InformationsZentrum für die Wirtschaft
|
|
- Albert Neumann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs/Fax-Abruf Rechtsformvergleich: Mit welcher Rechtsform fahren Sie ab 2008 am besten? Die Bundesregierung hat für 2008 eine Reform der Unternehmensbesteuerung auf den Weg gebracht, der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. Bei GmbHs soll der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent sinken. Die Gewerbesteuer soll nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, dafür aber die Messzahl von 5 auf 3,5 Prozent abgesenkt werden. Bei Personengesellschaften entfällt der Staffeltarif. Dafür wird bei Personenunternehmen die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer erhöht. Hinzu kommt bei Personengesellschaften eine völlig neuartige Pauschalbesteuerung von 28,25 Prozent auf nicht ausgeschüttete Gewinne. Dadurch soll verhindert werden, dass reiche Personengesellschaften in die Rechtsform der GmbH flüchten, um die dort deutlich niedrigere Gewinnsbesteuerung zu nutzen. Wer profitiert am meisten? Vor allem in Gegenden mit niedrigem Gewerbesteuer-Hebesatz liegt die GmbH & Co KG durch die hohe Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer sehr günstig (unten als Variante A dargestellt). Hier kann die Steuerbelastung inklusive Soli und Gewerbesteuer unter 42 Prozent sinken. Das lässt sich bei der GmbH nicht bewerkstelligen. Wer auf Dauer Gewinne einbehalten will, ist hingegen in Gegenden mit niedrigem Gewerbesteuersatz mit der GmbH am besten bedient (Variante D). GmbH-Gesellschafter, die auf ihre Gewinne angewiesen sind, fahren immer noch am Besten, wenn sie das Geschäftsführergehalts bis an die Grenze der steuerlich Akzeptablen schrauben. Denn die Belastung von Geschäftsführer-Gehältern bleibt per Saldo niedriger als die Steuerbelastung von ausgeschütteten Gewinnen. Lohnt sich nun alleine wegen der Unternehmenssteuerreform eine Umwandlung in die eine oder andere Rechtsform? Grundsätzlich sollte man eine Rechtsform nicht nur nach steuerlichen Aspekten auswählen. Bei sehr hohen Gewinnen und ständiger Voll-Ausschüttung ist die GmbH & Co KG in Gegenden mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen jedoch unschlagbar günstig. Wer jedes Jahr eine Million versteuert, bei dem machen 3 Prozent immerhin aus. Wer es sich leisten kann, auf Dauer auf Gewinnausschüttungen zu verzichten, fährt bei niedriger Gewerbesteuerbelastung mit der GmbH am Besten. Bei normaler bis leicht angehobener Gewerbesteuerhebesätzen gleichen sich die Rechtsformen hingegen ziemlich an. Das überrascht auch nicht weiter, denn diesen Normalfall hatte die Bundesregierung ja bei ihren Planungen zugrunde gelegt.
2 Zur Erläuterung der Varianten A-F: Wir haben Ihnen im Folgenden sechs verschiedene Szenarien zum Vergleich aufgelistet, und diese jeweils mit zwei verschiedenen Gewerbesteuerhebesätzen durchgerechnet. Personenunternehmen (EU, GbR, OHG/KG, GmbH & Co KG) A = Personenunternehmen mit normaler Gewinnnbesteuerung B = Personenunternehmen mit Thesaurierungs-Sondersteuer C = Personenunternehmen mit Thesaurierungs-Sondersteuer und anschließender Ausschüttung GmbH D = E = F = GmbH mit Thesaurierung GmbH mit (steuerlich zulässiger "Gewinnabsaugung" durch Geschäftsführer-Gehalt GmbH mit Gewinnausschüttung Annahmen: In allen Varianten haben wir beim Gesellschafter den Spitzensteuersatz 42 % (plus Soli) unterstellt und die Reichen - und Kirchensteuer außer Acht gelassen. Die Steuern einer Komplementär-GmbH bei der GmbH & Co. KG wurden ebenfalls außer Acht gelassen.
3 Bei 280 % Hebesatz Steuerbelastungsvergleich nach dem Regierungsentwurf zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 mit 280 % Hebesatz. Übrige Annahmen: siehe oben Gewinn (vor Abzug Geschäftsführer-Gehalt) Geschäftsführer-Gehalt bei GmbH Gewerbesteuer-Hebesatz in Ihrer Stadt 280 % Ebene der Gesellschaft Vorläufiges Ergebnis /. Gehalt Ergebnis vor Steuern GewSt.-Freibetrag BMG Gewerbesteuer GewSt.-Messbetrag Steuern: GewSt KSt. bzw. pauschale ESt. nach 34a EStG-RegEntw Soli Summe Steuern Gesellschaft Gewinn nach Steuern
4 Bei 280 % Hebesatz - Fortsetzung Ebene des Gesellschafters a) Nachversteuerung (C) Ausschüttung Steuer 25 % zzgl. Soli b) normal zu versteuernde Einkünfte (42 %) ESt. auf Gewinn GmbH & Co KG/ Geschäftsführer-Gehalt Gewinn nach Steuern Zusammenfassung der Steuerbelastung: GewSt KSt./34a - EStG + Soli Abgeltungssteuer ESt. (mit Soli) GewSt.-Anrechnung Gesamt in % 41,71% 27,20% 43,80% 25,63% 44,31% 45,24%
5 Bei 400 % Hebesatz Ebene der Gesellschaft Vorläufiges Ergebnis /. Gehalt Ergebnis vor Steuern GewStFreibetrag BMG Gewerbesteuer GewSt-Messbetrag Steuern: GewSt KSt bzw. pau. ESt nach 34a EStG-RegEntw Soli Summe Steuern Gesellschaft Gewinn nach Steuern
6 Bei 400 % Hebesatz Fortsetzung Ebene des Gesellschafters a) Abgeltungssteuer bzw. Nachversteuerung (C) Ausschüttung Steuer 25 % zzgl. Soli b) normal zu versteuernde Einkünfte (42%) EST auf Gewinn GmbH & Co. KG/Geschäftsführer Gehalt Gewinn nach Steuern Zusammenfassung der Steuerbelastung: GewSt KSt/34a - EStG + Soli Abgeltungssteuer ESt (mit Soli) GewSt-Anrechnung Gesamt in % 44,83 % 30,32 % 46,10 % 29,83 % 44,31 % 48,33 % IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft, Heiliggeiststr. 3, München, Tel , Fax , service@izw-info.de, Inhalt nur zur Information des Empfängers. Alle Informationen sorgfältig recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.
KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. Frank Lienhard, Carmen Kruß, Irina Schmidt Fortsetzungsbeitrag Die GmbH Wesentliche Kriterien bei der Gründung oder Umgestaltung eines Unternehmens Die Wahl der
MehrVergleich der finanziellen Auswirkungen der Vorschläge zur Gewerbesteuerreform: Kommunale Spitzenverbände versus Bundesregierung
Prof. Dr. L. JARASS, M.S. (Stanford Univ./USA) D:\003 Daten\003.03\Dt. Städtetag\Gewerbesteuervergleich, 1.6.doc Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen Mitglied
MehrVorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer
Seite 1 von 6 Steuerbelastungsvergleich für den Veranlagungszeitraum: 2010 Mandant: Mustermann, Musterstrasse, Musterhausen Mandanten-Nr.: 12345 Steuer-Nr.: Einzelunternehmen Steuerbilanzgewinn vor Gewerbesteuer
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
MehrDie richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.
Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. 06251/ 70 19 10 Brauche ich überhaupt eine bestimmte Rechtsform? Neugründungen
MehrEinheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziele der Unternehmenssteuerreform 4 2. Änderungen bei der Gewinnermittlung 14 3. Besteuerung der Einzelunternehmen 16 4. Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses 21 und
MehrErtragsteuerlicher Belastungsvergleich
Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich GmbH und GmbH & Co. KG München 10.05.2013 Haftungsbeschränkung Gesellschaftsformen, die eine Haftungsbeschränkung bieten und Mittelstandstauglich sind: Gesellschaft
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrLösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht)
Seite 1 von 6 Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht) 1. Wieso zahlt eine Personengesellschaft auf ihren Gewinn weder KSt noch ESt?
Mehr6. Was ist mit der Sozialversicherung 7. Beteiligung und Verkauf. 8. Kosten und Steuern
Unternehmensformen 1. Haftungsbeschränkung 2. Unternehmensformen mit Haftungsbeschränkung 3. Unternehmensformen ohne Haftungsbeschränkung 4. Möglichkeiten für Einzelpersonen 5. Möglichkeiten für mehr als
MehrEntscheidungen zur Wahl der Rechtsform
Kapitel 3 Entscheidungen zur Wahl der Rechtsform 3.1 Einführung Eine Entscheidung über die Rechtsform kann im Rahmen einer Unternehmensgründung zu treffen sein. Eine solche Entscheidung führt zu der Frage
MehrErmittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst
Newsletter März 2005 Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst Die Ermittlung von Tantiemen, deren Bemessungsgrundlage
MehrÜbungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen
Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt
MehrRechtsformenwahl für Angehörige der Freien Berufe
EXISTENZGRÜNDUNG Rechtsformenwahl für Angehörige der Freien Berufe von StB Catrin Stockhausen, Korbach Nach Angaben des Instituts für Freie Berufe waren 2011 in Deutschland ca. 1,15 Millionen Menschen
MehrUnternehmenssteuerreform 2008
Unternehmenssteuerreform 2008 Kosten und Nutzen der Reformvorschläge Wollten Sie das wirklich schon immer wissen?... 4 1 Deutschland: Ein Sanierungsfall?... 17 Teil A : Bestandsaufnahme und Analyse...
MehrHarald Nagel. Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
Harald Nagel Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer Eine Analyse des 35 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes unter steuerpolitischen, steuergestalterischen und verfassungsrechtlichen
MehrGetrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.
Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf
MehrOutsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1
Outsourcing & Beteiligungen Folie Nr. 1 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Räume, Anlagen, Patente Arbeitsleistung, Know-How Gründer / Absolventen Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne 49 % 51
MehrPersonengesellschaften nach der Unternehmenssteuerreform 2008
Personengesellschaften nach der Unternehmenssteuerreform 2008 Prof. Dr. Dirk Kiso Exkurs: Veranstaltung Besteuerung von Personengesellschaften im Wintersemester 2007/2008 Überblick über die wichtigsten
MehrZum 1. Januar 2008 wird das Unternehmenssteuerreformgesetz
Foto: dpa Die Reform der Unternehmenssteuer Auswirkungen auf die Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer gemeinnützigen Krankenhaus GmbH : Dr. M. Kaufmann, Dr. F. Schmitz-Herscheidt Die
MehrTutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen -
1 Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre - Kurzlösungen - 1) - Opfertheorie - Äquivalenztheorie 3) Versicherungsteuer indirekt Verkehrsteuer Erbschaftssteuer direkt Personensteuer
MehrALUMNI Steuerwissenschaften Verein. Die Abgeltungssteuer 2009
ALUMNI Steuerwissenschaften Verein Die Abgeltungssteuer 2009 Handlungsbedarf für Kapitalanleger 27. Oktober 2007 Dr. Thomas Wagner thomas.wagner@pplaw.com P + P Pöllath + Partners, Berlin 1 Inhaltsübersicht
MehrPROF. DR. LARS P. FELD* FINANZWISSENSCHAFT II
RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG ALFRED-WEBER-INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN LEHRSTUHL FÜR FINANZWISSENSCHAFT PROF. DR. LARS P. FELD* Steuern und Föderalismus: Steuerreformvorschläge WINTERSEMESTER
MehrRechtsformen und Firmierung
Rechtsformen und Firmierung Frank Lumma Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold 31.10.2015 1 Übersicht 1. Personen- und Kapitalunternehmen im Vergleich: Inhaberhaftung Gründungs- und Unterhaltungsaufwand
MehrGRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel
GRUNDFALL vorläufiger JÜ 286.750 SBE 100.000 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG 411.750 Finanzierungsentgelte 12.500 (=150 T./. 100 T ) * 25% GE II nach Abrundung 399.700 Steuermessbetrag 13.990 Gewerbesteuer (HS: 440%)
MehrSTEUERN II GEWERBESTEUER UND KÖRPERSCHAFTSTEUER
STEUERN II GEWERBESTEUER UND KÖRPERSCHAFTSTEUER - 7. Semester - 1 Vorlesungsaufbau Mitschrift (Grundlage für Prüfung) Gesetz, Durchführungsverordnungen und Richtlinien GewStG 1999, zuletzt geändert am
MehrHerzlich Willkommen 04.09.2012 1
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer
MehrZusammenfassende Übungsklausur
Zusammenfassende Übungsklausur 1. Nehmen Sie bei nachfolgendem Sachverhalt Stellung zur persönlichen Steuerpflicht, zu den altersmäßigen Vergünstigungen der Steuerpflichtigen, der Kinderberücksichtigung,
MehrGewerbesteuer in Berlin
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz
MehrP r e s s e m i t t e i l u n g
P r e s s e m i t t e i l u n g P 03/07 Deutscher Steuerberaterverband fordert: Einschränkung statt Ausweitung des Kontenabrufverfahrens Gemäß dem Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform plant der
MehrTag der Betriebswirtschaft 2007. Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) Sachsen-Anhalt
Tag der Betriebswirtschaft 2007 Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) Sachsen-Anhalt Referent: RA Simon Jäckel, Deutscher Bauernverband, Berlin Thema: Aktuelle steuerliche Aspekte
MehrFreiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater
MehrRechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht In Zusammenarbeit mit EN-Unternehmer-Runde am 12.07.2011: Chancen erkennen Chancen nutzen Herzlich Willkommen bei zeptrum Bochum Witten rd. 30 Mitarbeiter in Bochum
MehrInnovation im Steuerrecht:
SCHUMPETER DISCUSSION PAPERS Innovation im Steuerrecht: Wie kann die Thesaurierungsbegünstigung eine annähernd belastungsneutrale Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften gewährleisten? Kerstin
MehrB. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
MehrUnternehmenssteuerreform 2008:
Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
MehrInhaltliche Übersicht - Grobgliederung
Gewerbesteuer 0 Inhaltliche Übersicht - Grobgliederung Einführende Grundlagen der Besteuerung und des deutschen Steuersystems Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer* S. Tetzlaff, Gunnar/Weichhaus,
MehrSteuerberater Bernd Zanin. 2. Weimarer Steuerforum Weimar,
2. Weimarer Steuerforum 2008 Übersicht 1. Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger 2. Aktuelle Informationen 3. Das Büro der Zukunft Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger 1. Thema Seit
MehrWichtigste Elemente der Gewerbesteuer
Wichtigste Elemente der Gewerbesteuer Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Stand: Januar 2013 Merkblatt Gewerbesteuer Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
MehrIndustrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256
Industrielle Betriebswirtschaftslehre Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256 Seite 2 Definition Steuern. AO 3 (1): Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung
MehrHaben Sie die richtige Rechtsform?
Haben Sie die richtige Rechtsform? WP/StB/RA Andreas Mader messe für junge unternehmen im hochstift IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Zweigstelle Paderborn + Höxter Paderborn 13. Juli 2013 WIRTSCHAFTSPRÜFER
Mehr35 EStG. A. 35 I Nr.1 EStG I. Regelungsinhalt 35 I Nr.1 EStG
35 EStG A. 35 I Nr.1 EStG I. Regelungsinhalt 35 I Nr.1 EStG Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der 34 f und g, ermäßigt sich, soweit sie anteilig
MehrLeitfaden zur Existenzgründung erstellt durch
Leitfaden zur Existenzgründung erstellt durch Copyright by ECOVIS 2006. Alle Rechte vorbehalten. Dieser Leitfaden basiert auf Informationen, die wir als zulässig ansehen. Eine Haftung kann jedoch aufgrund
MehrSteuerreform 2000. Grafische Darstellungen und internationale Vergleiche
Steuerreform 2000 Grafische Darstellungen und internationale Vergleiche Steuerpolitische Gesamtstrategie: Konsequente Steuersenkung in kalkulierbaren Stufen von 1998 bis 2005! 1998 1999 2000 2001 2002
MehrSteuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand
Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand vbw : Unternehmensbesteuerung 29.08.2013 Nürnberg Fünf Beispielunternehmen Verlag Großhändler Medienunternehmeunternehmen Kosmetik- Gesundheitsunternehmen
MehrBrennerei und Rechtsform eine Rundschau durch Steuer-, Genossenschafts- und Monopolrecht
Fürstenrieder Str. 5, 80687 München Tel: 089/ 54 67 18 19 Brennerei und Rechtsform eine Rundschau durch Steuer-, Genossenschafts- und Monopolrecht Veranstaltung des Verbandes Bayer. Landw. Brennereien
Mehreiner GmbH und einer GmbH & Co. KG
Die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften am Beispiel einer GmbH und einer GmbH & Co. KG Ein Rechtsformvergleich unter steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bei ausschließlicher
MehrBERECHNUNG DER GEWERBESTEUER
MERKBLATT Recht und Steuern BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER Die Gewerbesteuer ist für eine Standortentscheidung mitentscheidend. Das folgende Merkblatt zeigt Ihnen, wie sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer
Mehr4. Structured FINANCE Deutschland 3. November 2008 in Karlsruhe. Herzlich Willkommen zum Thema:
4. Structured FINANCE Deutschland 3. November 2008 in Karlsruhe Herzlich Willkommen zum Thema: Optimale Finanzierung nach der Unternehmenssteuerreform (2008) Teil 1: Steuerrechtliche Grundlagen Referent:
MehrAufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif
MehrGründerwoche am 17.11.2011 in Erbach. Steuerliche Aspekte bei der Unternehmensgründung
Gründerwoche am 17.11.2011 in Erbach Steuerliche Aspekte bei der Unternehmensgründung Klinger & Partner Steuerberater - Reichelsheim und Bad König - www.klinger-partner-stb.de 1 Klinger & Partner Steuerberater
MehrSS VO Finanzrecht KSt SS
VO Finanzrecht Körperschaftsteuer und Umgründungen Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger lb SS 2013 12. Einheit 2 Kapitalertragsteuer im Konzern Empfänger natürliche Person: Grundsätzlich
MehrDer Referentenentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes
Zum Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 Alfred Boss Zusammenfassung: Der Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes beinhaltet einzelne Maßnahmen, durch deren Verwirklichung die Besteuerung
MehrBuchführung und Gewinnermittlung für Gründer
Buchführung und Gewinnermittlung für Gründer Aufwendungen vor Betriebseröffnung Kosten vor Selbstständigkeit hängen mit künftigen Unternehmen zusammen Grundkosten bereits Betriebsausgaben steuerlich geltend
MehrBerechnung der Gewerbesteuer
Berechnung der Gewerbesteuer Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Die Gewerbesteuer ist für eine Standortentscheidung mitentscheidend. Das folgende Merkblatt zeigt Ihnen, wie sich die Höhe der
MehrTransfer Partners. DIALOG 7 Dezember Corporate Finance News für Relationshipmanager und Kooperationspartner. Sehr geehrte Damen und Herren,
Transfer Partners DIALOG 7 Dezember 2007 Corporate Finance News für Relationshipmanager und Kooperationspartner Sehr geehrte Damen und Herren, unser aktueller Dialog informiert Sie über wichtige Änderungen
MehrSteuerreform 2000: Faire und vernünftige Besteuerung von Veräußerungserträgen erforderlich
Prof. Dr. Lorenz JARASS, M.S. (Stanford Univ./USA) Mitglied der Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung fhw Fachhochschule Wiesbaden, FB SuK Internationales Wirtschaftsingenieurwesen D:\Materialien\Jarass\neue
MehrDie Architekten/Ingenieur GmbH Wirksame Haftungsbeschränkung ohne Steuernachteile
Die Architekten/Ingenieur GmbH Wirksame Haftungsbeschränkung ohne Steuernachteile 6. AKG-Fachtagung in Leipzig 26.09.2008 Franz Ostermayer Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater SPITZWEG September
MehrUnternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland
Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland Gesetz vom 14. August 2007 Verkündung am 17. August 2007 (13 Änderungsartikel auf 27 Seiten mit mehr als 200 Einzeländerungen BGBl. I S.1912) 1 Übersicht 1.
MehrUnternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Reutlingen, 13.03.2015 Oliver Rupp, Steuerberater Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrEinführung in das Steuerrecht für Existenzgründer
Einführung in das Steuerrecht für Existenzgründer Jörg Utech Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Verladestraße 3 34286 Spangenberg Tel. 05663 / 9499-0 j.utech@dreitax.de Der Vortrag und die vorliegenden
Mehr1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen?
Besteuerung von Nebentätigkeiten Inhalt 1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen? 2. Welche Einkunftsarten unterliegen der Einkommensteuer und wie wird
MehrSteueroptimale Rechtsformwahl: besser als Kapitalgesellschaften. 1 Einleitung. 2 Einfluss der Gewinnhöhe
Steueroptimale Rechtsformwahl: Personengesellschaften besser als Kapitalgesellschaften 1 Einleitung 2 Einfluss der Gewinnhöhe 3 Einfluss von Gesellschaft-Gesellschafter-Verträgen 3.1 Einfluss der Gesellschafterfremdfinanzierung
Mehr4. Unternehmenssteuern
97 4.1 Einführung - die Insel Der Umsatz eines Unternehmens wird aufgeteilt 1 in Zahlungen an Zulieferer (also andere Unternehmen), 2 Löhne der Arbeiter, 3 Zinsen an Kreditgeber und 4 Dividenden an die
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrAbgeltungssteuer Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungschancen bei alternativen Kapitalanlagen
Abgeltungssteuer Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungschancen bei alternativen Kapitalanlagen Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.v. Berlin, 9. November 2007 Dr. Andreas Richter, LL.M.
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrWismarer Diskussionspapiere / Wismar Discussion Papers
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Wismar Business School Nico Schilling Die Rechtsformwahl zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften nach der Unternehmensteuerreform 2008 Heft 09 / 2008 W D P Wismarer
MehrSteuerrecht. der Existenzgründer als Steuerbürger
Steuerrecht der Existenzgründer als Steuerbürger Dipl. Finanzwirt (FH), RR Werner Bauer, Sachgebietsleiter beim Finanzamt Cham, Außenstelle Waldmünchen Die Einkunftsart entscheidet über den Weg zum Finanzamt
MehrGewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008
Mercator Leasing Infobrief 2/2009 Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 Die Unternehmensteuerreform 2008 wurde durchgeführt um Unternehmen zu entlasten. Die Körperschaftsteuer
MehrMandantenbrief. Unternehmenssteuerreform. Februar 2000
Mandantenbrief Inhalt: Unternehmenssteuerreform 1 Neue AfA- Sätze nicht vor 2001 2 Reform des Einkommensteuertarifs 3 Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern 3 Absenkung der Einkunftsgrenzen bei der
MehrAufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:
Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
Mehran die beiden Gesellschafter für deren Geschäftsführungstätigkeit ihv'
2 Sachverhalt (G ewi nnerm ittl u n g, Ei n kom mensteuer, Körpersc haftste uer, Gewe rbesteuer) : Die Bröser & Röhricht ohg (im weiteren ohg) betreibt in Düsseldorf (gewerbesteuerlicher Hebesatz: 44s
MehrUnternehmenssteuerreform 2008 (Überblick über die wichtigsten Änderungen)
Unternehmenssteuerreform 2008 (Überblick über die wichtigsten Änderungen) - 1. Änderungen bei der Abschreibung Sofortabzug bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWGs) Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung
MehrInfo zur BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER
Info zur BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER Die Gewerbesteuer ist für eine Standortentscheidung u. a. mitentscheidend. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen Ihnen, wie sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer
MehrReferat: Steuern, Finanzen Stand: November 2013 Ansprechpartner: Jörg Rummel IHK-Service: Tel. 089 / 5116-0 Durchwahl: - 1633 Fax: - 81633
MERKBLATT Recht und Steuern BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER Die Gewerbesteuer ist für eine Standortentscheidung mitentscheidend. Das folgende Merkblatt zeigt Ihnen, wie sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrBesteuerung der Gesellschaften
NWB Studium Betriebswirtschaft Besteuerung der Gesellschaften Rechtsformen und steuerliche Behandlung von Silke Hüsing, Mirko Kühnel, Dominik Streif, Carmen Bachmann, Prof. Dr. Michael Heinhold 2., überarbeitete
MehrBarausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000
Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Ex-Tag der Ausschüttung: 24.07.2015 Valuta: 31.07.2015 Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 17.07.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST
MehrDie Steuer wird direkt an der auszahlenden Stelle einbehalten, gemäß 43(5) EstG-E.
Aktuelle Speisekarte 2007/2008 1. Unternehmensteuerreform 2008 vom 14.08.2007 1.1. Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen 2009 Kernbestandteil der Unternehmenssteuerreform
MehrBuchführung und Gewinnermittlung für Gründer
Buchführung und Gewinnermittlung für Gründer 1.1 Aufwendungen vor Betriebseröffnung Bevor Sie sich selbständig machen, fallen bereits Kosten an, die mit Ihrem künftigen Unternehmen zusammenhängen z. B.
MehrDie Gewerbesteuer. Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer
Die Gewerbesteuer Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer 1 Inhaltsverzeichnis I. Die Entstehung und aktuelle Entwicklung II. Die Ermittlung der Gewerbesteuer
MehrRECHTSFORMWAHL UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de RECHTSFORMWAHL UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Existenz 2014, KU KO Rosenheim am
MehrABSCHLUSSPRÜFUNGEN STEUERFACHANGESTELLTE/R. Aktualisierte Abschlussprüfungen. Steuerlehre Rechnungswesen Wirtschafts und Sozialkunde.
ABSCHLUSSPRÜFUNGEN STEUERFACHANGESTELLTE/R Rechtsstand 2009 Aktualisierte Abschlussprüfungen Steuerlehre Wirtschafts und Sozialkunde Neuregelung der degressiven AfA Neuregelung der Abgeltungsteuer Neuregelung
MehrExistenzgründertag Weinheim 13.11.2012 www.kanzlei-dr-may.de
Steuerrecht für Existenzgründungen Wer wir sind eine hochqualifizierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit mehr als 20 Mitarbeiter/innen seit über 60 Jahren in Weinheim Weinheims erster
Mehr1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte)
BWL 3 STEUERN SS 05 ÜBUNGSKLAUSUR. Teil: Umsatzsteuer (4 Punkte).. Von der Elektrofuchs AG mit Sitz in Gießen werden IT-Beratungsdienstleistungen erbracht und Computerzubehör per Postversand verkauft.
MehrPape & Co. Existenz 07 Selbstständig werden selbstständig bleiben
Pape & Co. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Existenz 07 Selbstständig werden selbstständig bleiben Landratsamt Traunstein 15. September 2007 Mit welchen Steuern muss der Gründer rechnen? Pape & Co. Wirtschaftsberatung
MehrFrankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,
Frankfurt, im Januar 2005 Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge 2004 Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, anbei erhalten Sie Ihre Jahresendauszüge sowie eine Mitteilung
MehrBetreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e
Betreuung von Unternehmervermögen März 2013 F r a n k f u r t S c h o o l. d e Agenda 1.) Betreuung von Unternehmervermögen und Vermögensnachfolge 2.) Ertragsbesteuerung von Unternehmervermögen 3.) Finanzprodukte
MehrHerzlich willkommen zu
Herzlich willkommen zu ERFOLG DURCH VORSPRUNG Nie mehr Mittelmaß! FACH-THEMENREIHE 2008 der Bezirksgruppe München-Südbayern Proaktives Vermögensmanagement Die wichtigsten Regelungen und Handlungsstrategien
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 Die wichtigsten Entlastungen Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 25 % auf nunmehr 15 % Absenkung der Gewerbesteuermesszahl auf einheitlich 3,5 % Anrechnung der
MehrErgänzung zu Brealey & Myers Kapitel 6.2: Investitionsentscheidung und Steuern. Literatur
Ergänzung zu Brealey & Myers Kapitel 6.2: Investitionsentscheidung und Steuern Literatur Blohm, Hans und Klaus Lüder: Investition. 8. Auflage, München 1995, S. 120-37. 35 Symbolverzeichnis Die Symbole
MehrDrei Milliarden mehr für die Gemeinden
Drei Milliarden mehr für die Gemeinden Das im Bundestag am 17. Oktober 2003 verabschiedete Gesetz zur neuen Gemeindewirtschaftssteuer Eine Information für Kommunalpolitiker Die wichtigste Einnahmequelle
Mehr2. Welche Einkunftsarten unterliegen der Einkommensteuer? 5. Sind Anlauf- und Gründungskosten der Existenzgründung bereits Betriebsausgaben?
Einkommensteuer für Existenzgründer 1. Wer muss Einkommensteuer zahlen? 2. Welche Einkunftsarten unterliegen der Einkommensteuer? 3. Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt? 4. Wie wird der Gewinn
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 Reform oder Mogelpackung? Eine Veranstaltung des Arbeitskreis Selbstständige und Freiberufler in der WfB Dipl.-Kfm. Christian Königsmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater Bürgermeister-Schmidt-Straße
MehrIHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt. Einkommenssteuer
IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt Einkommenssteuer IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 2 Inhalt Begriff: beschränkte, unbeschränkte Steuerpflicht...
Mehr