Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 17. Juni 2013, 20.00 Uhr in der reformierten Kirche Pfäffikon ZH



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Transkript:

Einladung zur Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2013, 20.00 Uhr in der reformierten Kirche Pfäffikon ZH

Traktanden Seite Anträge des Gemeinderates: 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2012 (inkl. Globalbudgets) 2. Zustimmung zum Bauprojekt und zum Kostenvoranschlag für den Einbau eines Dorfsaals sowie des Rexsaals im Kesselhaus auf dem ehemaligen Areal der Huber+Suhner AG von Fr. 9 420 000.-- sowie eines Zusatzkredites von Fr. 490 000.-- für die Erstellung einer Lounge auf dem Dach des Kesselhauses (nur Vorberatung, Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 22. September 2013) 3. Zustimmung zur Teilrevision der Gemeindeordnung vom 10. Juni 2001 (nur Vorberatung, Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 22. September 2013) 4 5 16 Zu allen Geschäften sind schriftliche Anträge und Berichte abgefasst worden. Die Akten zu den einzelnen Geschäften und das Stimmregister liegen ab 3. Juni 2013 in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf. Gemeinderat Pfäffikon ZH und die antragstellenden Behörden Pfäffikon, 18. Mai 2013 3

1. Genehmigung der Jahresrechnung 2012 (inkl. Globalbudgets) (siehe separate Broschüre) Referentin Erika Walt, Finanzvorsteherin 4

2. Zustimmung zum Bauprojekt und zum Kostenvoranschlag für den Einbau eines Dorfsaals sowie des Rexsaals im Kesselhaus auf dem ehemaligen Areal der Huber+Suhner AG von Fr. 9 420 000.-- sowie eines Zusatzkredites von Fr. 490 000.-- für die Erstellung einer Lounge auf dem Dach des Kesselhauses (nur Vorberatung, Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 22. September 2013) Antrag 1. Das Projekt für den Einbau eines Dorfsaals sowie des Rexsaals im Kesselhaus auf dem ehemaligen Areal der Huber+Suhner AG wird genehmigt. 2. Es werden folgende Kredite bewilligt (2 Fragen auf dem Stimmzettel): - Baukredit von Fr. 9 420 000.-- für den Einbau eines Dorfsaals und des Rexsaals im Kesselhaus auf dem ehemaligen Areal der Huber+Suhner AG, davon Fr. 820 000.-- für die Erschliessung der Gemeinschaftsparzelle; der Minergie-Standard ist in den Kosten bereits enthalten. - Zusatzkredit von Fr. 490 000.-- für die Erstellung einer Lounge auf dem Dach des Kesselhauses. 3. Die Kosten sind mit einer Genauigkeit von +/- 10 % berechnet, diejenigen für die Erschliessung der Gemeinschaftsparzelle mit +/- 20 %. Die Kredite erhöhen oder reduzieren sich im Rahmen der Baukostenentwicklung seit der Aufstellung des Kostenvoranschlages bis zur Bauvollendung. 4. Die Kredite gehen zu Lasten der Investitionsrechnung Konto 305.5030.01 (Dorfsaal, Rexsaal und Lounge) und Konto 305.5030.02 (Erschliessung). 5. Der Antrag wird der Gemeindeversammlung, gestützt auf Artikel 7 der Gemeindeordnung, zur Vorberatung unterbreitet. Die Urnenabstimmung ist am 22. September 2013 vorgesehen. 6. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt. Bericht Die Vorlage in Kürze Dorfsaal jetzt Die Zeit und das Projekt Dorfsaal und Rexsaal im Kesselhaus sind reif für die Realisierung. Den Stimmberechtigten kann eine ausgereifte und in allen Belangen überzeugende Vorlage zur Abstimmung vorgelegt werden. Zehn Jahre Planungsarbeit, die Suche nach dem politisch Machbaren und dem finanziell Tragbaren haben zum vorliegenden Projekt geführt. Der Gemeinderat ist der Ansicht, nach dem langen Planungs- und Entscheidungsfindungsprozess einen guten Antrag präsentieren zu können. So ist klar, was künftig im Kesselhaus eingebaut werden soll (Dorfsaal und Rexsaal samt Nebenanlagen) und wie hoch die Kosten sind. Wo auch immer ein Objekt in vergleichbarer Art gebaut wird, muss mit gleich hohen Kosten gerechnet werden. Allerdings würden wohl wieder viele Jahre Planungs- und Überzeugungsarbeit benötigt - mit den entsprechenden finanziellen Mitteln. Der Gemeinderat möchte das Bedürfnis von Vereinen, Organisationen und Betrieben nach einem Dorfsaal jetzt erfüllen und ist überzeugt, dass das Projekt dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben von Pfäffikon zusätzliche Impulse verleihen wird. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen. 5

Bedürfnis/Meilensteine Bereits ist es über zehn Jahre her, seit die Pfäffiker Stimmberechtigten an der Urne einen Kredit für den Erwerb der Liegenschaft Hotel Bahnhof und Nebengebäude zum Betrieb eines Dorfsaals ablehnten. Viele Vereine und Organisationen aus Pfäffikon mussten in dieser Zeit für ihre Anlässe auf Lokalitäten ausserhalb der Gemeinde ausweichen. Der Gemeinderat hat die Dorfsaalfrage kontinuierlich und schrittweise bearbeitet, sodass die Stimmberechtigten zu den Absichten immer wieder Stellung nehmen konnten. - November 2006 Zustimmung zur Zwei-Standorte-Strategie in der Sporthallen-/Saalfrage. - November 2009 Bewilligung Projektierungskredit von Fr. 460 000.-- für die Planung Dorfsaal im Kesselhaus und Zustimmung zum Standort auf dem ehemaligen Areal der Huber+Suhner AG. - April 2010 Umfrage bei Betrieben, Vereinen und Organisationen in Pfäffikon mit dem Resultat grosser Zustimmung zum Bedürfnis des Dorfsaals. - Dezember 2011 Die Gemeindeversammlung weist die Dorfsaalvorlage an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurück. Der Rückweisungsantrag hatte das Ziel, die Gesamtkosten um etwa Fr. 1 bis 1,5 Mio. zu reduzieren. Auch die Qualität des Kostenvoranschlages und dessen Aussagekraft sollte verbessert werden. Projekt Kesselhaus 2013 Im Kesselhaus finden ein Dorfsaal für 430 Personen bei Konzertbestuhlung beziehungsweise 340 Personen bei Bankettbestuhlung, der Rexsaal für 144 Personen und alle notwendigen Nebenräume und Infrastrukturanlagen Platz. Besonders für den Verein Kultur im Rex, welcher seit Jahren einen festen Platz im kulturellen Leben von Pfäffikon hat und jährlich 140 bis 160 Veranstaltungen durchführt, kann die Zukunft im Kesselhaus langfristig gesichert werden. Das Projekt ist baubewilligungsreif. Die Arbeitsgruppe Dorfsaal hat zusammen mit dem Projektteam Anpassungen und Optimierungen vorgenommen (Details siehe Kapitel 3, 4 und 5). Kosten Der Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von +/- 10 % rechnet mit Aufwendungen von Fr. 8 600 000.--. Die Erschliessungskosten mit einer Genauigkeit +/- 20 % sind mit Fr. 820 000.-- veranschlagt. Die Lounge, über welche separat abgestimmt wird, kostet Fr. 490 000.--. Energetisches Im Untergeschoss des Kesselhauses haben die Gemeindewerke Pfäffikon eine Anlage erstellt, welche mit einem Wärmecontracting das gesamte Gestaltungsplangebiet mit umweltschonender Heizenergie versorgt. Im Dorfsaal wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut. Dies sind wichtige bauliche Massnahmen, mit denen das Gebäude den Minergie-Standard erreicht. Auf dem Dach des Kesselhauses besteht die Möglichkeit, eine Fotovoltaikanlage zu realisieren. Fachleute arbeiten am Projekt und sind für eine Umsetzung optimistisch. 1. Ausgangslage Im Jahr 2006 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Pfäffikon einer Zwei-Standorte- Strategie in der Saal- und Hallenfrage an der Urne zugestimmt. Durch diese Abstimmung wurde der Gemeinderat beauftragt, spätestens nach dem Bau der Sporthalle Mettlen mit der Planung eines Dorfsaals zu beginnen. Der Gemeinderat hat den Auftrag der Stimmberechtigten umgehend aufgenommen. An der Urnenabstimmung am 29. November 2009 stimmte die Bevölkerung dem Standort für den Dorfsaal im Kesselhaus zu, bewilligte gleichzeitig einen Projektierungskredit von Fr. 460 000.-- und nahm einen kleinen Saal für den Verein Kultur im Rex in das Raumprogramm auf. 6

2. Gemeindeversammlung 5. Dezember 2011 Der Gemeinderat präsentierte an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2011 das Projekt Dorfsaal im Kesselhaus und beantragte, die entsprechenden Kredite zu bewilligen. Damals wurde die Qualität des Projektes und des Kostenvoranschlages bemängelt und der Kredit von Fr. 10 320 000.-- als zu hoch taxiert. Die Vorlage wurde an den Gemeinderat zurückgewiesen mit der Forderung, das Projekt zu überarbeiten und die Kosten in der Grössenordnung von Fr. 1 bis 1,5 Mio. zu reduzieren. Der Gemeinderat hat daraufhin zusätzlich zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, welche sich mit Themen wie Projekt und Kosten, Bedürfnis, Nutzung und Betrieb eingehend beschäftigten. Im September 2012 bewilligte der Gemeinderat einen Zusatzkredit von Fr. 239 000.-- für die weitere Projektierung und die Ermittlung der genauen Kosten. Nebst organisatorischen hat der Gemeinderat auch personelle Veränderungen im Projektteam vorgenommen. 3. Das Projekt Kesselhaus Das in der heutigen Form bestehende Kesselhaus wird im Hauptkubus nicht verändert. Der gesamte Bereich des Kino Rex inklusive der Bar ist gemäss dem Projekt vom 5. Dezember 2011 unverändert geblieben. Dorfsaal Die Gäste betreten das Gebäude auf der Nordostseite der grossen Längsfassade. Von Wind und Wetter durch eine Überdachung geschützt, betritt man das grosszügige Foyer, in welchem sich die Garderobe, einige Tische und Stühle und auch die Getränkeausgabe aus der Küche befinden. Ein Behinderten-WC ist ebenfalls auf dieser Ebene eingerichtet. Nach rechts gehend betreten die Besucherinnen und Besucher durch die breiten Eingangstüren den Dorfsaal. Er bietet Platz für - 340 Personen bei Bankettbestuhlung - 430 Personen bei Konzertbestuhlung - 714 maximal zulässige Besucherzahl (Sicherheitsgrenze) Die massive, quer im Raum stehende Betonwand wird bis zur Zwischendecke abgebrochen und durch zwei Stützen ersetzt. Die Raumhöhe im hinteren Zuschauerbereich beträgt etwa 6 m und erhöht sich nach den Stützen bis zur Bühne auf etwa 11 m. Wie heute üblich lässt sich im Publikumsbereich auch die Regie nach Bedürfnis und Nutzung einrichten. Genügend Kabelkanäle im Boden lassen eine sehr flexible Nutzung zu. Im Saalbereich ist ein Lagerraum für Tische und Stühle vorgesehen, welcher mit Rollwagen direkt zugänglich ist. 7

8 Nordfassade

Bühne Der Blick auf die Bühne ist von jedem Platz aus bestens gewährleistet. Die Bühne verfügt über ein Lichtraumprofil von 10 m Breite und 5 m Höhe sowie eine Fläche von 99 m 2. Sie kann mit einer mobilen Vorbühne erweitert und sehr vielseitig und variabel genutzt werden. So ist zum Beispiel auch das Erstellen eines Laufsteges möglich. Die Bühne ist mit modernster Technik wie Beamer, Beleuchtung, Beschallung und mobilen Elementen ausgerüstet. Für die Auftretenden und das Zuführen der Bühneneinrichtungen sind rückwärtige Zugänge und eine Laderampe (auf Bühnenhöhe, überdacht) auf der Westseite des Gebäudes vorgesehen. Rexsaal Wer eine Veranstaltung im Rexsaal besuchen möchte, begibt sich vom Foyer über eine Treppe oder den Lift zum Obergeschoss. Die Gäste finden sich im Rexfoyer ein. Ihnen steht dort eine separate Garderobe zur Verfügung. Am Rand des Foyers befindet sich eine kleine Bar, die im Empfangsbereich integriert ist. Durch einen abzudunkelnden Durchgang betritt man den Rexsaal. Dieser bietet 144 Personen Platz und ist als modernes Kino mit Bühne ausgestaltet. Einen Teil der Einrichtungen wie zum Beispiel den digitalen Filmprojektor, die Bestuhlung und das Mobiliar (Gesamtwert ca. Fr. 200 000.--) wird der Verein Kultur im Rex selber beschaffen. Der gesamte Rexsaal lässt sich unabhängig vom Dorfsaal betreiben. Veranstaltungen können aber auch parallel zueinander stattfinden. Nebenräume Küche Durch einen separaten Gang, welcher die Nachbargebäude vor Lärm schützt, gelangt man zur Küche. Dort gibt es auch Platz für Container und Leergut. Die Küche ist mit allem Notwendigen modern eingerichtet, um Gerichte für ca. 150 Personen bereitstellen zu können. Es sind genügend Kochflächen, Abstellflächen, Lagermöglichkeiten und Abluftanlagen vorhanden. In einem grossen Kühlbereich können Esswaren und Getränke kühl gelagert werden. Für die Bewirtung bei grösseren Veranstaltungen sind in der Küche Installationen für ein Catering vorgesehen. Von der Küche aus besteht für den Service ein direkter Durchgang in den Dorfsaal. Nach dem Abräumen kann das Geschirr ideal durch eine geeignete Waschstrasse gereinigt und wieder versorgt werden. Es stehen Geschirr, Gläser und Besteck für 150 Personen zur Verfügung. Für Veranstaltungen, bei welchen die Küche nicht benötigt wird, aber dennoch Getränke oder kleinere Snacks bereitgestellt werden sollen, besteht in der Durchreiche zwischen der Küche und dem Foyer genügend Platz. Dort ist auch eine Kaffeemaschine installiert. WC-Anlagen Die WC-Anlagen befinden sich im Obergeschoss (neuer Standort gegenüber dem Projekt vom 5.12.2011). Diese werden über die Treppe oder den Lift erreicht. Diese Anlagen befinden sich im selben Stockwerk wie die Räume von Kultur im Rex. Wie bereits erwähnt, befindet sich ein Behinderten-WC auch im Erdgeschoss mit Zugang aus dem Foyer. Die WC-Anlagen weisen einen üblichen Standard auf. Sie sind auch mit Wickeltischen ausgestattet. Für Mitarbeitende und Künstler werden gemäss den Vorschriften separate WC- Anlagen bereitgestellt. Allgemeine Räume Wichtige Nebenräume für die Sanität und die Hauswartung, Umkleideräume und ein Büro für den Verein Kultur im Rex wurden ebenfalls auf dem Zwischengeschoss angeordnet. Garderoben für die Auftretenden im Dorfsaal befinden sich hinter der Bühne im Zwischengeschoss. Technikraum Ebenfalls im Obergeschoss konnte der Technikraum eingerichtet werden. Dort befinden sich Anlagen für die Lüftung und die Stromverteilung. 9

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Lüftung Als Standard für die Lüftung ist eine sogenannte Komfort -Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung geplant. Diese Art der Lüftung erfüllt alle Ansprüche eines modernen Systems und ist für die zweckmässige Nutzung des Dorfsaals zwingend notwendig. Minergie Dank den genauen Abklärungen des Projektteams (Neu- oder Umbau?) und dem Einbau der erwähnten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird das Kesselhaus den Minergie- Standard erreichen. Akustik Der Akustik des Bauwerkes wird grosse Beachtung geschenkt. Ein Lärmgutachten hat viele offene Fragen beantwortet. So ist der Schallschutz nach aussen und im Inneren nach den geltenden Vorschriften gewährleistet. Die entsprechend notwendigen baulichen Massnahmen sind in das Projekt eingeflossen. Bauvorschriften Das Projekt ist baubewilligungsreif. Der bauliche Brandschutz ist gewährleistet. Der Minergie-Standard ist umgesetzt und die energetischen Vorschriften sind eingehalten. 4. Lounge Die Treppe und der Lift führen bei einer Realisierung der Lounge vom Obergeschoss weiter hinauf auf das Dach. Die Lounge ist mit einer schlichten Glas- und Stahlkonstruktion geplant. Sie wird mit einer kleinen Küche ausgerüstet, sodass Apéros für maximal 50 Personen möglich sind. Aus Schallschutzgründen kann die Lounge nur gegen Westen geöffnet werden. Der Dorfsaal, der Rexsaal und die Lounge können unabhängig und bei Bedarf gleichzeitig betrieben werden. Die für die Lounge ausgewiesenen Kosten von Fr. 490 000.-- (inbegriffen zugehöriges Treppenhaus und Lift) werden separat und als Zusatzkredit zur Abstimmung gebracht. Wird die Lounge nachträglich eingebaut, würde sie teurer. Der Zugang zum Dach würde ohne Lounge nur mit einer Servicetreppe erfolgen. Die nachträgliche Erstellung eines Treppenhauses und Liftes würde zu sehr hohen Kosten führen. Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe empfehlen deshalb, bereits im heutigen Zeitpunkt die Lounge zusammen mit dem Dorfsaal und dem Rexsaal zu realisieren. 5. Kosten Die Stimmberechtigten forderten an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2011 eine Projektüberarbeitung und eine Kostenreduktion in der Grössenordnung von Fr. 1 bis 1,5 Mio. Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe dürfen erfreut festhalten, dass die Projektüberarbeitung erfolgreich war, zu einigen wesentlichen Verbesserungen führte und zudem die geforderte Kostenreduktion möglich wurde. Die errechneten Kosten zeigen folgendes Bild: Kostenübersicht Schätzung 2009 Kostenvoranschlag 2011 schlag 2013 Kostenvoran- Dorfsaal inkl. Saal Kultur im Rex Fr. 8'235'000.-- Fr. 9'500'000.-- Fr. 8'600'000.-- Erschliessungskosten Fr. 265 000.-- Fr. 820'000.-- Fr. 820'000.-- * Kosten Minimum Fr. 8'500'000.-- Fr. 10'320'000.-- Fr. 9'420'000.-- Minergie-Standard Fr. 850'000.-- Fr. 725'000.-- oben enthalten Lounge Fr. 450'000.-- Fr. 650'000.-- Fr. 490'000.-- Kosten Maximum Fr. 9'800'000.-- Fr. 11'695'000.-- Fr. 9'910'000.-- * siehe Ziffer 10 12

Bei der Realisierung des Gesamtpaketes inklusive Lounge können die Kosten gegenüber dem Abstimmungsprojekt vom 5. Dezember 2011 um Fr. 1 785'000.-- reduziert werden. Diese Einsparungen sind vor allem deshalb möglich, weil das Obergeschoss beibehalten wird und so die Technikanlagen innerhalb des Gebäudekubus günstiger angeordnet werden können. Weitere Projektanpassungen haben sich ebenfalls positiv auf die Kosten ausgewirkt. Es können aber auch verschiedene Verbesserungen umgesetzt werden, welche für das Projekt dringend notwendig sind. Die dadurch entstehenden Kosten sind ebenfalls eingerechnet. Speziell zu erwähnen sind folgende Punkte: - Alle bisher bewilligten Kredite für die Planungen sind im Kostenvoranschlag enthalten. - Durch den Einbau der ohnehin notwendigen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, welche Fr. 150 000.-- teurer ist als ursprünglich geplant, wird der Minergie-Standard erreicht. - Damit alle Vorschriften für Lärm-/Schall- und Brandschutz eingehalten werden, müssen ca. Fr. 285 000.-- mehr ausgegeben werden. - Für technische Einrichtungen wie Elektroanlagen, Lüftungsanlage und Wasseraufbereitung fallen zusätzlich Fr. 345 000.-- an. - Für die geplante Küche im Erdgeschoss werden für die Kühlräume und die Einrichtungen Fr. 135 000.-- mehr benötigt. - Etwa Fr. 290 000.-- werden benötigt für die Gipserarbeiten, Unterlagsböden, Bodenbeläge und Wandbeläge aus Keramik. Diese Massnahmen wirken sich positiv auf den Betrieb des Gebäudes aus. Sie bedeuten einen echten Mehrwert. Für die Besucherinnen und Besucher wird bei den WC-Anlagen und bei der Saalentlüftung eine Komfortsteigerung erzielt. Die Arbeitsgruppe hat nochmals ein besonderes Augenmerk auf den Schallschutz gegenüber der Nachbarschaft gelegt und zusätzliche Massnahmen ins Projekt aufgenommen. Die Küche wurde im Detail geplant und optimiert. Alle Einrichtungsgegenstände sind definiert. Der Kostenvoranschlag weist einen Genauigkeitsgrad von +/- 10 % auf (Erschliessungskosten der Gemeinschaftsparzelle +/- 20 %). Deshalb sind auch die ausgewiesenen Reserven minimal, weil neben der Kostengenauigkeit auch die Planung bis auf die Stufe Ausführung betrieben worden ist (Pläne 1:50). Für Dorf- und Rexsaal sind Fr. 290 000.-- (3,4 %) und für die Lounge Fr. 12 000.-- (2,4 %) Kostenreserven eingeplant. Für den Gemeinderat ist deshalb klar, dass neben den vorgesehenen Elementen kaum weitere Wünsche umgesetzt werden können. Er ist überzeugt, mit dem Kesselhaus ein sehr gutes und funktionales Projekt zu präsentieren. Immerhin haben sich seit der Kostenschätzung von 2009 die Gesamtkosten für den Dorfsaal und den Saal Kultur im Rex nur um rund Fr. 100 000.-- erhöht. 6. Betriebskonzept Der Gemeinderat hat von der Arbeitsgruppe Dorfsaal und dem Geschäftsfeld Kultur der Gemeinde Pfäffikon ein detailliertes Betriebskonzept Dorfsaal erarbeiten lassen. Das Konzept gibt Auskunft über Bedürfnis, Nutzung und Betrieb (inklusive Tarife) und wurde vom Gemeinderat am 19. Februar 2013 genehmigt. Anhand verschiedener Beispiele wird die Anwendung im Betrieb dokumentiert. Für den Gemeinderat ist es klar, dass eine gewisse Anlaufzeit benötigt wird, um alle prognostizierten Werte zu erreichen. Die Zahlen basieren auf den Grundlagen bestehender Säle. Es ist davon auszugehen, dass erst mit zunehmender Bekanntheit des Pfäffiker Kesselhauses die erwarteten Belegungen und Umsätze erreicht werden können. 13

7. Folgekosten Die Folgekosten beinhalten Abschreibungen und Verzinsung der Investitionen und die Aufwendung für den Unterhalt und den Betrieb des Dorfsaals. Die Berechnungen wurden nach dem neuen Kantonalen Rechnungsmodell (HRM2), das die Gemeinde 2014 einführt, vorgenommen. Die Grundlagen entstammen dem Betriebskonzept Dorfsaal. Sie zeigen folgendes Bild: Jährliche Folgekosten KV 2013 HRM2 Abschreibungen (linear während 33 Jahren) Fr. 286'000.-- Verzinsung ( 1 / 2 des Kapitals, d.h. 4 710 000.-- zu 3,6 % durchschnittlicher Zinssatz), gerundet Fr. 170'000.-- Betrieb und Unterhalt 2 % von Fr. 9 420 000.-- Fr. 188'000.-- Personelle und allg. Folgekosten (EW, Wasser, Heizung) Fr. 242 000.--./. mutmassliche Mietzinserträge - Fr. 271 000.-- Total Fr. 615 000.-- 8. Installationen im Untergeschoss Die Gemeindewerke Pfäffikon haben im Untergeschoss des Kesselhauses auf etwa der Hälfte der gesamten Fläche eine Anlage errichtet, welche mit einem Wärmecontracting den Dorfsaal, das Gestaltungsplangebiet der Swisscanto sowie die Industriegebäude der Huber+ Suhner AG mit umweltschonender Heizenergie versorgt. Es ist bereits heute sichergestellt, dass die Anlage die Veranstaltungen im Dorfsaal nicht durch störende Geräusche beeinträchtigen wird. Die Installationen für Wasser und Strom sind bereits bis zum Kesselhaus geführt. Die Abwasseranlagen sind neu zu erstellen, ebenso die Einrichtungen für Telefon, TV und Internet. 9. Fotovoltaikanlage auf dem Dach Die Gemeinde prüft zurzeit eine Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken, um auf dem Dach des Kesselhauses eine Fotovoltaikanlage zu realisieren. Erste Gespräche mit Fachleuten haben stattgefunden. Entscheidungen wurden allerdings noch keine getroffen. 10. Erschliessung Für die Erschliessungskosten sind im Kostenvoranschlag nach wie vor Fr. 820 000.-- vorgesehen. Die Gemeinde Pfäffikon ist mit der Eigentumsübertragung des Kesselhauses auch zu ¼ Miteigentümerin an der Aussenraumparzelle geworden. Die Grundeigentümer Huber+ Suhner AG, Swisscanto Anlagestiftung und Gemeinde Pfäffikon müssen die Erschliessung des Baufeldes C gemeinsam planen und bauen. Es sind Oberflächenarbeiten nötig und es müssen Anlagen für die Versickerung, Trink-, Schmutz- und Meteorwasser sowie Elektrizität erstellt werden. Der Kostenanteil der Gemeinde Pfäffikon beträgt Fr. 820 000.--. Falls der Baukredit für den Dorfsaal abgelehnt wird, fallen die Erschliessungskosten trotzdem an. Der Gemeinderat müsste sie als gebundene Ausgaben bewilligen. Da die Entwicklung und Planung der Arbeiten des Baufeldes C seit der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2011 nicht wesentlich weiter fortgeschritten ist, muss auch heute mit dem geschätzten Betrag gerechnet werden. Der Projektauftrag für die Ingenieurarbeiten soll im Frühjahr 2013 erteilt werden, sodass möglicherweise später durch den Gemeinderat orientiert werden kann, wie sich die Erschliessungskosten entwickeln. 14

11. Zeitplan Vorberatende Gemeindeversammlung Montag, 17. Juni 2013 Urnenabstimmung Baukredit Sonntag, 22. September 2013 anschliessend Ausführungsplanung und Realisierung Ziel: Eröffnung des umgebauten Kesselhauses im Mai 2015 12. Was passiert bei einer Ablehnung der Vorlage? Die Gemeinde ist Eigentümerin des Kesselhauses. Bei Ablehnung der Vorlage muss entweder eine neue Verwendung für das Gebäude oder aber ein Käufer gefunden werden. Die Huber+Suhner AG verfügt über ein Vorkaufsrecht. Der Gemeinderat müsste die Erschliessungskosten für das Grundstück Kesselhaus und die Gemeinschaftsparzelle den Betrag von Fr. 820'000.-- als gebundene Ausgabe bewilligen. Die Dorfsaalfrage in Pfäffikon würde weiterhin offenbleiben und könnte wohl kaum in absehbarer Zeit beantwortet werden. Wo auch immer ein Dorfsaal gebaut würde, wäre mit etwa gleich hohen Kosten zu rechnen wie für einen Dorfsaal im Kesselhaus. Der Verein Kultur im Rex müsste für die Zukunft verschiedene Szenarien prüfen. In der heute gemieteten Liegenschaft Spitalstrasse 1 ist die Zukunft nicht gesichert. Die Grundeigentümerin will sich alle Optionen für eine künftige Nutzung offenhalten. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig. Der Verein Kultur im Rex belebt mit seinen jährlich 140 bis 160 Veranstaltungen das kulturelle und gesellschaftliche Leben der Gemeinde Pfäffikon sehr. Die Kulturinteressierten und der Gemeinderat möchten darauf nicht verzichten. 13. Zusammenfassung und Empfehlung Mit dem vorliegenden Projekt kann der lang gehegte Wunsch der Vereine nach einem Dorfsaal für Pfäffikon erfüllt werden. Obwohl die Investition für die Gemeinde hoch ist, ist sie finanzpolitisch verkraftbar. Für das vielseitige kulturelle Angebot des Vereins Kultur im Rex stehen wieder langfristig geeignete Räume zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Dorfsaal und der Gemeinderat sind überzeugt, dass das Projekt Dorf- und Rexsaal im Kesselhaus dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben von Pfäffikon zusätzliche Impulse verleihen wird. Der Gemeinderat beantragt Zustimmung zur Vorlage. Referentin Gemeinderätin Erika Walt, Finanzvorsteherin, Vizepräsidentin Arbeitsgruppe Dorfsaal Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt Ablehnung. Der Grundsatz der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist nicht gesichert. 15

3. Zustimmung zur Teilrevision der Gemeindeordnung vom 10. Juni 2001 (nur Vorberatung, Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 22. September 2013) Antrag 1. Hauptantrag: Der Teilrevision der Gemeindeordnung vom 10. Juni 2001 wird zugestimmt. Die Mitgliederzahl des Gemeinderates gemäss Artikel 21 Gemeindeordnung soll 7 betragen (neu). 2. Alternativantrag: Der Teilrevision der Gemeindeordnung vom 10. Juni 2001 wird zugestimmt. Die Mitgliederzahl des Gemeinderates gemäss Artikel 21 Gemeindeordnung soll 9 betragen (wie bisher). 3. Der Gemeinderat empfiehlt den Hauptantrag zur Annahme. 4. Der Anträge werden der Gemeindeversammlung gestützt auf Artikel 7 der Gemeindeordnung zur Vorberatung unterbreitet. Die Urnenabstimmung ist am 22. September 2013 vorgesehen. 5. An der Urnenabstimmung wird über den Hauptantrag und den Alternativantrag mit separaten Stimmzetteln abgestimmt. Die beiden Anträge werden mit der sogenannten Stichfrage ergänzt. 6. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt. Bericht Die Vorlage in Kürze Der Gemeinderat will aufgrund von Änderungen in der Organisation und im Aufgabenbereich die Mitgliederzahlen aller Behörden und Kommissionen überprüfen. Die Teilrevision hat zum Ziel, die Behördenstruktur an die aktuelle Situation anzupassen. Verschiedene Veränderungen in den letzten Jahren führten zu Entlastungen in der Behördentätigkeit. Für den Gemeinderat ist es die logische Konsequenz, auch die Behördenorganisation zu straffen. In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Behörden und Kommissionen ergeben sich folgende Änderungen: Gemeinderat und Schulpflege reduzieren ihre Mitgliederzahl von 9 auf 7. Die Liegenschaftenkommission wird aufgehoben. Die Sozialbehörde, welche das Vormundschaftswesen Anfang Jahr abgegeben hat, übernimmt neu die Aufgaben der Kommission für Jugend und Integration. Die Kommission für Jugend und Integration gibt es danach als eigenständige Kommission nicht mehr. Mitgliederzahl & Aufgabenbereich der übrigen Kommissionen erfahren keine Änderungen. Der Gemeinderat und die Schulpflege sind überzeugt, ihre Aufgaben auch mit 7 Mitgliedern gut bewältigen zu können. Die heutige Behördenstruktur mit relativ vielen Kommissionen und Ausschüssen lässt sich mit der Revision vereinfachen. Ein kleineres Gremium entscheidet schneller und findet rascher einen Konsens. Es ist einfacher zu organisieren. Der Gemeinderat wurde durch die Verselbständigung der Gemeindewerke und nach Abschluss der Neustrukturierungen bei den Alters- und Pflegezentren Sophie Guyer und GerAtrium sowie beim Sozialdienst Bezirk Pfäffikon von Arbeiten entlastet. Die Schulpflege hat bereits in der laufenden Legislatur ihre Organisation überprüft und gestrafft. Es wurden interne Kommissionen aufgehoben und das Ressortprinzip ausgebaut. Weiter muss sie bei den Leistungsbeurteilungen der Lehrpersonen nicht mehr vollumfänglich mitwirken. Nicht zuletzt führen kleinere Gremien auch zu tieferen Kosten bei den Entschädigungen und zu einer schlankeren Verwaltungsorganisation. 16

Der Gemeinderat unterstützt den Vorschlag der Sozialbehörde, die Tätigkeit der Kommission für Jugend und Integration zu übernehmen und dieses Gremium aufzuheben. Hier lässt sich eine wesentliche Vereinfachung erzielen, ohne die damit verbundenen Aufgabenbereiche in ihrer politischen Bedeutung herabzusetzen. Im Gegenteil: Die vom Volk gewählte Sozialbehörde wird gestärkt. Kommt dazu, dass bei besonderen Aufgaben und Projekten jederzeit beratende Arbeitsgruppen oder Kommissionen gebildet werden können. Die Kommission für Jugend und Integration hat in den vergangenen Jahren eine wichtige und wertvolle Arbeit geleistet. Der Gemeinderat erwartet und ist auch überzeugt, dass die Sozialbehörde den zusätzlichen Bereich Jugend und Integration ebenso kompetent wird abdecken können. Der Gemeinderat legt grossen Wert darauf, dass die Miliztauglichkeit auch mit der vereinfachten Behördenstruktur gewahrt bleibt. Die bereits erfolgten und noch möglichen Vereinfachungen reduzieren die zeitliche Belastung der Behördenmitglieder auch bei 7 Gemeinderats- und Schulpflegemitgliedern. Diese Teilrevision der Gemeindeordnung löst keinen zusätzlichen Personalbedarf bei der Verwaltung aus. 1. Ausgangslage und Bedürfnis für eine Veränderung Die aktuelle Gemeindeordnung stammt aus dem Jahr 2001 und trat auf die Amtsdauer 2002/ 2006 in Kraft. Damals wurde die Einheitsgemeinde eingeführt. Eine erste Teilrevision im Jahr 2008 beinhaltete im Wesentlichen die rechtliche Verselbständigung der Gemeindewerke. Sie wurde auf die Amtsdauer 2010/2014 umgesetzt. Der Gemeinderat will gemäss seinen Legislaturzielen die Reduktion seiner Mitgliederzahl von neun auf sieben prüfen und allenfalls die Gemeindeordnung an das neue kantonale Gemeindegesetz anpassen. Weil das neue Gemeindegesetz frühestens im Jahr 2015 in Kraft tritt, will der Gemeinderat im Hinblick auf die nächste Amtsdauer die Gemeindeordnung nur punktuell anpassen. In den Geschäftsfeldern Soziales und Schule haben sich übergeordnete Veränderungen ergeben, die ebenfalls Auswirkungen auf die Behördentätigkeit und damit auf die Gemeindeordnung haben. Zu Beginn dieses Jahres mussten die Gemeinden des Kantons Zürich die Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes (bisheriger Vormundschaftsbereich) auf Grund von Rechtsänderungen auf Bundesebene abgeben. Neu sind die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden regionalisiert. Im Bezirk Pfäffikon übernimmt der Zweckverband Sozialdienst Bezirk Pfäffikon für alle Gemeinden diese Aufgabe. Die Sozialbehörde ist noch für die wirtschaftliche Hilfe zuständig. Deren Aufgabengebiet verringert sich dadurch um etwa 40 %. Im Zuge der Schulreform hat die Schulpflege ihre Behördenorganisation neu strukturiert und vereinfacht. Gemäss kantonalen Vorgaben wurden Aufgaben von der Behörde zu den Schulleitungen verlagert. Dadurch sind die Mitglieder der Schulpflege von einem erheblichen Teil ihrer Behördentätigkeit entlastet worden. 2. Ziele der neuen Gemeindeordnung Zu Beginn des Revisionsprozesses hat der Gemeinderat die folgenden Ziele formuliert: Die Gemeindeordnung wird nur einer Teilrevision unterzogen. Die Teilrevision beschränkt sich auf die Überprüfung der Mitgliederzahlen der Behörden und Kommissionen. In den letzten Jahren konnte die Behördentätigkeit mit verschiedenen organisatorischen und technischen Massnahmen vereinfacht und gestrafft werden. Die zeitliche Belastung hat sich dadurch reduziert. Behördenorganisation und Behördenarbeit sollen an die veränderten Verhältnisse angepasst und möglichst vereinfacht werden. Voraussichtlich in der Amtsdauer 2014/2018 soll die Gemeindeordnung im Rahmen einer Totalrevision dem neuen kantonalen Gemeindegesetz angepasst werden. Das Milizsystem muss gewahrt bleiben. Es soll weiterhin vielen Personen möglich sein, ein Behördenamt zu bekleiden. 17

3. Mitgliederzahl Gemeinderat: 7 statt 9 sinnvoll und möglich Im Rahmen einer Arbeitstagung im Herbst 2012 hat sich der Gemeinderat eingehend mit der Frage einer Reduktion der Mitgliederzahl seines Gremiums befasst. Dabei liess er sich von folgenden Überlegungen leiten: Der Gemeinderat ist überzeugt, die Aufgaben auch mit 7 Mitgliedern gut bewältigen zu können. Die heutige Behördenstruktur mit vielen Kommissionen und Ausschüssen lässt sich mit der Revision vereinfachen. Je kleiner ein Gremium ist, desto mehr ist die Gruppe in der Zusammenarbeit aufeinander angewiesen (Einsatz, Teamfähigkeit). Behördenmitglieder erwarten eine zeitgemässe Organisation der Behörden und der Verwaltung. Ist dies nicht gewährleistet, verlieren die Ämter an Attraktivität. Schon heute sind die Behörden nicht nach dem Proporz zusammengestellt. Gemeinderatswahlen sind Personen-Wahlen. Was spricht für 7 Mitglieder Ein kleineres Gremium entscheidet schneller und findet rascher einen Konsens. Ein kleineres Gremium ist einfacher zu organisieren. Die Ressortbildung ist einfacher. Die 20 Geschäftsfelder lassen sich gleichmässiger auf die Ressorts aufteilen. Die Verwaltungsorganisation wird vereinfacht. Die zeitliche Belastung des einzelnen Ratsmitgliedes steigt nicht, wenn die Synergien in Organisation und Abläufen konsequent genutzt werden. Kompetenzen, Verantwortung, Bedeutung des einzelnen Ratsmitgliedes steigen. Ein grösserer Konkurrenzkampf bei Wahlen ist aus Bürgersicht zu begrüssen. Die Parteien müssen weniger Personal rekrutieren. Kleinere Gremien können sich besser auf das Wesentliche konzentrieren. Durch organisatorische Massnahmen der letzten Jahre konnte die zeitliche Belastung der Mitglieder reduziert werden. Mit der Reduktion können auch Kosten gespart werden. Was spricht für 9 Mitglieder Die Arbeit wird auf mehr Schultern verteilt. Die zeitliche Belastung der einzelnen Personen ist tendenziell tiefer. Theoretisch wird so der Kreis von Personen, die ein Gemeinderatsamt übernehmen können, grösser. Grössere Gremien sind basisdemokratischer. Kleinere Parteien haben tendenziell höhere Chancen, im Gemeinderat vertreten zu sein. Tendenziell sind weniger Polbildungen durch Grossparteien möglich. In grösseren Gremien kommt es nicht so schnell zu Polverschiebungen der Mehrheitsverhältnisse. Aus all diesen Überlegungen hat sich der Gemeinderat entschieden, die Zahl seines Gremiums auf Beginn der Amtsdauer 2014/2018 auf sieben reduzieren zu wollen. Allerdings will er mit Anpassungen an der Organisation sowie der Aufgaben- und Kompetenzverteilung unbedingt sicherstellen, dass die zeitliche Belastung des einzelnen Gemeinderatsmitgliedes beziehungsweise des Präsidiums nicht grösser wird. Nur so bleibt die Miliztauglichkeit des Amtes weiterhin gewährleistet. Die zeitliche Belastung für die Mitglieder des Gemeinderates soll auch inskünftig bei jährlich rund 500 bis 600 Stunden liegen, diejenige für das Präsidium bei 1 000 bis 1 100 Stunden pro Jahr. Diese Werte sollen die Obergrenze bilden. 18

4. Mitgliederzahlen der übrigen Behörden und Kommissionen Die Behörden und Kommissionen wurden vom Gemeinderat eingeladen, ihrerseits sich zur Frage der Mitgliederzahlen zu äussern. Deren Stellungnahmen werden nachfolgend zusammengefasst wiedergegeben. Schulpflege Die Schulpflege schlägt eine Verkleinerung ihres Gremiums auf sieben Mitglieder vor. In den vergangenen Jahren wurde die Schule Pfäffikon reorganisiert und strukturell vereinfacht. Verschiedene operative Aufgaben wurden der Schulverwaltung übergeben beziehungsweise gemäss den Vorgaben der Bildungsdirektion an die Schulleitungen delegiert. Seit die Schulpflege vor rund zwei Jahren das Ressortprinzip eingeführt hat, konnten einige beratende Kommissionen aufgehoben werden. Dadurch hat sich die zeitliche Belastung der Behördenmitglieder von 600 bis 700 Stunden pro Jahr auf etwa 450 bis 550 Stunden pro Jahr reduziert. Auch das Präsidium, welches zwischenzeitlich einen Jahresaufwand von 1 350 Stunden ausmachte, hat sich auf etwa 1 200 Stunden zurückgebildet. Nach der Revision soll das Amt mit etwa 1 000 bis 1 100 Stunden bewältigt werden können. Die Schulpflege sieht keine negativen Auswirkungen auf den Schulbetrieb, wenn die Mitgliederzahl reduziert wird. Auch die Qualität der Schule wird nicht tangiert. Werkkommission Die Werkkommission möchte ihre Mitgliederzahl von sieben Personen beibehalten und von einer Reduktion auf fünf Personen absehen. Im Zuge der rechtlichen Verselbständigung hat sich deren Aufgabenbereich seit der Amtsdauer 2010/2014 erhöht. Trotz verschiedenen organisatorischen Veränderungen hat sich auch die Geschäftslast leicht erhöht. Indem die Mitgliederzahl von sieben behalten wird, sieht die Werkkommission Vorteile bei der gleichbleibend breiteren, politischen Abstützung ihrer Mitglieder. Zudem lässt sich das Know-how bei personellen Wechseln innerhalb der Kommission besser absichern. Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission möchte die Mitgliederzahl bei sieben belassen. Dieses Gremium ist eine reine Milizbehörde, die kaum Leistungen der Verwaltung beanspruchen kann. Die Rechnungsprüfungskommission sieht sich einerseits mit zunehmend komplexeren Vorlagen konfrontiert. Andererseits hat deren Aufgabenbereich mit der rechtlichen Verselbständigung der Gemeindewerke und des Alterszentrums abgenommen. Insgesamt bleibt die Miliztauglichkeit bei gleicher Mitgliederzahl besser gewahrt. Sozialbehörde Mit dem Wegfall des Vormundschaftswesens reduziert sich die Tätigkeit der Sozialbehörde erheblich. Sie möchte jedoch ihre Mitgliederzahl bei sieben Personen belassen. Sie schlägt dem Gemeinderat vor, zusätzlich die Aufgaben der Kommission für Jugend und Integration zu übernehmen. Die Sozialbehörde übernimmt diese Beratungsfunktion für den Gemeinderat bereits beim Geschäftsfeld Familie und Alter. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass in den Bereichen Soziales, wirtschaftliche Hilfe, Familie und Alter, Jugend und Integration die Aufgaben und Problemstellungen sehr stark miteinander zusammenhängen. Hier könnte die vom Volk gewählte Sozialbehörde den Gemeinderat wesentlich unterstützen und auch entlasten. Die im Jahr 2002 eingeführte Kommission für Jugend und Integration hatte ausschliesslich beratende Funktion und kaum eigene Kompetenzen. Wenn der Sozialbehörde keine neuen Aufgaben übertragen werden, kann sie auf fünf Mitglieder verkleinert werden. Natur- und Denkmalschutzkommission Dieses Fachgremium besteht aus fünf Mitgliedern. Eine Reduktion ist nicht sinnvoll, weil die Behörde in die Fachbereiche Natur- und Denkmalschutz unterteilt ist und immer zwei Kommissionsmitglieder mit ihrem Fachwissen den Teilbereich abdecken müssen. 19

5. Stellungnahme des Gemeinderates zu den Behörden- und Kommissionsanträgen Der Gemeinderat unterstützt die Vorschläge und Stellungnahmen der verschiedenen Behörden und Kommissionen. Insbesondere begrüsst er den Vorschlag der Sozialbehörde, die Tätigkeit der Kommission für Jugend und Integration zu übernehmen und dieses Gremium aufzuheben. Hier lässt sich tatsächlich eine wesentliche Vereinfachung erzielen, ohne die damit verbundenen Aufgabenbereiche in ihrer politischen Bedeutung herabzusetzen. Im Gegenteil: Die vom Volk gewählte Sozialbehörde wird gestärkt, wenn ihr nach dem Wegfall des Vormundschaftswesens wieder ein wichtiger Aufgabenbereich übertragen wird. Kommt dazu, dass bei besonderen Aufgaben und Projekten jederzeit beratende Arbeitsgruppen oder Kommissionen gebildet werden können. Mit der Integration der Aufgaben der Kommission für Jugend und Integration in die Sozialbehörde lässt sich auch die Zahl der insgesamt benötigten Behörden- und Kommissionsmitglieder reduzieren. Die Vergangenheit hat auch in Pfäffikon gezeigt, dass es zunehmend schwieriger wird, geeignete Personen, die über die nötige Zeit verfügen, für ein Behördenamt zu gewinnen. 6. Miliztauglichkeit bleibt gewahrt Mit den nachfolgenden Massnahmen will der Gemeinderat sicherstellen, dass die Behörde auch in Zukunft nach dem Milizsystem besetzt werden kann. 6.1 Weniger Kommissionen, Arbeitsgruppen und Kompetenzdelegationen Der Gemeinderat stellt fest, dass ein grosser Teil der Behördentätigkeit mit Sitzungen belegt ist. Mit der Zusammenlegung der Sozialbehörde und der Kommission für Jugend und Integration wird ein erster Schritt zur Entlastung getan. Weiteren Handlungsbedarf sieht der Gemeinderat im Bereich des Geschäftsfeldes Liegenschaften. Nebst der Liegenschaftenkommission existieren heute zahlreiche Arbeitsgruppen für einzelne Bauprojekte. Die in der Gemeindeordnung festgeschriebene Liegenschaftenkommission befasst sich hauptsächlich mit Routinegeschäften im Bereich des Gebäudeunterhaltes. Mit einer Kompetenzaufteilung zwischen Gemeinderat und Liegenschaftenvorstand kann inskünftig auf die Liegenschaftenkommission verzichtet werden. Bei wichtigen Projekten soll weiterhin mit Arbeitsgruppen, die direkt dem Gemeinderat Antrag stellen, gearbeitet werden. Darunter fallen vor allem grössere bauliche Massnahmen an Schulliegenschaften. Insgesamt will der Gemeinderat inskünftig aber die Zahl der beratenden Arbeitsgruppen im Liegenschaftenbereich reduzieren. Deren Tätigkeit ist sehr fachspezifisch und muss von Personen mit entsprechenden Ausbildungen wahrgenommen werden. Es reicht, wenn die Benützer der Gebäude punktuell in die Projektierungsphase mit einbezogen werden. Wichtig ist, dass in der Startphase deren Bedürfnisse erhoben und vom Gemeinderat festgelegt werden. So lassen sich Prozesse aus Behördensicht vereinfachen. Die Qualität der Projekte wird dadurch nicht geschmälert. Tendenziell besteht bei breit abgestützten Projektgruppen sogar die Gefahr, dass die Bauvorhaben umfassender und damit auch teurer geplant werden. Der Gemeinderat hat sich deshalb entschieden, die Liegenschaftenkommission ersatzlos aufzuheben. Auch in anderen Geschäftsfeldern kann mit Kompetenzdelegationen die Grenze zwischen der strategisch/politischen Ebene (Gemeinderat) und der operativen Ebene (Verwaltung) aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre noch optimiert werden. So können die Gemeinderatsmitglieder zeitlich noch mehr entlastet werden. 6.2 Delegationen in überörtlichen Behörden und Organisationen Die einzelnen Mitglieder des Gemeinderates sind heute noch in verschiedenen überörtlichen Gremien und Organisationen als Gemeindedelegierte vertreten. In der Vergangenheit haben beispielsweise bei der interkommunalen Anstalt GerAtrium, bei der Stiftung Alterszentrum Sophie Guyer oder beim Sozialdienst des Bezirkes Pfäffikon tiefgreifende, organisatorische Veränderungen stattgefunden. Diese Veränderungen waren aufwendig, sind nun aber abgeschlossen. Deshalb wird die Tätigkeit in den verschiedenen Gremien spürbar zurückgehen. Abgesehen davon werden der Gemeinderat und die Kommissionen ihre Delegationen in den verschiedenen Gremien überprüfen. 20

7. Ressortverteilung bei sieben Gemeinderatsmitgliedern Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die 20 Geschäftsfelder auf sieben Ressorts zu verteilen. Der Gemeinderat hat diesen Punkt eingehend geprüft. Aufgrund der Aufgaben und der Verwaltungsorganisation gibt es Konstellationen, die sich bewährt haben. Dennoch kann zu Beginn jeder Amtsdauer auf die Zusammensetzung des Gemeinderatsgremiums und/oder die aktuelle Aufgabensituation in der Gemeinde Rücksicht genommen werden. Es besteht ausreichend Spielraum, die Ressorts sinnvoll zu bilden. 8. Ergebnis der Vernehmlassung Die acht Vernehmlassungen hatten die Mitgliederzahl des Gemeinderates und den Zusammenschluss von Sozialbehörde und Kommission für Jugend und Integration zum Thema. Mitgliederzahl Gemeinderat Die politischen Parteien haben zu dieser Frage wie folgt Stellung genommen. CVP, FDP, Grüne und SVP befürworten eine Reduktion auf 7 Mitglieder, die EVP und die SP möchten bei 9 Mitgliedern bleiben. Zusammenschluss Sozialbehörde und Kommission für Jugend und Integration Mitglieder dieser Kommission und eine einzelne Eingabe bedauern, dass die Kommission für Jugend und Integration nicht eigenständig bleibt. Es wird befürchtet, dass der Aufgabenbereich der Integration an Bedeutung verliert. 9. Übersicht über die inhaltlichen Änderungen der betroffenen Artikel Artikel Rand-Titel Inhalt (neu) 21 Absatz 1 Gemeinderat, Zusammensetzung 7 statt 9 Mitglieder 28 Liegenschaftenkommission Kommission wird aufgehoben 29 Natur- und Denkmalschutzkommission unverändert 30 Kommission für Jugend und Integration Kommission wird aufgehoben, Aufgaben werden der Sozialbehörde übertragen 36 Schulpflege, Zusammensetzung 7 statt 9 Mitglieder 42 Sozialbehörde, Aufgaben Die Sozialbehörde besorgt selbständig die Sozialhilfe im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung. 50 Rechnungsprüfungskommission, Zusammensetzung 53d Absatz 3 Gemeindewerke, Organisation, Werkkommission Sie berät den Gemeinderat in Jugend-, Familien- und Altersfragen sowie im Bereich der Integrationspolitik. Sie ist die Anlaufstelle für diese Anliegen. unverändert unverändert Der genaue Wortlaut der revidierten Gemeindeordnungs-Artikel ist in der Aktenauflage bei der Gemeinderatskanzlei ersichtlich. 21

10. Auswirkungen der neuen Gemeindeordnung Die Verwaltungs- und Behördentätigkeit wird insgesamt vereinfacht. Die Reduktion der Anzahl Behördenmitglieder aller Gremien führt zu keinem Ausbau des Personalbestands der Verwaltung. Bei den Behördenentschädigungen ergeben sich Einsparungen. Unabhängig von der Gemeindeordnungs-Revision werden die Behördenentschädigungen in jeder Amtsdauer von der Gemeindeversammlung neu festgelegt. Beim Gemeinderat besteht so oder so ein gewisser Handlungsbedarf. Dazu wird jedoch eine separate Vorlage ausgearbeitet. Insgesamt entstehen keine Mehrkosten, aber auch keine grossen Einsparungen. 11. Schlussbemerkungen und Antrag Mit der Teilrevision will der Gemeinderat den Veränderungen der letzten Jahre in der Behördentätigkeit Rechnung tragen. Die erwähnten organisatorischen Massnahmen haben die Arbeit von Behörden und Kommissionen vereinfacht. Auch personelle Verstärkungen innerhalb der Verwaltung in letzter Zeit bringen zusätzliche Entlastungen. Auch mit der gestrafften Behördenorganisation bleiben die verschiedenen Ämter attraktiv. Das Milizsystem wird gestärkt. Der Gemeinderat empfiehlt Zustimmung zur Vorlage. Referent Gemeindepräsident Bruno Erni Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission macht zu Änderungen an der Gemeindeordnung keinen Abschied. 22

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