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Transkript:

Integrationsfachdienste Partner für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben Vorstellungen des Leistungsspektrums beim 8. bipolaris-informationstag Tätig sein mit Bipolaren Störungen 24.11.2012

Was sind Integrationsfachdienste (IFD)? Integrationsfachdienste sind Einrichtungen zur Arbeitsvermittlung von Rehabilitanden mit Kostenübernahme und Berufsbegleitung für schwerbehinderte Menschen und zur Beratung der Arbeitgeber stellen ihre Dienstleistung für Menschen mit Behinderung und für Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung sind gesetzlich im SGB IX als Angebot der Teilhabe am Arbeitsleben verankert sind bei freien Trägern angesiedelt und im Auftrag der Träger der beruflichen Rehabilitation sowie der Integrationsämter tätig gibt es flächendeckend in Deutschland in jedem Arbeitsagenturbezirk gibt es mindestens einen Integrationsfachdienst haben in Berlin in der Regel regionale Zuständigkeitsbereiche

Integrationsfachdienste in Berlin: Zuständigkeit richtet sich in der Regel bei Arbeitsuchenden nach deren Wohnort, bei Arbeitnehmer/innen und Arbeitgebern nach dem Arbeitsort Berlin IFD Mitte IFD Nord IFD Ost IFD Süd IFD Südwest IFD West IFD für gehörlose und hörbehinderte Menschen Bezirk Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg Pankow, Reinickendorf Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf Neukölln, Treptow-Köpenick Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau alle Bezirke IFD Übergang Schule-Arbeit ( ÜSA ) alle Bezirke (neu seit Anfang 2010) IFD Übergang WfbM-Arbeit ( ÜWA ) alle Bezirke (neu seit Anfang 2010)

IFD: Fachbereiche Arbeitsvermittlung IFD-V Berufsbegleitung IFD-B Erlangung eines behinderungsgerechten Arbeits- oder Ausbildungsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Erhalt und Sicherung eines bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Beauftragung seit 2001) (Beauftragung seit 1999)

IFD - Vermittlung: Zielgruppen Rehabilitanden mit Kostenübernahme des zuständigen Trägers der beruflichen Rehabilitation (z.b. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen) - durch Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Vermittlungshilfe unter Beteiligung des IFD IFD Übergang Schule Arbeit: schwerbehinderte Schulabgänger/innen IFD Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Arbeit: Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen Arbeitgeber, die Interesse haben, Menschen mit Behinderung einzustellen

IFD-Vermittlung: Angebot an Beratung und Unterstützung Erarbeiten einer beruflichen Perspektive Erfassen behinderungsbedingter Besonderheiten Suche nach geeigneten Arbeits- und Ausbildungsplätzen Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen sowie beim Bewerbungstraining Vorbereitung und ggf. Begleitung von Vorstellungsgesprächen sowie betrieblichen Trainingsmaßnahmen Beratung des Arbeitgebers zu Fördermöglichkeiten Nachbetreuung nach Arbeitsaufnahme ggf. Krisenintervention, psychosoziale Beratung

Berufsbegleitung IFD B Zuständig für psychisch kranke und schwerbehinderte Arbeitnehmer mit GdB ab 50 oder GdB ab 30 mit Gleichstellung und deren Arbeitgeber schwerbehinderte Arbeitnehmer mit regulärem Arbeitsort in Berlin (es gibt 6 regional zuständige Integrationsfachdienste) (Wieder-) Eingliederung in Arbeitsleben und die Sicherung bestehender Ausbildungs- oder Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Aktuell sind mehr als 45 % der Klienten im Integrationsfachdienst aufgrund einer psychischen Erkrankung behindert und nehmen die Unterstützung des IFD in Anspruch.

Angebote des IFD im Bereich Berufliche Begleitung Beratung und Unterstützung für Arbeitnehmer/innen: Integrationsfachdienst bei sozialen Konflikten am Arbeitsplatz, die sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken (z.b. Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen) wenn behinderungsbedingt die geforderte Arbeitsleistung nicht (mehr) erbracht werden kann bei persönlichen/privaten Schwierigkeiten, die sich im Arbeitsleben auswirken bei behinderungsbedingt notwendigen Veränderungen der Arbeitsorganisation und/ oder der Arbeitsplatzausstattung, z.b. auch bei einer betrieblichen Umsetzung wenn nach längerer Erkrankung eine Wiedereingliederung bevorsteht wenn das Arbeitsverhältnis gefährdet ist, z.b. eine Kündigung droht Unterstützung bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente)

Angebote des IFD im Bereich Berufliche Begleitung Beratung und Unterstützung für Arbeitger/innen: bei der Wiedereingliederung von MitarbeiterInnen nach längerer Erkrankung bei Leistungsproblemen / sozialen Konflikten von MitarbeiterInnen bei erforderlicher Umsetzung im Betrieb Integrationsfachdienst zu den Auswirkungen der jeweiligen Erkrankung/ Behinderung am Arbeitsplatz zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsplatzorganisation zu finanziellen Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes und ihrer Beantragung zu weiteren präventiven Maßnahmen, die eine Gefährdung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes abwenden können

Personelle Unterstützung (PU) Leistungen an Arbeitgeber durch das Integrationsamt nach 27 SchwbAV Minderleistungsausgleich in Form von Lohnkostenzuschuss (LKZ)

Offene Sprechstunde jeden Donnerstag von 15 18 Uhr in allen Berliner Integrationsfachdiensten https://www.berlin.de/lageso/arbeit/ifd/kontakt.html