Grunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum auf 6,5 Prozent

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Transkript:

Grunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum 1.1.2017 auf 6,5 Prozent Foto: jogys - Fotolia.com Grundstücke sind teuer und jetzt will auch noch das Finanzamt kräftig von Ihrem Kauf profitieren: mit der Grunderwerbsteuer. Über die Höhe darf jedes Bundesland selbst bestimmen. Aktuell hat Thüringen die Grunderwerbsteuer zum 1.1.2017 auf 6,5 % erhöht. Wann und wie tief Sie pro Bundesland in die Tasche greifen müssen und wo Immobilienerwerb noch günstig ist, zeigt diese aktuelle Steuer-Tabelle. Autor: Heidi Schnurr Worum geht es? Wann und wie viel Grunderwerbsteuer Sie pro Bundesland zahlen müssen. Kaufen Sie ein Grundstück, ein Gebäude oder eine Wohnung, reibt sich das Finanzamt hocherfreut die Hände: denn dann wird die Grunderwerbsteuer fällig und es klingelt wieder einmal kräftig in der Finanzamtskasse! Damit sich das Finanzamt nicht zu sehr freut, sollten Sie auf einige Besonderheiten achten, die Ihnen helfen, bares Geld zu sparen.

Immobilienkauf: Gehen Sie erst zum Steuerberater und dann zum Notar Für die Frage, ob und wie Sie ein Grundstück kaufen sollten, lohnt sich in der Regel der vorherige Gang zum Steuerberater. Kommt es dann tatsächlich zum Vertragsabschluss, müssen Sie Ihren Vertrag beim Notar beurkunden lassen. Spätestens dort sollten Sie unbedingt Fragen stellen, sofern Sie etwas nicht verstanden haben. Denn der Notartermin stellt für Sie die letzte Möglichkeit dar, einen kostspieligen Fehler zu vermeiden. Das Finanzamt interessiert sich nur für deutsche Immobilien" Damit das Finanzamt überhaupt auf die Idee kommen kann, von Ihnen die Grunderwerbsteuer zu verlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss um den Erwerb eines inländischen Grundstücks gehen. Das Grundstück muss den Rechtsträger wechseln. Rechtsträger sind natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften. Dazu gehört aber nicht die Gütergemeinschaft. Es muss ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang vorliegen. Kaufen, schenken, tauschen und ersteigern: Alles Grunderwerbsfälle Das Finanzamt interessiert sich wegen der fälligen Grunderwerbsteuer für folgende Erwerbsvorgänge: Kauf Schenkung Tausch von Grundstücken Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren Wann Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen müssen Eventuell kommen Sie um die Grunderwerbsteuer herum. Steuerbefreiung nennt sich das und von der profitieren Sie nach 3 GrEStG unter anderem, wenn der für das Berechnen der Steuer maßgebende Wert des Grundstücks maximal 2.500 EUR beträgt. Ebenso fällt bei einer Erbschaft oder Schenkung keine Grunderwerbsteuer an, sondern nur Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Steuerfrei ist auch der Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern! Als Erbe haben Sie gute Chancen auf eine Steuerbefreiung Aufpassen müssen Sie dagegen bei einer Schenkung unter einer Auflage, denn da berechnet sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Auflage. Dieser Wert wird von der Schenkungsteuer abgezogen. Er unterliegt also im Ergebnis nicht der Schenkung- jedoch der Grunderwerbsteuer. Beispiel Sie bekommen ein Grundstück unter der Auflage geschenkt, dass Sie dem Schenker einen Nießbrauch gewähren. Die Schenkung unterliegt der Schenkungsteuer. Die Höhe bemisst sich nach dem Grundstückswert abzüglich des Werts des Nießbrauchs. Dagegen berechnet sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert des Nießbrauchs, da dieser ja den Wert der Schenkung als Belastung mindert. Da diese Belastung bei der Schenkungsteuer abgezogen wird, also nicht der Schenkungsteuer unterfällt, müssen Sie den Wert des Nießbrauchs bei der Grunderwerbsteuer versteuern. Die Grunderwerbsteuer ist jetzt Ländersache Die Höhe der Steuer betrug grundsätzlich bundeseinheitlich 3,5 %. Seit der Föderalismusreform vom 1.9.2006 dürfen die Bundesländer jedoch einen eigenen Prozentsatz festlegen, weil die Grunderwerbsteuer jetzt eine Ländersteuer ist. Der bisherige bundeseinheitliche Steuersatz von 3,5 % des 11 Abs. 1 GrEStG gilt deswegen nur noch, wenn die Bundesländer keinen eigenen abweichenden Steuersatz festgelegt haben. Das ist leider nur noch in Bayern und Sachsen der Fall. Noch jedenfalls! Die aktuellen Grunderwerbsteuersätze im Überblick

Bundesland Höhe der Grunderwerbsteuer in % Gültig seit Baden-Württemberg 5,00 seit 5.11.2011 Bayern 3,50 Berlin 6,00 seit 1.1.2014 Brandenburg 6,5 seit 1.7.2015 Bremen 5,00 seit 1.1.2014 Hamburg 4,50 seit 1.1.2009 Hessen 6,00 seit 1.8.2014 Mecklenburg-Vorpommern 5,00 seit 1.7.2012 Niedersachsen 5,00 seit 1.1.2014 Nordrhein-Westfalen 6,50 ab 1.1.2015 Rheinland-Pfalz 5,00 seit 1.3.2012 Saarland 6,50 seit 1.1.2015 Sachsen 3,50 Sachsen-Anhalt 5,00 seit 1.3.2012 Schleswig-Holstein 6,50 seit 1.1.2014 Thüringen 5,00 seit 7.4.2011, ab 1.1.2017 6,5 % meineimmobilie.de-tipp Mit einer Inventarliste können Sie den Kaufpreis und damit die Grunderwerbsteuer drücken. Für alles, was nicht als wesentlicher Gebäudebestandteil" zählt, müssen Sie als Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen. Deshalb sollten Sie schon im Kaufvertrag exakt

festlegen, wie viel aufs Gebäude entfällt und wie viel auf das steuerfreie Inventar, wie z. B. Möbelstücke, die Einbauküche oder eine Markise.