Jetzt Bausparer werden und Wünsche erfüllen!



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+ Overline + + Ihr overline Bausparantrag overline für overline Options-Tarif overline! E und Finanzierungs-Tarif M + + + Wir machen Ihnen die Entscheidung leicht: Jetzt Bausparer werden und Wünsche erfüllen! Ob Sparwunsch oder Immobilientraum: Mit den zwei Bauspartarifen Options-Tarif E und Finanzierungs-Tarif M überzeugt der Deutsche Ring durch ein wirklich einfaches Tarifmodell. Entscheiden Sie sich jetzt für hohe en oder extrem niedrige Darlehensraten und lassen Sie Ihre Wünsche in Erfüllung gehen. Options-Tarif E Wechsel in den Finanzierungs- Tarif M jederzeit möglich! Finanzierungs-Tarif M Für Bausparer, die flexibel bleiben möchten! Erfüllen Sie sich mit einem Bausparvertrag Ihre Wünsche: zum Beispiel die lang ersehnte Wohnungseinrichtung, ein schickes Auto oder einen sonnigen Urlaub. Ihr Bausparguthaben wird hoch verzinst und steht Ihnen für alle Ihre Wünsche zur Verfügung. Und zusätzlich können Sie sich staatliche Förderungen 1) sichern oder für größere Träume rund um die eigenen vier Wände das Bauspardarlehen nutzen! Für alle, die sich Wohneigentum wünschen! Mit einer lukrativen Guthabenverzinsung bauen Sie Eigenkapital auf und sichern sich ein Bauspardarlehen mit garantiert niedrigen Zinsen für die spätere Finanzierung. Darüber hinaus können Sie die staatliche Bausparförderung nutzen! Unser Tipp für Modernisierung und Renovierung: Schon mit einer kleinen monatlichen Rate haben Sie mit dem Finanzierungs-Tarif M optimal vorgesorgt! Ein Bausparvertrag rechnet sich! Ihr Bausparvertrag wird z. B. mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) oder einem eigenen Beitrag bespart. Zusätzlich gibt es Förderung vom Staat! 1) Das rechnet sich für Sie, denn schnell kommt eine hübsche Summe zusammen! Beispielrechnung 2) Finanzierung zu Top-Konditionen! Sollten die Zinsen für Immobiliendarlehen steigen, sind Sie abgesichert. Denn mit Ihrem Bauspardarlehen und den garantierten 3,50 % Zinsen im Jahr brauchen Sie Zinssteigerungen bei Neubau, Kauf oder Anschlussfinanzierung nicht zu fürchten! Zinsentwicklung 3) VL vom Arbeitgeber Eigener Sparbetrag Guthaben nach 7 Jahren Mögliches Darlehen Gesamtauszahlung Darlehensnutzung 40, 50, ca. 8.590, 7.500, ca. 16.090, Darlehensverzicht 40, 50, ca. 9.340, ca. 9.340, 10 % 8% 6% 4% 2% 0%? 1996 2000 2004 2008 2012 Die Vorteile beim Sparen: Hohe Verzinsung des Sparguthabens mit jährlich bis zu 4 % bei Verzicht auf das Bauspardarlehen Sparguthaben flexibel einsetzbar Zusätzlicher Treuebonus (max. 1.000, ) nach 10 Jahren Laufzeit möglich Auf Wunsch kann das Bauspardarlehen genutzt werden Ideal zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen Gleich zwei staatliche Förderungsmöglichkeiten Flexibel zu besparen! Die Vorteile beim Finanzieren: Aufbau von Eigenkapital mit attraktiver Guthabenverzinsung Nutzung von staatlichen Förderungen möglich Ideal für die Absicherung laufender Finanzierungen Günstiges Bauspardarlehen bis zu 70 % der Bausparsumme (bei Mehrzuteilungsoption über 120 % möglich) Niedrige Zins- und Tilgungsbeiträge Vermögenswirksame Leistungen reduzieren die monatlichen Zahlungen Jederzeit kostenfreie Sonderzahlungen möglich 1) Abhängig vom Einkommen. 2) Guthaben inkl. Wohnungsbauprämie für einen Ledigen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung reduziert sich der Betrag um 315,. Berechnungsgrundlage: Options-Tarif E Deutscher Ring Bausparkasse, Bausparsumme 15.000,, die staatliche Bausparförderung (Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie) kann für die gesamte Sparzeit in Anspruch genommen werden, die Abschlussgebühr wird gesondert gezahlt. 3) Hypothekendarlehen bzw. Wohnungsbaukredite, 10 Jahre Zinsfestschreibung. Quelle: Bundesbank-Zinsstatistik, Effektivzins, Durchschnittssatz. Ab 2003: Deutsche Bundesbank EWU-Zinsstatistik, Effektivzins Banken Deutschland. DRB 0017 02.09 Bausparkasse AG

+ + + Wichtige Informationen zum Bausparen + + + Die staatliche Bausparförderung zahlt sich aus: Keine andere Sparforird vom Staat so vielfältig gefördert wie das Bausparen. Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen und der Wohnungsbauprämie werden die Bausparer gleich zweifach gefördert. Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) Wohnungsbauprämie 1) Förderhöchstbetrag p. a. Fördersatz Maximale Förderung p. a. Alleinstehend Verheiratet 470, 9 % 42,30 Förderhöchstbetrag p. a. 2) 512, 1.024, Fördersatz 8,8 % 8,8 % Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Ist der Arbeitgeberzuschuss kleiner als 40,, lohnt es sich, die vermögenswirksamen Leistungen durch einen Eigenanteil auf 40, aufzustocken. Damit sichern Sie sich die maximale staatliche Förderung (abhängig von den Einkommensgrenzen). Werden Einkommensgrenzen (siehe Tabelle) überschritten, können Sie ersatzweise auf die VL auch Wohnungsbauprämie beantragen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist jährlich vom Sparer mit der Einkommenssteuererklärung zu beantragen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach sieben Jahren Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben, danach jährlich. Tipp: Wenn vermögenswirksame Leistungen tarifvertraglich an eine andere Sparform gebunden sind, gilt dieses nur für den Arbeitgeberzuschuss. Aus Ihrem Nettoeinkommen können Sie zusätzlich vermögenswirksame Leistungen auf den Bausparvertrag überweisen. Maximale Förderung p. a. 45,06 90,11 Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie auf alle Einzahlungen auf Ihr Bausparkonto bis zum genannten Förderhöchstbetrag. Vermögenswirksame Leistungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, gehören nicht dazu. Die Wohnungsbauprämie ist jährlich von Ihnen über die Bausparkasse zu beantragen. Den Antrag erhalten Sie zusammen mit dem Jahreskontoauszug. Die Wohnungsbauprämie wird Ihrem Bausparkonto nach Zuteilung und Auszahlung des Bausparguthabens mit wohnwirtschaftlicher Verwendung gutgeschrieben. Sind Sie bei Vertragsabschluss nicht älter als 25 Jahre, können Sie einmal frei über die Prämie verfügen. 3) Tipp: Auch wenn Sie zurzeit nicht für die eigenen vier Wände sparen, sichern Sie sich jetzt die Wohnungsbauprämie! Vielleicht möchten Sie später doch einmal Wohneigentum erwerben oder Ihre Mietwohnung verschönern. So bleiben Sie flexibel und sichern sich heute alle Optionen für morgen! Grenzen für die Bausparförderung Einkommensgrenzen (brutto) 4) Familienstand Alleinstehend Verheiratet Arbeitnehmer 1 1 1 1 1 1 2 2 2 Anzahl Kinder 0 1 2 0 1 2 0 1 2 Arbeitnehmer-Sparzulage 20.939, 28.259, 34.234, 40.932, 46.907, 52.881, 41.879, 47.853, 53.828, Wohnungsbauprämie 28.742, 36.032, 41.983, 56.774, 62.748, 68.563, 57.720, 63.695, 69.669, Stand 01.01.2008 So einfach funktioniert Bausparen 1 Sparphase In der Sparphase sparen Sie durch monatliche Einzahlungen Eigenkapital an. So erwerben Sie Anspruch auf ein günstiges Bauspardarlehen. Dafür müssen Sie 30 % beim Finanzierungs-Tarif M und 50 % beim Options-Tarif E der Bausparsumme ansparen. Die Ansparphase: Sparbeiträge Staatliche Förderung 2 Zuteilungsphase Nach der Sparphase in der so genannten Zuteilungsphase können Sie über Ihren Bausparvertrag verfügen. Bausparguthaben und Bauspardarlehen stehen nun für die Verwirklichung Ihrer Träume bereit. Die Auszahlungsphase: Guthaben Darlehen 3 Träume werden wahr Die Basis für die Verwirklichung Ihrer Pläne ist der Bausparvertrag. Das angesparte Guthaben ist Ihr Eigenkapital. Zusammen mit dem garantiert zinsgünstigen Bauspardarlehen bildet es den ersten sicheren Finanzierungsbaustein, der sich mit dem Nachrang begnügt. Die sinnvolle Ergänzung Ihres Finanzierungskonzeptes ist ein günstiges erstrangiges Darlehen. Wir halten auch hierfür wie bei allen anderen Fragen zur Immobilie das richtige Angebot für Sie bereit. Zusammensetzung Ihrer Finanzierung: Ca. 30 % Ca. 50 % Ca. 20 % Ihr zinsgünstiges Bauspardarlehen Die TOP-Erstrang- Finanzierung vom Deutschen Ring Ihr angespartes Eigenkapital 1) Die Wohnungsbauprämie wird nur bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung gewährt. Im Wesentlichen zählen hierzu alle Maßnahmen rund um die Wohnimmobilie: z. B. eine neue Einbauküche, die Modernisierung des Badezimmers, Tapezierarbeiten zur Instandhaltung, Teppichböden und Parkett, Einbauschränke oder eine Sonnenmarkise für den Balkon und natürlich der Erwerb der eigenen vier Wände. 2) Mindestsparbeitrag p. a. beträgt 50, je Bausparkasse. 3) Bausparer, die bei Vertragsabschluss nicht älter als 25 Jahre sind, können einmal frei über die Wohnungsbauprämie der letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre verfügen. 4) Berücksichtigt sind die gültigen und in den jeweiligen Fällen abzugsfähigen Arbeitnehmerpauschbeträge, Sonderausgabenpauschbeträge, Vorsorgepauschalen, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Betreuungsfreibeträge und Kinderfreibeträge. Die angegebenen Summen gelten nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Die Angaben wurden unter der Annahme gleich bleibender Steuergesetze erstellt und sind ohne Gewähr. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei der Arbeitnehmer-Sparzulage bis 17.900, (35.800, ) betragen, bei der Wohnungsbauprämie bis 25.600, (51.200, ). Die Werte in Klammern gelten für Verheiratete. Bausparkasse AG

AKZ Antragsteller Frau Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages Antrag auf Erhöhung eines Bausparvertrages* bei der Deutscher Ring Bausparkasse AG Herr Titel Vertragsnummer (Hier Aufkleber einfügen) Keinen Aufkleber verwenden bei Folgevertrag: Nummer des letzten Vertrages bei Erhöhung: Nummer des zu ändernden Vertrages Hier einsetzen Ehegatte (nur ausfüllen, wenn Gemeinschaftsvertrag gewünscht) Frau Herr Titel Bausparkasse AG Name Abweichender Name Exemplar für die Bausparkasse Beruf selbständig ja nein Beruf Familienstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet Anzahl der Daten der Kinder unter 2 ältesten getrennt lebend eingetr. Lebensgemeinschaft 16 Jahren Kinder: Tarifwahl (Bitte vollständig ausfüllen!) Geplante Besparung Einzugsermächtigung Options-Tarif E Finanzierungs-Tarif M Im Zusammenhang mit RingBaufinanzierung (AKZ 045) Darlehenszins* Darlehenszins* 1,5 % + 2,5 % Bonus* 4 % 1,25 % 3,5 % Bausparsumme Abschlussgebühr Regelsparbeitrag 1,6 % der Nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Bausparsumme/ beträgt der monatl. Regelsparbeitrag je 1.000 EUR Bausparsumme Neuabschluss/Erhöhung um Erhöhungssumme* 3,50 EUR für den Options-Tarif E. 3,00 EUR für den Finanzierungs-Tarif M. EUR EUR EUR 0 0 0, Im Hinblick auf die von mir/uns gewünschte Sparzeit bis zum Erreichen des für die Zuteilung erforderlichen tariflichen Mindestsparguthabens (30 % der Bausparsumme beim Finanzierungs-Tarif M/50 % der Bausparsumme beim Options-Tarif E) es kann nur eine Sparvariante angekreuzt werden! beabsichtige/n ich/wir den monatlichen Regelsparbeitrag zu zahlen abw. vom Regelsparbeitrag, mtl. 1/4-jährl. 1/2-jährl. jährl. EUR ohne vermögenswirksame Leistungen zu zahlen sofort/innerhalb der ersten 12 Vertragsmonate das Mindestsparguthaben einzuzahlen Ich/Wir ermächtige(n) die Deutscher Ring Bausparkasse AG widerruflich, folgende Beträge von meinem/unserem Girokonto abzubuchen: einmalig innerhalb der nächsten 4 Wochen EUR wiederholt den o.g. Sparbeitrag zum 1. oder 15. des Monats erstmals ab Kontonummer (nur Girokonto) BLZ Name des Geldinstituts selbständig ja nein Wenn Kontoinhaber nicht Antragsteller: Name des Kontoinhabers Unterschrift des Kontoinhabers Antrag auf Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) Ich beantrage, in Anrechnung auf den Regelsparbeitrag nach dem Vermögensbildungsgesetz an die Deutscher Ring Bausparkasse AG auf mein Bausparkonto Arbeitgeber/Firma Kontonummer Neuantrag Personalbüro z. Hd. von ab Datum oder zum nächstmöglichen Termin Antrag auf Änderung Straße, Haus-Nr. oder Postfach Antrag auf Erhöhung monatl. 1/4-jährl. 1/2-jährl. jährlich Ort Personal-Nr. des Antragstellers VL EUR zu überweisen. Name, des Begünstigten Straße Wohnort Begünstigung für den Todesfall Identitätsprüfung (Bitte unbedingt ausfüllen!) Einlagensicherung Der Antrag kann nur bei vollständig ausgefüllter Identitätsprüfung bearbeitet werden! Die Durchschrift dieses Antrages wurde dem Kunden ausgehändigt. Der/Die Antragsteller (bei Minderjährigen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter) für eigene Rechnung handelnd hat/haben sich ausgewiesen durch: Antragsteller: Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Ehegatte: Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Identitätsprüfung durch: Name des Vermittlers (leserlich) Ort, Datum, Unterschrift des Vermittlers (ggf. Stempel) Tel.- oder Fax-Nr. des Vermittlers 920/6945 Judith Schmied 07319727093 Von den umseitig abgedruckten Informationen über die Entschädigungseinrichtung für privatrechtliche Institute und über den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.v. habe ich/haben wir Kenntnis genommen. Widerrufsbelehrung Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge Widerrufsrecht: Der/Die Antragsteller kann/können seinen/ihren Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages binnen einer Frist von 2 Wochen nach Aushändigung dieser von ihm/ihnen unterschriebenen Widerrufsbelehrung an ihn/sie ohne Angabe von Gründen in Textforiderrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Deutscher Ring Bausparkasse AG, 22756 Hamburg. Ende der Widerrufsbelehrung. Eine Durchschrift dieses Antrages und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, die ich/wir anerkenne/n, habe/n ich/wir erhalten. Die Hinweise und Datenschutzklausel auf der Rückseite dieses Antrages habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen und erkenne/n diese an. Besondere Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ich bin/wir sind über die Inhalte des EU-Verhaltenskodex für die Vergabe wohnwirtschaftlicher Darlehen auch im Internet einzusehen im Bereich Bausparen unter www.deutscherring.de informiert. Bei minderjährigen Antragstellern: Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers bzw. beider Ehegatten bei Gemeinschaftsverträgen Unterschrift der Eltern bzw. gesetzl. Vertreters DRB 0017 02.09 Bitte Freistellungsauftrag ausfüllen und separat unterschreiben. * Beachten Sie bitte die Erläuterungen auf der Rückseite dieses Antrages.

Datenschutzklausel Ich willige/wir willigen ein, dass die sich aus meinen/unseren Antragsunterlagen und aus der Vertragsdurchführung ergebenden personenbezogenen Daten in Datensammlungen der Bausparkasse bzw. gemeinsamen Datensammlungen der Deutscher Ring Gruppe verarbeitet und genutzt werden dürfen. Falls dieser Vertrag durch einen Vermittler der Deutscher Ring Bausparkasse AG zustande gekommen ist, wird auch der Vermittler die im Antrag zu diesem Vertrag enthaltenen Daten speichern. Den Namen des Vermittlers entnehmen Sie bitte dem auf der ersten Seite dieses Antrages befindlichen Feld Identitätsprüfung. Ein eventueller Zuständigkeitswechsel wird Ihnen mitgeteilt. Außerdem kann der Vermittler von der Deutscher Ring Bausparkasse AG über sich ergebende Änderungen informiert werden, soweit dies für die Vertragsentwicklung (Beratung/Betreuung) erforderlich ist. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Unternehmen der Deutscher Ring Gruppe und der Vermittler Daten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen nutzen dürfen. Die vorstehenden Einwilligungserklärungen kann ich/können wir ohne Einfluss auf den Vertrag streichen oder jederzeit für die Zukunft widerrufen. Erläuterungen zum Options-Tarif E Darlehenszins 1,5 % + 2,5 % Bonus 4 % (effektiver Jahreszins 4,67 % 5,09 %)* * Berechnet nach der Preisangaben-Verordnung für Bauspardarlehen ab Zuteilung. und Bonus Das Bausparguthaben wird mit 1,5 % jährlich verzinst. Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend um einen Bonus von 2,5 % auf insgesamt 4 % jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre bestanden. Es wird eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht, ohne dass vorher eine Vertragsteilung oder Vertragsermäßigung durchgeführt wurde. Der Bausparvertrag wurde nicht erhöht oder zusammengelegt. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Die Bonusverzinsung endet mit dem Tage der ersten Zuteilung (Zuteilungstermin). Abschlussgebühr und Treuebonus Die Abschlussgebühr beträgt 1,6 % der Bausparsumme. Der Bausparer erhält einen Treuebonus in Höhe der gezahlten Abschlussgebühr (max. 1.000 EUR), wenn die drei nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 10 Jahre bestanden. Der Bausparvertrag wurde ohne vorhergegangene Vertragsänderungen (Teilung, Ermäßigung, Erhöhung, Zusammenlegung) zugeteilt. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Regelsparbeitrag Der monatliche Regelsparbeitrag pro 1.000 EUR Bausparsumme beträgt 3,50 EUR. Bei Zahlung des Regelsparbeitrages beträgt die Sparzeit bis zum Erreichen des für die Zuteilung erforderlichen Mindestsparguthabens rund 11 Jahre und 6 Monate. Höhere Einzahlungen oder zusätzliche Sonderzahlungen verkürzen die Sparzeit; der Bausparvertrag erreicht dann früher die Voraussetzungen für die Zuteilung. Geringere Sparbeiträge verlängern die Sparzeit. Zuteilung des Bausparvertrages Zuteilungsvoraussetzungen gem. der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge: Sparzeit: mindestens 19 Monate Sparguthaben: mindestens 50 % der Bausparsumme Bewertungszahl: mindestens 4,8 Die Bausparkasse darf sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen (siehe Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Entgegen diesem gesetzlichen Verbot erteilte Zusagen sind nichtig. Die Zuteilungsreihenfolge richtet sich nach den Bausparbedingungen. Sie ist insbesondere von den Spar- und Tilgungsleistungen aller Bausparer abhängig. Die Wartezeit kann demnach Schwankungen unterworfen sein. Erläuterungen zum Finanzierungs-Tarif M Darlehenszins 1,25 % 3,50 % (effektiver Jahreszins 3,75 % 3,98 %)* * Berechnet nach der Preisangaben-Verordnung für Bauspardarlehen ab Zuteilung. Abschlussgebühr Die Abschlussgebühr beträgt 1,6 % der Bausparsumme. Regelsparbeitrag Der monatliche Regelsparbeitrag pro 1.000 EUR Bausparsumme beträgt 3,00 EUR. Bei Zahlung des Regelsparbeitrages beträgt die Sparzeit bis zum Erreichen des für die Zuteilung erforderlichen Mindestsparguthabens rund 8 Jahre und 3 Monate. Höhere Einzahlungen oder zusätzliche Sonderzahlungen verkürzen die Sparzeit; der Bausparvertrag erreicht dann früher die Voraussetzungen für die Zuteilung. Geringere Sparbeiträge verlängern die Sparzeit. Zuteilung des Bausparvertrages Zuteilungsvoraussetzungen gem. der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge: Sparguthaben: mindestens 30 % der Bausparsumme Bewertungszahl: mindestens 4,8 Die Bausparkasse darf sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen (siehe Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Entgegen diesem gesetzlichen Verbot erteilte Zusagen sind nichtig. Die Zuteilungsreihenfolge richtet sich nach den Bausparbedingungen. Sie ist insbesondere von den Spar- und Tilgungsleistungen aller Bausparer abhängig. Die Wartezeit kann demnach Schwankungen unterworfen sein. Bedingungen der Begünstigung für den Todesfall 1. Hat der Antragsteller/Haben die Antragsteller die Begünstigungserklärung abgegeben, sollen seine/ihre Rechte aus dem Bausparvertrag insbesondere das Sparguthaben im Todesfall auf den Begünstigten im Wege einer schenkungsweisen Zuwendung übergehen. Die Zuwendung ist zwischen dem/den Antragsteller(n) und dem Begünstigten unmittelbar zu vereinbaren. Hat der Begünstigte die Zuwendung angenommen, kann er die Rechte aus dem Bausparvertrag unmittelbar mit dem Tode des/der Antragsteller(s) erwerben. Sie gehören dann nicht zum Nachlass des Verstorbenen. Der Begünstigte ist berechtigt, anstelle des Verstorbenen in den Bausparvertrag als Vertragspartner der Bausparkasse mit allen Rechten und Pflichten einzutreten. Die Bausparkasse übernimmt jedoch keine Haftung für eine rechtzeitige Benachrichtigung des Begünstigten nach dem Tode des Bausparers. 2. Der Antragsteller kann/die Antragsteller können die Begünstigung gegenüber der Bausparkasse jederzeit widerrufen. Bei gegenseitiger Begünstigung steht das Recht des Widerrufs jedem Antragsteller mit der Folge zu, dass die Begünstigung für beide Teile hinfällig ist. 3. Die Begünstigung erlischt, wenn die Bausparkasse von dem(n) Antragsteller(n), im Falle gegenseitiger Begünstigung von einem Antragsteller, eine neue Begünstigungserklärung für eine andere Person als die im umseitigen Antrag genannte erhält. Sie erlischt ferner, wenn der Begünstigte stirbt, die Bausparkasse mit der Auszahlung des Bauspardarlehens bzw. eines Zwischenkredites begonnen hat oder der Bausparvertrag auf einen Dritten übertragen wird. 4. Nach dem Tod des Antragstellers obliegt der Bausparkasse keine Verpflichtung, den Begünstigten zu benachrichtigen. Zahlungen aufs Bausparkonto Zahlungen haben nur Gültigkeit, wenn sie bei der Bausparkasse eingegangen sind (siehe Bankverbindung). Der Vermittler ist nicht berechtigt, Zahlungen im Namen der Bausparkasse entgegenzunehmen. Bankverbindung Wenn Sie Ihre Einzahlungen an die Bausparkasse überweisen und nicht die für regelmäßige Zahlungen zweckmäßige Einzugsermächtigung wählen, empfehlen wir, die Überweisungen (gesondert für jede Vertrags-Nummer) wie folgt auszufüllen: Empfänger: Name und Anschrift der/des Bausparer(s) (Vertragsinhaber) Konto-Nummer: Vertrags-Nummer des Bausparkontos bei (Bank): Deutscher Ring Bausparkasse AG Bankleitzahl: 201 204 00 Regelungen für Überweisungen (1) Soweit in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 keine spezielle Regelung getroffen ist, haftet die Bausparkasse bei Überweisungen bei eigenem Verschulden sowie bei einem Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute für einen durch die Verzögerung oder Nichtausführung einer Überweisung entstandenen Schaden maximal in Höhe von 12.500 Euro, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie nicht für den Zinsschaden und für Gefahren, die die Bausparkasse besonders übernommen hat. (2) Bei Überweisungen bis zu 75.000 Euro haftet die Bausparkasse für das Verschulden eines Kreditinstituts, das für eine Überweisung auf ein Konto eines Kreditinstituts mit Sitz innerhalb der Europäischen Union/der EWR-Staaten zwischengeschaltet wird, bis höchstens 25.000 Euro je Überweisung, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. (3) Bei Überweisungen über 75.000 Euro oder wenn der Überweisende ein Kreditinstitut ist oder wenn die Überweisung einem Konto eines Kreditinstituts mit Sitz außerhalb der Europäischen Union/der EWR-Staaten gutgeschrieben werden soll, gelten die Fristen für das Bewirken einer Überweisung nach 676a BGB nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung der Bausparkasse bei verspäteter, gekürzter oder gescheiteter Überweisung nach 676b BGB sowie ihre Haftung für Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute wird ausgeschlossen. Abschlussgebühr bei Erhöhungen Erhöhungen der ursprünglichen Bausparsumme bis zur Verdreifachung beim Finanzierungs-Tarif M/ Verdoppelung beim Options-Tarif E sind kostenfrei, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber hinausgehende Erhöhungen wird eine Gebühr von 1 % des Betrages, der über die doppelte ursprüngliche Bausparsumme hinausgeht, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Bei einer Erhöhung der Bausparsumme innerhalb der ersten 2 Vertragsjahre wird eine Gebühr von 1,6 % der Erhöhungssumme berechnet und dem Bausparkonto belastet. Erklärung des Antragstellers/der Antragsteller zur Erhöhung der Bausparsumme Auf die Rechte aus einer ggf. bereits erfolgten Zuteilung verzichte ich/verzichten wir. Mir/Uns ist bekannt, dass für die Zuteilung die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gelten. Einlagensicherung Die Bausparkasse ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, 10178 Berlin, und dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.v. (BESF), Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin, angeschlossen. Die EdB schützt Einlagen bis zu 90 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000 Euro pro Einleger, der BESF darüber hinausgehend Bauspareinlagen in voller Höhe sowie sonstige Einlagen bis zur Höhe von insgesamt 250.000 Euro pro Einleger. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen auf die Währung eines Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes lautet. Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen sowie Personengesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften i.s.d. 267 Abs. 1 HGB. Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand. Die Kunden werden unverzüglich über den Eintritt des Entschädigungsfalles informiert. Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdB anzumelden. Diese Anmeldung ist auch für den weiteren Entschädigungsanspruch gegenüber dem BESF ausreichend. Mit der Erfüllung des Entschädigungsanspruchs gehen die Ansprüche gegen die Bausparkasse auf die EdB bzw. den BESF in der jeweiligen Entschädigungshöhe über. Der Anspruch verjährt nach 5 Jahren. Die Bausparkasse ist befugt, den vorgenannten Entschädigungseinrichtungen oder von diesen Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Aktionskennzeichen 081 Programm Sparen Sie sich wunschlos glücklich 083 Programm Wie Wohnträume wahr werden 084 Programm RingImmo- Schutzbrief 086 Programm Schenken und schenken lassen 031 Programm FlexiGeldplan 045 Antrag im Zusammenhang mit RingBaufinanzierung 087 Unterlegung ING-DiBa AG 088 Unterlegung Partnerbanken 0 Orga-RD Werber-Nr. Antrags-Kennz. Vermittler-Nr. 1 Nebenberufl. 2 Hauptberufl. 3 Weiterer Bet. 4 Weiterer Bet. 5 2. Orga-RD 6 VL-Bereich 7 AP/LFD 8 MAX Provisions-Satz Betreuer-Konto EUR pro Punkt Postanschrift: Sie erreichen uns USt.-IdNr.: Vorstand: Vorsitzender des Deutscher Ring 22756 Hamburg telefonisch in der Zeit DE 118618422 Sven C. Beyer Aufsichtsrats: Bausparkasse AG, Hamburg Telefon: 040/35 99-50 von 8 bis 18 Uhr Registergericht: André Boldt Wolfgang Fauter (BLZ 201 204 00), Telefax: 040/35 99 51 28 Kundenbesuche: Amtsgericht Kto.-Nr. = Vertr.-Nr. des Kunden E-Mail: Bausparservice@DeutscherRing.de Ludwig-Erhard-Str. 22 Hamburg Internet: http://www.deutscherring.de 20459 Hamburg HRB 15035 Sitz Hamburg

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) Bausparkasse AG Bitte vor dem Ergänzen heraustrennen und separat unterschreiben. Antragsteller Frau Herr Titel Name Ehegatte (nur ausfüllen, wenn Gemeinschaftsvertrag gewünscht) Frau Herr Titel Abweichender Name Beruf selbständig ja nein Beruf Familienstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet Anzahl der Daten der Kinder unter 2 ältesten getrennt lebend eingetr. Lebensgemeinschaft 16 Jahren Kinder: selbständig ja nein Exemplar für die Bausparkasse Bausparvertrags-Nr. Bausparvertrags-Nr. Bausparvertrags-Nr. Neueinrichtung Änderung Hiermit erteile ich/erteilen wir* Ihnen den Auftrag, meine/unsere* bei Ihrem Institut anfallenden Kapitalerträge vom Steuerabzug freizustellen, und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) zu beantragen, und zwar Bitte auf volle 10 EUR aufrunden. bis zu einem Betrag von EUR (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrags auf mehrere Kreditinstitute). bis zur Höhe des für mich/uns* geltenden Sparer-Pauschbetrags von insgesamt 801 EUR/ 1.602 EUR*. Dieser Auftrag gilt ab dem 01. 01.. so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns* erhalten. bis zum 31.12.. Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem BZSt. übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt. den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist ( 45 d EStG). Ich versichere/ Wir versichern*, dass mein/unser* Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt. usw. den für mich/uns* geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 EUR/1.602 EUR* nicht übersteigt. Ich versichere/wir versichern* außerdem, dass ich/wir* mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 801 EUR/1.602 EUR* im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme/n*. Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von 44a Abs. 2, 44b Abs.1 und 45d Abs. 1 EStG erhoben. Ausstellungsdatum und Unterschrift ggf. Unterschrift Ehegatte, gesetzliche(r) Vertreter DRB 0917 02.09 Zutreffendes bitte ankreuzen *) Nichtzutreffendes bitte streichen Der Höchstbetrag von 1.602 EUR gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Ehegatten können nur gemeinsam einen Freistellungsauftrag erteilen. Bitte tragen Sie auch die Daten des Ehepartners mit ein und unterschreiben Sie beide.

Informationen zur Kapitalertragsteuer und zum Freistellungsauftrag Was ist die Kapitalertragsteuer und wann wird sie fällig? Nach geltendem Steuerrecht sind Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Bei Zinsen, z.b. auf Spar- und Bausparverträge, wird die Einkommensteuer als Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag sofort bei Gutschrift erhoben und direkt an das Finanzamt abgeführt. (Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag = 26,38 %). Eventuell zuviel gezahlte Steuern können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung wieder zurückerhalten. Sparer-Pauschbeträge und Freistellungsauftrag Für Kapitalerträge gibt es einen Sparer-Pauschbetrag: Er beträgt für Alleinstehende 801 EUR und für Ehepaare 1.602 EUR. Erst auf Zinserträge, die diese Sparer-Pauschbeträge überschreiten, werden die Steuern fällig. Innerhalb dieser Sparer-Pauschbeträge können Sie Ihre jährlichen Guthabenzinsen auch von vornherein von der Kapitalertragsteuer befreien lassen, damit die Zinsen in vollem Umfang auf Ihrem Spar- oder Bausparkonto verbleiben. Dazu legen Sie uns einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge in entsprechender Höhe vor. Bitte beachten Sie: Bekommen Sie bei mehreren Kreditinstituten Zinsen, so können Sie bei jedem Institut einen Freistellungsauftrag einreichen. Auf jedem dieser Freistellungsaufträge geben Sie dann jeweils einen Teil des zulässigen Gesamtfreibetrags an. In der Summe dürfen die Freistellungsbeträge die Höchstgrenze von 801 EUR oder 1.602 EUR nicht überschreiten. Für Ihre Bausparverträge und Ihre Sparkonten bei uns genügt ein Freistellungsauftrag. Bitte notieren Sie daher auf dem Freistellungsauftrag alle Vertragsnummern. Der Freistellungsauftrag muss schriftlich und nach amtlich vorgeschriebenem Muster erteilt werden. Gültigkeitsdauer Ehepartner, Kinder Ihr Freistellungsauftrag bei uns gilt so lange, bis Sie ihn widerrufen oder die Höhe des Freistellungsbetrags ändern. Sie können jedoch auch gleich angeben, wie lange der Auftrag gültig sein soll. Ehegatten können nur gemeinsam einen Freistellungsauftrag erteilen, der Auftrag muss von beiden unterschrieben werden. Dies gilt auch, wenn der Bausparvertrag nur auf den Namen eines Ehepartners lautet. Der Höchstbetrag von 1.602 EUR gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Für minderjährige Kinder muss ein gesonderter, von den Eltern unterschriebener Freistellungsauftrag eingereicht werden. Nichtveranlagungsbescheinigung Welchen Freibetrag setzen Sie ein? Unsere Empfehlung: Schicken Sie uns Ihren Freistellungsauftrag auch dann, wenn Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt haben. So können Sie sicher sein, dass der Zinsabschlag nicht bereits vorgenommen wurde, bevor uns die Bescheinigung des Finanzamts vorliegt. Orientieren Sie sich an der Zinsgutschrift des vergangenen Jahres auf Ihrem Bauspar- und Sparvertrag aufgerundet auf volle 10 EUR. Berücksichtigen Sie dabei eine ausreichende Reserve für Ihre künftigen, aufgrund weiterer Einzahlungen steigenden Zinsgutschriften/Bonuszinsgutschriften.

Antrag an den Arbeitgeber auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen auf einen Bausparvertrag Bausparkasse AG Antragsteller Frau Herr Titel Name Ehegatte (nur ausfüllen, wenn Gemeinschaftsvertrag gewünscht) Frau Herr Titel Abweichender Name Beruf selbständig ja nein Beruf Familienstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet Anzahl der Daten der Kinder unter 2 ältesten getrennt lebend eingetr. Lebensgemeinschaft 16 Jahren Kinder: selbständig ja nein Exemplar für den Arbeitgeber Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Arbeitnehmer stellt hiermit an Sie den Antrag, Arbeitgeberleistungen bzw. Teile des Arbeitsentgeltes als vermögenswirksame Anlage auf einen bei uns bestehenden Bausparvertrag zu überweisen. Die vermögenswirksamen Leistungen sind direkt an uns zu überweisen. Jede Überweisung muss folgende Angaben enthalten: Empfänger: Name des Arbeitnehmers (Bausparers) Kontonummer: Nummer des Bausparkontos bei (Bank): Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg Bankleitzahl: 201 204 00 Verwendungszweck: Kennzeichnung als vermögenswirksame Leistungen (VL) möglichst mit Angabe von Monat/Jahr (z. B. 02/2009) Auftraggeber: Name und Anschrift des Arbeitgebers Mit freundlichen Grüßen Deutscher Ring Bausparkasse AG Antrag auf Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) Ich beantrage, in Anrechnung auf den Regelsparbeitrag nach dem Vermögensbildungsgesetz an die Deutscher Ring Bausparkasse AG auf mein Bausparkonto Arbeitgeber/Firma Kontonummer Neuantrag Personalbüro z. Hd. von ab Datum oder zum nächstmöglichen Termin Straße, Haus-Nr. oder Postfach monatl. 1/4-jährl. 1/2-jährl. jährlich Ort Personal-Nr. des Antragstellers VL EUR Antrag auf Änderung Antrag auf Erhöhung zu überweisen. Beim Bausparen kann der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen für 2 Anlageformen anlegen lassen: a) als Aufwendungen, die nach den Vorschriften des Wohnungsbauprämiengesetzes angelegt werden ( 2 Abs. 1 Ziff. 4 VermBG Auszug) auf seinem eigenen Bausparvertrag, auf dem Bausparvertrag seines Ehegatten, wenn die Ehe seit Beginn des Kalenderjahres besteht und die Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt haben. b) als Aufwendung zur Erfüllung von Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit bestimmten wohnwirtschaftlichen Maßnahmen entstanden sind, wie z. B. Zins- und Tilgungsleistungen für Bauspardarlehen ( 2 Abs. 1 Ziff. 5 Buchstabe d, VermBG). Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf einem gesonderten Formular beantragt und vom Finanzamt nach Prüfung des Einkommens festgesetzt. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers bzw. beider Ehegatten bei Gemeinschaftsverträgen Bei minderjährigen Antragstellern: Unterschrift der Eltern bzw. gesetzl. Vertreters DRB 0917 02.09

Postanschrift: Sie erreichen uns USt.-IdNr.: Vorstand: Vorsitzender des Deutscher Ring 22756 Hamburg telefonisch in der Zeit DE 118618422 Sven C. Beyer Aufsichtsrats: Bausparkasse AG, Hamburg Telefon: 040/35 99-50 von 8 bis 18 Uhr Registergericht: André Boldt Wolfgang Fauter (BLZ 201 204 00), Telefax: 040/35 99 51 28 Kundenbesuche: Amtsgericht Kto.-Nr. = Vertr.-Nr. des Kunden E-Mail: Bausparservice@DeutscherRing.de Ludwig-Erhard-Str. 22 Hamburg Internet: http://www.deutscherring.de 20459 Hamburg HRB 15035 Sitz Hamburg

AKZ Antragsteller Frau Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages Antrag auf Erhöhung eines Bausparvertrages* bei der Deutscher Ring Bausparkasse AG Herr Titel Bausparkasse AG Vertragsnummer (Hier Aufkleber einfügen) Keinen Aufkleber verwenden bei Folgevertrag: Nummer des letzten Vertrages bei Erhöhung: Nummer des zu ändernden Vertrages Hier einsetzen Ehegatte (nur ausfüllen, wenn Gemeinschaftsvertrag gewünscht) Frau Herr Titel Name Abweichender Name Exemplar für den Vermittler/Kundenbetreuer Beruf selbständig ja nein Beruf Familienstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet Anzahl der Daten der Kinder unter 2 ältesten getrennt lebend eingetr. Lebensgemeinschaft 16 Jahren Kinder: Tarifwahl (Bitte vollständig ausfüllen!) Geplante Besparung Einzugsermächtigung Options-Tarif E Finanzierungs-Tarif M Im Zusammenhang mit RingBaufinanzierung (AKZ 045) Darlehenszins* Darlehenszins* 1,5 % + 2,5 % Bonus* 4 % 1,25 % 3,5 % Bausparsumme Abschlussgebühr Regelsparbeitrag 1,6 % der Nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Bausparsumme/ beträgt der monatl. Regelsparbeitrag je 1.000 EUR Bausparsumme Neuabschluss/Erhöhung um Erhöhungssumme* 3,50 EUR für den Options-Tarif E. 3,00 EUR für den Finanzierungs-Tarif M. EUR EUR EUR 0 0 0, Im Hinblick auf die von mir/uns gewünschte Sparzeit bis zum Erreichen des für die Zuteilung erforderlichen tariflichen Mindestsparguthabens (30 % der Bausparsumme beim Finanzierungs-Tarif M/50 % der Bausparsumme beim Options-Tarif E) es kann nur eine Sparvariante angekreuzt werden! beabsichtige/n ich/wir den monatlichen Regelsparbeitrag zu zahlen abw. vom Regelsparbeitrag, mtl. 1/4-jährl. 1/2-jährl. jährl. EUR ohne vermögenswirksame Leistungen zu zahlen sofort/innerhalb der ersten 12 Vertragsmonate das Mindestsparguthaben einzuzahlen Ich/Wir ermächtige(n) die Deutscher Ring Bausparkasse AG widerruflich, folgende Beträge von meinem/unserem Girokonto abzubuchen: einmalig innerhalb der nächsten 4 Wochen EUR wiederholt den o.g. Sparbeitrag zum 1. oder 15. des Monats erstmals ab Kontonummer (nur Girokonto) BLZ Name des Geldinstituts selbständig ja nein Wenn Kontoinhaber nicht Antragsteller: Name des Kontoinhabers Unterschrift des Kontoinhabers Antrag auf Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) Ich beantrage, in Anrechnung auf den Regelsparbeitrag nach dem Vermögensbildungsgesetz an die Deutscher Ring Bausparkasse AG auf mein Bausparkonto Arbeitgeber/Firma Kontonummer Neuantrag Personalbüro z. Hd. von ab Datum oder zum nächstmöglichen Termin Antrag auf Änderung Straße, Haus-Nr. oder Postfach Antrag auf Erhöhung monatl. 1/4-jährl. 1/2-jährl. jährlich Ort Personal-Nr. des Antragstellers VL EUR zu überweisen. Name, des Begünstigten Straße Wohnort Begünstigung für den Todesfall Identitätsprüfung (Bitte unbedingt ausfüllen!) Einlagensicherung Der Antrag kann nur bei vollständig ausgefüllter Identitätsprüfung bearbeitet werden! Die Durchschrift dieses Antrages wurde dem Kunden ausgehändigt. Der/Die Antragsteller (bei Minderjährigen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter) für eigene Rechnung handelnd hat/haben sich ausgewiesen durch: Antragsteller: Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Ehegatte: Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Identitätsprüfung durch: Name des Vermittlers (leserlich) Ort, Datum, Unterschrift des Vermittlers (ggf. Stempel) Tel.- oder Fax-Nr. des Vermittlers Judith Schmied 0731/9727093 Von den umseitig abgedruckten Informationen über die Entschädigungseinrichtung für privatrechtliche Institute und über den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.v. habe ich/haben wir Kenntnis genommen. Widerrufsbelehrung Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge Widerrufsrecht: Der/Die Antragsteller kann/können seinen/ihren Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages binnen einer Frist von 2 Wochen nach Aushändigung dieser von ihm/ihnen unterschriebenen Widerrufsbelehrung an ihn/sie ohne Angabe von Gründen in Textforiderrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Deutscher Ring Bausparkasse AG, 22756 Hamburg. Ende der Widerrufsbelehrung. Eine Durchschrift dieses Antrages und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, die ich/wir anerkenne/n, habe/n ich/wir erhalten. Die Hinweise und Datenschutzklausel auf der Rückseite dieses Antrages habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen und erkenne/n diese an. Besondere Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ich bin/wir sind über die Inhalte des EU-Verhaltenskodex für die Vergabe wohnwirtschaftlicher Darlehen auch im Internet einzusehen im Bereich Bausparen unter www.deutscherring.de informiert. Bei minderjährigen Antragstellern: Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers bzw. beider Ehegatten bei Gemeinschaftsverträgen Unterschrift der Eltern bzw. gesetzl. Vertreters DRB 0017 02.09 Bitte Freistellungsauftrag ausfüllen und separat unterschreiben. * Beachten Sie bitte die Erläuterungen auf der Rückseite dieses Antrages.

Datenschutzklausel Ich willige/wir willigen ein, dass die sich aus meinen/unseren Antragsunterlagen und aus der Vertragsdurchführung ergebenden personenbezogenen Daten in Datensammlungen der Bausparkasse bzw. gemeinsamen Datensammlungen der Deutscher Ring Gruppe verarbeitet und genutzt werden dürfen. Falls dieser Vertrag durch einen Vermittler der Deutscher Ring Bausparkasse AG zustande gekommen ist, wird auch der Vermittler die im Antrag zu diesem Vertrag enthaltenen Daten speichern. Den Namen des Vermittlers entnehmen Sie bitte dem auf der ersten Seite dieses Antrages befindlichen Feld Identitätsprüfung. Ein eventueller Zuständigkeitswechsel wird Ihnen mitgeteilt. Außerdem kann der Vermittler von der Deutscher Ring Bausparkasse AG über sich ergebende Änderungen informiert werden, soweit dies für die Vertragsentwicklung (Beratung/Betreuung) erforderlich ist. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Unternehmen der Deutscher Ring Gruppe und der Vermittler Daten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen nutzen dürfen. Die vorstehenden Einwilligungserklärungen kann ich/können wir ohne Einfluss auf den Vertrag streichen oder jederzeit für die Zukunft widerrufen. Erläuterungen zum Options-Tarif E Darlehenszins 1,5 % + 2,5 % Bonus 4 % (effektiver Jahreszins 4,67 % 5,09 %)* * Berechnet nach der Preisangaben-Verordnung für Bauspardarlehen ab Zuteilung. und Bonus Das Bausparguthaben wird mit 1,5 % jährlich verzinst. Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend um einen Bonus von 2,5 % auf insgesamt 4 % jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre bestanden. Es wird eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht, ohne dass vorher eine Vertragsteilung oder Vertragsermäßigung durchgeführt wurde. Der Bausparvertrag wurde nicht erhöht oder zusammengelegt. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Die Bonusverzinsung endet mit dem Tage der ersten Zuteilung (Zuteilungstermin). Abschlussgebühr und Treuebonus Die Abschlussgebühr beträgt 1,6 % der Bausparsumme. Der Bausparer erhält einen Treuebonus in Höhe der gezahlten Abschlussgebühr (max. 1.000 EUR), wenn die drei nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 10 Jahre bestanden. Der Bausparvertrag wurde ohne vorhergegangene Vertragsänderungen (Teilung, Ermäßigung, Erhöhung, Zusammenlegung) zugeteilt. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Regelsparbeitrag Der monatliche Regelsparbeitrag pro 1.000 EUR Bausparsumme beträgt 3,50 EUR. Bei Zahlung des Regelsparbeitrages beträgt die Sparzeit bis zum Erreichen des für die Zuteilung erforderlichen Mindestsparguthabens rund 11 Jahre und 6 Monate. Höhere Einzahlungen oder zusätzliche Sonderzahlungen verkürzen die Sparzeit; der Bausparvertrag erreicht dann früher die Voraussetzungen für die Zuteilung. Geringere Sparbeiträge verlängern die Sparzeit. Zuteilung des Bausparvertrages Zuteilungsvoraussetzungen gem. der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge: Sparzeit: mindestens 19 Monate Sparguthaben: mindestens 50 % der Bausparsumme Bewertungszahl: mindestens 4,8 Die Bausparkasse darf sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen (siehe Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Entgegen diesem gesetzlichen Verbot erteilte Zusagen sind nichtig. Die Zuteilungsreihenfolge richtet sich nach den Bausparbedingungen. Sie ist insbesondere von den Spar- und Tilgungsleistungen aller Bausparer abhängig. Die Wartezeit kann demnach Schwankungen unterworfen sein. Erläuterungen zum Finanzierungs-Tarif M Darlehenszins 1,25 % 3,50 % (effektiver Jahreszins 3,75 % 3,98 %)* * Berechnet nach der Preisangaben-Verordnung für Bauspardarlehen ab Zuteilung. Abschlussgebühr Die Abschlussgebühr beträgt 1,6 % der Bausparsumme. Regelsparbeitrag Der monatliche Regelsparbeitrag pro 1.000 EUR Bausparsumme beträgt 3,00 EUR. Bei Zahlung des Regelsparbeitrages beträgt die Sparzeit bis zum Erreichen des für die Zuteilung erforderlichen Mindestsparguthabens rund 8 Jahre und 3 Monate. Höhere Einzahlungen oder zusätzliche Sonderzahlungen verkürzen die Sparzeit; der Bausparvertrag erreicht dann früher die Voraussetzungen für die Zuteilung. Geringere Sparbeiträge verlängern die Sparzeit. Zuteilung des Bausparvertrages Zuteilungsvoraussetzungen gem. der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge: Sparguthaben: mindestens 30 % der Bausparsumme Bewertungszahl: mindestens 4,8 Die Bausparkasse darf sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen (siehe Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Entgegen diesem gesetzlichen Verbot erteilte Zusagen sind nichtig. Die Zuteilungsreihenfolge richtet sich nach den Bausparbedingungen. Sie ist insbesondere von den Spar- und Tilgungsleistungen aller Bausparer abhängig. Die Wartezeit kann demnach Schwankungen unterworfen sein. Bedingungen der Begünstigung für den Todesfall 1. Hat der Antragsteller/Haben die Antragsteller die Begünstigungserklärung abgegeben, sollen seine/ihre Rechte aus dem Bausparvertrag insbesondere das Sparguthaben im Todesfall auf den Begünstigten im Wege einer schenkungsweisen Zuwendung übergehen. Die Zuwendung ist zwischen dem/den Antragsteller(n) und dem Begünstigten unmittelbar zu vereinbaren. Hat der Begünstigte die Zuwendung angenommen, kann er die Rechte aus dem Bausparvertrag unmittelbar mit dem Tode des/der Antragsteller(s) erwerben. Sie gehören dann nicht zum Nachlass des Verstorbenen. Der Begünstigte ist berechtigt, anstelle des Verstorbenen in den Bausparvertrag als Vertragspartner der Bausparkasse mit allen Rechten und Pflichten einzutreten. Die Bausparkasse übernimmt jedoch keine Haftung für eine rechtzeitige Benachrichtigung des Begünstigten nach dem Tode des Bausparers. 2. Der Antragsteller kann/die Antragsteller können die Begünstigung gegenüber der Bausparkasse jederzeit widerrufen. Bei gegenseitiger Begünstigung steht das Recht des Widerrufs jedem Antragsteller mit der Folge zu, dass die Begünstigung für beide Teile hinfällig ist. 3. Die Begünstigung erlischt, wenn die Bausparkasse von dem(n) Antragsteller(n), im Falle gegenseitiger Begünstigung von einem Antragsteller, eine neue Begünstigungserklärung für eine andere Person als die im umseitigen Antrag genannte erhält. Sie erlischt ferner, wenn der Begünstigte stirbt, die Bausparkasse mit der Auszahlung des Bauspardarlehens bzw. eines Zwischenkredites begonnen hat oder der Bausparvertrag auf einen Dritten übertragen wird. 4. Nach dem Tod des Antragstellers obliegt der Bausparkasse keine Verpflichtung, den Begünstigten zu benachrichtigen. Zahlungen aufs Bausparkonto Zahlungen haben nur Gültigkeit, wenn sie bei der Bausparkasse eingegangen sind (siehe Bankverbindung). Der Vermittler ist nicht berechtigt, Zahlungen im Namen der Bausparkasse entgegenzunehmen. Bankverbindung Wenn Sie Ihre Einzahlungen an die Bausparkasse überweisen und nicht die für regelmäßige Zahlungen zweckmäßige Einzugsermächtigung wählen, empfehlen wir, die Überweisungen (gesondert für jede Vertrags-Nummer) wie folgt auszufüllen: Empfänger: Name und Anschrift der/des Bausparer(s) (Vertragsinhaber) Konto-Nummer: Vertrags-Nummer des Bausparkontos bei (Bank): Deutscher Ring Bausparkasse AG Bankleitzahl: 201 204 00 Regelungen für Überweisungen (1) Soweit in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 keine spezielle Regelung getroffen ist, haftet die Bausparkasse bei Überweisungen bei eigenem Verschulden sowie bei einem Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute für einen durch die Verzögerung oder Nichtausführung einer Überweisung entstandenen Schaden maximal in Höhe von 12.500 Euro, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie nicht für den Zinsschaden und für Gefahren, die die Bausparkasse besonders übernommen hat. (2) Bei Überweisungen bis zu 75.000 Euro haftet die Bausparkasse für das Verschulden eines Kreditinstituts, das für eine Überweisung auf ein Konto eines Kreditinstituts mit Sitz innerhalb der Europäischen Union/der EWR-Staaten zwischengeschaltet wird, bis höchstens 25.000 Euro je Überweisung, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. (3) Bei Überweisungen über 75.000 Euro oder wenn der Überweisende ein Kreditinstitut ist oder wenn die Überweisung einem Konto eines Kreditinstituts mit Sitz außerhalb der Europäischen Union/der EWR-Staaten gutgeschrieben werden soll, gelten die Fristen für das Bewirken einer Überweisung nach 676a BGB nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung der Bausparkasse bei verspäteter, gekürzter oder gescheiteter Überweisung nach 676b BGB sowie ihre Haftung für Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute wird ausgeschlossen. Abschlussgebühr bei Erhöhungen Erhöhungen der ursprünglichen Bausparsumme bis zur Verdreifachung beim Finanzierungs-Tarif M/ Verdoppelung beim Options-Tarif E sind kostenfrei, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber hinausgehende Erhöhungen wird eine Gebühr von 1 % des Betrages, der über die doppelte ursprüngliche Bausparsumme hinausgeht, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Bei einer Erhöhung der Bausparsumme innerhalb der ersten 2 Vertragsjahre wird eine Gebühr von 1,6 % der Erhöhungssumme berechnet und dem Bausparkonto belastet. Erklärung des Antragstellers/der Antragsteller zur Erhöhung der Bausparsumme Auf die Rechte aus einer ggf. bereits erfolgten Zuteilung verzichte ich/verzichten wir. Mir/Uns ist bekannt, dass für die Zuteilung die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gelten. Einlagensicherung Die Bausparkasse ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, 10178 Berlin, und dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.v. (BESF), Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin, angeschlossen. Die EdB schützt Einlagen bis zu 90 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000 Euro pro Einleger, der BESF darüber hinausgehend Bauspareinlagen in voller Höhe sowie sonstige Einlagen bis zur Höhe von insgesamt 250.000 Euro pro Einleger. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen auf die Währung eines Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes lautet. Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen sowie Personengesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften i.s.d. 267 Abs. 1 HGB. Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand. Die Kunden werden unverzüglich über den Eintritt des Entschädigungsfalles informiert. Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdB anzumelden. Diese Anmeldung ist auch für den weiteren Entschädigungsanspruch gegenüber dem BESF ausreichend. Mit der Erfüllung des Entschädigungsanspruchs gehen die Ansprüche gegen die Bausparkasse auf die EdB bzw. den BESF in der jeweiligen Entschädigungshöhe über. Der Anspruch verjährt nach 5 Jahren. Die Bausparkasse ist befugt, den vorgenannten Entschädigungseinrichtungen oder von diesen Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Aktionskennzeichen 081 Programm Sparen Sie sich wunschlos glücklich 083 Programm Wie Wohnträume wahr werden 084 Programm RingImmo- Schutzbrief 086 Programm Schenken und schenken lassen 031 Programm FlexiGeldplan 045 Antrag im Zusammenhang mit RingBaufinanzierung 087 Unterlegung ING-DiBa AG 088 Unterlegung Partnerbanken 0 Orga-RD Werber-Nr. Antrags-Kennz. Vermittler-Nr. 1 Nebenberufl. 2 Hauptberufl. 3 Weiterer Bet. 4 Weiterer Bet. 5 2. Orga-RD 6 VL-Bereich 7 AP/LFD 8 MAX Provisions-Satz Betreuer-Konto EUR pro Punkt Postanschrift: Sie erreichen uns USt.-IdNr.: Vorstand: Vorsitzender des Deutscher Ring 22756 Hamburg telefonisch in der Zeit DE 118618422 Sven C. Beyer Aufsichtsrats: Bausparkasse AG, Hamburg Telefon: 040/35 99-50 von 8 bis 18 Uhr Registergericht: André Boldt Wolfgang Fauter (BLZ 201 204 00), Telefax: 040/35 99 51 28 Kundenbesuche: Amtsgericht Kto.-Nr. = Vertr.-Nr. des Kunden E-Mail: Bausparservice@DeutscherRing.de Ludwig-Erhard-Str. 22 Hamburg Internet: http://www.deutscherring.de 20459 Hamburg HRB 15035 Sitz Hamburg

AKZ Antragsteller Frau Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages Antrag auf Erhöhung eines Bausparvertrages* bei der Deutscher Ring Bausparkasse AG Herr Titel Vertragsnummer (Hier Aufkleber einfügen) Keinen Aufkleber verwenden bei Folgevertrag: Nummer des letzten Vertrages bei Erhöhung: Nummer des zu ändernden Vertrages Hier einsetzen Ehegatte (nur ausfüllen, wenn Gemeinschaftsvertrag gewünscht) Frau Herr Titel Bausparkasse AG Name Abweichender Name Exemplar für den Antragsteller Beruf selbständig ja nein Beruf Familienstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet Anzahl der Daten der Kinder unter 2 ältesten getrennt lebend eingetr. Lebensgemeinschaft 16 Jahren Kinder: Tarifwahl (Bitte vollständig ausfüllen!) Geplante Besparung Einzugsermächtigung Options-Tarif E Finanzierungs-Tarif M Im Zusammenhang mit RingBaufinanzierung (AKZ 045) Darlehenszins* Darlehenszins* 1,5 % + 2,5 % Bonus* 4 % 1,25 % 3,5 % Bausparsumme Abschlussgebühr Regelsparbeitrag 1,6 % der Nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Bausparsumme/ beträgt der monatl. Regelsparbeitrag je 1.000 EUR Bausparsumme Neuabschluss/Erhöhung um Erhöhungssumme* 3,50 EUR für den Options-Tarif E. 3,00 EUR für den Finanzierungs-Tarif M. EUR EUR EUR 0 0 0, Im Hinblick auf die von mir/uns gewünschte Sparzeit bis zum Erreichen des für die Zuteilung erforderlichen tariflichen Mindestsparguthabens (30 % der Bausparsumme beim Finanzierungs-Tarif M/50 % der Bausparsumme beim Options-Tarif E) es kann nur eine Sparvariante angekreuzt werden! beabsichtige/n ich/wir den monatlichen Regelsparbeitrag zu zahlen abw. vom Regelsparbeitrag, mtl. 1/4-jährl. 1/2-jährl. jährl. EUR ohne vermögenswirksame Leistungen zu zahlen sofort/innerhalb der ersten 12 Vertragsmonate das Mindestsparguthaben einzuzahlen Ich/Wir ermächtige(n) die Deutscher Ring Bausparkasse AG widerruflich, folgende Beträge von meinem/unserem Girokonto abzubuchen: einmalig innerhalb der nächsten 4 Wochen EUR wiederholt den o.g. Sparbeitrag zum 1. oder 15. des Monats erstmals ab Kontonummer (nur Girokonto) BLZ Name des Geldinstituts selbständig ja nein Wenn Kontoinhaber nicht Antragsteller: Name des Kontoinhabers Unterschrift des Kontoinhabers Antrag auf Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) Ich beantrage, in Anrechnung auf den Regelsparbeitrag nach dem Vermögensbildungsgesetz an die Deutscher Ring Bausparkasse AG auf mein Bausparkonto Arbeitgeber/Firma Kontonummer Neuantrag Personalbüro z. Hd. von ab Datum oder zum nächstmöglichen Termin Antrag auf Änderung Straße, Haus-Nr. oder Postfach Antrag auf Erhöhung monatl. 1/4-jährl. 1/2-jährl. jährlich Ort Personal-Nr. des Antragstellers VL EUR zu überweisen. Name, des Begünstigten Straße Wohnort Begünstigung für den Todesfall Identitätsprüfung (Bitte unbedingt ausfüllen!) Einlagensicherung Der Antrag kann nur bei vollständig ausgefüllter Identitätsprüfung bearbeitet werden! Die Durchschrift dieses Antrages wurde dem Kunden ausgehändigt. Der/Die Antragsteller (bei Minderjährigen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter) für eigene Rechnung handelnd hat/haben sich ausgewiesen durch: Antragsteller: Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Ehegatte: Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Identitätsprüfung durch: Name des Vermittlers (leserlich) Ort, Datum, Unterschrift des Vermittlers (ggf. Stempel) Tel.- oder Fax-Nr. des Vermittlers Judith Schmied 0731/9727093 Von den umseitig abgedruckten Informationen über die Entschädigungseinrichtung für privatrechtliche Institute und über den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.v. habe ich/haben wir Kenntnis genommen. Widerrufsbelehrung Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge Widerrufsrecht: Der/Die Antragsteller kann/können seinen/ihren Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages binnen einer Frist von 2 Wochen nach Aushändigung dieser von ihm/ihnen unterschriebenen Widerrufsbelehrung an ihn/sie ohne Angabe von Gründen in Textforiderrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Deutscher Ring Bausparkasse AG, 22756 Hamburg. Ende der Widerrufsbelehrung. Eine Durchschrift dieses Antrages und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, die ich/wir anerkenne/n, habe/n ich/wir erhalten. Die Hinweise und Datenschutzklausel auf der Rückseite dieses Antrages habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen und erkenne/n diese an. Besondere Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ich bin/wir sind über die Inhalte des EU-Verhaltenskodex für die Vergabe wohnwirtschaftlicher Darlehen auch im Internet einzusehen im Bereich Bausparen unter www.deutscherring.de informiert. Bei minderjährigen Antragstellern: Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers bzw. beider Ehegatten bei Gemeinschaftsverträgen Unterschrift der Eltern bzw. gesetzl. Vertreters DRB 0017 02.09 Bitte Freistellungsauftrag ausfüllen und separat unterschreiben. * Beachten Sie bitte die Erläuterungen auf der Rückseite dieses Antrages.

Datenschutzklausel Ich willige/wir willigen ein, dass die sich aus meinen/unseren Antragsunterlagen und aus der Vertragsdurchführung ergebenden personenbezogenen Daten in Datensammlungen der Bausparkasse bzw. gemeinsamen Datensammlungen der Deutscher Ring Gruppe verarbeitet und genutzt werden dürfen. Falls dieser Vertrag durch einen Vermittler der Deutscher Ring Bausparkasse AG zustande gekommen ist, wird auch der Vermittler die im Antrag zu diesem Vertrag enthaltenen Daten speichern. Den Namen des Vermittlers entnehmen Sie bitte dem auf der ersten Seite dieses Antrages befindlichen Feld Identitätsprüfung. Ein eventueller Zuständigkeitswechsel wird Ihnen mitgeteilt. Außerdem kann der Vermittler von der Deutscher Ring Bausparkasse AG über sich ergebende Änderungen informiert werden, soweit dies für die Vertragsentwicklung (Beratung/Betreuung) erforderlich ist. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Unternehmen der Deutscher Ring Gruppe und der Vermittler Daten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen nutzen dürfen. Die vorstehenden Einwilligungserklärungen kann ich/können wir ohne Einfluss auf den Vertrag streichen oder jederzeit für die Zukunft widerrufen. Erläuterungen zum Options-Tarif E Darlehenszins 1,5 % + 2,5 % Bonus 4 % (effektiver Jahreszins 4,67 % 5,09 %)* * Berechnet nach der Preisangaben-Verordnung für Bauspardarlehen ab Zuteilung. und Bonus Das Bausparguthaben wird mit 1,5 % jährlich verzinst. Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend um einen Bonus von 2,5 % auf insgesamt 4 % jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre bestanden. Es wird eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht, ohne dass vorher eine Vertragsteilung oder Vertragsermäßigung durchgeführt wurde. Der Bausparvertrag wurde nicht erhöht oder zusammengelegt. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Die Bonusverzinsung endet mit dem Tage der ersten Zuteilung (Zuteilungstermin). Abschlussgebühr und Treuebonus Die Abschlussgebühr beträgt 1,6 % der Bausparsumme. Der Bausparer erhält einen Treuebonus in Höhe der gezahlten Abschlussgebühr (max. 1.000 EUR), wenn die drei nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 10 Jahre bestanden. Der Bausparvertrag wurde ohne vorhergegangene Vertragsänderungen (Teilung, Ermäßigung, Erhöhung, Zusammenlegung) zugeteilt. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Regelsparbeitrag Der monatliche Regelsparbeitrag pro 1.000 EUR Bausparsumme beträgt 3,50 EUR. Bei Zahlung des Regelsparbeitrages beträgt die Sparzeit bis zum Erreichen des für die Zuteilung erforderlichen Mindestsparguthabens rund 11 Jahre und 6 Monate. Höhere Einzahlungen oder zusätzliche Sonderzahlungen verkürzen die Sparzeit; der Bausparvertrag erreicht dann früher die Voraussetzungen für die Zuteilung. Geringere Sparbeiträge verlängern die Sparzeit. Zuteilung des Bausparvertrages Zuteilungsvoraussetzungen gem. der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge: Sparzeit: mindestens 19 Monate Sparguthaben: mindestens 50 % der Bausparsumme Bewertungszahl: mindestens 4,8 Die Bausparkasse darf sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen (siehe Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Entgegen diesem gesetzlichen Verbot erteilte Zusagen sind nichtig. Die Zuteilungsreihenfolge richtet sich nach den Bausparbedingungen. Sie ist insbesondere von den Spar- und Tilgungsleistungen aller Bausparer abhängig. Die Wartezeit kann demnach Schwankungen unterworfen sein. Erläuterungen zum Finanzierungs-Tarif M Darlehenszins 1,25 % 3,50 % (effektiver Jahreszins 3,75 % 3,98 %)* * Berechnet nach der Preisangaben-Verordnung für Bauspardarlehen ab Zuteilung. Abschlussgebühr Die Abschlussgebühr beträgt 1,6 % der Bausparsumme. Regelsparbeitrag Der monatliche Regelsparbeitrag pro 1.000 EUR Bausparsumme beträgt 3,00 EUR. Bei Zahlung des Regelsparbeitrages beträgt die Sparzeit bis zum Erreichen des für die Zuteilung erforderlichen Mindestsparguthabens rund 8 Jahre und 3 Monate. Höhere Einzahlungen oder zusätzliche Sonderzahlungen verkürzen die Sparzeit; der Bausparvertrag erreicht dann früher die Voraussetzungen für die Zuteilung. Geringere Sparbeiträge verlängern die Sparzeit. Zuteilung des Bausparvertrages Zuteilungsvoraussetzungen gem. der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge: Sparguthaben: mindestens 30 % der Bausparsumme Bewertungszahl: mindestens 4,8 Die Bausparkasse darf sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen (siehe Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Entgegen diesem gesetzlichen Verbot erteilte Zusagen sind nichtig. Die Zuteilungsreihenfolge richtet sich nach den Bausparbedingungen. Sie ist insbesondere von den Spar- und Tilgungsleistungen aller Bausparer abhängig. Die Wartezeit kann demnach Schwankungen unterworfen sein. Bedingungen der Begünstigung für den Todesfall 1. Hat der Antragsteller/Haben die Antragsteller die Begünstigungserklärung abgegeben, sollen seine/ihre Rechte aus dem Bausparvertrag insbesondere das Sparguthaben im Todesfall auf den Begünstigten im Wege einer schenkungsweisen Zuwendung übergehen. Die Zuwendung ist zwischen dem/den Antragsteller(n) und dem Begünstigten unmittelbar zu vereinbaren. Hat der Begünstigte die Zuwendung angenommen, kann er die Rechte aus dem Bausparvertrag unmittelbar mit dem Tode des/der Antragsteller(s) erwerben. Sie gehören dann nicht zum Nachlass des Verstorbenen. Der Begünstigte ist berechtigt, anstelle des Verstorbenen in den Bausparvertrag als Vertragspartner der Bausparkasse mit allen Rechten und Pflichten einzutreten. Die Bausparkasse übernimmt jedoch keine Haftung für eine rechtzeitige Benachrichtigung des Begünstigten nach dem Tode des Bausparers. 2. Der Antragsteller kann/die Antragsteller können die Begünstigung gegenüber der Bausparkasse jederzeit widerrufen. Bei gegenseitiger Begünstigung steht das Recht des Widerrufs jedem Antragsteller mit der Folge zu, dass die Begünstigung für beide Teile hinfällig ist. 3. Die Begünstigung erlischt, wenn die Bausparkasse von dem(n) Antragsteller(n), im Falle gegenseitiger Begünstigung von einem Antragsteller, eine neue Begünstigungserklärung für eine andere Person als die im umseitigen Antrag genannte erhält. Sie erlischt ferner, wenn der Begünstigte stirbt, die Bausparkasse mit der Auszahlung des Bauspardarlehens bzw. eines Zwischenkredites begonnen hat oder der Bausparvertrag auf einen Dritten übertragen wird. 4. Nach dem Tod des Antragstellers obliegt der Bausparkasse keine Verpflichtung, den Begünstigten zu benachrichtigen. Zahlungen aufs Bausparkonto Zahlungen haben nur Gültigkeit, wenn sie bei der Bausparkasse eingegangen sind (siehe Bankverbindung). Der Vermittler ist nicht berechtigt, Zahlungen im Namen der Bausparkasse entgegenzunehmen. Bankverbindung Wenn Sie Ihre Einzahlungen an die Bausparkasse überweisen und nicht die für regelmäßige Zahlungen zweckmäßige Einzugsermächtigung wählen, empfehlen wir, die Überweisungen (gesondert für jede Vertrags-Nummer) wie folgt auszufüllen: Empfänger: Name und Anschrift der/des Bausparer(s) (Vertragsinhaber) Konto-Nummer: Vertrags-Nummer des Bausparkontos bei (Bank): Deutscher Ring Bausparkasse AG Bankleitzahl: 201 204 00 Regelungen für Überweisungen (1) Soweit in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 keine spezielle Regelung getroffen ist, haftet die Bausparkasse bei Überweisungen bei eigenem Verschulden sowie bei einem Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute für einen durch die Verzögerung oder Nichtausführung einer Überweisung entstandenen Schaden maximal in Höhe von 12.500 Euro, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie nicht für den Zinsschaden und für Gefahren, die die Bausparkasse besonders übernommen hat. (2) Bei Überweisungen bis zu 75.000 Euro haftet die Bausparkasse für das Verschulden eines Kreditinstituts, das für eine Überweisung auf ein Konto eines Kreditinstituts mit Sitz innerhalb der Europäischen Union/der EWR-Staaten zwischengeschaltet wird, bis höchstens 25.000 Euro je Überweisung, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. (3) Bei Überweisungen über 75.000 Euro oder wenn der Überweisende ein Kreditinstitut ist oder wenn die Überweisung einem Konto eines Kreditinstituts mit Sitz außerhalb der Europäischen Union/der EWR-Staaten gutgeschrieben werden soll, gelten die Fristen für das Bewirken einer Überweisung nach 676a BGB nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung der Bausparkasse bei verspäteter, gekürzter oder gescheiteter Überweisung nach 676b BGB sowie ihre Haftung für Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute wird ausgeschlossen. Abschlussgebühr bei Erhöhungen Erhöhungen der ursprünglichen Bausparsumme bis zur Verdreifachung beim Finanzierungs-Tarif M/ Verdoppelung beim Options-Tarif E sind kostenfrei, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber hinausgehende Erhöhungen wird eine Gebühr von 1 % des Betrages, der über die doppelte ursprüngliche Bausparsumme hinausgeht, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Bei einer Erhöhung der Bausparsumme innerhalb der ersten 2 Vertragsjahre wird eine Gebühr von 1,6 % der Erhöhungssumme berechnet und dem Bausparkonto belastet. Erklärung des Antragstellers/der Antragsteller zur Erhöhung der Bausparsumme Auf die Rechte aus einer ggf. bereits erfolgten Zuteilung verzichte ich/verzichten wir. Mir/Uns ist bekannt, dass für die Zuteilung die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gelten. Einlagensicherung Die Bausparkasse ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, 10178 Berlin, und dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.v. (BESF), Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin, angeschlossen. Die EdB schützt Einlagen bis zu 90 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000 Euro pro Einleger, der BESF darüber hinausgehend Bauspareinlagen in voller Höhe sowie sonstige Einlagen bis zur Höhe von insgesamt 250.000 Euro pro Einleger. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen auf die Währung eines Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes lautet. Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen sowie Personengesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften i.s.d. 267 Abs. 1 HGB. Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand. Die Kunden werden unverzüglich über den Eintritt des Entschädigungsfalles informiert. Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdB anzumelden. Diese Anmeldung ist auch für den weiteren Entschädigungsanspruch gegenüber dem BESF ausreichend. Mit der Erfüllung des Entschädigungsanspruchs gehen die Ansprüche gegen die Bausparkasse auf die EdB bzw. den BESF in der jeweiligen Entschädigungshöhe über. Der Anspruch verjährt nach 5 Jahren. Die Bausparkasse ist befugt, den vorgenannten Entschädigungseinrichtungen oder von diesen Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Aktionskennzeichen 081 Programm Sparen Sie sich wunschlos glücklich 083 Programm Wie Wohnträume wahr werden 084 Programm RingImmo- Schutzbrief 086 Programm Schenken und schenken lassen 031 Programm FlexiGeldplan 045 Antrag im Zusammenhang mit RingBaufinanzierung 087 Unterlegung ING-DiBa AG 088 Unterlegung Partnerbanken 0 Orga-RD Werber-Nr. Antrags-Kennz. Vermittler-Nr. 1 Nebenberufl. 2 Hauptberufl. 3 Weiterer Bet. 4 Weiterer Bet. 5 2. Orga-RD 6 VL-Bereich 7 AP/LFD 8 MAX Provisions-Satz Betreuer-Konto EUR pro Punkt Postanschrift: Sie erreichen uns USt.-IdNr.: Vorstand: Vorsitzender des Deutscher Ring 22756 Hamburg telefonisch in der Zeit DE 118618422 Sven C. Beyer Aufsichtsrats: Bausparkasse AG, Hamburg Telefon: 040/35 99-50 von 8 bis 18 Uhr Registergericht: André Boldt Wolfgang Fauter (BLZ 201 204 00), Telefax: 040/35 99 51 28 Kundenbesuche: Amtsgericht Kto.-Nr. = Vertr.-Nr. des Kunden E-Mail: Bausparservice@DeutscherRing.de Ludwig-Erhard-Str. 22 Hamburg Internet: http://www.deutscherring.de 20459 Hamburg HRB 15035 Sitz Hamburg

Bausparkasse AG Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) Options-Tarif E und Finanzierungs-Tarif M Stand: 15.02.2009 Die Bedingungen für die beiden Tarife unterscheiden sich lediglich in 1 (3), 2 (1), 3 (1 5), 4 (2b und 2c), 6 (1-2), 10, 11 (1 2), 12a, 13 (4), 22. Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens 1 Vertragsabschluss/Abschlussgebühr 2 Sparzahlungen 3 Verzinsung des Sparguthabens 4 Voraussetzungen und Reihenfolge der Zuteilung des Bausparvertrags 5 Verfahren bei Zuteilung; Vertragsfortsetzung 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen 7 Darlehensvoraussetzungen/Sicherheiten 8 Risikolebensversicherung 9 Auszahlung des Bauspardarlehens 10 Darlehensgebühr 11 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens 12 Kündigung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse 13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von Bausparverträgen 14 Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung 15 Kündigung des Bausparvertrags durch den Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens 16 Kontoführung 17 Kontogebühr, Entgelte und Auslagen 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung 19 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Bausparers 20 Sicherung der Bauspareinlagen 21 Bedingungsänderungen 22 Wahlrechte der Bausparkasse Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist. Durch den Abschluss eines Bausparvertrags wird man Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers zugunsten der Gemeinschaft. Damit erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form des besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen. Der Bausparer schließt hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Hat er das im Vertrag vereinbarte Mindestguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und nach Beleihungs- und Bonitätsprüfung das Bauspardarlehen aus. Die Bausparsumme ist also der Betrag, über den der Bausparer für seine Finanzierung mit Beginn der Darlehensphase verfügen kann. Für die Reihenfolge der Zuteilung errechnet die Bausparkasse aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparer eine Bewertungszahl. Der Bausparer beeinflusst also mit seinem Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung. Die Bausparer mit den höchsten Bewertungszahlen haben als erste Anspruch auf Zuteilung des Bausparvertrags. Ein Bausparer, der länger spart und damit eine höhere Bewertungszahl erreicht (siehe Tilgungsbeitragstabelle 11 Abs. 2), erhält als Gegenleistung das Recht, durch eine geringere Monatsrate eine längere Darlehenslaufzeit in Anspruch zu nehmen. Wofür Bauspardarlehen verwendet werden können, ist im Bausparkassengesetz geregelt. Der wichtigste Verwendungszweck ist der Erwerb von Wohneigentum durch Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Zulässige wohnungswirtschaftliche Verwendungen sind zum Beispiel auch Aus- und Umbauten, Modernisierungen und Umschuldungen. Die vom Bausparer zu erbringenden Entgelte/Gebühren und Zinsen sind in der nachfolgenden Übersicht enthalten: Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 % der Bausparsumme ( 1 Abs. 2) Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens ( 10) Darlehenszins in Höhe von 4,00 % des Bauspardarlehens ( 11 Abs. 1) Darlehenszins in Höhe von 3,50 % des Bauspardarlehens ( 11 Abs. 1) Kontogebühr in Höhe von jährlich maximal 9,20 EUR ( 17 Abs. 1) unter bestimmten Voraussetzungen anfallende Entgelte/Gebühren: ( 6 Abs. 2, 8, 13 Abs. 4, 15 Abs. 1,17 Abs. 2) Die Verzinsung des Bausparguthabens ist in 3 geregelt. Postanschrift: Sie erreichen uns USt.-IdNr.: Vorstand: Vorsitzender des Deutscher Ring 22756 Hamburg telefonisch in der Zeit DE 118618422 Sven C. Beyer Aufsichtsrats: Bausparkasse AG, Hamburg Telefon: 040/35 99-50 von 8 bis 18 Uhr Registergericht: André Boldt Wolfgang Fauter (BLZ 201 204 00), Telefax: 040/35 99 51 28 Kundenbesuche: Amtsgericht Kto.-Nr. = Vertr.-Nr. des Kunden E-Mail: Bausparservice@DeutscherRing.de Ludwig-Erhard-Str. 22 Hamburg Internet: www.deutscherring.de 20459 Hamburg HRB 15035 Sitz Hamburg DRB 0015 02.09

1 Vertragsabschluss / Abschlussgebühr (1) Die Bausparkasse bestätigt dem Bausparer unverzüglich die Annahme des Bausparantrags und den Vertragsbeginn. Die Bausparsumme soll ein Vielfaches von Tausend EUR und mindestens 5.000 EUR (Mindestbausparsumme) betragen. (2) Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr von 1,6 % der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht auch nicht anteilig zurückgezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht voll in Anspruch genommen wird. (3) Der Bausparer erhält einen Treuebonus in Höhe der gezahlten Abschlussgebühr (max. 1.000 EUR), wenn die drei nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 10 Jahre bestanden. Der Bausparvertrag wurde ohne vorhergegangene Vertragsänderungen ( 13) zugeteilt. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. 2 Sparzahlungen (1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt 3,5 der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). (1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt 3,0 der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). (2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen. (3) Hat der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen. 3 Verzinsung des Sparguthabens (1) Das Bausparguthaben wird mit 1,5 % jährlich verzinst (Grundverzinsung). (1) Das Bausparguthaben wird mit 1,25 % jährlich verzinst. (2) Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend um einen Bonus von 2,5 % (Bonusverzinsung) auf insgesamt 4 % jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre bestanden. Es wird eine Bewertungszahl von mindestens 4,0 erreicht, ohne dass vorher eine Vertragsteilung oder Vertragsermäßigung ( 13) durchgeführt wurde. Der Bausparvertrag wurde nicht erhöht oder zusammengelegt ( 13). Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. (2) Die Verzinsung endet mit der Bereitstellung des Bausparguthabens ( 6 Abs. 1). Wird die Annahme der Zuteilung widerrufen ( 5 Abs. 1) oder gilt sie als widerrufen ( 5 Abs. 2), so werden vom folgenden Tag an wieder Zinsen auf das Bausparkonto vergütet. Die Zinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahrs gutgeschrieben. Endet die Verzinsung im Laufe des Kalenderjahrs, erfolgt die Zinsgutschrift zu diesem Zeitpunkt. Die Zinsen werden nicht gesondert ausgezahlt. (3) Die Grundverzinsung endet mit der Bereitstellung des Bausparguthabens ( 6 Abs. 1). Wird die Annahme der Zuteilung widerrufen ( 5 Abs. 1) oder gilt sie als widerrufen ( 5 Abs. 2), so werden vom folgenden Tag an wieder Zinsen auf das Bausparkonto vergütet. Die Zinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahrs gutgeschrieben. Endet die Verzinsung im Laufe des Kalenderjahrs, erfolgt die Zinsgutschrift zu diesem Zeitpunkt. (4) Der Bonus wird auf einem Sonderkonto geführt und gehört nicht zum Bausparguthaben. Die Bonusverzinsung endet mit dem Tage der ersten Zuteilung (Zuteilungstermin). Der Bonus wird erst bei Beendigung der Grundverzinsung auf das Bausparkonto übertragen. Wird der Vertrag gem. 5 fortgesetzt, so wird dieser ausschließlich mit der Grundverzinsung fortgeführt. (5) Die Zinsen und der Bonus werden nicht gesondert ausgezahlt. 4 Voraussetzungen und Reihenfolge der Zuteilung des Bausparvertrags (1) Die Zuteilung des Bausparvertrags ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Bausparsumme. Die Zuteilung wird dem Bausparer mitgeteilt mit der Aufforderung, innerhalb von 4 Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme). (2) Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am letzten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor: a) Die Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungsperioden zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für die Zuteilungsperiode ist für das: 1. Quartal der 30.09. des Vorjahrs, 2. Quartal der 31.12. des Vorjahrs, 3. Quartal der 31.03. des laufenden Jahrs, 4. Quartal der 30.06. des laufenden Jahrs. b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl als Maß für die Sparleistung des Bausparers ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrags ist die Summe sämtlicher Habensalden (jeweilige Höhe des Bausparguthabens) an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungsstichtagen, multipliziert mit dem Bewertungszahlfaktor 1,7, geteilt durch die Bausparsumme. b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl als Maß für die Sparleistung des Bausparers ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrags ist die Summe sämtlicher Habensalden (jeweilige Höhe des Bausparguthabens) an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungsstichtagen, geteilt durch die Bausparsumme. c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode können nur die Bausparverträge berücksichtigt werden, bei denen am Zuteilungstag seit Vertragsbeginn 19 Monate verflossen sind (Mindestsparzeit), und am zugehörigen Bewertungsstichtag das Bausparguthaben des Vertrags mindestens 50 % der Bausparsumme (Mindestsparguthaben) erreicht hat und die Bewertungszahl mindestens 4,8 (Mindestbewertungszahl) beträgt. c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode werden nur die Bausparverträge berücksichtigt, bei denen am zugehörigen Bewertungsstichtag das Bausparguthaben des Vertrags mindestens 30 % der Bausparsumme (Mindestsparguthaben) erreicht hat und die Bewertungszahl mindestens 4,8 (Mindestbewertungszahl) beträgt. d) Bausparverträge, die die Voraussetzungen nach Abs. 2c erfüllen, werden zum Zuteilungstermin zugeteilt, soweit die für die Zuteilung verfügbaren Mittel ausreichen. Die Bausparkasse errechnet für jeden Zuteilungstermin eine Zielbewertungszahl. Dies ist die niedrigste Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht. 5 Verfahren bei Zuteilung; Vertragsfortsetzung (1) Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung ( 4 Abs. 1) und Mehrzuteilung ( 6 Abs. 1a) widerrufen, solange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat. (2) Hat der Bausparer innerhalb von 10 Kalendermonaten nach Annahme der Zuteilung die von der Bausparkasse verlangten Unterlagen und Sicherheiten nicht beigebracht, und hat die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen, so gilt die Annahme der Zuteilung als widerrufen, wenn eine dem Bausparer unter Hinweis auf die Rechtsfolgen gestellte Frist von 2 Monaten fruchtlos abläuft. (3) Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt. Widerruft der Bausparer die Annahme der Zuteilung, gilt die Annahme der Mehrzuteilung ebenfalls als widerrufen. (4) Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von 3 Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen. Machen mehrere Bausparer ihre Rechte wieder geltend, so werden sie dabei in der Reihenfolge des Eingangs der Erklärungen gemäß den für die Zuteilung verfügbaren Mitteln berücksichtigt. 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen (1) Mit Annahme der Zuteilung stellt die Bausparkasse dem Bausparer sein Bausparguthaben und ein Bauspardarlehen in Höhe der halben Bausparsumme bereit. Danach kann der Bausparer über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach Erfüllung der Voraussetzungen des 7 verfügen. (1) Mit Annahme der Zuteilung stellt die Bausparkasse dem Bausparer sein Bausparguthaben und das Bauspardarlehen bereit. Danach kann der Bausparer über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach Erfüllung der Voraussetzungen des 7 verfügen. Die Höhe des Bauspardarlehens errechnet sich aus dem Unterschied zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben. a) Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen eine Absenkung des Tilgungsbeitrags bzw. ein erhöhtes Bauspardarlehen mit modifiziertem oder unverändertem Tilgungsbeitrag (Mehrzuteilung) anbieten. Das Angebot auf Mehrzuteilung erhält der Bausparer zusammen mit der Zuteilungsmitteilung gemäß 4 Abs. 1. Das Angebot auf Mehrzuteilung läuft mit der Zuteilungsannahmefrist aus. b) Macht der Bausparer nach Vertragsfortsetzung gemäß 5 seine Rechte erneut geltend, kann ihm gemäß 6 Abs. 1a erneut die Mehrzuteilung angeboten werden. (2) Für das bereitgehaltene Bauspardarlehen kann die Bausparkasse von dem vierten auf die Bereitstellung folgenden Monatsersten an 0,25 % Zins monatlich verlangen. (2) Für das bereitgehaltene Bauspardarlehen verlangt die Bausparkasse von dem vierten auf die Bereitstellung folgenden Monatsersten an 0,25 % Zins monatlich. 7 Darlehensvoraussetzungen / Sicherheiten (1) Die Bausparkasse hat einen Anspruch auf die Bestellung ausreichender Sicherheiten für ihre Forderungen aus dem Bauspardarlehen. In der Regel sind die Forderungen durch Grundpfandrecht an einem überwiegend Wohnzwecken dienenden inländischen Pfandobjekt zu sichern. Die Sicherung an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist möglich. (2) Das Bauspardarlehen darf zusammen mit vor- oder gleichrangigen Belastungen 80 % des von der Bausparkasse ermittelten Beleihungswerts nicht übersteigen. Die Bausparkasse ermittelt den Beleihungswert in der Regel aufgrund einer Schätzung durch einen von ihr zu bestimmenden Sachverständigen, der auch aus ihrem Hause kommen kann.

(3) Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Nachweis für die Brandversicherung zum gleitenden Neuwert kann gefordert werden. (4) Unabhängig von der Sicherung ist Voraussetzung für die Darlehensgewährung die Kreditwürdigkeit und der Nachweis, dass die Monatsraten ( 11 Abs. 2) ohne Gefährdung sonstiger Verpflichtungen erbracht werden können. (5) Die Bausparkasse kann für ihre persönlichen und dinglichen Ansprüche die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung verlangen. (2) Zur Verzinsung und Tilgung der Darlehensschuld hat der Bausparer monatlich einen Tilgungsbeitrag (Monatsrate) zu zahlen. Der monatliche Tilgungsbeitrag bestimmt sich nach der Höhe der auf 3 Stellen nach dem Komma auf- bzw. abgerundeten Bewertungszahl. Maßgebend ist die Bewertungszahl an dem Bewertungsstichtag, der zu der Zuteilungsperiode ( 4 Abs. 2a) gehört, in der die Annahme der Zuteilung oder die Wiederbereitstellung der Bausparsumme erfolgt ist. Diese Bewertungszahl wird dem Bausparer bei Zuteilung bzw. Wiederbereitstellung mitgeteilt. Der monatliche Tilgungsbeitrag ist in von Tausend der Bausparsumme angegeben und beträgt bei einer Bewertungszahl von (6) Gehen dem Grundpfandrecht der Bausparkasse Grundpfandrechte Dritter im Range vor oder haben Grundpfandrechte Dritter den gleichen Rang wie das Grundpfandrecht der Bausparkasse, kann sie verlangen, dass der Grundstückseigentümer seine Ansprüche gegen vor- oder gleichrangige Grundschuldgläubiger auf Rückgewähr der Grundschuld (Anspruch auf Löschung oder Rückabtretung der Grundschuld, Verzicht auf die Grundschuld sowie Zuteilung eines etwaigen Mehrerlöses in der Zwangsversteigerung) an sie abtritt und vor- oder gleichrangige Grundschuldgläubiger erklären, die zu ihrer Sicherheit dienenden Grundschulden nur für bereits ausgezahlte Darlehen in Anspruch zu nehmen (sog. Einmalvalutierungserklärung). (7) Ist der Bausparer verheiratet, kann die Bausparkasse verlangen, dass der Ehegatte des Bausparers als Gesamtschuldner beitritt. Dies gilt nicht, wenn die Mitverpflichtung des Ehegatten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht gerechtfertigt ist. (8) Weitere Darlehensvoraussetzungen werden in den Darlehensbedingungen geregelt, die bei Abschluss des Darlehensvertrags vereinbart werden. 8 Risikolebensversicherung Zum Schutz der Angehörigen des Bausparers vermittelt die Bausparkasse auf Wunsch des Bausparers den Abschluss einer Risikolebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. 9 Auszahlung des Bauspardarlehens (1) Der Bausparer kann die Auszahlung des Bauspardarlehens nach Erfüllung der Voraussetzungen gem. 7 entsprechend dem Baufortschritt verlangen. (2) Hat der Bausparer das Darlehen innerhalb von 2 Jahren nach Annahme der Zuteilung nicht voll abgerufen, wird die Bausparkasse dem Bausparer unter Hinweis auf die Rechtsfolgen eine letzte Frist von 2 Monaten für den Abruf des Darlehens setzen. Ist auch nach Ablauf dieser Frist das Darlehen nicht voll abgerufen, ist die Bausparkasse zu einer Auszahlung nicht mehr verpflichtet, es sei denn, der Bausparer hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Führt der Bausparer jedoch den Nachweis, dass er den fruchtlosen Ablauf dieser Frist nicht zu vertreten hat, so kann die Bausparkasse das Bauspardarlehen um 5 der Bausparsumme für jeden Monat nach dem Ablauf der in Satz 1 genannten Zweimonatsfrist kürzen. 10 Darlehensgebühr Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld). Eine Darlehensgebühr wird nicht erhoben. 11 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens (1) Der Zinssatz für das Bauspardarlehen (Darlehensschuld) beträgt 4,0 % jährlich, die effektiven Jahreszinsen sind in Abs. 2 angegeben. Die Bausparkasse berechnet die Zinsen monatlich auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Zahlungseingänge und Belastungen. Die Zinsen sind jeweils am Monatsende fällig. Bewertungszahl Monatlicher Tilgungsbeitrag Effektiver Jahreszins nach der am Stichtag in der Bausparsumme Preisangabenverordnung 4,800 5,399 8,20 3,98 5,400 5,999 7,60 3,95 6,000 6,999 6,90 3,91 7,000 7,999 6,20 3,87 8,000 8,999 5,60 3,83 9,000 11,539 5,20 3,81 11,540 12,639 4,40 3,77 ab 12,640 4,10 3,75 Die Tilgungsbeiträge sind so zu entrichten, dass sie jeweils am letzten Geschäftstag des Kalendermonats kostenfrei bei der Bausparkasse eingegangen sind. Durch die fortschreitende Tilgung der Darlehensschuld verringern sich die in den Monatsraten enthaltenen Zinsen zugunsten der Tilgung. (a) Wurde von der Möglichkeit der Mehrzuteilung gem. 6 Abs. 1a Gebrauch gemacht, gilt der im Mehrzuteilungsangebot genannte von obiger Tabelle abweichende Tilgungsbeitrag. Gleiches gilt auch für die Angabe des effektiven Jahreszinses nach der Preisangabenverordnung, der in der Darlehenszusage mitgeteilt wird. (3) Entgelte/Gebühren und Auslagen werden der Darlehensschuld zugeschlagen und wie diese verzinst und getilgt. (4) Die erste Monatsrate ist im ersten Monat nach vollständiger Auszahlung des Bauspardarlehens, bei Teilauszahlung spätestens im dritten Monat nach der ersten Teilauszahlung zu zahlen. Die Bausparkasse teilt dem Bausparer die Fälligkeit der ersten Monatsrate mit. (5) Der Bausparer ist berechtigt, jederzeit Sondertilgungen zu leisten. Zahlt der Bausparer den 10. Teil des Anfangsdarlehens oder mehr in einem Betrag, mindestens 500 EUR als Sondertilgung zurück, so kann er verlangen, dass die Monatsrate zum Beginn des folgenden Quartals im Verhältnis des neuen zum bisherigen Restdarlehen herabgesetzt wird. 12 Kündigung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse Die Bausparkasse kann das Darlehen nur dann zur sofortigen Rückzahlung kündigen, wenn a) der Bausparer mit fälligen Leistungen in Höhe von mindestens 2 Monatsraten in Verzug geraten ist und diese Leistungen auch nach Zugang einer schriftlichen Mahnung, in der auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wird, nicht innerhalb von 4 Wochen gezahlt hat, a) der Bausparer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 2,5 % des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und die Bausparkasse dem Bausparer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. b) der Wert der Sicherheiten sich so vermindert hat, dass keine ausreichende Sicherung des Bauspardarlehens mehr besteht und trotz Aufforderung weitere Sicherheiten innerhalb angemessener Frist nicht erbracht werden, c) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bausparers, eines Mitschuldners oder eines Bürgen eintritt oder bevorsteht und dadurch die Rückzahlung des Bauspardarlehens gefährdet ist, d) für die Darlehensgewährung wesentliche Angaben unzutreffend oder unvollständig gemacht worden sind. (1) Der Zinssatz für das Bauspardarlehen (Darlehensschuld) beträgt 3,50 % jährlich, die effektiven Jahreszinsen sind in Abs. 2 angegeben. Die Bausparkasse berechnet die Zinsen monatlich auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Zahlungseingänge und Belastungen. Die Zinsen sind jeweils am Monatsende fällig. (2) Zur Verzinsung und Tilgung der Darlehensschuld hat der Bausparer monatlich einen Tilgungsbeitrag (Monatsrate) zu zahlen. Der monatliche Tilgungsbeitrag bestimmt sich nach der Höhe der auf 3 Stellen nach dem Komma auf- bzw. abgerundeten Bewertungszahl. Maßgebend ist die Bewertungszahl an dem Bewertungsstichtag, der zu der Zuteilungsperiode ( 4 Abs. 2a) gehört, in der die Annahme der Zuteilung oder die Wiederbereitstellung der Bausparsumme erfolgt ist. Diese Bewertungszahl wird dem Bausparer bei Zuteilung bzw. Wiederbereitstellung mitgeteilt. Der monatliche Tilgungsbeitrag ist in von Tausend der Bausparsumme angegeben und beträgt bei einer Bewertungszahl von Bewertungszahl Monatlicher Tilgungsbeitrag Effektiver Jahreszins nach der am Stichtag in der Bausparsumme Preisangabenverordnung 4,800 5,199 6,40 5,09 5,200 5,999 6,00 5,02 6,000 6,999 5,50 4,94 7,000 7,999 5,00 4,85 8,000 9,599 4,50 4,76 ab 9,600 4,00 4,67 Die Tilgungsbeiträge sind so zu entrichten, dass sie jeweils am letzten Geschäftstag des Kalendermonats kostenfrei bei der Bausparkasse eingegangen sind. Durch die fortschreitende Tilgung der Darlehensschuld verringern sich die in den Monatsraten enthaltenen Zinsen zugunsten der Tilgung. 13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von Bausparverträgen (1) Teilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen oder Erhöhungen von Bausparverträgen bedürfen als Vertragsänderung der Zustimmung der Bausparkasse. Die Bausparkasse wird Vertragsänderungen nur aus bauspartechnischen Gründen (z. B. bei Gefahr unangemessen langer Wartezeiten bei der Zuteilung) ablehnen. Bei Vertragsänderungen wird die Bewertungszahl neu berechnet ( 4 Abs. 2b). Die Verträge können frühestens in der Zuteilungsperiode zugeteilt werden, für die der auf die Änderung folgende Bewertungsstichtag nach 4 Abs. 2a maßgebend ist. (2) Bei einer Teilung werden Bausparsumme und Bausparguthaben nach Wahl des Bausparers auf neu gebildete Verträge aufgeteilt. Die Summe der Habensalden wird im Verhältnis der Guthaben auf die neu gebildeten Verträge verteilt. (3) Bei einer Zusammenlegung werden Bausparsummen, Bausparguthaben und Summe der Habensalden ( 4 Abs. 2) mehrerer Verträge des gleichen Tarifs zu einem Vertrag zusammengefasst. Der Vertragsbeginn wird neu festgesetzt. Die dafür maßgebende neue Laufzeit ist das mit den Bausparsummen gewogene Mittel der zurückgelegten Laufzeiten der Einzelverträge. (4) Erhöhungen bis zur Verdoppelung der ursprünglichen Bausparsumme sind kostenfrei, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber hinausgehende Erhöhungen wird eine Gebühr von 1 % des Betrags, der über die doppelte ursprüngliche Bausparsumme hinausgeht, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Bei einer Erhöhung der Bausparsumme innerhalb der ersten 2 Vertragsjahre wird eine Gebühr von 1,6 % der Erhöhungssumme berechnet und dem Bausparkonto belastet. Die bis dahin abgelaufene Vertragszeit wird im Verhältnis der bisherigen zur neuen Bausparsumme herabgesetzt.

(4) Erhöhungen bis zur Verdreifachung der ursprünglichen Bausparsumme sind kostenfrei, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber hinausgehende Erhöhungen wird eine Gebühr von 1 % des Betrags, der über die dreifache ursprüngliche Bausparsumme hinausgeht, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Bei einer Erhöhung der Bausparsumme innerhalb der ersten 2 Vertragsjahre wird eine Gebühr von 1,6 % der Erhöhungssumme berechnet und dem Bausparkonto belastet. Die bis dahin abgelaufene Vertragszeit wird im Verhältnis der bisherigen zur neuen Bausparsumme herabgesetzt. 14 Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung Der Bausparer kann sein Kündigungsrecht und den Anspruch auf Rückzahlung des Bausparguthabens abtreten oder verpfänden. Die Abtretung, Verpfändung und Übertragung anderer Rechte bedarf einer Zustimmung der Bausparkasse. Einer Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (Vertragsübertragung) stimmt die Bausparkasse in der Regel zu, wenn der Übernehmer ein Angehöriger ( 15 Abgabenordnung) des Bausparers ist. 15 Kündigung des Bausparvertrags durch den Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens (1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 6 Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des Bausparers zahlt die Bausparkasse das Guthaben vorzeitig unter Einbehaltung eines Diskonts von 3 % aus. (2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort. (3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus, können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermine verschoben werden. 16 Kontoführung (1) Das Bausparkonto wird als Kontokorrentkonto geführt, d. h. sämtliche für den Bausparer bestimmten Geldeingänge werden dem Bausparkonto gutgeschrieben, sämtliche den Bausparer betreffende Auszahlungen, Zinsen, Entgelte/Gebühren, Auslagen und sonstige ihm zu berechnenden Beträge werden dem Bausparkonto belastet. (2) Die Bausparkasse schließt die Konten zum Schluss eines Kalenderjahrs ab. Sie übersendet dem Bausparer in den ersten 2 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres einen Kontoauszug mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dieser als anerkannt gilt, wenn der Bausparer nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zugang schriftlich Widerspruch erhebt. (3) Die Bausparkasse kann ihr obliegende Leistungen an den Bausparer wegen eigener Ansprüche aus ihrer Geschäftsverbindung zurückhalten, auch wenn diese nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 19 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Bausparers (1) Nach dem Tod des Bausparers kann die Bausparkasse zur Klärung der Verfügungsberechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Bausparkasse in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. (2) Die Bausparkasse kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Bausparkasse darf denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bausparkasse bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist. 20 Sicherung der Bauspareinlagen (1) Die Einlagen bis zu 90 % des Gegenwerts, höchstens bis zu 20.000 EUR, werden von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes abgesichert. Die darüber hinausgehenden Bauspareinlagen sind in unbegrenzter Höhe über den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.v. gesichert. Der Ausschluss der in 3 Abs. 2 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes genannten Anleger (z. B. Kreditinstitute, Versicherungen) gilt auch in diesem Fall. Auf Anfrage erhält der Bausparer Informationen über die Bedingungen der Sicherung. Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bausparkasse in entsprechender Höhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über. Entsprechendes gilt, wenn der Einlagensicherungsfonds die Zahlungen mangels Weisung eines Kunden auf ein Konto leistet, das zu seinen Gunsten bei einem anderen Kreditinstitut eröffnet wird. Die Bausparkasse ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (2) Stellt die Bausparkasse den Geschäftsbetrieb ein, können die Bausparverträge mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vereinfacht abgewickelt werden. Bei einer vereinfachten Abwicklung leisten die Bausparer keine Sparzahlungen nach 2 mehr. Zuteilungen nach 4 und weitere Darlehensauszahlungen nach 9 finden nicht mehr statt. Die Bausparguthaben werden entsprechend den verfügbaren Mitteln zurückgezahlt. Dabei werden alle Bausparer nach dem Verhältnis ihrer Forderungen ohne Vorrang voneinander befriedigt. 17 Kontogebühr, Entgelte und Auslagen (1) Für jedes Konto des Bausparers berechnet die Bausparkasse jeweils bei Jahresbeginn im ersten Vertragsjahr anteilig bei Vertragsbeginn eine Kontogebühr von 9,20 EUR. (2) Für bestimmte Dienstleistungen, die in einer Gebührentabelle der Bausparkasse enthalten sind, berechnet die Bausparkasse Entgelte/Gebühren. Die Bausparkasse stellt die Gebührentabelle dem Bausparer auf Anforderung zur Verfügung. Erbringt die Bausparkasse Dienstleistungen, die nicht in der Gebührentabelle enthalten sind, kann sie dem Bausparer hierfür eine Entgeltgebühr entsprechend ihrem Aufwand nach billigem Ermessen in Rechnung stellen. (3) Die mit der Abwicklung des Vertrags, insbesondere mit der Beleihung und der Verwertung von Sicherheiten verbundenen Auslagen (z. B. Notariats- und Gerichtskosten, Kosten von Gutachtern, Schätzungen und Baukontrollen) gehen zu Lasten des Bausparers. (4) Die Bausparkasse ist berechtigt, im Rahmen billigen Ermessens Entgelte/Gebühren zu ändern. 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung (1) Der Bausparer ist zu einer Aufrechnung nur befugt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 21 Bedingungsänderungen (1) Änderungen der Allgemeinen Bedingungen werden dem Bausparer schriftlich mitgeteilt oder in den Hausmitteilungen der Bausparkasse unter deutlicher Hervorhebung bekanntgegeben. (2) Ohne Einverständnis des Bausparers, aber mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, können die Bestimmungen der 2 bis 7, 9, 11 bis 15 und 20 Abs. 2 mit Wirkung für bestehende Verträge geändert werden. (3) Sonstige Änderungen bedürfen des Einverständnisses des Bausparers. Dies gilt als erteilt, wenn der Bausparer der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht und bei Beginn der Frist auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs hingewiesen wurde. 22 Wahlrechte der Bausparkasse (1) Soweit die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge der Bausparkasse Gestaltungsermessen einräumen, wird die Bausparkasse darauf achten, dass bei ihren Entscheidungen die sachgerechte Gleichbehandlung der Bausparer stets gewährleistet ist und dabei zuvor festgelegte Kriterien und Grundzüge eingehalten werden. (2) Die Bausparkasse kann fällige Ansprüche gegen den Bausparer aus ihrer Geschäftsverbindung auch dann gegen dessen Bausparguthaben oder sonstige Forderungen aufrechnen, wenn diese noch nicht fällig sind. (2) Bei den Regelungen in 2 Abs. 2, 13 Abs. 1 und 15 Abs. 3 wird die Bausparkasse ihre Zustimmung nur dann nicht geben, wenn bauspartechnische Gründe dem entgegenstehen. Diese können auch verwaltungstechnischer oder betriebswirtschaftlicher Natur sein.