Struktur- und Gehaltsbefragung 2013 der Architektenkammer Sachsen

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Transkript:

HommerichForschung 1 Struktur- und Gehaltsbefragung 2013 der Architektenkammer Sachsen 1. Stichprobe und Rücklauf Im Mai und Juni 2013 wurden die abhängig beschäftigten Kammermitglieder der Architektenkammern aller Länder online zu den Rahmenbedingungen ihrer beruflichen Tätigkeit und ihren Gehältern befragt. Bundesweit wurden 49.423 Kammermitglieder zu der Befragung eingeladen. 9.686 Kammermitglieder beteiligten sich an der Befragung. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 19,6%. Durch die Architektenkammer Sachsen wurden 1.065 Kammermitglieder zu der Befragung eingeladen. 161 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen füllten den Fragebogen aus. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 15,1%. Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse der Befragung dargestellt. Bei der Auswertung der Daten wurde durchgehend zwischen Angestellten in Architektur- und Planungsbüros, Angestellten, die in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und Angestellten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unterschieden. 2. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse der Struktur- und Gehaltsbefragung 2.1. Berufstätigkeit im Referenzjahr 2012 96% der Befragten waren im Referenzjahr 2012 als Angestellte tätig: 90% während des gesamten Jahres, 6% während eines Teils des Jahres. 3% waren in 2012 freiwillig nicht beschäftigt, z.b. wegen Elternzeit (vgl. Abb. 1). Abb. 1: Berufstätigkeit der Befragten Ja, während des gesamten Jahres. 90% Ja, während eines Teils des Jahres. 6% Nein, ich war arbeitslos. 0% Nein, ich war freiwillig nicht beschäftigt. 3%

HommerichForschung 2 2.2. Soziodemographische Zusammensetzung der Befragtengruppe Unter den angestellten Mitglieder der Architektenkammer Sachsen überwiegen die Männer leicht: 53% der Befragten sind männlich, 47% weiblich. Abb. 2: Geschlechterverhältnis nach Lebensalter weiblich männlich unter 35 Jahre 61% 39% 35-40 Jahre 49% 51% 41-50 Jahre 40% 60% älter als 50 Jahre 47% 53% 47% 53% kein statistisch signifikanter Zusammenhang 2.3. Fachrichtungszugehörigkeit, Ausbildung und Dauer der Berufstätigkeit 86% der Befragten sind Architekten. Um Innenarchitekten handelt es sich bei 1% der Befragten. 9% der befragten Angestellten sind Landschaftsarchitekten, 7% Stadtplaner (vgl. Abb. 3). Abb. 3: Fachrichtungszugehörigkeit* Architekt/in 86% Innenarchitekt/in 1% Landschaftsarchitekt/in 9% Stadtplaner/in 7% * Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Werte nicht zu 100%.

HommerichForschung 3 70% der Befragten haben an einer Universität oder Technischen Hochschule studiert. 31% sind Absolventen eines Fachhochschulstudiums. Ein Masterstudiengang wurde von 2% der Befragten absolviert. Bachelorabsolventen sind unter den befragten Angestellten nahezu nicht zu finden: 1% der Befragten gibt an, ein 6-semestriges Bachelor-Studium abgeschlossen zu haben (vgl. Abb. 4). Abb. 4: Ausbildung* Bachelor 6 Semester 1% Bachelor 8 Semester 0% Master 2% Diplom FH 31% Diplom Uni/TH 70% * Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Werte nicht zu 100%. Durchschnittlich sind die Befragten seit 16 Jahren berufstätig. Angestellte in Architekturbüros haben mit durchschnittlich 15 Jahren weniger Berufserfahrung als ihre Kollegen im öffentlichen Dienst (18 Jahre). Auf Bundesebene zeigt sich 1, dass Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft im Schnitt ebenfalls über mehr Berufserfahrung verfügen als ihre Kollegen in den Architektur- und Planungsbüros. Dieser Zusammenhang besteht länderübergreifend. Abb. 5: Dauer der Berufstätigkeit bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre 11 bis 20 Jahre mehr als 20 Jahre 12% 23% 40% 25% 3% 14% 41% 41% 11% 21% 38% 29% 1 Angaben zur Dauer der Berufstätigkeit der Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft können für die Architektenkammer Sachsen aufgrund der geringen Fallzahl in dieser Teilgruppe nicht gemacht werden.

HommerichForschung 4 2.4. Arbeitgeber 69% der befragten Angestellten haben in 2012 in einem Architektur- oder Planungsbüro gearbeitet. In der gewerblichen Wirtschaft waren 12% der Befragten beschäftigt. 19% befanden sich in einem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst (vgl. Abb. 6). Abb. 6: Arbeitgeber gewerbliche Wirtschaft 12% Architektur- / Planungsbüro 69% öffentlicher Dienst (angestellt) 19% 2.5. Tätigkeitsgruppe 32% der Befragten beschreiben ihre berufliche Tätigkeit als selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten nach Anleitung. 68% geben an, Tätigkeiten vollständig selbstständig auszuführen bzw. eine leitende Funktion innezuhaben (vgl. Abb. 7). Abb. 7: Tätigkeitsgruppe selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten nach Anleitung 32% selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / leitende Funktion 68%

HommerichForschung 5 Frauen geben häufiger als Männer an, Tätigkeiten nach Anleitung auszuführen (vgl. Abb. 8). Insgesamt liegt der Frauenanteil unter den Befragten bei 47%. In der Teilgruppe der weisungsgebunden Tätigen stellen die weiblichen Befragten mit 70% die deutliche Mehrheit, während sie in der Gruppe der Befragten mit Leitungsfunktion mit 37% unterrepräsentiert sind. Abb. 8: Tätigkeitsgruppe nach Geschlecht weiblich männlich Tätigkeitsgruppe selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten nach Anleitung selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / leitende Funktion 37% 70% 63% 30% 47% 53% Dieser Zusammenhang gilt unabhängig von der unterschiedlichen Altersstruktur bei männlichen und weiblichen Angestellten und ist länderübergreifend festzustellen. 2.6. Tätigkeitsschwerpunkte Angestellte in Architektur- und Planungsbüros sind häufiger als andere im Bereich der Werk- und Entwurfsplanung, der Bauleitung und der Ausschreibung tätig. Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (so zeigt sich auf Bundesebene 2 ) sowie im öffentlichen Dienst arbeiten häufiger als Angestellte in Architektur- und Planungsbüros in den Bereichen Projektsteuerung, Gebäudeunterhaltung und Bauberatung / Baubetreuung. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst liegt häufiger als bei anderen ein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Bauaufsicht / bautechnische Verwaltung vor (vgl. Abb. 9). 2 Angaben zu den Tätigkeitsschwerpunkten in der gewerblichen Wirtschaft können für die Architektenkammer Sachsen aufgrund der geringen Fallzahl in dieser Teilgruppe nicht gemacht werden.

HommerichForschung 6 Abb. 9: Tätigkeitsschwerpunkte nach Arbeitgeber* Entwurfsplanung** 10% 76% Werkplanung** 7% 80% Ausschreibung** 17% 45% Projektsteuerung** 29% 50% Bauleitung** 13% 37% Bauberatung / Baubetreuung 24% 33% Bauaufsicht, bautechnische Verwaltung** 4% 40% Gutachten 12% 10% Gebäudeunterhaltung** 1% 30% Sonstiges 24% 40% * Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Werte nicht zu 100%. ** 2.7. Vergütung (nur Vollzeittätige) Die Vollzeit tätigen Angestellten in Sachsen haben im Referenzjahr 2012 im Mittel 39.000 Euro 3 verdient. Differenziert nach kann aufgrund der Gruppenbesetzungen nur das mittlere Gehalt von Angestellten in Architektur- und Planungsbüros ausgewiesen werden. Es liegt bei 37.200 Euro (vgl. Abb. 10). 3 Erfragt wurde das Bruttojahresgehalt inklusive aller zusätzlichen Geldleistungen und Überstundenvergütungen. Ausgewiesen wird im Folgenden immer der Median.

HommerichForschung 7 Abb. 10: Bruttojahresgehalt 2012 inkl. aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen (nur Vollzeittätige) Mittelwert Median 39.077 37.200 Insgesamt 41.694 39.000 0 25.000 50.000 75.000 100.000 Auf Bundesebene gilt differenziert nach Arbeitgeber folgender Zusammenhang: Angestellte in Architektur- und Planungsbüros verdienen weniger als Angestellte im öffentlichen Dienst, deren Gehälter wiederum unter denen der Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft liegen. Im Ländervergleich zeigt sich ein deutliches Gehaltsgefälle: Die höchsten Gehälter erhalten Angestellte in Architektur- und Planungsbüros in Hamburg (44.000 Euro) und Hessen (43.750 Euro), gefolgt von Rheinland-Pfalz (42.000 Euro). Die niedrigsten Gehälter werden in Brandenburg (34.100 Euro), im Saarland (33.600 Euro) und in Sachsen-Anhalt (33.500 Euro) gezahlt. 4 Im Mittel erhält ein Angestellter in einem Architektur- und Planungsbüro in Hamburg somit das 1,3-fache eines Angestellten in einem Architektur- und Planungsbüro in Sachsen-Anhalt. Sachsen liegt in diesem Ländervergleich auf dem 10. Platz. In der gewerblichen Wirtschaft ist das Gehaltsgefälle noch steiler: Es reicht im Ländervergleich von 69.500 Euro in Hamburg bis 47.000 Euro in Thüringen. 5 Damit verdienen in Hamburg in der gewerblichen Wirtschaft angestellte Kammermitglieder im Mittel das 1,5-fache ihrer in der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen tätigen Kollegen. Für Sachsen konnte aufgrund der zu geringen Zahl der Angaben kein Mittelwert berechnet werden. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Bruttojahresgehalt: Angestellte, die mehr als 20 Jahre im Beruf sind, verdienen im Mittel das 1,2-fache ihrer Kollegen mit maximal zehn Jahren Berufserfahrung. 4 5 In den Ländervergleich der Gehälter in Architektur- und Planungsbüros fließen aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Angaben für Schleswig-Holstein ein. In den Ländervergleich der Gehälter in der gewerblichen Wirtschaft fließen aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Angaben für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ein.

HommerichForschung 8 Angestellte mit hoher beruflicher Eigenverantwortung (selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / leitende Funktion) verdienen im Mittel 1,2 mal so viel wie weisungsgebundene Angestellte. Frauen verdienen signifikant weniger als Männer: Im Mittel erhalten weibliche Angestellten 86% des Gehalts ihrer männlichen Kollegen. Das mittlere Bruttojahresgehalt der befragten Frauen liegt bei 34.643 Euro. Die männlichen Angestellten verdienen im Mittel 40.500 Euro. Dieser Zusammenhang ist in Architektur- und Planungsbüros ebenso festzustellen wie in der gewerblichen Wirtschaft oder dem öffentlichen Dienst 6. Darüber hinaus gilt dieser Zusammenhang in allen erfassten Bundesländern. Mit der unterschiedlichen Altersstruktur der männlichen und der weiblichen Befragten und der daraus resultierenden unterschiedlich langen Berufserfahrung ist dieser Zusammenhang in den Architekturund Planungsbüros sowie in der gewerblichen Wirtschaft nicht zu erklären. Auch auf die Tatsache, dass Frauen häufiger weisungsgebundene Tätigkeiten ausführen als Männer, kann die unterschiedliche Höhe der Gehälter von männlichen und weiblichen Angestellten in Architektur- und Planungsbüros und der gewerblichen Wirtschaft nicht zurückgeführt werden. 2.8. Zusätzliche Geldleistungen 11% der Vollzeit tätigen Angestellten erhalten ein 13. Monatsgehalt. Weihnachtsgeld wird 53% der Vollzeit tätigen Befragten ausgezahlt. 19% bekommen zusätzlich zu ihrem Gehalt Urlaubsgeld. Vermögenswirksame Leistungen erhalten 28% der Vollzeit tätigen Angestellten. Geldwerte Vorteile, Erfolgsprämien und andere Leistungen geben 26% der Vollzeit tätigen Befragten an. Angestellte in Architektur- und Planungsbüros erhalten signifikant seltener zusätzliche Geldleistungen als Angestellte im öffentlichen Dienst (61% gegenüber 95%; vgl. Abb. 11). Auf Bundesebene zeigt sich, dass auch die Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft deutlich häufiger als Angestellte in Architektur- und Planungsbüros mindestens eine monetäre Zusatzleistung erhalten. Abb. 11: Zahl zusätzlicher Leistungen nach (nur Vollzeittätige) keine eine zwei drei vier fünf 39% 5% 18% 41% 37% 27% 18% 6% 9% 31% 35% 22% 10% 2% 6 Für die Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst konnte dieser Zusammenhang nur auf Bundesebene überprüft werden, da in Sachsen in diesen Teilgruppen keine ausreichenden Fallzahlen vorliegen.

HommerichForschung 9 2.9. Gehaltsanpassung 19% der befragten Angestellten geben an, ihr Gehalt werde in regelmäßigen Abständen angepasst. In unregelmäßigen Abständen wird das Gehalt von 47% der Angestellten angepasst. 34% der Befragten berichten, bei ihnen finde keine Anpassung des Gehalts statt (vgl. Abb. 12). Abb. 12: Gehaltsanpassung nach Arbeitgeber Nein, gar nicht Ja, unregelmäßig Ja, regelmäßig 43% 52% 6% 9% 27% 64% 34% 47% 19% Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass der Anteil der Angestellten, deren Gehalt in unregelmäßigen Abständen oder gar nicht angepasst wird, in Architektur- und Planungsbüros höher ausfällt als im öffentlichen Dienst oder (wie die Ergebnisse auf Bundesebene zeigen) in der gewerblichen Wirtschaft. 2.10. Gehaltsentwicklung 42% der befragten Angestellten erwarten für 2013 einen Anstieg ihres Gehalts im Vergleich zu 2012. 53% gehen davon aus, dass sich ihr diesjähriges Gehalt im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern wird. Mit einem Rückgang des eigenen Gehalts rechnet nur ein kleiner Teil der Befragten (5%; vgl. Abb. 13). Auf Bundesebene ist differenziert nach der festzustellen, dass Angestellte in Architektur- und Planungsbüros signifikant häufiger als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst damit rechnen, dass sich ihr Gehalt nicht verändern wird. Die beiden letztgenannten Gruppen erwarten deutlich überwiegend einen Anstieg des eigenen Gehalts im Vergleich zum Vorjahr.

HommerichForschung 10 Abb. 13: Einschätzung der Gehaltsentwicklung nach Arbeitgeber Anstieg keine Veränderung Rückgang 34% 61% 5% 42% 53% 5% 2.11. Arbeitsvertrag 98% der Angestellten haben einen schriftlichen Arbeitsvertrag (vgl. Abb. 14). Differenziert nach Art des Arbeitgebers sind keine statistisch signifikanten Unterschiede festzustellen. Abb. 14: Arbeitsvertrag nach Arbeitgeber Ja Nein 97% 3% 100% 98% 2% kein statistisch signifikanter Zusammenhang Einen befristeten Arbeitsvertrag haben 7% der befragten Angestellten (vgl. Abb. 15). Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass der Anteil der befristet Angestellten in einem Architektur- und Planungsbüro deutlich unter dem Vergleichsanteil für die Angestellten im öffentlichen Dienst liegt (6% gegenüber 17%). Auf Bundesebene zeigt sich, dass die Anteilswerte für die Angestellten in der ge-

HommerichForschung 11 werblichen Wirtschaft in etwa der Verteilung für die Angestellten in Architektur- und Planungsbüros entsprechen. Abb. 15: Befristeter Arbeitsvertrag nach Arbeitgeber Ja Nein 6% 94% 17% 7% 93% 2.12. Arbeitszeit Die befragten angestellten Kammermitglieder arbeiten im Schnitt 38 Stunden pro Woche. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Vollzeittätigen liegt bei 40, die der Teilzeittätigen bei 31 Wochenstunden. Vollzeit tätige Angestellte in Architektur- und Planungsbüros arbeiten durchschnittlich mehr Stunden pro Woche als Angestellte im öffentlichen Dienst (vgl. Abb. 16). Auf Bundesebene zeigt sich, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft zwischen den Durchschnittswerten für die beiden Vergleichsgruppen liegt. Abb. 16: Wochenarbeitszeit nach Arbeitgeber (nur Vollzeittätige) 30 bis unter 40 Stunden 40 Stunden mehr als 40 Stunden 5% 89% 6% 10% 90% 0% 6% 89% 5%

HommerichForschung 12 Der Anteil der Teilzeit tätigen Angestellten liegt bei 18%. Eine auf Bundesebene vorgenommene Differenzierung der Teilzeittätigen nach Geschlecht zeigt, dass der Anteil der in Teilzeit Tätigen unter den Frauen deutlich höher ausfällt als unter den Männern. 2.13. Überstunden (nur Vollzeittätige) Die weit überwiegende Mehrheit der Vollzeit tätigen Befragten (81%) hat in 2012 Überstunden geleistet (vgl. Abb. 17). Dabei waren Überstunden in Architektur- und Planungsbüros (89%) weiter verbreitet als im öffentlichen Dienst (45%). Die Ergebnisse auf Bundesebene zeigen, dass der Anteil der Angestellten die Überstunden leisten in der gewerblichen Wirtschaft ähnlich hoch ausfällt wie in Architekturund Planungsbüros. Abb. 17: Leistung von Überstunden nach Arbeitgeber (nur Vollzeittätige) Ja Nein 89% 11% 45% 55% 81% 19% Durchschnittlich arbeiten Vollzeit tätige Angestellte, die Überstunden machen, wöchentlich 6 Stunden mehr als vertraglich festgelegt. Auf Bundesebene zeigt sich: Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft leisten signifikant mehr Überstunden als ihre angestellten Kollegen in Architektur- und Planungsbüros und im öffentlichen Dienst. Voll bezahlt wurden Überstunden im Referenzjahr 2012 nur bei einem kleinen Anteil der Befragten (1%). In 8% der Fälle wurden sie teils bezahlt, teils per Freizeitausgleich abgegolten. Deutlich üblicher ist es, Überstunden ausschließlich per Freizeitausgleich (27%) oder gar nicht (64%) abzugelten. Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich auf Bundesebene, dass die Überstunden im öffentlichen Dienst weit überwiegend per Freizeitausgleich abgegolten werden (79%), wohingegen in Architekturund Planungsbüros sowie in der gewerblichen Wirtschaft deutlich häufiger als im öffentlichen Dienst keine Vergütung von Überstunden erfolgt (50% bzw. 63% gegenüber 11%).

HommerichForschung 13 2.14. Jahresurlaub Im Schnitt hatten die Befragten im Referenzjahr 27 Tage Urlaub. Angestellte in Architektur- und Planungsbüros haben durchschnittlich weniger Urlaubstage als Angestellte im öffentlichen Dienst wie (so die Bundesergebnisse) in der gewerblichen Wirtschaft (vgl. Abb. 18). Abb. 18: Zahl der Urlaubstage pro Jahr nach Arbeitgeber (nur Vollzeittätige) bis zu 20 Tage 21 bis 25 Tage 26 bis 30 Tage mehr als 30 Tage 2% 40% 56% 2% 95% 5% 2% 28% 68% 2% 2.15. Berufstypische Nebentätigkeit 10% der Angestellten können ohne Genehmigung einer berufstypischen Nebentätigkeit nachgehen. 64% benötigen hierzu erst die Genehmigung durch ihren Arbeitgeber / Dienstherrn. Bei 26% der Befragten ist eine berufstypische Nebentätigkeit grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Abb. 19). Abb. 19: Möglichkeit einer berufstypischen Nebentätigkeit nach Arbeitgeber Ja Ja, nach Genehmigung Nein 11% 60% 30% 7% 80% 13% 10% 64% 26%

HommerichForschung 14 13% der Befragten, die (nach Genehmigung) einer berufstypischen Tätigkeit nachgehen dürfen, nutzt diese Möglichkeit (vgl. Abb. 20). Auf Bundesebene zeigt sich: Besteht die Möglichkeit zur Ausübung einer berufstypischen Nebentätigkeit, wird einer solchen Nebentätigkeit deutlich häufiger nachgegangen, wenn dies ohne vorherige Genehmigung durch den Arbeitgeber / Dienstherrn möglich ist. 7 Abb. 20: Ausübung einer berufstypischen Nebentätigkeit Ja 13% Nein 87% 2.16. Altersvorsorge Die am häufigsten genutzte Form der Altersvorsorge ist das Berufsständische Versorgungswerk (99%). Mit deutlichem Abstand folgen die Betriebliche Zusatzversorgung (Rente; 20%), die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (16%) sowie die gesetzliche Rentenversicherung (12%). Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass Angestellte im öffentlichen Dienst ihre Altersvorsorge aus dem Berufsständischen Versorgungswerk häufig mit der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ergänzen (vgl. Abb. 21). 7 Für Sachsen konnte dieser Zusammenhang nicht überprüft werden, da hier keine ausreichende Zahl von Befragten vorliegt, die einer berufstypischen Nebentätigkeit nachgehen.

HommerichForschung 15 Abb. 21: Altersvorsorge nach Arbeitgeber* Berufsständisches Versorgungswerk 98% 100% Betriebliche Zusatzversorgung (Rente) 19% 17% Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes** 1% 80% Gesetzliche Rentenversicherung 12% 10% * Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Werte nicht zu 100%. ** 2.17. Berufliche Fort- und Weiterbildung 97% der Befragten geben an, in den der Befragung vorausgegangenen zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen zu haben (vgl. Abb. 22). Angestellte aus dem öffentlichen Dienst sind hierunter tendenziell häufiger vertreten (100%) als Angestellte aus Architektur- und Planungsbüros (95%). Abb. 22: Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen in den letzten zwei Jahren Ja Nein 95% 5% 100% 97% 3% Differenziert nach Bundesländern zeigt sich, dass Angestellte in Ländern mit Fortbildungspflicht deutlich häufiger an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen als Angestellte aus Ländern, in denen eine solche Verpflichtung nicht besteht.

HommerichForschung 16 Die Mehrheit der Angestellten wird für Fortbildungsveranstaltungen unter (anteiliger) Fortzahlung des Gehalts beurlaubt (82%; vgl. Abb. 23). Angestellte in Architektur- und Planungsbüros werden zum Zweck der Fortbildung seltener unter (anteiliger) Fortzahlung des Gehalts beurlaubt (82%) als Angestellte im öffentlichen Dienst (87%) oder so die Ergebnisse auf Bundesebene - in der gewerblichen Wirtschaft. Abb. 23: Beurlaubung unter Fortzahlung des Gehalts und ohne Urlaubsanrechnung für die Teilnahme an beruflichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen Ja Ja, anteilig Nein 66% 16% 18% 73% 13% 13% 67% 15% 18% Der gleiche Zusammenhang ist für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber zu verzeichnen: Insgesamt übernehmen 76% der Arbeitgeber (anteilig) die Kosten für Fortbildungsveranstaltungen (vgl. Abb. 24). In Architektur- und Planungsbüros fällt dieser Anteil mit 74% deutlich geringer aus als im öffentlichen Dienst (87%) oder wie auf Bundesebene erkennbar - in der gewerblichen Wirtschaft. Abb. 24: Übernahme der Kosten der beruflichen Fort- und Weiterbildung (z.b. Seminargebühren, Fahrtkosten etc.) Ja Ja, anteilig Nein 59% 15% 26% 73% 13% 13% 62% 14% 24%

HommerichForschung 17 2.18. Berufsständisches Engagement Mit 70% ist der weit überwiegenden Mehrheit der Angestellten nicht bekannt, ob ihr Arbeitgeber sie zum Zweck berufsständischen Engagements in der Architektenkammer oder einem Berufsverband unter Fortzahlung des Gehalts sowie ohne Anrechnung von Urlaubstagen freistellen würde (vgl. Abb. 25). Bei 8% der Befragten besteht diese Möglichkeit, bei 22% der Angestellten nicht. Abb. 25: Möglichkeit einer Freistellung für berufsständisches Engagement (in Kammer / Verband) unter Fortzahlung des Gehalts und ohne Urlaubsanrechnung nach Arbeitgeber Ja Nein kann ich nicht sagen / ist mir nicht bekannt 8% 22% 70% 7% 17% 77% 8% 22% 70%