Bebauungsplan 578 Amelsbüren Nordwestlich Am Dornbusch, Münster - Bestandserfassung Avifauna -
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- Mona Winter
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1 Bebauungsplan 578 Amelsbüren Nordwestlich Am Dornbusch, Münster - Bestandserfassung Avifauna - Juni 2017 Auftraggeber: Stadt Münster Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Albersloher Weg Münster Auftragnehmer: FAUNISTISCHE GUTACHTEN Dipl.-Geogr. Michael Schwartze Oststraße Warendorf
2 B-Plan 578 Amelsbüren Nordwestlich Am Dornbusch, Münster Avifaunistische Erfassung Einführung Der Artenschutz besitzt im europäischen Recht seit der sogenannten kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom eine besondere Bedeutung. Als Konsequenz müssen seitdem die Aspekte des Artenschutzes bei allen Bauleitplan- und baurechtlichen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-, und Verbraucherschutz (MKULNV) im Jahr 2010 die Verwaltungsvorschrift Artenschutz (VV-Artenschutz) erlassen. Hier werden die artenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen und Regelungen dargestellt und die Bearbeitung im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren konkretisiert (MKULNV 2016). 1. Vorhaben Am nord-östlichen Ortsrand von Amelsbüren ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 578 Amelsbüren Nordwestlich Am Dornbusch geplant. Ziel ist die Schaffung eines neuen Wohngebietes. Als artenschutzrechtlich relevante Artengruppe wurde im Frühjahr 2017 die Avifauna untersucht. Die Untersuchungen wurden durch das Büro FAUNISTISCHE GUTACHTEN Dipl.-Geograph Michael Schwartze aus Warendorf durchgeführt. 2. Kurzbeschreibung des Planungsraumes Das ca. 6 ha große Untersuchungsgebiet wird nach Süden begrenzt durch die Straße Am Dornbusch, nach Osten durch eine Ackerparzelle, im Norden durch eine Regenkläranlage sowie den Sportplatz und im Westen durch einen Laubwald, Grünland bzw. den Ortsrand (s. Karte im Anhang sowie Fotos 1-3). Der Planbereich wird durch intensive ackerbauliche Nutzung dominiert. Am süd-östlichen Rand befindet sich ein kleineres Waldstück, welches durch Stiel-Eichen, Hainbuchen, Eschen und einzelne Buchen geprägt ist. Nördlich davon und auch innerhalb des Bestandes sind mehrere Wohnhäuser und eine Hofstelle mit Garten und einzelnen Obstbäumen. Als weitere Gehölzbestände sind eine ca. 120 m lange Hecke sowie einzelne überalterte Obstbäume zu nennen. Die Hecke ist artenreich und setzt sich aus Stiel-Eiche, Hasel, Schwarzem Holunder, Heckenrose, Weiden und Schwarz- bzw. Weißdorn zusammen. Der Sportplatz ist gesäumt durch eine neu gepflanzte Hecke mit Erle, Roter Hartriegel, Hasel, Weißdorn und Schwarzem Holunder. 3. Bearbeitungsmethodik Zur Erfassung der Brutvögel wurden insgesamt drei Durchgänge durchgeführt und zwar am 23.3., und Die Felduntersuchungen erfolgten den frühen Morgenstunden, um die Gesänge/Rufe der zu dieser Tageszeit aktiven Arten zu dokumentieren (vgl. SÜDBECK et al. 2005). Die Erhebung erfolgte flächendeckend innerhalb der Grenzen des Untersuchungsgebietes nach der Revierkartierungsmethode (s. DOG 1995 und BIBBY et al. 1995). Verschiedene Verhaltensweisen wie z.b. Beuteflüge und Rufaktivitäten wurden im Gelände notiert, um Brutstandorte von Nahrungsrevieren zu unterscheiden. Die Ergebnisse wurden in Tageskarten notiert und nach Abschluss der Untersuchungen ausgewertet. Der erste Durchgang erfolgte in der Abenddämmerung zur Erfassung der Eulen. Dabei kam eine Klangattrappe zum Einsatz. faunistische gutachten dipl.-geogr. m.schwartze 1
3 B-Plan 578 Amelsbüren Nordwestlich Am Dornbusch, Münster Avifaunistische Erfassung 4. Ergebnis Es wurden insgesamt 27 verschiedene Vogelarten festgestellt. Darunter waren zehn Nahrungsgäste, ein Durchzügler und 16 Brutvögel (s.a. Tab. 1 und Karte im Anhang). Davon sind Rauch- und Mehlschwalbe landesweit als gefährdet und der Steinschmätzer als vom Aussterben bedroht eingestuft. Turmfalke, Star, Haussperling und Bachstelze sind in NRW in der Vorwarnliste aufgeführt. Die übrigen Arten sind im Wesentlichen häufig, anpassungsfähig und weit verbreitet. Sie werden zusammenfassend tabellarisch aufgeführt (s. Anhang). Nachfolgend sollen die Lebensraumansprüche und die allgemeine Situation der von dem geplanten Eingriff potenziell betroffenen Arten kurz beschrieben werden: Der Turmfalke wurde 2017 nur einmalig nahrungssuchend über den Ackerflächen beobachtet. Der Turmfalke besiedelt die Kulturlandschaft nahezu flächendeckend, sofern geeignete Brutmöglichkeiten in verlassenen Krähennestern, (Kirch-) Türmen oder Bauernhöfen vorhanden sind (GEDEON et al. 2014). In den letzten Jahren kam es jedoch lokal zu Bestandsverlusten. Aufgrund dieser negativen Entwicklung wurde der Turmfalke landesweit erstmals in die Vorwarnliste aufgenommen (SUDMANN et al. 2008). Der landesweite Bestand wird derzeit mit bis Revieren angegeben und gilt als ungefährdet (GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013). Nahrungssuchende Stare wurden auf den zentralen Ackerflächen beobachtet. Der Star brütet bevorzugt in Hartholzauen oder sonstigen höhlenreichen Laubwäldern. Innerhalb von Siedlungen werden Kleingärten, Friedhöfe und sogar Innenstädte besiedelt. Der Bestand des Stars ist in den vergangenen 25 Jahren erheblich zurückgegangen. Als Ursache wird weniger der Mangel an geeigneten Bruthöhlen, sondern vielmehr die intensive Grünlandnutzung und die Umwandlung in Ackerland verantwortlich gemacht. Diese Entwicklung hat zu einem erheblichen Rückgang des Nahrungsangebotes geführt (GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013). Landesweit wird der Star derzeit noch in der Vorwarnliste geführt (SUDMANN et al. 2008). Bundesweit ist er jetzt erstmals als gefährdet eingestuft worden (GRÜNEBERG et al. 2015). Nahrungssuchende Rauchschwalben wurden charakteristischerweise im Offenland des Untersuchungsraumes beobachtet Die Rauchschwalbe ist eine typische Kulturfolgerin deren Vorkommen in NRW an bewirtschaftete Bauernhöfe gebunden ist (SUDMANN et al. 2008). Für die Anlage ihrer Lehmnester ist unversiegelter, offener Boden von wesentlicher Bedeutung. Die Rauchschwalbe leidet unter dem Rückgang der bäuerlichen Milchviehhaltung, wo sie in den Ställen ausreichend Nahrung und geeignete Brutmöglichkeiten findet. Innerhalb von NRW wurde zwischen der Bestand auf insgesamt Paare geschätzt (GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013). Landes- und bundesweit zählt die Rauchschwalbe zu den gefährdeten Brutvogelarten (SUDMANN et al. 2008, GRÜNEBERG et al. 2015). Auch die Mehlschwalbe nutzte den Planungsraum zur Nahrungssuche. Sie besiedelt bevorzugt Ortsrandbereiche und Gebäude in der offenen Landschaft wie Bauernhöfe. Sie bringt als Koloniebrüter ihre Lehmnester gerne mit mehreren Paaren unterhalb der Dachunterunterkante, in Fensternischen oder Mauervorsprüngen an. Für den Nestbau sind Lehmpfützen und unbefestigte Wege von Bedeutung. Der landesweite Gesamtbestand ist seit den 1990er Jahren in etwa um die Hälfte zurückgegangen. Gründe für diese negative Entwicklung liegen an dem Verschwinden geeigneter Brutplätze (moderner Fassadenverputz), der Versiegelung unbefestigter Wege sowie der Nutzungsänderung brutplatznaher Nahrungsflächen. Die Mehlschwalbe ist derzeit landesweit mit geschätzten Brutpaaren auf noch hohem Niveau gefährdet (SUDMANN et al. 2008). Ein durchziehender Steinschmätzer wurde am 5.5. beobachtet. Steinschmätzer brüten in verschiedenen Lebensräumen des Offenlandes wie z.b. Sandheiden, Hochmooren, Dünen oder verschiedenen Abbaugebieten (GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013). Vegetationsarme Böden, Sitz- und Singwarten und bodennahe Nistmöglichkeiten wie z.b. Steinhaufen sind bedeutende Elemente in diesen bevorzugten Lebensräumen. Die in NRW verbliebenen 10 bis 20 Brutpaare besiedeln den Truppenübungsplatz Senne und v.a. die niederrheinischen Tagebaureviere. Der faunistische gutachten dipl.-geogr. m.schwartze 2
4 B-Plan 578 Amelsbüren Nordwestlich Am Dornbusch, Münster Avifaunistische Erfassung Steinschmätzer ist landesweit akut vom Aussterben bedroht (SUDMANN et al. 2008). Er weist ein riesiges Verbreitungsgebiet auf und ist in der gesamten Paläarktis und N/NW-Nearktis weit verbreitet (BAUER et al. 2005). Bei der überwiegenden Mehrzahl der landesweit zu beobachtenden Individuen handelt es sich um nordische Durchzügler, die noch bis Anfang Juni zu beobachten sind. Haussperlinge wurden an den Häusern, dem Garten und der Hecke dokumentiert. Aufgrund seines kolonieartigen Vorkommens und des fehlenden Revierverhaltens ist die Angabe eines exakten Brutbestandes kaum möglich. Der landesweit in der Vorwarnliste geführte Singvogel ist in seiner Verbreitung auf Siedlungslebensräume beschränkt. Er brütet meist in Gebäudenischen von Dachunterständen, hinter Regenrinnen oder zwischen Dachpfannen und der Tragkonstruktion. Des Weiteren nimmt er auch gerne künstliche Nisthilfen an. Wichtig sind darüber hinaus dichte Strauchund Baumbestände. Diese sind für die bevorzugt in Höhlen und Nischen brütende Art als Brutstandort ungeeignet, besitzen aber als Nahrungslebensraum und Schutz vor Beutegreifern wie dem Sperber eine große Bedeutung. Seit den 1990er Jahren ist der bundesweite Rückgang dokumentiert (GEDEON et al. 2014). Der landesweite Bestand wird auf bis zu Reviere beziffert (GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013). Gründe für diese negative Entwicklung sind in der tiefgreifenden Intensivierung der Landwirtschaft mit dem Verlust nahrungsreicher Raine, Feldränder, Brachen sowie in der Gebäudesanierung mit dem Verlust von Brutmöglichkeiten zu sehen. Landes- und bundesweit ist der Haussperling in der Vorwarnliste eingestuft (SUDMANN et al. 2008, GRÜNEBERG et al. 2015). Zusammenfassende Bewertung Der Nachweis von insgesamt 27 verschiedenen Vogelarten ist insgesamt als hoch zu bewerten und ist v.a. mit dem vorhandenen Laubwald zu begründen. Der überwiegende Teil der Arten gilt jedoch als häufig, ungefährdet und anpassungsfähig. Für die beiden Greifvogelarten Mäusebussard und Turmfalke dient das Offenland als Nahrungslebensraum, wo sie Kleinsäuger erbeuten können. Da es sich hier jedoch vorwiegend um intensiv genutzte Ackerflächen handelt, wird die potenzielle Bedeutung zusammenfassend als gering eingestuft. Das Gleiche gilt für Rauch- und Mehlschwalbe. Beide Arten sind Kulturfolger und auf Bauernhöfe sowie sonstige Gebäude zum Nisten angewiesen. Der Star brütet vermutlich in dem westlich angrenzenden Laubwald. Einzelne Individuen wurden ebenfalls nahrungssuchend festgestellt. Durchziehende Steinschmätzer können bis weit in das Frühjahr hinein beobachtet werden. Sie halten sich kurzzeitig auf Ackerflächen auf und ziehen dann weiter in die nordischen Brutgebiete. Quellen BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Bd. 2 Passeriformes Singvögel, AULA-Verlag Wiebelsheim: 622 S. GRÜNEBERG, C., S.R. SUDMANN sowie J. WEISS, M. JÖBGES, H. KÖNIG, V. LASKE, M. SCHMITZ & A. SKIBBE (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.): LWL-Museum für Naturkunde Münster: 480 S. GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT. O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung. DRV & NABU-NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND (Hrsg.): Ber. z. Vogelsch. Band 52: KAISER, M. (2015): Erhaltungszustand und Populationsgröße der Planungsrelevanten Arten in NRW : 7 S. faunistische gutachten dipl.-geogr. m.schwartze 3
5 B-Plan 578 Amelsbüren Nordwestlich Am Dornbusch, Münster Avifaunistische Erfassung SUDMANN, S.R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-LINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & J. WEISS (2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung. NWO & LANUV (Hrsg.): Charadrius 44 (4): Gesetze und Verordnungen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29.Juli 2009, Inkraftgetreten am 1.März 2010, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 4. August 2016) MKULNV (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz).- Runderlaß des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v , - III faunistische gutachten dipl.-geogr. m.schwartze 4
6 B-Plan 578 Amelsbüren Nordwestlich Am Dornbusch, Münster Avifaunistische Erfassung Anhang Tab. A: Gesamtartenliste der nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet mit Angaben zu Gefährdung und Status. Abkürzungen: Bv Brutvogel, Ng Nahrungsgast, Dz Durchzügler, * ungefährdet, RL NRW Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2008), RL BRD Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2015), 1 B vom Aussterben bedroht, 2 B stark gefährdet, 3 B gefährdet, V B Vorwarnliste (das hochgestellte B bezieht sich auf den Status als Brutvogel). Nr. Art Status Rote Liste NRW / Rote Liste BRD 1 Mäusebussard Ng * / * B 2 Turmfalke Ng V / * B 3 Ringeltaube Bv * / * B 4 Buntspecht Ng * / * B 5 Elster Ng * / * B 6 Rabenkrähe Ng * / * B 7 Blaumeise Bv * / * B 8 Kohlmeise Bv * / * B 9 Sumpfmeise Bv * / * B 10 Rauchschwalbe Ng 3 / 3 B 11 Mehlschwalbe Ng 3 / 3 B 12 Zilpzalp Bv * / * B 13 Mönchsgrasmücke Ng * / * B 14 Dorngrasmücke Bv * / * B 15 Kleiber Bv * / * B 16 Gartenbaumläufer Bv * / * B 17 Zaunkönig Bv * / * B 18 Star Ng V / 3 B 19 Amsel Bv * / * B 20 Singdrossel Bv * / * B 21 Rotkehlchen Bv * / * B 22 Hausrotschwanz Bv * / * B 23 Steinschmätzer Dz 1S / 1 B 24 Heckenbraunelle Bv * / * B 25 Haussperling Bv V / V B 26 Bachstelze Ng V / * B 27 Buchfink Bv * / * B faunistische gutachten dipl.-geogr. m.schwartze warendorf I
7 B-Plan 578 Amelsbüren Nordwestlich Am Dornbusch, Münster Avifaunistische Erfassung Anhang Foto 1: Der Planbereich wird von einer intensiv genutzten Ackerfläche dominiert. Im Hintergrund ist der Laubwald mit den angrenzenden Gebäuden zu sehen. Das Bild ist von der Straße Am Dornbusch aufgenommen. Foto 2: Feldrain im Nord-Osten des Planungsraumes mit Einzelbäumen. Im Hintergrund befindet sich die gehölzbestandene Regenwasserkläranlage. faunistische gutachten dipl.-geogr. m.schwartze warendorf II
8 B-Plan 578 Amelsbüren Nordwestlich Am Dornbusch, Münster Avifaunistische Erfassung Anhang Foto 3: Im Hintergrund ist die ca. 120 m lange Hecke zu sehen. faunistische gutachten dipl.-geogr. m.schwartze warendorf III
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