Nutzungsbedingugen der Testumgebung von Dynamic Services for Infrastructure with VMWare vcloud Data Center Services



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Transkript:

Nutzungsbedingugen der Testumgebung von Dynamic Services for Infrastructure with VMWare vcloud Data Center Services T-Systems International GmbH Hahnstraße 43 60528 Frankfurt an Main

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Summary... 3 1.1 Ausgangssituation... 3 1.2 Zielsetzung der Testphase... 3 1.3 Erfolgskriterien... 3 1.4 Dauer der Testphase und Überführung in den Regelbetrieb... 3 1.5 Kurzbeschreibung... 4 2 Angebotsbeschreibung... 5 3 Beschreibung der Leistungen und Services... 6 3.1 Ressourcen... 7 3.2 Service Level... 7 3.3 Vorleistungen... 8 4 Allgemeine Konditionen... 9 4.1 Vertragsbestandteile... 9 4.2 Vertragslaufzeit... 9 4.3 Vergütung... 9 4.4 Gewährleistung... 9 4.5 Haftungsbeschränkung... 9 4.6 Geheimhaltung... 10 4.7 Datenschutz... 10 4.8 Die Allgemeine Regelungen... 11 5 Pflichten und Obliegenheiten von Kunde... 12 DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 2 von 13

1 Summary 1.1 Ausgangssituation Mit Dynamic Services for Infrastructure with VMWare vcloud Data Center Services (DSI vcloud Datacenter Services) hat T-Systems seine existierenden Cloud-Lösungen um eine hybride IaaS-Cloud-Lösung erweitert. Für die Evaluierung von Einsatzmöglichkeiten können Kunden DSI vcloud Datacenter Services auf einer speziellen Testumgebung für einen begrenzten Zeitraum nutzen. Während des Testzeitraums erhalten Kunden den Zugang auf das System. Der Kunde kann die von ihm benötigten virtuellen Systeme als Deployments selbst provisionieren, starten und stoppen. Benötigte Images und Backups können erstellt werden. T-Systems stellt hierfür die darunterliegenden physikalischen Systeme für Netzwerk inkl. Firewall, Server und Storage zur Verfügung. Die Teststellung wird dem Kunden über Internet parallel zu dem bei ihm laufenden Betrieb seines Rechenzentrums zur Verfügung gestellt. 1.2 Zielsetzung der Testphase Während der Testphase erhält der Kunde vollständigen Zugriff auf alle Funktionen des Systems und kann gemäß seiner Vorstellungen alle typischen Anwenderszenarien aus seinem Geschäftsbereich nachstellen. Neben sämtlichen Features wird die Sicherheit, Stabilität und Performance des Systems erkennbar sein, ebenso wie die Benutzerfreundlichkeit der Umgebungen. T-Systems freut sich über Feedback im Rahmen der Testphase, um das DSI Angebot so kundenfreundlich wie möglich zu gestalten (siehe dazu auch Kapitel 5). 1.3 Erfolgskriterien Im Vorfeld des Tests werden T-Systems und der Kunde gemeinsam die Erfolgskriterien für den vorgesehenen Tests definieren. 1.4 Dauer der Testphase und Überführung in den Regelbetrieb Die Dauer der Testphase ist im Abschnitt 4.2 definiert. Aus der Teilnahme an dieser Testphase ergibt sich für den Kunden keine Verpflichtung zum Abschluss eines späteren Regelbetriebsvertrages. Wünscht der Kunde einen Übergang in den Regelbetrieb, so ist dies in einem separaten Vertrag zu vereinbaren. Für den Fall, dass der Kunde einen Regelbetriebsvertrag mit T-Systems abschließen sollte, kann das zur Verfügung gestellt Test-VDC nicht in den Regelbetrieb übernommen werden. T-Systems wird dem Kunden in diesem Fall ein neues VDC auf der Produktionsplattform entsprechend seiner Bestellung zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf das Test-VDC wird gelöscht. DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 3 von 13

1.5 Kurzbeschreibung T-Systems stellt dem Kunden während der definierten Testphase den Zugriff auf eine IaaS Cloud Umgebung zur Verfügung. Während der Testphase kann der Kunde gemäß Absatz 4.5 die IaaS-Funktionalitäten in einer hybriden Cloudumgebung testen. Die Plattform basiert auf der marktführenden Virtualisierungslösung von VMWare (aktuell auf Basis des VMWare 5.5 SW-Stacks) und ist entsprechend der geltenden Richtlinien für VMware vcloud Data Center Partner aufgesetzt. DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 4 von 13

2 Angebotsbeschreibung Dem Kunden wird eine web-basierte Benutzeroberfläche, das DSI vcloud Self-Service- Portal, zur Verfügung gestellt. Über das Self-Service-Portal kann der Kunde den kompletten Lebenszyklus seiner virtuellen Server innerhalb seines virtual Datacenters (VDC) administrieren und auch komplexe Vorgänge, wie z.b. die Regeldefinition einfach steuern. Eine detailliertere Beschreibung des vcloud Directors steht auf den Seiten von VMware zum Download zur Verfügung. DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 5 von 13

3 Beschreibung der Leistungen und Services In der Testumgebung stehen folgende Funktionen zur Verfügung: Funktion Unterstützung von verteilten Clouds (Hybrid Clouds) Unterstützte Virtualisierungslösung Abrechnungselemente T-Systems DSI-Test Ja, mit der Einschränkung, dass der Zugriff über IPVPN und/oder MPLS während der Testphase nicht unterstützt wird (separate Anbindung). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, sich über die vshield Edge innerhalb seines Test-VDCs einen softwarebasierten VPN einzurichten. Portal und API sind via https ins Internet exponiert und stehen für Testzwecke zur Verfügung VMware Virtualisierungs Lösung (aktuell Version 5.5) Basierend auf dem VMWare Committed Model für vcloud Data Center Services Performance Unit (PU/m) RAM (GB/m) Performance Unit BURST (PU/m) RAM BURST (GB/m) Online Storage (GB/m) Shared Internet Access (IP/m) Burst-Kapazitäten werden verbrauchsabhängig verrechnet. Alle anderen Kapazitäten werden monatlich wie geordert verrechnet. Während der Testphase werden keine Abrechnungsreports zur Verfügung gestellt. Billing Dynamische Skalierung von Deployments GUI zur Konfiguration der Cloud Administration Anpassbarkeit und Erweiterbarkeit über API Unterstützung von Remote Desktop via ThinClient Migration von Deployments nein ja ja individuell ja ja DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 6 von 13

SLAs Während der Testphase werden keine SLAs garantiert Regelbasierte Automatisierung ja Management von Benutzern, Rollen und Kontingenten. Vordefinierte vapp-kataloge ja ja 3.1 Ressourcen Performance Unit Performance Unit BURST RAM RAM BURST Anzahl möglicher VMs 10 Online Storage: Public Internet Access** Maximale gleichzeitige Ressourcen 7 PUs* Bis zu 3 PUs* 19 GB Bis zu 7 GB 200 GB 1 öffentliche IP-Adresse * 1PU = 10.000 TpmC ** Aus Sicherheitsgründen ist ausgehender SMTP Traffic über die Ports 25, 465 und 587 an der zentralen Firewall geblockt. Da darüber hinaus keine weiteren Limitierungen an der zentralen Firewall konfiguriert sind, ist es eminent wichtig, dass der Kunde auf seiner vshield Edge die richtigen Firewalleinstellungen setzt und verwaltet. Fehlkonfigurationen können dazu führen, dass Kunden-VMs ungeschützt aus dem Internet erreichbar sind. Die Verantwortung für die Pflege der Firewallregeln liegt beim Kunden. Individuell typische Konstellationen oder Mehrmengen sind auf Anfrage möglich. 3.2 Service Level Serviceklasse - relevantes Modul - Betriebszeit - Servicezeit - Verfügbarkeit - Wartungsfenster innerhalb der Servicezeit Wiederherstellzeit - DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 7 von 13

Für die Dauer der Teststellung werden keine Service Level vereinbart. 3.3 Vorleistungen Der Auftragnehmer behält sich vor, dem Kunden vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages erbrachte und nachgewiesene Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern diese vom Kunden angewiesen bzw. beauftragt worden sind. DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 8 von 13

4 Allgemeine Konditionen 4.1 Vertragsbestandteile Für die Leistungen gelten die folgenden Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge: (1) Dieser Vertrag über die Nutzung der DSI vcloud Testumgebung (2) AGB Werk- und Dienstleistungen der T Systems 4.2 Vertragslaufzeit Die Teststellung erfolgt für die Dauer von vier Wochen. Der genaue Zeitraum wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Nach diesem Zeitraum endet der Vertrag. Nach Beendigung des Testzeitraums werden die Kundendaten vom System gelöscht. 4.3 Vergütung Die Teststellung erfolgt unentgeltlich. 4.4 Gewährleistung (1) Die T-Systems haftet im Falle von Sach- und Rechtsmängeln nur bei arglistigem Verschweigen. (2) Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen unter Haftung Ziffer 4.5. 4.5 Haftungsbeschränkung (1) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet T-Systems für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. (2) Bei Fahrlässigkeit haftet T-Systems im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 9 von 13

4.6 Geheimhaltung Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangen bzw. erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verpflichten sich, insbesondere alle ihnen überlassenen Daten geheim zu halten, Dritten nicht zugänglich zu machen und sie ausschließlich im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. 4.7 Datenschutz Die Leistung der T-Systems beschränkt sich gemäß Leistungsbeschreibung auf die Bereitstellung der physikalischen Systeme und hat auf die, in den Systemen verarbeiteten Daten keinen Einfluss. Insbesondere ist eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden (Datenverarbeitung im Auftrag gem. 11 BDSG) nicht Vertragsgegenstand. (1) Die folgenden Bestimmungen zum Datenschutz gelten nur insoweit wie eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten stattfindet. Sie gelten entsprechend für (Fern-) Prüfung und Wartung. a) Die Vertragsparteien gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß 5 BDSG und das Fernmeldegeheimnis nach 88 TKG sowie die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach 9 BDSG und der Anlage zu 9 BDSG. b) Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) ist von den Vertragsparteien eine Vereinbarung nach Vorgabe der jeweils aktuell geltenden "Mustervereinbarung der Deutschen Telekom für die Auftragsdatenverarbeitung" als Anlage zu diesem Vertrag abzuschließen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsgegenstandes durch T-Systems für Kunde in dessen Auftrag und nach dessen Weisung. Die Vereinbarung gilt entsprechend für (Fern-) Prüfung und Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. (2) T-Systems wird Subunternehmer für den Fall, dass eine Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet, im gleichen Umfang auf die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zum Datenschutz verpflichten, die T-Systems gegenüber dem Kunden eingegangen ist. (3) T-Systems gewährleistet eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung sowie die Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß der bei T-Systems eingesetzten Standards und Technologien, insbesondere zur Sicherstellung der Vertraulichkeit und Integrität der verwendeten Daten. Auf Wunsch des Kunden wird T-Systems den Kunde über die Maßnahmen näher informieren. Absatz 1b bleibt hiervon unberührt. DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 10 von 13

4.8 Die Allgemeine Regelungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Schriftformklausel. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 11 von 13

5 Pflichten und Obliegenheiten von Kunde (1) Der Kunde erklärt sich bereit, bei der Auswertung der Teststellung durch Teilnahme an mit ihm zeitlich abzustimmenden Workshops mitzuwirken. (2) Der Kunde erklärt sich bereit, T-Systems Statements bezüglich seiner Zufriedenheit mit dem Test und sein Logo für die interne und externe Kommunikation zur Verfügung zu stellen. (3) Der Kunde stellt eine ordnungsgemäße Lizenzierung der von ihm auf den virtualisierten Servern genutzten Software sicher. (4) Der Kunde wird die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in seinem Verantwortungsbereich beachten (5) Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) die ihm von der T-Systems zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen, sowie Identifikations- und Authentifikations- Sicherungen zu der IT-Infrastruktur vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und diese nicht an Dritte weiterzugeben, soweit die T-Systems nicht vorher zugestimmt hat. b) keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern und in das Internet einzustellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. c) die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten einzuhalten. (6) Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere a) dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie z.b. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme. b) darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen ( 238 StGB). c) ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die T-Systems, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen. d) sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namensund Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. (7) Sofern die Deployments als Webserver genutzt werden, obliegen dem Kunden insbesondere folgende Pflichten: a) Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt oder verbreitet werden, wenn der Kunde im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist. DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 12 von 13

b) Die für Teledienste oder Mediendienste geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die dort geregelten Informationspflichten, sind zu beachten. c) Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der T-Systems schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten. d) Der Kunde ist für alle von ihm über seine Zugangskennung oder von Dritten produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch T-Systems findet nicht statt. e) Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages zu unterrichten. f) Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat. (8) Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Deployments personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen. (9) Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf PC, USB-Stick und CD-Rom dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden. (10) Der Kunde hat seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er mindestens eine tägliche Datensicherung vorzunehmen. (11) Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig, und macht er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich rückgängig, so ist T-Systems berechtigt, den Online-Zugriff zur IT-Infrastruktur für den Kunden zu sperren. Liegen die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses vor, ist T-Systems berechtigt, auch ohne vorherige Abmahnung zu sperren. (12) Die T-Systems und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung eines Deployments und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Deployments verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der T-Systems. DSI_Test_Vertrag_d_V2_5 Seite 13 von 13