wdl-info Rehabilitation 3 / 2015 Liebe Leserinnen und Leser,

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Transkript:

Arbeit & wdl-info Rehabilitation 3 / 2015 M10 eröffnet am 24. Juli Natalie Lumpp im CAP-Markt Gymnastik am Arbeitsplatz Ausflüge und Kurs in Bühl Sozialrechtliche Informationen u.v.m. Liebe Leserinnen und Leser, die WDL-Info zeigt uns immer wieder sehr anschaulich, wie schnell die Zeit vergeht. Kaum haben wir unseren neuen CAP-Markt in Sandweier eröffnet, steht das nächste Projekt bereits in den Startlöchern. Mit unserer Integrationsfirma, der INTEGRA Mittelbaden eröffnen wir ab dem 24.07.2015 ein Café & Restaurant an einem der schönsten Plätze mitten in Baden-Baden. Unser Marktplatz 10, oder auch M10 genannt bietet, neben gutem Essen und badischer Gemütlichkeit interessante Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Neue Arbeitsplätze zu schaffen, die Menschen mit Behinderung ermöglichen, ihren Interessen und ihren Fähigkeiten entsprechend ihren Lebensunterhalt zu gestalten, ist unsere Motivation für weitere neue Projekte. Viele weitere wichtige Ereignisse liegen hinter oder vor uns, über die wir Sie informieren möchten. Nehmen Sie sich etwas Zeit und lassen Sie sich nun gut von unserer neuen WDL-Info unterhalten und umfassend informieren. Sie können gespannt sein auf lebhafte Berichte. Ihr Andreas Hemlein Mitglied der Geschäftsführung Werkstattrat - Klausurtagung 2015! Ein- bis zweimal jährlich treffen sich alle Werkstattratsmitglieder aus Sinzheim, Bühl und Achern zu einer gemeinsamen Klausurtagung, in der aktuelle Themen der Werkstätten diskutiert werden. Die Werkstatträte haben ein umfangreiches Informationsund Mitbestimmungsrecht. Mitbestimmung heißt, teilzuhaben an Ablauf- und Gestaltungsprozessen in den Werkstätten. Die Vertrauenspersonen unterstützen sie dabei. In der letzten Sitzung informierte Gudrun Bihlmaier zunächst über die Rentenpolitik. Auf der Tagesordnung stand auch das Thema Kommunikation und der Meinungsaustausch mit dem Landratsamt Rastatt. Im Mittelpunkt der Arbeitsgruppen standen die Fragen Welche Arbeitsangebote und welche beruflichen Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen fehlen im Landkreis Rastatt? und Wo liegen die Grenzen der vorhandenen Arbeitsangebote?. Das Gremium lobte das sehr breit gefächerte Schulungsprogramm der Werkstätten, welches aber häufig nur auf stärkere Mitarbeiter abziele. Viel Lob gab es in diesem Zusammenhang für den Bühler CAP-Markt, der für seine Mitarbeiter ein großes Bildungsangebot bereitstellt. Als Wunsch wurde lediglich geäußert: Die angebotenen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sollten in allen Werkstätten plakativ auch an Eltern und Angehörige weitergegeben werden. Axel Dietrich

Aktuelles www.cap-markt-bba.de Café / Restaurant M10 eröffnet im Juli! kürt den Topinambur-König! Weinabend mit Natalie Lumpp im CAP-Markt Bühl Wie in unserer letzten Ausgabe bereits informiert, steht die Eröffnung unseres neuen M10 kurz bevor. Nachdem sich die Personalfindung etwas länger als geplant hingezogen hatte, freuen wir uns nun ab Freitag, 24.07.2015, auf unsere Gäste. Das M10 steht für ausgezeichneten Kaffeegenuss mit frischen Kuchen und Torten sowie für traditionelle badische Küche nach alten Rezepten und orientiert an die saisonalen und regionalen Gegebenheiten. Wir werden außerdem einen abwechslungsreichen und täglich frischen Mittagstisch anbieten. Die drei Mitarbeiter mit Handicap wie auch vier weitere Angestellte in den Bereichen Küche, Service und Stewarding sind schon aufgeregt und gespannt auf den Start! Kommen Sie vorbei und genießen Sie die tolle Atmosphäre im gemütlichen Innenraum oder auf der wunderschönen Terrasse am historischen Marktplatz in Baden-Baden. Zum zweiten Mal hat sich die Lebenshilfe und der CAP-Markt in diesem Jahr mit einem Informationsstand am Sondwiermer Erdäpflerfescht beteiligt. Bei einem Quiz wurde der Topinambur-König und die -Königin gekürt und dabei Einkaufsgutscheine für den CAP-Markt verlost. Trotz Rekordhitze und begrenztem Besucheransturm war die Beteiligung am Quiz groß. Außerdem gab es einen Verkaufsstand mit Wir sind eins -Produkten und Erzeugnissen von regionalen Anbietern des CAP-Markts. Vive la France Es war wieder eine große Ehre, dass Deutschlands führende Weinexpertin Natalie Lumpp erneut ehrenamtlich eine Weinreise für die Kunden unseres CAP-Markts Bühl veranstaltete. Dieses mal mit dem Thema Vive la France! Wie zu erwarten, war die Veranstaltung kurz nach Veröffentlichung restlos ausgebucht! Es war ein spannender, interessanter, informativer und genussvoller Abend und trotz der Hitze waren alle begeistert und hoffen auf eine Fortsetzung im nächsten Jahr! 2 3

Aktuelles Soziale Berufe mit Überzeugung ergreifen Berufliche Bildung Textreise Reife und Selbstvertrauen gewinnen, die Persönlichkeit entwickeln, neue Aspekte des Lebens kennenlernen das wird jungen Leuten in den Einrichtungen unserer Lebenshilfe ermöglicht. Darüber hinaus bieten wir Ausbildungsplätze und Praktika für mehrere Berufe. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Begleitung und Unterstützung von Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung. Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst bieten gute Möglichkeiten, sich zu orientieren und sich danach aus voller Überzeugung für einen sozialen Beruf zu entscheiden, erklärt Andreas Hemlein von der Geschäftsführung. Mögliche Wirkungsstätten für junge Leute, die auf einen Studienplatz warten oder für ältere, die sich neu orientieren möchten, bieten die Werkstätten, Wohnheime, CAP- Märkte und Kitas der Lebenshilfe in Achern, Bühl, Baden- Baden, Ottersweier und Sinzheim. Ausgebildet werden an diesen Standorten Heilerziehungspfleger (HEP) und HEP-Helfer, Alltagsbegleiter, Arbeitserzieher und Sozialarbeiter. Jugend- und Heimerzieher sowie Erzieher können bei der Lebenshilfe ihre Berufspraktika absolvieren. Wir unterstützen auch bei der Karriereplanung, so Andreas Hemlein. Die Lebenshilfe bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten bis hin zu leitenden Tätigkeiten. Deshalb absolvieren die Studenten, die Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft an der Dualen Hochschule in Villingen-Schwenningen studieren und ihren Ausbildungsvertrag mit der Lebenshilfe haben, in ihrem letzten Jahr immer auch ein Praktikum in der Geschäftsleitung. Eine der Studentinnen ist Kerstin Riebel aus Bühl. In ihrer derzeit laufenden viermonatigen Praxis-Ausbildung holt sie morgens eine Frau mit Down-Syndrom ab und unterstützt sie bei ihrer Arbeit in der Werkstatt in Achern. Außerdem betreut die 22-Jährige einen Autist und sagt: Die Praxis bringt mir viel. Ich habe mich in einer theoretischen Arbeit schon mit Autismus beschäftigt und hier die nötige Erfahrung gesammelt. Sarah Bleier aus Altschweier ist 20 Jahre alt und hat sich nach einem FSJ zu einer Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin entschlossen. Die Arbeit in der Förder- und Betreuungsgruppe macht sie gern. Sie geht täglich mit Menschen mit einer Schwerst-/ Mehrfachbehinderung um und ist bereits in ihrem Anerkennungsjahr. Niklas Konrad aus Ottenhöfen hat nach dem Realschulabschluss ein FSJ bei der Lebenshilfe gemacht und sich danach entschieden, weiter zur Schule zu gehen, um später Soziale Arbeit studieren zu können. Das Freiwillige Soziale Jahr hat mir geholfen zu entscheiden, dass ich mit Menschen arbeiten möchte, sagt er. Zuständig für Ausbildungsfragen bei der Lebenshilfe ist Renate Schenk. Sie weist auch auf die vielen internen Fortbildungen und Angebote der Gesundheitsförderung hin, die die Lebenshilfe ihren Mitarbeitern bietet. Das reiche bis zur Gesundheitsförderung: Wir brauchen die jungen Leute und wollen, dass sie sich bei uns entwickeln können, sagt sie. Das war auch der Grund, warum wir uns an den Ausbildungsmessen in Sinzheim und Baden-Baden beteiligt haben. Fotos: Michaela Gabriel Mit acht Mitarbeitern habe ich mich von März bis Juni 2015 auf Textreise begeben. In diesem Kurs zur beruflichen Bildung ging es darum, unbekannte Texte zu lesen und zu verstehen. Schriftliche Texte begegnen uns jeden Tag in verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Funktionen. Beim Kurs Textreise haben wir uns mit verschiedenen Texten beschäftigt, denen wir interessante Informationen über Länder und Menschen entnehmen konnten. Nach der sogenannten Verstehensphase boten sich verschiedene Anschlussübungen an. Wir haben zum Beispiel Fragen zum Text beantwortet und Lückentexte ergänzt, den Text nacherzählt oder zusammengefasst und auch Landkarten und Stadtpläne zur Hilfe genommen und damit unsere Gedächtnisleistung, unser Konzentrationsvermögen und unsere Sprech- und Lesefertigkeit geübt. Viel Spaß hatten alle Kursteilnehmer auch beim praktischen Tun: beim Ausschneiden, Sortieren und Aufkleben von Satzteilen oder beim Erstellen eines persönlichen Registers für den Kursordner. Im Laufe des Kurses haben wir viel Neues über andere Kulturen und Länder oder frühere Zeiten erfahren. Ein Mann berichtet in einem der Texte darüber, dass er vier Jahre mit dem Fahrrad um die Welt gefahren ist. Dann haben wir einen Streifzug durch Paris gemacht und zwei Touristen anhand eines Stadtplans bei ihrem Stadtrundgang begleitet. Zwei Kursteilnehmer waren tatsächlich schon mal in Paris, sind den Eiffelturm hochgestiegen und konnten uns begeistert davon berichten. Auch beim Thema Schwarzwald haben wir Spannendes erfahren: Wie lebten die Menschen vor 200 Jahren? Wie sahen die Häuser aus? Einige Kursteilnehmer konnten ihr Wissen sogar vor Ort anwenden, da der Jahresausflug des Arbeitsbereiches 2 der Bühler Werkstätten am 25. Juni das Freilichtmuseum Vogtsbauernhöfe im Kinzigtal zum Ziel hatte. Für die Kursteilnehmer war es eine positive Erfahrung, sich im genauen Lesen und Verstehen von Texten zu üben oder mal wieder etwas laut vorzulesen und sich zu Wort zu melden. Das gibt Selbstvertrauen und Sicherheit für viele Belange des Alltags. Diane Jaeger 4 5

Jahresausflüge Bühl führen mit drei Gruppen in zwei Bundesländer Arbeitsbereich 2 im Vogtsbauernhof im Gutachtal Ziel des Arbeitsbereiches 2 war das 1964 eröffnete Freilichtmuseum Vogtsbauernhof im Gutachtal, das letztes Jahr bereits sein 50-jähriges Jubiläum feiern konnte und das besucherstärkste Freilichtmuseum Baden- Württembergs ist. Seit Anfang diesen Jahres hat das Museum auch einen eigenen Bahnanschluss. Der Vogtsbauernhof aus dem Jahre 1612 ist der einzige Bauernhof, der auch ursprünglich an dieser Stelle stand und die Grundlage bildete für weitere sechs Höfe, die zwischenzeitlich in den Park umgesiedelt wurden. Der älteste Hof ist der Hippenseppenhof von 1599. Hinzu kommen u.a. das Tagelöhnerhaus, Back- und Brennhaus, Klopf- und Plotzsäge, Hofkapelle, sowie Kräuter- und In drei Gruppen machten sich die Mitarbeiter der Bühler Werkstätten im Juni 2015 bei jeweils bestem Reisewetter wenn Engel reisen! - auf in die schöne Pfalz (Holiday Park Haßloch, Dom Speyer/Rhein) und in das idyllische Gutach- und Kinzigtal (Freilichtmuseum Vogtsbauernhof). Die Show Festival der Tiere war für uns ein gemütlicher Einstieg in den Nachmittag, bevor sich einige noch einmal in der Achterbahn den Kick holten. Der Jahresausflug des Berufsbildungsbereichs führte in den Holiday Park nach Haßloch. Während der rosa Wochen gab es attraktive Eintrittspreise. Nach einem ersten Rundgang durch den schön angelegten Park war es bald soweit: Wer kommt mit? Wer traut sich? Die Auswahl der Attraktionen fiel schwer: Achterbahnen, WickieSplash, Donnerfluss, FreefallTower, LighthouseTower oder eine Stunt-Show auf dem Wasser versprachen Spaß und Kribbeln im Bauch. Einige Fahrgeschäfte haben wir gemeinsam ausprobiert; an den freien Fall aus 70 m Höhe haben sich allerdings nur zwei Mitarbeiter gewagt. Es war schön, sich in der Gruppe mehr zu trauen als alleine, Ich fühl mich so, als würde ich auf Watte gehen ein flaues Gefühl im Bauch, Es war cool, witzig und ich bin den Kollegen näher gekommen waren einige der Rückmeldungen von Teilnehmern. Der Weg des Arbeitsbereiches 1 führte in die schöne Domstadt Speyer in der Pfalz. Dort angekommen hatte jeder Mitarbeiter freie Zeit zur Verfügung, um den Dom oder die historische Altstadt zu erkunden. Einige Wagemutige ließen sich bei einer Domführung auch die Türme des Domes zeigen, dazu mussten 350 Treppenstufen erklommen werden. Andere besuchten lieber eines der verlockenden Straßencafés und genossen bei einem Cappuccino oder leckerem Eis das Flair in der lauschigen Fußgängerzone. Nach dem Mittagessen ging es zum Rheinufer, wo schon ein Ausflugsschiff auf uns wartete. Bestens gelaunt wurde das Schiff geentert und die Fahrt ging den Rhein hinauf. Nach einem interessanten Wendemanöver brachte der Kapitän uns wieder zurück in den sicheren Hafen. Wir bewunderten die tollen Ausblicke. Entlang des gesamten Rheinufers sahen wir brütende Störche, Angler und Wassersportler und ein nobles Kreuzfahrtschiff. Bauerngärten. Die historischen Höfe und das weitläufige Gelände wurden ausgiebig erforscht. Die Meisten waren noch nie im Freilichtmuseum, so dass das ausgewählte Ausflugsziel seinen Sinn und Zweck voll und ganz erfüllte. Als kulinarischer und abschließender Höhepunkt der Ausflüge wartete ein gutes Essen in einem Gasthaus in Gutach, am Domplatz in Speyer oder im Park in Haßloch. Viel zu schnell ging die Zeit vorbei und alle drei Gruppen waren sich einig: Das war ein toller Tag, schön, dass wir auch sowas mit unseren Gruppenleitern mal erleben dürfen! Birgit Dörfer, Diane Jaeger, Norbert Steuer, Peter Berghöfer, Arno Geiges 6 7

Aktuelles Gymnastik am Arbeitsplatz Optimales Wetter für Grillfest in Sinzheim! Seit April 2015 bietet die Werkstätte Sinzheim für die Mitarbeitenden tägliche Gymnastikübungen in einer neuen Form an. Erarbeitet und umgesetzt wurde dieses Konzept durch Nina von Lipinsky, DH-Studentin im sechsten Semester. Die Verantwortung für die Ausführung der regelmäßigen Übungen wird künftig ebenfalls bei den Studenten und Teilnehmern im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) liegen. Täglich um 9:30 Uhr findet im Speisesaal eine Gymnastikund Bewegungseinheit für die erste Schicht sowie um 10:30 Uhr für die zweite Schicht statt. Inhalte dieses 15-minütigen Fitnessprogramms bilden Aufwärmübungen, Übungen zur Koordination und Muskeldehnung, sowie Entspannungsübungen. Ziel dieses Konzepts ist auch, dass Mitarbeitende auf freiwilliger Basis selbstständig die Kursleitung übernehmen können. Übergewicht oder Diabetes, können vermindert werden. Bewegung fördert die Motorik und das Konzentrationsvermögen, kann Sturzunfällen sowie Rücken- und Gelenkschmerzen vorbeugen, unterstützt die Beweglichkeit und wirkt positiv gegen Stress. Der Begriff Gesundheit bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Beschwerden, sondern den Zustand der inneren Zufriedenheit und des Glücks, sowie dem seelischen und körperlichen Wohlbefinden. Ein wichtiger Grund dafür, dass die Mitarbeitenden möglichst selbstständig und selbstbestimmt ihre Gymnastikübungen zur Förderung und Erhaltung ihrer Gesundheit durchführen können. Als Experten in eigener Sache wissen sie selbst am besten, was ihnen gut tut und ihren Bedürfnissen entspricht. Nina von Lipinsky Zahlreiche Angehörige unserer Werkstätten Sinzheim und Achern folgten am 25. Juni 2015 der alljährlichen Einladung zum Grillfest. Dieses Mal war Sinzheim die gastgebende Werkstatt und bei idealen Wetterbedingungen füllten sich die gerichteten Plätze in unserem Hof sehr schnell. Bei knusprig gebratenen Grillwürsten und der leckeren Auswahl am Salatbuffet (33 Salate!) blieben kulinarisch keine Wünsche offen. Der Abend verging im regen Austausch und in geselliger Runde wie im Flug. Waltraud Northemann Regelmäßige Bewegung ist für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen wichtig. Erkrankungen, wie beispielsweise Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, 8 9

Aktuelles Ersthelfer- Schulungen in den Werkstätten Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelfer/innen ausbilden zu lassen. Die vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfern in den jeweiligen Einrichtungen ermittelte unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit. In neun Unterrichtsstunden lernten und übten unsere Angestellten die klassischen Ersthelfer-Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit, Herzstillstand, Schlaganfall, Verbrennungen und Vergiftungen. Der Umgang mit Verbandsmaterial und der Einsatz eines Defibrillators wurden anhand von vielen praktischen Übungen durchgespielt. Die Angestellten durften sich gegenseitig Verbände anlegen und die Herz-Lungen-Wiederbelebung an einer Puppe üben. Alle zwei Jahre muss dieser Kurs aufgefrischt werden. Brandschutz- Schulungen Es können immer wieder Situationen entstehen, in denen durch rechtzeitigen und wirkungsvollen Einsatz Schlimmeres verhindert werden kann. Die Ersthelfer sind auch nach Dienstschluss in einer Notsituation besser vorbereitet. Marion Meier Unsere Lebenshilfe-Organisation hat inzwischen eine Größenordnung erreicht, die eine professionelle Begleitung bspw. beim Thema Brandschutz erforderlich macht, um Prävention und Sicherheit zu gewährleisten. Externe Berater wie die Firma Concepture in Bühl helfen uns dabei, alle gesetzlichen Vorschriften umzusetzen. So sind Brandschutzhelfer zu stellen und in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich Unterweisungen an alle Angestellten durchzuführen, damit diese im Ernstfall die Aufgaben sicher, ruhig und verantwortungsbewusst erfüllen können und bei Feuer gelassen und souverän handeln. Diese Unterweisungen führt Marco Zacharias durch, der auch Mitglied bei der Feuerwehr Baden-Baden ist. Es werden verschiedene Themen behandelt wie z.b. vorbeugender Brandschutz, Brandschutzorganisation, Feuerlöschübungen, richtiges Verhalten im Brandfall und Räumungsübungen. Alexandra Walter Tagung Regional-Beirat der LAG WR in Wernau Nach der Begrüßung und einer Vorstellungsrunde berichteten die Regionalen-Arbeits-Gemeinschaften Aktuelles aus ihren Sitzungen, wie z.b. Mitbestimmung in der Werkstatt, Rente, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, Frauenbeauftragte u.v.m.. Am 2. Tag fand in drei Arbeitsgruppen ein Austausch mit verschiedenen Geschäftsführungen statt. Die Themen: Ausstattung Werkstatträte - Wunsch und Realität, Durchlässigkeit vom FuB Bereich und Welche gemeinsamen Themen gibt es zwischen LAG WR und LAG WfbM? Die Werkstatträte wünschen sich auf jeden Fall Transparenz bei der wirtschaftlichen Situation und Auftragslage, dem Lohnsystem, bei der Personalauswahl, Urlaubs- und Jahresplanung sowie bei baulichen und organisatorischen Veränderungen. Die nächste Tagung findet im Oktober in Stuttgart statt. Axel Dietrich Hygieneschulungen können auch interessant und anregend sein Fröhliche Gesichter nach der jährlich stattfindenden Hygieneschulung und Belehrung nach 43 IfSG in der Werkstatt Achern. Eingeladen waren auch die Mitarbeiter und Angestellten aus der Bühler Werkstätte. So konnte auch Wissen und Erfahrung ausgetauscht werden. Alle Mitarbeiter/innen, die beruflich Lebensmittel verarbeiten und ausgeben, müssen regelmäßig entsprechend des 43/44 Infektionsschutzgesetzes über die Gefahren, die infektiöse Erkrankungen mit sich bringen können und die Wege der Ausbreitung belehrt werden. So sieht es der Gesetzgeber vor. Auch über die Verhütung (Prävention) von infektiösen Krankheiten wurde berichtet. Eine Hygieneschulung nach DIN 10514 gehörte ebenfalls zu unserem Fortbildungsprogramm. Hier konnten wir erfahren, welch große Bedeutung eine gute Hände- hygiene zur Verhinderung von Krankheitsausbreitung hat. Wissen Sie, wie Hände richtig desinfiziert werden und was alles dabei falsch gemacht werden kann? Nein? Wir, die Teilnehmer/innen der Hygieneschulung wissen es und können es Euch gerne zeigen und erklären! Herta Brecht (La 10 11

Sozialrechtliche und -politische Informationen Sozialrechtliche und -politische Informationen Spezialrad für 17-jährige mit Down-Syndrom Das Sozialgericht Heilbronn hat in seinem Urteil vom 20.01.2015 eine Ausnahmeentscheidung wegen der Besonderheit eines Einzelfalls getroffen. Bei der 17-jährigen Klägerin besteht eine Trisomie 21. Sie wohnt mit ihrer Familie auf dem Land, das Dorfzentrum ist rund 5 km entfernt. Behinderungsbedingt kann sie nur kurze Wege zu Fuß bewältigen. Tagsüber arbeitet sie in einer WfbM; in der Freizeit beschränken sich ihre sozialen Kontakte auf die Familie, die regelmäßig ausgedehnte Fahrradausflüge unternimmt. Die Klägerin muss in der Zeit zuhause betreut werden, da sie ein herkömmliches Fahrrad nicht nutzen kann. Sie stellte daher bei ihrer Krankenkasse den Antrag, ihr ein ärztlich verordnetes Spezialdreirad als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Krankenkasse lehnte ab. Die Klage gegen die Ablehnung war erfolgreich: Die Krankenkasse wurde dazu verpflichtet, die Kosten für das zwischenzeitlich selbst beschaffte Spezialdreirad zu erstatten. Unter dem Gesichtspunkt der Integration seien die wesentlichen sozialen Kontakte auf den Kreis der Familie konzentriert. Daher komme der Teilnahme an den Familienausflügen eine große soziale Bedeutung zu und das Rad sei zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft als Hilfsmittel durch die KV zu finanzieren. Die Krankenkasse vertrat die Ansicht (unter Bezug auf ein BSG Urteil aus dem Jahre 2002), dass die soziale Integration nur bis zu einem Alter von 15 Jahren berücksichtigt werden könne. Das SG Heilbronn legte das Urteil jedoch anders aus: Die Altersgrenze könne nicht starr gezogen werden. Das BSG habe formuliert, dass zumindest bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres die Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen - anders als bei Erwachsenen - nicht in die Bereiche Beruf, Gesellschaft und Freizeit getrennt werden können. Da die Klägerin allerdings auf dem Entwicklungsstand einer 5-jährigen sei, treffe dies bei ihr ebenfalls zu. Vor dem Hintergrund, dass eine soziale Isolation der Klägerin zu verhindern war, ist dieses Urteil nachvollziehbar. Medizinische Kurmaßnahme für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Kur (stationäre Maßnahme der medizinischen Rehabilitation). Der 1979 geborene, auf einen Rollstuhl angewiesene, Kläger hat einen Behinderungsgrad von 100 und die Merkzeichen ag, H und RF sowie von der Pflegekasse die Pflegestufe 3 zuerkannt. Er arbeitet in einer WfbM und lebt in einer Wohnstätte, an den Wochenenden und während der Urlaubstage bei seinen Großeltern. Inzwischen arbeitet der Kläger nur noch sechs Stunden täglich in der WfbM. Ein amtsärztliches Gutachten kam zu dem Schluss, dass sich die Verkürzung positiv auf seinen Zustand auswirke mit der weiteren Empfehlung, eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme zu erwägen. Daraufhin beantragte der Kläger beim beklagten Rentenversicherungsträger Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Dieser lehnte den Antrag ab, da nach seiner Meinung die beim Kläger bestehende Erwerbsminderung nicht dadurch gebessert werden könne. Das Sozialgericht Halle verurteilte mit Datum 19.11.2014 den Rentenversicherungsträger zu einer neuen Entscheidung über den Antrag des Klägers. Er sei für die beantragte Leistung zuständig, da der Antrag nicht an einen anderen Träger wie Krankenversicherung / Sozialhilfeträger, weitergeleitet worden sei. Rechtsgrundlage für die begehrte Leistung sei jedoch nicht das Rentenversicherungsgesetz, sondern wohlmöglich Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Die Behinderung könne zwar nicht abgewendet werden. Die Folgen der Behinderung könnten jedoch gemildert werden. Dieser Fall mit drei in Betracht kommenden Rehabilitationsträgern (Rentenversicherung, Krankenkasse, Sozialhilfe) belegt die Notwendigkeit einer Zuständigkeitserklärung nach dem 14 SBG IX. Ohne diesen bestünde die Gefahr, dass der Kläger von einem Rehabilitationsträger zum anderen verwiesen wird und er am Ende leer ausgeht. Ob jedoch und in welchem Umfang in Werkstätten beschäftigte dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation zur Erhaltung ihrer Werkstattfähigkeit haben, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Für die in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen darf allerdings nichts anderes gelten als für die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten. Besteht infolge einer Verschlimmerung der Behinderung oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes die Gefahr des Verlustes der Werkstattfähigkeit, dann muss ein Anspruch auf Leistungen der ambulanten oder medizinischen Rehabilitation bestehen, wenn nur auf diese Weise erreicht werden kann, dass der behinderte Mensch weiterhin eine Tätigkeit in einer WfbM ausüben kann Ergänzende Hilfe zur Pflege für Verhinderungspflege für eine Ferienfreizeit im Ausland Streitig sind ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII für eine Teilnahme an einer 13-tägigen Ferienfreizeit in Dänemark im August 2009. Der 1984 geborene Kläger ist schwerbehindert mit einem Behinderungsgrad von 100 sowie anerkannt pflegebedürftig. Er lebte im betreffenden Zeitraum bei seinen Eltern und wurde von diesen gepflegt. Der Kläger arbeitet in einer WfbM und erhält laufende Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Die zuständige Pflegekasse hatte ihm im Vorfeld bereits einen Anteil an den Kosten der geplanten Ferienfreizeit als Leistung bei Verhinderung der Pflegeperson im Rahmen des nach SGB XI begrenzten Höchstbetrages bewilligt. Daraufhin beantragte der Kläger beim Sozialhilfeträger ergänzende Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII für den noch offenen Restbetrag von 435,50. Der Sozialhilfeträger lehnte dies ab und der Wiederspruch blieb erfolglos, da er der Ansicht war, örtlich nicht zuständig zu sein, weil sich der Kläger im Ausland aufgehalten habe. Die dagegen gerichtete Klage war erfolgreich. Das LSG Schleswig-Holstein stellt in seinem Urteil vom 26.11.2014 fest, dass kürzere Abwesenheitszeiten von bis zu einem Monat für das Merkmal des tatsächlichen Aufenthalts nach 98 Abs. 1 SGB XII unschädlich seien. Der Anspruch auf ergänzende Kostenübernahme ergäbe sich aus 65 Abs. 1 SGB XII, wonach die angemessenen Kosten bei einer gebotenen, zeitweisen Entlastung der Pflegeperson zu übernehmen sind. Wegen des Bedarfsdeckungsprinzips könne jede Maßnahme von der Vorschrift umfasst sein, die effektiv geeignet ist, das Ziel der Entlastung der Pflegeperson zu erreichen, was für die Ferienfreizeit bejaht wurde. Das LSG hat von dem geltend gemachten Betrag lediglich 29,51 abgezogen, da der Kläger für die Dauer der Freizeit Leistungen für seine Verpflegung im Rahmen der Grundsicherung erhalten hat, welche auch in den Gesamtkosten enthalten waren. Für die Unterkunftskosten gelte dieser Abzug ausdrücklich nicht, da diese bei einer zeitlich begrenzten Freizeit naturgemäß doppelt anfielen und am Heimatort keine Einsparungen entstünden. Das Urteil bestätigt eine für Familien mit behinderten Kindern wichtige Praxis zur Entlastung der pflegenden Eltern. Nach nunmehr wohl überwiegender Rechtsauffassung ist die Verhinderungspflege eine Sach- und keine Geldleistung. Folglich gilt für die Verhinderungspflege im Ausland die Regelung für Sachleistungen. Nach 34 Abs. 1 SGB XI kann der Anspruch auf Verhinderungspflege trotz vorübergehenden Auslandsaufenthalts geltend gemacht werden, soweit die Pflegekraft, die ansonsten die Pflegesachleistung erbringt, den Pflegebedürftigen während des Auslandaufenthaltes begleitet. Dabei kommt es nicht auf die Personenidentität an, entscheidend ist, dass der Dienst, der die Sachleistung erbringt, im Inland ansässig ist und die Reise auch hier startet und endet. Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts kann daher keine Gewähr übernommen werden; eine Haftung wird ausgeschlossen. Ihre Ansprechpartnerin für die sozialrechtlichen Informationen erreichen Sie wie folgt: Sabine Jacobs 0151/ 12576234 s.jacobs@lebenshilfe-bba.de 12 13

Personelle Infos Nachruf Tief bewegt und traurig nahmen wir Abschied von unserer Angestellten und Kollegin. Gabriele Werthmann. Frau Werthmann war seit 01.01.2001 in unserer Werkstatt der Lebenshilfe in Sinzheim als Gruppenleiterin im Hauswirtschaftsbereich beschäftigt. In dieser Zeit haben wir Gabriele Werthmann als äußerst engagierten, fleißigen und kompetenten Menschen schätzen gelernt. Durch ihre offene und sympathische Art war sie bei ihren Kollegen/innen und vor allem bei den von uns betreuten Menschen sehr beliebt. Wir vermissen Frau Werthmann in unserer Werkstatt und danken ihr von ganzem Herzen für ihre langjährige Treue und ihre hervorragende Arbeit. Mai 2015 Tief bewegt und traurig nahmen wir Abschied von unserer ehemaligen Mitarbeiterin Maria del Carmen Rodriguez. Frau Rodriguez war vom 01.09.1987 bis 31.03.2015 in unserer Werkstatt der Lebenshilfe in Sinzheim-Kartung beschäftigt. Während dieser Zeit haben wir Carmen Rodriguez als liebenswerten und sympathischen Menschen erlebt. Durch ihre offene und fröhliche Art war sie bei ihren Kollegen/innen sehr beliebt. Der Kontakt zu ihren Freunden in ihrer Gruppe hatte einen großen Stellenwert in ihrem Leben. Wir vermissen Frau Rodriguez in unserer Werkstatt und gedenken ihrer besonderen Persönlichkeit in Trauer und Dankbarkeit. Juni 2015. Personelle Infos Wir heißen alle neuen Kolleginnen und Kollegen willkommen! Ohne Foto: Nino Bohn Angestellter ab 25.04.2015 Florian Hamerski Angestellter ab 01.04.2015 Josef Maier Mitarbeiter betrieblich integr. Arbeitsplatz Sägewerk Keller ab 21.04.2015 Vincent Schübert Teilnehmer BBB WfbM Bühl ab 08.06.2015 Sandra Seitz Gruppenleiterin WfbM Achern - FuB ab 01.04.2015 Beate Fischer Kaufm. Angestellte WfbM Sinzheim - Zentrale ab 11.05.2015 Gabriele Liebwein Verkäuferin ab 01.05.2015 Sarah Polenz Verkäuferin ab 01.04.2015 Daniela Schumacher Angestellte ab 01.04.2015 Mareike Benz Service- und Küchenkraft, Illenau Arkaden Bistro, ab 01.05.2015 Sandra Füßler-Arndt Teilnehmerin, BBB Bühl, ab 04.05.2015 Helga Kohls Produktionshelferin, WfbM Sinzheim Montage, ab 01.05.2015 Tief bewegt und traurig nahmen wir Abschied von unserem ehemaligen Mitarbeiter Franz Jüngling. Alles Gute für den weiteren Lebensabschnitt Elisabeth Meier Reinigungskraft bis 30.06.2015 WfbM Sinzheim Rente ab 01.07.2015 Herr Jüngling war vom 01.07.1977 bis 23.07.2012 in unserer Werkstatt der Lebenshilfe in Sinzheim und wohnte vom 01.12.1983 bis 24.07.2013 in unserem Wohnheim in Steinbach. Während dieser Zeit haben wir Herrn Jüngling als fleißigen und sympathischen Menschen erlebt. Durch seine offene und freundliche Art war er bei seinen Kollegen/innen in unserer Werkstatt und Mitbewohnern im Wohnheim sehr beliebt. Herr Jüngling hinterlässt bei uns eine große Lücke und wir danken ihm für seine langjährige Treue zu unseren Werkstätten und werden ihn sehr vermissen. Herzlichen Glückwunsch & viel Erfolg weiterhin Mike Bechtold Gruppenleiter ab 26.06.2015 Am 25.06.2015 Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel erfolgreich beendet! Juni 2015 Hinweis: Berücksichtigt wurden alle Neueinstellungen und Veränderungen aus dem zweiten Quartal 2015! 14 15

Termine 3 / 2015 10.08. - Sommer-Betriebsruhe der Werkstätten 21.08.2015 Sinzheim und Achern 13.09.2015 Bewirtung vor unserem CAP-Markt für die Gäste des Zwetschgenfest-Umzugs in Bühl 20.09.2015 Tag der Begegnung Werkstatt Achern zum 20-jährigen Jubiläum 18.10.2015 Werkstatt Sinzheim auf Kirwe vertreten Marktplatz Sinzheim 20.10.2015 Betriebsversammlung 16.30 Uhr 23.10.2015 Pädagogischer Klausurtag für alle Gruppenleiter, Werkstatt Sinzheim & FuB 24.10.2015 Wir sind eins -Party anlässlich 25 Jahre Jubiläum der Offene Hilfen im Rahmen von Weinfest Musikverein Lauf 03.11.2015 Mitarbeiter-Jubilarsfeier der Werkstatt Achern 05.11.2015 Mitarbeiter-Jubilarsfeier der Werkstatt Sinzheim 13.11.2015 Pädagogischer Klausurtag für alle Gruppenleiter der Bühler Werkstätten 29.11.2015 Lebenshilfe auf Adventsmarkt der Max- Grundig-Klinik mit Verkaufsstand vertreten 29.11.2015 Sternenreise - Musik und Text zum 1. Advent, Benefiz-Kirchenkonzert 04.12.- Nikolausmarkt in Mooslandschule 05.12.2015 Ottersweier 06.12.2015 Spekulatiusaktion auf Bühler Adventsmarkt, Aktion Böckeler 13.12.2015 Große gemeinsame Weihnachtsfeier der Werkstätten Sinzheim und Achern Bürgerhaus Neuer Markt 24.12.- Weihnachts-Betriebsruhe in 31.12.2015 allen Werkstätten 31.12.2015 Silvesterlauf in Kappelrodeck Joggen und Walken für die Lebenshilfe Gesundheitstag in den Werkstätten In unseren Werkstätten wurde in Kooperation mit der KKH und der Firma Stinus wieder ein Gesundheitstag für alle Angestellten organisiert. So konnte sich jeder unterschiedlichen Tests und Messungen unterziehen, wie z.b. einem Rückentest und einer Handkraftmessung, einem Fußscan und einer digitalen Fußdruckmessung, einer lasergesteuerten Wirbelsäulen-, Bein- und Hüftstandmessung sowie einer Koordinations- und Konzentrationsübung am Balance Board, übrigens das Highlight des Tages. Das Interesse und die Beteiligung der KollegInnen war groß und es scheint allen sehr viel Spaß gemacht zu haben. Der Tag war von morgens 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr komplett ausgebucht. Die Rückmeldung der KKH war im Anschluss, dass die Angestellten der WDL im Großen und Ganzen körperlich fit sind. Renate Schenk Impressum WDL Nordschwarzwald gemeinnützige GmbH, eine Einrichtung der Lebenshilfe Baden-Baden - Bühl - Achern e.v. Müllhofener Straße 20, 76547 Sinzheim, Tel. 07221 989-0, Fax. 07221 989-100 werkstaetten@wdl-ggmbh.de, www.lebenshilfe-bba.de (www.wdl-ggmbh.de wird umgeleitet auf neue Website) Geschäftsführung: Harald Unser, Alexandra Fluck, Andreas Hemlein, Christian Lemcke Redaktion, Grafik und Gestaltung: Alexandra Walter Anregungen, Wünsche und Ideen bitte an: Alexandra Walter, Tel. 07221 989-111, a.walter@wdl-ggmbh.de