Lehrgang Lerndesign (SKZ...)

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Transkript:

Curriculum Lehrgang Lerndesign (SKZ...) Version 1.0 Datum der Bestätigung durch Studienkommission: 16. Oktober 2012 Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums gemäß 42 Abs 2 (außer lit 4) und Abs 3 HG 05 und den Bestimmungen der HCV 06 sowie den entsprechenden Empfehlungen des BMUKK Rundschreiben 20/2007 vom 21. September 2007, Punkt 2.3.2 Lehrgänge mit Zertifizierung zwischen 6 und 29 ECTS-Credits. Version 1.0 5. September 2012 Adorjan-Lorenz/Hofbauer Seite 1 von 11

Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil...... 03 1.1 Präambel... 03 1.2 Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs... 03 1.3 Lehr- und Lernkonzept (-strategie)... 03 1.4 Beurteilungskonzept...04 1.5 Verhältnis betreute/unbetreute Studienanteile...04 1.6 Kooperationen...04 2 Curriculum...05 2.1 Allgemeines...05 2.1.1 Zuordnung...05 2.1.2 Angaben zum Bedarf...05 2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppe und Reihungskriterien...05 2.3 Ansprechperson...05 2.4 Modulraster...06 2.5 Modulübersicht...06 2.6 Modulbeschreibungen...07 3 Prüfungsordnung...09 3.1 Geltungsbereich...09 3.2 Feststellung des Studienerfolgs...09 3.3 Leistungsnachweise...09 4 Kostenkalkulation...11 Version 1.0 5. September 2012 Adorjan-Lorenz/Hofbauer Seite 2 von 11

1 Qualifikationsprofil 1.1 Präambel Im Zuge der Überführung der Neuen Mittelschule ins Regelschulwesen wird die Qualifizierung vorerst einer Lehrperson pro NMS-Standort zum/zur Lerndesigner/in aus dem Verantwortungsbereich der externen NMS-Entwicklungsbegleitung an die Pädagogischen Hochschulen übertragen. Lerndesigner/innen übernehmen im Sinne der Teacher Leadership in der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen Entwicklungsaufgaben sowohl für den eigenen Unterricht als auch für die kollegiale Professionalisierung. Der Lehrgang bietet Lerndesigner/inne/n die Möglichkeit zur eigenen fachlichen Weiterqualifizierung im Bereich Methodik/Didaktik/Curriculumentwicklung und qualifiziert zum Initiieren, Begleiten und Reflektieren von kollegialen fachlichen Entwicklungsprozessen. Durch die Verschränkung von landes- und bundesweiten Veranstaltungsformaten wird der fachliche Austausch im Sinne des best practice Lernens forciert. 1.2 Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs Der Lehrgang richtet sich an Lehrer/innen der Sekundarstufe und qualifiziert diese in der Weiterentwicklung des fachlichen Unterrichts im Hinblick auf die Kompetenzorientierung und das Lernen der Schüler/innen, zur innovativen Gestaltung von fachlichen, überfachlichen und fachübergreifenden Lernsituationen im eigenen Unterricht und im Lehrer/innen-Team, zum entwicklungsfördernden Diskurs in professionellen Lerngemeinschaften, fachbezogene Entwicklung zu initiieren und forschungsbasiert voranzutreiben, zu einem reflektierten Verständnis inhaltsbezogener, fachspezifischer Bildungsziele und Prozesse, zum systemischen Denken und Handeln im Shared Leadership. 1.2 Lernergebnisse (Kompetenzen) Nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs wird von der Absolventin/vom Absolventen erwartet, dass sie/er in der Lage ist Lehren und Lernen als sich gegenseitig bedingende Seiten des Unterrichtsgeschehens zu erkennen und daraus differenzierte Lernsettings zu gestalten. Heterogenität als gesellschaftliche Normalität auch im Bereich Schule wahrzunehmen und daraus einen differenzsensiblen Unterricht zu konstruieren. aus einer methodischen Vielfalt differenzierte Lehrangebote für Schüler/innen zu stellen, sodass individuelle Lernzugänge zu einem Themengebiet ermöglicht werden. Entwicklungsprozesse in professionellen Lerngemeinschaften anzuleiten und reflexiv auf die jeweilige Standort- und Unterrichtssituation einzupassen und weiterzuentwickeln. rückwärtiges Lerndesign als konstitutives Element von Schulqualität anzuwenden und im Kollegium zu forcieren. kriterienbasierte (formative und summative) Leistungsbeurteilung als förderliches Element des schulischen Lernens wahrzunehmen und anhand von authentischen Aufgaben Leistungssituationen zu kreieren, die die Stärken der Schüler/innen sichtbar werden lassen. 1.3 Lehr- und Lernkonzept(-strategie) Im Mittelpunkt des Lehrgangs steht die Arbeit in der eigenen Klasse bzw. die Forcierung der Entwicklungshaltung in einer professionellen Lerngemeinschaft. Die Triangulierung Literaturstudium-Experteninput-Praxisreflexion ermöglicht den Teilnehmer/inne/n die Erweiterung der persönlichen Handlungskompetenz. Die Lehrveranstaltungen werden geblockt abgehalten, jeweils eine Blockveranstaltung pro Semester erfolgt im Bundesland (regional), jeweils eine Blockveranstaltung erfolgt überregional in Kooperation mit dem Bundeszentrum für Lernende Schulen (ZLS). Zwischen den Blockveranstaltungen wird der Praxistransfer durch E-Learning-Module, Pre- und Postreadings und optionalen Kleingruppentreffen unterstützt. Version 1.0 5. September 2012 Adorjan-Lorenz/Hofbauer Seite 3 von 11

Professionelle Lerngemeinschaft: Der gesamte Lehrgang wird vom Lehrgangsteam kontinuierlich begleitet und weist eine inhaltlich-didaktische Verschränkung der Lehrveranstaltungen auf, sodass gemeinsame Reflexionsräume von Lernenden und Lehrenden ermöglicht werden. 1.4 Beurteilungskonzept Grundlage für die Beurteilung bilden die unter Modulbeschreibungen (siehe 2.6) angeführten Bildungsziele, Bildungsinhalte und zertifizierbaren Teilkompetenzen. Vorgesehen sind die immanente Beurteilung der Mitarbeit und ein Beurteilungsgespräch zu dem im Lehrgang zu erstellenden Entwicklungsportfolio. 1.5 Verhältnis betreute/unbetreute Studienanteile Die Selbststudienanteile dieses Lehrgangs überschreiten 50% des Gesamtworkloads (vgl. BMUKK-20.030/00001-I/12/2008) nicht. 1.6 Kooperationen bei der Erstellung des Curriculums ( 10 Hochschulgesetz 2005) Im Zuge der Gesamtkonzeption des Curriculums sowie in der Vorbereitung und in der Durchführung sind folgende externe Institutionen/Personen beteiligt: Bundeszentrum für Lernende Schulen (ZLS): Erstellung des Rahmencurriculums Lerndesigner/innenqualifizierung Bundesweite Kooperation der PH-Vertreterinnen in den Regionalen Kompetenzteams Version 1.0 5. September 2012 Adorjan-Lorenz/Hofbauer Seite 4 von 11

2 Curriculum 2.1 Allgemeines Siehe 1.1 2.1.1 Zuordnung Der Lehrgang ist dem öffentlich rechtlichen Bereich zugeordnet. 2.1.2 Angaben zum Bedarf Der Bedarf wurde vom BMUKK (Abt. I/2) und dem Landesschulrat für NÖ mit Nachdruck ausgesprochen. Die Lerndesigner/innen-Qualifizierung ist konstitutiver Bestandteil der Weiterentwicklung der Sekundarstufe I hin zur Neuen Mittelschule. Die Kontingentierung der Schulstandorte, die mit jedem neu beginnenden Schuljahr NMS werden sollen, ist zwischen den Landesschulräten und dem BMUKK bis zum Jahr 2018 ausverhandelt. Für das Land NÖ ergibt sich daraus ein jährlicher Bedarf von 50 bis 70 Teilnehmer/innen; zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Lehrer/innen aus den angrenzenden Bundesländern die Lerndesignerausbildung absolvieren können. 2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppe und Reihungskriterien Abgeschlossenes Lehramtsstudium Lehrpersonen, die sich im Bereich Lerndesign qualifizieren wollen und/oder die Rolle des Lerndesigners/der Lerndesignerin an einer Neuen Mittelschule übernehmen. 2.3 Ansprechperson Lehrgangsleiter/in: Mag. Claudia Adorjan-Lorenz E-Mail: claudia.adorjan@ph-noe.ac.at Telefon: 0660/1144001 Version 1.0 5. September 2012 Adorjan-Lorenz/Hofbauer Seite 5 von 11

HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits PH NÖ 2.4 Modulraster "Lerndesign" 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Modul1: Differenz, Kompetenz, Differenzierung 3,0 EC 5,0 SWSt. 3,0 EC 4,0 SWSt. 3,0 EC 4,0 SWSt. 3,0 EC 4,0 SWSt. 1 HW 1 FW 0,5 SP 0,5 ES 1 HW 1 FW 1 SP 1 FW 2 SP 1 HW 1 FW 1 SP Lehrgangssumme EC Lehrgangssumme SWSt 12 EC 17 SWSt. Legende: LGÜ lehrgangsübergreifendes Modul Numerische Angaben in EC: EC European Credit HW Humanwissenschaften SWSt. Semesterwochenstunde FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken (1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien 2.5 Modulübersicht: Ausmaß und Art der einzelnen Lehrveranstaltungen M 1 Studienfachbereiche ECTS-Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Modul1: Differenz, Kompetenz, Differenzierung Arbeit mit einer Lernplattform 0,5 SE/AG 0,25 0 3 0 0,5 Differenz und Diversität 1,5 SE/AG 1 0,5 1,5 Leistungsbeurteilung 2 SE/AG 2 0,5 2,0 Rückwärtiges Lerndesign 2 SE/AG 2 1 2,0 Kompetenzorientierung 1,5 SE/AG 1,5 0,5 1,5 Lernseitigkeit 1,5 SE/AG 1 0,5 12 13 1,5 Flexible Differenzierung 1,5 SE/AG 1,25 0,5 15 10 1,5 leadership for learning 1,5 SE/AG 1 0,5 45 30 1,5 Summe M 1 3,0 4,0 4,5 0,5 10 4 168 132 12,0 Legende: SE = Seminar; AG = Arbeitsgemeinschaft Version 1.0 5. September 2012 Adorjan-Lorenz/Hofbauer Seite 6 von 11

2.6 Modulbeschreibungen LLD-1 Kurzzeichen Lehrgang Modulthema Differenz, Kompetenz, Differenzierung Studienjahr Semester ECs Lerndesign 1-2 1-4 12 Dauer/Häufigkeit des Angebots: Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Siehe Zulassungsvoraussetzungen 2.2 Bildungsziele: Die Studierenden sollen: Bildungsinhalte: Sensibilität für Heterogenität und Differenz entwickeln, indem sie Theorien und Konzepte aus der Forschung im pädagogischen Handeln und Alltag kennen lernen und anwenden Prozesse, die Differenz herstellen, spezifisch reflektieren und systematisch verstehen den eigenen Unterricht reflektieren und den Kompetenzbegriff schärfen fachspezifische und fächerübergreifende Kompetenzen als Grundlage für den Unterricht ausarbeiten den Differenzierungsbegriff schärfen und Differenzierungsstrategien reflektieren und üben Modelle zu Teamarbeit / Teamteaching / Teacher Leadership kennenlernen und erproben die inhaltliche Entwicklung von Lehr- und Lernprozessen im eigenen Fach, in Fachgruppen und fachübergreifend (Domänen) nach dem Prinzip "vom Ende her" gestalten und mit Kollegen/-innen anstoßen und professionell begleiten können den Begriff "rückwärtiges Lerndesign" schärfen, als Voraussetzung für kompetenzorientiertes Lernen begreifen und fächerübergreifend anwenden können in Betrachtungsweise und Handlungsvermögen eigenständig und flüssig sowie situativ angemessen zwischen lehrseits und lernseits wechseln können formative und partizipative Leistungsbeurteilungspraxis kennen und erproben authentische Lern- und Leistungsaufgaben für Vorerhebung und kontinuierliche Lernstandserhebung erstellen können kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung anwenden und im pädagogischen Umfeld anregen können Unterrichtsentwicklungsprozesse in kollegialen Lern- und Entwicklungsgruppen (PLGs = professionelle Lerngemeinschaften) nachhaltig initiieren und reflektiert begleiten können Ressourcenorientierte Biografiearbeit Reflexion der (eigenen) Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsschemata Differenz als konstitutives Element der pädagogischen Arbeit Auseinandersetzung mit Integration und Inklusion Die Begriffe "Kompetenz" und "Kompetenzorientierung" mit dem Fokus, Gestaltungsraum für Lernen und Lehren zu gewähren Kompetenz als das Zusammenspiel von Sache - Methode - Person in einer Situation Handlungsorientierung in Lehr- und Lernprozessen Bedeutung des Kompetenzbegriffes im Rahmen der Leistungsbeurteilung Umsetzung von flexibler Differenzierung als eine prinzipiengeleitete Praxis Version 1.0 5. September 2012 Adorjan-Lorenz/Hofbauer Seite 7 von 11

Umsetzung der Differenzierungsmatrix im eigenen Unterricht und Anstoß zur Umsetzung in PLGs (professionelle Lerngemeinschaften) Classroom Management Inhaltliche Entwicklung "vom Ende her" (Kernideen, Kernfragen, multidimensionale Ziele, authentische Leistungsaufgaben und Beurteilungskriterien). Übersetzung und Verdichtung von Bildungsstandards und Lehrplänen für die Jahresplanung Prozessbegleitung in der Unterrichtsentwicklung Arbeit am Lernbegriff Lehren und Lernen im Wechselspiel Erforschung der eigenen lehrseitigen/lernseitigen Praxis Leistungsbeurteilung in der pädagogischen Praxis: Sach-, Sozial- und Individualnorm; Unterschied summativ-formativ-partizipativ Formative und partizipative Leistungsbewertung als integrativer Bestandteil von Lehr- und Lernprozessen Das Handlungsfeld des Lerndesigners/der Lerndesignerin Kommunikation und Moderation Arbeit in und Gestaltung von professionellen Lerngemeinschaften (PLG`s) Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden (Basis-)Literatur: verfügen über Reflexionskompetenz im Hinblick auf Diversität können Differenzierungsstrategien bestimmen und flexible Differenzierung in der Unterrichtsentwicklung einsetzen können Kompetenzorientierung im Unterricht umsetzen können Unterrichtsentwicklungsprozesse hinsichtlich Kompetenzorientierung begleiten können Unterricht aus der Lernerperspektive fachspezifisch betrachten und durchführen können transparente Leistungsbeurteilungskriterien erstellen und kompetenzorientiert beurteilen verfügen über Kommunikations-, Moderations- und Präsentationskompetenzen für das schulische Feld verfügen über Reflexionskompetenz im Hinblick auf Diversität Aktuelle Literatur wird von der Lehrgangsleitung bzw. von den Referent/innen für jedes Semester bzw. jede Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Lehr- und Lernformen: Vortrag, Gruppenarbeit, erlebtes Team-Teaching, Diskussion, praktische Übungen in Kleingruppen, E-Learning, Professionelle Lerngruppen-Arbeit Leistungsnachweise: Immanente Beurteilung (siehe 1 Abs. 3 der Prüfungsordnung) Sprache(n): Deutsch Version 1.0 5. September 2012 Adorjan-Lorenz/Hofbauer Seite 8 von 11

3 Prüfungsordnung 3.1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang Lerndesign der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich. Die Regelungen orientieren sich am Hochschulgesetz 2005, 43-46 und der HCV 2006. 3.2 Feststellung des Studienerfolgs 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Studienerfolg ist durch Leistungsnachweise gemäß Ziffer 2 3 festzustellen. (2) Leistungsnachweise erfolgen in schriftlicher und/oder mündlicher Form. (3) Folgende Arten der Leistungsfeststellung sind zulässig: mündliche Übungen im Sinne des 6 LBVO (Referate, Präsentationen, Vorführungen u.ä.) Nachweis von Studienaufträgen (Selbststudium, Beobachtungsaufträge, Interviews usw.) Mitarbeit in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter Projektdokumentation (Entwicklungsportfolio) (4) Bei allen Lehrveranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80 % der Präsenzsemesterwochenstunden. Die Lehrveranstaltungswiederholung aufgrund mangelnder Anwesenheit ist nicht auf die Gesamtzahl der Prüfungswiederholungen anzurechnen. Die Beurteilung einer Lehrveranstaltung, die aufgrund mangelnder Anwesenheit wiederholt werden muss, ist unzulässig. (5) Die Beurteilung des Lehrgangsabschlusses/Modulabschlusses hat Mit Erfolg teilgenommen und Ohne Erfolg teilgenommen zu lauten. Dabei gelten folgende Leistungszuordnungen: Mit Mit Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit Ohne Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Mit Erfolg teilgenommen nicht erfüllen. 2 Lehrveranstaltungen in Sinne dieses Curriculums Seminar (S): Seminare sind Lehrveranstaltungen, die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführen. Die Studierenden werden in den Ablauf der Lehrveranstaltung besonders aktiv einbezogen werden. Seminare dienen u.a. auch der Vermittlung und Anregung wissenschaftlichen Denkens, wissenschaftlicher Methoden und der Diskussion darüber. Seminare in diesem Lehrgang haben immanenten Prüfungscharakter. Arbeitsgemeinschaften (AG): Die Teilnehmer/innen entwickeln eine Fortbildungsgemeinschaft und gestalten den Prozess ihrer Professionalisierung aktiv mit. Dadurch werden Partizipationsstrategien, Kommunikationsund Kooperationsfähigkeit gefördert. 3.3 Leistungsnachweise 3 Organisation (1) Die Departmentleitung bestimmt vor Lehrgangsbeginn die Lehrgangsleitung. (2) Leistungsnachweise über die Inhalte des Moduls dienen dem Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen sowie der Fähigkeit der Prüfungswerberin oder des Prüfungswerbers zur selbständigen und kritischen Auseinandersetzung mit berufsfeldbezogenen Themen und Fragestellungen. Dabei ist auf den Inhalt und den Umfang des Stoffes der Lehrveranstaltungen Bedacht zu nehmen. Die unreflektierte Reproduktion stofflicher Inhalte ist für eine positive Beurteilung des Moduls nicht ausreichend. (3) Der/Die Lehrgangsverantwortliche hat die Studierenden nachweislich zu Beginn des Moduls über die Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. 4 Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs (1) Der Lehrgang Lerndesign ist dann positiv abgeschlossen, wenn das im Curriculum vorgeschriebene Modul Mit Erfolg teilgenommen beurteilt ist. Version 1.0 5. September 2012 Adorjan-Lorenz/Hofbauer Seite 9 von 11

5 Projektdokumentation (1) Die Dokumentation im Sinne eines Entwicklungsportfolios kann frühestens zu Beginn des 4. Semesters abgegeben werden. (2) Das Entwicklungsportfolio beschreibt das an der eigenen Schule initiierte und durchgeführte Entwicklungsprojekt im Bereich Unterrichtsentwicklung und reflektiert die damit erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen. (3) Das Entwicklungsportfolio ist von dem/der Studierenden abzugeben. Abgabetermin und Abgabeform werden von der Lehrgangsleitung zeitgerecht festgelegt. Die Lehrgangsleitung kann das Entwicklungsportfolio der Studierenden zulassen ( mit Erfolg teilgenommen ) oder ablehnen ( ohne Erfolg teilgenommen ). Die Ablehnung erfolgt mit einer schriftlichen Begründung und mit Vorschlägen an den/die Studierende/n zur etwaigen Nachbesserung. Die Ablehnung kann nur dann erfolgen, wenn der/die Studierende die gestellten Anforderungen nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt. 6 Prüfungswiederholung/höchstzulässige Anzahl an Prüfungsantritten Der/Die Studierende kann das Entwicklungsportfolio bei Ablehnung maximal drei weitere Male vorlegen. Bei der letzten Wiederholung wird das Portfolio einer Prüfungskommission vorgelegt. Die Prüfungskommission besteht aus drei Prüfer/inne/n, die von der Departmentsleitung bestellt werden. Jedes Mitglied einer Prüfungskommission hat bei der Beschlussfassung über die Beurteilung eine Stimme, Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 7 Rechtsschutz und Nichtigerklärung von Beurteilungen Der Rechtsschutz bei Prüfungen und die Nichtigerklärung von Beurteilungen ist in den 44 und 45 Hochschulgesetz 2005 abschließend geregelt. 8 Abschluss des Lehrganges Der Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn 80 % der Anwesenheit erfüllt sind und das Entwicklungsportfolio positiv beurteilt wurden. 9 Zertifizierung Die Absolventinnen und Absolventen des Lehrganges erhalten ein Abschlusszeugnis der PH NÖ. Version 1.0 5. September 2012 Adorjan-Lorenz/Hofbauer Seite 10 von 11

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