Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Ähnliche Dokumente
Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016

Öffentliche Ausschreibung

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO

VV zu 55 LHO. Zu 55:

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018

Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.

/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016

Vergabe. ESF-Förderperiode

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort

Das neue Vergaberecht

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:

Energietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung

Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz)

Checkliste zur Vergabeprüfung

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe

Neufestsetzung der EU-Schwellenwerte für die Jahre 2018 und 2019

Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe

Vergaberecht 2011 News und Fristen

Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5

Auftragsvergaben/Vergaberecht (5) Verfahrensarten SS 2014 Kurt Reindl

Vom 14. Juni Az.: /39 -

Vergabeordnung Bauleistungen im Sinne der VgV und Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/ A (EU),

Freie Hansestadt Bremen

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,

Konjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?

Informationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1

Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/ Rechtsnatur der Vergabeordnung

Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Vergabevorschriften und ihre Anwendung

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom Seite 479 bis 502

VgV Alte Fassung Neue Fassung mit Änderungshinweisen Neue Fassung. 1 VgV - Zweck der Verordnung

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten WS 2016/17 Kurt Reindl

Grundlagen des Vergaberechts

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung

Allgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt)

Die neuen Schwellenwerte ab 2012

Infoblatt zur Vergabe von Aufträgen

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern

Vergaberecht Forum II: Förderung Zuwendungsregeln - Vergaberecht

Richtlinien für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen

GWB VOF. VgV. `êçåçääk. Info. nach der EU-Richtlinie RL 2004/18/EG. Februar 2006

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17

Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) Vom 13. Februar 2006 *

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben. (Stand: )

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel. 1 Geltungsbereich und Grundlagen

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Richtlinien. über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 19. Februar 2004 in der Fassung der Änderung vom 20. März 2013

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE

Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung

Auftragsvergabe. (nach Vergabereform 2016) Europa nach Tisch

Zentrale Vergabestelle des Werra-Meißner-Kreises

a VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe, Beschafferprofil, Vorinformation

VOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007

Stand: 15. Dezember Dieses Dokument ist ein Infoblatt und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. Hessischer Vergabetag

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 14 vom Seite 341 bis 364

Vergaberecht im Umbruch: Konjunkturpaket und Vergaberechtsreform: Rechtsanwalt Dr. Volkmar Wagner CMS Hasche Sigle, Stuttgart

Grundzüge der Vergabe

Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO

Die neue VgV. Dr. Jan Seidel Rechtsanwalt

DAS NEUE VERGABERECHT

Hinweise zu Vergaben für Zuwendungsempfänger

Grundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz. 1 COCOF 07/0037/03-DE Endgültige Fassung vom

Vergabeordnung der Gemeinde Rheurdt vom 01. November 2000

EU-Vergaberecht: Marktchancen für den Mittelstand?

Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung

Entwicklung von Ausschreibungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen


Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Beschaffungsrichtlinie der IHK Dresden

Vom Rat beschlossene Sonderregelungen für einzelne, der Verwaltung unterliegende Bereiche bleiben unberührt.

Vergabeordnung. zur Regelung des Beschaffungs- und Vergabewesens für die Stadt Rahden. gültig ab

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Anlage 7 zum Zuwendungsbescheid. Leitfaden für die Vergabe von Aufträgen durch Zuwendungsempfänger

BMWi, I B Dezember 2015

Dokumentation der Vergabe

Transkript:

F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft EFRE-Verwaltungsbehörde (Stand 04. Februar 2013) Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen Präambel Die vergaberechtlichen Regularien werden durch die Allgemeinen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides (in der Regel ANBest-P) wirksames Recht. Aus dem Zuwendungsbescheid ergeben sich konkrete Regelungen, wie bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen vorzugehen ist. Vorgehen nach Auftragswert und Leistungsart Je nach Auftragswert und Leistungsart ist entsprechend den ANBest-P folgendermaßen zu verfahren: Die Regelungen gemäß Ziffer 3 der ANBest-P gelten unmittelbar. Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) ist anzuwenden, wenn der Gesamtauftragswert der Baumaßnahme bzw. des Bauwerks (alle Bauaufträge für eine bauliche Anlage) ohne Umsatzsteuer mehr als 50.000 EUR beträgt. Entsprechend ist für Waren und Dienstleistungen Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) anzuwenden, wenn der Jahreswert der Lieferung oder Leistung für eine Warengruppe ohne Umsatzsteuer mehr als 25.000 EUR beträgt. Auch Aufträge, die diese Betragsgrenzen nicht erreichen, sind unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung in der Regel auf der Grundlage mehrerer schriftlicher Angebote (Wettbewerb) zu vergeben. Ebenso zu beachten sind weitergehende Bestimmungen, die die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger zur Anwendung von Vergabevorschriften verpflichten. (siehe Fußnote zu Nr. 3.1.3 der ANBest-P). Schwellenwerte für die Vergabe nach EU-Recht seit 01. Januar 2012: Baumaßnahmen: Liefer- und Dienstleistungsaufträge: Liefer- und Dienstleistungsverträge im Sektorenbereich: 5.000.000 Euro 200.000 Euro 400.000 Euro

2 Es ist dabei immer der Gesamtauftragswert maßgeblich, d.h. auch bei Vergabe in kleinen Losen gilt der Auftragswert der Gesamtmaßnahme. Auftragsvergabe in Losen zur Stärkung des Mittelstandes Zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft soll im Zuwendungsbescheid ein Hinweis aufgenommen werden auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Vergabe nach Losen, in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) ( 97 Abs. 3 GWB, 5 VOB/A bzw. 2 Abs. 2 VOL/A). Allgemeine Hinweise Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur Öffentlichen Ausschreibung ab 25.000 Euro (VOL) bzw. 50.000 Euro (VOB). Nur in den von den Vergabeordnungen (VOB/A, VOL/A) vorgesehenen Ausnahmefällen und bei der analogen Anwendung der Wertgrenzenregelungen der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Beschränkte Ausschreibung bzw. eine Freihändige Vergabe zulässig. Bei der Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen Vergabe ist zu berücksichtigen, dass hier mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsangabe aufzufordern sind. Bei der Freihändigen Vergabe kann auf die Durchführung eines förmlichen Verfahrens verzichtet werden. Hier sind im Gegensatz zu den förmlichen Ausschreibungsverfahren auch Verhandlungen mit potenziellen Bietern zulässig. Für jede Vergabe ist ein Vergabevermerk zu fertigen. Auf die 20 VOL/A, 24 EG VOL/A, 20 VOB/A und 12 VOF wird verwiesen. Analoge Anwendung der Wertgrenzenregelungen der Freien und Hansestadt Hamburg im Zuwendungsbereich Gem. 2a Abs. 2 des Hamburgischen Vergabegesetzes kann die für Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts zuständige Behörde Grenzen für Auftragswerte festlegen, bis zu deren Erreichen eine Auftragsvergabe nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten (Beschränkte Ausschreibung) oder eine Auftragsvergabe ohne förmliches Verfahren (Freihändige Vergabe) zulässig ist. Die für die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zuständige Finanzbehörde sowie die für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt haben folgende Grenzen für die Auftragswerte festgelegt, die analog auf den Zuwendungsbereich angewandt werden: Bereich VOB Der Auftragswert, bis zu dem eine Beschränkte Ausschreibung (ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) zulässig ist, beträgt 1.000.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Der Auftragswert, bis zu dem es bei einer Freihändigen Vergabe keiner schriftliche Begründung Bedarf, beträgt 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Die Voraussetzungen des 3 VOB/A für die Zulässigkeit einer Freihändigen Vergabe müssen jedoch vorliegen.

3 Bereich VOL Der Auftragswert, bis zu dem eine Beschränkte Ausschreibung (ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) zulässig ist, beträgt 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Der Auftragswert, bis zu dem eine Freihändige Vergabe zulässig ist, beträgt 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Hinweis Die Regelung zu den unbefristet geltenden Wertgrenzen wird im Rahmen der nächsten Änderungen der ANBest-P berücksichtigt. Stichwortverzeichnis Vergabe- und Vertragsordnungen: VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL = Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOF = Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von (Bau-)Leistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen In den Abschnitten 2 der VOB/A und der VOL/A sowie in der VOF sind die Verfahren oberhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes geregelt.

4 Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte: Öffentliche Ausschreibung: Förmliches Ausschreibungsverfahren, in dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird ( 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/A bzw. VOL/A). Die Veröffentlichung erfolgt durch Tageszeitungen, Amtliche Veröffentlichungsblätter, Fachzeitschriften oder Internetportale (vgl. 12 VOL/A). Für Bauleistungen gilt entsprechendes (vgl. 12 VOB/A). Beschränkte Ausschreibung: Förmliches Vergabeverfahren, in dem eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ggf. nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/A bzw. VOL/A). Freihändige Vergabe: Vergabe ohne förmliches Verfahren, aber im Wettbewerb (Einholung von Vergleichsangeboten) 3 Abs. 1 Satz 3 VOB/A bzw. VOL/A). Die Angebote sind in der Regel gleichwohl schriftlich einzureichen (vgl. Ziffer 3.2 ANBest-P). Im Gegensatz zu förmlichen Ausschreibungsverfahren sind bei der Freihändigen Vergabe auch Verhandlungen mit potenziellen Bietern zulässig. Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte: Offenes Verfahren: Förmliches Ausschreibungsverfahren, in dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen in einer europaweiten Bekanntmachung öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird; entspricht der Öffentlichen Ausschreibung 3a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A bzw. 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL /A). Nicht offenes Verfahren: Förmliches Ausschreibungsverfahren, in dem eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zwingend nach einem europaweiten öffentlichen Teilnahmewettbewerb; entspricht der Beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb 3a Abs. 1 Nr. 2 VOB/A bzw. 3 EG Abs. 1 Satz 2 VOL /A). Verhandlungsverfahren: Förmliches Vergabeverfahren, in dem mit ausgewählten Unternehmen Vertragsverhandlungen zwecks Zuschlagserteilung geführt werden. Die Auswahl der Unternehmen erfolgt in der Regel nach einem europaweiten öffentlichen Teilnahmewettbewerb ( 3a Abs. 1 Nr. 4 VOB/A bzw. 3 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A). Das Verhandlungsverfahren ist die einzige Vergabeart für die Vergabe freiberuflicher Leistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes ( 3 Abs. 1 VOF).

5 Wettbewerblicher Dialog: Förmliches Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge. Es handelt sich um ein dreigliedriges Verfahren, das Elemente der anderen Verfahrensarten aufnimmt (europaweiter öffentlicher Teilnahmewettbewerb, Dialogphase mit Verhandlungen, abschließendes Angebotsverfahren - 3a Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. 3 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A). Fragen bei der Prüfung der Auftragsvergabe: 1. Welche Art von Leistung soll vergeben werden? (Bau-, Liefer- oder Dienstleistung; Dienstleistung freiberuflicher Art, bei der die Leistung vorab nicht eindeutig erschöpfend beschrieben werden kann?) 2. Wie hoch ist der Auftragswert? 3. Welche Vergabeart ist einschlägig? (Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe bzw. müssen bei Öffentlichen Auftraggebern im Sinne des 98 GWB europarechtliche Vergabevorschriften angewendet werden?)