Grundschule Adolph Diesterweg Adlerstraße Falkensee Tel.: / Schulinternes Vertretungskonzept

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1 Grundschule Adolph Diesterweg Adlerstraße 9 14612 Falkensee Tel.: 03322 / 20 66 40 1. Ziel des Konzepts Schulinternes Vertretungskonzept Abwesenheit von Lehrkräften wegen Erkrankungen, Fortbildungen, Exkursionen, Klassenfahrten, Unterrichtsprojekten und anderen machen Änderungen im regulären Stundenplan unumgänglich. Vertretungsunterricht ist somit selbstverständlicher Bestandteil des schulischen Alltags. Durch das vorliegende Vertretungskonzept sollen transparente und nachvollziehbare Regelungen für den notwendigen Vertretungsunterricht festgelegt werden. Das Vertretungskonzept sichert eine größtmögliche Unterrichtsversorgung im Falle der Abwesenheit von Lehrkräften. 2. Grundsätze der Vertretung 2.1. Gesetzliche Grundlagen Das Vertretungskonzept beruht auf den für die Lehrkräfte geltenden Vorschriften, insbesondere folgender Verwaltungsvorschriften: - Verwaltungsvorschriften zur Arbeitszeit der Lehrkräfte (VV-Arbeitszeit- Lehrkräfte) vom 29. August 2001 (ABl.MBJS S. 437), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 18. September 2002 - Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg (Arbeitszeitverordnung - AZV Bbg) vom 17. November 1997 (GVBl. II S. 842), geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2001 - Rundschreiben 8/08 des MBJS sowie auf den sonstigen in diesem Zusammenhang geltenden Vorschriften und Regelungen.

2.2. Verlässliche Halbtagsgrundschule 2 Als VHG betreuen wir die Schüler unserer Schule verlässlich in der Zeit von 7:30 13:50 Uhr. In den Klassen 1-4 fallen in dieser Zeit auch keine sogenannten Randstunden aus. Bei hohem Krankheitsstand von Lehrkräften ist in den 5./6. Klassen ein Wegfall des 1. oder 3. Unterrichtsblockes in Ausnahmefällen möglich. 2.3. Zugewiesene Vertretungsreserve Die vom Staatlichen Schulamt jährlich zugewiesene Vertretungsreserve wird konsequent nur für diese Zwecke genutzt. Im Jahresstundenplan der Lehrkräfte ist die Vertretungsreserve als solche gekennzeichnet. 2.4. Reihenfolge bei Vertretung (Prioritätenliste) Folgende Reserven werden zur Vertretung genutzt: - Nutzung der ausgewiesenen Vertretungsreserve - Wegfall von Teilungsunterricht, insbesondere der Leistungsdifferenzierung Kl. 5/6 - Zusammenlegung von Klassen ( bei geringerer Klassenfrequenz möglich) - Wegfall von Arbeitsgemeinschaften oder sonstigen Angeboten am Nachmittag, wenn diese Bestandteil des Pflichtstundensolls des Kollegen ist - Anordnung von Mehrarbeit - Sonstige Maßnahmen, wie Stillbeschäftigung / offene Türen etc. beschränken sich auf wenige Ausnahmefälle und sind nur im Notfall anzuwenden (plötzlich hohe Krankmeldung) - Einsatz pädagogischer Hilfskräfte (ASB, Mikado), die keinen Unterricht erteilen, sondern lediglich die Fürsorge- und Aufsichtspflicht übertragen bekommen, sind ebenfalls auf Ausnahmefälle zu beschränken. In einem solchen Fall wird den pädagogischen Hilfskräften eine Lehrkraft als Ansprechpartner zugewiesen. 2.5. Inhalt des Vertretungsunterrichts Vertretungsunterricht wird in der Regel als Fachunterricht und wenn möglich nach den Vorgeben der zu vertretenden Lehrkraft erteilt. Das zu vertretende Fach wird im Vertretungsplan für Schüler und Lehrer sichtbar angezeigt. Sollte der Fachunterricht in Ausnahmefällen nicht erteilt werden können, ist die vertretende Lehrkraft angehalten, Grundkenntnisse in einem von ihr selbst unterrichtenden Fach oder allgemeine Kompetenzen zu unterrichten. 2.6. Organisatorische Verabredungen Sicherung des Informationsflusses Unvorhergesehene Abwesenheit vom Dienst muss am 1. Tag bis spätestens 7:30 Uhr im Sekretariat telefonisch gemeldet werden. Das gilt auch für den Fall eines späteren Unterrichtsbeginns an diesem Tage. Bei längerem Dienstausfall ist die Schulleitung unverzüglich nach Kenntnisnahme zu unterrichten. Die zu vertretende Lehrkraft sichert, wenn es der Gesundheitszustand erlaubt, bei Fortbildungen immer, die inhaltlichen Vorgaben zur Vertretung der Unterrichtsstunde ab. Falls es der Gesundheitszustand der zu vertretenden Lehrkraft nicht erlaubt,

3 inhaltliche Vorgaben zur Vertretung zu machen, übernimmt eine Fachkollegin/- kollege des Jahrgangs die Koordination des Vertretung. Grundlage sind in jedem Falle die schulinternen Rahmenpläne und die Ergebnisse der Teambesprechungen im Jahrgang. Alle Lehrkräfte nehmen täglich Kenntnis von dem im Lehrerzimmer aushängenden Vertretungsplan. Vor dem Verlassen der Schule informieren sich die Lehrkräfte nochmals über eventuell zu vertretende Stunden am Folgetag. Für die Schüler wird der Vertretungsplan auf dem Monitor im unteren Flur veröffentlicht. Die Schülersprecher ab Kl. 4 informieren die Klasse über Vertretungen. Die Klassenleiter sichern die Information ab, indem sie erneut die Klasse spätestens im letzten Unterrichtsblock von der Vertretung am Folgetag informieren. Falls Vertretungen über einen längeren Zeitraum in einem Unterrichtsfach zu organisieren sind, werden die Eltern über die Planung des Unterrichts rechtzeitig von den Elternsprechern informiert. Die Elternsprecher werden von der Schulleitung vorher detailliert über die Vertretungsmaßnahmen unterrichtet. 3. Jahresterminplan Ein abgestimmter Jahresterminplan ist für alle Kollegen sichtbar im Lehrerzimmer ausgehängt. Darin werden die Termine für Konferenzen, Fortbildungen, schulischer Höhepunkte, Projekttage und sonstiger Veranstaltungen vermerkt. Jeder Kollege nimmt Kenntnis davon und stimmt seinen individuellen Stoffverteilungsplan darauf ab. Es ist konsequent auf die Durchsetzung des Schulprogramms, insbesondere Punkt 3.3.5 (Wandertage und Klassenfahrten) zu achten. Klassenfahrten finden zweimal in der Grundschulzeit statt, nämlich zwischen der 3. und 4. Klasse und der 5. und 6. Klasse. Sie sind rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor deren Durchführung, bei der Schulleitung anzumelden. Grundsätze für die Durchführung von Klassenfahrten wurden in der Schulkonferenz abgestimmt. 4. Fortbildungen und Fortbildungskonzept Jede Lehrkraft ist verpflichtet, entsprechend dem RS 12/08 des MBJS an Fortbildungen teilzunehmen. Schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLF) sind ganztägige verpflichtende Veranstaltungen für alle Lehrerinnen und Lehrer. Sie finden grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit, insbesondere in der Vorbereitungswoche oder an den variablen Ferientagen statt um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Es existiert ein in der Lehrerkonferenz abgestimmtes Fortbildungskonzept jeweils für zwei Jahre. In den Fachkonferenzen werden Beschlüsse über die Fortbildungen im Fach getroffen. Die Schulleitung koordiniert in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der Fachkonferenzen die Fortbildungen der Lehrkräfte. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass höchstens eine Lehrkraft am Tag eine Fortbildung besuchen kann. Diese ist langfristig mit den entsprechenden Anträgen mit der Schulleitung abzustimmen. Die an der Fortbildung

teilnehmende Lehrkraft stimmt mit dem Vertretungslehrer spätestens am Vortag die Inhalte des Unterrichts ab. 4 5. Einbeziehung des Lehrerrates Der Lehrerrat der Schule nimmt von den spontan zu vertretenden Stunden Kenntnis. Er wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig in die längerfristige Vertretung einbezogen. Von den zur Bezahlung anstehenden Mehrarbeitsstunden nimmt der Lehrerrat monatlich Kenntnis. Es ist von Seiten der Schulleitung abzusichern, dass die Vertretung der Unterrichtsstunden gleichmäßig auf das Lehrerkollegium aufgeteilt wird. Die festgelegte Prioritätenliste bleibt davon unberührt. 6. Datenerfassung Die Schulleitung erfasst regelmäßig die Anzahl der ausfallgefährdeten Stunden, die Anzahl der Vertretungsstunden und den absoluten Ausfall an der Schule. Die Lehrer können über die Anzahl der von ihnen geleisteten Mehrstunden jederzeit individuelle Auskunft erhalten (siehe Anlage Abrechnung von Vertretungsstunden). Dem Staatlichen Schulamt wird turnusmäßig halbjährlich Bericht erstattet. Anlagen Abrechnung von Vertretungsstunden Stundenaufrechnung

5 Abrechnung von Vertretungsstunden im Schuljahr 2013/14 Name Vorname : : Std. laut Arbeitsvertrag : Vertretungsreserve : Angestellte(r) Beamte(r) Datum Std. Bemerkungen Datum Std. Bemerkungen

6 Stundenaufrechnung Angestellte/Beamte für Schuljahr 2012/13 Name 09/ 08 10/ 08 11/ 08 12/ 08 01/ 09 02/ 09 03/ 09 04/ 09 05/ 09 06/ 09 07/ 09