Das Zertifizierungs- Handbuch Zur BVFK Zertifizierung des Kameraberufs www.bvfk.tv Oberlandstraße 26-35 12099 Berlin Germany Fon +49-30-208 47 64 50 Fax +49-30-208 47 64 51
Zertifizierung für Kameraleute Wir freuen uns sehr, daß Sie einen Antrag auf Zertifizierung beim BVFK gestellt haben. Zum besseren Verständnis finden sie hier noch einmal Auszüge der wichtigsten Teile der Zertifizierungsverordnung des BVFK sowie einen Katalog mit den, am häufigst gestellten, Fragen zu diesem Thema. Gleich zu Beginn Ihres Antrags werden Sie gebeten, anzukreuzen welche Nachweise Sie einreichen werden. Hierzu einige Erklärungen: Es ist nicht notwendig, daß Sie alle aufgelisteten Nachweise erbringen. Ein Kollege, der beispielshalber als Sportkameramann im Stadion arbeitet, kann keine Arbeitsproben beibringen. Das Fehlen von Arbeitsproben kann hier z. B. durch Referenzen ausgeglichen werden. Gleichwohl benötigen wir aber alle Nachweise, die sie beibringen können. Dazu zählt auch ein Nachweis über eine, mindestens dreijährige, Berufserfahrung, auch wenn dies vielleicht aus Ihrem Lebenslauf schon hervorgeht. Das, durch den BVFK erstellte Zertifikat, ist ein Gutachten über Ihre persönliche Befähigung den Kameraberuf auszuüben. Dazu gehört naturgemäß auch eine gewisse Sorgfaltspflicht gegenüber Menschen, Material und der Produktion im Allgemeinen. Für einen Gutachter spiegelt sich ein Teil dieser Sorgfalt durchaus in der Art und Weise wieder, wie Sie Ihre Nachweise präsentieren. Der Ausbildungsnachweis Der Zugang zum Kameraberuf ist vielfältig und nur in seltenen Fällen kann ein Kandidat wirklich eine Ausbildung zum Kameramann nachweisen. Das ist auch nicht nötig. Uns interessiert generell welche Ausbildung Sie haben. Der Nachweis über drei Jahre Berufserfahrung Dies kann ein Schreiben eines Steuerberaters sein, aber auch eines Personalreferenten in der Firma, in der Sie möglicherweise angestellt sind. Der Lebenslauf Kurz und tabellarisch. Der Produktionsspiegel Eine Zusammenfassung aller Produktionen bei denen Sie im letzten halben Jahr beschäfigt waren. Wenn Sie in dieser Zeit wenig gearbeitet haben, können Sie den Zeitraum gerne in die Vergangenheit verlängern. Der schriftliche Erfahrungsbericht Eine kurze Beschreibung gerne auch nur eine halbe Seite über eine außergewöhnliche Drehsituation. Vielleicht auch über eine Problem, welches Sie durch einen fotografischen oder lichtgestalterischen Trick gelößt haben. Auch hier sei noch einmal betont, daß all dies keine Pflicht ist. Gleichwohl ist ein Erfahrungsbericht aber ein hervorragendes Mittel um dem Gutachter einen Eindruck von der eigenen Tätigkeit zu vermitteln.
Die Referenzen Referenzen sind für uns alle Aussagen über Ihre Tätigkeit, die Sie nicht selber geschrieben haben. Das kann ein kurzer Dreizeiler eines Abteilungsleiters eines Fersehsenders sein. Genauso gut sind Urkunden Ihrer Filmpreise, Anschreiben Ihrer Filmpreisnominierungen, Dankschreiben und Mails und vieles mehr. Die Arbeitsproben Alles was Ihre Arbeit als Kameramann oder Kamerafrau darstellt. Bitte achten Sie darauf das die Rechte für beigebrachtes Material geklärt sind. Zusätzlich zu diesen Pflicht-Nachweisen freuen wir uns aber auch über die Kür. Nachweise und Diplome von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, Sprachkursen oder z.b. die Mitgliedschaf in anderen Berufsverbänden und fotografischen oder künstlerischen Institutionen. Abschließend noch ein Tip. Wenn Sie Ihrem Antrag eine Überweisungskopie der Zertifizierungsgebühr beilegen, können wir Ihren Antrag sofort bearbeiten und sparen so ein wenig Zeit. Wir wünschen viel Erfolg und verbleiben mit den besten Grüßen, Ihr BVFK Ressort Aus- und Weiterbildung Präambel: Mit der Zertifizierung will der Bundesverband der Fernsehkameraleute e.v. Standards definieren, die für ein Berufsbild ohne geregelten Zugang eine Mindestanforderung für Auftraggeber wie Auftragnehmer definiert. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass eben aufgrund der unterschiedlichen Zugänge in dieses Berufsbild eine Zertifizierung insbesondere auf bereits gemachte Erfahrung und teilweise jahrzehntelange Berufstätigkeit sinnvoll gestaltet ist. Vier Faktoren wurden identifiziert, über die ein belastbarer Nachweis erbracht werden muss, dass die Tätigkeit als Kameramann oder Kamerafrau qualifiziert ausgeübt wird. Diese vier Faktoren sind Erfahrung, Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten. Aufbauend auf den Berufsbilddefinitionen der Kameraverbände BVFK und BVK gehören hierzu die technische Fachqualifikation, soziale Kompetenz als Führungsperson eines variabel großen Teams und die die Fähigkeit analytisch, kosten- und handlungsorientiert zu denken und zu arbeiten. Berlin, im Dezember 2012
1 Ziel der Zertifizierung (1) Ziel der Zertifizierung ist der Nachweis von folgenden Qualifikationen erbracht werden: 1. Erfahrung 2. Fähigkeiten 3. Kenntnisse 4. Fertigkeiten 4 Zustandekommen der Zertifizierung (1) Der zu Begutachtende muss im Einzelnen nachweisen, dass er über die in 2 genannten Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt. (2) Der Kandidat muss im Einzelnen nachweisen: (a) dass er oder sie über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Fernsehkameramann/Fernsehkamerafrau verfügt. Die letzte nachzuweisende Berufserfahrung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Der Nachweis über die Berufstätigkeit kann insbesondere erfolgen durch: - Anstellungsverträge - Sonstige Aufragsbestätigungen - Nachweis von entsprechenden Rechnungen und Zahlungseingängen - Zeugnisse bzw. Bescheinigungen von Aufraggebern - Bescheinigung des Steuerberaters (b) (c) Zusätzlich ist für den Nachweis (sechs Monate) ein aktueller Produktionsspiegel sowie ein Lebenslauf zu erstellen und einzureichen. dass er fachlich in der Lage ist, den Anforderungen an das Berufsbild Fernsehkameramann gerecht zu werden. Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch Einreichen einer schriflichen Ausarbeitung zu einer schwierigen Drehsituation und welche Lösungsansätze dafür gefunden wurden, dass er über die für die Ausübung des Berufes erforderlichen Fertigkeiten verfügt. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch: - Einreichen einer Arbeitsprobe (z.b. DVD, Internetlink, Datei auf Datenträger, etc.) - Angabe von Referenzen (Regisseure, Produktionsleiter) erfolgen. Die Angaben sind mit Namen, Position,
Kontaktdaten zu machen. 5 Ergebnis der Zertifizierung (1) Die Mitteilung des Gutachtenergebnisses erfolgt schriflich und zwar bis spätestens zum Ende des jeweiligen Zertifizierungszeitraumes. (2) Bei positiver Begutachtung erhält der Zertifizierte eine Urkunde und führt ab Zugang der Mitteilung den Zusatz zertifizierter Kameramann / zertifizierte Kamerafrau (BVFK). (3) Nicht zertifizierte dürfen diesen Titel nicht führen. (4) Nicht Zertifizierten bleibt unbenommen, das Verbandskürzel BVFK hinter dem Namen anzugeben, um damit auf die Mitgliedschaf im Verband hinzuweisen. Ebenso ist die Nutzng des Zusatzes Mitglied im BVFK statthaf. 6 Negative Begutachtung (1) Bei negativer Begutachtung erhält der zu Begutachtende mit der Mitteilung eine kurze Begründung, welche Punkte zum negativen Entscheid geführt haben. (2) Das Zertifizierungsprotokoll kann vom Antragsteller eingesehen werden. (3) Ein Widerspruch gegen die Entscheidung ist zulässig und schriflich an den Vorstand des BVFK zu richten. Der Vorstand entscheidet in letzter Instanz über den Widerspruch. (4) Im Falle einer erneuten Ablehnung durch den Vorstand kann jederzeit ein neuer Antrag zur Zertifizierung gestellt werden. Es wird dann wieder eine volle Gebühr fällig. 9 Gültigkeit der Zertifizierung (1) Die Zertifizierung gilt für drei Jahre. (2) Vor Ablauf dieser Drei-Jahres-Frist ist ein Nachweis über die Weiterqualifikation beim zuständigen Zertifizierungs-Ausschuss zu erbringen. Kann dieser Nachweis erbracht werden, gilt die Zertifizierung für weitere drei Jahre. Kann oder wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, erlischt die Zertifizierung. (3) Es kann jederzeit eine neue Zertifizierung, die dann wiederum für drei Jahre gültig ist, durchgeführt werden. Es fallen dann wieder die vollen Gebühren an.
(4) Der Nachweis über die Weiterqualifizierung kann insbesondere erfolgen durch: - Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (auch nicht fachbezogen, durch Zertifikate, etc.). - Teilnahme an Symposien des BVFK oder anderer Verbände (Teilnahmebescheinigung). - Lektüre von Fachmagazin (Abo-Nachweis) - Besuch von Fach- bzw. berufsrelevanten Messen (Einladungen, Eintrittskarten). Häufig gestellte Fragen zur Zertifizierung des BVFK e.v. F: Was ist die Zertifizierung? A: Die Zertifizierung des BVFK ist ein Kompetenznachweis für Fernsehkameraleute. F: Wer zertifiziert mich? A: Zertifiziert wird durch ein Gremium aus drei Gutachtern. Dieses Gremium ist paritätisch besetzt und besteht aus einem EB/EFP Kameramann, einem Studio- Kameramann und einem Vertreter unserer Aufraggeber oder Produzenten. F: Warum ist der Ausschuss nicht nur von Kameraleuten besetzt? A: Kameraarbeit wird in erster Linie durch unsere Aufraggeber beurteilt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Sichtweise eines Produzentenvertreters in den Zertifizierungsprozess einfließen zu lassen. F: Was qualifiziert die Gutachter? A: Voraussetzung für die Tätigkeit als Gutachter ist eine nachgewiesene Berufserfahrung innerhalb der Film- und Fernsehbranche von mindestens zwanzig Jahren, sowie eine, in der Fernsehbranche anerkannte, persönliche Befähigung. F: Was muß mich ich tun, um zertifiziert zu werden? A: Das Antragsformular zur Zertifizierung wird vom BVFK e.v. zugeschickt. Alternativ steht das Formular auf www.bvfk.tv/arbeitsgruppen/dokumente zum Download bereit. F: Was kostet mich die Zertifizierung? A: Die Zertifizierung kostet 96,- für Mitglieder des BVFK und 296,- für Kandidaten ohne BVFK Mitgliedschaf. F: Warum sollte ich in eine BG eintreten? A: Die Mitgliedschaf in einer Berufsgenossenschaf und damit die Absicherung bei Arbeitsunfällen, ist ein Merkmal für eine professionelle und ernsthafe Berufsausübung. Sie ist wünschenswert, aber für die Zertifizierung nicht verpflichtend. F: Wie komme ich in eine BG? A: Zuständig für Kameraleute ist die BG ETEM. Zu erreichen unter www.bgetem.de und die Verwaltungsgenossenschaf VBG. F: Was passiert, wenn ich nicht zertifiziert werde?
A: Bei negativer Begutachtung erhält der Kandidat eine kurze Begründung, welche Punkte zum abschlägigen Entscheid geführt haben. Ein neuer Antrag auf Zertifizierung kann jederzeit gestellt werden. F: Wie kann ich den Titel nutzen? A: Bei positiver Begutachtung trägt der Kandidat den Titel Zertifizierter Kameramann (BVFK) oder Zertifizierte Kamerafrau (BVFK). F: Wieso kostet die Zertifizierung Gebühren? A: Die Kosten decken den Verwaltungsaufwand ab. F: Warum ist die Zertifizierung zeitlich begrenzt? A: Um einen kontinuierlichen Qualitätsstandard zu sichern, muß das Zertifikat im Abstand von drei Jahren aktualisiert werden. F: Wie kann ich die Gültigkeit der Zertifizierung verlängern? A: Die Zertifizierung kann form- und kostenlos beim BVFK e.v. verlängert werden, indem der Kandidat im Abstand von maximal drei Jahren Nachweise über Weiterbildungsmaßnahmen einreicht. F: Wie kann ich mich fortbilden? A: Unter Fortbildung versteht der BVFK die Teilnahme an berufsbezogenen Workshops und Seminaren, den kostenlosen BVFK Symposien, Besuche von Fachmessen, abonnierte Fachzeitschrifen aber auch die Teilnahme an, beispielshalber, Sprachkursen und an Kursen der Volkshochschulen. F: Wie of findet die Zertifizierung statt? A: Die Zertifizierung des BVFK e.v. findet halb-jährlich statt. Ein Informationspapier des Bundesverbands der Fernsehkameraleute, BVFK e.v. Ressort Aus- und Weiterbildung Oberlandstraße 26-35 12099 Berlin www.bvfk.tv bildung@bvfk.tv Juni 2013