Statement zur Pressekonferenz Mittelstandsmonitor 2007

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1 Statement zur Pressekonferenz Mittelstandsmonitor 2007 Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim Mittelstand und Unternehmenssteuerreform Anfang November 2006 hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe von Union und SPD auf einen Entwurf für eine Unternehmenssteuerreform geeinigt, die 2008 in Kraft treten soll. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat das Bundesfinanzministerium am 2. Februar 2007 fertig gestellt. Er sieht eine deutliche Senkung der Steuerbelastung von Unternehmen vor, um so die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Der Mittelstandsmonitor nahm dies zum Anlass, sich eingehend mit den derzeitigen steuerlichen Rahmenbedingungen mittelständischer Unternehmen im internationalen Vergleich und den Auswirkungen der geplanten Unternehmenssteuerreform zu befassen. Aktuelle steuerliche Rahmenbedingungen mittelständischer Unternehmen Um Aussagen über die steuerliche Wettbewerbssituation mittelständisch strukturierter Unternehmen in Deutschland treffen zu können, wurden die effektiven Steuerbelastungen in Deutschland und elf weiteren EU-Mitgliedstaaten simuliert und verglichen. Die Berechnungen wurden mit dem vom ZEW und der Universität Mannheim entwickelten European Tax Analyzer durchgeführt. Für ein mittelständisches Musterunternehmen, das in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft firmiert und typische Bilanz- und Erfolgskennzahlen des Verarbeitenden Gewerbes aufweist, ergab sich, dass die effektive Steuerbelastung in Deutschland verglichen mit den elf anderen Mitgliedstaaten mit am höchsten ist. Nur Frankreich weist eine noch höhere effektive Steuerbelastung auf. Ursächlich für die hohe Belastung in Deutschland sind mit der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer fast ausschließlich ertragsabhängige Steuern. Für den Mittelstand sind neben der Steuerbelastung auf Unternehmensebene auch die steuerlichen Konsequenzen auf Ebene der Gesellschafter von Interesse. Bezieht man die Besteuerung

2 von Gewinnausschüttungen sowie Zinsen aus Gesellschafterdarlehen beim Gesellschafter mit ein, kann sich Deutschland auf einen Platz im hinteren Mittelfeld verbessern (vgl. Tabelle 1). Die Mehrbelastung gegenüber der Slowakei, als dem Land mit der niedrigsten effektiven Steuerbelastung, beträgt etwa 145 %. Mehr als drei Viertel der Unternehmen in Deutschland sind nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Einzelunternehmen oder organisiert. Der überwiegende Teil davon (über 99 %) sind kleine oder mittlere Unternehmen. 1 Firmiert das mittelständische Musterunternehmen in der Rechtsform einer, stellt sich die steuerliche Wettbewerbssituation derzeit etwas besser dar. Im Ländervergleich nimmt die deutsche den siebten Rang ein (vgl. Tabelle 1). Im Verhältnis zur Slowakei beträgt die Mehrbelastung etwa 140 %. Um allgemeingültigere Aussagen treffen zu können, wurden die effektiven Steuerbelastungen einerseits für variierende Erfolgslagen sowie Finanzierungs- und Vermögensstrukturen und andererseits für verschiedene Wirtschaftsbereiche simuliert. An der für den Ausgangsfall getroffenen Einstufung Deutschlands als Standort mit hohen effektiven Steuerbelastungen änderte sich jedoch im Grundsatz nichts. Geänderte steuerliche Rahmenbedingungen mittelständischer Unternehmen durch den Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform 2008 Der am 2. Februar 2007 fertig gestellte Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform 2008 sieht zahlreiche Änderungen der aktuellen Rechtslage vor, von denen sowohl mittelständische en als auch Kapitalgesellschaften betroffen sind. Im Einzelnen wurden die in Tabelle 2 enthaltenen Maßnahmen veröffentlicht, die zu großen Teilen bereits in dem im November 2006 präsentierten Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe Reform der Unternehmenssteuer in Deutschland unter der Leitung von Roland Koch und Peer Steinbrück enthalten sind. Für die im Referentenentwurf enthaltenen Vorschläge kommt das ZEW zu dem Ergebnis, dass für mittelständische Kapitalgesellschaften aller untersuchten Wirtschaftsbereiche spürbare Entlastungen auftreten (vgl. Tabelle 3). Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass für Unternehmen dieser Größe die Tarifsenkungen voll durchschlagen und wesentliche Elemente der vorgesehenen Gegenfinanzierungsmaßnahmen nicht wirksam werden, da der Freibetrag der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschrift für Fremdkapitalentgelte sowie die 1 Zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählen Unternehmen, deren jährlicher Umsatz 50 Mio. nicht ü- bersteigt.

3 Freigrenze bei der vorgesehenen Zinsschranke greifen würden. Die geplante Abschaffung der degressiven Abschreibung zieht aufgrund des niedrigen Abschreibungskoeffizienten von 20 Prozent keine nennenswerten Mehrbelastungen nach sich. Betrachtet man die steuerlichen Konsequenzen auf Ebene der Gesellschafter zeigen die ZEW- Berechnungen, dass die geplante Abgeltungssteuer zu einer Mehrbelastung von Gewinnausschüttungen führt, da im Gegenzug das Halbeinkünfteverfahren wegfällt. Die Berechnungen des Forschungsinstituts unter Einbeziehung der Anteilseigner ergeben deshalb mit 8,07 % bis 18,79 % deutlich geringere Entlastungen als bei isolierter Betrachtung der Unternehmensebene (vgl. Tabelle 3). Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang auch die mangelhafte Abstimmung der Abgeltungssteuer mit der Unternehmensbesteuerung. Da die Belastung von Unternehmensgewinnen den geplanten Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent für Zinseinkünfte übersteigt, kommt es zu einer Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung, weshalb die Anreize, in Deutschland in Eigenkapital zu investieren, beeinträchtigt werden. Da detaillierte Informationen zu den geplanten Änderungen, die die Besteuerung von en betreffen, bei der Fertigstellung des Mittelstandsmonitors noch nicht vorlagen, konnten die Auswirkungen der geplanten Unternehmenssteuerreform auf die effektive Steuerbelastung von mittelständischen en nicht quantifiziert werden. Die Wirkungen der geplanten Maßnahmen werden daher anhand einer Beispielrechnung verdeutlicht (vgl. Tabelle 4). Während mittelständische Kapitalgesellschaften stets von einer Senkung der tariflichen Gewinnsteuersätze profitieren können, ist dies für en nicht der Fall. Diese können zwar teilweise von den verbesserten Anrechnungsmöglichkeiten der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer profitieren. Durch den Wegfall der auf den Veranlagungszeitraum 2007 begrenzten Befreiung von der Reichensteuer für gewerbliche Einkünfte kann es jedoch im Bereich des Spitzensatzes der Einkommensteuer gar zu Mehrbelastungen kommen. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 % steigt die Tarifbelastung für Mitunternehmer bei Anwendung des maximalen Einkommensteuersatzes von derzeit 45,68 % auf 47,44 %. Im Fall zur Option für die Thesaurierungsrücklage ist ein noch größerer Anstieg auf 48,30 % zu verzeichnen. Diese dürfte im Vergleich zur progressiven Besteuerung insofern für viele mittelständische en keine sinnvolle Option sein. Ingesamt bleibt festzuhalten, dass der Standort Deutschland gegenwärtig aufgrund der hohen tariflichen und effektiven Steuerbelastungen für Personen- und Kapitalgesellschaften steuerlich nicht wettbewerbsfähig ist. Die geplante Unternehmenssteuerreform 2008 soll dem entgegenwirken. Durch die vorgesehene Tarifsenkung für Kapitalgesellschaften verbessert sich

4 die steuerliche Standortattraktivität Deutschlands. Insbesondere mittelständische Unternehmen zählen zu den Gewinnern, da sie von den geplanten Gegenfinanzierungsmaßnahmen auf Unternehmensebene weitgehend verschont bleiben. Im Hinblick auf die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte ist eine deutlich bessere Abstimmung mit der Unternehmensbesteuerung nötig, um eine Diskriminierung von Eigenkapitalfinanzierungen in Deutschland zu verhindern. Zu überdenken sind die geplante Aufhebung der für gewerbliche Einkünfte bestehenden Befreiung von der Reichensteuer sowie die angedachte Thesaurierungsrücklage, die für en zu Mehrbelastungen führen können. Es bleibt auf den vorläufigen Charakter des Referentenentwurfs hinzuweisen. Die Beschlussfassung der Bundesregierung ist für den 14. März geplant, in der verbleibenden Zeit soll es den Verbänden möglich sein, Stellung zu nehmen. Für den Mittelstand ist zu hoffen, dass sich die Koalitionspartner noch auf einigen Nachbesserungen einigen können.

5 Anhang Tab. 1: Effektive Gesamtsteuerbelastung mittelständischer Unternehmen im internationalen Vergleich Sitz der Gesellschaft Gesamtsteuerbelastung Rechtsstand 2005 Euro Rang Abweichung Slowakei % Polen % Finnland % Vereinigtes Königreich % Italien % Niederlande % Deutschland () % Irland % Deutschland (Kapitalgesellschaft) % Ungarn % Österreich % Schweden % Frankreich % Quelle: Berechnungen des ZEW Tab. 2: Maßnahmen des Referentenentwurfs zur Unternehmenssteuerreform 2008 Geplante Entlastungen - Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %, - Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5 %, - Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8, - ermäßigter Einkommensteuersatz in Höhe von 28,25 % für thesaurierte Gewinne für en (Thesaurierungsrücklage), - Einführung einer Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne) in Höhe von 25 % ab dem Geplante Belastungen - Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer, - Ausweitung der Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer auch auf Kurzfristzinsen sowie Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen bei Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zu 25 % mit einem Freibetrag von Euro, - Einführung einer Zinsschranke: Beschränkung des Zinsabzugs auf 30% des Gewinns vor Finanzierungskosten/-erträgen mit einer Freigrenze von 1 Mio. Euro; eine einheitliche Finanzierungsrelation aller Konzerneinheiten kann die Anwendung der Zinsschranke verhindern (sog. Escape-Klausel ), im Gegenzug entfällt 8a KStG, - Ersatz des Halbeinküfteverfahrens durch das Teileinkünfteverfahren für Kapitaleinkünfte im betrieblichen Bereich von Personenunternehmen durch Reduktion des freizustellen Teils der Einkünfte von 50 % auf 40 %, - Abschaffung der degressiven Abschreibung, - Besteuerung von Funktionsverlagerungen.

6 Tab. 3: Effektive Unternehmens- und Gesamtsteuerbelastungen mittelständischer Unternehmen für verschiedene Wirtschaftsbereiche Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel Verkehr Dienstleistungen Euro Abweichung Euro Abweichung Euro Abweichung Euro Abweichung Euro Abweichung Unternehmensebene Rechtsstand ,00% ,00% ,00% ,00% ,00% Reformoption Arbeitsgruppe ,82% ,77% ,66% ,68% ,05% Gesamtebene Rechtsstand ,00% ,00% ,00% ,00% ,00% Reformoption Arbeitsgruppe ,81% ,07% ,79% ,13% ,96% Quelle: Berechnungen des ZEW Tab. 4: Tarifbelastung im Fall deutscher en Durchschnittsverdiener Spitzenverdiener vor der Reform nach der Reform vor der Reform nach der Reform Gewinn 100,00 100,00 100,00 100,00 - Gewerbesteuer (Hebesatz 400%) 16,67 14,00 16,67 14,00 = Gewinn nach Gewerbesteuer 83,33 86,00 83,33 86,00 - Einkommensteuer 25,00 (30%) 30,00 (30%) 35,00 (42%) 45,00 (45%) + Gewerbesteueranrechnung 7,50 (180%) 13,30 (380%) 7,50 (180%) 13,30 (380%) - Solidaritätszuschlag 0,96 0,92 1,51 1,74 = Gewinn nach Steuern 64,87 68,38 54,31 52,26 Steuerbelastung 35,13 31,62 45,68 47,44 Quelle: Berechnungen des ZEW

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