Schweigen schützt die Falschen

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Transkript:

Schweigen schützt die Falschen (Vorwort) So lautet die Kampagne des Landessportbundes im Kampf gegen sexualisierte Gewalt im Sport. Der Deutsche Aeroclub Landesverband NRW e. V. hat sich dieser Kampagne angeschlossen und will mit dieser Handreichung die Vorstände und Fluglehrer für dieses Thema sensibilisieren..

Sexualisierte Gewalt im Sport Die Formen sexualisierter Gewalt im Sport unterscheiden sich nicht von den Formen in anderen Bereichen. Im Sport gibt es jedoch Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen können: Sportliche Aktivitäten sind sehr körperzentriert, oftmals ist Körperkontakt nötig, die spezifische Sportkleidung, die "Umziehsituationen", die Rahmenbedingungen, zum Beispiel Fahrten zu Wettkämpfen mit Übernachtungen etc. Das Besondere an Sportvereinen ist darüber hinaus die Tatsache, dass es oft abgeschirmte Situationen gibt, in denen zum Beispiel Trainer und Sportlerinnen alleine sind, beispielsweise nach dem Spiel in der Halle oder bei zusätzlichem Einzeltraining. Durch diese abgeschirmten Situationen ohne Zeugen kann der Täter die Handlung einfach leugnen oder die Schuld dem Opfer zuweisen. Macht und sexualisierte Gewalt Die Beziehungsstrukturen im Sport, wie die zwischen Trainer/ Trainerin und Athlet/ Athletin sowie die Tatsache, dass viele der sportlich Aktiven, Kinder oder Jugendliche sind, implizieren darüber hinaus Hierarchien und Machtverhältnisse. Dies begünstigt besondere Aspekte der sexualisierten Gewalt, die verbunden sind mit Machtausübung, Unterwerfung oder Demütigung mit dem Mittel der Sexualität. Hier steht nicht die gewalttätige Sexualität im Vordergrund, sondern die Ausübung von Macht durch sexuelle Handlungen oder sexualisierende Bemerkungen, Berührungen und Gesten. Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport sind: Verbale und gestische Übergriffe

Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung Übergriffe exhibitionistischer Art Übergriffe bei der Hilfestellung Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in Umkleiden und Duschen bis hin zu direkten Formen sexueller Gewalt wie Vergewaltigung Blickpunkt: Sportvereine Täter und Täterinnen suchen gezielt Situationen, in denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise (körperliche) Kontakte mit Kindern und Jugendlichen eingehen und aufbauen können. Es besteht also die Gefahr, dass sich Täter und Täterinnen genau mit dieser Intention in Sportvereine begeben. Wichtig ist deshalb eine hohe Sensibilität und Wachsamkeit gegenüber jeglichen Vorkommnissen, die auf mögliche sexualisierte Grenzüberschreitungen schließen lassen. Hilflosigkeit und Überforderung sind oftmals die Gründe dafür, dass Beschwerden oder Verstöße innerhalb des Vereins nicht bearbeitet und manchmal sogar abgeblockt werden. Doch dies erleichtert Tätern und Täterinnen den Zugang zu den Kindern und Jugendlichen. Was begünstigt diesen Faktor? Die in der Institution arbeitenden Personen sind in ihrer persönlichen Identität stark an den Verein gebunden. Sie übernehmen oft ungeliebte, aber unverzichtbare Aufgaben, die gering honoriert werden oder ehrenamtlich sind. Diese Bedingungen erschweren die Aufdeckung eines Missbrauchs ( Nestbeschmutzer-Problem ). Ein Missbrauch im Rahmen der Verletzung der Aufsichtspflicht ist in der Regel schwer aufzudecken, da die Verantwortlichen in so einem Fall häufig die Vorkommnisse decken. Grund ist die Angst vor negativer Publicity, wenn ein solcher Fall öffentlich gemacht wird. ( In den Verein lass ich mein Kind nicht mehr rein, wenn da so was geschieht ). Es bestehen persönliche Beziehungen und Freundschaften, wo jede und jeder viel über die anderen weiß. Viele glauben dann nur was sie sehen und können oder wollen sich nicht vorstellen, dass diese gute Bekanntschaft

Täter oder Täterin sein soll. Eine typische Reaktion ist dann: Der XY doch nicht, den kenne ich!. Oftmals fehlt es an Sensibilität für die Thematik in den Vorständen und im Gesamtverein. Des Weiteren: Bestimmte Organisationsstrukturen und -kulturen erleichtern es den Tätern und Täterinnen, langsam und unmerklich die Grenzen von angemessener und professioneller Nähe und Distanz zu verschieben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sexistische Anzüglichkeiten gepaart mit männlicher Kumpanei zum guten Ton gehören und diejenigen Frauen und Männer, die sich gegen eine solche Kultur wenden, Gefahr laufen, als verklemmt und humorlos sanktioniert zu werden. In Organisationen mit unklaren Entscheidungswegen und wenig Transparenz ist das Aufdecken sexualisierter Gewalt besonders schwierig. Das Gleiche gilt für Strukturen, in denen Themen wie Sexualität, Gewalt und Macht tabuisiert sind, so dass es den Opfern und Mitwissern besonders schwer fällt, ihr Schweigen zu brechen. Was können Sportvereine tun? Nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen kommen kann, diskreditiert eine soziale Einrichtung oder den Sportverein, sondern allenfalls ein unprofessioneller Umgang damit. Es sind bestimmte Handlungsvorgaben innerhalb einer Organisation nötig, um Verantwortliche zu befähigen, auf Übergriffe und Verdachtsmomente zügig und in der gebotenen Sachlichkeit und Fachlichkeit reagieren zu können: Leitungskräfte und Vorstände müssen dafür Sorge tragen, dass entsprechende Verdachtsmomente zu ihrer Kenntnis gelangen und Täter nicht aus falsch verstandener Kollegialität gedeckt werden. Jeder Verdachtsmoment muss ernst genommen und sachlich überprüft werden. Ein entsprechendes Beschwerdemanagement mit Handlungsleitlinien und klar geregelte Zuständigkeiten ermöglichen es der Organisation, im Bedarfsfall alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Verdachtsmomenten nachzugehen. Nur so können sie die Betroffenen vor weiteren möglichen Übergriffen schützen. Diese sachliche

Herangehensweise minimiert gleichzeitig das Risiko, dass Verdachtsmomente in Falschverdächtigungen, Überreaktionen und blinden Aktionismus münden. Dabei ist zu beachten: Es stellt noch keine Vorverurteilung eines Tatverdächtigen dar, wenn man Verdachtsmomente ernst nimmt, überprüft oder zur Überprüfung die Ermittlungsbehörden einschaltet. Es ist nicht die Aufgabe und Kompetenz des Vorstands oder einer Geschäftsführung, Tatermittlungen" durchzuführen, um am Ende über Schuld und Unschuld des Täters zu entscheiden. Dies ist Sache der Justiz. Soziale Organisationen und Sportvereine müssen und können nur dafür Sorge tragen, dass es innerhalb ihrer Strukturen keinen Raum für Erniedrigung und Gewalt gibt. Insgesamt gilt: Wenn der Verein als Gruppe sich mit dem Thema auseinandersetzt, dann sind die Chancen besser als wenn eine Einzelperson aktiv wird. Denn dann heißt es schnell: Der oder die macht nur Probleme. Auch zeigen die Erfahrungen, dass eine Bearbeitung mit externen Fachkräften leichter ist. Wichtig ist für die Vereine, nicht erst zu handeln, wenn es einen konkreten Verdacht gibt, sondern im Vorfeld Strukturen zu schaffen. Zunächst einmal sollten sie die Beratungseinrichtungen kennenlernen, die über die Fachkompetenz im Umgang mit dem Thema verfügen. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten: In die Vorstandsitzung können Fachkräfte aus Beratungseinrichtungen eingeladen werden, die einen Einstieg in das Thema sexualisierte Gewalt geben. Da es sich bei dem Verdacht um sexualisierte Gewalt meist um Minderjährige handelt, ist es wichtig, Kontakte zur Jugendhilfe herzustellen. Es können mit Beratungsstellen Kooperationsvereinbarungen getroffen werden. Das Jugendamt kann einen Infoabend darüber machen, welche Aufgaben im Falle eines Verdachtes erwachsen und wie gehandelt werden muss, wenn ein Verdacht geäußert wird. Wichtig ist auch, die Fachkräfte kennenzulernen, die im Bereich Migration und Integration tätig sind, zum Beispiel die örtlichen RAAs, die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern aus Zuwandererfamilien.

Was verstehen wir unter sexualisierter Gewalt? Der Landessportbund NRW und die Sportjugend NRW verwenden den Begriff Sexualisierte Gewalt als Oberbegriff für verschiedene Formen der Unterwerfung mit dem Mittel der Sexualität. Sexualisierte Gewalt verletzt das Recht auf Intimität, altersgemäßer und sexueller Selbstbestimmung. Dazu zählen, im Strafgesetzbuch unter den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgelistet, die 176, 176a StGB (sexueller Missbrauch von Kindern / schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) und 177 StGB (Sexuelle Nötigung, schwere sexuelle Nötigung /Vergewaltigung). Der sexuelle Missbrauch / schwerer sexuelle Missbrauch von Kindern richtet sich gegen eine Person unter 14 Jahren. Hier wird deutlich, dass mit einer Person Junge oder Mädchen gemeint ist Paragraf 177, Absatz 1 führt aus, Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter oder der Täterin schutzlos ausgeliefert ist, begeht eine sexuelle Nötigung. Eine schwere sexuelle Nötigung (Vergewaltigung) liegt unter anderem dann vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht. Der Landessportbund spricht von sexueller Gewalt im weiteren Sinne, wenn damit in der Regel die sexuelle Belästigung gemeint ist, das heißt geschlechtsbezogene oder sexualisierende Übergriffe durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt. Dazu zählen sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche.

Woran kann ich erkennen, ob sexualisierte Gewalt vorliegt? Mädchen und Jungen senden ebenso wie Frauen und Männer entsprechend des persönlichen Entwicklungsstandes Hilferufe aus, wenn sie in Not sind. Diese Verhaltensweisen sind für die Kinder lebensnotwendige Überlebensstrategien und werden von ihrer Umgebung oftmals als Verhaltensauffälligkeit wahrgenommen. Es ist die Aufgabe der Erwachsenen, diese Zeichen ernst zu nehmen und Hilfe anzubieten oder auch selbst zu suchen. Grundsätzlich sollten Äußerungen und Verhaltensweisen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die einen Verdacht aufkommen lassen, immer ernst genommen werden. Es gibt keine spezifischen Symptome, die eindeutige Hinweise geben. Die unverfälschte Erinnerung und die darauf basierende Aussage des Kindes ist das wichtigste Beweismittel. Bei plötzlich auftretenden Auffälligkeiten oder Veränderungen im Verhalten eines Kindes oder Jugendlichen gilt es diese zunächst wahrzunehmen und sexualisierte Gewalt als eine potenzielle Ursache in Betracht zu ziehen. Es muss jedoch auch immer klar sein, dass die Interpretation der Symptome nicht eindeutig sein kann und dass eventuell ganz andere Gründe vorliegen, wie Liebeskummer oder die Scheidung der Eltern etc. Prävention Zur Prävention gehören alle Maßnahmen, die ein Klima für sexualisierte Gewalt gar nicht erst entstehen lassen. Maßnahmen, die Frauen und Mädchen, Männer und Jungen stärken, damit sie lernen, sich zu wehren, und die dafür sorgen, dass bestehende Gewaltverhältnisse aufgedeckt und beendet werden. Vorrangiges Ziel ist es, über sexualisierte Gewalt aufzuklären und den Opfern Handlungskompetenzen zu vermitteln, wie sie sich wehren oder Hilfe organisieren können. Das übergreifende Ziel ist jedoch, langfristig darauf hinzuwirken, dass gesellschaftliche Strukturen, die sexuelle Gewalt begünstigen, grundlegend verändert werden.

Wer glaubwürdig präventiv arbeitet, ermutigt Mädchen und Jungen, eigene Interessen zu vertreten und sowohl zu fordern als auch zu verweigern: nimmt Gefühlsäußerungen von Mädchen und Jungen ernst und ist auch bereit, eigene Gefühle zu äußern: ist entschlossen, für Mädchen und Jungen Partei zu ergreifen, ihnen unvoreingenommen zu glauben und ihr Vertrauen nicht zu enttäuschen; ist in der Lage, sich auf die Mentalität und Sprache von Mädchen und Jungen ihrem Entwicklungsstand entsprechend einzustellen; bemüht sich ernsthaft, auch Geschichten von Mädchen und Jungen zu verstehen, die der eigenen Erfahrungswelt fremd sind.

EHRENKODEX des Landessportbundes NRW für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen. Hiermit verpflichte ich mich, dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben. jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten. sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportorganisationen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen. den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die Sportorganisationen zu schaffen. das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben. den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote durch die Sportorganisationen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten. Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln. eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen. beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Landessportbund NRW) sowie die Verantwortlichen z.b. Vorgesetzte/ Vorstand auf der Leitungsebene zu informieren. diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten. Name: Anschrift: Sportorganisation: Ort / Datum Unterschrift