl. Ing. (FH) Farnweg Wegberg Tel.:+49(0)

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Transkript:

1 Untersuchung zur Brutvogelverbreitung am geplanten Windkraftstandort Geilenkirchen - Tripsrath Im Auftrag der BMR energy solutions Kirchberg 4 52538 Gangelt August 2010 Gregor Straka Dipl. Ing. (FH) Farnweg 7 41844 Wegberg Tel.:+49(0)2434 9921894 e-mail: g.straka@yahoo.de

2 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Untersuchungsraum... 3 3. Methodik... 4 4. Ergebnis... 5 5. Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel... 8 5.1. Kollisionsrisiko... 8 5.2. Habitatverlust und Scheuchwirkung zur Brutzeit... 9 6. Diskussion... 11 7. Zusammenfassung... 13 8. Literatur... 14

3 1. Einleitung Im Rahmen einer Voruntersuchung sollte durch eine gezielte Brutvogelerfassung das Artenspektrum im Umfeld der geplanten Windkraftkonzentrationszone Tripsrath Nord-Ost erfasst und bewertet werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei die so genannten planungsrelevanten Arten, die im Zuge genehmigungspflichtiger Planungs- und Zulassungsverfahren einer einzelartlichen Prüfung zu unterziehen sind. Die Gruppe dieser planungsrelevanten Arten umfasst z.b. europäische Vogelarten (Anh. 1), für die laut Vogelschutz-Richtlinie besondere Schutzgebiete auszuweisen sind sowie regelmäßig rastende und durchziehende Vogelarten, die unter den Art. 4 Abs.2 der Vogelschutzrichtlinie fallen. Weiterhin sind sämtliche nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Arten sowie Arten der Roten Liste NRW, die einen aktuellen Gefährdungsstatus aufweisen, zu berücksichtigen. Weiterhin sollte das Vorkommen besonders kollisionsgefährdeter Arten ermittelt und eine Einschätzung des Standortes bezüglich des Kollisionsrisikos vorgenommen werden. 2. Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum befindet sich nord-östlich der Ortschaft Tripsrath. Begrenzt wird er im Norden von der Hofgruppe Baumen. Die östliche Grenze bilden die Feldgehölze südlich Baumen und der Waldrand des Hover Busch. Nach Westen hin begrenzen ungefähr der Uetterather Weg und die Verlängerung der Annastraße den Untersuchungsraum. Die Nutzungsstruktur wird zum größten Teil durch Ackerbau dominiert. Bedingt durch die gute Nährstoffversorgung der Böden (Parabraunerde) herrscht Getreide- und Hackfruchtanbau vor. Daneben nehmen aber auch Mais und Futtergras größere Flächenanteile ein. Durchzogen werden die Produktionsflächen durch ein Netz grüner, unbefestigter Feldwege, die, aufgrund des teilweise hohen Strukturreichtums, einen besonderen Wert als Nahrungs- und Einstandsgebiet für Vogelarten der Ackerlebensräume haben. Insbesondere die,in NRW stark gefährdeten Arten Rebhuhn und Wachtel sowie die gefährdete Feldlerche profitieren davon. An der westlichen Grenze des Untersuchungsraumes stocken südlich Baumen zwei kleinflächige Feldgehölze. In der Baumschicht dominiert die Stieleiche, die durch weitere Baumarten wie Bergahorn, Esche, Hainbuche und Vogelkirsche und

4 einzelnen Kiefern begleitet wird. Partiell sind auch Gebüsch- und Hochstaudensäume vorgelagert. Weitere, meist schmale, wegbegleitende und linienenförmige, Strauchanpflanzungen sowie eine kleinflächige Obstbaumanpflanzung befinden sich im Nordteil des Untersuchungsraumes. Südwestlich an das Untersuchungsgebiet anschließend, befindet sich ein größeres, zusammenhängendes Waldgebiet, bestehend aus dem Hover Busch und dem Leerodter Wald. Die Waldgesellschaften setzen sich zumeist aus jüngeren bis mittelalten Pappel-, Roteichen-, und Kiefernforsten zusammen. Naturnahe Waldgesellschaften wie Eichen-Birkenwaldrelikte und Altholzbereiche sind kleinflächig vorhanden. In Teilbereichen sind die Waldflächen relativ strukturreich. 3. Methodik Um die Brutvogelfauna im Planungsraum zu erfassen und quantitative Aussagen hinsichtlich planungsrelevanter Arten treffen zu können, wurde eine flächendeckende Revierkartierung der planungsrelevanten Arten durchgeführt. Nähere Beschreibungen zur Methodik finden sich u. A. bei BIBBY ET AL.1995, FLADE 1995. Insgesamt wurden zwischen Anfang April und Mitte Juli fünf Morgenbegehungen sowie zwei Abend- bzw. Nachtbegehungen zur Erfassung dämmerungs- und nachtaktiver Vögel wie Eulen, Rebhuhn und Wachtel in allen Teilbereichen des UG durchgeführt. Die artspezifischen Erfassungs- und Wertungszeiträume richteten sich nach SÜDBECK ET AL. 2005. Sie sollen verhindern, daß Interpretationsfehler entstehen und beispielsweise sporadisch im Gebiet anwesende Durchzügler mit in die Brutvogel-Auswertung einbezogen werden. Zum Nachweis revieranzeigender Eulen kam eine Klangatrappe (abspielen des Reviergesangs mittels Tonträger in bestimmten Abständen im potentiellen Brutrevier) zum Einsatz. Später wurde dann gezielt nach bettelrufenden Jungeulen gesucht. Der Untersuchungsraum umfasste neben der direkten Windkraftkonzentrationszone auch angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen (s. Revierkarte). Insgesamt wurde eine Fläche im Radius von ca. 500 m um die voraussichtlich drei Einzelanlagen herum in die Untersuchung einbezogen. Beobachtungen, die Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Waldarten außerhalb des Untersuchungsraumes gaben, wurden ebenfalls festgehalten und dokumentiert. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Gebiet festgestellten, planungsrelevanten Arten.

Für die, als Brutvögel gekennzeichneten, Arten besteht nach der Auswertung der Felddaten entweder Brutverdacht oder es konnte durch entsprechende Beobachtungen ein Brutnachweis erbracht werden. Durchzügler und Nahrungsgäste, die nicht im direkten Untersuchungsraum brüten, wurden als solche gekennzeichnet. 5 4. Ergebnis Mit Feldlerche, Feldsperling, Grünspecht, Kiebitz, Mäusebussard, Rebhuhn, Turteltaube, Wachtel und Waldohreule sind insgesamt neun planungsrelevante Brutvogelarten im unmittelbaren Untersuchungsraum vertreten. Weitere Arten nutzen die Ackerflächen als Nahrungs- und Durchzugsraum. Darunter befinden sich auch planungsrelevante Brutvögel angrenzender Flächen und Siedlungen wie Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Sperber und Turmfalke. Die Greifvogelarten Rohrweihe und Schwarzmilan wurden auch während der Brutzeit am Rande des Untersuchungsgebietes beobachtet. Möglicherweise brütet die Rohrweihe in einem Getreidefeld in der näheren Umgebung. Trotz intensiver Beobachtung konnte eine Brut oder ein Brutversuch innerhalb des Untersuchungsraumes nicht nachgewiesen werden. Habicht, Kleinspecht und Pirol wurden außerhalb des Untersuchungsraumes am Rande des Hover Busch zur Brutzeit festgestellt. Der laut Biotopkataster des LANUV dort ebenfalls als Brutvogel vorkommende Baumfalke (Falco subbuteo), konnte im Rahmen dieser Kartierung nicht nachgewiesen werden. Weitere, in der Regel weit verbreitete und landesweit aktuell ungefährdete, Brutvogelarten, die ebenfalls innerhalb und am Rande des Untersuchungsraumes festgestellt wurden, sind Amsel, Bachstelze, Buchfink, Buntspecht, Blaumeise, Bluthänfling, Fasan, Fitis, Gartenbaumläufer, Goldammer, Grünfink, Haussperling, Heckenbraunelle, Hohltaube, Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Grauschnäpper, Kleiber, Kohlmeise, Misteldrossel, Mönchgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Star, Singdrossel, Stieglitz, Wiesenschafstelze, Zaunkönig, Zilpzalp. Die Wiesenschafstelze, die mittlerweile regelmäßiger Brutvogel in Ackerkulturen ist, konnte mit mindestens 10 Brutpaaren im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Die planungsrelevanten Brutvogelarten werden in der folgenden Tabelle mit Statusangabe, Lebensräumen, Gefährdungsgrad und Schutzstatus sowie Revier- oder Brutpaaranzahlen dargestellt. Die räumliche Verteilung der Brutvogelreviere und Brutzeitfeststellungen innerhalb des Untersuchungsraumes wird in einer Revierkarte dargestellt.

6 Planungsrelevante Vogelarten im Umfeld des Windparks Tripsrath Artname wissenschaft licher Name Status Lebens- Raumtyp (Brutvögel) BRD (2009) NRW (2008) Art gem. FFH- Richtlinie Schutzstatus Anzahl Bp Feldlerche Alauda arvensis Brutvogel Acker 3 3 22 Feldsperling Passer montanus Brutvogel Feldgehölz V 3 1 Graureiher Ardea cinerea Nahrungsgast Gewässer -- -- Grünspecht Picus viridis Brutvogel Wald, Feldgehölz -- 3 1-2 Habicht Accipiter Wald, Nahrungsgast gentilis Feldgehölz -- V 1 Kiebitz Vanellus Brutvogel/ Acker, vanellus Nahrungsgast Grünland 2 3 Art. 4(2) 5 Kleinspecht Dryobates minor Brutvogel Wald V 3 1 Mehlschwalbe Delichon urbica Nahrungsgast Siedlung V 3 Mäusebussard Buteo buteo Nahrungsgast Wald, Feldgehölz -- -- 2 Pirol Oriolus Brutvogel/ oriolus Durchzügler Wald V 1 1 Rauchschwalbe Hirundo rustica Nahrungsgast Siedlung, Hof V 3 Rebhuhn Perdix perdix Brutvogel Acker 2 2 3 Rotmilan Milvus milvus Durchzügler Kulturlandschaft V 3 Anh. 1 Rohrweihe Verlandungszonen und Circus Durchzügler/ aeruginosus Nahrungsgast Getreidefelder -- 3 Anh. 1 Schwarzmilan Milvus Durchzügler/ Auen und migrans Nahrungsgast Gewässer -- R Anh. 1 Sperber Accipiter Wald, Nahrungsgast nisus Feldgehölz -- -- Turmfalke Falco tinnunculus Nahrungsgast Siedlung -- V Turteltaube Streptopelia Feldgehölz, Brutvogel turtur Waldränder 3 2 1 Wachtel Coturnix coturnix Brutvogel Acker -- 2 2-3 Waldohreule Asio otus Brutvogel Feldgehölz -- 3 1 Rote Listen (verkürzt) NRW 2008/BRD 2009: 0= ausgestorben oder verschollen, 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, R= arealbedingt selten Im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. EG-Vogelschutzrichtlinie Art. 4(2): Für die nicht in Anhang 1 aufgeführten Zugvogelarten sind Maßnahmen zum Schutz ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten zu treffen. Schutzstatus: = streng geschützt; = besonders geschützt

7

8 5. Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel 5.1. Kollisionsrisiko Windkraftanlagen bergen grundsätzlich die Gefahr der Tötung durch direkten Anflug. Nach PIELA 2010 wird in der Literatur die direkte Kollision mit Windkraftanlagen als zu vernachlässigende Größe im Vergleich zu Tötungsopfern durch Verkehr, Freileitungen und Glasscheiben angesehen. Ein systematisches Monitoring der Totfunde unter Windkraftanlagen fand bisher allerdings nicht statt, so daß auch keine artbezogenen Kollisionsraten vorliegen. Bei der staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg wird eine zentrale Fundkartei geführt, die, im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, bundesweit Kollsionsopfer dokumentiert. Dabei handelt es sich aber um Einzelbeobachtungen, die keine Rückschlüsse auf die Häufigkeit von Anflugopfern zulässt. Trotzdem ist zu erkennen, daß bestimmte Arten besonders häufig durch Kollisionen ums Leben kommen. Insbesondere Arten, die ein geringes Meideverhalten und damit eine geringe Scheu gegenüber den Anlagen zeigen, zählen häufiger zu den Opfern. Zu den besonders kollisionsgefährdeten Arten gehören die Greifvogelarten Rotmilan, Turmfalke, Mäusebussard und Seeadler. Nach HÖTKER ET AL. 2004 ist weiterhin der Einfluß des Lebensraumes auf die Kollisionsrate statistisch signifikant. Demnach waren in Mitteleuropa besonders bei Anlagen, die sich in der Nähe zu Feuchtgebieten befanden, hohe Opferzahlen zu verzeichnen. Insbesondere Möwen wiesen dort hohe Kollisionsraten auf. Im Rahmen einer Studie von GRÜNKORN ET AL. 2009 an Windkraftanlagen an der schleswigholsteinischen Westküste dominierten als Kollisionsopfer ebenfalls Möwen und Watvögel wobei im Breitfrontenzug durchziehende nordische Singvögel wie z.b. Drosseln nicht gefunden wurden. Weitere Gefahrenschwerpunkte bilden Anlagen auf Gebirgsrücken und Geländekanten. Bezogen auf den Windparkstandort Geilenkirchen-Tripsrath, mit voraussichtlich drei Einzelanlagen, lässt sich sagen, daß auch hier Kollisionen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Im näheren Umfeld der Anlagen sind mit Mäusebussard und Turmfalke zwei Brutvogelarten vertreten, die deutschlandweit zu den häufigsten Kollisionsopfern zählen. Allerdings gehören diese Arten auch zu den weit verbreiteten und vergleichsweise häufigen Greifvögeln. Weiterhin wurden mit Rot- und Schwarzmilan zwei weitere, stark kollisionsgefährdete Arten, die den

9 Untersuchungsraum sporadisch als Durchzugs- und Nahrungsraum nutzen, nachgewiesen. Besonders bei Greifvögeln, die einen großen Raumbedarf haben, besteht ein räumlich-funktionaler Zusammenhang zwischen den Brutplätzen und den Nahrungsräumen, die in größerer Entfernung zu einander liegen können. Eine Brut oder ein Brutverdacht der beiden Milanarten innerhalb des Untersuchungsgebietes konnte nicht bestätigt werden. Auch weitere Recherchen brachten keine Erkenntnisse über ein mögliches Brüten von Rot- und Schwarzmilan in der näheren Umgebung des Untersuchungsgebietes. Weiterhin befinden sich im näheren Umfeld (1 km-radius um die Anlagen) keine Feuchtgebietskomplexe mit Vorkommen von Möwen, Seeschwalben oder Graureiherkolonien. Insgesamt wird daher ein, gegenüber dem bestehenden Lebensrisiko, signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch die geplanten drei Anlagen nicht erwartet. 5.2. Habitatverlust und Scheuchwirkung zur Brutzeit Durch den Bau der Windkraftanlagen, inklusive der dazugehörigen Infrastruktur, gehen Flächen verloren, die vormals für eine Besiedlung zur Verfügung standen. Der Flächenverbrauch ist im Gegensatz zu vielen anderen Bauwerken aber eher als gering anzusehen. Die landwirtschaftliche Flächennutzung kann auch nach der Errichtung der Anlagen weiter fortgeführt werden, so daß grundsätzlich auch weiterhin eine Besiedlung durch Acker- und Offenlandarten möglich ist. Es stellt sich allerdings die Frage, wie sich der Bestand nach Inbetriebnahme der Anlagen im Vergleich zu Vorher entwickelt. Die Feldlerche meidet eigentlich die Nähe zu vertikalen Strukturen (Waldränder, Gebüsche, Gebäude, Freileitungen etc.) in der Landschaft und nähert sich diesen in der Regel nicht näher als 150 m an. Im Rahmen einer Vorher-Nachher-Analyse in einem saarländischen Windpark konnte ELLE 2006 keine gravierenden Scheuchoder Ablenkungseffekte auf die Feldlerche durch die Windenergieanlagen nachweisen. Die Siedlungsdichte und Singflugaktivität wiesen keine oder nur sehr schwach signifikante Unterschiede im Vergleich zu vergleichbaren Referenzflächen ohne WEA auf. Der Autor weist aber darauf hin, daß es lokal auch zu negativen Auswirkungen auf einzelne Feldlerchenindividuen kommen kann. KORN & SCHERNER 2000 kommen zu dem Ergebnis, daß Feldlerchen aufgrund von Luftturbulenzen, die durch die Bewegung der Rotorblätter verursacht werden, die

10 Nähe zu WEA meiden und daher mit einer deutlich reduzierten Besiedlung des betroffenen Bereiches reagieren. Insgesamt führten die bisher durchgeführten Untersuchungen zur Reaktion der Feldlerche auf Windkraftanlagen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Generelle Aussagen lassen sich daher kaum herleiten. Anders stellt sich die Situation beim Kiebitz und bei den Hühnervögeln dar. Mehrere Untersuchungen bestätigen die negativen Auswirkungen der WEA, was mit einem Meidungsverhalten des Anlagenumfeldes und einer Abnahme der Brutdichte verbunden ist (HORCH & KELLER 2005). Einer Studie von HANDKE ET AL. 1999 zu Folge, hatte der Betrieb von WEA im Raum Cuxhaven keinen Einfluß auf die Revierverteilung von Braunkehlchen, Wiesenschafstelze, und Wiesenpieper. Beim Kiebitz zeigte sich hingegen ein deutliches Meidungsverhalten. So verdeutlichte eine Untersuchung von GERJETS 1999, daß Kiebitze in einem Radius von 200 m um die Anlagen herum keine Nester mehr anlegten. Nach KRUCKENBERG 2002 ist zudem ein verminderter Bruterfolg durch Gelegeverluste zu verzeichnen. Dies begründet der Autor mit einer erhöhten Fluchtrate brütender Vögel, ausgelöst durch die Bewegung der Rotorblätter. Vögel halboffener Lebensräume, die eine hohe Toleranz gegenüber vertikalen Strukturen in ihren Habitaten aufweisen, zeigen in der Regel keine negative Reaktion auf WEA. So ermittelte KAATZ 1999 in einer Vorher-Nachher-Untersuchung, daß von 23 Arten, die vor dem Bau einer WEA im betreffenden Bereich siedelten, im Folgejahr, nach der Errichtung der Anlage 22 Arten statusadäquat wieder nachgewiesen wurden. Möglicherweise spielt die hohe Brutplatztreue, die einige Arten aufweisen, dabei eine Rolle. Einige Singvogelarten profitieren allerdings auch von, durch den Bau der Anlagen neu entstandenen, extensiven Randstrukturen oder sonstigen Nutzungsänderungen. Eine ebenfalls hohe Akzeptanz gegenüber WEA zeigen die Greifvogelarten Mäusebussard und Turmfalke, die regelmäßig im Bereich der Anlagen jagten und diese teilweise auch als Brutplatz nutzten (Turmfalke). HÖTKER ET AL. 2004 ermittelten für insgesamt 28 Arten Mittelwerte der Minimalabstände, die die Vögel zu den Einzelanlagen einhielten bzw. bis zu denen Störeinflüsse messbar waren. Für die beiden im Gebiet siedelnden planungsrelevanten Arten Feldlerche und Kiebitz werden gemittelte Minimalabstände

11 von 93 m bzw. 108 m zu den Einzelanlagen angegeben. Die Nachweise der drei Rebhuhnpaare erfolgten in Abständen zwischen 320 m und 400 m von den geplanten Anlagen. Der Einfluß der drei geplanten WEA auf die lokale Bestandssituation des Rebhuhns wird, bedingt durch den großen Abstand und den recht guten Habitatbedingungen im weiteren Umfeld der Anlagen, als nicht erheblich eingeschätzt. Schlagende (rufende) Wachteln wurden innerhalb des Untersuchungsgebietes in Getreide- und Kartoffelfeldern vernommen. Der kürzeste Abstand zu einer der geplanten WEA betrug dabei ca. 70 m. Wachteln zeigen in der Regel keine starke Bindung an bestimmte Brutplätze und richten sich bei der Wahl des Neststandortes nach zur Verfügung stehenden, deckungsreichen Strukturen. Besiedelt werden neben Getreidefeldern auch Ackerbrachen, Luzerne- und Kleefelder sowie Grünländer mit hoher Krautschicht. Die Wachtel ist in ihren zentralen Lebensfunktionen Partnerfindung, Kontaktkommunikation und Gefahrenwahrnehmung in hohem Maße auf akustische Kommunikation und Wahrnehmung angewiesen. Nach GARNIEL & MIERWALD (2010) ist die Wachtel eine Art mit hoher Lärmempfindlichkeit. Insbesondere bei kontinuierlichen Lärmbelastungen, wie sie z.b. im Umfeld stark befahrener Straßen bestehen, wirkt sich dies negativ auf die Besiedlung innerhalb einer bestimmten Effektdistanz aus. Möglicherweise sind die Rotor- und Windgeräusche im Umfeld der Anlagen auch der Grund für eine geringere Besiedlung an WEA Standorten. Durch das Vorhandensein geeigneter Strukturen im weiteren Umfeld der voraussichtlich drei Einzelanlagen wird auch bei der Wachtel nicht von einer nachhaltigen Verschlechterung der lokalen Population ausgegangen. 6. Diskussion Die ermittelten Daten können methodisch bedingt lediglich eine Momentsituation der Brutvogelfauna des Gebietes darstellen. Bei einigen Arten wie z.b. Kiebitz und Wachtel ergeben sich in der Regel große, jährliche Unterschiede in der Raumnutzung. Die Gründe dafür liegen im wechselnden Nahrungsangebot und in den Änderungen der Vegetations- bzw. Nutzungsstruktur der Anbauflächen. Zudem kann es in Invasionsjahren, wie sie beispielsweise von der Wachtel bekannt sind, zu stärkeren jährlichen Bestandsschwankungen kommen.

12 Die Feldlerche, als ursprünglich steppenbewohnende Art, ist aufgrund ihrer Brut- und Nahrungsökologie in hohem Maße von lückigem Aufwuchs und einer nicht zu dichten Vegetationsbedeckung des Bodens abhängig. Daher sind auch bei dieser Art, bedingt durch die Fruchtfolge und Bearbeitungsintensität, jährliche Schwankungen im Bestand und in der Revierverteilung zu erwarten. Die tatsächliche Betroffenheit einzelner Brutpaare anhand von Minimalabständen und Effektdistanzen lässt sich demnach nur schwer beziffern. Zudem waren die definitiven Standorte der Anlagen innerhalb der Konzentrationszone zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht bekannt. Zahlreiche Untersuchungen und Studien zeigen die Tendenz auf, dass kein statistisch signifikanter Nachweis negativer Auswirkungen durch Windenergieanlagen auf die Brutvogelfauna besteht. Mit Ausnahme einiger Wiesenlimikolen wie Kiebitz, Rotschenkel und Uferschnepfe nutzten die meisten Arten auch das nähere Umfeld der Anlagen zur Brut (HÖTKER 2004). Die meisten Singvogelarten halten einen Minimalabstand zu den Anlagen ein, der zumeist nicht größer als 100 m ist, und zeigen in der Regel auch kein ausgeprägtes Meidungsverhalten. Hinsichtlich der Kollisionsgefahr lassen sich aufgrund fehlender systematisch erhobener Daten lediglich allgemeine Aussagen über den Gefährdungsgrad des Standortes treffen. So werden Standorte in der Nähe zu Feuchtgebieten und in topographisch bedingten Zugverdichtungszonen wie Bergsättel, Talzügen und Gebirgsrücken als kritisch angesehen. Die Beurteilung des Zug- und Rastvogelaufkommens war allerdings nicht Bestandteil dieser Untersuchung. Weiterhin gelten Anlagen, die sich zwischen regelmäßig frequentierten Teillebensräumen von Großvögeln oder Koloniebrütern mit großem Raumansprüchen (Schwarzstorch, Rotmilan, Kranich und Graureiher) befinden als besonders problematisch. Aufgrund bestehender räumlich-funktionaler Beziehungen zwischen Brutplatz und entfernt liegenden Nahrungsflächen bergen die regelmäßigen Transferflüge ein hohes Kollisionsrisiko für diese Arten. Ein Brutvorkommen dieser besonders gefährdeten Arten innerhalb und im Umfeld des Untersuchungsgebietes konnte allerdings im Rahmen der Erhebung weitestgehend ausgeschlossen werden.

13 7. Zusammenfassung Im Frühjahr und Sommer 2010 wurde Im Umfeld der geplanten Windkraftkonzentrationszone Tripsrath Nord-Ost eine flächendeckende Brutvogelerfassung in Form einer Revierkartierung in einem Radius von ca. 500 m um die voraussichtlich drei Einzelanlagen herum durchgeführt. Dabei wurden insgesamt neun, in Nordrhein-Westfalen planungsrelevante, Arten als Brutvögel ermittelt. Bei weiteren sieben planungsrelevanten Arten handelt es sich um Brutvögel benachbarter Flächen, die außerhalb des Untersuchungsgebietes brüten. Dazu gehören mit Habicht, Kleinspecht und Pirol auch einige wertgebende Waldarten. Die Mehl- und Rauchschwalbe sowie der Turmfalke brüten im menschlichen Siedlungsbereich und nutzen die landwirtschaftlichen Offenbereiche als Jagd- und Nahrungsraum. Der Graureiher nutzt insbesondere gemähte oder abgeerntete Flächen zur Wühlmausjagd und ist sporadischer Nahrungsgast im Gebiet. Der in hohem Maße kollisionsgefährdete Rotmilan sowie Schwarzmilan und Rohrweihe wurden als Durchzügler oder sporadische Nahrungsgäste im Gebiet nachgewiesen. Ein Brutvorkommen im direkten und weiteren Umfeld der geplanten Anlagen ließ sich nicht nachweisen. Durch eine Literaturrecherche zum Thema Vögel und Windenergie wurde versucht, das Konfliktpotential des geplanten Standortes hinsichtlich der Kollisionsgefahr und des Lebensrauverlustes der im Gebiet auftretenden planungsrelevanten Arten zu beurteilen. Die Auswirkungen der drei geplanten Windenergieanlagen am Standort Geilenkirchen Tripsrath auf die Brutvogelfauna werden im Ergebnis als gering eingeschätzt. Zum einen setzt sich das Artenspektrum aus Arten zusammen, die eine vergleichsweise hohe Toleranz gegenüber den Anlagen aufweisen und im nahen Umfeld auch brüten. Darüber hinaus handelt es sich um drei Einzelanlagen in einer weiträumigen Ackerlandschaft. Ein betriebsbedingt nachhaltig negativer Einfluß auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der ermittelten planungsrelevanten Arten, insbesondere des Offenlandes, wird an diesem Standort nicht erwartet. Weiterhin konnten keine standörtlich bedingten Risikofaktoren, die zu einer signifikant erhöhten Kollisionsrate von Brutvögeln und insbesondere Großvögeln führen, nachgewiesen werden.

14 8. Literatur BIBBY, C.J., N.D. BURGESS, D.A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie, Bestandserfassung in der Praxis. Neumann Verlag GmbH Radebeul ELLE, O. (2006): Untersuchungen zur räumlichen Verteilung der Feldlerche (Alauda arvensis) vor und nach der Errichtung eines Windparks in einer süd-westdeutschen Mittelgebirgslandschaft. Ber. Vogelschutz 43: 75-85. FLADE, M., PROJEKTGRUPPE ORNITHOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG DER DEUTSCHEN ORNITHOLOGEN-GESELLSCHAFT (1995): Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in raumbedeutsamen Planungen. NFN Medien-Service Natur GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna. GERJETS, D. (1999): Annäherung wiesenbrütender Vögel an Windkraftanlagen Ergebnisse einer Brutvogeluntersuchung im Nahbereich des Windparks Drochtersen. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 4: 49 52. GRÜNKORN, T., A. DIEDERICHS, D. POSZIG, B. DIEDERICHS, G. NEHLS (2009) : Wie viele Vögellkollidieren mit Windenergieanlagen? Natur und Landschaft, Zeitschrift für Naturschutz und Landschaftspflege 7/09: 309-314. HANDKE, K., P. HANDKE, & K. MENKE (1999): Ornithologische Bestandsaufnahmen im Bereich des Windparks Cuxhaven in Nordholz 1996/97. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 4: 71 80.

15 HORCH, P., & V. KELLER (2005): Windkraftanlagen und Vögel Ein Konflikt? Eine Literaturrecherche. Schweizerische Vogelwarte Sempach. KAATZ, J. (1999): Einfluß von Windenergie auf das Verhalten der Vögel im Binnenland. S. 52 60 in: S. Ihde & E. Vauk-Hentzelt (Hrsg.): Vogelschutz und Windenergie: Konflikte, Lösungsmöglichkeiten und Visionen. Bundesverband WindEnergie e.v., Osnabrück, Bremen. KORN, M. & E. SCHERNER (2000): Raumnutzung von Feldlerchen (Alauda arvensis) in einem Windpark. Natur und Landschaft, Zeitschrift für Naturschutz und Landschaftspflege 75: 74-75. KRUCKENBERG, H. (2002): Rotierende Vogelscheuchen Vögel und Windkraftanlagen. Falke 49: 336 342. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2010): Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW), Internetangebot unter http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/karten HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN, H. KÖSTER (2004): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen Michael-Otto-Institut im NABU, Endbericht PIELA, A. (2010): Tierökologische Abstandskriterien bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK) Natur und Landschaft, Zeitschrift für Naturschutz und Landschaftspflege 2/10: 51-60 SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.