Übersetzung der HWK München aus dem Kroatischen. Programm der Meisterprüfung für den Beruf als Konditor (NN 102/95)

Ähnliche Dokumente
Übersetzung der HWK München aus dem Kroatischen. Programm der Meisterprüfung für den Beruf Bäckermeister

Übersetzung aus dem Kroatischen MEISTERPRÜFUNGSPROGRAMM FÜR DEN BERUF TISCHLERMEISTER (NN 102/95)

Textnachweis ab: V aufgeh. durch 11 Satz 2 V v I 2278 (KondMstrV 2006) mwv

Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg

Programm der Meisterprüfung für den Beruf: Autoklempner (VB 102/95)

Datum: 28. Februar Fundstelle: BGBl I 1997, 393. Ein Service der juris GmbH - - Seite 1. Textnachweis ab: 1. 6.

Meisterprüfung für das Bäckerhandwerk (Bäckermeisterverordnung BäckMstV)

Übersetzung der HWK München aus dem Kroatischen

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

BÄCKER-KONDITOR /IN A06 / 1983

Gourmet-Art Individuelle Handwerkskunst, natürlich, hochwertig, köstlich, edel

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik

Einheiten von Lernergebnissen. Bereichsübergreifende Lernergebnisse. Gesamtzahl ECVET Lernkredite. EQR Niveaustufe NQR Niveaustufe AT DE FR NO SI

Übersetzung der HWK München aus dem Kroatischen

Berufsbilder Arbeitsblatt

U N T E R W E I S U N G S P L A N. für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im

Schädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Ausbildungsrahmenplan

U N T E R W E I S U N G S P L A N. für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im

für eine Ausbildung bei Schäfer s

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin

Qualifikationsprofil Bäckerin-Konditorin-Confiseurin EFZ/Bäcker-Konditor-Confiseur EFZ

Arbeit in einer Bäckerei

Die Ausbildungsberufe im Bereich Ökotrophologie, Körperpflege, Sozialpädagogik der Berufsbildenden Schulen Syke

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fleischer zur Fleischerin

Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Lehrabschlussprüfung Bäcker/Bäckerin WIEN

INFORMATION ZUR MEISTERPRÜFUNG KONDITOREN (Zuckerbäcker) (Stand )

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung Fachpraktiker Küche (Beikoch)/Fachpraktikerin Küche (Beiköchin)

Liste der Entsprechungen zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan


Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung Fachkraft im Gastgewerbe

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe

(1) Deckblatt (2) Erwartungen an das Betriebspaktikum. (3) Betriebserkundung. (4) Arbeitsplatzerkundung. (5) Tagesberichte

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin

Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin. FleiAusbV 2005

FACHVERKAUFER IM BACKER- UND KONDITORENHANDWERK (M/W)

Lehrabschlussprüfung Konditor / Konditorin WIEN

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Speiseeishersteller Speiseeisherstellerin Ausbildungsrahmenplan

Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg

Handlungsfeld 2: Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten 15

Der Konditor. Schüler: Guten Morgen Herr Meier, was macht man als Konditor1 eigentlich genau?

Lehrabschlussprüfung Konditor / Konditorin WIEN

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin

Inhaltsverzeichnis Einführung in die hauswirtschaftliche Berufsbildung Die Berufsausbildung zur Hauswirtschafterin / zum Hauswirtschafter

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotomedienlaboranten / zur Fotomedienlaborantin

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Das Bandtagebuch mit EINSHOCH6 Folge 35: IN DER BÄCKEREI

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für. Berufsbildung vom 26.Juni 2014 zur Struktur und Gestaltung

Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin

Übersetzung der HWK München aus dem Kroatischen. Programm der Meisterprüfung für den Beruf Landmaschinenmechanikermeister (NN 5/04)

Versteckter Alkohol: Ein Tröpfchen in Ehren?

Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg

Ausbildung Fachkraft - Lebensmitteltechnik

Ausbildung Fachkraft - Lebensmitteltechnik

SELBSTCHECK Koch / Köchin

Sweetwolf Kursangebote

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)

Herzlich willkommen!

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*)

INFORMATION ZUR MEISTERPRÜFUNG BÄCKER (Stand )

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur/zum Büroleiterin/Büroleiter (HWK)

Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks

Neuordnung der Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *)

Abschrift der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin

Grundstufe. Fachstufe

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Elektroanlagenmonteur und zur Elektroanlagenmonteurin. vom 17. Juni 1997

Abschlussprüfung Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk - Bäckerei. Prüfungsgrundsätze:

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

ROGGST DU DEN WENDL BÄCKER?

Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg

Fachpraktiker Service in sozialen Einrichtungen/ Fachpraktikerin Service in sozialen Einrichtungen (Arbeitstitel)

Informationen für die Praxis

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Fortbildungsprüfungsordnung. Verkaufsleiter/Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei)

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004

Transkript:

Übersetzung der HWK München aus dem Kroatischen Programm der Meisterprüfung für den Beruf als Konditor (NN 102/95) I. Die Meisterprüfung setzt sich aus einem gemeinsamen (allgemein berufsbildenden) Teil, der das nötige Wissen, das für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Unternehmer erforderlich ist, umfasst, und einem speziellen Teil, der sich auf jeden Beruf einzeln bezieht. II. Im gemeinsamen Prüfungsteil setzen sich die Prüfungsfragen aus folgenden Teilbereichen zusammen: 1. Wirtschafts- und Rechtslehre 2. Grundlagen der Ausbildung von Lehrlingen Der Bereich der Wirtschaftslehre umfasst folgende Programmziele: III. a) Wesentliche Fragen zur Gründung/über das Bestehen eines Gewerbes, insbesondere die Absatz-/Marktanalyse und Standortanalyse, die Rechtsform, die Größe des Gewerbes b) Die Organisation eines Handwerksbetriebs, insbesondere die Arbeitsvorbereitung und der Arbeitsablauf, die Materialverwendung und der Lagerraum, die Formen der Rationalisierung, die Administration, die Auswirkungen der Automatisierung auf die Arbeitsorganisation im Gewerbe c) Personalmanagement, Besetzung von Arbeitsplätzen, Fragen der Unternehmensführung und des Arbeitsklimas im Handwerksbetrieb d) Ökonomische/rentable Aufgaben im Handwerksbetrieb, insbesondere Beschaffung, Produktion, Reparaturdienst, Dienstleistungen, Handel, Verkauf, Werbung, Kundendienst, innerbetriebliche Zusammenarbeit, insbesondere das Genossenschaftswesen e) Wesentliche finanzwirtschaftliche Fragen, insbesondere die betriebliche Finanzwirtschaft und ihre Funktion, finanzielle Planung, Zahlungs- und Kreditverkehr, Finanzierungsformen, Spar- und Kreditgenossenschaften und andere Maßnahmen zur Handwerksförderung f) Maßnahmen zur Handwerksförderung, insbesondere fachliche Beratung, Unterricht außerhalb des Handwerksbetriebs und Weiterbildung g) Buchführung und Bilanzen, insbesondere die Buchhaltung, Vermögenskontrolle, Inventur, Schätzungen wie auch Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Buchführung und zentrale Datenverarbeitung im Handwerk h) Kostenabrechnung, spezieller Ausweis der einzelnen Kosten, der Gesamtkosten wie auch der kalkulatorischen Kosten in der Kalkulationsmarge, Kalkulationsschema, Plankostenrechnung und Nachkalkulation 1

i) Rentable Nutzung der Buchhaltung, Abschlussrechnung und Ausgabenrechnungen, Kennzahlenrechnung, insbesondere Berechnung der Liquidität, Abrechnungen für die Investitionsdeckung, Gegenüberstellung von Kennzahlen Der Bereich der Rechtslehre umfasst folgende Programmziele: IV. - Ausübung des Handwerks (Erwerbsvoraussetzungen, Betriebsgründung, Geschäftstätigkeit des Handwerksbetriebs, Gewerbeauflösung) - Ausbildung und Befähigung zur Ausübung des Handwerks - Gewerbeorganisation - Bürgerrecht, das Mahnrecht und Zwangsvollstreckungsverfahrensrecht - Handelsgesellschaften - Arbeitsrecht, das Recht auf einen Arbeitsvertrag, Betriebsverfassung, Gebührenordnung, Arbeitszeit und Urlaub, Arbeitsschutz und Gerichtsverfahren bei Konflikten am Arbeitsplatz (Arbeitsgesetz) - Recht auf soziale und private Versicherung, insbesondere auf Kranken-, Renten-, Unfall-, Lebens-, Haftpflichtversicherung sowie Altersvorsorge für selbständige Handwerker - Recht auf Vermögensbildung - Steuersystem Steuerarten, insbesondere die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Ertragssteuer, Mehrwertsteuer, Lohnsteuer, Vermögenssteuer, Erbschaft und Schenkung Steuerverfahren, insbesondere hinsichtlich der Steuerabgabefristen, Verfahren zur Plausibilitätsprüfung der Steuererklärung, Steuerstundung, Befreiung von der Steuerpflicht und Inanspruchnahme von Rechtsmitteln - Wirtschaftsgewerbe und Handelsgewerbe, Aufbau, Ablauf, Entwicklung und Aufgaben der Handwerkskammer, Wirtschaftskammer und Innung - Rechtliche Grundlagen für die Berufsausbildung - wesentliche Ordnungsvorschriften, die sich auf die Ausbildung beziehen, Verordnung über die Berufsausbildung und das Gewerbegesetz, Rechtsbeziehung zwischen dem Lehrling und dem Arbeitgeber, Ausbildungsvertrag V. Die Grundlagen für die Ausbildung von Lehrlingen betreffen folgende Programmziele: 1. Grundlegende Fragen über die Berufsausbildung (Aufgaben und Ziele dieser Ausbildung), Chancengleichheit, Mobilität und Aufstieg, Aufgaben und Verantwortung des Fachlehrers 2. Planung und Durchführung der Ausbildung (Ausbildungsinhalte, Ziele und Aufgaben, Rahmenplan und -programm, Prüfungsanforderungen) Lehrplan und didaktisch-methodische Jahresplanung, Bedingungen für die Realisierung des Unterrichts, Festlegung/Ermittlung des Ausbildungsplans des Handwerksbetriebs 2

3. Kooperation zwischen dem Handwerksbetrieb und der Schule (Unterrichtsmaßnahmen, Unterrichtsmittel und Hilfsmittel, didaktische Methoden, Benotung und Bewertung, Teamarbeit) 4. Jugendliche in der Ausbildung Notwendigkeit und Bedeutung der Berufsausbildung für die junge Generation, typische Entwicklungserscheinungen und Verhaltensformen im Jugendalter, Motivation als Aufstiegsfaktor, gruppenpsychologische Verhaltensweisen, Umwelteinfluss, soziales und praktisches Verhalten der Jugendlichen, Schwererziehbarkeit, psychologische Unterstützung der Jugendlichen, Gesundheitsschutz, Unfallprävention am Arbeitsplatz VI. Inhalte des Ausbildungsrahmenprogramms, die in den Kapitel III., IV. und V. aufgeführt sind, stellen die Grundlagen für die Formulierung von Prüfungsfragen bei den Meisterprüfungen dar. VII. Der besondere Teil der Prüfungen umfasst praktische und fachlich-theoretische Fachkenntnisse, die für die eigenständige Ausübung eines bestimmten Handwerksberufes mit der Bezeichnung Konditor aus den folgenden Arbeitsbereichen notwendig sind, und zwar für die Berufsbilder, die im Register der gebunden Gewerbe und Berufe aufgelistet sind, gekennzeichnet in der Rubrik Kennnummer, Bezeichnung des Berufsbildes und Niveaustufe der Fachvorbereitung mit der Nummer 2. (Ordnung der gebundenen und privilegierten Gewerbe, Amtsblatt Nr. 31 vom 9. Mai 1995) VIII. Die Programmeinheiten des fachlich-theoretischen und des praktischen Prüfungsteils für die angeführten Berufe umfassen Folgendes: a) den praktischen Prüfungsteil b) fachlich-theoretische Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Ausübung des Handwerksberufs erforderlich sind IX. Inhalt der Meisterprüfung für den Beruf als Konditormeister, der im Einklang mit der Dienstordnung der gebunden und privilegierten Gewerbe steht ( Amtsblatt Nr. 31/95) Kennnummer 74121: 3

KONDITOR-MEISTER I. Tätigkeitsfelder Im Handwerk der Süßwarenherstellung soll Folgendes hergestellt und produziert werden: - Torten, verschiedene Kuchensorten, süßes Gebäck, haltbare Plätzchen und Backwaren, salzige Backwaren, verschiedene Saucen und Füllungen - alle Sorten sonstiger Süßwaren und insbesondere Zucker-, Schokoladen-, Marzipan-, Fruchterzeugnisse - Speiseeis und verschiedene Speiseeiserzeugnisse, unter spezieller Beachtung der Qualität der verwendeten Zutaten, Form der Süßwarenerzeugnisse, Farbe und Geschmack der Süßwaren und die Art ihrer Präsentation II. Prüfungsinhalte 1. Praktischer Prüfungsteil Dieser Teil setzt sich aus der Meisterarbeit in Verbindung mit allen notwendigen Vorarbeitsleistungen zusammen: Vorbereitung der Rezepte, Beschaffung und Bereitstellung von Rohstoffen und Hilfsmaterial, geprüfte Werkzeuge und Anlagen und eine fertige Kostenabrechnung. Im praktischen Prüfungsteil stellt der Geprüfte einige Süßwarenerzeugnisse her. Dazu gehören: - eine Torte - ein garnierter Kuchen - Garnitur aus Marzipan, Krokant, Karamell etc. - ein Eisbecher - gemischtes Teegebäck (mindestens 4 Sorten) - gemischte Pralinen (mindestens 4 Sorten) - Kuchen aus Hefeteig Bevor der Prüfling den praktischen Prüfungsteil bearbeitet, muss er das Geschick und nötige Wissen in seinem Fachgebiet unter Beweis stellen; durch das Arbeiten mit Rezepten, durch Beachtung der Arbeitsschutzmaßnahmen und des Umweltschutzes und durch weitere Anforderungen, die der Prüfungsausschuss aufstellt. Die vorbereiteten Erzeugnisse muss der Prüfling arrangieren und auf einer dafür vorgesehenen Stelle im Handwerksbetrieb ausstellen. 4

2. Der fachlich-theoretische Prüfungsteil ist unentbehrlich für die Ausübung eines Handwerks. In diesem Prüfungsteil ist das Wissen aus folgenden Bereichen notwendig: 2.1 Fachkundiges Auftragen/Zeichnen - Dekorationselement, Ornamente mit eingeschlossen - Aussehen der Buchstaben, Aussehen der Süßspeisenentwürfe (Torten, Desserts etc.) - Ausarbeitung der skizzierten Entwürfe und Verzierungen für Torten, Kuchen und Süßspeisen, welche für verschiedene Anlässe aufgehoben werden - Raumskizze und die Präsentationsweise der Erzeugnisse 2.2 Materialien für die Süßwarenherstellung - Grundwissen aus den Bereichen Biologie, Chemie und Physik bezüglich wichtiger Lebensmittel - Sorten, Zusammensetzung, Erhaltung und die Vorbereitung von Rohstoffen und Hilfsmitteln zur Herstellung von Süßspeisen, süßen und salzigen Backwaren, Erzeugnissen, die für Diabetiker vorgesehen sind, mit eingeschlossen - physikalische, chemische und biologische Weichmacher für verschiedene Teigsorten - Rohstoffzusammensetzung und Zusatzstoffe für die Vorbereitung der Süßspeisen und für die Konsistenz der Süßwarenerzeugnisse - Sorten, Zusammensetzung, Erhaltung und Vorbereitung der Früchte, die in der Süßwarenherstellung verwendet werden 2.3 Herstellungstechnologie der Süßspeisen - Wissen aus dem Bereich Unfallprävention am Arbeitsplatz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit - Wahrung der Individualhygiene, Kenntnisse über die Vorschriften zum Umweltschutz und der Hygienevorschriften - Kenntnisse der wesentlichen Rezepte mit möglichen Abweichungen - Zubereitungsart der Hefeteige - Zubereitungsart der Blätterteige - Zubereitungsart der Mürbeteige - Zubereitung von Lebkuchen und Honigteig - Kenntnisse über den Prozess des Aufgehens und des Backens des Teiges wie auch Kenntnisse über den Prozess des Weichmachens von Teigen (physikalische, biologische, chemische Weichmacher) - Kühlungsprozess, Einfrierungsprozess und Prozess des Gärungsabbruchs - Zubereitung von Fleisch für verschiedene Füllungen und Aufstriche - Backvorgang von Teig und Bratvorgang von Fleisch - Kochen und Zubereitung von Glasuren - Zubereitung von Cremes - Zubereitung verschiedener Füllungen für Torten, Zuckerbrot und salzige Backwaren 5

- Zubereitung von Füllungen, Füllen und Dekorieren von Teegebäck wie auch verschiedenen Süßspeisen aus Mürbeteig - Kenntnisse über alle Verfahren der Zubereitung und Füllung von Pralinen - Zubereitung einer Krokantmasse, Nougatmasse, Marzipanmasse wie auch die Herstellung verschiedener Dekorationselemente - Auslese und Zubereitung von Früchten für die Kuchen - Kochen von Gelee, Mus und Marmelade - Zubereitung von süßen Gerichten und Getränken - Zubereitung und Dekoration von Speiseeis und von Speiseeiserzeugnissen - Zubereitung von salzigen Pasteten - Zubereitung von unterschiedlich gefüllten salzigen Backwaren - Form der Torten, der Kuchen, der Desserts, der süßen Backwaren, des Speiseeises und der Speiseeiserzeugnisse, des Marzipans, der Schokolade und Früchte und eine harmonische Beziehung ihres Geschmacks, ihrer Formen, ihrer Farben und ihrer Dekorationselemente 2.4 Kenntnisse über Maschinen und Geräte - Kenntnisse über die Funktionsweisen des Back-, Anlagen-, Kühl- und Gefriersystems wie auch über die übrigen Geräte und Werkzeuge, die zur Vorbereitung von Süßspeisen unentbehrlich sind - das Bedienen der Geräte und Anlagen sowie die Gebrauchsmöglichkeit aller notwendigen Werkzeuge - Kenntnisse über Vorschriften und Maßnahmen zur Energieeinsparung - Kenntnisse aus dem Bereich Unfallprävention am Arbeitsplatz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit - hygienische Instandhaltung der Anlagen, Werkzeuge und Arbeitsräume 2.5 Präsentationen der Süßspeisenerzeugnisse - Kenntnisse über Art und Weise, wie Süßspeisen ausgestellt werden - Grundlagen der Werbung - Präsentation der Süßspeisenerzeugnisse einschließlich der Dekorierung - notwendige Kenntnisse für den Umgang mit Kunden einschließlich der Werbung und der Verkaufstechnik - Kenntnisse über die Umgebungsstrukturen und Strukturen potenzieller Käufer - Kundenberatung vor Auswahl der Erzeugnisse 2.6 Kostenabrechnungen Methoden der Preisbildung einschließlich der Faktoren, die für die Preissenkung der Erzeugnisse und für die Nachberechnung verrechnet werden. Übersetzung von Tanja Jerkovic / HWK München München, den 04.06.2012 6