34. NIENDORFER KIELBOOT

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Transkript:

34. NIENDORFER KIELBOOT Programm / Segelanwiesungen 29. und eventuell 30. August 2015

Veranstaltung 34. NIENDORFER KIELBOOT 29. 08. UND (eventuel) 30. 08. 2015 Veranstalter Niendorfer Yacht-Club e.v. Klassen Startgruppe I Cruiser Zahlenwimpel 1 Startgruppe II OSC I + V Zahlenwimpel 2 Startgruppe III OSC II + III + IV Zahlenwimpel 3 Startgruppe IV Folkeboote Zahlenwimpel 4 / Klassenflagge Revier Regatta-Organisation Neustädter Bucht Peter Christian Rosehr, 0171 / 213 74 74 und sein Wettfahrtteam Regattabüro Sebastian Kuhlmann, 0162 / 417 35 57 Hafenmeisterin Dorette Vowinkel, 0171 / 87 53 91 Start- und Zielschiff Tina mit Herrn Manfred Albers Freitag, 28.08.2015 20.00 Uhr Klönschnack im Clubhaus mit Freibier und spezieller Speisekarte Samstag, 29.08.2015 06:30 Uhr Frühstücksbuffet im Clubhaus, Anmeldung am Vortag (!) bei der Clubgastronomie 08:00 Uhr Steuermannsbesprechung, Treffpunkt Flaggenmast 10:30 Uhr Start der Cruiser! 10:45 Uhr 1. Start des OSC I + V, dann OSC II + III + IV, dann Folkeboote, 2. + 3. Wettfahrt im Anschluss lt. Flaggensignal auf dem Zielschiff (Die Gesamtzeit der drei Wettfahrten an diesem Tage beträgt ca. 6 Stunden.) 19:00 Uhr Beginn der Life-Musik im Clubhaus 20:00 Uhr Siegerehrung / Buffet im Clubhaus / Seglerfete mit Live Musik Nur im Ausnahmefall: Sonntag, 30.08.2015 06:30 Uhr Frühstücksbuffet im Clubhaus, Anmeldung am Vortag (!) bei der Clubgastronomie 10:30 Uhr Start der Cruiser! 10:45 Uhr Start des OSC I + V, dann OSC II + III + IV, dann Folkeboote, im Anschluss ggf. Nachholen einer weiteren ausgefallen Wettfahrt lt. Flaggensignal auf dem Zielschiff 14:00 Uhr Letzte Startmöglichkeit Siegerehrung: ca. 2 Stunden nach Zieldurchgang der letzten Wettfahrt vor dem Clubhaus des NYC.

SPEZIELLER TEIL 1. Wettfahrtprogramm a. Wettfahrttage sind der 29. August und 30. August (Ersatztag) 2015 b. Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt ist am 30. August um 10:40 Uhr. c. Steuermannsbesprechung ist am 29. August um 08:00 Uhr beim Flaggenmast des NYC (neben dem Clubhaus). d. Der Zeitpunkt des Ankündigungssignals der folgenden Wettfahrten wird entweder durch entsprechende Signalgebung im Anschluß an die vorausgehende Wettfahrt oder durch rechtzeitigen Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen bekannt gegeben. e. Es sind insgesamt drei Wettfahrten vorgesehen, die möglichst alle am Samstag gesegelt werden sollen. f. Es werden folgende Klassenflaggen verwendet: Startgruppe I Cruiser Zahlenwimpel 1 Startgruppe II OSC I + V Zahlenwimpel 2 Startgruppe III OSC II + III + IV Zahlenwimpel 3 Startgruppe IV Folkeboote Zahlenwimpel 4 / Klassenflagge Die entsprechende Klassenflagge ist am Achterstag zu führen! g. Die einzelne Wettfahrt dauert ca. 60 Minuten höchstens aber 90 Minuten. 2. Wertung Es wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A gesegelt und alle Wettfahrten gewertet. Eine Wertung erfolgt auch, wenn nur eine Wettfahrt gesegelt wird. ALLGEMEINER TEIL 3. Allgemeines a. Die Wettfahrten werden nach den Wettfahrtregeln 2013 2016 der ISAF (WR), den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder dem technischen Ausschuß des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung, und den Segelanweisungen gesegelt. b. Es gilt Kategorie C für Werbung gem. ISAF-Regulations 20 sofern die Ausschreibung keine weitergehenden Einschränkungen macht. c. Die Segelanweisungen können durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen (beim Hafenmeisterbüro) geändert werden. Änderungen der Segelanweisungen werden spätestens 120 Minuten vor dem ersten geplanten Ankündigungssignal des Tages ausgehängt, an dem sie gelten. Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages ausgehängt. d. Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. e. In Ergänzung zu den WR Regel 46 muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein (bei Jugendlichen), Sportsegeschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des verantwortlichen Bundesministeriums ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert. f. Wechsel des Schiffsführers/Steuermanns ist nur in Absprache mit dem Wettfahrtleiter erlaubt. g. Jedes teilnehmende Boot muss eine Haftplflichtversicherung, die mindestens Schäden im Wert von 3.500.000 EUR abdeckt, vorweisen können! h. Der Schiffsführer und seine Mannschaft haben keine Einwände, das Fotos während der Wettfahrten von ihnen gemacht werden können und ins Netz gestellt werden!

4. Sicherheitsbestimmungen a. Jeder Schiffsführer ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden oder Schäden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben, auch nicht solche durch Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge (Ergänzung WR 4). b. Bei Sturmwarnung oder Zeigen der Flagge Y im Hafen oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation ohne Anhörung führen (Ergänzung WR 1.2 und WR 40). Die Wettfahrtleitung behält sich vor, ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten. c. Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung bekannt geben (Telefon 0171 / 213 74 74 oder 0171/87 53 91). Die Abmeldung kann auch beim Startschiff über UKW erfolgen. Nichtbeachtung führt zum Ausschluß aus einer Wettfahrt oder der Wettfahrtserie. d. Anruf- und Gesprächsabwicklung im Funkverkehr während der Regatta findet auf Kanal 10 statt. e. Warnhinweise für das Befahren des Fahrwassers zwischen Ansteuerungstonne Niendorf und Niendorfer Fischereihafen: Beim Auslaufen aus dem NYC sowie beim Einlaufen in den NYC ist unbedingt auf Fahrgastschiffe sowie anderen Schiffsverkehr zu achten. 5. Bekanntmachungen an Land a. Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen Sie befindet sich neben dem Regattabüro NYC (Büro Hafenmeister). b. Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Flaggenmast im Hafen signalisiert: Flagge L An der offiziellen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt. Flagge P Auslaufen, es erfolgen in Kürze die Starts zu den Wettfahrten. Antwortwimpel AP Startverschiebung. Flagge AP über A Heute keine Wettfahrt. Flagge Y Schwimmwesten vor dem Auslaufen anlegen, sie sind vom Anfang bis zum Ende einer Wettfahrt zu tragen. 6. Start a. Die Wettfahrten werden nach WR 26 gestartet. Das Startsignal ist das Ankündigungssignal der nächsten Startgruppe, d. h. beim Start erfolgt das Setzen des Zahlenwimpels der nächsten Gruppe (5 Minuten-Rhythmus). b. Zur Startkontrolle / Registrierung haben alle Boote vor ihrem Ankündigungssignal das Startschiff an der Steuerbordseite von Lee nach Luv zu passieren. Die Segelnummer muß dabei gezeigt werden. c. Die Wettfahrtleitung ist nicht verpflichtet, auf eine Mindestzahl teilnehmender Boote im Startgebiet zu warten, um eine Wettfahrt starten zu können. d. Die Startlinie wird gebildet durch den schwarz-weiß gefelderten Mast auf dem Startschiff und oranger Flagge und einer Spierentonne mit oranger Flagge. Die orangene Flagge am schwarz-weiß gefelderten Mast auf dem Startschiff wird spätestens 5 Minuten vor der Ankündigung zum 1. Start gesetzt und bleibt bis nach dem Start der Startgruppe IV stehen. Die Startlinie befindet sich auf der Backbordseite des Startschiffes. Diese Linie darf während der Wettfahrt durchfahren werden. e. Boote, die nicht 5 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet (Ergänzung WR 28.1 und 29.1).

Das Start-/Zielschiff liegt ca. auf 1/3 der Bahnhöhe Bahn 1 Bahn 2 Start 1 1a Gate 1 1a Gate 1 1a Gate Ziel Start 1 1a Gate 1 1a Gate Ziel An Tonne 1 wird eine Entzerrungstonne (Spreader) gelegt, die mit an Backbord zu runden ist. 1 Spreader ohne Nr. (1a) Start / Ziel 2 3 2/3 Gate Prinzipielle Darstellung! Ohne Maßstab!

7. Bahnen a. Bahn: Up and Down mit Tor, das Start-/Zielschiff liegt ca. auf 1/3 der Bahnhöhe b. Die Bahnmarken sind gelbe Tetraederbojen. An Bahnmarke 1 wird eine Entzerrungstonne (Spreader, 1a) gelegt, die mit an backbord zu runden ist. c. Die Wettfahrtleitung legt vor dem Start von der Startlinie aus gegen den Wind die Bahnmarke 1. Die Wettfahrtleitung kann am Startschiff den Kurs zur Bahnmarke 1 anzeigen. d. Die jeweils zu segelnde Bahn wird für die einzelnen Startgruppen auf dem Startschiff angezeigt (Tafel: schwarze Zahlen auf weißem Grund) e. In Abänderung zu WR 32.2 ist nach Anzeigen der Flagge S (in Verbindung mit der jeweiligen Klassenflagge) in der Nähe der Bahnmarke nach ordnungsgemäßen Runden der Bahnmarke direkt ins Ziel zu gehen. Es können dazu mehrfach jeweils zwei Schallsignale in kurzen Abständen gegeben werden. 8. Ziel a. Die Ziellinie wird gebildet durch den schwarz-weiß gefelderten Mast auf dem Zielschiff mit blauer Flagge und einer Zielbegrenzungsboje mit orangener Flagge auf der Backbordseite des Zielschiffes. b. Die Ziellinie für die Cruiser befindet sich auf der Steuerbordseite des Zielschiffes. Diese Linie darf durchfahren werden. c. Um das Registrieren nicht zu erschweren, darf nach ordnungsgemäßem Zieldurchgang die Ziellinie nicht mehr durchsegelt werden. d. Die Flagge L auf dem Zielschiff bedeutet: Es ist beabsichtigt, eine weitere Wettfahrt zu starten. 9. Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung a. Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der Flagge blau angezeigt, sowie durch ein akustisches Signal. b. Die Wettfahrt ist spätestens 30 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes der jeweiligen Klasse (OSC-Gruppe) beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben gewertet. 10. Proteste, Ersatzstrafen a. Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder WR 31 ausgeführt hat, muß dies innerhalb der Protestfrist schriftlich im Wettfahrtbüro melden. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht gemacht. b. Jedes Boot, das protestieren will, muß der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang die Protestabsicht mitteilen. c. Die Protestfrist beginnt mit Ende der Wettfahrt (bei direkt aufeinanderfolgenden Wettfahrten, der letzten Wettfahrt des Tages / unabhängig von den Startgruppen) und dauert 60 Minuten (Ergänzung WR 61.3). d. Die Proteste sind im Regattabüro innerhalb der Protestfrist einzureichen (Formulare sind dort erhältlich). e. Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden an der Tafel für Bekanntmachungen spätestens 30 Minuten nach Ende der Protestfrist ausgehängt. f. Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegebenen Zeit vor dem Verhandlungsraum bereitzuhalten. g. Für die Wettfahrten gilt WR 67 oder Anhang P. h. In Abänderung von WR 66 werden am letzten Wettfahrttag Anträge von Booten auf Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als eine Stunde nach Verkündigung der Entscheidung angenommen. i. Proteste oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, werden gem. WO 6.2 am Tag der letzten Wettfahrt nicht mehr angenommen. 11. Schiedsrichter Karl Koch, Klaus Rosehr und Uli Schütte, ggfs. auch nicht betroffene Regattateilnehmer. NIENDORFER YACHT-CLUB e.v. MITGLIED DES DEUTSCHEN SEGLER-VERBANDES UND DES LANDESSPORTVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN AN DER ACHT 23669 TIMMENDORFER STRAND