Eine etwas andere Analyse des Steuerrechts welche Steuern fördern die Nachhaltigkeit?

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1 Eine etwas andere Analyse des Steuerrechts welche Steuern fördern die Nachhaltigkeit?

2 Inhalt 1. Nachhaltigkeit im Steuerrecht 2. Allgemeines Verständnis von Nachhaltigkeit 3. Zielsetzungen des Steuersystems 4. Wirkung einzelner Steuerarten Ertragsteuern Verkehrsteuern Reformerfordernisse 5. Zusammenfassung und Ausblick

3 1. Nachhaltigkeit im Steuerrecht Der Nachhaltigkeitsbegriff im Steuerrecht Ein steuerlich relevanter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt (unter anderem) nur dann vor, wenn eine Tätigkeit nachhaltig ist. Nachhaltig bedeutet nach dem Verständnis des Reichsfinanzhofs aus dem Jahre 1919(!): auf Wiederholung angelegt Eignung als Erwerbsquelle Kein Erfordernis einer dauerhaften Erwerbsquelle Das spontane Ausnutzen einer sich bietenden Gelegenheit ist schon nachhaltig, wenn nur die Möglichkeit einer Wiederholdung besteht.

4 2. Allgemeines Verständnis von Nachhaltigkeit Allgemeines Verständnis von Nachhaltigkeit Wirtschaften ist dann nachhaltig, wenn sich die Nutzung auf das Maß beschränkt, welches sich wieder regeneriert. Drei-Säulen-Modell Erhalt der Umwelt für nachfolgende Generationen dauerhaft tragfähige Grundlage für Wirtschaften dauerhafte Stabilität einer Gesellschaft Entwicklung einer finanzpolitischen Nachhaltigkeit Erhaltung der haushaltspolitischen Handlungsfähigkeit Nachhaltigkeitslücke Generationenbilanzierung

5 2. Allgemeines Verständnis von Nachhaltigkeit Das nachhaltige Wachstum der Steuerarten Solidaritätszuschlag Grundsteuer Vergnügungsteuer Körperschaftsteuer UmsatzsteuerSchaumweinsteuer Tabaksteuer Kaffeesteuer Gewerbesteuer Grunderwerbsteuer Biersteuer Versicherungsteuer Tabaksteuer Energiesteuer Brantweinsteuer Einkommensteuer Hundesteuer Lohnsteuer Abgeltungsteuer Rennwettsteuer

6 3. Zielsetzungen des Steuersystems Wirkungen des Steuersystems Zwei grundlegende Funktionen von Steuern Einkunftserzielung des Staates Lenkungsfunktion Reflex der beiden Funktionen auf die Nachhaltigkeit Einkunftserzielung Maß der Besteuerung auf den Nachhaltigkeits-faktor beschränken Lenkungsfunktion Steuererhebung so gestalten, dass nachhaltiges Wirtschaften gefördert wird (z.b. Sonder-AfA auf regenerative Energieanlagen)

7 4. Wirkung einzelner Steuerarten Ertragsteuern Allgemeine Wirkung Ermittlung eines Ertrags Anwendung eines Steuersatzes Wirkung auf die Nachhaltigkeit Ertrag Beschränkung auf den nachhaltigen Ertrag? Problem des Umgangs mit Übererträgen ; derzeit Konzept der gezogenen Nutzungen Steuersatz Zweistufiger Steuersatz Normale Besteuerung des nachhaltigen Ertrags Abschöpfende Besteuerung des Übertrags und Rückführung in das System, aus dem dieser gezogen wurde

8 4. Wirkung einzelner Steuerarten Verkehrsteuern Allgemeine Wirkung Ermittlung eines Verkehrsvorgang und seiner Bemessungsgrundlage Anwendung eines Steuersatzes Wirkung auf die Nachhaltigkeit Art des Vorgangs Beschränkung auf nachhaltige Vorgänge Bemessungsgrundlage Mehrwert? Beschränkung auf nachhaltigen Mehrwert Steuersatz Zweistufiger Steuersatz Normale Besteuerung des nachhaltigen Vorgangs Abschöpfende Besteuerung der nicht nachhaltigen Vorgänge und Rückführung in das System, in dem dieser stattgefunden hat

9 4. Wirkung einzelner Steuerarten Reformerfordernisse Grundsatzentscheidung über die Unterstützung nachhaltigen Verhaltens durch das Steuersystem Änderung des steuerlichen Gewinnbegriffs Änderung des steuerlichen Verkehrsbegriffs Verschonung nachhaltigen Verhaltens oder Abschöpfung einer Übernutzung mit Rückführungsobligation Abkehr vom Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Verfassungsänderung notwendig

10 5. Zusammenfassung und Ausblick Der Staat profitiert derzeit von einem Verstoß gegen nachhaltiges Wirtschaften, indem er unreflektiert jeden Ertrag und jeden Vorgang ungeachtet seiner Herkunft oder seiner Auswirkung auf die Nachhaltigkeit besteuert und keine Rückführungsfunktion kennt Wenn das Steuersystem eine Förderung der Nachhaltigkeit zur Folge haben soll, muss neben einer reinen Anreizförderung ( Sonder-AfA auf regenerative Energieanlagen ) ein grundlegender Umbau des Steuersystems erfolgen Erste Ansätze bei der Energiesteuer, aber keine Rückführung des Überertrags Vorrang der Einkommensfunktion der Steuer Langfristig ist kein Ausfall von Steuereinnahmen zu erwarten, weil sich Überträge nicht auf Dauer erzielen lassen Zielkongruenz von nachhaltiger Finanzpolitik und dem Drei-Säulen-Modell Problem: Sorge vor dem Vorrang kurzfristiger Effekte

11 Ansprechpartner Dr. Christian Kirnberger Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt Senior Partner der Münchener Niederlassung der Warth & Klein Grant Thornton AG 15 Jahre Berufserfahrung bei der Beratung mittelständischer Unternehmen in Steuer- und Wirtschaftsfragen Mit-Kommentator zahlreicher Standardwerke zu Steuer-, Rechts- und Bilanzierungsfragen Autor zahlreicher Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften Zahlreiche Vorträge und Vorlesungen, insbesondere zu Steuerfragen Dr. Christian Kirnberger Senior Partner T F E christian.kirnberger@wkgt.com

12 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG ist eine Mitgliedsfirma von Grant Thornton International Ltd (Grant Thornton International). Die Bezeichnung Grant Thornton bezieht sich auf Grant Thornton International oder eine ihrer Mitgliedsfirmen. Grant Thornton International und die Mitgliedsfirmen sind keine weltweite Partnerschaft. Jede Mitgliedsfirma erbringt ihre Dienstleistungen eigenverantwortlich und unabhängig von Grant Thornton International oder anderen Mitgliedsfirmen.

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