Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main
Wie hilfreich und verbindlich sind SDB im Betrieb? Verfügbarkeit ist gestiegen Verbindlichkeit ist gesunken Qualität ist nicht gestiegen Nutzen für Betriebe nur wenig gestiegen!
Gefährdungsbeurteilung...nach GefStoffV Solange keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und abgeschlossen wurde, dürfen Beschäftigte mit den Gefahrstoffen nicht tätig werden. +? =
Gefährdungsbeurteilung - Gesichtspunkte Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder bei anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen zu beschaffen. ( 7 Abs.2 GefStoffV)
7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung unter folgenden Gesichtspunkten: "Gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen "Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz insbesondere das Sicherheitsdatenblatt "Ausmaß, Art und Dauer der Exposition "Physikalisch-chemische Wirkungen "Möglichkeiten der Substitution "Arbeitsbedingungen und Verfahren, Arbeitsmittel, Gefahrstoffmenge "Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte "Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahemen "Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten schriftliche Betriebsanweisung Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern Unterweisung arbeitsmedizinische-toxikologische Beratung Einbindung von Betriebsrat/Personalrat neu neu
Verbindlichkeit von Herstellerangaben 16 Ermittlungspflicht (1) Der Arbeitgeber, der nicht über andere Erkenntnisse verfügt, kann davon ausgehen, dass eine Kennzeichnung, die sich auf der Verpackung befindet, und dass Angaben, die in einer beigefügten Mitteilung oder einem Sicherheitsdatenblatt enthalten sind, zutreffend sind. Sehr geehrte Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass die Angaben im Sicherheitsdatenblatt für das Produkt [Handelsname] mit Datum vom [Datum] vollständig, zutreffend und fachlich richtig sind. Wenn wir bis zum [Datum] keine gegenteilige Äußerung von Ihnen erhalten, behalten wir uns vor, Sie im Schadensfall in Anspruch zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Alte Gefahrstoffverordnung GefStoffV bis 31.12.2004
Sicherheitsdatenblätter liefern keine ausreichenden Informationen 75% der Sicherheitsdatenblätter sind fehlerhaft June 2004 www.cleen-eu.net
Mängel in Sicherheitsdatenblättern (ECLIPS Abschlussbericht 2004)
Bundesrat Drucksache 719/06 vom 13.10.2006
Hersteller-Informationen - Sicherheitsdatenblatt Das Sicherheitsdatenblatt ist dazu bestimmt, dem berufsmäßigen Verwender die beim Umgang mit Stoffen und Zubereitungen notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen zu vermitteln, um die für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Umwelt erforderlichen Maßnahmen treffen zu können. TRGS 220 Sicherheitsdatenblätter in Abschnitt 4:?
Aussagen zum Nutzen von Sicherheitsdatenblättern Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz - Forschung - Fb 703 Gefahrstoffe in Klein- und Mittelbetrieben: Neue Wege überbetrieblicher Unterstützung (E. Voullaire, 1995)
Aussagen zum Nutzen von Sicherheitsdatenblättern Kann ich nicht lesen. Habe ich nur, weil die BG / Gewerbeaufsicht das verlangt. Wird nur abgeheftet. Gucke ich gar nicht rein. Fazit: Für KMU ist das Sicherheitsdatenblatt ein lebloses Formblatt. (E. Voullaire, 1995)
Nutzen von Sicherheitsdatenblättern erhöhen Aufgaben und Pflichten der Verwender sind bei Erstellern wenig bekannt. Schnittstellen zwischen Akteuren notwendig Das Sicherheitsdatenblatt muss von einer fachkundigen Person erstellt werden; diese sollte die besonderen Erfordernisse des Verwenders, soweit bekannt, berücksichtigen. TRGS 220 Abschnitt 4 Abs. 9
GISBAU schafft Schnittstellen Sicherheitsd@tenblatt-online ist ein Internet-Portal rund um das Thema Sicherheitsdatenblatt. Service und Hilfestellung für Ersteller und Verwender
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.gisbau.de