Ihre Niederlassung als Zahnmediziner Formale Voraussetzungen Checkliste Geschäftsführung: Persönlich haftende Dipl. Betriebswirt Campus-Finance Verwaltungs UG VR Bank Kitzingen
Das Niederlassungsverfahren gliedert sich in mehreren Phasen, die zu berücksichtigen sind. Wichtig ist, dass Sie sich bei der zuständigen Zahnärztekammer, dem Gesundheitsamt, beim Versorgungswerk und weiteren unten aufgeführten Institutionen anmelden. Wenn neben den Privatpatienten auch Kassenpatienten behandelt werden sollen, benötigen Sie die Zulassung als Vertragszahnarzt. Diese ist bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu beantragen. Für die von Kassenpatienten gibt es jedoch KV-Zulassungsbeschränkung. Der zuständigen Zahnärztekammer ist die beabsichtigte Niederlassung in einem formlosen Schreiben mit folgenden Angaben mitzuteilen: Tag der Praxiseröffnung Anschrift der Praxis Ggf. Fachgebietsbezeichnung, z. B. MKG o. Oralchirurg Sprechstundenzeiten unter Beachtung der Berufsordung Ob Sie als Vertragszahnarzt tätig werden wollen Darüber hinaus sind dem Schreiben folgende Unterlagen beizufügen: Approbationsurkunde ggf. Anerkennungsnachweise für bestimmte Fachgebietsbezeichnungen Wohnsitzbescheinigung Zulassungsbescheid als Vertragszahn- Arzt oder falls diese noch nicht vorliegt, eine Kopie des Antrags auf Zulassung Schreiben angefertigt und verschickt? Ja Geschäftsführung: Persönlich haftende Dipl. Betriebswirt Campus-Finance Verwaltungs UG VR Bank Kitzingen
Das zuständige Versorgungswerk muss auch mit einem formlosen Schreiben über die beabsichtigte Niederlassung informiert werden. Dem Schreiben ist eine Kopie des Briefes an die Zahnärztekammer beizufügen. Dadurch verfügt auch das Versorgungswerk über die notwendigen Daten. Schreiben angefertigt und verschickt? Ja Auch das Gesundheitsamt muss mit einem formlosen Schreiben über Ihr Niederlassungsvorhaben informiert werden. Verweisen Sie in diesem Schreiben einfach auf Ihren Brief an die Zahnärztekammer und fügen Sie diesen als Kopie bei. Schreiben angefertigt und verschickt? Meldung an das zuständige Finanzamt (übernimmt i. d. R. Ihr Steuerberater) Meldung ans Gewerbeaufsichtsamt (Mitteilung der Daten des Röntgengeräts) Meldung beim TÜV, Abnahme des Röntgengeräts Anmeldung des Personals bei der Gesetzlichen Krankenversicherung Anmeldung der Helferinnen bei der Berufs- Genossenschaft Eintragung ins Telefonbuch Schaltung von Eröffnungsinseraten in lokaler Presse Ja Geschäftsführung: Persönlich haftende Dipl. Betriebswirt Campus-Finance Verwaltungs UG VR Bank Kitzingen
Die zweijährige Vorbereitungszeit muss abgeleistet sein. Wichtig ist, dass sich der Assistent alle Zeiten bescheinigen lässt und diese Nachweise bei der Antragstellung vorweisen kann. Alle Nachweise liegen vor? Ja Nach Ablauf der zweijährigen Vorbereitungszeit hat der Assistent die Berechtigung erworben, sich in das Zahnarztregister bei der KZV eintragen lassen. Zuständig ist die KZV, in deren Bereich der Zahnarzt zur Zeit der Antragstellung seinen Wohnsitz hat. Bei einem späteren Wohnsitzwechsel erfolgt die Umschreibung in das Zahnarztregister der dann regional zuständigen KZV. Benötigte Unterlagen eines formlosen Schreibens für den Eintrag sind: Geburtsurkunde Approbationsurkunde Nachweis über die Vorbereitungszeit ggf: Promotionsurkunde Fachgebietsbezeichnung Heiratsurkunde 1 3 Abs.3-5 Zahnärzte ZV 2 3 Abs. 1 und 2 Zahnärzte ZV Geschäftsführung: Persönlich haftende Dipl. Betriebswirt Campus-Finance Verwaltungs UG VR Bank Kitzingen
Erforderliche Voraussetzung zur Zulassung ist gemäß 17 der Zulassungsverordnung die Teilnahme am KZV-Einführungslehrgang. Der Lehrgang kann bei jeder KZV besucht werden, dauert 1-2 Tage und findet in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen statt. Zwischen Lehrgangsteilnahme und Antrag auf Zulassung dürfen nicht mehr als vier Jahre liegen. Am KZV-Einführungslehrgang teilgenommen: am. angemeldet: Bescheinigung erhalten: ja ja ja Geschäftsführung: Persönlich haftende Dipl. Betriebswirt Campus-Finance Verwaltungs UG VR Bank Kitzingen
Der Antrag auf Zulassung für die Primärkassen-Kassen ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung als Vertragszahnarzt der Ersatzkassen zu stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Eintragung im Zahnarztregister. Folgende Unterlagen sind einzureichen: Ein formloses Schreiben an den Zulassungsausschuss, aus dem hervorgeht, für welchen Vertragszahnarztsitz (welcher Ort) und unter welcher Zahnarztbezeichnung die Zulassung beantragt wird; ggf. noch ergänzt um eine etwaige Fachgebietsbezeichnung Auszug aus dem Zahnarztregister mit dem Tag der Eintragung bzw. Tag der Anerkennung zum Führen einer bestimmten Fachgebietsbezeichnung Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse und des frühestmöglichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses Lebenslauf Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0, d. h. ein "Behördenführungszeugnis" nicht älter als 3 Monate Erklärung, ob Trunk- oder Rauschgiftsucht innerhalb der letzten fünf Jahre bestand oder besteht 3 18 Zahnärzte ZV Geschäftsführung: Persönlich haftende Dipl. Betriebswirt Campus-Finance Verwaltungs UG VR Bank Kitzingen
Anstelle von Unterschriften und Originalunterlagen können auch beglaubigte Kopien beigefügt werden. Die Gemeinschaftspraxis bedarf der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss der KV. Bevor der Zulassungsausschuss entscheidet, holt er die Stellungnahme der KV und der Landesverbände der Krankenkassen ein. Vor Aufnahme in die Gemeinschaftspraxis müssen Sie außerdem die Zahnärztekammer unterrichten. Ein notariell beglaubigter Nachweis der Gleichberechtigung der Berufsausübung muss vorliegen. Die Praxisgemeinschaft muss nicht durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden. Die KV muss jedoch über die Praxisgemeinschaft informiert werden. 4 33 Zahnärzte ZV Geschäftsführung: Persönlich haftende Dipl. Betriebswirt Campus-Finance Verwaltungs UG VR Bank Kitzingen
Mit der Zulassung sind einige wichtige Auflagen verbunden. Die wichtigsten Bedingungen sind: Die vertragszahnärztliche Tätigkeit muss persönlich ausgeübt werden. Sie müssen als Vertragszahnarzt Sprechstunden an Ihrem Vertragszahnarztsitz halten. Die Wohnung muss so gewählt sein, dass der Zahnarzt für die vertragszahnärztliche Versorgung der Versicherten am Vertragszahnarztsitz jederzeit zur Verfügung steht. Sie können sich innerhalb von 12 Monaten bis zu einer Dauer von 3 Monaten vertreten lassen und zwar bei: Krankheit Urlaub Teilnahme an Wehrübungen Teilnahme an zahnärztlichen Fort- und Weiterbildungen Sollte die Vertretung länger als eine Woche dauern, muss sie der KV angezeigt werden. 5 20, 24, 32 und 32a Zahnärzte ZV Geschäftsführung: Persönlich haftende Dipl. Betriebswirt Campus-Finance Verwaltungs UG VR Bank Kitzingen