Zur Presseerklärung des Insolvenzverwalters Dr. Hingerl vom Darstellung der Ereignisse seit 2012

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Transkript:

Zur Presseerklärung des Insolvenzverwalters Dr. Hingerl vom 08.09.2016 Darstellung der Ereignisse seit 2012 Nr.: / Zur heutigen Presseerklärung des Insolvenzverwalters Dr. Hingerl verweist das Landratsamt Bad Tölz- Wolfratshausen auf die Chronologie der Ereignisse. Seit 2012: Auftreten von bisher 80 Krankheitsfällen, die durch L. monocytogenes Keime mit einem sehr seltenen genetischen Muster (PFGE Muster 13a/4 bzw. NGS Cluster Typ CT1248) verursacht wurden. 16.03.2016: Erstmals auffällig gewordene Verseuchung eines Produktes der Antragstellerin. Bei einer zufälligen Probeentnahme bei REWE Neukirchen / Nürnberg durch das Landratsamt Nürnberger Land wurde bei einem Wacholderwammerl der Keim Listeria monocytogenes entdeckt. Dieses Produkt wies einen sehr hohen Verseuchungsgrad von 190.000 KBE/g auf. Bereits ab einem Wert von 0 KBE/g ist von einer Gesundheitsschädlichkeit auszugehen. 24.03.2016: Die Firma Sieber warnt die Öffentlichkeit vor dem Produkt Wacholderwammerl und muss die gesamte Charge vom Markt zurückrufen. Ab 24.03.2016: Die Firma Sieber reagiert mit verschiedenen Maßnahmen, um das Kontaminationsrisiko zu reduzieren.

18.0.2016: Das Robert-Koch-Institut teilt dem Landratsamt über das Verbraucherschutzministerium mit, dass die im Wammerl der Firma Sieber am 16.03.2016 gefundenen Keime identisch mit den Keimen sind, die seit 2012 nachweislich für 80 Krankheitsfälle und acht Tote verantwortlich sind. Nr.: / 20.0.2016: Kontrolle des Betriebes durch die Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des LGL Oberschleißheim, die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt mit umfangreicher Probenentnahme. Es wird festgestellt, dass die Firma Sieber keine in der Verpackung pasteurisierten Produkte herstellt. Zudem Erlass eines zwangsgeldbewährten Bescheides. In diesem wurden verschiedene Maßnahmen zur Auflage gemacht, um der Keimquelle bei der Firma Sieber Herr zu werden, z.b. die strikte Trennung der Rohware von bereits verarbeiteten Produkten, die Beprobung bestimmter Produkte vor Abgabe an den Kunden, die Nachschulung von Personal usw. 2.0.2016: Das Robert-Koch-Institut teilt dem Landratsamt mit, dass aus fachlicher Sicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang zwischen den Produkten der Firma Sieber und den seit 2012 aufgetretenen 80 Krankheits- und acht Todesfällen besteht. 27.0.2016: Eintreffen der Ergebnisse der am 20. Mai 2016 im Betrieb und im Einzelhandel entnommenen Proben. Listerien werden in fünf Brühwurstarten der

Firma. Sieber nachgewiesen (Fleischwurst mit Paprika, Bayer. Spezialität Gelbwurst mit Petersilie, Regensburger, Sieber Gelbwurst und Gelbwurst mit Petersilie). Die Listerienkontamination kann nicht auf eine bestimmte Produktlinie eingegrenzt werden, sondern betrifft völlig unterschiedliche Produkte. Nr.: / Das Landratsamt erlässt zunächst ein mündliches Verbot, weitere Produkte in den Verkehr zu bringen sowie die Verpflichtung alle Produkte zurückzurufen. Der schriftliche Auflagenbescheid erreichte die Firma Sieber in der Nacht zum 28. Mai 2016. Eine Wiederaufnahme des Betriebes wird an Auflagen geknüpft, z.b. an die Beauftragung eines externen Sachverständigen. Das Bayerische Verbraucherschutzministerium veröffentlicht eine Produktwarnung für Produkte der Firma Sieber. Die Firma Sieber versucht dies mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht München zu verhindern. Das Verwaltungsgericht München weist das Rechtsmittel gegen die öffentliche Warnung vor Produkte der Firma Sieber zurück. In dem Beschluss heißt es zur Begründung das Interesse der Antragstellerin muss hinter dem öffentlichen Interesse am Verbraucherschutz vor Gesundheitsgefährdungen durch kontaminierte Lebensmittel zurücktreten. Ab 27.0.2016: In insgesamt 16 Produkten der Fa. Sieber wurde eine Verseuchung mit Keimen festgestellt. Die Probeentnahme erfolgte bei elf Produkten im Einzelhandel, bei fünf Produkten bei der Firma Sieber

selbst. Bei 1 von 16 eingesandten Isolaten kann das für Krankheits- und Todesfälle verantwortliche genetische Muster (PFGE: 13a/4 und Clustertyp 1248) festgestellt werden. Zwischenzeitlich wies das Bundesamt für Risikobewertung auch bei einem Isolat aus einer Eigenkontrolle des Betriebes der Firma Sieber sowie bei vier Isolaten aus der Schweiz (jeweils vegetarischer Aufschnitt) das gleiche für Krankheits- und Todesfälle verantwortliche genetische Muster nach. Nr.: / 07.06.2016: Firma Sieber stellt Insolvenzantrag. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird beauftragt. 1.06.2016: Die Staatsanwaltschaft München II durchsucht Räumlichkeiten der Firma Sieber und des Geschäftsführers. 16.06.2016: Das VG München weist auch den Antrag der Firma Sieber vom 27.0.2016 gegen den Bescheid des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen im Eilverfahren als unbegründet zurück. 18.07.2016: Die Firma Sieber legt Beschwerde gegen den Beschluss des VG München vom 16.06.2016 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. 24.08.2016: Nach Fund und Beseitigung der Listerienquelle hat die Firma Sieber auch alle weiteren behördlichen Auflagen erfüllt und die Sicherheit ihrer Produkte wiederhergestellt. Das Verbot, Produkte in Verkehr zu bringen, ist somit weggefallen.

Behördlicherseits ist der Weg für einen Neuanfang bei Sieber frei. Nr.: / 26.08.2016: Firma Sieber nimmt die Beschwerde gegen den Beschluss des VG München vom 16.06.2016 zurück. Seit dem 24.08.2016 ist der Weg für die Wiederaufnahme der Produktion frei. Seitdem bestehen keine neuen Erkenntnisse.