Bodenordnungsverfahren Sundern Wilde Wiese gemäß 86 Flurbereinigungsgesetz

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Transkript:

Bodenordnungsverfahren Sundern Wilde Wiese gemäß 86 Flurbereinigungsgesetz Abbildung 1: Grenze des Verfahrens Darstellung des Flurbereinigungsgebiets Grenze des Verfahrens Top. Karte 1:25 000 Nordrhein Westfalen Bezirksregierung Köln, Abteilung GEObasis.nrw Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Größe: Anzahl der Teilnehmer: Stand 2014 ca. 99 ha ca. 32 Seite 1 von 5 www.bra.nrw.de/2317059

Allgemeine Informationen: Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach 86 FlurbG wurde vom Forstamt Oberes Sauerland in Schmallenberg angeregt und beantragt auf dem Stadtgebiet von Sundern, südöstlich von Stockum - Dörnholthausen. Dort liegen ca. 106 ha Waldfläche, die völlig unerschlossen und ohne jeglichen Anschluss an das öffentliche Wege- und Straßensystem sind. Die Verfahrensfläche wird von den Gewannen im Norden Haunscheid, im Osten Im Klingeln Siepen, im Süden Waldeshöhe und im Westen Christenberg, begrenzt In diesem Gebiet ist die Verwertung des nachwachsenden Rohstoffes Holz durch den desolaten Zustand der Waldwege nur unter erheblichem Aufwand möglich. Eine kostengünstige Holzwerbung ist nicht möglich. Darüber hinaus sind die Grundstücksformen unwirtschaftlich geformt. Diese teilweise nicht allzu großen Grundstücke sind gekennzeichnet auch durch Eigentumszersplitterung. Somit ist eine nachhaltige, naturnahe und moderne Waldwirtschaft nicht möglich. Die Eigentumsstrukturen, gekennzeichnet durch Besitzzersplitterung, und die nicht optimale Erschließung lassen eine nachhaltige, naturnahe und wirtschaftliche Waldbewirtschaftung, wie sie die Landesforstverwaltung in ihrem Leitbild verlangt, in Zukunft nicht mehr zu. Ziele der Bodenordnung: Es ist insbesondere vorgesehen, durch umweltschonenden Ausbau der Waldwege die Forstwirte und die in Forstbetriebsgemeinschaften organisierten Waldbesitzer in die Lage zu versetzen, zukünftig eine moderne, naturnahe und nachhaltige Forstwirtschaft betreiben zu können. Abbildung 2: Waldwirtschaftsweg im schlechten Zustand Abbildung 3: Ausgefahrener Waldwirtschaftsweg Stand 2014 Seite 2 von 5 www.bra.nrw.de/2317059

Die gegenwärtigen unzureichenden Wegeverhältnisse gestatten dem ansässigen holzverarbeitenden Gewerbe, seinen Rohstoffbedarf nur in beschränktem Maße aus der Region zu decken. Der im Flurbereinigungsverfahren geplante Ausbau des vorhandenen Waldwegenetzes soll die Voraussetzungen zur Entwicklung einer ökologisch und ökonomisch stabilen Forstwirtschaft schaffen, wie sie als Zielsetzung im NRW-Programm Ländlicher Raum gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Ministeriums für Umwelt, und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen formuliert ist. Nach der Sanierung der Wirtschaftswege und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen (Zusammenlegung von Besitzstücken) besteht die Aussicht für die Forstwirte, dass sich die Holzwerbungsmöglichkeiten und die Vermarktung des Holzes, insbesondere auch zu energetischen Zwecken, entscheidend verbessern. Maßnahmen zur Zielerreichung: Zusammenlegung und Arrondierung zu wirtschaftlichen Betriebsflächen (Bodenordnung) Optimierung der Erschließung durch geplanten Wegeaus- und -neubau auf einer Länge von ca. 2,8 km Neuvermessung, da überwiegend Urkatasterzustand Klärung von Rechtsunsicherheiten am Grundbesitz Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen Stärkung des Tourismus durch ortsnahe Wanderwege Verfahrensstand: 2013 Einleitungsbeschluss 2014 Vorstandswahl 2015 Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes ab 2016 bis 2018 Ausbau des Wege- und Gewässernetzes, Vermessung des Verfahrensgebietes Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und vorläufige Besitzeinweisung bis 2020 Schlussfeststellung Stand 2014 Seite 3 von 5 www.bra.nrw.de/2317059

Kosten, Finanzierung Verfahrenskosten der Flurbereinigung sind Kosten der Behörde einschließlich Waldwertgutachten und Vermessungsingenieurleistungen. Getragen werden sie zu 100 % vom Land Nordrhein- Westfalen. Ausführungskosten entstehen für: forstwirtschaftlicher Wegebau mit Regelförderung von z. Zt. 70 % inkl. MwSt. Vermessung (nur Messgehilfenlöhne und Abmarkungsmaterial), Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, sonstiges (z.b. Haftpflicht, Kassenwart), mit einer Förderung von z. Zt. 80 % inkl. MwSt. (ILEK-Gebiet). Kassenführungs- und sonstige Verwaltungskosten der Teilnehmergemeinschaft Die Ausführungskosten trägt die Teilnehmergemeinschaft. Finanzierung der Ausführungskosten durch: Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union - 70 bis 80 % für Wegebau, Vermessung und Sonstiges Eigenleistung der Teilnehmer Kosten und Förderung für die Flurbereinigung Sundern - Wilde Wiese Ausführungskosten für eine Verfahrensfläche von ca. 106 ha 1. Vermessung, Naturschutz, Entschädigung und Ausgleiche sowie sonstige Ausgaben (ca. 500 /ha) 51.500,- 2. Wegebau 62.000,- Gesamt 113.500,- Förderung und Eigenleistung zu 1. Zuwendung 80 % incl. MwSt. ELER-Verordnung, ILEK-Region 41.200,- Eigenleistung der Beteiligten 10.300,- Stand 2014 Seite 4 von 5 www.bra.nrw.de/2317059

zu 2. Zuwendung 70 % incl. MwSt. ELER-Verordnung, forstlicher Wegebau 43.400,- Eigenleistung der Beteiligten 18.600,- Eigenleistung bei kostenpflichtigen Flächen ca. 360,- /ha Ansprechpartner vor Ort: Teilnehmergemeinschaft Sundern Wilde Wiese Vorsitzender: Egon Kleiner Stellv. Vorsitzender: Eberhard Hennecke Ansprechpartner in der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 33 Standort Soest: Herr Karl-Friedrich Böhm Planungsdezernent Telefon: (02931) 82-5108 karl-friedrich.boehm@bra.nrw.de Herr Benedikt Timmer Sachbearbeiter - Projektleiter - Telefon: (02931) 82-5146 benedikt.timmer@bra.nrw.de Stand 2014 Seite 5 von 5 www.bra.nrw.de/2317059