Flächen am Fließgewässer

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1 Flächen am Fließgewässer Begrifflichkeiten und Klassifizierung im Rahmen der Arbeitsgespräche Naturschutz Aachen, 03. Juli 2014

2 Folie 2

3 Folie 3

4 Begrifflichkeiten am Rand der Gewässer Gewässerschutzstreifen Uferrandstreifen Gewässerrandstreifen Uferstreifen Gewässerentwicklungskorridor Aue Folie 4

5 Gewässerschutzstreifen LAWA-Nr. 28 (BWP 2015) (alt: DQ_OW_U01_Landwirtschaft) Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewässerschutzstreifen ZIEL: Schutz der Gewässer vor der angrenzenden Nutzung Folie 5

6 Uferrandstreifen div. EG-Verordnungen (ELER) Richtlinien zur Förderung der Anlage von Uferrandstreifen (RdErl. d. MUNLV v ) in der am geänderten Fassung o Bewilligungsbehörden: LWK o Verpflichtungszeitraum: 5 a o Breite: 3 30 m o Einstellen der Düngung, des Einsatzes von PSM, der Beweidung o nur Mähgutnutzung zugelassen ZIEL: Schutz der Gewässer vor der angrenzenden Nutzung Folie 6

7 Uferstreifen Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2010 o o nutzungsfreier Raum (Streifen) des Entwicklungskorridors Uferstreifen sind integraler Raum des FG Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW, Düsseldorf 2010 ZIEL: Platz schaffen für die Gewässerentwicklung Folie 7

8 Gewässerrandstreifen gem. 38 WHG (1) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. (2) Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den Bereich, der an das Gewässer landseits der Linie des Mittelwasserstandes angrenzt. ( ) (3) Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich fünf Meter breit. ( ) (4) Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Gewässerrandstreifen im Hinblick auf ihre Funktionen nach Absatz 1 erhalten. ( ) vorrangiges ZIEL: Platz schaffen für die Gewässerentwicklung Folie 8

9 Entwicklungskorridor NRW und Aue potentiell natürliche Aue ZIEL: Platz schaffen für die Gewässerentwicklung nach: Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW, Düsseldorf 2010 Folie 9

10 Flächenanspruch Umsetzungsfahrpläne für ganz NRW Strahlursprung Trittstein Strahlweg Gewässerentwicklungsräume Sohle Randstreifen Entwicklungskorridor Aue Anteil der betroffenen Ackerflächen bei Einrichtung eines beidseitigen 10-m-Streifens längs der FG in NRW: 0,6 % Folie 10

11 Verantwortliche 1. Anliegergemeinden als Gewässerunterhaltungspflichte gem. 91 (1) LWG als Gewässerausbauverpflichtete gem. 89 (1) LWG 2. Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung als Pflichtige gem. 91 (3) LWG 3. Nutzer im engeren oder weiteren Sinn Land- und Forstwirtschaft, Straßenbaulastträger, Betreiber von QBW Alles Handeln an den Gewässer ist darauf auszurichten, die Bewirtschaftungsziele zu erreichen (Zielerreichungsgebot) Folie 11

12 Instrumente der Flächenbeschaffung Sozialverpflichtung des Eigentums Art. 14 GG Kommunales Eigentum incl. Flächentausch Nutzungsausfall-Entschädigung Entwicklungsdividende Flächenbereitstellung über Ersatzmaßnahmen Reduzierung des Flächenverbrauchs Führen von Ökokonten schonender Umgang mit landwirtschaftlichen Produktionsflächen Bodenordnung vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren zur Landentwicklung - 86 FlurbG Bereitstellung von Land in großem Umfange für Unternehmen - 87 FlurbG Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren - 91 FlurbG Freiwilliger Landtausch - 103a FlurbG Folie 12

13 Regional denken. Praktisch entscheiden. Martin Nußbaum -- Bezirksregierung Köln Dezernat 54 Wasserwirtschaft Köln Dienstgebäude: Zeughausstraße 2-10, Köln Telefon: + 49 (0) Telefax: + 49 (0) martin.nussbaum@bezreg-koeln.nrw.de Internet: Folie 13

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