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2 Herausgeber TÜV Rheinland Akademie GmbH Rechte Copyright 2016, TÜV Rheinland Akademie GmbH Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk und Fernsehen sind vorbehalten. Inhaltliche Verantwortung Text, Abbildungen und Programme wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Herausgeber, Programmierer und Autoren können jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen. Haftung für Hyperlinks Die Produkte enthalten Verweise (so genannte Hyperlinks) auf Seiten im World Wide Web. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung sowie die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der Seiten, auf die aus unseren Produkten (insbesondere Lerninhalten) verwiesen wird. Diese Erklärung gilt für alle in den Produkten (Lerninhalten) ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen. gsvg16q10-2 Seite 2 / 24

3 Lernziele und Leitfragen... 4 Fachliche Orientierung... 5 Überblick... 6 Gesetzliche bestimmungen... 8 Übung: Gesetzliche bestimmungen Arbeitszeit Mindesturlaub Entgeltfortzahlung Übung: Allgemeine Schutzbestimmungen Mutterschutz Elterngeld Jugendarbeitsschutz Übung: Jugendarbeitsschutz Schutz von Schwerbehinderten Technischer Psychischer Trainingsaufgabe Wissenstest Ende Glossar gsvg16q10-2 Seite 3 / 24

4 Lernziele und Leitfragen Herzlich willkommen zum Modul. Hier erhalten Sie einen Überblick über wichtige -Vorschriften. Viel Spaß beim Durcharbeiten! Das werden Sie nach Bearbeitung des Lernbausteins können. Machen Sie sich bitte schriftliche Notizen, während Sie die Inhalte bearbeiten. Mithilfe der Leitfragen bringen Sie Struktur in Ihre Mitschrift. Notieren Sie sich doch gleich einmal spontan einige Stichworte und ergänzen diese im Laufe der Bearbeitung. gsvg16q10-2 Seite 4 / 24

5 Fachliche Orientierung Und was lernen Sie nun konkret? Sie bekommen einen Überblick über die unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften und Bereiche des es. Anschließend lernen Sie unterschiedliche allgemeine Schutzbestimmungen näher kennen und erfahren, welche besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften es gibt. Außerdem informieren wir Sie detailliert zum technischen und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. gsvg16q10-2 Seite 5 / 24

6 Überblick Arbeit kann krank machen. Sei es durch Stress, Überbeanspruchung, Arbeitsunfall oder berufsbedingte Erkrankung. Es liegt jedoch im ureigenen Interesse des Staates, die Arbeitskraft seiner Bürger möglichst lange zu erhalten. Er hat daher eine Reihe von Gesetzen mit einem Maßnahmenkatalog erlassen, der den Arbeitnehmer vor gesundheitlicher Beeinträchtigung am Arbeitsplatz bewahren soll. gsvg16q10-2 Seite 6 / 24

7 Die gesetzlichen bestimmungen lassen sich in drei Gruppen einteilen. Allgemeine Schutzbestimmungen definieren die Rechte, auf die sich jeder Arbeitnehmer berufen kann. Für bestimmte, schutzbedürftige Gruppen wurden besondere Gesetze erlassen. Die dritte Gruppe bilden Verordnungen, die man als technischen bezeichnet. Sie dienen der Unfallverhütung und Gesunderhaltung der Arbeitnehmer. Sie werden ergänzt durch Richtlinien der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Die allgemeinen und besonderen bestimmungen fasst man übrigens unter dem Begriff 'sozialer ' zusammen. gsvg16q10-2 Seite 7 / 24

8 Gesetzliche bestimmungen Es gibt eine ganze Reihe von gesetzen. Hier erhalten Sie einen Überblick. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Das Gesetz regelt die werktägliche Arbeitszeit sowie die arbeitsfreien Zeiten an Sonn- und Feiertagen. Es soll für eine ausgewogene Verteilung von Arbeits- und Ruhephasen sorgen, um die Arbeitskraft über eine möglichst lange Zeit aufrecht zu erhalten. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Im Bundesurlaubsgesetz ist der minimale jährliche Anspruch auf Erholungsurlaub für Arbeitnehmer festgelegt. Er beträgt 24 Werktage im Kalenderjahr. Die heute gültigen Tarifverträge überschreiten den gesetzlich garantierten Anspruch jedoch meistens deutlich. Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Das Gesetz sieht Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Falle der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit (bis zu 6 Wochen) und an gesetzlichen Feiertagen vor. Es soll den Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen eines durch Krankheit bedingten, nicht verschuldeten Ausfalls seiner Arbeitskraft schützen. Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer vor einem sozial ungerechtfertigten oder unerwarteten Verlust seines Arbeitsplatzes. Es wird durch die grundlegenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergänzt, in denen für den Arbeitgeber mindestens einzuhaltende Kündigungsfristen formuliert sind. Mutterschutzgesetz (MuSchG) Mütter und schwangere Frauen genießen den besonderen Schutz des Mutterschutzgesetzes. Es dient in erster Linie der Gesunderhaltung von Mutter und Kind. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Das Bundeselterngeld-/Elternzeitgesetz schafft einen Ausgleich zwischen der Stellung der Arbeitnehmerin im Berufsleben und ihrer Rolle als Mutter. Es kann auch auf den Vater angewandt werden, je nachdem welcher Elternteil vorübergehend keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben möchte. gsvg16q10-2 Seite 8 / 24

9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend trägt dem Umstand Rechnung, dass sich heranwachsende Berufstätige oder Auszubildende noch in der Entwicklung befinden und daher noch nicht so belastbar sind wie erwachsene Arbeitnehmer. Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Das Schwerbehindertengesetz in seiner selbstständigen Form ist als 2. Teil in das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) aufgenommen worden. Es regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft und der Arbeitswelt und den besonderen Schutz der Schwerbehinderten. Technischer Am Arbeitsplatz erwachsen Gefahren, die unmittelbar Leib und Leben der Arbeitnehmer beeinträchtigen können. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber staatliche Vorgaben zum technischen erlassen, die in der Praxis ergänzt werden durch Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. gsvg16q10-2 Seite 9 / 24

10 Übung: Gesetzliche bestimmungen An dieser Stelle finden Sie im Lernprogramm eine interaktive Übungsaufgabe. Im sozialen gibt es Bestimmungen, die für alle Arbeitnehmer gelten, und solche, die für besonders schutzbedürftige Gruppen gelten. Finden Sie heraus, welche Gesetze in welche Kategorie fallen! Allgemeiner Besonderer Bitte ordnen Sie zu: Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Bundesurlaubsgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Bundeselterngeld-/Elternzeitgesetz SGB IX Kündigungsschutzgesetz gsvg16q10-2 Seite 10 / 24

11 Arbeitszeit Können Sie sich vorstellen, dass früher die tägliche Arbeitszeit mindestens 12 Stunden betragen hat? Nach dem Arbeitszeitgesetz ist das heute nicht mehr möglich. gsvg16q10-2 Seite 11 / 24

12 Mindesturlaub Und nun ein Thema, mit dem man sich gerne beschäftigt: dem Urlaub. gsvg16q10-2 Seite 12 / 24

13 Entgeltfortzahlung Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall und an gesetzlichen Feiertagen. Übung: Allgemeine Schutzbestimmungen An dieser Stelle finden Sie im Lernprogramm eine interaktive Übungsaufgabe. Finden Sie heraus, welche der folgenden Aussagen zum Thema zutreffend sind: Die durchschnittliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 12 Stunden nicht überschreiten. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf regelmäßige Ruhepausen während der Arbeitszeit. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen im Jahr. Bei einer Erkrankung während des Urlaubs geht der Urlaubsanspruch verloren. Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, muss sein Arbeitgeber für 6 Wochen die Lohnzahlung fortsetzen. gsvg16q10-2 Seite 13 / 24

14 Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz zählt zu den besonderen Schutzbestimmungen. Der Schutz der Gesundheit der werdenden Mutter und ihres Kindes steht an oberster Stelle! Diese Grafik zeigt Ihnen eine Übersicht der Mutterschutzrechte. gsvg16q10-2 Seite 14 / 24

15 Mutterschutz am Arbeitsplatz keine schweren körperliche Arbeiten kein ständiges Stehen kein Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen keine Arbeit auf Transportmitteln keine Akkord-, Fließbandarbeit sowie Nacht- oder Mehrarbeit oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen Elterngeld Mit dem Elterngeld fördert der Staat die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben. In diesem Lernschritt erfahren Sie mehr dazu. Elternzeit Die Elternzeit wurde früher Erziehungsurlaub genannt und regelt einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Der Anspruch auf Elternzeit besteht mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, so dass die Maximaldauer von 36 Monate nicht beeinträchtigt wird. Danach kehren die Arbeitnehmer an den früheren (oder an einen vergleichbaren) Arbeitsplatz zurück. Der Antrag muss sieben Wochen vor Beginn eingereicht sein. Während der Elternzeit gilt Kündigungsschutz. Der Arbeitnehmer selbst hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Arbeitnehmer können während der Elternzeit in Teilzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. gsvg16q10-2 Seite 15 / 24

16 Jugendarbeitsschutz Noch eine Personengruppe, die von besonderen Schutzbestimmungen erfasst wird: Jugendliche unter 18 Jahren. Verkürzte Arbeitszeit täglich: maximal 8 Stunden wöchentlich: maximal 40 Stunden (Ausnahmen sind möglich.) verlängerte Pausenzeiten: 30 Minuten bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit Ausreichend Freizeit Freizeit nach Arbeitszeitende täglich mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit (Ausnahmen möglich) regelmäßige Nachtruhe: 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr (Ausnahmen möglich) Samstags-, Sonntags- und Feiertagsruhe (Ausnahmen möglich) Mindesturlaub 15-jährig: 30 Werktage 16-jährig: 27 Werktage 17-jährig: 25 Werktage Ärztliche Kontrolle Erstuntersuchung bei Antritt der Arbeit/Ausbildung Nachuntersuchung vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Pflicht) Freiwillige Nachuntersuchung nach dem zweiten und dritten Beschäftigungsjahr Verbotene Arbeiten Akkordarbeit gesundheitsgefährdende Arbeiten Arbeiten, die Jugendliche sittlich gefährden Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit der Jugendlichen übersteigen gsvg16q10-2 Seite 16 / 24

17 Berufsschule, Prüfungen Bei mehr als fünf absolvierten Unterrichtsstunden an einem Tag darf keine zusätzliche Arbeitsleistung gefordert werden. Freistellung am Prüfungstag und am Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung Übung: Jugendarbeitsschutz An dieser Stelle finden Sie im Lernprogramm eine interaktive Übungsaufgabe. In welchen Paragraphen des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend werden folgende Themen behandelt? Tipp: In der Dokumenten-Box finden Sie einen Link zum Jugendarbeitsschutzgesetz! Finden Sie jeweils die richtige Antwortalternative: Arbeitszeit: und und Ruhepausen: und und Freizeit: und und Urlaubsanspruch: und und Beschäftigungsverbot: und und Berufsschulbesuch: und und Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen: und und Ärztliche Untersuchung: und und gsvg16q10-2 Seite 17 / 24

18 Schutz von Schwerbehinderten Mit den Vorschriften des Schwerbehindertenrechts stellt der Gesetzgeber den Personenkreis der Schwerbehinderten unter besonderen Schutz. Sozialgesetzbuch Durch das Sozialgesetzbuch wird das Sozialrecht, das durch viele Einzelgesetze geregelt ist, in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst und überschaubar gemacht. Es besteht aus mehreren "Büchern". gsvg16q10-2 Seite 18 / 24

19 Technischer Neben den allgemeinen und besonderen Schutzbestimmungen gelten die technischen Schutzbestimmungen. Dadurch sollen Unfälle am Arbeitsplatz vermieden und Gefahren beseitigt werden. gsvg16q10-2 Seite 19 / 24

20 Psychischer gsvg16q10-2 Seite 20 / 24

21 Trainingsaufgabe gsvg16q10-2 Seite 21 / 24

22 Wissenstest An dieser Stelle finden Sie im Lernprogramm einen interaktiven Fragenkatalog. Wie viele Stunden Ruhezeit stehen einem Arbeiter/Angestellten nach Ende der täglichen Arbeitszeit zu? 12 Stunden 10 Stunden 11 Stunden 13 Stunden 9 Stunden Wie viele Tage Erholungsurlaub stehen einem Arbeitnehmer kraft Gesetz pro Jahr zu? 30 Tage 25 Tage 27 Tage 24 Tage 20 Tage Welche Vorschrift gilt laut Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend für den Berufsschulbesuch? Der Arbeitgeber kann, wenn es die Lage im Betrieb erfordert, den Auszubildenden vom Besuch der Berufsschule freistellen. Die Schulzeit wird nicht auf die Arbeitszeit angerechnet, der Jugendliche muss innerhalb von vier Wochen die Zeit reinarbeiten. Der Arbeitgeber muss den Auszubildenden in jedem Fall für den Besuch der Berufsschule freistellen. Erst bei mehr als 7 Stunden Berufsschulunterricht gilt an diesen Tagen ein Beschäftigungsverbot. Wie lauten nach dem Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend die allgemeinen Vorschriften zur zulässigen Arbeitszeit von Jugendlichen? Jugendliche dürfen an fünf Tagen in der Woche bis zu 10 Stunden beschäftigt werden. Jugendliche dürfen jeden Samstag beschäftigt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 41 Stunden nicht überschreiten. Bei einer verbindlichen 40 Stundenwoche dürfen die Jugendlichen höchstens 8,5 Stunden am Tag arbeiten. Eine schwangere Angestellte in einem Steuerbüro möchte bis wenige Tage vor der Entbindung arbeiten. Ist dies laut Mutterschutzgesetz zulässig? Die Angestellte muss ihrem Arbeitgeber gegenüber den Wunsch ausdrücklich äußern. Es gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot für 6 Wochen vor der Geburt. Nein, es gelten Beschäftigungsverbote generell für acht Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung. Die Angestellte kann bis kurz vor der Entbindung arbeiten, wenn es im Betrieb erforderlich ist. gsvg16q10-2 Seite 22 / 24

23 Ende Gratulation! Sie haben das komplette Modul durchgearbeitet. Wir wünschen Ihnen nun viel Erfolg bei der Umsetzung des Gelernten. Glossar recht Das recht umfasst Regelungen und Vorschriften, die Gefahren im gesundheitlichen und sozialen Bereich von den Arbeitnehmern abwenden sollen: Sozialer legt einerseits die allgemeinen Arbeitsbedingungen fest, die für alle Arbeitnehmer gelten, anderseits Arbeitsbedingungen für besonders schutzbedürftige Personen wie z.b. Jugendliche, werdende Mütter und Schwerbehinderte. Technischer ist Gesundheits- und Unfallschutz. Er legt Standards für die Arbeitssicherheit fest. Ebenso gehört zum der Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit. Arbeitszeitgesetz Das Arbeitszeitgesetz regelt die werktägliche Arbeitszeit sowie die arbeitsfreien Zeiten an Sonnund Feiertagen. Es soll für eine ausgewogene Verteilung von Arbeits- und Ruhephasen sorgen, um die Arbeitskraft über eine möglichst lange Zeit aufrecht zu erhalten. Bundeselterngeld-/ Elternzeitgesetz In diesem Gesetz sind u. a. die Höhe des Elterngeldes und die Dauer der Elternzeit geregelt. gsvg16q10-2 Seite 23 / 24

24 Elternzeit Müttern oder Vätern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen wollen, wird eine Elternzeit von 36 Monaten gewährt. Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (für bis zu 6 Wochen) und an gesetzlichen Feiertagen. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Für alle Kinder und Jugendlichen - egal ob Arbeitnehmer oder Auszubildende - die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend. Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt arbeitende Jugendliche vor Überbeanspruchung und verbietet die Beschäftigung von Kindern (Personen unter 15 Jahren) bis auf wenige Ausnahmen. Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Im Bundesurlaubsgesetz ist der minimale jährliche Anspruch auf bezahlten Urlaub für Arbeitnehmer festgelegt (mindestens 24 Werktage im Kalenderjahr, wenn eine Wartezeit von sechs Monaten erfüllt ist). Der Urlaub dient ausschließlich der Erholung und damit der Erhaltung der Arbeitskraft. Mutterschutzgesetz Das Mutterschutzgesetz regelt den besonderen Schutz von Arbeitnehmerinnen (auch Auszubildenden) und des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Psychischer Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Schwerbehindertenrecht Das Schwerbehindertenrecht ist im Sozialgesetzbuch SGB IX geregelt und gilt für Personen, deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 30% eingeschränkt ist. Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl muss ein Betrieb mindestens eine Stelle mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter besetzen. Bei größeren Zahlen an Beschäftigten gilt ein fester Prozentsatz an zu besetzenden Stellen. Sozialgesetzbuch Durch das Sozialgesetzbuch wird das Sozialrecht, das durch viele Einzelgesetze geregelt ist, in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst und überschaubar gemacht. technischer Am Arbeitsplatz erwachsen Gefahren, die unmittelbar Leib und Leben der Arbeitnehmer beeinträchtigen können. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber staatliche Vorgaben zum technischen erlassen, die in der Praxis ergänzt werden durch Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. gsvg16q10-2 Seite 24 / 24

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