Empfehlungen zur Verordnung von Fentanylpflastern

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Transkript:

Empfehlungen zur Verordnung von Fentanylpflastern (Stand Februar 2013) Hintergrund Nachdem seit den vergangenen Jahren bei den bayerischen Drogentoten zunehmend eine Beteiligung von Fentanyl zu beobachten ist, stellt sich die Frage, woher Drogenkonsumenten die Substanz beziehen. In einer aktuellen Analyse von Versichertendaten der AOK Hessen zur Prävalenz von Opioidverordnungen zeigte sich, dass sich die Verordnung von Fentanyl (alle Zubereitungen incl. Pflaster) im Zeitraum von 2000 (0,17%) bis 2010 (0,58%) mehr als verdreifacht hat [Schubert et al., 2013, Dtsch Ärztebl 110 (4)]. Bereits Ende 2009 schilderten Suchtmediziner in einem Leserbrief an die Münchner Ärztlichen Anzeigen, wie opiatabhängige Patienten vorgehen, um sich Fentanylpflaster verschreiben zu lassen. Typischerweise liegt ein orthopädisches Beschwerdebild ( Schmerzsyndrom ) vor und der eigene Hausarzt befindet sich nachprüfbar im Urlaub. Zum Beweis werden dazu häufig auch leere Fentanylschachteln vorgelegt. Zur Gewinnung des Fentanyls werden die Pflaster über mehrere Stunden in Wasser eingelegt oder ausgekocht, so dass sich der Wirkstoff herauslöst. Anschließend wird das Wasser i.v. injiziert. Alternativ werden Fentanylpflaster auch gekaut. Landwehrstr. 60-62 80336 München Tel.: 089.530 730-0 Fax: 089.530 730-19 E-Mail: bas@bas-muenchen.de Web: www.bas-muenchen.de Registergericht München: HRB 181761 Geschäftsführung: Dipl.-Psych. Melanie Arnold Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Kto.-Nr. 88 72 600 BLZ 700 205 00 Gesellschafter: Bayerische Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis BAS e.v. Wirkungsweise Fentanyl wirkt sehr stark analgetisch und sedierend und wird häufig bei Narkosen eingesetzt. Es ist mindestens 80-mal so stark wie Morphin. In Abhängigkeit von der Dosis führt es zu einer reduzierten Wahrnehmungsfähigkeit, zu Bewusstseinstrübungen bis hin zu einem schlafähnlichen Zustand. Darüber hinaus führt Fentanyl zu einer Atemdepression. In fentanylhaltigen Pflastern sind Wirkstoffmengen von 1,4 bis 34,65 mg enthalten, die in Größenordnungen von 12, 25, 50, 75, 100 und 150 µg/stunde kontinuierlich über die Haut resorbiert werden. Die Pflaster werden in der Schmerztherapie aufgeklebt und verbleiben drei Tage auf der Haut. Nach Entfernen des Pflasters sind in dem gebrauchten Pflaster jedoch noch bis zu 70 Prozent (!) des Wirkstoffs enthalten. Verordnung Die beiden wichtigsten Ziele bestehen darin, dass zum einen Schmerzpatienten adäquat behandelt werden sollen und zum anderen ein Missbrauch durch Opiatabhängige ausgeschlossen werden muss. Anamnese: Vor einer Verordnung sollen nach Möglichkeit Vorbefunde herangezogen werden, die auf ein chronisches Schmerzgeschehen hinweisen. Dies gilt besonders bei jüngeren Patienten,

2 von 3 die eher nur in Ausnahmefällen zum Personenkreis der chronisch Schmerzkranken zählen. Diagnostik: Bei Verdacht auf Drogenmissbrauch schafft ein Drogenschnelltest rasch Klarheit, da damit auch andere Substanzen als Opioide/ Opiate angezeigt werden. Rücknahme bereits gebrauchter Pflaster: Falls der Arzt gebrauchte Pflaster zurücknimmt, so sollten diese baldmöglichst vernichtet werden. Es besteht nach dem Betäubungsmittelrecht keine Dokumentationspflicht für bereits verwendete Pflaster [Auskunft BfArM 2010, 2013]. Entgegennahme unbenutzter Pflaster: Der Annahme unbenutzter Pflaster, die beispielsweise von Angehörigen Verstorbener zwecks Vernichtung an den Arzt übergeben werden, stehen keine betäubungsmittelrechtlichen Gründe entgegen. Es ist jedoch zu empfehlen, dass Privatpersonen nicht mehr benötigte Betäubungsmittel grundsätzlich an ihre Apotheke zur fachgerechten Vernichtung zurückgeben sollten [Auskunft BfArM 2013]. Kleinste Packungsgröße: Bei Erstverordnungen von Fentanylpflastern sollte möglichst immer die kleinste Einheit rezeptiert werden. Verwendung einer Checkliste: Anhand dieser Liste kann an das Missbrauchsbzw. Gefährdungspotential von Fentanylpflastern erinnert werden. So könnten darauf Punkte enthalten sein wie - Patient auf Wirkungsverstärkung durch Wärmezufuhr beispielsweise durch Saunaaufenthalte, hyperämisierende Salben oder Wärmflaschen hingewiesen - Vorbefunde erfragt bei - Klebt noch ein Fentanyl-Pflaster? - Ausschluss einer Suchterkrankung durch Hier kann ggf. auch eine Schweigepflichtsentbindung des Patienten gegenüber der Krankenkasse erforderlich werden, um Mehrfachverordnungen durch verschiedene Ärzte auszuschließen. Beispiel: Schweigepflichtentbindung gegenüber der Krankenkasse: Herr / Frau, geb. am.. entbindet seine / ihre Krankenkasse. und Dr... gegenseitig von der Schweigepflicht. Dies bezieht sich insbesondere auf die Medikamentenverordnungen. Zum Schluss Diese Empfehlungen sowie die oben erwähnte Checkliste sind sicherlich noch erweiterbar. Mit diesem Papier möchten wir dazu beitragen, weiterhin eine adäquate Versorgung von Schmerzpatienten sicherzustellen und gleichzeitig wichtige Informationen über das Missbrauchspotential von Fentanyl zu geben. Werden Sie bitte auch selbst als Multiplikator aktiv und thematisieren Sie die Problematik in Ihren Qualitätszirkeln oder Netzwerken! Redaktion: Erbas B, Schaefer F, Fahrmbacher-Lutz C, Tretter F

3 von 3 Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Die BAS beschäftigt sich als Transferinstitut zwischen Forschung und Praxis mit wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fragenstellungen der Prävention und Behandlung von Suchterkrankungen. Sie wurde im Herbst 1997 mit dem Zweck gegründet, die Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens im Suchtbereich gezielt zu fördern. Zum Themenkreis der BAS gehören körperliche und psychosoziale Störungen beziehungsweise Krankheiten im Zusammenhang mit Alkohol, Nikotin, illegalen Drogen und psychoaktiv wirkenden Medikamenten. Darüber hinaus befasst sie sich auch mit den sog. nicht-substanzgebundenen bzw. Verhaltenssüchten wie dem pathologischen Glücksspielen. Auch weitere mit Abhängigkeitsstörungen assoziierte Gesundheitsthemen wie z.b. Angststörungen, Depressionen oder Essstörungen werden behandelt. Ein zentrales Ziel der BAS besteht in der Förderung des Transfers zwischen Wissenschaft und Praxis. Neben der jährlichen Vortragsreihe organisiert sie regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen. Die BAS besteht aus den beiden Rechtsträgern der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und der Bayerischen Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis BAS e.v. Weitere Informationen zur BAS finden Sie unter www.basmuenchen.de.

Empfehlungen zum Umgang mit gebrauchten Fentanylpflastern (Stand Februar 2013) Hintergrund Auch nach fristgerechtem Entfernen von im Rahmen einer Schmerztherapie verordneten Fentanylpflastern verbleiben in diesen hohe Restmengen an Substanz. So sind in den gebrauchten Pflastern noch bis zu 70 Prozent (!) der ursprünglichen Wirkstoffmenge enthalten. Dadurch kommt es auch immer wieder zu akzidentellen Vergiftungen von mit den Pflastern spielenden Kindern. Von Seiten der Polizei gibt es Hinweise, dass gebrauchte Fentanylpflaster aus Krankenhaus- bzw. Altenpflegeheimmüll entwendet, zerschnitten und in Wasser aufgekocht werden, so dass sich das Fentanyl aus den Pflastern löst. Anschließend wird die Mischung i.v. injiziert. Wirkungsweise Fentanyl wirkt sehr stark analgetisch und sedierend und wird häufig bei Narkosen eingesetzt. Es ist mindestens 80-mal so stark wie Morphin. In Abhängigkeit von der Dosis führt es zu einer reduzierten Wahrnehmungsfähigkeit, zu Bewusstseinstrübungen bis hin zu einem schlafähnlichen Zustand. Darüber hinaus führt Fentanyl zu einer Atemdepression. In fentanylhaltigen Pflastern, die bei chronischen schweren Schmerzzuständen aufgeklebt werden und drei Tage auf der Haut verbleiben, sind Wirkstoffmengen von 1,4 bis 34,65 mg enthalten, die in Größenordnungen von 12, 25, 50, 75, 100 und 150 µg/stunde kontinuierlich über die Haut resorbiert werden. Landwehrstr. 60-62 80336 München Tel.: 089.530 730-0 Fax: 089.530 730-19 E-Mail: bas@bas-muenchen.de Web: www.bas-muenchen.de Registergericht München: HRB 181761 Geschäftsführung: Dipl.-Psych. Melanie Arnold Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Kto.-Nr. 88 72 600 BLZ 700 205 00 Gesellschafter: Bayerische Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis BAS e.v. Entsorgung von gebrauchten Fentanylpflastern Generell sind gebrauchte Fentanylpflaster Hausmüll. Dennoch sollte aus o.a. Gründen ein Weg gefunden werden, gebrauchte Pflaster so zu entsorgen, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Diverse pharmazeutische Hersteller geben in ihren Patienteninformationen Hinweise für die Entsorgung wie folgt: Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung: Verwendete Pflaster sollten mit den Klebeflächen aneinandergeklebt werden und entsprechend den nationalen Anforderungen für Kinder unzugänglich entsorgt werden. Um auch einem Missbrauch im häuslichen Bereich vorzubeugen, könnten sich niedergelassene Ärzte vor jeder Neuverschreibung die benutzten Pflaster zurückgeben lassen. Hinsichtlich einer Dokumentationspflicht für bereits verwendete Pflaster enthält das Betäubungsmittelrecht keine Regelungen.

2 von 2 In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen Gebrauchte Pflaster sollten eingesammelt, zerschnitten und an einem gesicherten Ort bis zur endgültigen Entsorgung verwahrt werden. Je nach Region (s.u.) kann möglicherweise auch die (Krankenhaus-) Apotheke zur ordnungsgemäßen Vernichtung nützliche Hinweise geben. Das BfArM empfiehlt, dass Altenheime und Pflegeeinrichtungen angemessene Hausanweisungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln erstellen, in denen detaillierte Angaben u.a. zur Nachweisführung, Aufbewahrung, Vernichtung und Art der Entsorgung gemacht werden. Diese Anweisungen (vor allem auch die Art der Entsorgung) sollten mit der Versorgungsapotheke abgestimmt werden. In der Apotheke Die Entgegennahme und Vernichtung von Arzneimittelmüll, zu dem auch gebrauchte Pflaster gehören, ist eine freiwillige Leistung der Apotheken und hängt auch von den jeweiligen Möglichkeiten der Apotheke ab, diese ohne weitere Kosten einer Entsorgung zuzuführen. Deshalb gibt es hier große Unterschiede im Verhalten der Apotheken je nachdem wie die kommunale Abfallentsorgung geregelt ist. Generell gilt, dass alle Betreiber von Heimen, Krankenhäusern und Arztpraxen verpflichtet sind, gefährlichen Müll sicher zu entsorgen. Redaktion: Erbas B, Schaefer F, Tretter F, Schmitt V, Fahrmbacher-Lutz C Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Die BAS beschäftigt sich als Transferinstitut zwischen Forschung und Praxis mit wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fragenstellungen der Prävention und Behandlung von Suchterkrankungen. Sie wurde im Herbst 1997 mit dem Zweck gegründet, die Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens im Suchtbereich gezielt zu fördern. Zum Themenkreis der BAS gehören körperliche und psychosoziale Störungen beziehungsweise Krankheiten im Zusammenhang mit Alkohol, Nikotin, illegalen Drogen und psychoaktiv wirkenden Medikamenten. Darüber hinaus befasst sie sich auch mit den sog. nicht-substanzgebundenen bzw. Verhaltenssüchten wie dem pathologischen Glücksspielen. Auch weitere mit Abhängigkeitsstörungen assoziierte Gesundheitsthemen wie z.b. Angststörungen, Depressionen oder Essstörungen werden behandelt. Ein zentrales Ziel der BAS besteht in der Förderung des Transfers zwischen Wissenschaft und Praxis. Neben der jährlichen Vortragsreihe organisiert sie regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen. Die BAS besteht aus den beiden Rechtsträgern der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und der Bayerischen Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis BAS e.v. Weitere Informationen zur BAS finden Sie unter www.bas-muenchen.de.

ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: 34/13 Information: Siche... http://www.abda.de/948+b6jmniyxnopwrhyjuxnwi3zwuzoti3mdi2nzvmm... Page 1 of 2 20.03.2014 34/13 Information: Sichere Entsorgung von gebrauchten Opioid-Pflastern (Fentanyl, Buprenorphin) 20. August 2013 Information Sichere Entsorgung von gebrauchten Opioid-Pflastern (Fentanyl, Buprenorphin) AMK / Die Analgetika Fentanyl und Buprenorphin gehören zu den stark wirkenden Opioiden und Fentanyl ist etwa 100-fach potenter als Morphin. Unter den unerwünschten Arzneimittelwirkungen ist besonders die Atemdepression ein Risiko. Die Pflaster enthalten relativ große Mengen der Opioide, damit die Freisetzungsrate über die gesamte Anwendungsdauer von in der Regel 72 Stunden konstant bleibt. Auch nach dem Abnehmen weisen die Pflaster noch etwa 50 Prozent der ursprünglichen Opioidmenge auf. Bei Kleinkindern, die mit herumliegenden Pflastern spielten, ist es mehrfach zu akzidentellen Vergiftungen gekommen, die teilweise tödlich ausgingen (1, 2). In der Drogenszene werden außerdem gebrauchte Opioid-Pflaster aus Klinikmüll entwendet, zerschnitten und ausgekocht, um den Wirkstoff herauszulösen und anschließend zu injizieren. Eine andere Methode des Missbrauchs besteht im Zerkauen der Pflaster. Durch beide Varianten kam es zu mehreren Todesfällen bei Drogenabhängigen (3). Es ist daher unerlässlich, dass die Apotheken bei der Abgabe von Opioid- Pflastern über den sicheren Umgang und die sachgerechte Entsorgung informieren. Weder neue noch gebrauchte Pflaster dürfen in die Hände von Kindern gelangen. Verwendete Pflaster sollen sofort nach dem Abnehmen nach innen gefaltet, so dass die beiden Hälften aneinander kleben, und unverzüglich möglichst in einer neutralen Ummantelung (zum Beispiel (nasses) Zeitungspapier, Tüte, Karton) dem Hausmüll untergemischt werden (2, 4, 5). Nicht mehr benötigte, unbenutzte Pflaster sollten unverzüglich, möglichst in Absprache mit einer Apotheke, entsorgt werden. Die AMK empfiehlt den Apotheken, auch gebrauchte Pflaster zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen, besonders aus Haushalten mit Kleinkindern und wenn Patienten eine Entsorgung der Pflaster über die Apotheke bevorzugen. Quellen (1) Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit an die ABDA- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vom 23. Juli 2013. (2) NN: Versehentliche Vergiftungen durch Opioid-Pflaster verhindern. Arzneitelegamm 43 (2012) 47-48 (3) Viegener, U.: Missbrauch von Fentanyl-Pflastern. Pharm. Ztg. Nr. 16 vom 18.4.2013, Seite 24 (4) Janssen-Cilag GmbH: Fachinformation Durogesic SMAT, transdermales Pflaster (Januar 2013) (5) Bayrische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS); Empfehlungen zum Umgang mit gebrauchten Fentanyl-Pflastern. (Stand Februar 2013) <- Zurück zu: AMK-Informationen