Eckpunkte zur Unternehmensbesteuerung

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Transkript:

Kerstin Andreae Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Thomas Gambke Mitglied des Deutschen Bundestages 3. Juli 2012 Eckpunkte zur Unternehmensbesteuerung Nachhaltig Gerecht Europäisch Die Koalition lässt die Reform der Unternehmenssteuer unter den Tisch fallen. Nach der Absage nahezu sämtlicher steuerpolitischer Vorhaben hat die Koalition nun auch ihre Pläne zur Reform der Unternehmenssteuern ad acta gelegt. Diese Handlungsunfähigkeit schwächt unseren Wirtschaftsstandort. Das Thema Unternehmenssteuern hat in den letzten Jahren in der öffentlichen und in der politischen Debatte einen hohen Aufmerksamkeitsgrad. Dies ist begründet mit der Bedeutung der Steuerlast für Unternehmen in Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft auf der einen Seite und der notwendigen Kontinuität und Sicherheit der Steuereinnahmen für den Staat auf der anderen Seite. Dabei gilt die Besteuerung von Unternehmen mit rund 30% des Gewinns im Unternehmen in Deutschland heute im weltweiten Vergleich als wettbewerbsfähig. In Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung muss deshalb das Ziel bei allen Maßnahmen zur Veränderung der Steuerstruktur die Aufkommensneutralität sein. Wir sehen keinen Spielraum für kostspielige Reformen im Unternehmenssteuerbereich, da die Haushalte der öffentlichen Hand strukturell unterfinanziert sind. Wir halten Planungssicherheit für die Unternehmen für ein wichtiges Gut. Unternehmen müssen sich in Hinblick auf langfristige Investitionen darauf verlassen können, dass es keine erheblichen Änderungen in den Rahmenbedingungen geben wird. Wenn dennoch Änderungen geplant und vollzogen werden sollen, dann mit dem Ziel, die durchaus vorhandenen Potentiale in Hinblick auf Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit in der Besteuerung der Unternehmen zu verbessern und eine Anpassung des nationalen Steuerrechtes an Europa voran zu treiben. Seite 1 von 7

Ziele grüner Unternehmenssteuerpolitik 1. Nachhaltig: Wir wollen, dass Unternehmen langfristig Verantwortung für die MitarbeiterInnen und ihre Familien sowie die Umwelt übernehmen und die Unternehmensziele daran ausrichten. Deswegen ist es uns wichtig darauf zu achten, dass auch die Steuerpolitik Anreize setzt, die nachhaltig wirkende Entscheidungen in Unternehmen fördern. Dazu gehört die Langfristigkeit von Geschäftsmodellen und eine nachhaltige Finanzierung. Das führt auch zu stabilen Steuereinnahmen aus der Unternehmenstätigkeit für die öffentliche Hand. Die Steuerpolitik im Bereich der Unternehmen muss sich wie in allen anderen Bereichen an einer nachhaltigen Finanzpolitik ausrichten. Wir brauchen eine Stabilisierung und Nachhaltigkeit also einen Abbau der strukturellen Defizite - der öffentlichen Haushalte. Auch die Unternehmen werden sich in angemessener Weise an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligen. Dabei stellt die Leistungsfähigkeit des einzelnen Unternehmens eine wichtige Grundlage für die Besteuerung dar. 2. Gerecht: Die weitere Leitlinie grüner Unternehmenssteuerpolitik ist die Steuergerechtigkeit. Darunter verstehen wir eine gleichmäßige steuerliche Belastung von Unternehmen unabhängig von Größe, Branche, Rechtsform oder internationaler Ausrichtung. Es kann nicht sein, dass vornehmlich lokal wirtschaftende Unternehmen proportional deutlich mehr als ein internationaler Konzern zum Gemeinwesen beitragen muss, weil die Steuergestaltungsmöglichkeiten für sie keine Anwendung finden. Wir wollen daher mit besonderem Fokus kleinere und mittlere Unternehmen fördern und Steuergestaltungsmöglichkeiten von Konzernen beschneiden. Eine wichtige Voraussetzung für Steuergerechtigkeit ist Transparenz. Unser heutiges Wissen um die Ergebnissituation in den Unternehmen in Abhängigkeit von Größe, Internationalität, Branche und Region ist gering. Die Wirksamkeit von steuerlichen Maßnahmen können deshalb weder vor ( ex ante ) noch nach ( ex post ) ihrer Einführung verlässlich geprüft werden. Deshalb ist Transparenz der Daten und Datenerhebung eine wichtige politische Zielsetzung. 3. Europäisch: Wir brauchen ein europäisches Unternehmenssteuerrecht. Bei der Schaffung der Währungsunion ist die Angleichung der Wirtschafts- und Steuerpolitiken in der EU sträflich vernachlässigt worden. Die Finanz- und Haushaltsprobleme einzelner Staaten in Europa sind eng verknüpft mit steuerlichen oder anderen Sonderkonditionen für spezifische Unternehmen bzw. Branchen. Die finanziellen Zusammenbrüche verschiedener Staaten in letzter Zeit haben bewiesen, dass das Geschäftsmodell der Steuer- und Regulierungsoase nicht Bestandteil einer stabilen europäischen Union sein kann. Dabei ist auch klar, dass eine Reform dieser ungleichen nationalen Gesetzgebungen eine längere Phase der Konsolidierung und des aufeinander Zugehens verlangt. Auch die deutsche Gesetzgebung muss und wird diesen Weg gehen, wobei auch kleinere Verbesserungen am bestehenden deutschen Unternehmensrecht durchaus nicht überflüssig sind. Diese müssen aber die europäische Harmonisierung im Blick haben. Seite 2 von 7

Konkrete Umsetzung 1. Nachhaltige Unternehmenssteuern fördern unternehmerisches Handeln Wir wollen die Attraktivität für nachhaltige Finanzierung erhöhen und deshalb die Benachteiligung bei der Besteuerung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital beenden. Dafür wollen wir die Abgeltungsteuer abschaffen und die Besteuerung der Kapitaleinkünfte wieder der individuellen Höhe der Einkommensteuer unterwerfen. Die Thesaurierungsmöglichkeiten für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, d.h. die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne, wollen wir ausbauen und damit Investitionen auf Unternehmensseite fördern. Wir wollen Innovationen bei Unternehmen stärken. Die sogenannte Sanierungsklausel, also die Möglichkeit auch bei einem Anteilseignerwechsel, die Verluste des Unternehmens weiterhin steuersparend einzusetzen, muss in Hinblick auf europäisches Recht überarbeitet werden. Dabei soll neben dem Erhalt von Arbeitsplätzen auch das Weiterführen von innovativen Unternehmen erleichtert bzw. ermöglicht werden. Zur Zeit ist die Deutsche Wirtschaft im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften stark. Sollte es zu einem Einbruch kommen, brauchen wir Maßnahmen, um Unternehmen kurzfristig zu unterstützen. Dazu gehört die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (Absetzung für Abnutzung / AfA), die wir in Abschwungphasen gezielt zur Belebung der wirtschaftlichen Dynamik einsetzen wollen. Wir wollen mit gezielten Maßnahmen die kleinen und mittleren Betriebe entlasten. Vor allem beim Thema Innovation wir wollen eine 15%ige Steuergutschrift für alle Forschungs- und Entwicklungsausgaben von kleinen und mittleren Unternehmen bis 250 Mitarbeiter umsetzen. Wir wollen durch eine Vereinfachung der Regeln für die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter Bürokratie abbauen. Dazu gehört die Abschaffung der Poolabschreibung bei gleichzeitiger Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung. Darüber hinaus prüfen wir das Konzept einer steuerfreien Gewinnrücklage für kleine Unternehmen. Diese Maßnahme soll kleinen und mittleren Unternehmen in Krisenzeiten einen Puffer geben, um Personal weiter beschäftigen zu können, das nach Überwindung der Krise dringend gebraucht wird. 2. Gleichmäßigkeit und Transparenz sind Voraussetzung für (Steuer-) Gerechtigkeit Wir fordern das Country by Country reporting für jedes international tätige Unternehmen. Die gezahlten Steuern auf Gewinn müssen für jedes Land, in dem ein Konzern einen Sitz hat, separat ausgewiesen werden. Mit mehr Transparenz kann Steuergestaltung wirkungsvoll verhindert werden. Seite 3 von 7

Zur Transparenz gehört auch ein effektiver automatischer Informationsaustausch, der sowohl über die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) als auch über die EU- Zinsrichtlinie umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln ist. Die EU-Zinsrichtlinie mit ihrem automatischen Informationsaustausch über Besteuerungsdaten muss sowohl bezüglich der Effektivität als auch in der Breite weiterentwickelt werden, und darf nicht durch bilaterale Steuerabkommen wie etwa mit der Schweiz unterlaufen werden. Daten über die tatsächliche Besteuerung von Unternehmen in Deutschland sind rar. So sind viele Maßnahmen der Unternehmensteuerreform 2008 bis heute noch nicht evaluiert. Solide Finanzpolitik sollte jedoch keine Glaubensfrage sein, sondern auf einer verlässlichen und aussagekräftigen Datengrundlage basieren. Wir fordern daher, dass die Datengrundlage auch im nationalen Bereich verbessert wird. Wir wollen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine strafbewerte Anzeigepflicht von Steuergestaltungsmodellen bezogen auf alle Steuerarten bei der Finanzverwaltung schaffen. Das Bundeszentralamt für Steuern ist verpflichtet, diese Modelle zu bewerten und ihre Bewertung zu veröffentlichen. Gleichzeitig sollen alle registrierten Steuergestaltungen an die elektronische OECD-Datenbank gemeldet werden. Zusammen steigert dies die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen während die Finanzverwaltung rechtzeitig Steuerausfälle vermeiden und Unternehmen über die voraussichtliche Art der Bescheidung informieren kann. Dies bildet ein beachtliches Vereinfachungspotential für Unternehmen, die Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit. Zur Steuergerechtigkeit gehört auch ein transparenteres Steuerrecht. Denn kleine und mittlere Unternehmen spüren die bürokratischen Belastungen besonders stark. Eine Ungleichbehandlung von Landwirten, Gewerbetreibenden und Selbständigen ist heute überholt und nicht mehr zu rechtfertigen. Daher wollen wir mittelfristig die Gewinneinkunftsarten zusammenlegen. Wir wollen die volle Abzugsfähigkeit von Managergehältern auf 500.000 Euro und von Abfindungen auf 1 Mio. Euro beschränken. So kann die Subventionierung von überzogenen Vergütungen, Boni und Abfindungen durch den Steuerzahler verhindert werden. Bei allen Maßnahmen müssen wir die ökologische Zielsetzung beachten: Wir wollen umweltschädliche und branchenspezifische Subventionen abbauen (z.b. Schiffbaufonds, Abschmelzen des Dienstwagenprivilegs, weniger Ausnahmen bei der Ökosteuer, Kerosinbesteuerung). In die Gesamtbetrachtung der Steuerbelastungen für die Unternehmen sind auch Verbrauchsorientierte Steuern mit einzubeziehen (Energiesteuer, Umsatzsteuer). Branchensubventionen sollen dabei abgebaut werden. Das bedeutet insbesondere die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für einzelne Branchen wie Hotelund Gaststättenbetriebe, Gartenbaubetriebe oder Fast-Food-Ketten (Außer-Haus- Umsätze). Durch die Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen und Dividenden bei Kapitalgesellschaften einerseits und dem vollständigen Abzug von damit in Zusammenhang ste- Seite 4 von 7

henden Kosten z.b. der Finanzierungskosten von Beteiligungen, profitieren Kapitalgesellschaften in besonderer Weise. Wir wollen daher diese Kosten im Zusammenhang mit Beteiligungen nur noch in dem Umfang zum Abzug zulassen wie ihre Erträge auch der Besteuerung unterliegen (derzeit 5%). In den letzten Jahren sind eine Reihe von Regelungen im Steuerrecht (gewerbesteuerliche Hinzurechnung, Mindestbesteuerung, Mantelkauf, Zinsschranke, Funktionsverlagerung) mit dem Ziel Missbrauchsbekämpfung und Erhalt von nationalem Steueraufkommen entwickelt worden. Diese Maßnahmen wollen wir mit den Zielen: Wirksamkeit und Rechtssicherheit überprüfen und gegebenenfalls nachjustieren.. Unternehmen und Kommunen sollen über die Gewerbesteuer auch weiterhin durch ein starkes Band verbunden bleiben. Wir wollen die Gewerbesteuer daher zu einer kommunalen Wirtschaftsteuer weiterentwickeln vor allem unter Einbeziehung der Freiberufler, hier auch der Land- und Forstwirte. Letzteres würde auch die Abschaffung der Grundsteuer A erlauben und damit die Abschaffung einer höchst ineffizienten und bürokratischen Steuererhebung. Mit unseren Vorschlägen zur Einkommensteuer soll der Spitzensteuersatz auf 49 Prozent ab einem Einkommen von 80.000 angehoben werden, bei gleichzeitiger Entlastung über einen höheren Grundfreibetrag von 8.500. Die Investitionskraft von Personenunternehmen wollen wir aber nicht benachteiligen. Die Thesaurierungsbegünstigung soll fortgeführt und verbessert und gegebenenfalls sollen weitere Maßnahmen zur Trennung der betrieblichen und der persönlichen Einkommen ergriffen werden. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass Haushaltskonsolidierung notwendig ist. Wir wollen eine befristete Vermögensabgabe einführen, um die durch die Kosten der Finanz- und Bankenkrise gestiegene Staatsverschuldung abzubauen. Dabei soll die Belastung für Unternehmen begrenzt und ein Substanzverlust ausgeschlossen werden. Kleine bis mittelständische Betriebe werden durch einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen weitgehend verschont. Wichtiger noch: Durch eine Begrenzung der jährlichen Zahllast auf 35 Prozent des Jahresertrags wird Substanzbesteuerung wirksam verhindert. Die von der großen Koalition reformierte Erbschaftssteuer hat kaum zum gewünschten Ergebnis geführt. Sie ist weder Rechtssicher noch hat sie zur Stabilisierung des Aufkommens geführt, es gibt klare Umgehungsmöglichkeiten insbesondere durch die fast völlige Freistellung für Betriebsvermögen. Mit einer Reform wollen wir sowohl das Aufkommen in etwa verdoppeln als auch Rechtssicherheit schaffen. Für Betriebsvermögen prüfen wir intensiv Freibeträge und Stundungsmöglichkeiten für alle die Fälle, in denen die Erbschaftsteuer nicht aus liquidem anderem Vermögen gezahlt werden kann. Weiterhin wollen wir sicherstellen, dass es durch das Zusammenwirken von Vermögensabgabe und Erbschaftsteuer nicht trotz der Stundungsmöglichkeiten zu Substanzbesteuerung kommt. Seite 5 von 7

3. Europäische Unternehmenssteuern schaffen Grundlage für fairen Wettbewerb Steuerbemessungsgrundlagen und Steuersätze werden künftig harmonisiert werden müssen. Um eine Blockadehaltung gegenüber sinnvoller Harmonisierung zu verhindern und effizientere europäische Abstimmungen über Steuerfragen zu ermöglichen, sollte hier zukünftig mit qualifizierten Mehrheiten entschieden werden können. Ein europäischer Mindeststeuersatz in der Unternehmensbesteuerung soll den Steuerwettbewerb zwischen den Ländern vermindern, Steuerdumping verhindern und den Wettbewerb auf Innovationskraft und Produkte ausrichten. Für die Harmonisierung der Unternehmenssteuer (oder Körperschaftsteuer) kann die Mehrwertsteuer als Vorbild genommen werden. Dort ist auf europäischer Ebene ein Mindeststeuersatz für den regulären Satz bei 15 Prozent festgelegt worden und es existiert ein europäischer Rahmen, in dem die Mitgliedstaaten agieren müssen. Verlustverrechnung und Organschaft können im Zusammenhang mit einem europäischen Unternehmenssteuerrecht zu einem modernen Gruppenbesteuerungsregime entwickelt werden. Nationale Alleingänge bei der Organschaft, die die Verlustverrechnungsmöglichkeiten deutscher Konzerne weiter verbessern, lehnen wir hingegen entschieden ab. Die notwendigen Schritte zu einer besseren Rechtssicherheit bei den heutigen (nationalen) Regelungen zur Organschaft (Rechtssicherheit des sog. Gewinnabführungsvertrages) dürfen aber mit Blick auf die notwendigen Beratungszeiträume für ein umfassendes europäisches Unternehmenssteuerrrecht nicht unterbleiben. In Europa muss eine einheitliche europäische Bemessungsgrundlage für die Gewinnermittlung angestrebt werden. Die europäische Unternehmensbesteuerung soll zu einer obligatorischen Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage (GKKB) entwickelt werden. Für uns steht dabei die Bekämpfung von Steuergestaltung über Verrechnungspreise an erster Stelle. Deshalb braucht es die obligatorische GKKB gemeinsam mit einem Mindeststeuersatz und einer angemessenen Formelallokation. Für die Unternehmen entfallen damit die Kosten für die Verrechnungspreisdokumentation, gleichzeitig wird Rechtssicherheit erreicht und damit zeitund kostenaufwändiger Streit mit den Finanzbehörden vermieden. Eine Optionalität, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, halten wir jedoch für falsch. Für die Wirksamkeit des Projekts ist es essentiell, dass die GKKB für alle Unternehmen verbindlich eingeführt wird. Wir brauchen nicht ein 28tes Steuermodell neben den bereits bestehenden 27 Modellen in den einzelnen Mitgliedstaaten, sondern ein einheitliches, europäisches Unternehmenssteuerrecht. Dabei ist zunächst die Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage und damit der Rechnungslegungsvorschriften ein entscheidender erster Schritt, der auch die notwendige Vergleichbarkeit von Unternehmensdaten erlauben wird. Ein wichtiger Einstieg in das Projekt GKKB könnte das aktuelle Projekt einer Deutsch- Französischen Körperschaftsteuer sein. Hierzu tagt bereits eine Arbeitsgruppe beider Ministerien. Es ist erfreulich, dass die beiden Staaten hier vorangehen. Allerdings muss das Konzept für andere Staaten offen sein und in einem zweiten Schritt in eine GKKB für die gesamte EU weiterentwickelt werden. Seite 6 von 7

Kontakt: Kerstin Andreae, MdB Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Thomas Gambke, MdB Mittelstandsbeauftragter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag Tel.: (030) 227 71480 Tel.: (030) 227 71547 Fax: (030) 227 76481 Fax: (030) 227 76515 Email: kerstin.andreae@bundestag.de Email: thomas.gambke@bundestag.de Internet: http://kerstin-andreae.de Internet: http://t-gambke.de Seite 7 von 7