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1 InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs/Fax-Abruf Rechtsformvergleich: Mit welcher Rechtsform fahren Sie ab 2008 am besten? Die Bundesregierung hat für 2008 eine Reform der Unternehmensbesteuerung auf den Weg gebracht, der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. Bei GmbHs soll der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent sinken. Die Gewerbesteuer soll nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, dafür aber die Messzahl von 5 auf 3,5 Prozent abgesenkt werden. Bei Personengesellschaften entfällt der Staffeltarif. Dafür wird bei Personenunternehmen die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer erhöht. Hinzu kommt bei Personengesellschaften eine völlig neuartige Pauschalbesteuerung von 28,25 Prozent auf nicht ausgeschüttete Gewinne. Dadurch soll verhindert werden, dass reiche Personengesellschaften in die Rechtsform der GmbH flüchten, um die dort deutlich niedrigere Gewinnsbesteuerung zu nutzen. Wer profitiert am meisten? Vor allem in Gegenden mit niedrigem Gewerbesteuer-Hebesatz liegt die GmbH & Co KG durch die hohe Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer sehr günstig (unten als Variante A dargestellt). Hier kann die Steuerbelastung inklusive Soli und Gewerbesteuer unter 42 Prozent sinken. Das lässt sich bei der GmbH nicht bewerkstelligen. Wer auf Dauer Gewinne einbehalten will, ist hingegen in Gegenden mit niedrigem Gewerbesteuersatz mit der GmbH am besten bedient (Variante D). GmbH-Gesellschafter, die auf ihre Gewinne angewiesen sind, fahren immer noch am Besten, wenn sie das Geschäftsführergehalts bis an die Grenze der steuerlich Akzeptablen schrauben. Denn die Belastung von Geschäftsführer-Gehältern bleibt per Saldo niedriger als die Steuerbelastung von ausgeschütteten Gewinnen. Lohnt sich nun alleine wegen der Unternehmenssteuerreform eine Umwandlung in die eine oder andere Rechtsform? Grundsätzlich sollte man eine Rechtsform nicht nur nach steuerlichen Aspekten auswählen. Bei sehr hohen Gewinnen und ständiger Voll-Ausschüttung ist die GmbH & Co KG in Gegenden mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen jedoch unschlagbar günstig. Wer jedes Jahr eine Million versteuert, bei dem machen 3 Prozent immerhin aus. Wer es sich leisten kann, auf Dauer auf Gewinnausschüttungen zu verzichten, fährt bei niedriger Gewerbesteuerbelastung mit der GmbH am Besten. Bei normaler bis leicht angehobener Gewerbesteuerhebesätzen gleichen sich die Rechtsformen hingegen ziemlich an. Das überrascht auch nicht weiter, denn diesen Normalfall hatte die Bundesregierung ja bei ihren Planungen zugrunde gelegt.

2 Zur Erläuterung der Varianten A-F: Wir haben Ihnen im Folgenden sechs verschiedene Szenarien zum Vergleich aufgelistet, und diese jeweils mit zwei verschiedenen Gewerbesteuerhebesätzen durchgerechnet. Personenunternehmen (EU, GbR, OHG/KG, GmbH & Co KG) A = Personenunternehmen mit normaler Gewinnnbesteuerung B = Personenunternehmen mit Thesaurierungs-Sondersteuer C = Personenunternehmen mit Thesaurierungs-Sondersteuer und anschließender Ausschüttung GmbH D = E = F = GmbH mit Thesaurierung GmbH mit (steuerlich zulässiger "Gewinnabsaugung" durch Geschäftsführer-Gehalt GmbH mit Gewinnausschüttung Annahmen: In allen Varianten haben wir beim Gesellschafter den Spitzensteuersatz 42 % (plus Soli) unterstellt und die Reichen - und Kirchensteuer außer Acht gelassen. Die Steuern einer Komplementär-GmbH bei der GmbH & Co. KG wurden ebenfalls außer Acht gelassen.

3 Bei 280 % Hebesatz Steuerbelastungsvergleich nach dem Regierungsentwurf zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 mit 280 % Hebesatz. Übrige Annahmen: siehe oben Gewinn (vor Abzug Geschäftsführer-Gehalt) Geschäftsführer-Gehalt bei GmbH Gewerbesteuer-Hebesatz in Ihrer Stadt 280 % Ebene der Gesellschaft Vorläufiges Ergebnis /. Gehalt Ergebnis vor Steuern GewSt.-Freibetrag BMG Gewerbesteuer GewSt.-Messbetrag Steuern: GewSt KSt. bzw. pauschale ESt. nach 34a EStG-RegEntw Soli Summe Steuern Gesellschaft Gewinn nach Steuern

4 Bei 280 % Hebesatz - Fortsetzung Ebene des Gesellschafters a) Nachversteuerung (C) Ausschüttung Steuer 25 % zzgl. Soli b) normal zu versteuernde Einkünfte (42 %) ESt. auf Gewinn GmbH & Co KG/ Geschäftsführer-Gehalt Gewinn nach Steuern Zusammenfassung der Steuerbelastung: GewSt KSt./34a - EStG + Soli Abgeltungssteuer ESt. (mit Soli) GewSt.-Anrechnung Gesamt in % 41,71% 27,20% 43,80% 25,63% 44,31% 45,24%

5 Bei 400 % Hebesatz Ebene der Gesellschaft Vorläufiges Ergebnis /. Gehalt Ergebnis vor Steuern GewStFreibetrag BMG Gewerbesteuer GewSt-Messbetrag Steuern: GewSt KSt bzw. pau. ESt nach 34a EStG-RegEntw Soli Summe Steuern Gesellschaft Gewinn nach Steuern

6 Bei 400 % Hebesatz Fortsetzung Ebene des Gesellschafters a) Abgeltungssteuer bzw. Nachversteuerung (C) Ausschüttung Steuer 25 % zzgl. Soli b) normal zu versteuernde Einkünfte (42%) EST auf Gewinn GmbH & Co. KG/Geschäftsführer Gehalt Gewinn nach Steuern Zusammenfassung der Steuerbelastung: GewSt KSt/34a - EStG + Soli Abgeltungssteuer ESt (mit Soli) GewSt-Anrechnung Gesamt in % 44,83 % 30,32 % 46,10 % 29,83 % 44,31 % 48,33 % IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft, Heiliggeiststr. 3, München, Tel , Fax , service@izw-info.de, Inhalt nur zur Information des Empfängers. Alle Informationen sorgfältig recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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