Erfahrungsaustausch mit Prüfstellen zur Emissionsberichtsprüfung

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Transkript:

Erfahrungsaustausch mit Prüfstellen zur Emissionsberichtsprüfung 09. Juni 2016, Bundespresseamt, Berlin Peter Hissnauer DAkkS Abt. 6 Fachbereichsleiter / Leitender Begutachter 1 DAkkS-DEHStERFA Prüfstellen ETS 2016

Themen Organisatorische Hinweise Durchführung Prüfstellen-Begutachtungen und Witnessaudits Verifizierungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten Beschwerdeverfahren Jährliche Meldungen gem. Art. 76 EU-VO 600/2012 / Jahresplanung 2 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Neuerungen DAkkS Wechsel in DAkkS-Geschäftsführung zum Jahresende 2016. Geändertes Überwachungsverfahren in Abstimmung mit dem Akkreditierungsbeirat des BMWimit: Unbefristete Akkreditierung Begutachtung zur Überwachung nach 24 Monaten Begutachtung zur Verlängerung nach 48 Monaten Einführung voraussichtlich ab Anfang 2017 zeitgleich mit neuer Gebührenverordnung. Prüfstellen EU-ETS: verlängerte Überwachungsintervalle sind nicht möglich aufgrund Art. 49 der EU-VO 600/2012. 3 DAkkS-DEHStERFA Prüfstellen ETS 2016

Neue Überwachungsregelungen für alle Arten von Konformitätsbewertungsstellen max. 24 Monate Ü Akkreditierung WB max. 4 Jahre WB WB: Wiederholungsbegutachtung - Reakkreditierung Ü: Überwachungsbegutachtung DAkk 4

angepasste Rückführungspolitik der DAkkS -Was ist zu beachten? - 5 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Rückführung wozu? Vergleichbarkeit von Messergebnissen richtige Messergebnisse Austausch von Produkten/Waren Vergleichbarkeit mit Grenzwerten Produktanforderung gesetzliche Forderung Haftung 6 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Metrologische Rückführbarkeit Grundlegende Elemente der Rückführung (III) ununterbrochene Kette von Kalibrierungen dokumentiertes Messverfahren dokumentierte Messunsicherheit metrologische Rückführbarkeit auf SI-Einheiten Kalibrierintervalle akkreditierte technische Kompetenz aus VIM 2007: Internationales Wörterbuch der Metrologie -Grundlegende und allgemeine Begriffe und zugeordnete Benennungen (ISO/IEC-Leitfaden 99:2007, 2.41, Anmerkung 7) weitere Informationen: 71 SD 0 006 (EA-4/07) 7 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Sicherstellung der metrologischen Kompetenz Nationales Metrologisches Institut Realisierung der SI-Einheiten Weitergabe durch Kalibrierungen für externe Kunden Internationale Vergleiche (CIPM, EURAMET) MRAs zwischen NMIs Übereinstimmung mit ISO/IEC 17025 Selbsterklärung Akkreditierung metrologische Infrastruktur des Landes akkreditierte Laboratorien nicht-akkreditierte Laboratorien Übereinstimmung mit ISO/IEC 17025 Mess- und Prüfmittel 8 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

aus DIN EN ISO/IEC 17025:2005 (I) 5.6 Messtechnische Rückführung 5.6.1 Allgemeines Alle Einrichtungen, die für Prüfungen und/oder Kalibrierungen verwendet werden,, die einen signifikanten Einfluss auf die Genauigkeit und Gültigkeit des Ergebnisses der Prüfung, Kalibrierung oder Probenahme haben, müssen vor ihrer Inbetriebnahme kalibriert werden. Das Laboratorium muss über ein eingeführtes Programm und Verfahrenfür die Kalibrierung seiner Einrichtungen verfügen. 9 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

aus DIN EN ISO/IEC 17025:2005 (II) 5.6.2.2 Prüfung Für Prüflaboratorien gelten die in 5.6.2.1 enthaltenen Anforderungen für die verwendeten Messeinrichtungen und Prüfeinrichtungen mit Messfunktion, sofern sich nicht herausgestellt hat, dass der von der Kalibrierung herrührende Anteil wenig zur Gesamtunsicherheit des Prüfergebnisses beiträgt. 10 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Messunsicherheit in der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 5.4.6 Schätzung der Messunsicherheit 5.4.6.1 Ein Kalibrierlaboratorium oder ein Prüflaboratorium, das interne Kalibrierungen durchführt, muss über ein Verfahren zur Schätzung [Ermittlung]der Messunsicherheitfür alle Kalibrierungen und alle Arten von Kalibrierungen verfügen und dieses anwenden. 11 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Messwert erweiterte Messunsicherheit Messergebnis 12 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

71 SD 0 005 Rev. 1.4 01.02.2016 Merkblatt zur messtechnischen Rückführung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren Nachfolgend aufgeführte Kalibrierscheine und Zertifikate (im Folgenden Ergebnisberichte genannt) gelten als Nachweis der messtechnischen Rückführung bei der Akkreditierung von Prüf-und Kalibrierlaboratorien, medizinischen Laboratorien, Inspektionsstellen, Herstellern von Referenzmaterialienund, sofern zutreffend, bei der Akkreditierung von Anbietern von Eignungsprüfungen sowie von Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben. 13 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

DAkkS-Rückführungspolitik 6. Ergebnisberichte ohne Akkreditierungssymbol Folgende Ergebnisberichte müssen die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 erfüllen, insbesondere müssen sie eine Aussage zur Messunsicherheit und zur messtechnischen Rückführung enthalten: interne Rückführungsnachweise Kalibrierscheine, Werkskalibrierscheine nicht akkreditierter sowie akkreditierter Laboratorien Ergebnisberichte deutscher Eichbehörden (Eichscheine ) Die Anerkennung ist nur dann möglich, wenn die Kompetenz der ausgebenden Stelle für jeden Rückführungsnachweis begutachtet wurde. Das Ergebnis muss begründet und dokumentiert werden. 14 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

DAkkS-Rückführungspolitik 6.b) Ergebnisberichte ohne Akkreditierungssymbol Prinzipiell für alle KBS möglich, wenn die Kompetenz für die spezielle Kalibrierung erfolgreich begutachtet wurde. Achtung: Ergebnisberichte ohne Akkreditierungssymbol, ausgegeben von akkreditierten Kalibrierlaboratorien exaktim Geltungsbereich deren Akkreditierung, unterliegen nicht der Überwachung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren und werden daher nicht als Rückführungsnachweise anerkannt. Hintergrund: Doppelbegutachtungen sollen vermieden werden 15 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

DAkkS-Rückführungspolitik 6 Zusammenfassung Sowohl Ergebnisberichte interner Kalibrierungen (Punkt 6.a des Merkblattes) als auch Ergebnisberichte ohne Akkreditierungssymbol(Punkt 6.b des Merkblattes) solltennur dann angewendet werden, wenn die metrologische Rückführung nach den Punkten 1 bis 4 nicht möglich ist. In beiden Fällen wird die Kompetenz der ausgebenden Stelle für jeden Rückführungsnachweis durch die DAkkS begutachtet. speziell für 6.b): In diesem Zusammenhang ist das Wort sollte wie folgt zu verstehen: die KBS muss die technische Notwendigkeit dafür begründen, dass sie Rückführungsnachweise nach Punkt 6.b) verwendet. 16 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

DAkkS-Rückführungspolitik Übergangsbestimmungen Bezugspunkt: (erster) Begutachtungstermin 1. zwischen dem 01.02.2016 und dem 01.08.2016 durchgeführt: 71 SD 0 005 Revision 1.3 wird vollständig angewandt. KBS nahelegen, Rückführungsnachweise nach den künftigen Regelungen vorzulegen. Vermeiden künftiger entsprechender Nichtkonformitäten 2. nach dem 01.08.2016 durchgeführt: 71 SD 0 005 Revision 1.4 wird vollständig angewandt. Rückführungen nach 1. führen nach dem 01.08.16 nicht automatisch zu außerordentlichen Begutachtungen oder zu Aussetzungen. 17 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Anforderungsdokumente DIN EN ISO/IEC 17025:2005 DIN EN ISO/IEC 17011:2005 DAkkS 71 SD 0 005:02/2016 (DAkkS-Rückführungspolitik) DAkkS 71 SD 0 006:2010 (DAkkS-DKD-4, Rückführung von Mess- und Prüfmitteln auf nationale Normale) ILAC P10:01/2013 ILAC-G24:2007 (OIML D 10:2007) (Rekalibrierfristen) 18 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Zusammenfassung - I Möglichkeiten des Nachweises 19 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Zusammenfassung - II z. B. z. B. 20 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Zusammenfassung - III 21 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

DAkkS - Akkreditierung Prüfstellen für EU-ETS / Stand Juni 2016: 17 akkreditierten Prüfstellen mit ca. 150 Prüfern Keine Erweiterung der Tätigkeitsbereiche seit 2014 / Ausnahme Scope 98 Neuantrag für Akkreditierung Prüfstelle für Luftverkehr aus dem Ausland (China) in Bearbeitung. Tätigkeitsbereiche - Anhang 1 AVR(1) Prüfstellen 1a Verbrennung kommerzielle Brennstoffe 16 1b Verbrennung ohne Einschränkung 16 2 Raffination von Mineralöl 9 3 Herstellung Koks, Metallerz, Roheisen, Stahl 11 4 - Herstellung / Verarbeitung Metalleisen etc. 13 5 Herstellung Primäraluminium 5 6 Herstellung Zement, Kalk, Glas, etc. 13 7 Herstellung Zellstoff, Papier, Pappe 13 8 Herstellung Industrieruß, org. Grundchemikalien 9 Herstellung div. Säuren 10 10 Abscheidung, Transport, Speicherung THG 5 11 Geologische Speicherung THG 5 12 - Luftverkehr 7 98 Zuteilungsanträge 10 11 22 DEHSt-DAkkS Erfahrungsaustausch Prüfstellen Emissionshandel 27.11.2014 - Berlin 13.06.2016

Durchführung von Begutachtungen / Witnessaudits: ISO 14065 Grundlagen (Überarbeitung / Erweiterung der Norm läuft) AVR EU-VO 600/2012 Begutachtung Geschäftsstellen MRR EU-VO 601/2012 incl. DEHSt-Leitfaden Begutachtung Witnessaudits EA-6/03 ErgänzendeRegelung: Interessenskonflikte, Verifizierungsprozess, Auditzeitkriterien, EinbindungEU-Key Guidance Notes Competence of Verifiers (Überarbeitung zur TG 98 und neues Witness-Schema) DAkkS 71 SD 6 030 Ergänzende Regeln z.b. Witnessaudits, Stichprobenumfang bei Begutachtungen (Überarbeitung zum Umfang der Stichproben) 23 DEHSt-DAkkS Erfahrungsaustausch Prüfstellen Emissionshandel 27.11.2014 - Berlin 13.06.2016

Durchführung von Begutachtungen / Witnessaudits: Kompetenzanforderungenan Prüfer, LeitendePrüferund UnabhängigeÜberprüferArt. 37, EU-VO 600/2012: Prüfer aus 1. und 2. HP: die Anerkennung von bisherigen Erfahrungen und Zulassungen IFS bzw. DAU ( grandfathering ) sind bei anstehenden Wiederholungsbewertungen mit den akkreditierten Kompetenzkriterien für jeden Scope abzugleichen. Witnessaudits: die Überprüfung der Kompetenz und Prozesse anhand von Witnessaudits erfolgt gemäß DAkkS 71 SD 6 030 innerhalb der Akkreditierungsperiode für jeden akkreditierten Scope. Ein Witnessauditkanndabeiggf. auchfür2 in Einzelfällenfür3 Scopes gleichzeitigdurchgeführtwerden. Die Durchführungder WitnessauditsliegtimPlan. 24 DEHSt-DAkkS Erfahrungsaustausch Prüfstellen Emissionshandel 27.11.2014 - Berlin 13.06.2016

Durchführung von Begutachtungen / Witnessaudits: Verifizierungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten: Meldung über Art.76 Template zum 15. November jeden Jahres bzw. beispätererauftragserteilungspätestenszum31.01. des Folgejahres. Beschwerden: BisherigeBeschwerdenresultierenausdem Report-Review der ZuständigenBehörden(DEHStund EU-Mitgliedsstaaten), in EinzelfällenwarenergänzendeBegutachtungenvon Verfahrensunterlagenbzw. Witnessauditserforderlich, bzw. Verifizierung der Korrekturmaßnahmen zur Geschäftsstellenbegutachtung. 25 DEHSt-DAkkS Erfahrungsaustausch Prüfstellen Emissionshandel 27.11.2014 - Berlin 13.06.2016

Durchführung von Begutachtungen / Witnessaudits: Jährliche Meldung gem. Art. 76: Neues Excel-Template siehe DAkkS-Website (Fachbereich Emissionshandel) mit Angaben zum Anlagen Scope und Leitender EHS-Prüfer. Folgemeldung(Update) spätestens zum 31. Januar des Folgejahres notwendig.. 26 DEHSt-DAkkS Erfahrungsaustausch Prüfstellen Emissionshandel 27.11.2014 - Berlin 13.06.2016

27 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen 28 DAkkS-DEHSt ERFA Prüfstellen ETS 2016