Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West 10. November 2016 Gemeindesaal Hallbergmoos
Inhalt der Veranstaltung 1. Bebauungsplanverfahren und Erschließung 2. Grundstücke 3. Maß der baulichen Nutzung 4. Bewerbungsverfahren 5. Zeitplan und Umsetzung 6. Fragen
Bebauungsplanverfahren und Erschließung voraussichtlicher Satzungsbeschluss: Dezember 2016 Beginn des Umlegungsverfahrens: Januar 2017 Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen: Winter 2016/2017 Baubeginn der Erschließungsmaßnahmen: März / April 2017 Ende Bauarbeiten Erschließungsmaßnahmen: November 2017
Grundstücke 20 Grundstücke Grundstücksgröße: zwischen 207 m² und 519 m² Preis: 250,00 /m² zuzüglich - Grunderwerbsnebenkosten - Erschließungskosten - Gebühren und Beiträge für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 15 Doppelhaushälften 4 Reihenhäuser 1 Einzelhaus
Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl (GRZ) Die maximale GRZ beträgt 0,4 Beispiel: Grundstücksgröße 400 m² Berechnung GRZ: 400 m² * 0,4 = 160 m² Anmerkung: Bei den Grundstücken Fl.-Nr. 11/102 und 11/69 wird die GRZ durch den Bauraum eingeschränkt. maximal 2 Vollgeschosse
Maß der baulichen Nutzung Gebäudehöhe Die seitliche Wandhöhe beträgt maximal 6,5 m. Es sind zwingend Satteldächer zu bauen. Die Firsthöhe ist mit höchstens 14,80 m festgesetzt.
Garagen / Stellplätze Maß der baulichen Nutzung 1 Wohneinheit bis zu 40 m² Wohnfläche: 1 Stellplatz 1 Wohneinheit größer 40 m² Wohnfläche: 2 Stellplätze Die maximal zulässige seitliche Wandhöhe bei Garagen und überdachten Stellplätzen beträgt 3,00 m. Einfriedungen Zur Vermeidung von Sichtbehinderungen sind Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche und bis zu einer Tiefe von 2,0 m von der öffentlichen Verkehrsfläche sockellos bis zu einer Höhe von 1,0 m ab OK Verkehrsfläche zulässig. Ab einer Tiefe von 2,0 m entlang der öffentlichen Verkehrsfläche sind sockellose Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,0 m zulässig.
Bewerbungsverfahren Antragsberechtigter Personenkreis Bewerber müssen zum Bewerbungsschlusstermin 31.01.2017 volljährig sein Bewerber müssen zum Bewerbungsschlusstermin 31.01.2017 mit Hauptwohnsitz mindestens 3 Jahre in Hallbergmoos gemeldet sein Ausnahmen: - früher länger als 3 Jahre in Hallbergmoos gemeldet und Wohnsitz nicht länger als 3 Jahre vor dem Bewerbungsschlusstermin aufgegeben - mindestens 3 Jahre hauptberuflicher Arbeitsplatz in Hallbergmoos Personen die bereits früher im Rahmen eines Einheimischenmodells ein Baugrundstück erworben haben oder Eigentümer eines Grundstücks in Hallbergmoos sind, werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungsverfahren Einkommensgrenzen Ehepaare / Lebenspartnerschaften Durchschnitt der letzten 3 Jahre maximal 115.000 Einzelpersonen Durchschnitt der letzten 3 Jahre maximal 65.000 Der Gesamtbetrag der Einkünfte aller im Haushalt wohnenden Personen darf insgesamt 115.000 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nicht übersteigen. Das Einkommen erhöht sich für jedes im Haushalt lebende und mit Hauptwohnsitz gemeldete, kindergeldberechtigte Kind um jeweils 7.000.
Bewerbungsverfahren Vermögensverhältnisse Definition: Zum Vermögen zählt - das Eigentum oder Teileigentum an Immobilien - - Erbpacht - - dingliches Wohnrecht, z.b. Nießbrauch - - Kapitalvermögen - - sonstiges Vermögen, z.b. Aktien, Schmuck- und Luxusgegenstände
Bewerbungsverfahren Vermögensobergrenzen Ehepaare / Lebenspartnerschaften / alle im Haushalt lebende Personen vergangene 36 Monate vor Antragstellung maximal 150.000 allein lebende Einzelpersonen vergangene 36 Monate vor Antragstellung maximal 100.000 Maßgebend ist das Gesamtvermögen aller Personen, die das künftige Gebäude im Baugebiet Jägerfeld West dauerhaft bewohnen.
Bewerbungsverfahren Finanzierungsnachweis Einkünfte Nachweis der Einkünfte erfolgt auf der Grundlage der Steuerbescheide der letzten 3 Jahre (2013 2015) Falls keine Steuerbescheide vorhanden: Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte durch einen Steuerberater Gesamtvermögen Nachweise (z.b. Sparbuch, Festgeldkonto) oder Bankbestätigung
Immobilienvermögen Bewerbungsverfahren - Bescheid des Finanzamt über den Einheitswert (Einheitswert wird mit dem Faktor 12 multipliziert) - Kreditbelastungen werden wertmindernd berücksichtigt - Alternativ kann der Nachweis über das Immobilienvermögen durch Wertgutachten, vergleichbare Kaufangebote, Bestätigung der Bank, etc., erbracht werden - Wertminderung der Immobilien durch dingliche Belastungen sind durch ein Wertgutachten nachzuweisen - vorhandenes Immobilienvermögen muss innerhalb von 6 Monaten ab Bezugsfertigkeit des Objektes veräußert werden, ansonsten Rückabwicklung des Vertrages
Finanzierungsbestätigung Bewerbungsverfahren Jeder Bewerber muss eine Finanzierungsbestätigung eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts nachweisen. Diese Bestätigung muss sich an den nachfolgenden Kriterien orientieren: Grundstücksfläche: 421 m² Bebauung: Doppelhaushälfte E + I + D max. Geschossfläche: voraussichtlich 166 m² Die Bestätigung ist für die Grundstücks- inklusive Baufinanzierung auszustellen!
Bewerbungsverfahren Grundstücksvergabe Jede berechtigte Person kann nur ein gemeindeeigenes Grundstück erwerben. Auch Ehepaare oder Lebenspartnerschaften oder gemeinsam in einem Haushalt lebende Personen können nur ein Grundstück erwerben. Die Grundstücke werden an die Bewerber in der Reihenfolge mit der jeweils höchsten Punktzahl vergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet über die Rangfolge bzw. die noch zu vergebenen Bauplätze das Losverfahren. Bei falschen Angaben bzw. bei Verstoß gegen die Vergaberichtlinien erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Bonus- / Maluspunkte Bewerbungsverfahren Nachfolgende Bewerbungskriterien werden über Bonus- / Maluspunkte gewertet: Zeitraum des Hauptwohnsitzes zum Bewerbungsschlusstermin 31.01.2017 Zeitraum des hauptberuflichen Arbeitsplatzes eines nicht in Hallbergmoos gemeldeten Bewerbers Einkommen Gesamtvermögen Kindergeldberechtigte Kinder Familienstand zum Bewerbungsschlusstermin 31.01.2017 Behinderung oder Pflegestufe des Antragstellers oder eines im Haushalt lebenden Angehörigen Herausragendes ehrenamtliches Engagement
Bindung im Kaufvertrag Bewerbungsverfahren Bezugsfertige Herstellung des Grundstücks innerhalb von 30 Monaten nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages Der Bewerber hat das Grundstück selbst bzw. mit seinen Angehörigen zu bewohnen. Ankaufsrecht der Gemeinde, falls das Grundstück nicht innerhalb von 30 Monaten nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bezugsfähig ist. Regelung über Nachzahlungsverpflichtung an die Gemeinde, falls der Erwerber das Grundstück innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren, ab Abschluss notarieller Kaufvertrag, veräußert. Ankaufsrecht der Gemeinde wird dinglich, durch Eintragung einer Vormerkung, im Grundbuch gesichert.
Zeitplan und Umsetzung 31.01.2017: Ende des Bewerbungsverfahrens bis 31.03.2017: Auswertung der Unterlagen April 2017: Vergabe der Grundstücke in Abstimmung mit den zukünftigen Eigentümern Mai / Juni 2017: Ausarbeitung und Abschluss der notariellen Kaufverträge
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