Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von September 2015. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt ein. WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf www.walhalla.de finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941 5684-209 Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer: 4064600
Schnellübersicht Abkürzungen 7 Das steht Müttern und Vätern zu 8 Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen 13 Geldleistungen von Arbeitgeber und Staat 39 Krankenkassenleistungen 49 Mutterschaftsgeld 75 Elterngeld 85 Elternzeit 107 Höhere Rentenansprüche 125 Recht auf Sozialhilfe 135 Kindergeld 139 So setzen Sie Ihre Interessen durch 151 Hilfreiche Adressen 155 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
12 Stichwortverzeichnis 171
Abkürzungen A- und B-Stelle Auskunfts- und Beratungsstelle Az. Aktenzeichen BAG Bundesarbeitsgericht BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BFDG Bundesfreiwilligendienstgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BKGG Bundeskindergeldgesetz BSG Bundessozialgericht BSHG Bundssozialhilfegesetz EStG Einkommensteuergesetz EWR Europäischer Wirtschaftsraum GG Grundgesetz GKV Gesetzliche Krankenversicherung GKV-VSG GKV-Versorgungsstärkungsgesetz GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz HebG Hebammengesetz KiZ Kinderzuschlag KVLG Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte MuSchG Mutterschutzgesetz PrävG Präventionsgesetz SGB I Sozialgesetzbuch Erstes Buch (Allgemeiner Teil) SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch (Arbeitsförderung) SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenversicherung) SGB VI Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (Gesetzliche Rentenversicherung) SGB VII Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (Gesetzliche Unfallversicherung) SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Kinder- und Jugendhilfe) SGB X Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (Verwaltungsverfahren) SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe) SGG Sozialgerichtsgesetz UHVG Unterhaltsvorschussgesetz www.walhalla.de 7
Das steht Müttern und Vätern zu Die Regelungen zum Nutzen von Mutter, Vater und Kind sind vielfältig und unübersichtlich. Deshalb ist es für Eltern sehr schwierig, alle Möglichkeiten, die die gesetzlichen Vorschriften bieten, zu kennen. Die Schaubilder auf den folgenden Seiten geben einen Einblick über die Komplexität der Leistungen für junge Familien. Hier hilft der vorliegende Ratgeber weiter: Es werden nicht nur alle Leistungsansprüche aufgezeigt, die vor und nach der Entbindung zustehen. Erläutert wird auch, wo Mütter und Väter sich über diese Leistungen informieren und sie erfolgreich beantragen können. Das Eltern- und Kindergeld sind Kernleistungen des Staates zur Förderung junger Familien. Sie werden ebenso ausführlich erläutert wie die Ansprüche auf die verschiedenen Modelle der Elternzeit. Geldleistungen sind sowohl während der Schwangerschaft als auch in der gesamten Zeit der Mutter- bzw. Vaterschaft von besonderer Bedeutung. Wichtig sind aber auch weitergehende Ansprüche, beispielsweise die Hilfe von Hebammen die Ansprüche Berufstätiger gegenüber ihrem Arbeitgeber Leistungen infolge der Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes der Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld Nicht zu vergessen sind auch die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche, wie etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die seit 1.1.2013 auf einer neuen Rechtsgrundlage beruhen. Bei den Rentenansprüche ist insbersondere die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der künftigen Rente hervorzuheben. Wichtig: Seit 1.8.2013 konnte als neue Sozialleistung das sogenannte Betreuungsgeld in Anspruch genommen werden, wenn Eltern für ihre Kinder von ein bis drei Jahren keinen Krippenplatz, 8 www.walhalla.de
Das steht Müttern und Vätern zu also keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen wollten, sondern diese zuhause selbst betreuen wollten. Das entsprechende Gesetz wurde aber im Juli 2015 vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt: Das Bundes-Betreuungsgeld gibt es damit nicht mehr. Es bleibt abzuwarten, ob einige Bundesländer diese Leistung weiter gewähren werden. Eltern, die das Betreuungsgeld vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezogen haben bzw. denen der Bezug vorher noch bewilligt worden war, erhalten die Leistung weiterhin. Zukünftigen Eltern fällt es bisweilen schwer, Behörden anzusprechen. Dieser Ratgeber macht Mut, sich auch bei Mittellosigkeit an die zuständigen Stellen zu wenden und ggf. Sozialhilfe zu beantragen. Wer seine Ansprüche kennt, kann sie bewusst und zielgerichtet beantragen. Horst Marburger www.walhalla.de 9
Das steht Müttern und Vätern zu Geldleistungen für Arbeitnehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft Keine Arbeitsleistung infolge der Schwangerschaft (vor Schutzfrist) Arbeitsunfähigkeit vor der Schutzfrist Schutzfrist vor der Entbindung Entbindungstag Schutzfrist nach der Entbindung Weiterzahlung des Entgelts Mutterschaftsgeld Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gegebenenfalls ggf. Krankengeld Krankengeld nach der Schutzfrist Elterngeld 10 www.walhalla.de
Das steht Müttern und Vätern zu Ansprüche bei Schwangerschaft und Mutterschaft und zuständige Stelle Mutterschutz Kündigungsschutz (Mütter und Väter) Elternzeit (Mütter und Väter) Sachleistungen, wie ärztliche Behandlung usw. Mutterschaftsgeld Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Elterngeld (Mütter und Väter) Anrechnung Kindererziehungszeiten (Mütter und Väter) Arbeitgeber gesetzliche Krankenkasse Arbeitgeber Bund gegebenenfalls eventuell: eventuell: ggf. auch: auch: gesetzliche Krankenkasse Rentenversicherungsträger Bundesversicherungsamt Land oder gesetzliche Krankenkasse Bundesversicherungsamt www.walhalla.de 11
Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen Was bedeutet Mutterschutz?... 14 Wer nicht vom Mutterschutzgesetz erfasst wird... 19 Mitteilung der Schwangerschaft: Wann?... 21 Beschäftigungsverbote... 24 Schutzfristen... 31 Besonderer Kündigungsschutz... 34 Urlaubsansprüche... 38 1
Was bedeutet Mutterschutz? Definition: Mutterschutz 1 Wirkungsradius des Mutterschutzes für die werdende Mutter Arbeitsschutz Kündigungsschutz Gesundheitlicher und wirtschaftlicher Schutz Der Mutterschutz muss in diesen Bereichen beachtet werden. Der Arbeitsschutz sowie der gesundheitliche und wirtschaftliche Schutz stehen in enger Beziehung zueinander. Führt nämlich die betriebliche Tätigkeit zu einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter und/oder Kind, sind Beschäftigungsverbote vorgesehen. Das bedeutet, dass die Frau ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Der gesundheitliche Schutz führt dazu, dass während dieser Beschäftigungsverbote keine Verdiensteinbußen auftreten. Das Mutterschutzgesetz gilt für jede Arbeitnehmerin! Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist kein Gesetz der Sozialversicherung. Vielmehr gehört es dem Arbeitsrecht an. Das bedeutet, dass es für Arbeitnehmerinnen gilt. Sein Wirkungsbereich erstreckt sich auch auf Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. 14 www.walhalla.de
Was bedeutet Mutterschutz? Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter gelten für: Unständig beschäftigte Frauen Frauen in einem Arbeitsverhältnis Mehrfachbeschäftigte Frauen In Heimarbeit beschäftigte Frauen Frauen in einem Leiharbeitsverhältnis Weibliche Familienangehörige in einem Beschäftigungsverhältnis Teilzeitbeschäftigte Frauen Mutterschutz gilt auch für versicherungsfreie Beschäftigungen, z. B. Mini-Jobber und kurzzeitig Beschäftigte. 1 www.walhalla.de 15